Fachförderrichtlinie Kultur

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1 Fachförderrichtlinie Kultur Informationsveranstaltung in der Alten Börse Datum: Vortrag von: Dr. Skadi Jennicke Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur Susanne Kucharski-Huniat Leiterin des Kulturamtes Antje Brodhun Leiterin der Abteilung Kulturförderung Warum eine Fachförderrichtlinie Kultur? Regelt Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln für freie Kunst und Kultur Sichert eine einheitliche Verfahrensweise Stellt Transparenz her Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur

2 Förderung freier Kultur von 2012 bis ,00 in Mio Euro 6,00 5,00 4,00 3,00 in Mio Euro 2,00 1,00 0, Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur Gesamtförderung 2017 für freie Kunst und Kultur - Verteilung nach Sparten - Fördervorschlag 2017 Institutionelle Förderung und Projektförderung nach Sparten 8,06% 4,96% 6,08% Bildende Kunst 17,56% Darstellende Kunst Kulturelle Bildung Literatur 9,39% 36,47% Musik Soziokultur und Stadtteilkultur Stadtgeschichte 1,67% 15,80% Interdisziplinär Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur

3 Institutionelle Förderung nach Sparten Fördervorschlag 2017 Institutionelle Förderung nach Sparten 6,76% 6,51% Soziokulturelle Zentren Bildende Kunst 33,39% Darstellende Kunst 13,87% Interdisziplinär 7,60% 5,95% 8,64% 0,43% Kulturelle Bildung Literatur Musik Stadtteilkultur Stadtgeschichte 16,85% Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur Projektförderung nach Sparten Fördervorschlag 2017 Projektförderung nach Sparten 2,65% 10,34% Bildende Kunst 19,20% Darstellende Kunst 21,16% Kulturelle Bildung Literatur Musik 13,13% 25,55% Soziokultur und Stadtteilkultur Stadtgeschichte 7,95% Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur

4 Der Weg zu einer neuen Fachförderrichtlinie Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur Regelmäßige Überprüfung der Richtlinie Nach der Fachförderrichtlinie ist vor der Fachförderrichtlinie: 2020 Überprüfung Zuwendungsrichtlinie Überprüfung Fachförderrichtlinie Kultur Stadt Leipzig - Dezernat Kultur, Informationsveranstaltung zur Fachförderrichtlinie Kultur

5 Weiteres Verfahren Beratung der Vorlage in den Fachausschüssen des Stadtrates. Beschluss durch die Ratsversammlung und damit in Kraft treten der neuen Fachförderrichtlinie. Grundlage für das Förderverfahren GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG 5

6 1. Rechtliche Grundlagen Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Sächsische Haushaltordnung (SäHO) und Verwaltungsvorschriften zur SäHO Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Thema Beihilfen) Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig Sächsisches Kulturraumgesetz 2. Inhaltliche Grundlagen Ziele der Kommunalpolitik Fachkonzept Kultur (INSEK) Fachspezifische Planungen, z.b. Entwicklungskonzepte Förderschwerpunkte, die jährlich mit dem Fachausschuss Kultur abgestimmt werden 6

7 2. Inhaltliche Grundlagen 2. Inhaltliche Grundlagen Ziele der Kommunalpolitik INSEK: Fachkonzept Kultur Themenorientierte Entwicklungskonzepte (fachspezifische Planungen z.b. Kulturelle Bildung, Soziokultur) Mittelfristige Entwicklungskonzepte für die Fachbereiche der Kulturförderung + Analyse Förderverfahren Vorjahr + Aktuelle Entwicklungen + Städtische Schwerpunktsetzungen Jährliche Förderschwerpunkte 7

8 Was kann gefördert werden? Öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft Bildende Kunst Kulturelle Bildung Literatur Interdisziplinäres Darstellende Kunst Soziokultur Musik Stadtgeschichte Stadtteilkultur Wir wollen Vorhaben ermöglichen, die die kulturelle Infrastruktur der Stadt stärken, innovativ sind, an lokale Traditionen anknüpfen, sie erhalten und weiterentwickeln, allen den Zugang zu Kultur und Kunst ermöglichen, dazu beitragen, Kreativität zu entwickeln, zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen, zwischen freien Trägern Ressourcen bündeln, Leipziger Kunst und Kultur im nationalen und internationalen Rahmen präsentieren, dem Kulturaustausch dienen. Ziele 8

9 Wer kann gefördert werden? Juristische und natürliche Personen mit Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig, die eigenständig nichtkommerzielle und gemeinwohlorientierte kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisieren. Antragsteller, die nicht in Leipzig ansässig sind, können Förderung erhalten, wenn ihre Vorhaben im städtischen Interesse sind. Ein Mitfinanzierung der Sitzgemeinde ist anzustreben. Projekte, die überwiegend außerhalb der Stadt Leipzig stattfinden, müssen in besonderer Weise geeignet sein, dem Ansehen der Stadt Leipzig zu dienen. Das Projekt soll mindestens einmal in Leipzig präsentiert werden. Eine Mitfinanzierung durch den Veranstaltungsort ist anzustreben. Wer kann nicht gefördert werden? Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden. DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN 9

10 Zuwendungsarten Projektförderung Institutionelle Förderung Neue Instrumente: Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung Debütförderung Katalogförderung Konzeptionsförderung Investive Projektförderung Zuwendungsfähige Ausgaben in der Projektförderung Sach- und Honorarausgaben In begründeten Ausnahmefällen auch Ausgaben für aus Anlass dieses Vorhabens eingestellte Mitarbeiter Honorar- und Personalausgaben sollen in angemessener Höhe veranschlagt werden! Fahrt- und Übernachtungskosten nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts Erwerb von Gegenständen, die nachweislich für das Projekt notwendig sind bis 410 Euro je Gegenstand Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten Pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden 10

11 Mehrjährige Projektförderung Kann im Ausnahmefall für längerfristige Vorhaben in besonderem städtischen Interesse auf Grundlage eines tragfähigen Gesamtkonzepts gewährt werden: Zur Erlangung bzw. Begleitung mehrjähriger Förderung anderer Zuwendungsgeber im Sinne einer Konzeptionsförderung. Zur Absicherung von Projekten, die in Kooperation mit Schulen, Horten oder Kindergärten stattfinden und sich aus organisatorischen Gründen am Schuljahr orientieren müssen. Das Projekt muss in Teilprojekte untergliedert und jährlich neu bewilligt werden. Mehrjährige Institutionelle Förderung Im Rahmen des Doppelhaushaltes möglich. 11

12 Antragsverfahren Einführung eines 2. Antragstermins zum 31. März Förderung von unterjährigen Kleinprojekten mit Gesamtaufwendungen bis max Euro Neue Antragsformulare entsprechend Zuwendungsrichtlinie Bewilligungsverfahren Fachbeiräte für die Festlegung der Förderprioritäten in der Projektförderung in der Förderrichtlinie verankert. Kulturrat und Initiative Leipzig +Kultur können Vertreter entsenden Ausgenommen von der Beratung im Fachbeirat sind unterjährige Kleinprojekte. 12

13 Der Zuwendungsempfänger muss unverzüglich anzeigen, wenn er weitere Zuwendungen für den selben Zweck beantragt oder erhält, sich die Gesamtausgaben verringern oder sich eine Änderung der Finanzierung ergibt, der Verwendungszweck sich ändert oder wegfällt, der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden, sofern keine Auszahlung nach festen Zeitpunkten vereinbart wurde, Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt oder nicht mehr benötigt werden es terminliche Veränderungen gibt, sich seine Organisationsstruktur ändert, ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Nachweisverfahren Vereinfachter Verwendungsnachweis bis Euro möglich! 13

14 Beteiligungsverfahren Vorgeschlagene Förderinstrumente, die nicht aufgenommen wurden: Planungsförderung Verbundförderung (soll als Pilot im Bereich Jubiläen erprobt werden) Stipendien Verfügungsfonds Verfahrensänderungen, die nicht aufgenommen wurden: Beratergremien erarbeiten Fördervorschläge dem Grundsatz und der Höhe nach Einführung von Budgets für die Fachbereiche Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14

15 Dezernat Kultur / Kulturamt Leipzig Tel.: +49 (341) kulturamt@leipzig.de 15

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