LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 16/6046. des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/6046 zu Drucksache 16/ A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 16/5831 Fachfremder Unterricht Die Große Anfrage vom 16. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Unterrichtsqualität hängt entscheidend von der Qualifizierung des Lehrers ab. Nicht umsonst setzt die Lehrbefähigung ein abgeschlossenes fachwissenschaftliches Studium voraus, das mit einer schulartspezifischen Didaktik und Pädagogik gekoppelt ist. Es ist ein Trugschluss zu glauben, eine Lehrkraft könne in jedem Fach und an jeder Schulart einen qualitativ hochwertigen Unterricht erteilen. Deshalb ist es ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung schulischer Bildung, dass das Fachlehrerprinzip eingehalten wird und die verschiedenen Unterrichtsfächer nicht in Fächergruppen zusammengefasst werden. Deshalb fragen wir die Landesregierung: 1. An welchen rheinland-pfälzischen Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen und/oder die naturwissenschaftlichen Fächer integrativ erteilt? 2. An welchen Schwerpunktschulen wird zugunsten des Klassenlehrerprinzips fachfremder Unterricht in Kauf genommen? 3. Wie hoch ist der Anteil des fachfremden Unterrichts in den einzelnen Fächern der einzelnen Schularten (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? 4. Wie hoch ist die Zahl der Lehrkräfte an den einzelnen Schularten, die über eine Lehrbefähigung einer anderen Schulart verfügen (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landes regierung Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Qualität und Ertrag des Unterrichts werden maßgeblich von den Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer bestimmt. Die Kultusministerkonferenz hat daher in den zurückliegenden Jahren wichtige Beschlüsse zur Lehrkräftebildung gefasst, die als Grundlagen für Reformen der lehramtsbezogenen Studiengänge gelten. Durch die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz wurden die inhaltlichen Anforderungen gestärkt, z. B. durch die Vorgabe Curricularer Standards für alle Studienfächer, ein berufswissenschaftliches Grundlagenstudium in den beiden Bereichen Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken sowie durch verpflich tende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf. Es gehört zu den Grundsätzen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, in den Schulen jeweils Lehrkräfte einzusetzen, die für die dort vertretenen Bildungsgänge qualifiziert sind. Dies gilt auch für den Einsatz in den Fächern, in denen sie ausgebildet sind. Gleichwohl müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht auch erfahren, wie die Aspekte verschiedener Fächer zusammenhängen und ineinandergreifen. Dies gilt ganz besonders für Fächer, die die gleichen Grundkompetenzen in je spezifischer Ausprägung vermitteln. Das sind beispielsweise die naturwissenschaftlichen und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Aus diesem Grund werden diese Fächer in der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die gymnasiale Oberstufe im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen bzw. im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zusammengefasst. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Februar 2016

2 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode In den Bildungsstandards für den qualifizierten Sekundarabschluss I wird die gemeinsame Aufgabe und Bedeutung der Fächer Biologie, Chemie und Physik beschrieben, in den einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung entsprechend die der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. In diesen Beschreibungen wird deutlich, dass die jeweiligen Fächer einen gemeinsamen Beitrag zur Allgemeinbildung leisten, auf dem die spezifischen Beiträge der Einzelfächer aufbauen. Im Unterricht ist es wichtig, beides erfahrbar zu machen. Wir haben daher in den Stundentafeln die Möglichkeit eröffnet, die naturwissenschaftlichen Fächer und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ganz oder teilweise integrativ zu unterrichten. Dass die rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler eine qualitativ hochwertige Ausbildung erfahren, belegen nicht zuletzt die Ergebnisse verschiedener Vergleichsstudien der vergangenen Jahre. So haben beispielsweise die rheinland-pfälzischen Neuntklässler bei der Überprüfung der Bildungsstandards für Mathematik und für die Naturwissenschaften 2012 in allen untersuchten Fächern überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. In allen Testdomänen erzielten sie Punktwerte über dem bundesweiten Durchschnitt, in Biologie waren sie sogar signifikant besser als der bundesweite Durchschnitt. Besonders erfreulich ist, dass diese positiven Ergebnisse mit einer im Ländervergleich schwachen Kopplung von sozioökonomischem Status der Eltern und den schulischen Leistungen der Jugendlichen einhergehen. Ebenso bescheinigt die Studie Rheinland- Pfalz, dass die Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund hier mit am geringsten ausfallen. 1. An welchen rheinland-pfälzischen Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen und/oder die naturwissenschaftlichen Fächer integrativ erteilt? Gemäß den geltenden Stundentafeln wird in der Orientierungsstufe aller Schularten das integrative Fach Naturwissenschaften erteilt. Grundlage ist der Rahmenlehrplan Naturwissenschaften für die Klassenstufen 5 und 6. In der Integrierten Gesamtschule wird in den Klassenstufen 5 bis 10 das integrative Fach Gesellschaftslehre erteilt. Grundlage sind die Rahmenlehrpläne Gesellschaftslehre für die Klassenstufen 5 und 6 sowie für die Klassenstufen 7 bis 10. Für die Realschule plus sieht die Stundentafel vor, dass im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich der Unterricht entweder in den Fächern Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde oder im Fach Gesellschaftslehre erteilt wird. In allen Schularten eröffnen die Stundentafeln die Möglichkeit, dass die naturwissenschaftlichen und die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ganz oder teilweise integrativ unterrichtet werden können, mit der Maßgabe, dass die Inhalte der jeweiligen Fächer dabei angemessen zu berücksichtigen sind. Die Angaben in Anlage 1 wurden für das Schuljahr 2015/2016 durch eine Abfrage bei allen betroffenen Schulen erhoben. Sie stellen dar, in welchem Umfang die Schulen von den genannten Möglichkeiten Gebrauch machen. 2. An welchen Schwerpunktschulen wird zugunsten des Klassenlehrerprinzips fachfremder Unterricht in Kauf genommen? Die Anzahl und die Standorte der Schwerpunktschulen, die zugunsten des Klassenlehrerprinzips Lehrkräfte fachfremd einsetzen, werden statistisch nicht erfasst. Das Kompendium Schwerpunktschule enthält unter anderem mehrere Anregungen zur Gestaltung des Unterrichts in der Orientierungsstufe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Eine dieser Anregungen beinhaltet die Aussage, das Klassenlehrerprinzip zu stärken und dafür fachfremden Unterricht zuzulassen. Das stellt aber nicht die einzige Empfehlung dar. Als weitere Möglichkeiten werden stufenübergreifende temporäre Angebote auch als Außendifferenzierung, das Installieren von Unterstützersystemen und offene Unterrichtsformen im Fachunterricht genannt. Aus diesen vielfältigen Anregungen, die auf die Orientierungsstufe und eine bestimmte Schülerklientel zielen, kann nicht abgeleitet werden, dass in Schwerpunktschulen grundsätzlich fachfremder Unterricht zugunsten des Klassenlehrerprinzips in Kauf genommen wird. Wie viele Schwerpunktschulen welche der genannten Anregungen umsetzen, wird statistisch nicht erfasst. Das erscheint auch nicht sinnvoll, da sich dies im Laufe des Schuljahres immer wieder ändert. 3. Wie hoch ist der Anteil des fachfremden Unterrichts in den einzelnen Fächern der einzelnen Schularten? (Angaben bitte gliedern in absoluten und relativen Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Die Angaben zu dieser Frage enthält Anlage 2. Es handelt sich um die Auswertung von Daten, die von den Schulen im Rahmen der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2014/2015 gemeldet wurden. Daten der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 wurden zum Erhebungsstichtag der Herbststatistik an den Schulen ermittelt. Die endgültigen Ergebnisse stehen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses zur Verfügung. Bei der Auswertung hat sich gezeigt, dass Angaben teilweise falsch bzw. missverständlich sind. Es ist sichergestellt, dass die Schulaufsicht die Unterrichtsplanung, den entsprechenden Lehrkräfteeinsatz und die Dokumentation einem stärkeren Controlling unterzieht. Zu den Grundschulen werden keine Angaben gemacht, da dies mit Blick auf die Konzeption und den pädagogischen Auftrag der Grundschule nicht sachgerecht wäre. Die Arbeit in der Grundschule erfordert in besonderem Maße die individuelle fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler und die Förderung sozialer Kompetenzen. Daraus resultiert u. a. neben dem notwendigen Fachlehrerprinzip die Betonung des Klassenleiterprinzips. Die Schülerinnen und Schüler werden über zwei oftmals sogar über vier Jahre hinweg im Klassenverband unterrichtet. 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6046 In der Lehrkräfteausbildung zielt das Fachprofil Grundschulbildung auf eine breite Grundqualifikation der Lehrerinnen und Lehrer ab. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ganzheitliches Unterrichten, das in den ersten Klassenstufen oft nicht auf einzelne Fächer aufgegliedert werden kann, über alle grundschulbezogenen Bereiche hinweg möglich ist (Klassenleiterprinzip). Dieses wird ergänzt durch das Fachlehrerprinzip, bei dem einzelne Fächer (z. B. evangelische und katholische Religionslehre) von Lehrkräften mit entsprechendem lehramtsbezogenen Fachstudium unterrichtet werden. Auch zu den Förderschulen werden keine Angaben gemacht. Grundsätzlich sollen an Förderschulen die Lehrkräfte in den Fächern eingesetzt werden, für die sie ausgebildet sind. Mit Blick auf den besonderen pädagogischen Auftrag der Förderschulen hat jedoch die Abstimmung der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsorganisation auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität. In der Primarstufe der Förderschulen gilt wie in der Grundschule das Klassenlehrerprinzip. Dieser Grund satz ist in der für die Förderschule geltenden Schulordnung verankert ( 1 Abs. 6 der Schulordnung für die öffentlichen Son derschulen). Auch in der Sekundarstufe I der Förderschulen kann es aus pädago gischen Gründen erforderlich sein, die Anzahl der Bezugspersonen unter Berücksichtigung des Fachlehrerprinzips möglichst klein zu halten. Für alle Schularten der Sekundarstufen sind Wahlfächer und Arbeitsgemeinschaften nicht berücksichtigt. Im Schuljahr 2014/2015 existierten noch zwei Grund- und Hauptschulen, zwei Hauptschulen sowie zehn Realschulen in privater Trägerschaft. Hierbei handelt es sich meist um kleinere Schulen. In kleineren Schulen ergibt sich wegen der geringeren Gesamtzahl an Lehrkräften häufiger als an großen Schulen die Notwendigkeit von fachfremdem Unterricht. Alle schuleigenen Wahlpflichtfächer in der Realschule plus und in der Integrierten Gesamtschule, die nicht gleichzeitig Pflichtfächer in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II sind, wurden nicht einbezogen, da sie spezifische Profile unterstützen und im inhaltlichen Zuschnitt oft nicht mit den Fächern identisch sind, für die eine Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis vorliegen kann. Somit ist aus den statistischen Daten nicht feststellbar, ob der Unterricht fachfremd erteilt wird. Eine besondere Stellung nimmt das Fach Informatik ein, das an Integrierten Gesamtschulen schuleigenes Wahlpflichtfach sein kann, aber auch als Grund- oder Leistungsfach in der gymnasialen Oberstufe angeboten wird. Im schuleigenen Wahlpflichtfach Informatik sind häufig Inhalte enthalten, die der informationstechnischen Grund bildung zuzuordnen sind. Dieses Wahlpflichtfach wird daher häufig von Lehrkräften unterrichtet, die aufgrund ihrer Lehrbefähigung, z. B. für das Fach Mathematik, fachlich qualifiziert sind. Dennoch wird dieser Unterricht in der Schulstatistik als fachfremd ausgewiesen. Im Bereich der Wahlpflichtfächer sind in der Realschule plus nur die in der Stundentafel festgelegten Fächer Technik und Naturwissenschaft, Hauswirtschaft und Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie eine zweite Fremdsprache berücksichtigt. Diese Wahlpflichtfächer wurden mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache mit der Errichtung der ersten Realschulen plus zum Schuljahr 2009/2010 implementiert. Erst seitdem wird eine Aus- und Weiterbildung für diese Fächer angeboten. Der Bedarf an Lehrkräften für das Fach Wirtschaft und Verwaltung ist im Vergleich zu dem Wahlpflichtfach Wirtschafts- und Sozialkunde an den Vorgängerschulen gestiegen, da Letzteres nur in den Klassenstufen 9 und 10 unterrichtet wurde, das neue Wahlpflichtfach dagegen ab Klassenstufe 6. Daher ist der Anteil fachfremden Unterrichts im Fach Wirtschaft und Verwaltung noch vergleichsweise hoch. Diejenigen Lehrkräfte, die an einem Weiterbildungskurs teilnehmen, diesen aber noch nicht abgeschlossen haben, werden als fachfremd Unterrichtende gezählt, weil sie noch keine Unterrichtserlaubnis erworben haben. Was den fachfremden Unterricht in den anderen Fächern der Sekundarstufen betrifft, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Zum pädagogischen Konzept der Integrierten Gesamtschulen gehört als wesentliches Element das Unterrichten in Jahrgangsteams, in denen jede Lehrkraft mit möglichst vielen Stunden eingesetzt ist. Um dieses Prinzip zu stärken, unterrichten Lehrkräfte häufig das Fach Gesellschaftslehre in ihrer Klasse auch fachfremd. Die fachliche und methodische Qualität wird dadurch gewährleistet, dass die Lehrkräfte in den Teams in enger fachlicher und pädagogischer Abstimmung zusammenarbeiten. An den Realschulen plus wird angestrebt, den Unterricht in einer Klasse von möglichst wenigen Lehrkräften erteilen zu lassen. Dadurch wird die individuelle Unterstützung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler gefördert. Um dies zu ermöglichen, wird in den so genannten Nebenfächern auch fachfremder Unterricht in Kauf genommen, während in den sogenannten Hauptfächern das Fachlehrerprinzip Vorrang hat. Die Qualität des fachfremd erteilten Unterrichts wird durch enge Abstimmung im Kollegium gewährleistet. Das Fach Sozialkunde wird an Realschulen plus häufig von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung in einem anderen Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes unterrichtet. Diese sind fachlich qualifiziert, werden aber als fachfremd Unterrichtende gezählt. Erst seit dem Wintersemester 2014/2015 bietet die Universität Koblenz-Landau den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang Darstellendes Spiel/Theater an. Bislang konnten Lehrkräfte nur durch Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang die Unterrichtsbefugnis und Unterrichtserlaubnis im Fach Darstellendes Spiel erhalten. Auch hier gilt, dass diejenigen Lehrkräfte, die an einem Weiterbildungskurs teilnehmen, diesen aber noch nicht abgeschlossen haben, als fachfremd Unterrichtende gezählt werden. Um dem vergleichsweise hohen Anteil fachfremden Unterrichts im Fach Ethik entgegenzuwirken, werden beim Pädagogischen Landesinstitut Weiterbildungskurse angeboten. Daneben ist auch eine grundständige Ausbildung möglich. Mit den neuen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen wurde das Studienfach Ethik neu eingerichtet. Mit diesem Abschluss ist die Ausbildung an den Studienseminaren der Lehrämter Grundschulen, Realschulen plus, berufsbildende Schulen und Förderschulen möglich. 3

4 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode Für das Lehramt an Gymnasien wurde mit der Reform der Lehrkräfteausbildung das Studienfach Philosophie/Ethik neu eingerichtet, das auf eine Lehrbefähigung sowohl im Fach Philosophie als auch im Fach Ethik abzielt. Vonseiten der Schulaufsicht wird darauf hingewirkt, dass in den nächsten Jahren verstärkt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Ethik eingestellt werden. In den berufsbildenden Schulen werden teilweise Fächer unterrichtet, für die es keine Studienmöglichkeiten gibt, z. B. das Fach Rechtslehre/Verwaltungskunde. Andere Fächer kann man erst seit einigen Jahren und meist nur an sehr wenigen Universitäten studieren, wie z. B. Druck- und Medientechnik oder Gesundheitswissenschaften. Wieder andere werden im Lehramtsstudium als Vertiefungsrichtung angeboten, wie z. B. Informationstechnik im Fachbereich Elektrotechnik. In der Schulstatistik ist der Unterricht in diesen Fächern als fachfremd ausgewiesen, obwohl er von Lehrkräften mit einem Studium affiner Fächer erteilt wird. In den Fächern Bildende Kunst und Musik gibt es in den berufsbildenden Schulen aufgrund der Stundentafeln geringen Bedarf, sodass an der Einzelschule nur wenige Stunden anfallen. Daher werden diese Fächer häufig fachfremd unterrichtet, wobei sichergestellt wird, dass die eingesetzten Lehrkräfte über entsprechende fachliche Fähigkeiten verfügen und Fortbildungsveranstaltungen besuchen. In den Bereichen Gesundheit und Pflege wird sich der fachfremde Unterricht mittelfristig reduzieren, da mit der Einführung des Vallendarer Modells bald grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. An der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar besteht seit dem Wintersemester 2012/2013 ein Lehramtsstudien - gang Pflege an berufsbildenden Schulen, der in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau durchgeführt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lernfelder in der Teilzeitberufsschule nicht nach der Fachsystematik der Unterrichtsfächer strukturiert sind, sondern nach beruflichen Handlungssituationen. Da sich die Amtliche Schulstatistik an Fächern und nicht an Lernfeldern orientiert, wird dieser Unterricht häufig als fachfremd ausgewiesen, obwohl er von fachlich qualifizierten Lehrkräften erteilt wird. Die gleiche Situation findet sich in der Fachschule, deren Lernmodule ebenfalls nach beruflichen Handlungssituationen strukturiert sind. So enthalten z. B. nahezu alle Module im Bildungsgang Erzieherin/Erzieher Inhalte des Faches Pädagogik. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten von den insgesamt ca Schülerinnen und Schülern im Bereich der berufsbildenden Schulen über die Teilzeitberufsschule und etwas mehr als die Fachschule. Das sind knapp 70 % der gesamten Schülerschaft der berufsbildenden Schulen. 4. Wie hoch ist die Zahl der Lehrkräfte an den einzelnen Schularten, die über eine Lehrbefähigung einer anderen Schulart verfügen (Angaben bitte gliedern in absolute und relative Zahlen sowie nach landesweiten Daten und Daten für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte)? Die Angaben zu dieser Frage enthält Anlage 3. Berücksichtigt sind ausschließlich hauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte nach ihrem ersten Lehramt. Lehrkräfte, die ganz oder teilweise an eine andere Schule abgeordnet sind, werden nur bei ihrer Stammschule berücksichtigt. Dies gilt auch für Förderschullehrkräfte, die an Regelschulen abgeordnet sind. Einigen Schularten sind mehrere Lehrämter zugeordnet, da sowohl einige Schularten als auch einige Lehrämter mehrere Bildungs - gänge abdecken. Diese Zuordnung ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Schulart GS GHS HS RS RS+ RS+FOS GS GS GHS RS GHS GHS GHS GHS RS+ RS+ RS RS zugeordnete Lehrämter FL GHS RS+ FL GHS RS+ RS+ FL GHS FL GHS GY BBS FL GHS Schulart IGS GY Koll/AGY FOES BBS GHS GY GY FOES BBS RS GY zugeordnete Lehrämter RS+ FL BBS GY FL GHS Lehrer für Fachpraxis Vera Reiß Staatsministerin 4

5 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6046 Anlage 1 Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2015/2016. An den folgenden Schulen werden die naturwissenschaftlichen Fächer in einigen oder allen Klassenstufen von 7 bis 10 ganz oder teilweise integrativ erteilt: HS Aach RS+ Mainz Anne Frank RS+FOS Konz GRS+ Ludwigshafen-Friesenheim RS+ Wittlich Kurfürst Balduin RS+ Koblenz Clemens-Brentano RS+ Neustadt/Wied RS+ Westerburg RS+ Diez RS+FOS Katzenelnbogen RS+ Lahnstein RS+ Bernkastel-Kues RS+ Neumagen-Dhron RS+ Hillesheim RS+ Saarburg RS+ Neustadt/Weinstraße RS+FOS Haßloch RS+ Rockenhausen RS+ Germersheim Weizsäcker RS+ Kandel RS+ Annweiler RS+ Herxheim RS+ Limburgerhof RS+FOS Bingen Rochus RS+ Worms Karmeliter RS+ Ludwigshafen Karolina-Burger RS+FOS Schweich RS+ Bad Dürkheim RS+ Mainz-Lerchenberg RS+ Trier-Ehrang RS+ Vallendar Marienschule RS+ Bad Kreuznach am Rotenfels RS+ Andernach St. Thomas RS+ Betzdorf RS+ Neuwied Robert-Krups GRS+ St. Goarshausen RS+ Waldbreitbach GRS+ Wallhausen/Waldböckelheim RS+ Bendorf RS+ Daaden RS+ Herdorf RS+ Langenlonsheim RS+ Nachtsheim RS+ Neuwied-Niederbieber RS+ Niederzissen RS+ Ransbach-Baumbach RS+ Rheinbrohl RS+ Salz RS+ Sinzig RS+FOS Sohren-Büchenbeuren RS+ Vallendar Konrad-Adenauer GRS+ Gerolstein GRS+ Irrel GRS+ Jünkerath GRS+ Kelberg GRS+ Kell/Zerf GRS+ Waldrach RS+FOS Birkenfeld/Niederbromb. RS+ Idar-Oberstein Rostocker Straße RS+ Thalfang RS+FOS Lauterecken/Wolfstein RS+ Pirmasens Kirchberg RS+ Ramstein-Miesenbach GRS+ Vinningen RS+ Wallhalben RS+ Bobenheim-Roxheim RS+ Böhl-Iggelheim RS+ Bruchmühlbach-Miesau RS+ Dudenhofen/Römerberg RS+ Gau-Algesheim RS+ Hauenstein RS+ Kirchheimbolanden RS+ Lingenfeld/Lustadt RS+ Maikammer-Hambach RS+ Weilerbach RS+ Flomborn/Flörsheim-Dalsheim RS+ Bingen Scharlachberg GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach RS+ Ludwigshafen Diesterweg RS+ Speyer Siedlung 5

6 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode RS+ Gebhardshain RS+ Ludwigshafen Ebertpark RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang RS+ Speyer Nikolaus-von-Weis GRS+ Kaiserslautern Paul-Gerhardt RS+ Worms Nibelungen RS+ Worms Pfrimmtal RS+ Flonheim RS+ Wörrstadt Erich-Kästner RS+ Frankenthal Ebert GRS+ Mainz Martinus RS+ Kirn Kyrau RS+ Germersheim Scholl GY Bolanden GY Frankenthal Karolinen GY Westerburg GY Dahn GY Landau Otto-Hahn GY Gerolstein GY Bad Marienberg An den folgenden Schulen werden die naturwissenschaftlichen Fächer in den Klassenstufe 7 und/oder 8 ganz oder teilweise integrativ erteilt: IGS Kaiserslautern B. v. Suttner IGS Kastellaun IGS Ludwigshafen Ernst Bloch IGS Mainz Bretzenheim IGS Mutterstadt IGS Wörrstadt IGS Koblenz IGS Rockenhausen IGS Mainz Anna Seghers IGS Nieder-Olm IGS Sprendlingen IGS Landau Montessori IGS Morbach IGS Waldfischbach-Burgalben IGS Rheinzabern IGS Eisenberg IGS Grünstadt IGS Hermeskeil An den folgenden Schulen wird in einigen oder allen Klassenstufen von 5 bis 10 das integrative Fach Gesellschaftslehre erteilt: HS Aach RS+ Mainz Anne Frank RS+ Ludwigshafen Anne-Frank RS+ Andernach Geschwister Scholl RS+ Oberwesel RS+FOS Traben-Trarbach RS+ Germersheim Weizsäcker RS+ Limburgerhof RS+ Koblenz Auf der Karthause RS+ Mainz-Lerchenberg RS+FOS Alzey RS+ Bad Kreuznach am Rotenfels RS+ Bad Ems RS+ Gebhardshain RS+ Hahnstätten RS+ Langenlonsheim RS+ Meisenheim RS+ Neuwied-Niederbieber RS+ Niederzissen RS+ Rheinbrohl RS+ Salz RS+ Simmern RS+ Sinzig RS+FOS Sohren-Büchenbeuren 6

7 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6046 RS+ Andernach St. Thomas RS+ Betzdorf RS+ Koblenz Schweitzer RS+ Montabaur Heinrich Roth RS+ Neuwied Robert-Krups GRS+ St. Goarshausen GRS+ Wallhausen/Waldböckelheim RS+FOS Asbach RS+ Altenglan RS+FOS Birkenfeld/Niederbromb. RS+ Manderscheid RS+ Ulmen/Lutzerath RS+FOS Lauterecken/Wolfstein RS+ Pirmasens Kirchberg RS+ Ramstein-Miesenbach GRS+ Vinningen RS+ Wallhalben RS+ Weisenheim GRS+ Westhofen RS+ Bobenheim-Roxheim RS+ Böhl-Iggelheim RS+ Bruchmühlbach-Miesau RS+ Dudenhofen/Römerberg RS+ Gau-Algesheim RS+ Hauenstein RS+ Kirchheimbolanden RS+ Lingenfeld/Lustadt RS+ Maikammer-Hambach RS+ Vallendar Konrad-Adenauer RS+ Wirges RS+ Blankenrath GRS+ Irrel GRS+ Jünkerath GRS+ Kelberg GRS+ Kell/Zerf GRS+ Treis-Karden RS+ Weilerbach RS+ Winnweiler RS+ Flomborn/Flörsheim-Dalsheim RS+ Bingen Scharlachberg GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach RS+ Koblenz Goethe RS+ Bad Neuenahr-Ahrweiler Kästner RS+ Ludwigshafen Diesterweg RS+ Speyer Burgfeld RS+ Speyer Siedlung RS+ Flonheim RS+ Frankenthal Ebert GRS+ Mainz Martinus RS+ Kirn Kyrau RS+ Germersheim Scholl RS+ Worms Nibelungen RS+ Trier Kurfürst-Balduin RS+ Ludwigshafen Ebertpark RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang An den folgenden Schulen werden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer in einigen oder allen Klassenstufen von 5 bis 10 ganz oder teilweise integrativ erteilt: GY Frankenthal Karolinen GY Bad Sobernheim GY Westerburg GY Gerolstein GY Daun Thomas-Morus GY Bad Marienberg 7

8 Drucksache 16/6046 Landtag Rheinland-Pfalz 16.Wahlperiode 8

9 Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode Drucksache 16/6046 9

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