Copyright 2006 by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk

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2 Impressum Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundsinstitut für Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt. Copyright 2006 by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Alle Rechte vorbehalten Es ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die Durchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Herausgeber. ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf 2

3 Vorwort Das Vorhaben 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine anerkannte berufliche Qualifizierung/Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben konnten, berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen Berufsabschluss zu vermitteln. Die Strukturierung der dazu bereitgestellten Maßnahmen erfolgt durch Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind: Ausbildungsbausteine - sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen Kerntätigkeiten, - sind in sich abgeschlossen, - beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung, - werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan, - haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und - schließen mit einer Leistungsfeststellung/einem Kompetenznachweis durch den Träger ab. Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden, berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk zusammen mit einer Expertengruppe. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft und bestätigt. In die Expertengruppe waren Vertreter der folgenden Organisationen und Einrichtungen eingebunden: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Baugewerbeverband Westfalen, Dortmund Bildungszentren des Baugewerbes e.v., Krefeld BGZ Simmerath der HWK Aachen, Simmerath ABZ Essen der Bauindustrie NRW e.v., Essen Lüttfeld Berufskolleg, Lemgo Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit. 3

4 Ausbildungsbausteine für den Beruf Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin Grundlegende Hinweise Die Ausbildungsbausteine sind grundsätzlich outcomebezogen formuliert, d. h. sie dokumentieren die Qualifikation für einen bestimmten abgegrenzten Komplex an Tätigkeiten aus dem zugrunde liegenden Ausbildungsberuf. Die im Qualifizierungsbild aufgeführten Tätigkeiten sind daher nicht mit Lernaufträgen gleichzusetzen, sondern sie sollen dokumentieren, welche einzelnen Tätigkeiten für diesen abgegrenzten Komplex beherrscht werden müssen. Diese unterscheiden sich sowohl durch ihren Komplexitätsgrad als auch durch ihren Charakter als rein aufgabenbezogene bzw. begleitende Tätigkeit. Im Qualifizierungsbild wird daher differenziert in vorbereitend/begleitende, grundlegende und komplexe Tätigkeiten, die wie folgt abgegrenzt werden: Vorbereitende/begleitende Tätigkeiten dies sind Tätigkeiten, die in der Regel Bestandteil aller grundlegenden und komplexen Tätigkeiten sind. Sie werden zu Beginn herausgestellt, damit sie zum einen nicht bei jeder grundlegenden oder komplexen Tätigkeit wiederholt werden müssen und zum anderen bei der Qualifizierung nicht vergessen werden. Dies sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Unfallschutzes und des Umweltschutzes, Arbeitsplanung oder Arbeitsplatzvorbereitung. Grundlegende Tätigkeiten dies sind alle Aufgabenteile, die aus komplexen Arbeitsprozessen als eigenständige Tätigkeit herausgelöst und durch Mitarbeiter einzeln ausgeführt werden können. Komplexe Tätigkeiten sind Zusammenhangsarbeiten, die sich in der Regel nicht weiter aufteilen lassen und die meist weitergehende Fähigkeiten in der Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen sowie in der Koordination von Teiltätigkeiten erfordern. Die in den Bausteinen aufgeführten Tätigkeiten haben sowohl zum Inhalt des Ausbildungsrahmenplans als auch zum Inhalt des Rahmenlehrplans einen eindeutigen Bezug. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausbildungsberufsbild genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderlichen Theorieinhalte innerhalb der Ausbildung anhand von Ausbildungsbausteinen vermittelt werden müssen. In der Übersicht über die Ausbildungsbausteine ist aufgeführt, welche Schwerpunkte des Ausbildungsberufsbildes in den einzelnen Bausteinen zu vermitteln sind. Da dort nur die Ziffern aufgeführt sind, werden vorab die Inhalte des Ausbildungsberufsbildes dargestellt. Für die in der Übersicht angegebene Zwischen- und Abschlussprüfung gelten die Anforderungen gemäß 9 und 10 der Ausbildungsordnung. Vereinzelt lassen sich Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans nicht eindeutig einem Baustein zuordnen. Sie sind im Anschluss an die Übersicht über die Ausbildungsbausteine herausgestellt und müssen im Rahmen der Ausbildung an geeigneter Stelle vermittelt werden. 4

5 Ausbildungsberufsbild gemäß 5 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, hier: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse : 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, 6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, 7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 9. Durchführen von Messungen, 10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen, 11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, 12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen, 13. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, 14. Herstellen von Putzen, 15. Herstellen von Estrichen, 16. Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten, 17. Herstellen von Bauteilen im Trockenbau, 18. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung, 19. Herstellen von Verkehrswegen, 20. Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen, 21. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen. 5

6 Übersicht über die Ausbildungsbausteine mit Dauer, Zuordnung zu Ausbildungsjahren, Rahmenlehrplan (RLP) und Ausbildungsrahmenplan (ARP) Nr. Titel Dauer (Wochen) Grundbildung RLP Lernfelder (Schwerpunkt) ARP 5 Nr. (Schwerpunkt) Vor. 1 Holzkonstruktionen herstellen 4 4 8, 9, Jahr 2 Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen 3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen 4 H Erschließen von Bauwerken im Hochbau , 9, , 9, , 2 18, 19, 20-5 H Beschichten und Bekleiden sowie Herstellen von Bauteilen im Hochbau , 14, 15, 16, 17 - Zwischenprüfung Schwerpunkt Maurerarbeiten 6M Mehrschalige Mauerwerke aus künstlichen Steinen herstellen 23 7, , 4H, 5H 2. Jahr 7M Baukörper aus Beton und Stahlbeton herstellen , 4H, 5H 8M Estriche, Putze und Bauteile im Trockenbau herstellen 14 10, 11, 12 13, 14, 15, , 4H, 5H Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten 6B Baukörper aus Beton und Stahlbeton herstellen 22 7, , 4H, 5H 2. Jahr 7B 8B Bauteile mit besonderen Ansprüchen aus Stahlbeton herstellen Baukörper aus Fertigteilen und künstlichen Steinen herstellen Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten 16 10, , 4H, 5H, 6B , , 4H, 5H 2. Jahr 6F 7F Freistehende gemauerte Schornsteine herstellen Feuerfeste Konstruktionen aus feuerfesten Steinen herstellen 18 7, 8 11, , 4H, 5H 34 9, 10 12, , 4H, 5H 6

7 Folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nicht in den Ausbildungsbausteinen enthalten: Lfd. Nr. I 1 Teil des Ausbildungsberufsbildes Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 5 Nr. 1) Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen I 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 5 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben I 5 I 14 Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan ( 5 Nr. 5) Herstellen von Putzen ( 5 Nr. 14) f) Arbeitsberichte erstellen e) gerades Stuckprofil ziehen Die Ausbildungsbausteine 1 3 stimmen inhaltlich im Wesentlichen mit den Bausteinen für die Berufe Ausbauund Tiefbaufacharbeiter/in überein. 7

8 Ausbildungsbaustein 1 Holzkonstruktionen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Holzkonstruktionen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 4 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 8

9 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 9

10 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen e) rechte Winkel anlegen und prüfen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) 10

11 e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen Holz auswählen, vorbereiten und mit verschiedenen Werkzeugen bearbeiten - geeignetes Holz für Werkstücke auswählen - Holz nach Vorgabe anreißen und - bearbeiten I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) a) Holz nach dem Verwendungszweck unterscheiden b) Holz für Werkstücke messen und anreißen c) Holz mit Werkzeugen, durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren bearbeiten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Herstellen einer Holzkonstruktion mit verschiedenen Holzverbindungen; Holzoberflächen schützen I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) d) Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen sowie durch Nageln und Schrauben herstellen e) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen f) Holzbauteile vor Feuchtigkeit schützen 1 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 11

12 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung Unterrichtsstunden 4 Herstellen einer Holzkonstruktion Laub- und Nadelhölzer, Wachstum, Aufbau Bauschnittholz Arbeiten des Holzes, Holzfeuchte Holzschädlinge, chemischer und konstruktiver Holzschutz Zimmermanns- und ingenieurmäßige Holzverbindungen Holzliste, Verschnitt Knotenpunkte 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 12

13 Ausbildungsbaustein 2 Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 13

14 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 14

15 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 15

16 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen einschaliges Mauerwerk mit künstlichen Mauersteinen herstellen - Mauern von Baukörpern aus kleinund mittelformatigen Steinen - verschiedene Verbandsarten anwenden I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) a) Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen b) Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen herstellen I 12 ( 5 Nr. 12) f) Mauerwerk mit verschiedenen Belägen versehen 5.3 Komplexe Tätigkeiten Mauern verschiedener Mauerwerkskörper mit Öffnungen ; Baukörper gegen Feuchtigkeit abdichten - Untergrund prüfen und vorbereiten - Baustoffe und Art des Verbandes auswählen - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden - Öffnungen mit klein- oder mittelformatigen Steinen überdecken - Stürze aus Fertigbauteilen einbauen I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) c) Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen aus kleinoder mittelformatigen Steinen sowie mit Fertigteilen überdecken d) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen e) Baukörper aus Steinen gegen Feuchtigkeit abdichten 2 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 16

17 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 3 Mauern eines einschaligen Bauwerkes - Wandarten und aufgaben - künstliche Mauersteine, Dichte, Druckfestigkeit, Luftschall- und Wärmedämmung - Baukalke - Mauermörtel, Mörtelgruppen - Maßordnung im Hochbau - Mauerverbände - Arbeitsgerüste - Abdichtungsstoffe - Baustoffbedarf - Ausführungszeichnungen, Aufmassskizzen - Isometrie Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 17

18 Ausbildungsbaustein 3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 18

19 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 19

20 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Menge anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 20

21 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen rechteckige Brettschalungen für den Betonbau herstellen und wiederverwenden I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern Bewehrungen für Stahlbeton herstellen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen Beton verarbeiten - Beton herstellen - Beton von Hand verarbeiten - Betonoberflächen nacharbeiten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonfertigteile einbauen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) i) kleine Beton- und Stahlbetonfertigteile transportieren und einbauen 21

22 5.3 Komplexe Tätigkeiten Stahlbetonteile herstellen - Fundamente - Stürze I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonbauteile abdichten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden k) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen l) Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten 3 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 22

23 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 4 Herstellen eines Stahlbetonbauteiles - Betonarten, -gruppen - Zemente, Zuschlag - Rezeptbeton - Betonverarbeitung, Betonprüfung - Betonstahl, Verbundwirkung - Betonstahllisten - Brettschalung, Schaltafeln - Holz- und Materiallisten - Produktlinienanalyse - Schalungs- und Bewehrungszeichnungen Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 23

24 Ausbildungsbaustein 4 H Erschließen von Bauwerken im Hochbau Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baugruben und Gräben herstellen, Verkehrsflächen anlegen und Rohre zur Ver- und Entsorgung einbauen 3. Dauer der Vermittlung: 13 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 24

25 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 25

26 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Menge anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 26

27 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Baugruben und Verkehrswege abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen Baugruben und Gräben ausheben und gegen Wasser sichern I 18 ( 5 Nr. 18) a) Oberboden abtragen, transportieren und lagern b) Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfen c) Baugruben und Gräben von Hand ausheben, Böschungswinkel prüfen d) offene Wasserhaltung durchführen Baugruben und Gräben durch Verbau sichern und Planum herstellen I 18 ( 5 Nr. 18) e Baugruben und Gräben durch waagerechten und senkrechten Verbau sichern f) Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten vorhandene Verkehrsflächen abtragen und Flachgründung herstellen - Untergrund bearbeiten - ebenes Planum durch Verdichten herstellen - Tragschicht herstellen I 19 ( 5 Nr. 19) a) Untergrund verbessern b) ungebundene Tragschichten herstellen c) Planum durch Verdichten unter Beachtung der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen Baugruben und Gräben rückbauen I 18 ( 5 Nr. 18) g) Baugruben und Gräben schrittweise rückbauen h) Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten 27

28 5.3 Komplexe Tätigkeiten Verkehrsflächen herstellen - Einfassungen herstellen - Pflasterdecken herstellen - Plattenbeläge herstellen - Metall- und Kunststoffprofile für Verkehrwege verwenden I 19 ( 5 Nr. 19) d) Einfassungen in Geraden herstellen e) Pflasterdecken und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen herstellen Rohre zur Ver- und Entsorgung einbauen - Durchführungen herstellen und abdichten - Metall- und Kunststoffrohre und profile mechanisch bearbeiten - Rohrleitungen verlegen, ausrichten und verbinden - Rohrleitungen unterfüllen - Kontrollschächte herstellen - Dränung einbauen I 20 ( 5 Nr. 20) a) Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten b) Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen, aus Metall und Kunststoff, sägen, feilen, bohren und schleifen c) Rohre, Formstücke und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen verlegen, ausrichten, verbinden, einsanden und unterstopfen d) Kontrollschächte herstellen e) Dränung einbauen 4 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 28

29 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 1 Einrichten einer Baustelle - Bauberufe - Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmerverbände - Bauzeitenplan - Bauherr, Planungsbüro, Baufirma - Bauaufsicht - Baustelleneinrichtung und absperrung - Längen- und Rechtwinkelmessung - Längen von Leitungen und Absperrungen, Bauplatzgrößen, Lagerund Stellflächen, Arbeits- und Parkflächen, Gebäude - Maßstäbe, Sinnbilder - Verkehrszeichen-, Leitungs- und Verlegepläne - Geometrische Grundkonstruktionen Unterrichtsstunden 20 2 Erschließen und Gründen eines Bauwerkes - Baugrubensicherung, Sicherung von Gräben - Bodenarten, Bodenklassen, Wassereinfluss - Böschungswinkel, Verbauarten - Tragfähigkeit, frostfreie Gründung - Einzelfundament, Streifenfundament, Plattenfundament - Offene Wasserhaltung - Planum, Untergrund, ungebundene Tragschicht, Pflaster- und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen - Randeinfassung - Rohrleitungsarten, Baustoffe - Höhenmessungen - Baugruben und Gräben in Ansichten und Schnitten - Längen, Neigungen - Flächen, Volumen, Auflockerung - Kraft, Spannung 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 29

30 Ausbildungsbaustein 5 H Beschichten und Bekleiden von Bauteilen und Herstellen von Trockenbauteilen im Hochbau Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Oberflächen mit Putz, Estrich und Fliesen bekleiden, Dämmstoffe einbauen und Trockenbauteile herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 13 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 30

31 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 31

32 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen I 8 ( 5 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 32

33 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen I 5 ( 5 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen Dämmstoffe einbauen - Dämmstoff nach Verwendungszweck auswählen - Untergrund vorbereiten - Dämmstoff zuschneiden und - befestigen - Oberflächen von Dämmungen schützen I 13 ( 5 Nr. 13) a) Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten b) Dämmstoffe zuschneiden und einbauen Putze herstellen - Putzgrund vorbereiten - Einbauteile und Profile vor dem Verputzen ein- und ansetzen, Bewegungsfugen anlegen - Spritzbewurf von Hand aufbringen - Oberfläche nachbehandeln I 14 ( 5 Nr. 14) a) Untergrund beurteilen b) Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, Bewegungsfugen anlegen c) Spritzbewurf von Hand auftragen d) einlagigen Putz herstellen Verbundestrich herstellen I 15 ( 5 Nr. 15) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen c) Höhenlehren ausrichten g) Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten h) Estrich nachbehandeln 33

34 5.2.6 Wände nach Vorgabe mit Fliesen belegen - Untergrund zum Verlegen von Fliesen und Platten vorbereiten - Fliesen mit verschiedenen Werkzeugen schneiden - Fliesenkleber aufbringen - Fliesen ansetzen, verlegen und ausrichten - verfugen I 16 ( 5 Nr. 16) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen b) Fliesen und Platten schneiden sowie Ausschnitte und Löcher herstellen d) Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen Trockenbauteile herstellen - Untergrund für Trockenbauarbeiten vorbereiten - Ansetzgips herstellen - Trockenbauelemente anbringen und - verspachteln I 17 ( 5 Nr. 17) a) Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit beurteilen b) Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln c) Gipsmörtel anmachen d) Wand-Trockenputz ansetzen e) Fugen verspachteln 5.3 Komplexe Tätigkeiten Schwimmenden Estrich herstellen - Trenn- und Dämmschichten einbauen - Rechtwinklige Aussparungen herstellen - Schienen und Rahmen einbauen - Bewegungsfugen nach Vorgabe anlegen I 15 ( 5 Nr. 15) b) Trenn- und Dämmschichten einbauen d) rechtwinklige Aussparungen herstellen und einbringen e) Schienen und Rahmen einbauen f) Schein-, Rand und Bewegungsfugen nach Vorgaben anlegen Fliesen und Platten auf Wänden und Böden verlegen I 16 ( 5 Nr. 16) b) Fliesen und Platten schneiden sowie 5 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 34

35 Spiegel herstellen Ausschnitte und Löcher herstellen c) Fliesen und Platten im Dickbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen d) Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen e) Fugen an Bau- und Einbauteilen sowie an Rohrdurchführungen anlegen, vorbereiten und schließen 35

36 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles - Putzmörtel - Estriche - Baugipse, Plattenwerkstoffe, Unterkonstruktionen - Beläge, Verlegetechnik - Fugen - Nichtdrückendes Wasser - Abdichtungen, Abdichtungsstoffe - Trenn- und Dämmschichten, Dämmstoffe - Verlegeverfahren, Verlegepläne - Schnitte Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 36

37 Ausbildungsbaustein 6M Mehrschalige Mauerwerke aus künstlichen Steinen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin Schwerpunkt Maurerarbeiten (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann mehrschalige Mauerwerke aus künstlichen Steinen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 23 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 2. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: Ausbildungsbausteine 1 3, 4 H, 5 H 37

38 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: 5.1 Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans Bearbeitung des Arbeitsauftrages planen - Vorgaben des Auftrags auf der Grundlage von Vorschriften und Regelwerken prüfen - Vorleistungen anderer Gewerke erfassen - Zeit- und Personalbedarf einschätzen - Arbeitsschritte planen - Witterung berücksichtigen II A 1 ( 5 Nr. 5) a) Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen b) Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden c) Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen d) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen e) Arbeitsschritte festlegen f) Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz II A 2 ( 5 Nr. 6) c) ergonomische Arbeitsmittel und hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden d) Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen e) Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten f) Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen g) Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen h) Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen i) bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern n) Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden o) Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahmen- und Anschlagmittel einsetzen q) Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und 38

39 für den Abtransport vorbereiten Baustelle einrichten, sichern und räumen - notwendige Infrastruktur schaffen - Absperrungen aufstellen und Gerüste aufbauen - Geräte und Maschinen auswählen, schützen und sichern - Abtransport vorbereiten II A 2 ( 5 Nr. 6) a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen b) Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten k) Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen l) Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen m) Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen p) Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern r) Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten Mengen ermitteln, Baumaterial auswählen, bereitstellen und lagern Bereitgestelltes Material auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen II A 3 ( 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen c) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - Arbeiten auf Fehler prüfen - Arbeiten bis zur Abnahme schützen Berichte erstellen II A 12 ( 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen b) Tagesbericht erstellen c) ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen 39

40 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen, prüfen und Skizzen erstellen II A 4 ( 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen b) Aufmaß- und Bestandsskizzen anfertigen Bauwerke und Bauteile einmessen II A 5 ( 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten einmessen Mauermörtel herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen II A 7 ( 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen Einschalige Baukörper mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen II A 7 ( 5 Nr. 12) c) ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen Baukörper mit großformatigen Steinen herstellen II A 7 ( 5 Nr. 12) d) Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen Spezielle Baukörper herstellen II A 7 ( 5 Nr. 12) h) Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen - Stufen - Einfassungen - Ausfachungen - Schächte 40

41 5.2.7 Durchbrüche herstellen und schließen II A 7 ( 5 Nr. 12) m) Durchbrüche und Bohrungen mit Hilfe von Abstützungen und Unterfangungen herstellen und schließen Dämmstoffe auswählen und verarbeiten II A 8 ( 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe auswählen, nach Herstellerangaben lagern und verarbeiten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Ein- und zweischalige Mauerwerke mit verschiedenformatigen Steinen und in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen und abdichten II A 7 ( 5 Nr. 12) c) ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen d) Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen e) Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen, verfugen sowie Verankerungen einbauen g) Bewegungsfugen anlegen k) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile einsetzen und anbringen l) Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten Mauerwerke mit Aussparungen und Schlitzen herstellen; Öffnungen überdecken II A 7 ( 5 Nr. 12) f) Aussparungen und Schlitze im Mauerwerk anlegen und schließen i) Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen Steinen überdecken 6 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 41

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