Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Einrichtung Tagespflegeeinrichtung Name Tagespflegezentrum am Louise-Schroeder-Heim der ASO ggmbh Anschrift Siepenstr. 30, Oberhausen Telefonnummer ggf. -Adresse und Homepage (der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Tagespflege ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 14 Plätze in der Tagespflege Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich - (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot - von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume lfd 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

4 Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement

5 Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

6 Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit Konzept zur - Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation - 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung 3 Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters s. Anlage 1 Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil s. Anlage 2 Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnen: Die rollstuhlgerechte Tagespflege ist im Erdgeschoss eines kleinen Gebäudes. Direkt an das Gebäude grenzt das Louise-Schroeder-Heim. Die Einrichtung ist umgeben von einer sehr großen Parkanlage, die die Gäste nutzen können. In der Tagespflege gibt es verschiedene, sehr wohnlich gestaltete Räume. Es gibt einen kleinen Ruheraum, zwei Aufenthaltsräume, ein Wohnzimmer, einen zentralen Speiseraum, eine geschützte Terrasse und drei WC Anlagen sowie eine Dusche. Ein Gardarobenraum vervollständigt das Raumangebot für die Gäste. Am Tag der Prüfung waren 16 Tagespflegegäste anwesend. Die Tagespflege ist für 14 Gäste räumlich geeignet. Aufgrund der durchschnittlichen Überbelegung von Januar bis August 2016 sind Einbußen in der Wohnlichkeit zu verzeichnen. Zum Beispiel müssen im Speiseraum (35 qm) die Tische eng gestellt werden, um für 16 Gäste Platz zu schaffen (geringfügiger Mangel). Speisen und Getränke, Wäsche und Hausreinigung: Es gibt morgens in kleineren Gruppen ein Frühstück im Speiseraum. Mittags können die Gäste aus drei Gerichten wählen. Da das Essen in großen Gebinden geliefert wird, konnten sich am Tag der Prüfung die Gäste verschiedenste Komponenten sowie die Größe der Portionen selbst aussuchen. Nachmittags gibt es Kaffee und Kuchen. Jederzeit stehen kleine Mahlzeiten und verschiedene Getränke zur Verfügung. Die Gäste können in Zeitfenstern entscheiden wann sie essen. Die Einrichtung machte bei der Prüfung einen sauberen und gut gepflegten Eindruck. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung: In der Einrichtung finden regelmäßig Angebote für unterschiedliche Interessen statt zum Beispiel basteln, kochen, backen, Zeitungsrunde, Kraft-Balance Training, singen, spielen, Bingo. Ein regelmäßiger Austausch mit der Gemeinde findet auch statt. Zum Beispiel mittels Besuche von Vereinen und Ehrenamtlichen in der Einrichtung und durch Ausflüge in die Umgebung, zum Beispiel zu Gottesdiensten, zur Kirmes und zum Markt. Täglich wird ein gemeinsamer kleiner Spaziergang angeboten. Information und Beratung: Informieren können sich Interessierte über die Internetseite, ein Erstgespräch oder einen kleinen Handzettel. Probebesuche sind ebenfalls möglich. Im Jahr 2015 sind nur wenige Beschwerden eingegangen. Die Beschwerden wurden richtig aufgeschrieben. Am Prüftag waren alle Gäste, die wir gefragt haben, sehr zufrieden. Es gab jedoch am Tag der Prüfung kein Nachweis, dass die Gäste auch darüber informiert werden, wie die zuständige Behörde erreichbar ist (geringfügiger Mangel, der behoben wurde). Mitwirkung und Mitbestimmung: Nach der Prüfung wurde unter Mitwirkung der Einrichtung durch die WTG-Behörde eine Vertrauensperson bestellt ( ). Daher wurde dieser Aspekt Einbindung der Vertrauensperson - noch nicht weiter überprüft. Positiv sind die bisher durch die Einrichtung genutzten Maßnahmen, um Mitbestimmung und Mitwirkung umzusetzen: zum Beispiel die 8

9 Küchenbesprechung zwei Mal im Jahr und die regelmäßige Zufriedenheitsbefragung der Gäste. Personelle Ausstattung: Die Beschäftigten in der Einrichtung sind fachlich geeignet (z.b.: Altenpfleger/in). Den ganzen Tag ist mindestens eine Fachkraft in der Pflege anwesend. Zwei Beschäftigte in der Pflege sind Fachkräfte. Darüberhinaus ist eine weitere Mitarbeitende halbtags in der Hauswirtschaft und als Pflegehilfskraft beschäftigt. Die angebotenen Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen sind ausreichend. Es müssen allerdings etwas mehr Beschäftigte in der Pflege und Sozialen Betreuung eingesetzt werden. Pflege und Betreuung: Die Pflege und Betreuung ist gut. Das wurde bei zwei Tagespflegegästen geprüft. Es wurde nur ein geringfügiger Mangel in der Planung (Planung Inkontinenzmaterial) eines Gastes festgestellt, der schnell beseitigt wurde. Fixierungen/ Gewaltschutz: Fixierungen wurden am Tag der Prüfung nicht festgestellt und finden laut Aussage der Einrichtung nicht statt. Es gibt daher auch kein Konzept (das muss auch erst geschrieben werden, wenn es Fixierungen gibt). Es konnte am Prüftag ein Konzept zum Gewaltschutz vorgelegt werden. Die befragten Gäste und Angehörigen äußerten sich positiv über die Pflege und Betreuung der Mitarbeiterinnen. Der/die Leistungsanbieter/in hat auf ihr/sein Recht zur Selbstdarstellung verzichtet. Stellungnahme s. Anlage 1. 9

10 Anlage 1 Stellungnahme des Geschäftsführers der Aso ggmbh, Udo Spiecker

11 Anlage 2 Begründung der WTG-Behörde zur feststellung

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