vom Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 2 Studienziel und Träger des Masterstudienganges
|
|
- Norbert Bretz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (Master Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH München vom Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 5, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften FH München folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS WFK), und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule München vom 29. Oktober 2003 (KWMBl II 2004, S. 800) in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel und Träger des Masterstudienganges (1) Ziel des Masterstudiums ist es, die Studierenden zur selbstständigen Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren in dem beruflichen Feld der Wirtschaftsinformatik zu befähigen. (2) Der Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik soll Studierende befähigen, in einem internationalen Umfeld komplexe betriebliche und administrative Informationssysteme zu gestalten, in Unternehmen und Verwaltung einzuführen und zu betreuen. Darüber hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, eigenständig für die Praxis nützliche wissenschaftliche Methoden zu entwickeln und neueste Forschungsergebnisse effektiv umzusetzen. Besonderer Nachdruck wird auf die Integration von betriebswirtschaftlichem und informatikspezifischem Wissen in der praktischen Anwendung von Systemen gelegt. (3) Der modular aufgebaute Masterstudiengang bereitet auf anspruchsvolle Berufsfelder in global agierenden Wirtschaftsunternehmen, im öffentlichen Dienst oder in einer selbstständigen Tätigkeit vor. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums kann auch Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem anschließenden Promotionsverfahren sein. (4) Träger des Masterstudienganges Wirtschaftsinformatik sind die Fakultäten gemäß der "Satzung über die Organisation der Studiengänge Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München". Zur Organisation des Studienganges bestimmen sie eine Gemeinsame Kommission. Näheres regelt die "Satzung über die Organisation der Studiengänge Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München".
2 3 Qualifikation für das Studium (1) Qualifikationsvoraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik sind: 1. Der Nachweis eines mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden, und mit dem Prüfungsgesamtergebnis gut oder besser abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss. Den Absolventinnen und Absolventen des Erststudiums müssen bereits vertiefte Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftsinformatik vermittelt worden sein. Werden im Erststudium nur vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Naturwissenschaften/Technik oder Wirtschaftswissenschaften oder Informatik vermittelt, ist der Nachweis von vertieften Kenntnissen im Bereich der Wirtschaftsinformatik entweder: a) durch die erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Prüfungsangebot an einer deutschen Hochschule, an einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule oder an einer gleichwertigen Bildungseinrichtung, die abzuleistenden Module ( 7 Abs. 2 Nummer 7) werden in diesem Falle von der Prüfungskommission bestimmt, oder b) im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach 4 Abs. 2 dieser Satzung zu erbringen. 2. Der Nachweis über dem Durchschnitt liegender Fähigkeiten zum analytischen und strukturierten Denken. Der Nachweis wird durch die Teilnahme am GRE - General Test (Graduate Record Examination General Test) oder an einem gleichwertigen Testverfahren mit mindestens gutem Ergebnis erbracht. (2) Der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet gemeinsam mit einem weiteren Mitglied, ob die Qualifikationsvoraussetzungen für das Studium erfüllt sind, insbesondere über die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen nach Absatz 1 Nummer 1 unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG sowie über die Gleichwertigkeit von Testverfahren nach Absatz 1 Nummer 2. 4 Aufnahmeverfahren und Eignungsverfahren (1) Die Aufnahme des Studiums im ersten Studiensemester ist zum Wintersemester und zum Sommersemester eines Studienjahres möglich. Die Bewerbung ist schriftlich vom 2. Mai bis zum 15. Juni eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester bzw. vom 15. November bis zum 15. Januar eines Jahres bei Studienbeginn im Sommersemester eines Jahres mit den erforderlichen Unterlagen im Bereich Beratung und Immatrikulation der Hochschule für angewandte Wissenschaften - FH München einzureichen.
3 (2) Die Eignungsfeststellung nach 3 Abs. 1 Nummer 1, Buchstabe b) erfolgt aufgrund der frist- und formgerechten Anmeldung, der vorgelegten Bewerbungsunterlagen und eines 15- bis 30-minütigen Aufnahmegespräches, das die fachliche Qualifikation der Studienbewerberin/des Studienbewerbers im Gebiet der Wirtschaftsinformatik bewertet. Durch die Eignungsprüfung soll die Studienbewerberin/der Studienbewerber nachweisen, dass sie/er fachübergreifende Problemstellungen aus der Informatik und der Betriebswirtschaftslehre klar strukturieren, systematische Lösungsansätze erarbeiten und die Lösungen folgerichtig darstellen sowie diskutieren kann. Das Aufnahmegespräch wird von zwei Professorinnen bzw. Professoren bewertet, von denen mindestens eine/einer Lehraufgaben im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik wahrnimmt. Das Aufnahmegespräch ist bestanden, wenn das Prädikat mit Erfolg abgelegt erzielt wurde. Die Bestellung der Professorinnen/Professoren erfolgt durch die Prüfungskommission. (3) Über die Eignungsfeststellung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort der Prüfung, die Namen der beteiligten Prüferinnen und Prüfer, die Themen des Aufnahmegespräches und dessen Ergebnis hervorgehen müssen. Die Niederschrift ist von den beteiligten Prüferinnen und Prüfern zu unterschreiben. (4) Das Ergebnis der Eignungsfeststellung wird der Bewerberin/dem Bewerber i.d.r. einen Monat vor Beginn des Studiums bekannt gegeben. (5) Im Falle der Ablehnung ist die Bewerbung zu einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen. 5 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium und als modularisiertes Teilzeitstudium angeboten. Einzelheiten regelt der Studienplan. Die Studienbewerberin/der Studienbewerber muss sich bei der Anmeldung entscheiden, ob sie/er ein Vollzeit- oder ein Teilzeitstudium durchführen will. (2) Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt drei theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (3) Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums beträgt sechs theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (4) Soweit die Studienbewerberinnen und Studienbewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 210 ECTS-Kreditpunkte (jedoch mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte) vergeben wurden, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH München. Die Prüfungskommission legt fest, welche Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen.
4 (5) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern durchgeführt wird, besteht nicht. 6 Module und Prüfungen (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form und das Verfahren der Prüfungen, die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten, die Dauer der mündlichen Prüfungen und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Alle Module werden als Pflichtmodule und als fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule geführt. 1. Pflichtmodule sind die Module, die für alle Studierenden des Masterstudienganges verbindlich sind. 2. Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder alternativ in thematisch bestimmten Modulgruppen angeboten werden. Die Studierenden müssen unter ihnen nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. (3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule zusätzlich wählen (Wahlmodule). (4) Die Bestimmung von Modulen als für den Studiengang zugelassene fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule sowie die Zuordnung von fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen zu Modulgruppen wie auch die Bestimmung weiterer Modulgruppen erfolgt im Studienplan. Die Gemeinsame Kommission kann als fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule auch Module definieren, die von anderen Fakultäten der Hochschule für angewandte Wissenschaften - FH München angeboten werden. In diesem Fall findet eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fakultäten statt. (5) Alle Lehrveranstaltungen werden entweder in deutscher oder in englischer Sprache angeboten. Einzelheiten regelt der Studienplan. 7 Studienplan (1) Die Gemeinsame Kommission erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil der Stu-
5 dien- und Prüfungsordnung ist und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird von der Gemeinsamen Kommission beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und ECTS-Kreditpunkte je Modul und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltung in den einzelnen Modulen, sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist und dies nicht in der Anlage abschließend geregelt ist, 2. den Katalog der von den Studierenden des Masterstudiengangs wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Modulen und die Unterrichts- und Prüfungssprache soweit diese nicht deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen und die Dauer mündlicher Prüfungen, 3. die Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen, 5. nähere Bestimmungen zu den nach 3 Abs. 1 Nummer 1, Buchstabe a) abzuleistenden Modulen und 6. nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung des Teilzeitstudiums. (3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Gemeinsame Kommission stellt allerdings sicher, dass ein ausreichendes Angebot an fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen besteht, die aus Wahlpflichtmodulgruppen auszuwählen sind. 8 Prüfungsanmeldung und Rücktritt Im Teilzeitstudium dürfen die pro Prüfungstermin angemeldeten und abgeleisteten Prüfungen einen Umfang von 20 ECTS-Kreditpunkten nicht überschreiten.
6 9 Prüfungskommission (1) Die für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik zuständige Prüfungskommission wird gemäß 3 der Satzung über die Organisation der Studiengänge Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München bestimmt. (2) Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Studien- und Prüfungsordnung auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen. 10 Masterarbeit (1) Das Thema der Masterarbeit kann erst dann ausgegeben werden, wenn eine Studierende/ein Studierender mindestens 40 ECTS-Kreditpunkte erworben hat. (2) Die Bearbeitungsfrist von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Bei Nichteinhalten der Frist wird die Masterarbeit mit nicht ausreichend bewertet. (3) Wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet, so kann sie mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Die Vergabe des neuen Themas muss spätestens einen Monat nach Mitteilung des Ergebnisses der erstmals nicht bestandenen Masterarbeit erfolgen. Hinsichtlich der Bearbeitungszeit gilt die Regelung des Absatzes Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis (1) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der Masterarbeit entsprechend ihrer ECTS- Kreditpunkte gewichtet. (2) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern: 1,0; 1,3 (sehr gut); 1,7; 2,0; 2,3 (gut); 2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend); 3,7; 4,0 (ausreichend) und 5,0 (nicht ausreichend). (3) Im Masterprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Masterarbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 12 Masterprüfungszeugnis Über die bestandene Masterprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München ausgestellt.
7 13 Akademischer Grad (1) Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad eines Master of Science, Kurzform: M. Sc., verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule München ausgestellt. 14 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2007 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik nach dem Sommersemester 2007 aufnehmen. (2) Sie gilt ferner für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/2008 im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik aufgenommen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei Wiederaufnahme ein gegenüber dem bisherigen geändertes Studienangebot vorfinden. In diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen.
8 München, D:\Eigene Dateien\TEXTE\Grieser\SPO Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik.doc
Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik () an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 23.08.2010
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Printmedien, Technologie und Management
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Printmedien, Technologie und Management (Print Media, Technology and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz
Mehr(in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 23.05.2011)
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Electrical Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften -
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14.
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.2014 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 27.10.2014
Mehr3 Zugangsvoraussetzungen
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der Ersten
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 18.06.2010 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 23.08.2004 (in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Photonik (Photonics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Photonik (Photonics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 30.01.2008 (in der Fassung der Änderungssatzung
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund von Art.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mikro- und Nanotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mikro- und Nanotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 28. November 2002 (in der Fassung der Änderungssatzung
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,
Mehrin der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2015
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.07.204 in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Vom 04. August 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg Vom 06.08.2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 Satz
MehrVom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)
Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg (SPO
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 0.05.2006 (in der Fassung der Anpassungssatzung vom
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geomatik (Geomatics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 31.10.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geomatik (Geomatics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 31.10.2012 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 28.10.2014) Aufgrund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München vom 10.05.2006 (in der Fassung der Anpassungssatzung vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt
Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialarbeit in der Psychiatrie an der Fachhochschule München vom 26.09.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialarbeit in der Psychiatrie an der Fachhochschule München vom 26.09.2005 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1, 84 Abs. 2, Satz 3,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Hospitality Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. vom 25.08.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Hospitality Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 25.08.2008 (in Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 12.07.2012)
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:
Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)
Studien- und Prüfungsordnung für den an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 18.05.2015 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen
MehrBesonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen
Prüfungsordnung vom 08.08.2012 (i.d.f. vom 11.3.2014) Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Fakultät Bauen und Erhalten HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Financial Management and Controlling an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Financial Management and Controlling an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt Vom 29.10.2012 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61
Mehr3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 15. Dezember 2009 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015
Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA HR-Management - Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6.2.203 in der Fassung einschließlich der Zweiten
MehrSatzung zum Erwerb der Zusatzqualifikation Computational Fluid Dynamics (CFD) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München
Satzung zum Erwerb der Zusatzqualifikation Computational Fluid Dynamics (CFD) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 11.03.2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 21.05.
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 2.05.202 einschließlich der Änderungssatzung vom 04.04.206 Aufgrund
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung
33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 7. Februar 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
Mehr4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat
Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 7. August 2009 Konsolidierte Fassung
MehrVorbemerkung zum Sprachgebrauch
Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2,
MehrFachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)
MehrSPO_MA_MUF_07.01.2013 1. 3 Der Vermittlung von Führungsfähigkeiten kommt im Studium ein hoher Stellenwert
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Marktorientierte Unternehmensführung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Vom 20. Mai 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1
Mehrvom Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (Master Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH München vom 19.10.2007 Aufgrund
MehrSatzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation Strategische Wirtschaftsförderung und regionale Entwicklung
Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation Strategische Wirtschaftsförderung und regionale Entwicklung (Business and Regional Development) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof
Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule
MehrStudienziel. Akademischer Grad, Akkreditierung. Aufbau des Studiums, Gebühren
Studienziel Dieser Studiengang ist in vielerlei Hinsicht innovativ. Er wird gemeinsam von den gebäudetechnischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften Bayerns, München und Nürnberg, angeboten. Aufbau
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M GF) Vom 8.06.205 Auf Grund von Art.3 Abs., 43 Abs.5,
MehrAmtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg
Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 27.05.2005 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung,
Mehr1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Profilorientiertes Marketing- und Vertriebsmanagement an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art.
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden
Stand: Oktober 2011 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 23. November 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Gesundheits-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 25. Juni 2012 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
MehrNr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Vollzeit - Stand:
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrDatum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50
25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrAmtsblatt. der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut Jahrgang: 2011 Laufende Nr.: 201-5 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kaufmännische Geschäftsführung an
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Certified Data Protection Officer an der Hochschule Augsburg vom 30.
Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Certified Data Protection Officer an der Hochschule Augsburg vom 30. Mai 2012 In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30. Juli 2012 Aufgrund
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19. Februar 2010 (in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 7.
MehrVerleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)
Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge
Mehr15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrNr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre International Business Studies International Economics and Management
Mehran der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Industriemarketing und Technischer Vertrieb an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut Vom
MehrDie bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15.
Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geoinformatik und Satellitenpositionierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München
Mehr4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierende Gesundheitsförderung an der Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 14. Juni 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2
MehrDie Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich.
FAQs Master EB: Wann kann ich das Masterstudium beginnen? Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Globales Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Vom 2.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Globales Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 2. Mai 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und Art. 43 Abs. 5 Satz
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut vom... Aufgrund von Art. 13, Art 58 Abs. 1, Art. 61, Art. 66, Art
MehrNr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge International Business Studies Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften der Fakultät
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58
Mehr21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik
Mehr