Mia and me: 2014 Lucky Punch Rainbow March Entertainment Tip the Mouse: 2014 m4e Bozzetto Giunti Editore Campedelli Rai. All Rights Reserved.
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1 HAUPTVERSAMMLUNG
2 copyright 2014, m4e AG Copyright Titelseite Mia and me: 2014 Lucky Punch Rainbow March Entertainment Tip the Mouse: 2014 m4e Bozzetto Giunti Editore Campedelli Rai. All Rights Reserved.
3 EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung der m4e AG mit Sitz in Höhenkirchen- Siegertsbrunn AG München HRB ISIN: DE000A0MSEQ3-3 -
4 m4e AG, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Landkreis München Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 9. Juli 2014, um Uhr im ARCONE Technologie Center, Altlaufstr. 38, Höhenkirchen-Siegertsbrunn stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein
5 Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglie- der des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglie- der des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Ab- schlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Veda WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Ge - schäftsjahr 2014 zu bestellen. 5. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Änderungsvereinbarung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der m4e AG und der Tex-ass Textilvertriebs GmbH Zwischen der m4e AG als herrschendem Unternehmen und der Tex-ass Textilvertriebs GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der m4e AG, als abhängigem Unter
6 nehmen besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 26. Mai Die m4e AG und die Tex-ass Textilvertriebs GmbH haben am 22. Mai 2014 eine Änderungsvereinbarung zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 26. Mai 2008 abgeschlossen, die eine klarstellende Regelung hinsichtlich der Verlustübernahme gemäß 302 AktG enthält. Anlass für die Klarstellung gab eine am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Die Neufassung des 17 KStG sieht vor, dass die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme einen Verweis auf die Vorschriften des 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten muss, sofern die Tochtergesellschaft keine Aktiengesellschaft ist. Mit der Änderungsvereinbarung soll den geänderten rechtlichen Vorgaben entsprochen werden. Die Änderungsvereinbarung vom 22. Mai 2014 zum Gewinnabführungsvertrag vom 26. Mai 2008 hat folgenden wesentlichen Inhalt: Für die Verpflichtung der m4e AG zur Übernahme der Verluste der Tex-ass Textilvertriebs GmbH gelten die Vorschriften des 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. Im Übrigen gilt der Gewinnabführungsvertrag vom 26. Mai 2008 unverändert fort. Die Änderungsvereinbarung bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der m4e AG und der Gesellschafterversammlung der Tex-ass Textilvertriebs GmbH. Sie wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tex-ass Textilvertriebs GmbH wirksam und gilt rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Eintragung erfolgt. Der Vorstand der m4e AG und die Geschäftsführung der Tex-ass Textilvertriebs GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG erstattet, in dem die Änderungen erläutert und begründet werden. Eine Prüfung der Änderungsvereinbarung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer ist gemäß 295 Abs. 1 Satz 2, 293b Abs Halbsatz AktG entbehrlich, da die m4e AG alleinige Gesellschafterin der Tex-ass Textilvertriebs GmbH ist
7 Die Änderungsvereinbarung wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der m4e AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tex-ass Textilvertriebs GmbH und erst, wenn ihr Bestehen in das Handelsregister der Tex-ass Textilvertriebs GmbH eingetragen worden ist, wirksam. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der Änderungsvereinbarung vom 22. Mai 2014 zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der m4e AG und der Tex-ass Textilvertriebs GmbH vom 26. Mai 2008 wird zugestimmt. 6. Beschlussfassung über die Änderung von 9 und 12 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1) 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt - soweit die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. 2) 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Sofern gesetzlich zulässig, können Sitzungen des Aufsichtsrats auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltet werden, mit der Maßgabe, dass in diesen Fällen auch die Beschlussfassung im Wege der Telefon- oder Videokonferenz erfolgt. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats schriftliche, mündliche oder fernmündliche Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen in elektronischer Form, in Textform oder mittels elektronischer Medien (z.b. ) erfolgen, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. Eine kombinierte Beschlussfassung in der Weise, dass ein Teil der Stimmen - 7 -
8 in einer Sitzung, ein Teil der Stimmen schriftlich, mündlich, fernmündlich, in elektronischer Form, in Textform oder mittels elektronischer Medien (z.b. ) abgegeben wird, ist zulässig. Über Beschlüsse außerhalb von Sitzungen wird vom Vorsitzenden unverzüglich eine schriftliche Niederschrift erteilt und allen Mitgliedern zugeleitet. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die nachstehenden Bestimmungen entsprechend. Unterlagen Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der m4e AG in der Altlaufstraße 42 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: Jahresabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2013 Lagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2013 Bericht des Aufsichtsrats der m4e AG für das Geschäftsjahr 2013 Konzernabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2013 Konzernlagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2013 Änderungsvereinbarung vom 22. Mai 2014 zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der m4e AG und der Tex-ass Textilvertriebs GmbH vom 26. Mai 2008 Gewinnabführungsvertrag zwischen der m4e AG und der Tex-ass Textilvertriebs GmbH vom 26. Mai 2008 Jahres- und Konzernabschlüsse der m4e AG für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 Lageberichte und Konzernlageberichte der m4e AG für die Ge schäftsjahre 2011 und 2012 Jahresabschlüsse der Tex-ass Textilvertriebs GmbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 (die Tex-ass Textilvertriebs GmbH war in diesen Jahren von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit) gemeinsamer Bericht des Vorstands der m4e AG und der Geschäftsführung der Tex-ass Textilvertriebs GmbH nach 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG - 8 -
9 Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 2. Juli 2014, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen: m4e AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74, Mannheim Fax Nr.: +49 / (0) 621 / eintrittskarte@pr-im-turm.de Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 18. Juni 2014, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (m4e AG, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, Mannheim, Fax Nr. +49 / (0) 621 / ; eintrittskarte@pr-im-turm.de) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 2. Juli 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt
10 Weitere allgemeine Hinweise: Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution ( 135 Abs. 8 AktG, 135 Abs. 10 i.v.m. 125 Abs. 5 AktG) erteilt werden, sind schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann schriftlich, per Telefax oder durch elektronische Übermittlung per bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der Gesellschaft. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an den Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit der Stimme. Die Gesellschaft hat Frau Susan Hoffmeister als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden
11 Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte und Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Anträge und Anfragen Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an: m4e AG, Altlaufstraße 42, Höhenkirchen-Siegertsbrunn Fax: +49 / (0) 8102 / Rechtzeitig innerhalb der Frist des 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 24. Juni 2014, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden auf der Internet- Seite der Gesellschaft ( unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht. Anforderungen von Unterlagen gemäß 125 Aktiengesetz Unterlagen gemäß 125 Aktiengesetz sind bitte unter folgender Adresse anzufordern: m4e AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74, Mannheim Fax Nr.: +49 / (0) 621 / Höhenkirchen-Siegertsbrunn, im Mai 2014 m4e AG Der Vorstand
12 m4e AG Altlaufstraße 42, Höhenkirchen-Siegertsbrunn T: F: Web:
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