ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf"

Transkript

1

2 Impressum Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundsinstitut für Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt. Copyright 2006 by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Alle Rechte vorbehalten Es ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die Durchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Herausgeber. ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf 2

3 Vorwort Das Vorhaben 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine anerkannte berufliche Qualifizierung/Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben konnten, berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen Berufsabschluss zu vermitteln. Die Strukturierung der dazu bereitgestellten Maßnahmen erfolgt durch Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind: Ausbildungsbausteine - sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen Kerntätigkeiten, - sind in sich abgeschlossen, - beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung, - werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan, - haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und - schließen mit einer Leistungsfeststellung/einem Kompetenznachweis durch den Träger ab. Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden, berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk zusammen mit einer Expertengruppe. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft und bestätigt. In die Expertengruppe waren Vertreter der folgenden Organisationen und Einrichtungen eingebunden: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Baugewerbeverband Westfalen, Dortmund Bildungszentren des Baugewerbes e.v., Krefeld BGZ Simmerath der HWK Aachen, Simmerath ABZ Essen der Bauindustrie NRW e.v., Essen Lüttfeld Berufskolleg, Lemgo Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit. 3

4 Ausbildungsbausteine für den Beruf Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin Grundlegende Hinweise Die Ausbildungsbausteine sind grundsätzlich outcomebezogen formuliert, d. h. sie dokumentieren die Qualifikation für einen bestimmten abgegrenzten Komplex an Tätigkeiten aus dem zugrunde liegenden Ausbildungsberuf. Die im Qualifizierungsbild aufgeführten Tätigkeiten sind daher nicht mit Lernaufträgen gleichzusetzen, sondern sie sollen dokumentieren, welche einzelnen Tätigkeiten für diesen abgegrenzten Komplex beherrscht werden müssen. Diese unterscheiden sich sowohl durch ihren Komplexitätsgrad als auch durch ihren Charakter als rein aufgabenbezogene bzw. begleitende Tätigkeit. Im Qualifizierungsbild wird daher differenziert in vorbereitend/begleitende, grundlegende und komplexe Tätigkeiten, die wie folgt abgegrenzt werden: Vorbereitende/begleitende Tätigkeiten dies sind Tätigkeiten, die in der Regel Bestandteil aller grundlegenden und komplexen Tätigkeiten sind. Sie werden zu Beginn herausgestellt, damit sie zum einen nicht bei jeder grundlegenden oder komplexen Tätigkeit wiederholt werden müssen und zum anderen bei der Qualifizierung nicht vergessen werden. Dies sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Unfallschutzes und des Umweltschutzes, Arbeitsplanung oder Arbeitsplatzvorbereitung. Grundlegende Tätigkeiten dies sind alle Aufgabenteile, die aus komplexen Arbeitsprozessen als eigenständige Tätigkeit herausgelöst und durch Mitarbeiter einzeln ausgeführt werden können. Komplexe Tätigkeiten sind Zusammenhangsarbeiten, die sich in der Regel nicht weiter aufteilen lassen und die meist weitergehende Fähigkeiten in der Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen sowie in der Koordination von Teiltätigkeiten erfordern. Die in den Bausteinen aufgeführten Tätigkeiten haben sowohl zum Inhalt des Ausbildungsrahmenplans als auch zum Inhalt des Rahmenlehrplans einen eindeutigen Bezug. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausbildungsberufsbild genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderlichen Theorieinhalte innerhalb der Ausbildung anhand von Ausbildungsbausteinen vermittelt werden müssen. In der Übersicht über die Ausbildungsbausteine ist aufgeführt, welche Schwerpunkte des Ausbildungsberufsbildes in den einzelnen Bausteinen zu vermitteln sind. Da dort nur die Ziffern aufgeführt sind, werden vorab die Inhalte des Ausbildungsberufsbildes dargestellt. Für die in der Übersicht angegebene Zwischen- und Abschlussprüfung gelten die Anforderungen gemäß 21 und 22 der Ausbildungsordnung. Vereinzelt lassen sich Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans nicht eindeutig einem Baustein zuordnen. Sie sind im Anschluss an die Übersicht über die Ausbildungsbausteine herausgestellt und müssen im Rahmen der Ausbildung an geeigneter Stelle vermittelt werden. 4

5 Ausbildungsberufsbild gemäß 17 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, hier: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, 6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, 7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 9. Durchführen von Messungen, 10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen, 11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, 12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen, 13. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, 14. Herstellen von Verkehrswegen, 15. Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen, 16. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen. 5

6 Übersicht über die Ausbildungsbausteine mit Dauer, Zuordnung zu Ausbildungsjahren, zum Rahmenlehrplan (RLP) und zum Ausbildungsrahmenplan (ARP) Nr. Titel Dauer (Wochen) Grundbildung RLP Lernfelder (Schwerpunkt) ARP 17 Nr. (Schwerpunkt) 1 Holzkonstruktionen herstellen 4 4 8, 9, 10 - Vor. 1. Jahr 2 Baukörper aus Steinen herstellen , 9, 12-3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen , 9, 11-4 T Erschließen von Bauwerken im Tiefbau 26 1, 2 8, 9, 13, 14, 15 - Zwischenprüfung nach 12 Monaten bzw. 52 Wochen 2. Jahr 2. Jahr 2. Jahr Schwerpunkt Straßenbauarbeiten 5S 6S 5R Baukörper, Bauteile, Baugruben und Gräben herstellen Verkehrswege aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten 6R Rohrgräben und Schachtbauwerke herstellen Ver- und Entsorgungsleitungen einbauen, Kabel auslegen und sichern Schwerpunkt Kanalbauarbeiten 5K 6K Rohrgräben und Schachtbauwerke für Entwässerungskanäle herstellen Abwasserleitungen einbauen, Kabel auslegen und sichern 16 8, 9 8, 9, 11, 12, , 4 T 36 7, 10 8, 9, , 4 T 21 7, 8, 9 8, 9, 11, 12, , 4 T 31 10, 11 8, 9, 14, , 4 T 28 7, 8, 9 8, 9, 11, 12, , 4 T 24 10, 11 8, 9, 14, , 4 T Schwerpunkt Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten 2. Jahr 5B 6B Ver- und Entsorgungsleitungen einbauen und anschließen Bohrungen und Abschlussbauwerke herstellen (...) 20 7, 8 8, 9, 13, , 4 T 32 9, 10, 11, 12, 13 8, 9, , 4 T 6

7 Schwerpunkt Gleisbauarbeiten 2. Jahr 5G Verkehrswege für den Schienen verkehr herstellen 22 7, 10 8, 9, 11, 13, , 4 T 6G Gleise verlegen 30 8, 9 8, 9, , 4 T Abschlussprüfung nach 24 Monaten bzw. 104 Wochen Folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nicht in den Ausbildungsbausteinen enthalten: Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 17 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 17 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5 Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan ( 17 Nr. 5) f) Arbeitsberichte erstellen Die Ausbildungsbausteine 1 3 stimmen inhaltlich im Wesentlichen mit den Bausteinen für die Berufe Ausbauund Hochbaufacharbeiter/in überein. 7

8 Ausbildungsbaustein 1 Holzkonstruktionen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Holzkonstruktionen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 4 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 8

9 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, 9

10 - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen e) rechte Winkel anlegen und prüfen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen 10

11 5.2.3 Holz auswählen, vorbereiten und mit verschiedenen Werkzeugen bearbeiten - geeignetes Holz für Werkstücke auswählen - Holz nach Vorgabe anreißen und - bearbeiten I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) a) Holz nach dem Verwendungszweck unterscheiden b) Holz für Werkstücke messen und anreißen c) Holz mit Werkzeugen, durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren bearbeiten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Herstellen einer Holzkonstruktion mit verschiedenen Holzverbindungen; Holzoberflächen schützen I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) d) Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen sowie durch Nageln und Schrauben herstellen e) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen f) Holzbauteile vor Feuchtigkeit schützen 1 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 11

12 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung Unterrichtsstunden 4 Herstellen einer Holzkonstruktion - Laub- und Nadelhölzer, Wachstum, Aufbau - Bauschnittholz - Arbeiten des Holzes, Holzfeuchte - Holzschädlinge, chemischer und konstruktiver Holzschutz - Zimmermanns- und ingenieurmäßige Holzverbindungen - Holzliste, Verschnitt - Knotenpunkte 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 12

13 Ausbildungsbaustein 2 Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 13

14 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 14

15 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 15

16 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen einschaliges Mauerwerk mit künstlichen Mauersteinen herstellen - Mauern von Baukörpern aus kleinund mittelformatigen Steinen - verschiedene Verbandsarten anwenden I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) a) Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen b) Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen herstellen 5.3 Komplexe Tätigkeiten Mauern verschiedener Mauerwerkskörper mit Öffnungen ; Baukörper gegen Feuchtigkeit abdichten - Untergrund prüfen und vorbereiten - Baustoffe und Art des Verbandes auswählen - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden - Öffnungen mit klein- oder mittelformatigen Steinen überdecken - Stürze aus Fertigbauteilen einbauen I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) c) Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen aus kleinoder mittelformatigen Steinen sowie mit Fertigteilen überdecken d) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen e) Baukörper aus Steinen gegen Feuchtigkeit abdichten 2 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 16

17 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 3 Mauern eines einschaligen Bauwerkes - Wandarten und aufgaben - künstliche Mauersteine, Dichte, Druckfestigkeit, Luftschall- und Wärmedämmung - Baukalke - Mauermörtel, Mörtelgruppen - Maßordnung im Hochbau - Mauerverbände - Arbeitsgerüste - Abdichtungsstoffe - Baustoffbedarf - Ausführungszeichnungen, Aufmassskizzen - Isometrie Unterrichtsstunden 60 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles - Putzmörtel - Estriche - Baugipse, Plattenwerkstoffe, Unterkonstruktionen - Beläge, Verlegetechnik - Fugen - Nichtdrückendes Wasser - Abdichtungen, Abdichtungsstoffe - Trenn- und Dämmschichten, Dämmstoffe - Verlegeverfahren, Verlegepläne - Schnitte 30 Die Inhalte des Lernfeldes 6 haben keine direkten Bezug zum Inhalt des Bausteins Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 17

18 Ausbildungsbaustein 3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 18

19 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 19

20 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Menge anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 20

21 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen rechteckige Brettschalungen für den Betonbau herstellen und wiederverwenden I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern Bewehrungen für Stahlbeton herstellen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen Beton verarbeiten - Beton herstellen - Beton von Hand verarbeiten - Betonoberflächen nacharbeiten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonfertigteile einbauen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) i) kleine Beton- und Stahlbetonfertigteile transportieren und einbauen 21

22 5.3 Komplexe Tätigkeiten Stahlbetonteile herstellen - Fundamente - Stürze I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonbauteile abdichten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden k) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen l) Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten 3 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 22

23 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 5 Herstellen eines Stahlbetonbauteiles - Betonarten, -gruppen - Zemente, Zuschlag - Rezeptbeton - Betonverarbeitung, Betonprüfung - Betonstahl, Verbundwirkung - Betonstahllisten - Brettschalung, Schaltafeln - Holz- und Materiallisten - Produktlinienanalyse - Schalungs- und Bewehrungszeichnungen Unterrichtsstunden 60 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles - Putzmörtel - Estriche - Baugipse, Plattenwerkstoffe, Unterkonstruktionen - Beläge, Verlegetechnik - Fugen - Nichtdrückendes Wasser - Abdichtungen, Abdichtungsstoffe - Trenn- und Dämmschichten, Dämmstoffe - Verlegeverfahren, Verlegepläne - Schnitte 30 Die Inhalte des Lernfeldes 6 haben keine direkten Bezug zum Inhalt des Bausteins. Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 23

24 Ausbildungsbaustein 4 T Erschließen von Bauwerken im Tiefbau Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baugruben und Gräben herstellen, Verkehrsflächen anlegen und Rohre zur Ver- und Entsorgung einbauen 3. Dauer der Vermittlung: 26 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 24

25 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 17 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen 25

26 5.1.3 Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten I 6 ( 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Menge anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen I 9 ( 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen 26

27 - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Baugruben und Verkehrswege abstecken c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen Baugruben und Gräben ausheben und gegen Wasser sichern I 13 ( 17 Nr. 13) a) Oberboden abtragen, transportieren und lagern c) Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfen d) Baugruben und Gräben von Hand ausheben, Böschungswinkel prüfen e) offene Wasserhaltung durchführen Baugruben und Gräben durch Verbau sichern und Planum herstellen -Notwendigkeit eines Verbaus prüfen -Sicherheit des Verbaus einschätzen I 13 ( 17 Nr. 13) b) Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus beurteilen f) Baugruben und Gräben durch waagerechten und senkrechten Verbau sichern g) den Verbau von Baugruben und Gräben auf Sicherheit einschätzen h) Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten vorhandene Verkehrsflächen abtragen und Flachgründung herstellen - Untergrund bearbeiten - ebenes Planum durch Verdichten herstellen - Tragschicht herstellen I 14 ( 17 Nr. 14) a) Verkehrswege abtragen, Stoffe getrennt lagern b) Untergrund verbessern c) ungebundene Tragschichten herstellen d) Planum durch Verdichten unter Beachtung der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen

28 Baugruben und Gräben rückbauen I 13 ( 17 Nr. 13) i) Baugruben und Gräben schrittweise rückbauen k) Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Verkehrsflächen herstellen - Einfassungen herstellen - Pflasterdecken herstellen - Plattenbeläge herstellen - Metall- und Kunststoffprofile für Verkehrwege verwenden I 14 ( 17 Nr. 14) e) Einfassungen in Geraden herstellen f) Pflasterdecken und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen herstellen g) Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen, Metalle und Kunststoffe, sägen, feilen, bohren und schleifen Rohre zur Ver- und Entsorgung einbauen - Durchführungen herstellen und abdichten - Metall- und Kunststoffrohre und profile mechanisch bearbeiten - Rohrleitungen verlegen, ausrichten und verbinden - Rohrleitungen unterfüllen - Kontrollschächte herstellen - Dränung einbauen I 15 ( 17 Nr. 15) a) Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten b) Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen, aus Metall und Kunststoff, sägen, feilen, bohren und schleifen c) Rohre, Formstücke und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen verlegen, ausrichten, verbinden, einsanden und unterstopfen d) Kontrollschächte herstellen e) Dränung einbauen 4 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 28

29 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 1 Einrichten einer Baustelle - Bauberufe - Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmerverbände - Bauzeitenplan - Bauherr, Planungsbüro, Baufirma - Bauaufsicht - Baustelleneinrichtung und absperrung - Längen- und Rechtwinkelmessung - Längen von Leitungen und Absperrungen, Bauplatzgrößen, Lagerund Stellflächen, Arbeits- und Parkflächen, Gebäude - Maßstäbe, Sinnbilder - Verkehrszeichen-, Leitungs- und Verlegepläne - Geometrische Grundkonstruktionen Unterrichtsstunden 20 2 Erschließen und Gründen eines Bauwerkes - Baugrubensicherung, Sicherung von Gräben - Bodenarten, Bodenklassen, Wassereinfluss - Böschungswinkel, Verbauarten - Tragfähigkeit, frostfreie Gründung - Einzelfundament, Streifenfundament, Plattenfundament - Offene Wasserhaltung - Planum, Untergrund, ungebundene Tragschicht, Pflaster- und Plattenbeläge aus künstlichen Steinen - Randeinfassung - Rohrleitungsarten, Baustoffe - Höhenmessungen - Baugruben und Gräben in Ansichten und Schnitten - Längen, Neigungen - Flächen, Volumen, Auflockerung - Kraft, Spannung 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 29

30 Ausbildungsbaustein 5S Baukörper, Bauteile, Baugruben und Gräben herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin Schwerpunkt Straßenbauarbeiten (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baukörper, Bauteile, Baugruben und Gräben für den Straßenbau herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 16 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 2. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: Ausbildungsbausteine 1 3, 4 T 30

31 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: 5.1 Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans Auftragsabwicklung planen - Vorgaben des Auftrags auf der Grundlage von Vorschriften und Regelwerken prüfen - Vorleistungen anderer Gewerke erfassen - Zeit- und Personalbedarf einschätzen - Arbeitsschritte planen - Witterung berücksichtigen II A 1 ( 17 Nr. 5) a) Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen b) Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden c) Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen d) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen e) Arbeitsschritte festlegen f) Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz II A 2 ( 17 Nr. 6) c) ergonomische Arbeitsmittel und hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden d) Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen e) Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten f) Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen g) Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen h) Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen i) bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern n) Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden o) Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahmen- und Anschlagmittel einsetzen q) Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und 31

32 für den Abtransport vorbereiten Baustelle einrichten, sichern und räumen - notwendige Infrastruktur schaffen - Absperrungen aufstellen und Gerüste aufbauen - Geräte und Maschinen auswählen, schützen und sichern - Abtransport vorbereiten II A 2 ( 17 Nr. 6) a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen b) Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten k) Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen l) Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen m) Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen p) Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern r) Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten Baumaterial auswählen, Mengen ermitteln und bereitstellen Bereitgestelltes Material auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen II A 3 ( 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen c) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - Arbeiten auf Fehler prüfen - Arbeiten bis zur Abnahme schützen Tagesberichte erstellen II A 10 ( 17 Nr. 16) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen b) Tagesbericht erstellen c) ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen 32

33 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen, prüfen und Aufmaßskizzen erstellen II A 4 ( 17 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen b) Aufmaßskizzen anfertigen Höhen-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen mit verschiedenen Instrumenten durchführen Profile und Bögen abstecken II A 5 ( 17 Nr. 9) a) Höhenmessungen durchführen, mit Nivelliergerät und Laser b) Längenmessungen, Richtungsmessungen und Winkelmessungen mit unterschiedlichen Messinstrumenten durchführen c) Längs- und Querprofile abstecken d) Bögen abstecken Baugrund untersuchen, verschiedene Bodenklassen lösen, laden, transportieren und lagern II A 8 ( 17 Nr. 13) a) Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden, Böden beurteilen b) Kontaminierungen und Altlasten erkennen, sichern und melden c) Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen f) Geräte zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden einsetzen und warten g) Böden lösen, laden, fördern, lagern, auf Verdichtungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen II A 6 ( 17 Nr. 11) a) Rahmenschalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen 5 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 33

34 b) Rahmenschalungen abbauen, reinigen und lagern c) Einbauteile einbauen, Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen d) Betone mit besonderen Eigenschaften unterscheiden e) Betonfestigkeitsklassen nach Verwendungszweck unterscheiden, Betonfestigkeitsklasse nach Konsistenz auswählen f) Bindemittel und Zuschlag auswählen g) Beton mit Baumaschinen fördern und einbringen h) Maschinen und Geräte zur Verdichtung des Betons einsetzen i) Oberfläche des Frischbetons durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten k) Stahlbetonteile herstellen, transportieren, lagern und einbauen Schachtmauerwerk herstellen II A 7 ( 17 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel auswählen c) Verbandsart für Schachtmauerwerke festlegen d) Sonderbauteile mit Steinen und Fertigteilen herstellen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte Leitungen und Hindernisse im Boden feststellen und sichern II A 8 ( 17 Nr. 13) d) Hindernisse im Boden feststellen,maßnahmen zum Auffinden von Ver- und Entsorgungsleitungen durchführen, Suchschlitze herstellen e) vorhandene Leitungen sichern Böschungen anlegen, Gräben verbauen und II A 8 ( 17 Nr. 13) 34

35 entwässern a) Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden, Böden beurteilen c) Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen f) Geräte zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden einsetzen und warten g) Böden lösen, laden, fördern, lagern, auf Verdichtungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten h) Baugruben und Gräben verbauen i) offene Wasserhaltung für Schichten- und Grundwasser durchführen k) Einbaumaterialien für die Verfüllung auf Eignung und Verwendungsfähigkeit prüfen l) Böschungen entsprechend der Bodenklasse anlegen 35

36 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Tiefbaufacharbeiter/in im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten (1. Stufe) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 8 Herstellen eines Erddammes - Damm, Einschnitt, Anschnitt - Planum - Auflockerung - Bodenverbesserung - Proctorversuch, Lastplattendruckversuch - Bodenarten, Bodenklassen 9 Einbauen einer Rohrleitung - Mischsystem, Trennsystem - Entwässerungsrohre, Verbindungen, Auflager - Verlegeregeln - Wasserhaltung - Entwässerungsplan - Gefälleberechnung Unterrichtsstunden Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 36

37 Ausbildungsbaustein 6S Verkehrswege aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin Schwerpunkt Straßenbauarbeiten (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Verkehrswege aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 36 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 2. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: Ausbildungsbaustein 1 3, 4 T 37

38 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: 5.1 Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans Auftragsabwicklung planen - Vorgaben des Auftrags auf der Grundlage von Vorschriften und Regelwerken prüfen - Vorleistungen anderer Gewerke erfassen - Zeit- und Personalbedarf einschätzen - Arbeitsschritte planen - Witterung berücksichtigen II A 1 ( 17 Nr. 5) a) Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen b) Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden c) Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen d) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen e) Arbeitsschritte festlegen f) Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz II A 2 ( 17 Nr. 6) c) ergonomische Arbeitsmittel und hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden d) Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen e) Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten f) Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen g) Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen h) Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen i) bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern n) Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden o) Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahmen- und Anschlagmittel einsetzen q) Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und 38

39 für den Abtransport vorbereiten Baustelle einrichten, sichern und räumen - notwendige Infrastruktur schaffen - Absperrungen aufstellen und Gerüste aufbauen - Geräte und Maschinen auswählen, schützen und sichern - Abtransport vorbereiten II A 2( 17 Nr. 6) a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen b) Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten k) Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen l) Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen m) Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen p) Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern r) Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten Baumaterial auswählen, Mengen ermitteln und bereitstellen Bereitgestelltes Material auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen II A 3 ( 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen c) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - Arbeiten auf Fehler prüfen - Arbeiten bis zur Abnahme schützen Tagesberichte erstellen II A 10 ( 17 Nr. 16) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen b) Tagesbericht erstellen c) ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen 39

40 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen, prüfen und Aufmaßskizzen erstellen II A 4 ( 17 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen b) Aufmaßskizzen anfertigen Höhen-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen mit verschiedenen Instrumenten durchführen Profile und Bögen abstecken II A 5 ( 17 Nr. 9) a) Höhenmessungen durchführen, mit Nivelliergerät und Laser b) Längenmessungen, Richtungsmessungen und Winkelmessungen mit unterschiedlichen Messinstrumenten durchführen c) Längs- und Querprofile abstecken d) Bögen abstecken ungebundene Tragschichten auch mit Neigung - herstellen II A 9 ( 17 Nr. 14) b)befestigung aufnehmen, Material auf Wiederverwendung prüfen und getrennt lagern c) Planum auf Höhenlage, Ebenheit und Verdichtung prüfen d) Bodenverbesserung und Bodenverfestigung durchführen e) Schüttgut auf Beschaffenheit und Verwendungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten f) Tragschichten unter Beachtung der Dicke, Ebenheit und der profilgerechten Lage einbauen und verdichten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Pflasterdecken und Plattenbeläge aus künstlichen und natürlichen Steinen verlegen II A 9 ( 17 Nr. 14) h) Bettung herstellen i) Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen in 6 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 40

Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle. Erweiterte Zielformulierung. Berufsfachschule Bautechnik im Schwerpunkt Ausbau.

Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle. Erweiterte Zielformulierung. Berufsfachschule Bautechnik im Schwerpunkt Ausbau. 4.1.2_bau_lernfelder Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle Eine Baustelleneinrichtung planen Maßnahmen zur Absperrung und Sicherung eine Baustelle treffen Stell- und Verkehrsflächen in einen Baustelleneinrichtungsplan

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Straßenbauer / Straßenbauerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Straßenbauer / Straßenbauerin Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Straßenbauer / Straßenbauerin Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:...

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin GebReinigAusbV 1999 Ausfertigungsdatum: 1.0.1999 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur

Mehr

NIEDERRHEINISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER DUISBURG WESEL KLEVE ZU DUISBURG Anlage zu 5 Abs. 1 Ausbildungsrahmenplan 1. Ausbildungsjahr Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 Berufsbildung, Arbeits-

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin Anlage (zu ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin Lfd.. 8. 9. 6. Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht ( ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik Anlage 3 zu 17 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft für Lagerlogistik - Sachliche Gliederung - Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß 3 Abs. 1 Lfd. 1 Berufsbildung,

Mehr

Holzmechaniker Holzmechanikerin Ausbildungsrahmenplan

Holzmechaniker Holzmechanikerin Ausbildungsrahmenplan Holzmechaniker Holzmechanikerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse I. Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Bauwirtschaft

Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Bauwirtschaft Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Bauwirtschaft Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.02.1999 - 2 - Teil I: Allgemeine Vorbemerkungen Die

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuch 41-6622.11/58 vom 24. August 2005 Bildungsplan für die Berufsfachschule Band 9 Einjährige gewerbliche Berufsfachschule Heft 1 Bautechnik

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe Lernbereich Küche Gastgewerbe Seite 1 von 7 Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Ausbildungsvertrag

Mehr

Ausbildungsbetrieb: Auszubildende(r): Ausbildungszeit von: bis:

Ausbildungsbetrieb: Auszubildende(r): Ausbildungszeit von: bis: Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages Ausbildungsbetrieb: Fachkraft im Gastgewerbe / Bereich Küche Auszubildende(r): Ausbildungszeit

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I, ausgegeben zu Bonn am 0. Januar 2006 Anlage (zu ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin 1 Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachlagerist/Fachlageristin

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Servicefahrer / Servicefahrerin

Mehr

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Ausbildungsrahmenplan

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Ausbildungsrahmenplan Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Anlage (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Lfd. 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a)

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Kurier-,

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Servicekraft für Schutz

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Servicefahrer / Servicefahrerin

Mehr

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Kurier-,

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Fachmann für Systemgastronomie Fachfrau für Systemgastronomie Der zeitliche und sachlich gegliederte

Mehr

Fachkraft für Lagerlogistik

Fachkraft für Lagerlogistik Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Lagerlogistik

Mehr

Servicefahrer Servicefahrerin Ausbildungsrahmenplan

Servicefahrer Servicefahrerin Ausbildungsrahmenplan Servicefahrer Servicefahrerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 Nr. 1) 1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Nr. 1.1) 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Mehr

Fachkraft im Gastgewerbe. Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe. www.dehoga-niedersachsen.

Fachkraft im Gastgewerbe. Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe. www.dehoga-niedersachsen. Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe www.dehoga-niedersachsen.de Fachkraft im Gastgewerbe Die Fachkraft im Gastgewerbe ist insbesondere in folgenden Abteilungen

Mehr

Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln

Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und

Mehr

für das Pilotprojekt 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

für das Pilotprojekt 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Fachkraft im Gastgewerbe für das Pilotprojekt 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

Mehr

Alle Rechte vorbehalten

Alle Rechte vorbehalten Qualifizierungsbild Herausgeber ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 2021, 10117 Berlin, ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf Copyright

Mehr

Industrieelektriker Industrieelektrikerin Ausbildungsrahmenplan

Industrieelektriker Industrieelektrikerin Ausbildungsrahmenplan Industrieelektriker Industrieelektrikerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes

Mehr

Servicekraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan

Servicekraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan Servicekraft für Schutz und Sicherheit Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Lagerlogistik

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin StrWAusbV 2002 Ausfertigungsdatum: 11.07.2002

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Mehr

Alle Rechte vorbehalten

Alle Rechte vorbehalten Qualifizierungsbild Herausgeber ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 2021, 10117 Berlin, ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf Copyright

Mehr

e) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages f) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären

e) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages f) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag AUSBILDUNGSBERUF: Gestalter / -in für visuelles Marketing AUSZUBILDENDE / -R: Ausbildungsbetrieb: Unterschrift /

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3 Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung BKV) Vom 19.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung BKV) Vom 19. Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung BKV) Vom 19. April 2001 Frankfurt am Main, den 30. April 2015 Auf Grund des 25

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Anlage 1 zu 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen - Sachliche Gliederung - 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 1) 1.1 Stellung, Rechtsform

Mehr

Lernfeldübersicht. Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle 1. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert 20 Stunden

Lernfeldübersicht. Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle 1. Ausbildungsjahr, Zeitrichtwert 20 Stunden Lernfeldübersicht Lernsituation 1 Vorstellen des Einführungsprojektes und Grundlagen der Bautätigkeit Lernsituation 2 Zusammenwirken der Bauberufe Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle 1. Ausbildungsjahr,

Mehr

Fachmann / Fachfrau für Systemgastronomie

Fachmann / Fachfrau für Systemgastronomie Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachmann / Fachfrau

Mehr

Modularisierte Reha-Ausbildung im Projekt TrialNet

Modularisierte Reha-Ausbildung im Projekt TrialNet Modularisierte Reha-Ausbildung im Projekt TrialNet Qualifizierungspass für den Beruf Tischler/-in Kompetenzen im Tischlerhandwerk: - Ausbildungsinhalte - Ausbildungsmodule - Zertifikate - Kompetenzbeschreibung

Mehr

1 2 3 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und und Tarifrecht ( 4 Nr. 1)

1 2 3 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und und Tarifrecht ( 4 Nr. 1) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Zeitliche Richtwerte

Mehr

Helfer im Gastgewerbe/ Helferin im Gastgewerbe

Helfer im Gastgewerbe/ Helferin im Gastgewerbe Rechtsgrundlagen für die Ausbildung Behinderter 1 nach 48² Berufsbildungsgesetz Helfer im Gastgewerbe/ Helferin im Gastgewerbe 1 Mit Änderung des Berufsbildungsgesetz durch Artikel 14 des Gesetzes vom

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. zum Werkpolier im Bereich Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau:

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. zum Werkpolier im Bereich Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau: Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Werkpolier/-in im Bereich Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 1982 erlässt die Industrie-

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Verwaltungsfachangestelter Verwaltungsfachangestelte Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan

Mehr

Hotelkaufmann / -frau. Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe. www.dehoga-niedersachsen.de

Hotelkaufmann / -frau. Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe. www.dehoga-niedersachsen.de Hotelkaufmann / -frau Allgemeine Informationen über die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe www.dehoga-niedersachsen.de Hotelkaufmann / -frau Hotelkaufmann/-frau Hotelkaufleute kennen sich in allen

Mehr

Mediengestalter Bild und Ton Mediengestalterin Bild und Ton Ausbildungsrahmenplan

Mediengestalter Bild und Ton Mediengestalterin Bild und Ton Ausbildungsrahmenplan Mediengestalter Bild und Ton Mediengestalterin Bild und Ton Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 Nr. 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Mehr

Straßenbauer/in K07/2015

Straßenbauer/in K07/2015 INSTITUT FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG IM MITTELSTAND UND IN KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN Vervierser Straße 4a B 4700 Eupen Tel.: 087/306880 Fax: 087/891176 E-Mail: iawm@iawm.be LEHRPROGRAMM UND FORTSCHRITTSTABELLE

Mehr

Gestalter für visuelles Marketing Gestalterin für visuelles Marketing Ausbildungsrahmenplan

Gestalter für visuelles Marketing Gestalterin für visuelles Marketing Ausbildungsrahmenplan Gestalter für visuelles Marketing Gestalterin für visuelles Marketing Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund

Mehr

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im GERÜSTBAUER-HANDWERK Gerüstbauer/in (11110-00) den Kurs GBA2/13.

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Modenäher / Modenäherin

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin Anlage zu 5 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin Abschnitt I Pflichtqualifikationseinheiten gemäß Abs. 1 1.1 Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht ( Abs. 1 1) a)

Mehr

Ausbilder: Ausbildungsdauer: 2 Jahre * 2 1/2 Jahre * 3 Jahre *

Ausbilder: Ausbildungsdauer: 2 Jahre * 2 1/2 Jahre * 3 Jahre * Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages Ausbildungsbetrieb: Fachmann/-frau für Systemgastronomie Auszubildende(r): Ausbildungszeit

Mehr

Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Ausbildungsrahmenplan

Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Ausbildungsrahmenplan Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte Abschnitt II: Ausbildungsinhalte im Schwerpunkt Aufbau und Durchführung Abschnitt III: Ausbildungsinhalte im Schwerpunkt

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der. - Anlage zum - Landesverwaltung und Kommunalverwaltung

Sachliche und zeitliche Gliederung der. - Anlage zum - Landesverwaltung und Kommunalverwaltung Sachliche und zeitliche Gliederung der - Anlage zum - Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Verwaltungsfachangestellte/r Landesverwaltung und Kommunalverwaltung Ausbildender: Ausbildungsstätte: Verantwortlicher

Mehr

Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln

Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln Berufliche Grundbildung Diese Ausbildungsinhalte während der gesamten Ausbildung vermitteln Berufsbildung a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im

Mehr

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im LANDMASCHINENMECHANIKER-HANDWERK Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik (12211-00) 1 Thema

Mehr

Servicefachkraft für Dialogmarketing Ausbildungsrahmenplan

Servicefachkraft für Dialogmarketing Ausbildungsrahmenplan Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 4 Nr. 1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur ( 4 Nr. 1.1) 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Wir investieren in die Zukunft! Wir bilden aus! Tief- und Straßenbau

Wir investieren in die Zukunft! Wir bilden aus! Tief- und Straßenbau Wir investieren in die Zukunft! Wir bilden aus! Tief- und Straßenbau Qualifizierte Ausbildung junger Menschen Qualifizierte Weiterbildung der Mitarbeiter Tiefbaufacharbeiter/in Hast du erst einmal einen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin vom 04. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 vom 17. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit

Mehr

Qualifizierungsbaukasten Hausmeisterhelfer. Qualifizierungsmodule für Helfer im haustechnischen Dienst

Qualifizierungsbaukasten Hausmeisterhelfer. Qualifizierungsmodule für Helfer im haustechnischen Dienst Qualifizierungsbaukasten Hausmeisterhelfer Qualifizierungsmodule für Helfer im haustechnischen Dienst Dieser Qualifizierungsbaukasten ist ein Ergebnis des EQUAL-Modellprojekts Neue Qualifikationen in der

Mehr

Lfd. Nr. Ausbildungsordnung. Auszubildende: Schuljahr:

Lfd. Nr. Ausbildungsordnung. Auszubildende: Schuljahr: Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten 1 Auszubildende: Ausbildungsjahr: Schuljahr: 3. Ausbildungsjahr Schwerpunkte Lernziele A 5.1. Betriebliche Organisation - Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation,

Mehr

Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe splan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe j nach 5 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26.03.1997 Auszubildender: Arbeitgeber:

Mehr

Anlage I (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau

Anlage I (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau Anlage I (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau Lfd 1 Das ausbildende Unternehmen ( 3 Nr. 1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Organisation ( 3 Nr. 1.1) a) Zielsetzung,

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuch 41-6623.1-16/1 vom 20. Mai 2009 Lehrplan für das Berufskolleg Technisches Berufskolleg II Angewandte Technik Schwerpunkt Grundlagen

Mehr

Rahmenlehrplan. Berufliche Grundbildung im Rahmen des praktischen Studienteils. Hotel- und Tourismusmanagement. Bereich Touristik

Rahmenlehrplan. Berufliche Grundbildung im Rahmen des praktischen Studienteils. Hotel- und Tourismusmanagement. Bereich Touristik Rahmenlehrplan Berufliche Grundbildung im Rahmen des praktischen Studienteils Hotel- und Tourismusmanagement Bereich Touristik 1 Rahmenlehrplan Berufliche Grundbildung im Rahmen des praktischen Studienteils

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung Verordnung über die Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 23. Juli 2002 Bestell-Nr. 61.02.984 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 23. Juli

Mehr

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im

U N T E R W E I S U N G S P L A N. für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Kennziffer:FUE1/04 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im METALLBAUERHANDWERK (1216000) LANDMASCHINENMECHANIKER-HANDWERK

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit*) 940 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I 21, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit*) Vom 21. Mai 2008 Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Eingangsformel. 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung. 2 Meisterprüfungsberufsbild. MaurerBetonbMstrV. Ausfertigungsdatum: 30.08.2004.

Eingangsformel. 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung. 2 Meisterprüfungsberufsbild. MaurerBetonbMstrV. Ausfertigungsdatum: 30.08.2004. Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk (Maurer- und Betonbauermeisterverordnung -

Mehr

Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Berufliche Grundbildung. Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Berufliche Grundbildung. Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Berufliche Grundbildung Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 970 4 Heft 41020

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Kaufmann / Kauffrau

Mehr

Umschulung zum Facharbeiterabschluss

Umschulung zum Facharbeiterabschluss Umschulung zum Facharbeiterabschluss Bau Farbe Kunststoff Information Eine Umschulung gestattet Quereinsteigern ab einem Alter von 21 Jahren, binnen 16 oder 24 Monaten einen staatlich anerkannten Berufsabschluss

Mehr

Alle Rechte vorbehalten

Alle Rechte vorbehalten Qualifizierungsbild Herausgeber ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 2021, 10117 Berlin, ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf Copyright

Mehr

Ausbildung für Soldaten in der Bauindustrie. Facharbeiter in nur 6 Monaten!

Ausbildung für Soldaten in der Bauindustrie. Facharbeiter in nur 6 Monaten! Ausbildung für Soldaten in der Bauindustrie Facharbeiter in nur 6 Monaten! Wir machen Sie zum Profi! Mit einer Ausbildung am Bau entscheiden Sie sich für einen der größten Wirtschaftszweige Deutschlands.

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortliche/r Ausbilder/in:... Auszubildende/r:... Ausbildungsberuf: Mediengestalter

Mehr

Servicefachkraft für Dialogmarketing

Servicefachkraft für Dialogmarketing Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Servicefachkraft für Dialogmarketing Ausbildungsbetrieb: Verantwortlicher Ausbilder: Auszubildender: Die sachliche

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau - Sachliche Gliederung

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau - Sachliche Gliederung Anlage I zu 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau - Sachliche Gliederung Lfd. 1 Das ausbildende Unternehmen ( 3 1) 1.1 Stellung, Rechtsform und Organisation

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung - AugenoptAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung - AugenoptAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung - AugenoptAusbV) AugenoptAusbV Ausfertigungsdatum: 26.04.2011 Vollzitat: "Augenoptiker-Ausbildungsverordnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen KEPFachAusbV Ausfertigungsdatum: 22.03.2005 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit 26 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September

Mehr

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu?

Mehr

Kundenmanagement und dienstleistungsorientiertes Handeln

Kundenmanagement und dienstleistungsorientiertes Handeln Anlage 1 Ausbildungsbausteine für Altbewerber nach BBiG in Hamburg Alle Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. 1. Zuordnung und Bezeichnung des Ausbildungsbausteins DQR-Niveaustufe: Referenzniveau

Mehr

Ausbildungsplan für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Hessen und Kommunalverwaltung

Ausbildungsplan für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Hessen und Kommunalverwaltung Ausbildungsplan für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Hessen und Kommunalverwaltung Lfd. Ausbildungseinheit Nr.: 1 Einführung in die Universitätsstrukturen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing*) 9 Bundesgesetzblatt Jahrgang 004 Teil I Nr., ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 004 Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing*) Vom. Mai

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung AugenoptAusbV)*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung AugenoptAusbV)*) 698 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I 20, ausgegeben zu Bonn am 6. Mai 2011 Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung AugenoptAusbV)*)

Mehr

4.3 Berufe im Gastgewerbe

4.3 Berufe im Gastgewerbe 4.3 Berufe im Gastgewerbe Die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes wurden im Jahr 1998 unter dem Dach eines ganzheitlichen gastgewerblichen Ausbildungskonzeptes neu geordnet. Zu diesem Branchenkonzept

Mehr