Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Einrichtung Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Name Pflegeheim Haus Isabel der Care Aktiv Pflegeheim KG Anschrift Klaumer Bruch 2b, Oberhausen Telefonnummer 0208 / ggf. -Adresse und Homepage (der haus.isabel@web.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Vollstationäre Pflegeeinrichtung SGB XI ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 45 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung keine 3

4 Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement keine - Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte keine 4

5 Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung keine 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln keine Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung 5

6 Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz keine 28. Dokumentation - 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnqualität: Die Einrichtung liegt im Oberhausener Stadtteil Borbeck. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden in insgesamt drei Wohnbereichen 31 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer vorgehalten. Jeder Wohnbereich hat einen Wohngruppenraum und eine Küche. Darüber hinaus stehen weitere Gemeinschaftsräume für unterschiedliche Bedürfnisse zur Verfügung (u.a. ein großer Gemeinschaftsraum, der für verschiedene Anliegen genutzt werden kann). Die Bewohner besitzen die Möglichkeit sich in die Gestaltung der Gemeinschaftsräume miteinzubringen. Die Gemeinschaftsflächen befinden sich in einem guten Zustand und sind mit verschiedenen, teils jahreszeitlichen Gestaltungselementen dekoriert. In jedem Wohnbereich ist ein Pflegebad vorhanden. Darüber hinaus gibt es im Erdgeschoss einen großflächigen Terrassenbereich. Hauswirtschaftliche Versorgung: Mittags können die Bewohner/innen aus drei verschiedenen Gerichten wählen, besondere Bedarfe werden berücksichtigt. Die Atmosphäre beim Mittagessen am Tag der Prüfung war angenehm und ruhig. Die Einrichtung machte am Tag der Prüfung einen gepflegten Eindruck. Zwischenmahlzeiten und Getränke stehen in jedem Wohnbereich zur Verfügung. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung: In der Einrichtung finden regelmäßig Angebote für unterschiedliche Interessen und Zielgruppen (u.a. Bingo, Kegeln, Singen) sowie Ausflüge in die Umgebung (Wochen- und Weihnachtsmärkte, Besuch des Kaisergartens sowie des Zoos) statt. Es existieren Anbindungen zu Quartier, beispielsweise kommen Mitbewohner aus dem Stadtteil oder Gäste des ambulanten Pflegedienstes zum gemeinsamen Mittagessen. Die Nutzer/innen besitzen die Möglichkeit sich in verschiedene Alltagstätigkeiten miteinzubringen. Information und Beratung: Die Leistungsanbieterin informiert in geeigneter Weise alle Interessierten über das Leistungsangebot der Einrichtung nach Art, Umfang und Preis, u.a. durch eine Informationsmappe, einen Internetauftritt sowie persönliche Informationen. Der Wohn- und Betreuungsvertrag sowie Aushänge in den jeweiligen Wohnbereichen enthalten Informationen zum Beschwerdeverfahren. Die überprüften Beschwerden waren einwandfrei. Es fand sich kein Hinweis wieder, wo die Berichte von Regelprüfungen aufbewahrt werden bzw. eingesehen werden können. Mitwirkung und Mitbestimmung: Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in der Einrichtung werden durch einen Beirat wahrgenommen. Nachweise über seine Beteiligungen sowie Tätigkeiten lagen vor. Es finden Beteiligungen des Beirats zu verschiedenen Themengebieten statt (z.b. Aktivitäten, Versorgung mit Speisen und Getränken etc.). Aktivitäten des Beirats werden in Besprechungsprotokollen verschriftlicht. Personelle Ausstattung: Die Beschäftigten in der Einrichtung sind fachlich geeignet (z.b. Altenpfleger/innen, Altenpflegehelfer/innen, Pflegehelfer/innen). Die 8

9 Mindestfachkraftquote (50%) in der Pflege wird überschritten. Die Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit findet im Rahmen von jährlich wiederkehrenden Mitarbeitergesprächen statt. Es werden Fortbildungen angeboten, die den Fortbestand der fachlichen Kenntnisse sicherstellen. Pflege und Betreuung: Die Standards in der Pflege werden umgesetzt. Die Pflege und Betreuung sind grundsätzlich gut. Dies wurde bei vier Bewohner/innen geprüft. Es wurden vor allem in der Planung (bei einer/m Bewohner/in: fehlende Maßnahmenplanung bei der Pneumonieprophylaxe; bei einem Bewohner/innen: fehlende Maßnahmeplanung bei Diabetes [keine Zwischenmahlzeiten], in der BTM- und Medikamentenversorgung (persönliche Gegenstände im BTM-Schrank) festgestellt. Die in der Medikamentenversorgung wurden sofort behoben. Die befragten Bewohner/innen äußerten sich positiv über die Pflege und Betreuung der Mitarbeiter/innen. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Freiheitsentziehende Maßnahmen wurden nach Darstellung der Einrichtung nicht durchgeführt. Es gibt ein Konzept zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es wurden keine festgestellt. Gewaltschutz: Es gibt ein Konzept zum Schutz vor Gewalt. Die Dokumentation dieser Maßnahmen wurde noch nicht geprüft. Die Leistungsanbieterin hat auf ihr Recht zur Selbstdarstellung verzichtet. 9

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