Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Einrichtung Tagespflegeeinrichtung Name Seniorentreff am Barchembach der Seniorentreff am Barchembach GmbH & Co. KG Anschrift Klaumer Bruch 10, Oberhausen Telefonnummer ggf. -Adresse und Homepage (der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Tagespflege ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 15 Plätze in der Tagespflege Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich - (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot - von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

4 Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung keine Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement keine 4

5 Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte keine - Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung keine Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

6 Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln keine Dokumentation Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine 24. Rechtmäßigkeit Konzept zur - Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz keine 28. Dokumentation - 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnquailität: Die rollstuhlgerechte Tagespflege ist im Erdgeschoss einer Seniorenwohnanlage in Oberhausen Borbeck. Eröffnet wurde die Tagespflege Die Tagespflege hat einen großen, zentralen Aufenthaltsraum mit Küche. Von diesem Aufenthaltsraum kann man direkt auf die geschützte Terrasse. Ein Garten kann ebenfalls genutzt werden (barrierefreier Zugang über einen Außenweg möglich). Es gibt zwei weitere Ruhe- bzw. Therapieräume, ein WC und ein Pflegebad mit WC. Die Räume und deren Einrichtungsgegenstände inklusive der Rufanlage des WC waren bei der Prüfung funktionsfähig und in einem guten, alterstypischen Zustand. Hauswirtschaftliche Versorgung: Es gibt morgens in kleineren Gruppen ein Frühstück im großen Aufenthaltsraum. Mittags können die Gäste aus zwei Gerichten wählen. Zusätzlich soll es auch ein Austauschessen geben, wenn keines der beiden Gerichte zusagt oder vegetarische Kost gewünscht wird. Nachmittags gibt es Kaffee und Kuchen und ab 16 Uhr eine Abendbeilage. Jederzeit stehen kleine Mahlzeiten wie Joghurts und Obst und verschiedene Getränke zur freien Verfügung. Die Gäste wurden nicht nach den Wünschen zur Portion gefragt und die Temperatur des angelieferten Essens wurde nicht kontrolliert. Ein vegetarisches Essen wurde nicht bestellt ( ), die mittels Besprechung und Hinweis an alle Mitarbeitenden am behoben wurden. Die Einrichtung machte bei der Prüfung einen sauberen und gut gepflegten Eindruck. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung: In der Einrichtung finden regelmäßig Angebote für unterschiedliche Interessen statt z.b.: Gedächtnistraining, Malen, Basteln, Sitzgymnastik, Zeitungsrunde (Wunschtageszeitung kommt jeden Tag ins Haus), Bingo, Kegeln. Das Garderobenzimmer war am Tag der Prüfung verschlossen (Sicherung der Wertsachen und Garderobe). Ein regelmäßiger Austausch mit der Gemeinde findet statt durch eine Kooperation mit einem Kindergarten und der benachbarten Senioreneinrichtung. Zudem finden regelmäßig Ausflüge in die Umgebung statt (Spaziergänge, aber auch Ausflug nach Venlo). Information und Beratung: Informieren können sich Interessierte über die Internetseite, ein Erstgespräch oder einen kleinen Handzettel. Ein kostenloser Probetag ist ebenfalls möglich. Es gibt ausreichend Informationen darüber wie und wo sich die Tagespflegegäste beschweren können. Die aufgeschriebenen Beschwerden wurden gut gearbeitet. Es konnten keine festgestellt werden. Mitwirkung und Mitbesteimmung: In der Einrichtung gibt es noch keine Vertrauensperson. Die Vertrauensperson wird durch die WTG-Behörde bestellt. Die Einrichtung und die WTG-Behörde werden eine Bestellung nun voranbringen. Daher wurde dieser Aspekt Einbindung der Vertrauensperson - noch nicht geprüft. Die Bestellung der Vertrauensperson konnte bis zum abgeschlossen werden. 8

9 Personelle Ausstattung: Die Beschäftigten in der Einrichtung sind fachlich geeignet (z.b.: Altenpfleger/in, Krankenschwester). Den ganzen Tag sind mindestens zwei Fachkräfte in der Pflege anwesend und meistens noch eine Hauswirtschafterin (Sichtung Dienstplan Januar 2017). Alle Beschäftigten in der Pflege sind Fachkräfte. Es fanden verschiedene Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen im Jahr 2016 statt. Es gab am Tag der Prüfung keine aktuelle Planung für 2017 (r Mangel). Der Plan wurde bis zum erstellt. Die persönliche Eignung der Beschäftigten wird bei Einstellung und regelmäßig erneut durch das Vorlegen eines Führungszeugnis geprüft. Ein aktuelles Führungszeugnis der Pflegedienstleitung konnte nicht vorgelegt werden (r Mangel, der schnell behoben werden soll). Pflege und Betreuung: Die Pflege und Betreuung ist grundsätzlich gut. Das wurde bei zwei Tagespflegegästen geprüft. Geringfügige wurden dabei in der Planung festgestellt: Maßnahmen bei chronischen Schmerzen, Sturzprophylaxe bei bestehendem Risiko und die Maßnahmen bei Inkontinenz wurden bei je einem Gast nicht geplant. Ein Mangel wurde in der Medikamentenversorgung festgestellt: die Bedarfsmedikation war nicht vorhanden. Geringfügige wurden in der Dokumentation festgestellt: eine Biografie und ein Integrationsgespräch wurden nicht dokumentiert. Die wurden alle bis zum behoben und nachgewiesen. Fixierungen/ Gewaltschutz: Fixierungen wurden am Tag der Prüfung nicht festgestellt und finden laut Aussage der Einrichtung nicht statt. Es gibt ein Konzept zum Gewaltschutz. Dieses haben alle Beschäftigten gelesen (Nachweis lag vor). Die drei befragten Gäste äußerten sich positiv über die Pflege und Betreuung der Mitarbeiter/innen. Die Leistungsanbieter/in hat auf Ihr Recht zur Selbstdarstellung verzichtet. 9

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