Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2012, Nr. 1

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1 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2012, Nr. 1 Zum Jahreswechsel Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des neuen Jahres grüße ich alle Angehörigen der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen. Im zurückliegenden Jahr habe ich schon viele von Ihnen auch einmal persönlich treffen können, in zahlreichen Gesprächen mit Ihnen erfahren, mit welch großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein Sie Ihre unterschiedlichsten Aufgaben erfüllen. Sie alle wirken so vorbildlich mit an dem uns verbindenden Ziel, den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Wir alle wollen, dass uns diese unzweifelhaft leistungsfähige Justiz erhalten bleibt. Dafür bedarf es weiterhin Ihrer aller Qualifikation und Motivation; sie muss bewahrt und gefördert werden. Dies setzt zunächst einmal sichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus, nicht zuletzt mit Blick insbesondere auf die Lebensplanung junger Menschen. Ich bin deshalb angetreten mit dem festen Vorsatz, die beruflichen Perspektiven in der Justiz zu verbessern und das in weiten Teilen hohe Belastungsniveau zurückzuführen. Ich glaube, wir sind diesem Ziel im abgelaufenen Jahr ein gutes Stück näher gekommen. Infolge des Stellenabbaus vergangener Jahre konnten - schwerpunktmäßig im Servicebereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften - über viele Jahre hinweg selbst gut geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Abschluss ihrer Ausbildung allenfalls befristet weiterbeschäftigt werden. Mit diesen Zuständen soll es bald ein Ende haben. Nachdem es uns bereits im letzten Jahr mit Hilfe der Einrichtung von rd. 200 Stellen gelungen ist, die am längsten befristet Beschäftigten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, freut es mich ganz besonders, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2012 beschlossen hat, der Justiz für die weiteren Übernahmen gleich noch einmal 350 Stellen zu bewilligen. Für die Betroffenen ergeben sich damit klare Zukunftsperspektiven und die durch die befristeten Arbeitsverhältnisse bedingten Beeinträchtigungen in der Lebensplanung fallen endlich weg. Für eine funktionierende Justiz sind wir in besonderer Weise auf den gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen. Wir werden deshalb den geeigneten Auszubildenden des Prüfungsjahrgangs 2012 eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bis zum Jahresende anbieten. Auch allen für einen dauerhaften Einsatz in der Justiz geeigneten Auszubildenden der beiden letzten Prüfungsjahrgänge, dies sind landesweit rd. 200, welche uns sonst hätten verlassen müssen, können wir eine Weiterbeschäftigung über den Jahreswechsel hinaus ermöglichen. Und freuen können wir uns schließlich darüber, dass auch der so hoch belastete Amtsanwaltsdienst nach dem Beschluss der Landesregierung zum Haushaltsentwurf 2012 weiter verstärkt werden soll. Insgesamt würden danach 50 Bedienstete zusätzlich eingestellt werden können, von denen bereits 20 im abgelaufenen Jahr ihre Ausbildung im gehobenen Dienst begonnen haben. 1 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

2 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 Auch der Justizvollzug, den wir mit dem Haushalt des vergangenen Jahres bereits deutlich stärken konnten, sieht sich erneut neuen und besonderen Herausforderungen gegenüber. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer freiheitsorientierten und therapiegerichteten Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung bedeuten eine umfangreiche Aufgabenerweiterung. Das vergangene Jahr war im Vollzug zudem in starkem Maße durch Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen geprägt. Die neue Jugendanstalt in Wuppertal-Ronsdorf etwa hat Bedienstete aus verschiedenen Justizvollzugsanstalten zusammengeführt. Die dort begonnene Teambildung gilt es - ebenso wie in jeder anderen Anstalt - mit dem Ziel einer Stärkung des Resozialisierungsauftrags des Strafvollzugs fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund wollen wir den Justizvollzug personell abermals weiter verstärken. Über die 200 Stellen hinaus, die 2011 zusätzlich eingerichtet worden sind, sollen - so die Absicht der Landesregierung - weitere 88 Stellen geschaffen werden. Aufs vergangene Jahr zurückblickend, habe ich mich zudem gefreut, dass Verbesserungen bei der Besoldung im Justizwachtmeisterdienst erreicht werden konnten. Sie sind ein wichtiger Schritt, um den gestiegenen Anforderungen und der hohen Verantwortung auch in diesem Dienstzweig der Justiz Rechnung zu tragen. Nicht nur für die Justiz, sondern für die gesamte öffentliche Verwaltung unseres Landes ein bedeutsamer Schritt war die Korrektur der von der Vorgängerregierung vorgenommenen deutlichen Einschränkung der Mitbestimmung. Mit dem neugeschaffenen Landespersonalvertretungsgesetz haben wir die Weichen wieder in Richtung eines Miteinanders in der Wahrnehmung unserer Aufgaben umlegen können - nach nicht nur meiner Ansicht unabdingbare Voraussetzung für unseren gemeinsamen Erfolg, und eben auch Ausdruck Wertschätzung, die jedem Einzelnen von uns entgegengebracht werden sollte. Den so eingeschlagenen Weg wollen wir weiter fortschreiten. Die Bausteine des Miteinanders und des gegenseitigen Vertrauens sollen sich z. B. in einem Rahmenkonzept zur transparenten Personalentwicklung wiederfinden. Den sich stetig ändernden Anforderungen u.a. durch die fortschreitende technische Modernisierung der Arbeitsplätze und den demografischen Wandel wollen wir insbesondere durch ein modernes Gesundheitsmanagement begegnen, das ebenso jedem Einzelnen zugutekommen soll. Bei all diesen Vorhaben weiß ich mich aufgrund meiner vielen Begegnungen des vergangenen Jahres Ihrer aktiven Beteiligung und immer tatkräftigen Unterstützung sicher. Ein eindrucksvolles Beispiel gerade dafür war die rege Beteiligung zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Tag des Betreuungsrechts im November. An insgesamt 57 Gerichten wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger von ihnen zu einem sie zentral betreffenden Lebensbereich kompetent informiert und damit unsere hohe Leistungsfähigkeit und große Bürgernähe dargestellt. Mit solchen in vielen Bereichen denkbaren Aktionen machen wir Werbung für die besondere Stellung der Justiz; die gestiegene Aufmerksamkeit hilft uns ebenfalls, unseren Weg erfolgreich fortzusetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir so gemeinsam auch das Jahr 2012 zu einem guten Jahr für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen machen können. Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich aber nicht nur diesen und Ihren individuellen beruflichen Erfolg, sondern in erster Linie auch ganz persönliches Wohlergehen. Thomas Kutschaty Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 2 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

3 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik). 3 Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot).. 3 Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG) 9 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW 9 Personalnachrichten.. 11 Ausschreibungen 15 Allgemeine Verfügungen Nr. 1. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) AV d. JM vom 15. Dezember 2011( I. 23) - JMBl. NRW S. 3 - Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG- Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2012) zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 10. November 2010 ( I. 23) JMBl. NRW 2010 S. 317 außer Kraft. Nr. 2. Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) AV d. JM vom 19. Dezember 2011 ( Z. 44) - JMBl. S. 3 - Die AV d. JM vom 8. März 2002 ( Z. 44) - JMBl. NRW S. 69 -, zuletzt geändert am 20. Oktober JMBl. NRW S , wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 3 Nr. 1 wird dahingehend geändert, dass er wie folgt lautet: "über die Staatsangehörigkeit ( 5 BNotO)," 2. In 4 wird in Abs. 4 Nr. 3. die Angabe " 6 Abs. 3 Satz 4 BNotO" durch die Angabe " 6 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 Satz 1 BNotO" ersetzt. 3 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

4 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: Notarassessorinnen und Notarassessoren, die an die Geschäftsstellen der Rheinischen Notarkammer, der Bundesnotarkammer oder deren Einrichtungen abgeordnet sind, unterstehen der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln. 4. In 7 Abs. 2 wird folgender Satz 4 neu angefügt: Gleiches gilt für Notarassesorinnen und Notarassessoren, die an ein Gericht, eine Behörde oder eine vergleichbare Einrichtung abgeordnet sind. 5. In 9 Abs. 1 wird der Klammerzusatz "( 64 a Abs. 3 BNotO)" geändert in "( 64 a Abs. 2 BNotO)". 6. Die werden wie folgt neu gefasst: " 16 (1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können nur zur Notarin oder zum Notar bestellt werden, wenn sie 1. nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt geeignet sind und 2. im Falle der erstmaligen Bestellung bei Ablauf der Bewerbungsfrist das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ( 6 Abs. 1 BNotO). (2) Sie sollen in der Regel nur bestellt werden, wenn sie 1. mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig waren und 2. die Tätigkeit nach Nr. 1 seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich ausüben und 3. die notarielle Fachprüfung nach 7 a BNotO bestanden haben und 4 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

5 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Kalenderjahr im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden jährlich an von den Notarkammern oder Berufsorganisationen durchgeführten notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben ( 6 Abs. 2 Satz 1 BNotO). (3) Zum Zeitpunkt der Bestellung dürfen sie weder in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis zu anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten oder als Syndikusanwältinnen oder -anwälte noch in einer mit dem Notarberuf unvereinbaren Bürogemeinschaft oder sonstigen Berufsverbindung stehen und keine sonstigen, mit dem Notaramt unvereinbaren Tätigkeiten ausüben ( 8, 9 BNotO). 17 (1) Die Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern richtet sich nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung und der bei der Vorbereitung auf den Notarberuf gezeigten Leistungen ( 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO). (2) Die fachliche Eignung wird nach Punkten bewertet; die Punktzahl bestimmt sich zu 60 vom Hundert nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 vom Hundert nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung, soweit nicht bei einem Bewerber, der Notar ist oder war, im Einzelfall nach Anhörung der Notarkammer ausnahmsweise besondere, die fachliche Eignung vorrangig kennzeichnende Umstände zu berücksichtigen sind ( 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO). (3) Bei gleicher Punktzahl ist im Regelfall auf das Ergebnis der notariellen Fachprüfung abzustellen ( 6 Abs. 3 Satz 4 BNotO). (4) Vor der Bestellung zum Notar hat der Bewerber darüber hinaus nachzuweisen, dass er mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut ist; dieser Nachweis soll in der Regel dadurch erbracht werden, dass der Bewerber nach Bestehen der notariellen Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar, den die für den in Aussicht genommenen Amtsbereich zuständige Notarkammer bestimmt, durchläuft ( 6 Abs. 2 Satz 2 BNotO). Die Praxisausbildung kann unter den Voraussetzungen des 6 Abs. 2 Satz 3 BNotO auf bis zu 80 Stunden verkürzt werden. (5) Der nach Absatz 4 zu erbringende Nachweis kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist erbracht werden. Die übrigen Voraussetzungen für die persönliche und fachliche Eignung müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllt sein; die für die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern maßgebenden Leistungen müssen zu diesem Zeitpunkt erbracht sein. Bescheinigungen oder sonstige Unterlagen, die dem Nachweis der Eignung oder der für die Auswahl maßgebenden Leistungen dienen, müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts eingehen ( 6 b Abs. 4 BNotO). Liegen diese bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, werden sie berücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber deren Vorlage vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist angekündigt hat. 5 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

6 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr (1) Bewerbungen um eine ausgeschriebene Notarstelle sind an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten; sie sind innerhalb eines Monats nach der Ausschreibung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbungen soll der amtliche Vordruck "Bewerbung um Bestellung zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar" (Anlage 3) verwendet werden. (2) Der Antrag ist zweifach einzureichen und muss Namen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum sowie Wohn- und Kanzleianschrift der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten. Ferner ist - unter Abgabe einer anwaltlichen Versicherung bezüglich der Richtigkeit der gemachten Angaben - eine eigenhändig unterschriebene Erklärung abzugeben: 1. über die Staatsangehörigkeit ( 5 BNotO), 2. über die Rechtsanwaltskammer, bei der die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt Mitglied ist, die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle und den gewünschten Amtssitz, 3. zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinen und der örtlichen Wartezeit ( 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BNotO) darüber, welche Tätigkeiten als Rechtsanwältin oder als Rechtsanwalt wo, in welchem organisatorischen Rahmen und in welchem Umfang seit Erlangung der Befähigung zum Richteramt ausgeübt worden sind. 4. ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber Strafen, Disziplinarmaßnahmen oder berufsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden sind, ob schriftliche Missbilligungen oder Rügen erteilt worden sind, ob ein Strafverfahren, ein strafrechtliches oder ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren, ein Disziplinarverfahren, ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren oder ein berufsrechtliches oder berufsgerichtliches Verfahren anhängig ist oder anhängig war, 5. ob aufgrund einer Notarvertreter- oder Notariatsverwaltertätigkeit Zivilklagen anhängig oder ob gegebenenfalls Versicherungsleistungen geflossen sind, 6. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bewerberin oder des Bewerbers eröffnet worden oder ob sie in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen oder ob sie sonst in Vermögensverfall geraten sind ( 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO), 7. welche Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden, hierzu gehört auch die Tätigkeit als Syndikusanwältin oder -anwalt (vgl. 46 BRAO, 8 BNotO), 6 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

7 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr dass weder ein ständiges Dienst- oder ähnliches Beschäftigungsverhältnis zu anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten noch eine mit dem Notarberuf unvereinbare Bürogemeinschaft oder sonstige Berufsverbindung besteht und keine sonstige mit dem Notarberuf unvereinbare Tätigkeit ausgeübt wird ( 8 BNotO, 9 BNotO), 9. bei welcher Dienststelle Personalakten, auch aus einem früheren Dienst- oder Amtsverhältnis, und Rechtsanwaltspersonalakten geführt werden und ob die Bewerberin oder der Bewerber mit der Beiziehung und Einsichtnahme dieser Personalakten durch die Justizverwaltung, die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer einverstanden ist ( 64 a Abs. 2 BNotO), 10. ob bereits eine Notarbestellung erfolgt oder beantragt war, 11. eine Negativerklärung im Sinne des 14 Abs. 5 BNotO. (3) Der Bewerbung ist jeweils zweifach beizufügen: 1. ein Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild (mit Unterschrift auf der Bildseite und Angabe des Aufnahmejahres), 2. je eine beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung sowie der notariellen Fachprüfung. 3. gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO, (4) Der Antrag nach 6 Abs. 2 Satz 5 BNotO auf Anrechnung von Zeiten nach 6 Abs. 4 und Abs. 2 Satz 5 BNotO auf die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt nach 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNotO ist in zwei Stücken gemeinsam mit der Bewerbung zu stellen. Entsprechende Nachweise sind jeweils zweifach beizufügen. (5) Etwaige weitere Anlagen sind gleichfalls zweifach einzureichen." wird wie folgt neu gefasst: "Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Notarstelle nicht berücksichtigt werden sollen, werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts benachrichtigt, dass beabsichtigt sei, die Stelle einer Mitbewerberin oder einem Mitbewerber zu übertragen, wenn diese oder dieser nachgewiesen hat, dass sie oder er mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut ist, und dass nach Ablauf von drei Wochen vom Datum des Benachrichtigungsschreibens an gerechnet, dem Besetzungsverfahren Fortgang gegeben werde." 7 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

8 8. 21 erhält folgenden neuen Absatz 1: Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 "Die Bewerberinnen und Bewerber, die zu Notarinnen und Notaren ernannt werden sollen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut sind, werden hierüber von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts benachrichtigt und - soweit noch erforderlich - aufgefordert, diesen Nachweis zu erbringen ( 6 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 BNotO)." 9. Der bisherige Absatz 1 des 21 wird Absatz 2 und wie folgt neu gefasst: "Die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte teilen ihre Entscheidung den Präsidentinnen oder Präsidenten der Landgerichte, der Notarkammern und der Rechtsanwaltskammern unter Übersendung von Abschriften der Bescheide gemäß 20 mit. Eine Abschrift der Bestallungsurkunde ist zu übersenden, nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut ist." 10. Der bisherige Absatz 2 des 21 wird Absatz Der bisherige Absatz 3 des 21 wird Absatz 4 und wird wie folgt gefasst: "Die Präsidentinnen oder Präsidenten der Landgerichte übersenden nach der Durchführung des Termins zur Aushändigung der Bestallungsurkunde einen vollständig ausgefüllten Personalbogen an die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte." 12. Die Überschrift des 5. Abschnitts lautet wie folgt: "Ahndung von Pflichtverletzungen, Mitteilungspflichten, Vertretung in disziplinargerichtlichen Verfahren und Verfahren nach 111 ff. BNotO" Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: "In den Verfahren gemäß 111 ff. BNotO wird die Justizverwaltung durch diejenige Behörde vertreten, deren Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens ist." erhält folgenden neuen Absatz 2: "In den Verfahren disziplinargerichtlicher Art wird die Justizverwaltung durch diejenige Behörde vertreten, die die Disziplinarverfügung erlassen hat." 15. Der bisherige Absatz 2 des 42 wird Absatz 3 und wie folgt neu gefasst: "Die vertretende Behörde unterrichtet die übergeordnete Justizbehörde und die zuständige Notarkammer über den Eingang eines Antrags disziplinargerichtlicher Art oder nach 111 ff. BNotO, über jede die Instanz abschließende Entscheidung, die Einlegung von Rechtsmitteln und den Ausgang des Verfahrens." 8 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

9 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr In-Kraft-Treten Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nr. 3. Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG) AV d. JM vom 23. Dezember 2011 ( I. 399) - JMBl. NRW S. 9 - I. Die AV d. JM vom 19. Dezember 2006 (!454 - I. 399) - JMBl. NRW 2007 S wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird zu 11 das Wort "Berufungsregister" durch die Wörter "Berufungsund Klageregister" ersetzt. 2. In 1 Absatz 2 wird das Wort "Berufungsregister" durch die Wörter "Berufungs- und Klageregister" ersetzt. 3. In 2 Absatz 1 Satz 2 werden hinter dem Wort "Vergleichsprotokollen" die Wörter "in zweitinstanzlichen Verfahren" eingefügt. 4. In 2 Absatz 3 b) wird unter den Wörtern "Allgemeines Register" Folgendes eingefügt: "Oa Erstinstanzliche Prozesssachen" 5. In 3 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter "zur Stundung der Insolvenzverfahren" durch die Wörter "zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens" ersetzt Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: " 1 Die Akte ist wegzulegen, wenn das Verfahren nach 6 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik-AO) abgeschlossen ist oder als abgeschlossen gilt sowie kostenrechtlich erledigt ist." 7. 5 Absatz 4 wird wie folgt neugefasst: "(4) Wird ein unterbrochenes Verfahren von den Prozessbeteiligten nicht aufgenommen, ist es mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Eintritt der Unterbrechung als nicht betrieben anzusehen." 8. 5 wird um folgenden Absatz 7 ergänzt: "(7) 1 Zur Erleichterung der späteren Aussonderung kann die Präsidentin oder der Präsident des Landesarbeitsgerichts bestimmen, dass das von der Vernichtung auszunehmende und länger aufzubewahrende Schriftgut bereits von seiner Entstehung an von der chronologischen Akten- 9 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

10 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 heftung ausgenommen und nach Aktenzeichen geordnet verwahrt wird. 2 Anstelle des gesondert verwahrten Originalschriftgutes ist ein Fehlblatt zu den Akten zu nehmen, das auf den Verbleib des Originalschriftgutes verweist. 3 Es kann auch eine Leseschrift zu den Akten genommen werden." 9. 8 Absatz 2 wird um folgenden Buchstaben c) ergänzt: "c) bei Einreichung einer Verzögerungsrüge nach 198 GVG." 10. In 9 Absatz 5 Buchstabe l) wird das Wort "Zurücknahme" durch das Wort "Rücknahme" ersetzt Absatz 5 wird um folgenden Buchstaben m) ergänzt: "m) bei Einreichung einer Verzögerungsrüge nach 198 GVG." Absatz 2 Buchstabe a) wird wie folgt ergänzt: "einschließlich der Beschlussverfahren nach 126 InsO," Absatz 3 Buchstabe h) wird um folgenden Klammerzusatz ergänzt: "(Beschlussverfahren nach 126 InsO sind besonders kenntlich zu machen.)" 14. Die Überschrift des 11 wird wie folgt neugefasst: " 11 Berufungs- und Klageregister" Absatz 1 wird wie folgt neugefasst: "(1) Im Berufungs- und Klageregister werden Berufungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Sa- Verfahren), Arreste und einstweilige Verfügungen (SaGa-Verfahren), die außerhalb eines anhängigen Berufungsverfahrens gestellten Anträge (SHa-Verfahren) sowie erstinstanzliche Prozesssachen (Oa-Verfahren) erfasst." 16. In 11 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: "(2) Als erstinstanzliche Prozesssachen (Oa-Verfahren) sind Klagen auf Entschädigung entsprechend 201 GVG in Verbindung mit 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG sowie die diesen Verfahren vorausgegangenen Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ( 117 ZPO) zu erfassen." 17. Die bisherigen Absätze 2 bis 8 werden Absätze 3 bis Absatz 6 (neu) wird nach dem Wort "eingehen" um die Wörter "oder bei Einreichung einer Verzögerungsrüge nach 198 GVG" ergänzt. 10 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

11 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr In 11 Absatz 8 (neu) wird vor dem Wort "Verfahren" das Wort "zweitinstanzliche" eingefügt Absatz 3 wird nach dem Wort "eingehen" um die Wörter "oder bei Einreichung einer Verzögerungsrüge nach 198 GVG" ergänzt. 21. In 12 Absatz 5 wird die Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt Absatz 2 Buchstabe a) wird wie folgt ergänzt: "einschließlich der Beschwerden gegen Beschlussverfahren nach 126 InsO," Absatz 4 Buchstabe j) wird um folgenden Klammerzusatz ergänzt: "(Beschlussverfahren nach 126 InsO sind besonders kenntlich zu machen.)" 24. In 13 Absatz 5 wird die Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt. II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 1. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 12. Dezember 2011 ( II. 32) - JMBl. NRW S Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Ralf Döring, Goswinstr. 6, Wegberg Tel.: 02434/ Ralf.Doering@obd-consulting.de Personalnachrichten Justizministerium z. Regierungsrätin: Oberamtsrätin Sigrid Hellweg; z. Regierungsinspektor/in: Regierungsamtsinspektor/in Christian Grothe u. Petra Theisinger. 11 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

12 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte z. Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Claudia Knickrehm in Kleve; z. Justizinspektor/in: Justizamtsinspektor/in Ulrike Schmitz b. d. OLG, Bettina Morgenschweis in Düsseldorf u. Uwe Fischer in Duisburg. Ruhestand: Richter am AG als d. ständ. Vertr. e. Dir. Bernd Geiger-Battermann in Viersen; Justizoberamtsrat Wolfgang Reineke in Wuppertal; Justizamtsrat Georg Linsel in Kleve; Sozialoberamtsrat Karl-Heinz Frania in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Lena Hamer u. Christian Rütz. Ausgeschieden: Richterin Verena Meurers auf eigenen Antrag. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt/-anwältin: StA./in (Ri. a. Pr.) André Glüsenkamp, Matthias Ridder, Nathalie Manon Rust, Britta Schreiber u. Martin Stücker in Düsseldorf, Anna Stelmaszczyk in Krefeld, Jane Birte Hilgers, Alena-Christina Sellhorst u. Esther Zacharias in Mönchengladbach, Jeanette Surek in Wuppertal; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. Az. -: Justizamtsinspektor. Wilhelm Windeck in Düsseldorf; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 BBesO -: Erster Justizhauptwachtmeister Stefan Wollschläger b. d. GStA. Versetzt: Leitender Oberstaatsanwalt Norbert Jansen v. d. GStA nach Mönchengladbach. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Prof. Dr. Johannes Hellebrand in Duisburg u. Erster Justizhauptwachtmeister - Bes.Gr. A 6 - Ernst Rüdel b. d. GStA. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Dr. Anna Maria Gerdemann. 12 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

13 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 Notarinnen/Notare u. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte Zugelassen: Kjersti Trahaug Weber in Duisburg, Eleni Arvaniti, Anne Sophie Bart, Atif Bhatti, Jean Paul Pierre Bohne, Leif Christian Cropp, Frank Felgenträger, Phillip-Boie Harder, Christoph Kallenberg, Hans-Georg Krumsiek, LL.M., Dr. Matthias Klaus Kühn, David Michalowski, Henrich Reinkensmeier, Violetta Schröder, Justus Freiherr von Thielmann, Jan-Tilman Uhe, Ingo Weckmann, LL.M., Jens Werner, Dr. Tobias Wilcke, LL.M. in Düsseldorf, Prof. Dr. Gerd Ketteler in Emmerich, Dirk-Alexander Servos, LL.M. in Erkelenz Monika Friedrich in Krefeld Heike Roggenbach in Meerbusch Martina Doubleday in Mettmann Burcu Arslan, Jan Klümper in Mülheim an der Ruhr Meinolf Peter Paul Becker in Ratingen Roland Schmidt in Remscheid Verena Wester in Solingen Florian Schmidt in Velbert. Bestellt zum Anwaltsnotar: RA u. Notar David Cord Decka in Wesel. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richterin am LG: Richterin Anne Christine Zacharias in Paderborn; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Monika Schmidt in Hagen und Annelore Schmidt in Olpe; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Eberhard Harney in Dortmund; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Sonja Felix- Wolf in Meschede; z. Justizobersinpektorin: Justizinspektorin Bianca Brüning, Nicole Hermesmann und Corinna Meyer in Hagen, Nadine Wrede in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor/in Herbert Dropmann in Steinfurt und Konrad Weiß in Essen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Jürgen Möllenkamp in Bochum, Heribert Niemeier in Essen und Roselinde Gant in Herne-Wanne; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Olaf Heemann in Münster, Markus Dupon in Gronau und Martina Heine in Recklinghausen. Versetzt: Richterin am Amtsgericht Wibke Unkel in den Geschäftsbereich des OVG NRW; Richterin am Amtsgericht Anna Katharina Müller-Rolf als Richterin am Landgericht von Brakel nach Paderborn. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Assessor Michael Krack, Daniel Pauland und Dr. Roland Pohl. Staatsanwaltschaften Ruhestand: 13 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

14 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 Oberstaatsanwalt -BesGr. R 2 m. AZ- Horst Dreisbach in Hagen, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Wolfgang Holtei in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Mira Lotze u. Christopher York. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Dominik Lengeling in Siegen, Dr. Thilo R. Groll, LL.M. in Recklinghausen, Christiane Murek, Recklinghausen, Tim Reinhardt in Herne, Leilani Lagdao in Bielefeld, Klaus-Wilhelm Diekmeyer II in Bielefeld, Jutta Sedlaczek in Bochum. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Klaus Münstermann in Essen, Daniel Koch in Recklinghausen, Mona Farghaly in Bochum, Oliver Arend in Hagen, Stefan Silva in Wetter, Michael Baumeister in Lippstadt. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir./in -: Richter am AG Daniel Radke in Euskirchen; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Monika Taube in Bonn; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Alexandra Thiel in Rheinbach. Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Daniel Berresheim in Bedburg, Dr. Martin Rüßmann in Köln, Dr. Benedikt Schmitz in Düren. Verlegung des Amtssitzes: Notar Dr. Marcus Sommer von Wuppertal-Elberfeld nach Aachen. Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberstaatsanwalt Günther Feld und Rainer Wolf in Köln. 14 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

15 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Direktor d. ArbG Friedrich Wilhelm Heringhoff in Gelsenkichen. LAG-Bezirk Köln z. Vorsitzenden Richter am LAG: Richter am ArbG Dr. Jochen Sievers in Köln. Justizvollzug z. Leitenden Regierungsdirektor: Regierungsdirektor Carsten Heim in Gelsenkirchen; z. Regierungsrätin: Regierungsamtsrätin Anke Benna in Iserlohn, Regierungsbeschäftigte Annika Klein in Wuppertal-Vohwinkel; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Sybille Hein in Hagen; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Heike Bockstede in Hamm; z. Justizvollzugamtsinspektor BesGr A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Hanke in Bielefeld- Brackwede u. Stefan Rommel in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Harald Braun, Dietmar Breuer, Peter Gantenberg, Franz-Jürgen Gerards, Lorenz Hellebrandt, Frank Roeszies u. Wilfried Strang in Aachen, Andreas Kutzner in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Manuela Heinig- Yigit in Wetter, Katrin Helic, Cordula Janke, Melanie Laskaris, Mike Linde, Dominik Reith, Sven Rieger, Jens Rudolph, Dirk Schermele, Sebastian Staiger, Marco Stockum, Carsten Weber u. Dirk Wißmann in Wuppertal-Vohwinkel. Ruhestand: Sozialamtmann Heinz-Hartmut Märtens in Aachen, Justizvollzugsamtsinspektor Günter Mankartz in Aachen, Betriebsinspektor Wolfgang Wilmsmann in Bielefeld-Brackwede, Justizvollzugsobersekretär Carsten Trux in Essen. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, 15 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

16 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 o. mehrere Vors. Richter/Richterin am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf 1 Direktor/in d. AG (R 2) in Höxter 1 Richter/in am Amtsgericht - als std. Vertr. e. Dir./in (R 2) in Siegburg 1 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 1 Staatsanwalt/-anwältin - als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Staatsanwalt/-anwältin - als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Aachen 1 Vors. Richter/in am VG in Düsseldorf mehrere Richter/in am AG in Essen 1 Richter/in am AG in Bochum 1 Richter/in am AG in Düren je mehrere je 1 je mehrere je 1 Richter/in am LG in Düsseldorf u. Mönchengladbach Richter/in am LG in Duisburg, Kleve, Krefeld u. Wuppertal Richter/in am AG in Düsseldorf, Ratingen, Duisburg-Hamborn, Krefeld u. Viersen Richter/in am AG in Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Oberhausen, Wesel, Kempen, Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt, Solingen u. Velbert 1 Richter/in am LG Aachen 1 Richter/in am SG in Aachen mehrere mehrere mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Arnsberg Staatsanwalt/-anwältin in Bielefeld Staatsanwalt/-anwältin in Münster 1 Oberregierungsrätin/-rat (A 14) - ständ. Vertreter/in d. Leiters/Leiterin - b. d. Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen angefordert werden. 1 Sozialamtsrat/-amtsrätin b. d. JVA Heinsberg 16 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

17 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 1 1 Justizvollzugsamtmann/-amtfrau - Leiter/in d. allgemeinen Vollzugsdienstes (A 11 - mittlerer Dienst -) b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin in d. JVA Aachen angefordert werden. - 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Heinsberg 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Düsseldorf 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Remscheid 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Hagen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an den Präsidenten des Landgerichts Hagen zu richten. mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Bielefeld-Senne Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hövelhof mehrere Justizvollzughauptsekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Senne Sachgebietsleiter/in im Dezernat S b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist der Dienstposten des Sachgebietsleiters/der Sachgebietsleiterin im Dezernat S (Aufgaben der Steuerung (Controlling) und Organisation, der Justizstatistik, der Personalbedarfsberechnung (PEBB Y) sowie der Organisationsentwicklung und Reorganisation) zu besetzen. Kenntnisse in Steuerungs- und Organisationsangelgenheiten sowie Projekterfahrung sind wünschenswert. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gd) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. d. Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Aachen (JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2011) wird hiermit zurückgenommen. 17 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

18 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Januar 2012, Nr. 2 Bekanntmachungen Inhaltsübersicht Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW.. 18 Widerruf von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW.. 18 Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW.. 19 Personalnachrichten 19 Ausschreibungen. 24 Bekanntmachungen Nr. 2. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 04. Januar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Direktgütestelle GmbH, Heubesstr. 10, Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Nr. 3. Widerruf von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 04. Januar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestelle gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: Rechtsanwältin Vera Kestermann-Kuschke, Fichtestr. 1, Lünen. 18 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

19 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Nr. 4. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 04. Januar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwalt Michael Plassmann, Am Stadtgraben 43, Münster Tel.: 0251/ Fax: 0251/ mail@mediationskanzlei-plassmann.de Gerichte Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Wilko Carl Seifert in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Mira Müller in Düsseldorf, Inga Haberstroh u. Johannes Pinnel in Wuppertal; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Thorsten Rettig in Düsseldorf, Dr. Wiebke Buchkremer u. Silke Vogelsang in Duisburg, Christina Biersching in Kleve; Svenja Berg, Dörte Bogumil u. Dr. Christopher Weiner in Wuppertal. Versetzt: Richterin am LG Rita Tischner aus Düsseldorf als Richterin am AG nach Neuss Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Sophie Charlotte Goetze, Mario Johannes Lang. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt als Gruppenleiter BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Gerhard Mühlemeier in Duisburg; z. Justizoberamtsrätin/-oberamtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Ursula Schul in Düsseldorf, Jürgen Ernst u. Mechthild Franziska Zimny-Benesch in Duisburg. Versetzt: Staatsanwältin Eva-Maria Tonn von Düsseldorf nach Aachen; Staatsanwalt Christian Martin Müller von Krefeld nach Berlin. Richterinnen/Richter auf Probe Ass.in Michael Alexander Jende u. Kathrin Röber. 19 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

20 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 OLG-Bezirk Hamm Gerichte z. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -: Richter am LG Benedikt Vieth in Ahaus; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Tabea Rustemeyer in Paderborn; z. Richter/in am AG: Richter/in Felix Langerbein in Altena, Kirsten Otto in Gelsenkirchen-Buer, Dr. Thorn Beisenherz und Dr. Sascha Alexander Berlin in Hagen und Stefan Freitag in Paderborn; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Bernd Frisch in Witten; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Daniel Mönter und Stephanie Napierala in Hamm; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Mittmann und Nadine Schienstock in Bielefeld, Britta Amrhein, Nicole Esser, Christina Klieve und Charlotte Maria Kosow in Hamm; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Manuela Schulte in Paderborn; z. Justizinspektor/in: Justizamtsinspektor/in Kai Hartig in Essen u. Veronika Helff in Hamm; z. Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Wolfgang Stork in Dortmund, Michael Hils in Paderborn, Berthold Kuhlmann in Warendorf und Herbert Mundry in Werl; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Susanne Koch in Bielefeld, Dirk Homm in Gelsenkirchen, Beate Lammers in Gronau, Sabine Weiß in Lemgo, Claudia Ohm in Lüdenscheid, Jürgen Schroer in Marl, Christian Wilpert in Minden, Alexander Tegeler in Münster und Volker Buchholz und Kerstin Gazso in Recklinghausen; z. Justizamtsinspektorin BesGr. A9 m. AZ -: Justizamtsinspektorin Ute Porath in Hamm und Gabriele Feldkamp in Altena; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Kai Bolte in Hamm und Barbara Lammers in Ahaus; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Thorsten Monke in Hamm; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Sonja Mohring in Steinfurt, Sandra Wiemers und Yvonne Wilper in Paderborn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 7 -: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Martin Pospisil in Hamm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Klaus Stieghorst in Bielefeld, Stefan Supel in Herne, Ludger Köhler in Lüdinghausen, Manfred Stein in Rheine; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Udo Magnus in Bielefeld, Frank Gnaß in Bocholt, Holger Kröning in Castrop-Rauxel, Herbert Langener und Ralf Raffler in Coesfeld, Hans-Joachim Richter in Detmold, Michael Hanka und Patrick Weise in Essen-Steele, Hardy Wienhold in Paderborn, Ulrich Tieker in Rahden, Siegfried Kasbeitzer in Recklinghausen, Helena Heide in Rheda-Wiedenbrück und Michael Horstschäfer in Soest. Ruhestand: Vizepräsident des Amtsgerichts Ernst Blumberg in Essen; Justizoberamtsrat Helmut Dransfeld in Bad Oeynhausen; Justizamtfrau Renate Halbscheffel in Bochum; Obergerichtsvollzieher Hans Werner Kornau in Bochum; Erster Justizhauptwachtmeister Reinhard Menne in Bochum und Peter Rubbert in Münster. Richter auf Probe Assessor Daniel Bethge. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwältin - als die ständige Vertreterin eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwältin Dr. Annegret 20 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

21 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Heymann aus Hamm in Hagen; z. Oberregierungsrat - Wirtschaftsreferent-: Regierungsrat Wirtschaftsreferent - Andreas Kopp in Bielefeld. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 - Hans-Jochen Wagner in Münster u. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ - Joachim Lehmann in Hagen. Richter auf Probe Assessor/in: Claas Felix Becker-Adam, André Haverkamp und Alexander Otto. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Elmar Asbeck in Bochum, Mahan Ashkan in Bielefeld, Christian Bergmann in Gütersloh, Dr. Sven-Uwe Burkhardt (bisher RAK Bremen) in Dortmund, Zeliha Can-Yarar in Kamen, Michèle Demant in Dortmund, Johanna Diel in Münster, Daniela Düppe in Münster, Dr. Fabian D. Eichholz in Münster, Melanie Friedrich in Bielefeld, Frank Gentile (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Thomas Gerling in Paderborn, Magnus Gloria (bisher RAK Düsseldorf) in Ennepetal, Dr. Carolin Karin Gütschow in Marl, Sebastian Heidtkamp (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sonja Herzberg (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Benedikt Kapteina in Essen, Dr. Marcus Karge in Dortmund, Romy Karowsky in Dortmund, Rolf Keuchel (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Juliette Kohlmeyer in Gevelsberg, Thorsten Korn in Dortmund, Dr. Rainer Krüger (bisher RAK Oldenburg) in Bielefeld, Miriam Lindemann (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Henrike Löser (bisher RAK Stuttgart) in Dortmund, Dr. Ruth Lüttmann (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Miriam Maßmann in Dortmund, Britta Meinecke, MBA in Essen, Johannes Albrecht Morgner in Münster, Kathrin Münch in Münster, Ilhaniye Öztürk in Bad Oeynhausen, André Ostermann in Horn- Bad Meinberg, Jan Paczkowski in Essen, Hans-Peter Palenberg (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Claudia Riemenschneider (bisher RAK Berlin) in Recklinghausen, Frank Peter Rinno (bisher RAK Bamberg) in Höxter, Björn Ritsert (bisher RAK Köln) in Recklinghausen, Christina Schäfer in Hamm, Andrea Schmitt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Vanessa Schönberger in Essen, Henning Schwiesselmann in Münster, Sebastian Stachowiak in Essen, Sonja Steenken (bisher RAK Celle) in Gütersloh, Johannes Thorbrügge in Datteln, Carola Trusheim in Marl, Christian Unnerstall (bisher RAK Oldenburg) in Ibbenbüren, Mareike Vogel in Essen, Ragnhild von Estorff (bisher RAK Hamburg) in Castrop-Rauxel, Tim Wagner in Bielefeld, Christian Walfort in Münster, René Weisel (bisher RAK Tübingen) in Dortmund, Michael Willms, LL.M. in Münster, Dr. Thomas Wölfl LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Wolgast (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Hubert Schlenke in Ochtrup, Bernd van Dinther in Bochum, Nicole Hensel in Detmold, Dr. Manfred Streitbörger in Bielefeld, Christian Wenzel in Lübbecke, Christina von Jaminet in Essen, Karina Korte in Recklinghausen, Eva-Maria Beermann in Bielefeld, Gerhard Ellerbrake in Bielefeld, Heribert Bonka in Dorsten, Dagmar Wapelhorst in Paderborn, Reinhold Kissenbeck in Bottrop, Marion Herberg in Neuenrade. Abgabe in andere Kammerbezirke: Peter Kaup in Iserlohn, Arne Lücke in Paderborn, Susanne Kisiedu in Gütersloh, Alexandra von Rummell in Essen, Julia Hinkelmann in Dortmund. 21 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

22 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Wilhelm Grolle in Delbrück, Michael Exner und Helmut Hefer in Hagen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Dieter Storz in Essen. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Kerstin Falkenhof in Köln. Versetzung: Staatsanwältin Dr. Christina Pohlen als Richterin am AG in Eschweiler. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Wolfgang Keller in Köln; Richter am AG Hilmar Freiherr von der Recke in Euskirchen. Staatsanwaltschaften: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Jutta Breuer in Aachen; z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Norbert Reifferscheidt in Köln; z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Ulrich-Günter Bremer in Köln; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Schneider in Bonn. Versetzt: Staatsanwältin Andrea Rosenberger von Aachen nach Düsseldorf. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Karl-Wilhelm Schlechtriem in Köln. 22 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

23 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Finanzgerichte z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Petra Röcher in Düsseldorf. Richterin auf Probe Assessorin Dr. Sina Baldauf u. Dr. Heide Bauersfeld in Düsseldorf u. Regierungsrätin Silke Witulla in Münster. LAG-Bezirk Düsseldorf z. Richterin am ArbG: Richterin Sonja Bollmann in Mönchengladbach. Versetzt: Richter am ArbG Oliver Klose als Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Richter auf Probe: Rechtsanwalt Dr. Martin Plum. Justizvollzug z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Dr. Rita Demmerling in Werl; z. Justizvollzugsamtmann: Justizvollzugsoberinspektor Rolf Oelke in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor BesGr. A 9 m. AZ. : Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Hanke in Bielefeld-Brackwede, Dieter Brummel u. Jörn Klaas in Bielefeld-Senne, Andreas Blöss in Hövelhof; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Jörg Oertel in Fröndenberg; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sabine Riedel, Yvonne Maas, Stefan Wachter, Jens Beyer, Mark Kleinert, Dietmar Sieben, Stefan Theens, Michael Gröcker, Michael Semmler in Düsseldorf, Marcel Baldauf, Lars Graynert u. Janosch Wiencierkowski in Essen, Manuel Bos, Tim Hermsen u. Andreas Mertzen in Geldern. Ruhestand: Regierungsamtsinspektor Dieter Hoffmann in Duisburg-Hamborn, Betriebsinspektor Horst-Peter Gau in Düsseldorf. Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Elfriede Walter. 23 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

24 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 4) b. d. StA in Essen 1 Direktor/in des AG (R 2 m. AZ.) in Brühl je 1 Vorsitzende/r Richter/in am LG (R 2) in Bielefeld u. Dortmund 1 o. mehrere Richter/in am AG in Meschede 1 Richter/in am AG in Gelsenkirchen mehrere Richter/in am AG in Lippstadt 1 Richter/in am AG in Euskirchen 1 Oberamtsanwalt/-amtsanwältin b. d. StA Hagen 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - stellvertretende/r Geschäftsleiter/in - b. d. AG Wuppertal 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/-in - bei der StA Siegen 1 Sozialamtfrau/-amtmann bei der JVA Hagen 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Aachen 1 Justizvollzugsoberinspektor - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes (A 10 mittlerer Dienst) - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Aachen 24 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

25 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 2 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bielefeld mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an den Präsidenten des Landgerichts Bielefeld zu richten. 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Ausbilder/in im Berufsbildungszentrum - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Aachen 1 Betriebsinspektor/in (A 9) - stellvertretende/r Werkdienstleiter/in und Fachkraft für Arbeitssicherheit - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in - Leiter Sport- und Freizeitbereich - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Werl angefordert werden - mehrere mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Werl Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Werl Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Aachen Leitung des Fahrdienstes b. d. JVA Bielefeld-Brackwede Bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist ab dem der Dienstposten des Fahrdienstleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 bis A 9 m. AZ BBesO (mittlerer Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede angefordert werden. Bewerbungen sind bis zum an den Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld- Brackwede zu richten. 25 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

26 Allgemeine Verfügungen Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Inhaltsübersicht Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG).. 26 Bekanntmachungen Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2012, Nr. 3 Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein- Westfalen. 27 Umzug der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf. 29 Personalnachrichten.. 29 Ausschreibungen 34 Allgemeine Verfügungen Nr. 4. Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG) AV d. JM vom 20. Januar 2012 ( I. 400) - JMBl. NRW S I. Die AV d. JM vom 2. Dezember 2009 ( I 400) - JMBl. NW S , zuletzt geändert durch AV d. JM vom 22. November JMBl. NRW S , wird wie folgt geändert: Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 wird um folgenden Buchstaben g) ergänzt: "g) Entschädigungsverfahren nach 201 GVG in Verbindung mit 202 Satz 2 SGG." Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 wird gestrichen. 3. In Anlage 1 wird das Sachgebiet des Registerzeichens BK wie folgt bezeichnet: "Angelegenheiten nach 6a und 6b BKGG" 4. In Anlage 1 wird das Sachgebiet des Registerzeichens KG wie folgt bezeichnet: "Kindergeld, ohne Streitigkeiten nach 6a und 6b BKGG" 26 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

27 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr In Anlage 2 wird nach dem Registerzeichen KL folgendes neue Registerzeichen eingefügt: "NK Normenkontrollverfahren" 6. In Anlage 2 wird bei dem Registerzeichen KL der Klammerzusatz im Sachgebiet wie folgt neu gefasst: "(ohne Normenkontrollverfahren)" 7. In Anlage 4 wird die Zeile des Zusatzzeichens "Verg" gestrichen. 8. In Anlage 4 wird folgendes neues Registerzeichen eingefügt: "VE Entschädigungsverfahren ( 201 GVG, 202 Satz 2 SGG)" II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 5. Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung von Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Regelpflichtbeitrag für das Jahr 2012 Bekanntmachung vom 12. Januar JMBl. NRW S ( ohne Zusatz betreffen die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW) Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 24. Januar 2011 (JMBl. NW Nr. 3 vom 01. Februar 2011, S. 20) wird bekanntgemacht: 1. Im Jahr 2012 betragen - übereinstimmend mit der gesetzlichen Rentenversicherung - a) der Beitragssatz ( 30 Abs. 1) 19,6 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, b) die Beitragsbemessungsgrenze 5.600,00 EUR/Monat = ,00 EUR/Jahr, c) der Regelpflichtbeitrag als Produkt der vorgenannten Werte 1.097,60 EUR/Monat. 2. Für das Arbeitseinkommen selbständig tätiger Neumitglieder ( 30 Abs. 5) beträgt der halbierte Beitragssatz 9,8 % und der halbierte Regelpflichtbeitrag 548,80 EUR/Monat. 3. Für Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragspflicht, deren Arbeitseinkünfte (= Summe von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Arbeitsentgelt für Angestelltentätigkeit) die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, beträgt der Beitrag 19,6 % der Arbeitseinkünfte ( 30 Abs. 2, 6 und 7) bzw. 9,8 % des Arbeitseinkommens für selbständig tä- 27 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

28 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 tige Neumitglieder ( 30 Abs. 5), mindestens jedoch stets 1/10 des Regelpflichtbeitrags ( 30 Abs. 3). 4. Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen wird bestimmt durch die einkommensteuerpflichtigen Arbeitseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2010 ( 30 Abs. 4 Nr. 1). 5. Der Beitrag im Zusammenhang mit Arbeitsentgelt wird bemessen a) bei einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Höhe des an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrags ( 30 Abs. 6), b) ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach 30 Abs Der Nachweis über die beitragspflichtigen Arbeitseinkünfte wird geführt, sofern nicht der Regelpflichtbeitrag voll bzw. (für das Arbeitseinkommen von selbständig tätigen Neumitgliedern gemäß 30 Abs. 5) halb entrichtet wird, a) über das beitragspflichtige Arbeitseinkommen durch Vorlage des Einkommensteuerbscheides 2010, 30 Abs. 4, Nr. 4 a, b) über das Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum, 30 Abs. 4, Nr. 4 b. Ist kein Arbeitseinkommen und/oder kein Arbeitsentgelt erzielt worden, so ist dies ebenfalls mitzuteilen und durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides (siehe 6. a) nachweispflichtig. 7. Für Mitglieder mit einkommensunabhängiger Beitragspflicht ( 43 und 44) beträgt die jeweils festgesetzte Zehntelstufe in Bezug auf den Regelpflichtbeitrag: 1/10 109,76 EUR 6/10 658,56 EUR 2/10 219,52 EUR 7/10 768,32 EUR 3/10 329,28 EUR 8/10 878,08 EUR 4/10 439,04 EUR 9/10 987,84 EUR 5/10 548,80 EUR 10/ ,60 EUR 8. Die Beiträge sind Monatsbeiträge und zu entrichten bis zur Mitte des laufenden Monats ( 33 Abs. 1). 9. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist gemäß 32 für das jeweils laufende Jahr möglich bis zur Obergrenze von 13/10 (= 1.426,88 EUR). Statt dieser allgemeinen Obergrenze gilt ab Alter 57 die persönliche Obergrenze gemäß 32 Abs Der Rentensteigerungsbetrag ( 19 Abs. 2) für Rentenfälle nach dem ist auf 84,75 EUR festgesetzt. Vossebürger Vorsitzender der Vertreterversammlung Düsseldorf, den Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

29 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Nr. 6. Umzug der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf Bekanntmachung des JM vom 20. Januar 2012 ( IV. 1/Sdb. Düsseldorf) - JMBl. NRW S Am 3. Februar 2012 zieht die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf nach Ratingen um. Die Postanschrift der Justizvollzugsanstalt lautet sodann: Justizvollzugsanstalt Düsseldorf Oberhausener Straße Ratingen Die Anstalt ist wie folgt zu erreichen: Telefonisch unter 0211 / Per Telefax unter 0211 / Gerichte Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Dr. Frank Schreiber aus Hamm in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Imke Plümäkers in Rheinberg; z. Richterin am LG: Richterin Julia Emma Stahl in Krefeld. Versetzt: Richterin am OLG Dr. Ute Hohoff aus Köln nach Düsseldorf. Ruhestand: Richterin am OLG Gabriele Struß-Blankenburg in Düsseldorf, Vors. Richter am LG Dr Ingo Risch in Düsseldorf, Richter am AG Ernst Wiegand in Krefeld u. Stephan Lingnau. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Nils Bußee b. d. GStA u. Andreas Stüve in Düsseldorf; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Dagmar Ratz in Düsseldorf, Volker Brinkmann in Duisburg u. Brigitte Schulz in Kleve; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Karina Kruse b. d. GStA; Iris Harth, Andrea Oberholz u. Norbert Wiedenbach in Wuppertal. Ruhestand: Justizoberamtsrätin Elsa Wentker in Duisburg. 29 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

30 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Zugelassen: Rainer Sommer in Dinslaken, Marcel Kosfeld, LL.M.,in Duisburg, Dr. Daniel Al-Talal, André Bannert, Dr. Zhaoxia Chen, Eva Clemens, Ralph Geiger, Janina Glaser, Annette Greulich, LL.M., Maîtrise Franziska Gräfin Grote, Julian Hoff, Alfred Kraus, Dr. Nina Kuntschik, Frank Lötters, Arne Andreas Lücke, Dr. Daniel Möritz, LL.M., Dr. Klaus Münstermann, Markus Nasch, Nico Neukam, Jochen Neumann, Maik Ocken, Julia Ohlerich, Maria Papageorgiou, Anna Rothenbächer, Marc Rötschke, Miriam Schäfer, Judith Schueler, Philipp Schulze Düllo, Dr. Manuel Schwering, Dr. Simon Stark, Martin Steger, Anna Steinmeister, LL.M., Sebastian Tackenberg, Dominik Thomaser, Christian Untrieser, Carlos Vazquez Saraza, LL.M., Marco Wagner, Albrecht von Wilucki, LL.M., Tobias Wirtz, Marc Wittmann, u. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M in Düsseldorf, Agnes Katharina Wilhelmine Borgs in Erkelenz, Prof. Dr. Johannes Helle in Goch, Justine Elisabeth Catran in Grevenbroich, Peter Hans Kaup in Hamminkeln, Nicola Früke in Kleve, Andreas Heidemann in Korschenbroich, Klaus Oliver Arend, Klaus Brokamp, u. Janette van Faassen in Krefeld, Dirk Beule, u. Luzia Kleene in Langenfeld, Alexandra von Rummell in Mettmann, Simone Gren, Dr. Martin Stelzner, u. Nikola Dörrenhaus-Kemper, LL.M.Eur. in Mönchengladbach, Ute Krieg, Laura Denise Lotz, u. Antonio Susnja in Neuss, Björn Jansen in Rees, Jörg Hennig in Voerde, Lena Engelhardt, u. Oliver Matschuck in Wuppertal. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Vizepräsidenten des AG -BesGr. R 2 AZ-: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Winfried Bein in Essen, z. Richterin am AG: Richterin Karin Röhl in Marl; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Klaus Rellermeyer in Hamm, z. Justizamtsrat: Justizamtmann Thomas Pöter, Marcus Vieting und Wolfgang Wüste in Hamm, Bernhard Gärtner in Soest, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektorin Anna Monika Matzke in Herford, Olga Leiker in Lübbecke, Siegrun Rerri in Marl, Justizinspektor Jens Freudenreich in Minden; z. Justizinspektor/in: Justizamtsinspektor Andreas Buntrock in Essen, Justizobersekretär/in Oliver Tölle in Bielefeld, Jens Wohlgemuth in Dortmund, Matthias Büscher in Ibbenbüren, Nicola Fendesack in Rheine, Daniel Rohde in Witten. Versetzt: Richterin am AG Simona Nachtwey von Duisburg nach Hagen. Ruhestand: Direktor des AG Heinrich Weking in Medebach, Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Dr. Christa König in Münster und Richterin am AG Karin Thomas in Essen, Richter am LG Werner Hölscher in Hagen, Justizamtsrat Norbert Piffko in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Christiane Hirte, Christiana Marose u. Dr. Thorsten Opitz. 30 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

31 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Staatsanwaltschaften z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwältin Marie-Josée Lagemann in Hagen; z. Oberamtsanwalt - BesGr. A 13 m. AZ. -: Oberamtsanwalt Hartmut Gerloff in Münster; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Verena Ammann u. Mareike Engel in Bielefeld u. Melanie Merl in Siegen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Stefan Trillken in Hamm. Ruhestand: Justizamtsrat Heribert Schlieper in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Ingo Nordmeyer (bisher RAK Frankfurt) in Telgte. Löschungen als Rechtsanwalt: Klaus Heise in Bielefeld, Harry Köster in Bielefeld, Ulrich Danner in Soest, Rolf Reckers in Bielefeld, Dirk Marc Pelster in Münster, Astrid Müller in Minden, Hans-Gerd Poell in Dorsten, Christina Rehbein in Münster, Dr. Siegmund von Manitius in Hamm, Susanne Ungethüm in Herne, Gabriele Adloff in Paderborn, Kirsten Lücke in Greven, Heike Holtmann in Münster, Anees Butt in Bocholt, Johannes Walbroel in Lüdenscheid, Helmut Hefer in Hagen, Dr. Jörn Reinfeld in Essen, Daniel Große-Kreul in Bochum, Martin Lehmann in Bottrop, Thomas Bergner in Bochum, Annette Rietz in Münster, Norbert Adams in Hamm, Michael Glettenberg in Schwerte, Manuela Schmidt in Menden, Abdul-Karim Alakus in Rheda-Wiedenbrück, Kerstin Schreiber- Krümpel in Steinfurt, Dr. Johannes Freimuth in Gelsenkirchen, Angela Schirmer in Dortmund, Jürgen Wolf in Bielefeld, Thorsten Haupt in Extertal, Dr. Tanja Bierwirth in Siegen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Thomas Eisenträger in Essen, Andreas Mikysek in Essen, Carl Christian Becker in Essen, Annette Heinen in Bochum, Angelika Sautmann in Lienen, Jürgen Nettelbusch in Bottrop, Martin Hübenthal in Brilon, Kristina Schwarz in Dortmund. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Thomas Beenken in Köln; z. Direktor d. AG - BesGr.2 -: Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Sylvia Wurm in Rheinbach; z. Richter/in am AG: Richter Dirk Hackler in Bonn, Richterin Dr. Maika Czerny u. Richter Dr. Marcus Daniel Strunk in Köln, Richterin Stefanie Koerner in Siegburg; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Ulrike Kirwald in Rheinbach, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Hildegard Pannenbecker- Zink in Aachen; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Insa Lenz in Aachen. 31 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

32 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Amtsübertragung: z. Obergerichtsvollzieher -BesGr. A 9 m. AZ. - : Obergerichtsvollzieher Manfred Neumair in Köln. Versetzt: Richterin am LG Dr. Isabel Voßgätter genannt Niermann aus Berlin nach Köln. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Ernst-Jürgen Ridder in Bonn u. Bernd Sutorius in Köln, Justizoberamtsrat Dieter Eidam in Waldbröl u. Wolfgang Richartz in Köln, Justizamtfrau Irmgard Bußmann b. d. OLG, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Gisela Bernards b. d. OLG, Obergerichtsvollzieher - Bes.Gr. A 9 m. Z. - Ulrich Rath in Brühl; Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 - Beate Erpenbach-Spürk b. d. OLG. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Assessor/in Dr. Ulrike Petrig, Benjamin Schulte-Hengesbach, Simone Rosenstiel, Malte Theis. Notarinnen/Notare Notaramt erloschen: Notar a. D. Prof. Dr. Günter Brambring u. Dr. Hans Custodis in Köln. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Angela Wilhelm in Bonn, z. Justizoberinspektorin: Regierungsoberinspektorin Heike Heinen in Köln. OVG und Verwaltungsgerichte z. Vors. Richter am OVG: Richter am OVG Hans-Jörg Holtbrügge; z. Richterin am OVG: Richterin am VG Heike Buchholz aus Münster; z. Richterin am VG: Richterin Dr. Julia Bartlog in Düsseldorf. Versetzt: Richter am OVG Dr. Lars Duesmann als Vors. Richter am VG nach Gelsenkirchen. Ruhestand: Vors. Richter am OVG Christian Brauer, Vors. Richter am VG Manfred Oeynhausen in Gelsenkirchen u. Richter am VG Wolfgang Brockmeier in Minden. 32 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

33 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Richter auf Probe Assessor/in Dr. Matthias Kallerhoff, Alexa Surholt u. Dr. Nadeschda Wilkitzki. Ausgeschieden: Richter Dr. Linus Tepe auf eig. Antrag. Versetzt: LAG-Bezirk Düsseldorf Richterin am ArbG Heike Menche in den richterlichen Dienst des Landes Hessen. Ruhestand: LAG-Bezirk Hamm Vors. Richter am LAG Walter Reinhart in Hamm. Justizvollzug z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Stefan Weber in Fröndenberg; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Jutta Hennig in Aachen; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Dirk Nelle in Werl; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. : Betriebsinspektor Thomas Hanke in Bielefeld- Brackwede (Korrektur der Veröffentlichungen vom 1. und 15. Januar 2012), Albert Hengemühle in Münster; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Sascha Bajus in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Josef Crampen, Arthur Craß, Franz Meeßen, Arnold Odinius u. Wilhelm Storms in Heinsberg; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Kerstin Ebermann-Müller, Michael Karl Eßer, Olaf Gärtner, Kim Maja Geisler, Stefan Kalisch, Guido Klüser, Holger Koch, Dirk Krings, Oliver Meichsner, Rainer Franz Pelzer, Roswitha Schaaf und Harald Stöcker in Aachen, Robert Busch, Heinz-Jürgen Eckert, Peter Gülpen, Sylvia Joeris, Iris Knück, Stephan Knück, Michael Körner, Monique Kranz, Marco Neuhaus, Michael Reimund, Annett Rumbach, Angela Thielke, Christopher Tibes u. Sascha Wilms in Heinsberg. Amtsübertragung: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizvollzugsamtsinspektor Hans-Peter Bischofs, Arndt Herfs u. Ralf Müller in Heinsberg. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Werner Heimsath in Herford, Justizvollzugshauptsekretärin Petra Sonnenschein in Bochum. 33 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

34 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA./in - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Duisburg je 1 mehrere Richter/in am AG - als d. std. Vertr./in e. Dir./in - (R 2) b. d. AG Moers und Krefeld Vors. Richter/in am LG (R 2) in Essen 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Mönchengladbach mehrere Richter/in am AG in Köln 1 Richter/in am AG in Kleve mehrere Richter/in am LG in Dortmund 1 Richter/in am VG in Aachen 1 Richter/in am VG in Minden 1 Richter/in am SG in Dortmund 2 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in des psychologischen Dienstes - b. d. Justizvollzugsanstalt Willich I - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden - 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in des psychologischen Dienstes - b. d. Justizvollzugsanstalt Hagen - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden - 1 Oberregierungsrat/-rätin (A 14) - ständige/r Vertreter/in der Leiterin - bei der JVA Heinsberg - - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen angefordert werden - 34 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

35 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 1 Oberregierungsrat/-rätin (A 14) - Diplom- Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Psychologin/Psychologe M.A. b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 2 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Münster mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an den Präsidenten des Landgerichts Münster zu richten. 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Essen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an die Präsidentin des Landgerichts Essen zu richten. 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Sachbearbeiter/in für Angelegenheiten des ADV-Bereichs - b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der JVA Dortmund angefordert werden - 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Ausbilder/in im Berufsbildungszentrum - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Dortmund 1 Regierungsinspektor/in bzw. Regierungsoberinspektor/in b. d. ArbG Bielefeld 1 Regierungsinspektor/in b. d. SG Duisburg 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) Leiter/in der Kammer - b. d. JVA Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert wer- den- 1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. JVA Münster 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Gelsenkirchen Justizvollzugshauptsekretär/n b. d. JVA Gelsenkirchen 35 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

36 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. StA im GStA-Bezirk Köln mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Dortmund 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Münster 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hagen mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Köln 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. StA im GStA-Bezirk Köln 1 Erster Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Krefeld. 1 Erster Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Rheinberg. Geschäftsleiter/in b. d. StA Köln Bei der Staatsanwaltschaft Köln ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/ Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Köln zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Bochum Bei dem Amtsgericht Bochum ist der Dienstposten der Geschäftsleiterin / des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 BBesO (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 13 BBesO bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Unna Bei dem Amtsgericht Unna ist zum der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. LG Bielefeld Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem Landgericht Bielefeld. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur BesGr A 12 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. 36 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

37 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 Verwaltungsleiter/-in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf ist der Dienstposten d. Verwaltungsleiterin/ Verwaltungsleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 12 bis A 13 g. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Verwaltungsleiter/-in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel ist der Dienstposten d. Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 12 bis A 13 g. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Leitung der Arbeitsverwaltung bei der JVA Köln Bei der JVA Köln ist zum der Dienstposten der Leitung der Arbeitsverwaltung zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden. Bewerbungen sind bis zum schriftlich an die Leiterin der JVA Köln zu richten. Referenten/Referentinnen im Bundesministerium der Justiz Beim Bundesministerium der Justiz sind mehrere Stellen für Referenten/Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen/Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden. Modulstudienlehrgänge Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes oder vergleichbare Beschäftigte des Justizministeriums, aller Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften können sich ab sofort um die Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre bewerben. Die vier jeweils mehrwöchigen Veranstaltungen, die unabhängig voneinander besucht werden können, finden im Jahre 2012 an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt: Modul 4 (Personalmanagement) 2. Mai bis 1. Juni 2012 Modul 3 (Organisation) 11. bis 29. Juni 2012 Modul 2b (Controlling/KLR) 27. August bis 21. September 2012 Modul 2a (Haushalt/Budget) 24. September bis 5. Oktober 2012 Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften bewerben sich auf dem Dienstweg bei der für ihren Dienstort zuständigen Präsidentin oder dem für ihren Dienstort zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts. Interessierte Beamtinnen und Beamte bei den Fachgerichtsbarkeiten des Landes bewerben sich auf dem Dienstweg bei der jeweils zuständigen Präsidentin bzw. dem jeweils zuständigen Präsidenten des betreffenden Obergerichts oder des jeweiligen Finanzgerichts. Dort werden auch weitere Auskünfte zum Modulstudiengang erteilt. Rücknahmen: Die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom erfolgte Stellenausschreibung für eine oder mehrere Stellen für Justizamtsinspektoren/Justizamtsinspektorinnen (A 9), die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnehmen, für den Landgerichtsbezirk Wuppertal wird zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Ausbilder/in - b. d. JVA Geldern (JMBl. NRW Nr. 2 v. 15. Januar 2012) wird hiermit zurückgenommen. 37 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

38 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Februar 2012, Nr. 4 Allgemeine Verfügungen Inhaltsübersicht Geschäftliche Behandlung der Angelegenheiten nach 30 und 42 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). 38 Einrichtung eines Dienstkontos für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei einem Kreditinstitut 40 Bekanntmachungen Widerruf von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW.. 40 Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW. 41 Personalnachrichten.. 41 Ausschreibungen 46 Allgemeine Verfügungen Nr. 5. Geschäftliche Behandlung der Angelegenheiten nach 30 und 42 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) AV d. JM vom 26. Januar 2012 ( I. 230) - JMBl. NRW S I. 1. Ersuchen um Gewährung der Einsicht in ein Führungszeugnis nach 30 Absatz 5 Satz 3 BZRG oder in eine Mitteilung nach 42 Satz 3 BZRG erledigt die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 2. Geht einem Amtsgericht ein Führungszeugnis nach 30 BZRG oder eine Mitteilung nach 42 BZRG zu, so teilt die Geschäftsstelle dies der den Antrag stellenden Person mit, setzt ihr zur Einsichtnahme eine Frist von mindestens vier Wochen ( 9 Absatz 1 und 2 BZRGVwV) und weist sie darauf hin, dass a) nur sie persönlich Einsicht nehmen kann und dabei die Richtigkeit ihrer Angaben zur Person, wenn sie nicht persönlich bekannt ist, durch einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis nachweisen muss, b) das Führungszeugnis bzw. die Mitteilung vernichtet wird, wenn sie innerhalb der Frist nicht zur Einsichtnahme erscheint, c) das Führungszeugnis vernichtet wird, wenn sie der Weiterleitung an die darin benannte Behörde widerspricht. 38 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

39 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Die Geschäftsstelle vermerkt den Tag der Benachrichtigung auf dem Vordruck BZR 2 im Feld 21 oder auf der Mitteilung gemäß 42 BZRG. 3. Sieht die den Antrag stellende Person das Führungszeugnis gemäß 30 BZRG in der nach Nummer 2 gesetzten Frist nicht ein oder widerspricht sie der Weiterleitung des Führungszeugnisses an die darin benannte Behörde, so hat die Geschäftsstelle das Führungszeugnis mit dem etwa angefallenen Schriftgut zu vernichten ( 30 Absatz 5 Satz 6 BZRG), und zwar so, dass der Inhalt Dritten nicht bekannt werden kann. 4. Widerspricht die den Antrag stellende Person nach Einsichtnahme der Weiterleitung des Führungszeugnisses nicht und bestätigt sie dies durch ihre Unterschrift auf dem Vordruck BZR 2, so ist das Führungszeugnis der darin benannten Behörde zu übersenden. 5. Mitteilungen nach 42 BZRG und etwa angefallenes Schriftgut sind nach Einsichtnahme oder nach Ablauf der zur Einsichtnahme gesetzten Frist zu vernichten ( 42 Satz 6 BZRG), und zwar so, dass der Inhalt Dritten nicht bekannt werden kann. 6. Die Vernichtung eines Führungszeugnisses oder einer Mitteilung (Nummer 3 bzw. Nummer 5) ist bei den Erfassungsdaten (Abschnitt II) zu vermerken. II. Für die Registrierung der Angelegenheiten nach 30 und 42 BZRG gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils der Aktenordnung; die Ersuchen sind nach Maßgabe der Liste 3 wie folgt zu erfassen: 1. Jährlich fortlaufende Nummer 2. c) 1 3. Tag des Eingangs 4. BZR/. (Name der den Antrag stellenden Person) BZRG oder 42 BZRG 7. a) Im Fall des 30 BZRG "Weitergeleitet an... am " oder "Vernichtet am. " b) Im Fall des 42 BZRG "Vernichtet am.. " III. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 21. Mai 1986 (JMBl. NW S. 144) außer Kraft. 39 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

40 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Nr. 6. Einrichtung eines Dienstkontos für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei einem Kreditinstitut AV d. JM vom 8. Februar 2012 ( Z. 70) - JMBl. NRW S Die AV d. JM vom 18. August 2006 ( Z. 70) - JMBl. NRW S , geändert durch AV d. JM vom 3. Juni 2009 ( Z. 70) - JMBl. NRW S , wird wie folgt geändert: 1.1 Abschnitt I. wird wie folgt geändert: Nach Abschnitt 11 wird folgender neuer Abschnitt 12 eingefügt: 12 Kontoauszüge Kontoauszüge müssen fortlaufend nummeriert sein und in chronologischer Reihenfolge aufbewahrt werden. Sie müssen die Buchungstexte und Buchungsdaten vollständig wiedergeben und sowohl den Kontostand des vorherigen Kontoauszugs als auch den aktuellen Kontostand ausweisen Die bisherigen Abschnitte 12 bis 14 werden Abschnitte 13 bis Abschnitt II. 6 wird wie folgt geändert: Eine Kontoführung ist auch mit Online-Kontoauszügen zulässig. Von dem Kreditinstitut online übermittelte Kontoauszüge sind unmittelbar nach ihrem Eingang auszudrucken. Für die Geschäftsprüfung ist der von dem Kreditinstitut auf Papier erstellte oder der online übermittelte und ausgedruckte Kontoauszug maßgeblich. Buchungen in den Kassenbüchern dürfen nur aufgrund dieser Kontoauszüge vorgenommen werden. Kontoauszüge sind von dem Kreditinstitut buchungstäglich zu erstellen und zu übersenden oder zu übermitteln bzw. von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher abzuholen. Transaktionen, die die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher kurz vor einer Geschäftsprüfung vorgenommen hat und die bereits in Spalte 11 des Kassenbuchs II gebucht sind, ohne dass ein Kontoauszug vorliegt, sind im Kassenistbestand aufzuführen. 2 Diese AV tritt am 1. März 2012 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 7. Widerruf von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 6. Februar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestelle gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: Rechtsanwalt und Notar Horst Liepe, Nordglasics 69 a, Wesel Tel.: 0281/33730 Fax: 0281/ info@raliepe.de 40 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

41 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Nr. 8. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 9. Februar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwältin Birgit Olayiwola-Olosun, Koblenzer Straße 45, Bonn Tel.: 0228/ Personalnachrichten Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Richter am AG: Richterin Anke Vorrath in Rheinberg; z. Justizoberamtsrat BesGr. A 13 m. AZ. : Justizoberamtsrat Wilfried Bogedain in Krefeld u. Heinz Zimmer in Wuppertal; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Gertrud Hildebrandt in Krefeld; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Karl-Heinz Kathstede in Emmerich am Rhein u. Günter Hainke in Nettetal; z. Justizamtfrau/-amtmann.: Justizoberinspektor/in Ilona Ludley u. Andreas Strick b. d. JM; Helgrit Eske, Klaus Gunkel, Martina Herfs, Gertje Heuser, Carola Horn, Christina Kaldewey, Claudia Schulte u. Berit Schulz b. d. OLG, Stefanie Lietz, Ulrike Poot, Markus Schmidt, Axel Schmitz, Marco Vogt, Bernd Voitle in Düsseldorf, Sandra Horstmann in Ratingen, Heike Volpert in Duisburg, Heike Unterloh in Duisburg-Hamborn, Karin Bihn, Silke Böngler, Kerstin Kahl in Dinslaken, Andrea Binn, Martina Geurtz in Kleve, Sandra Hannig, Karina Zimmermann in Moers, Jürgen Klein, Svenja Köster in Krefeld, Yvonne Ungerechts in Kempen, Saskia Büren, Annette Sommerfeld in Nettetal, Gaby Koltze in Mönchengladbach, Andreas Krämer in Viersen, Andreas Schmitt in Wuppertal Dorothee Bernd in Velbert, Simone Stürmann bei der Fachhochschule für Rechtspflege; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Patrick Hayna in Düsseldorf, Anja Ohlenforst in Neuss, Ninia Henze in Langenfeld, Stefan Harden, Petra Kolo, Sabine Marx, Andrea Merten u. Anne Vanvlodorp in Duisburg, Susanne Pietruszka in Duisburg-Ruhrort, Tanja Bindewald in Oberhausen, Mareike Binzen in Wesel, Silke Twelsiek u. Katrin Weise in Krefeld; z. Justizinspektor/in: Justizamtsinspektor/in Michael Platen b. d. OLG u. Monika Winkelmann in Wuppertal. Versetzt: Richter am LG Andreas Vitek aus Frankfurt a.m. als Richter am LG nach Düsseldorf. Ausgeschieden: Richter am OLG Prof. Dr. Thomas Hören in Düsseldorf auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richter am AG als weiterer aufsichtsf. Richter Peter Roos in Düsseldorf und Dr. Hermann- Josef Schmahl in Duisburg, Richter am AG Norbert Krieger in Neuss, Jürgen Warning in Oberhausen u. Hasso von Dewitz in Solingen; Justizoberamtsrat Hans Werner Castrup in Duisburg u. Justizamtsrat Dieter Lorum in Kleve. 41 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

42 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Andrea Gebelhoff, Christoph Schöppner. Staatsanwaltschaften z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Miriam Wittwer-Scholz in Düsseldorf und Peter Wilhelm Geurtz in Kleve. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Heinz Peter Schäfer in Mönchengladbach. Notarinnen/Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Paul Terner in Neuss. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richterin/Richter am LG: Richter/in Antonietta Rubino u.tim Wroblewski in Dortmund; z. Richterin/Richter am AG: Richter/in Jan-Hendrik Haarmann, Florian Kausen, Dr. Larissa Schiller-Hartmann und Judith Walter in Bielefeld, Philipp Manning in Beckum und Silke Teriete in Borken; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Wolfgang Fritsch und Werner Theermann in Hamm; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Robert Dahlhues in Dülmen, Mechthild Ahlers-Zumhasch in Münster; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Martina Hutmacher und Katrin Ogrzewala in Gelsenkirchen-Buer, Martina Eisenberg in Hamm, Gudrun Parensen in Lippstadt, Jörg Kappler in Marl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Claudia Kriegesmann in Paderborn; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Nadin Freier in Bielefeld; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Manfred Medding in Coesfeld, Indra Wender in Hagen und Anna Maria Küdde in Münster; z. Gerichtsvollzieher/in: Regierungshauptsekretär Christian Nitschke in Bielefeld, Justizobersekretär/in Bernd Kampmeier in Dorsten, Angelika Behrendt in Gladbeck, Anja Tietz-Frehoff in Hagen, Marc André Ranft in Unna, Jessica Schmees in Tecklenburg und Nicole Frehse in Gelsenkirchen, Justizsekretär/in Rainer Wewelkamp in Ahlen, Rainer Sieverding in Bocholt, Tanja Reuter in Hamm und Marco Salmen in Paderborn; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretär/in Christine Sturhahn in Bünde, Silke Otto in Herford, Guido Kuhlmann in Lübbecke und Anja Tebbe in Minden. Ruhestand: Richter am OLG Klaus Fliegenschmidt; Richter am AG Detlef Bröck in Bünde, Wolfgang Schlüter in Marl und Reinhard Lange in Recklinghausen; Sozialamtsrat Gert Deppermann und Norbert Krusch in Bielefeld; Justizamtmann Dieter Böhmer und Justizamtfrau Renate Halbscheffel 42 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

43 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 in Bochum; Sozialamtmann Werner Osseforth in Münster; Justizamtsinspektor Friedrich Schimek in Herford; Justizhauptsekretärin Regine Moeller in Hagen. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Stefanie Roß aus Essen b. d.gsta; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Isabel Treu in Bielefeld; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Sven Winterscheid in Arnsberg und Thorsten Drobnitza in Hagen. Versetzt: Leitende Oberstaatsanwältin - BesGr. R 4 - Petra Hermes aus Dortmund nach Münster. Ruhestand: Staatsanwalt Gerhard Barenhoff in Arnsberg und Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink in Detmold; Justizamtsrat Wolfgang Müller in Siegen; Justizamtsinspektorin Simone Dormeier in Dortmund und Justizhauptsekretärin Hildegard Liefländer in Arnsberg. Richterin auf Probe Assessorin: Hannah Engels. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Elke Behrens-Johnson (bisher RAK Frankfurt) in Unna, Axinja Blomeyer (bisher RAK Kassel) in Essen, Nils Diekämper (bisher RAK Berlin) in Sendenhorst, Vera Glänzer (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Christina Hoffs, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Diana Nier (bisher RAK Freiburg) in Essen, Franz-Josef Gräf (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sandra Heinrich (bisher RAK Celle) in Rheine, Dr. Pamela Hölbling, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Ulf Lappe (bisher RAK Braunschweig) in Münster, Dr. Markus A. Mayer (bisher RAK Karlsruhe) in Dortmund, Jasmin Michel (bisher RAK Stuttgart) in Bünde. Löschungen als Rechtsanwalt: Jürgen Klein in Herdecke, Thomas-Max Fernandez Bolaños in Iserlohn, Viola Bicking in Bielefeld, Sabine Kuhlmann in Bünde, Hans-Herwig Schubart in Werdohl, Franz Laus in Lemgo, Sabine van Orten in Lünen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Sylvia Ehrlich in Bochum, Thomas Thiede in Essen, Joachim Mandl in Essen, Martina Kern in Essen, Annette Urban in Essen, Daniel Schmidt in Münster, Dr. André Neumann in Essen, Kathy Delert in Essen, Dietmar Bethge in Gelsenkirchen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Achim Heining, Dr. Kevin Kruse und Volker Küpperbusch in Bielefeld. 43 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

44 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Ulrich Bartholomé in Dortmund, Dr. Heinz-Dieter Heescher in Gelsenkirchen und Udo Lenke in Hagen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Heinz Friedel Hahn in Essen. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Hans-Joachim Becks in Köln, z. Richterin am AG: Richterin Anne-Kristin Kneis in Aachen, Verena Neft in Düren, Eva Siemetzki in Wipperfürth; z. Justizinspektor/in: Justizobersekretär/in Thomas Rostek in Bonn u. Dada Kafinek in Köln. Versetzt: Richterin am AG Julia Freidberg-Grub aus Schwedt nach Aachen. Ruhestand: Justizamtsinspektor/in- BesGr. A 9 Antje Kautz in Bonn, Marianne Westermann in Brühl, Karl- Heinz Krieger in Düren u. Ursula Müsch in Euskirchen. Richterin auf Probe Assessorin Dr. Friederike Schwieren. Staatsanwaltschaften: Ernennungen: z. Oberstaatsanwalt ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts BesGr. R 2 m. AZ. -: Oberstaatsanwalt Andreas Lorscheid v. d. GStA in Bonn, z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Ulf Willuhn in Köln, z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Gabriele Jutta Sohn in Köln Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor/in Dr. Christian Köhr u. Christin Melles. Notarinnen/Notare Verlegung des Amtssitzes: Notar Dr. Robert Schumacher von Aachen nach Köln. 44 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

45 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Entlassung aus dem Notaramt: Notar Dr. Claus Kierdorf in Köln. LSG und Sozialgerichte z. Vizepräsidenten des SG: Richter am LSG Dr. Heinfried Tintner in Aachen: z. Richterin am LSG: Richter/in am SG Gisela Altenweger und Dr. Tobias Aubel in Essen; z. Richterin am SG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am SG Dina Schneider in Duisburg; z. Richter/in am SG: Richter/in Dr. Katie Baldschun in Gelsenkirchen; Sandra Ide u. Gerald Wagenführ in Gelsenkirchen; z. Richterin am SG (kraft Auftrags): Regierungsoberrätin Dr. Fatos Özdemir in Düsseldorf. Versetzt: Richterin am SG Daniela Schulze-Hagenow aus Gelsenkirchen nach Düsseldorf, Richterin am SG (kraft Auftrags) Dr. Fatos Özdemir aus Düsseldorf nach Gelsenkirchen. Ruhestand: Richterin am SG Gisela Löwe-Tolk in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Dr. Katja Entzeroth u. Dr. Michael Weber. Finanzgerichte z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Christian Scheer in Köln. Justizvollzug z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Christina Hagemann in Dortmund u. Kristin Franke in Willich I; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Michael Froebus in Remscheid u. Verona Voigt in Werl; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Seyda Colak u. Kerstin Brocks in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Dymala in Essen u. Dieter Robertz in Willich I; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Franz Baki, Frank Deußen, Andreas Klausmann u. Stefan Wipperfürth in Köln, Hans-Wolfgang Otten, Olaf Blum, Heinz-Adolf Schneider, Günter Ditz, Joachim Ulber in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Björn Bastigkeit, Stefan Ernst, Christiane Himberg, Frank Pielensticker, Swen Salzmann, Guido Schäfer u. Thomas Wiese in Rheinbach, Manfred Verhoeven in Kleve. 45 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

46 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 Ruhestand: Oberregierungsrat Hans Jürgen Schöning in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor BesGr. A 9 m. AZ. - Bernd Schlegelmilch in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Hans Ebel in Bielefeld- Senne, Peter Dietrich in Köln, Peter Hartmann in Werl. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ) in Ahaus 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) in Wesel 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) in Münster 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. GStA in Hamm 1 o. mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Duisburg 1 Vors. Richter/in am VG in Gelsenkirchen mehrere mehrere mehrere Richter/in am LG in Bochum Richter/in am LG in Bielefeld Richter/in am LG in Bonn 1 Richter/in am AG in Bocholt 1 Richter/in am AG in Gummerbach 1 o. mehrere Richter/in am AG in Schwerte 46 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

47 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 1 Richter/in am VG in Minden 1 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Oberamtsanwalt/-anwältin bei der StA Münster 1 Oberamtsanwalt/Oberamtsanwältin b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 o. mehrere Amtsanwalt/Amtsanwältin b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - Die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernennung erfolgen - 1 Justizoberamtsrat/-amtsrätin Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/-in in Justizverwaltungsangelegenheiten - zugleich als stellvertretende/-r Sachgebietsleiter/-in - b. d. GStA Düsseldorf mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/-in in Justizverwaltungssachen, zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin b. d. LG Köln 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/-in in Justizverwaltungssachen, zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin b. d. AG Köln 1 Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in - b. d. StA Arnsberg mehrere mehrere Justizamtmann/-amtfrau b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf Justizoberinspektor/-in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Köln 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel mehrere mehrere mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Heinsberg Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Heinsberg Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel 2 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel 1 Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Geldern 47 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

48 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 4 je 1 Notarin/Notar in Wuppertal-Elberfeld, Krefeld, Bergisch Gladbach- Bensberg, Hennef, Kerpen, Leverkusen-Opladen und Moers. Es ist beabsichtigt, eine weitere frei werdende Notarstelle in Krefeld einzuziehen. Bewerbungen um die vorstehende Ausschreibung sind bis zum 15. März 2012 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts i. S. d. 6 b Abs. 4 Satz 2 BNotO i. V. m. 2 Abs. 3 Satz 3 AVNot ist bei den Notarstellen in Krefeld, Leverkusen-Opladen und Wuppertal- Elberfeld der 1. Juni 2012, bei der Notarstelle in Hennef der 1. Juli 2012, bei den Notarstellen in Bergisch Gladbach-Bensberg und Moers der 1. September 2012 und bei der Notarstelle in Kerpen der 1. Oktober Bewerbungen sind gemäß 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Gütersloh Bei dem Amtsgericht Gütersloh ist baldmöglichst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Monschau Bei dem AG Monschau ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 BBesO zugeordnet. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (g D) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Herford Bei der Justizvollzugsanstalt Herford ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (g D) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer der beiden Stellen f. e. Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 3 v. 15. Februar 2012) wird hiermit zurückgenommen 48 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

49 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. März 2012, Nr. 5 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Schließung der Zweiganstalt Duisburg der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn.. 49 Personalnachrichten.. 49 Ausschreibungen 53 Bekanntmachungen Nr. 9. Schließung der Zweiganstalt Duisburg der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn Bekanntmachung des JM vom 26. Januar 2012 ( IV. 1 Sdb. Duisburg-Hamborn, Zweiganstalt Duisburg) - JMBl. NRW. S Die Zweiganstalt Duisburg der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn wird mit Ablauf des geschlossen. Personalnachrichten Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Vizepräs. d. LG BesGr. R 2 m. AZ : Vors. Richter am LG Joachim Banke aus Mönchengladbach in Krefeld; z. Richterin am LG: Richterin Sonja Voßwinkel in Wuppertal. Versetzt: Vors Richter am LG Olaf Rittershaus aus Duisburg als Richter am OLG nach Düsseldorf. Staatsanwaltschaften z. Ersten Justizhauptwachtmeister BesGr. A 6 : Erster Justizhauptwachtmeister Uwe Eichhorn in Duisburg. 49 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

50 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Versetzt: Staatsanwältin (Ri. a. Pr.) Ellen Cramer aus Hagen nach Düsseldorf. Richterin/in auf Probe Assessorin Dr. Simone Mölders. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Zugelassen: Dr. David Erich Florian Slopek in Alicante, Matthias Pflüger, LL.M. in Brüssel, Frank Riedel in Dormagen, Kathrin Probst, Jörg Spiekermann, u. Julia Winkler in Duisburg, Döne Ayhan, Sven Beaujean, Dr. Thomas Bunz, Dr. Matthias Cloppenburg, Ulrike Elwitz, Dr. Christina Hientzsch, Maximilian Janssen, Vesel Kabashi, Yulia Kasiyanova, Saeko Kawazoe, Jan Gerrit Kehbel, Nasmin Khan, Sebastian Kleine, Thomas Koenigs, Aleksandra Kostecka, Anna Lageder, Gunnar Lange, Stefan Lauterbach, Dr. Jan Lüdde, Dr. Joachim Mandl, Angelina Miljevic, Jacek Nowicki, Natalie Ott, Daniel Pahl, Karin Peter, Dr. Lara Marie Povel, Fabian Roessing, Dr. Ulrike Schäfer, Sira Scheinert, LL.M., Patrizia Schlick, Andreas Schwarz, LL.M., Torsten Spengler, Thomas Thiede, Eva Trost, Richard Vietze, Christina Wieczorek, Moritz Wienen, Jennifer Witthoff, LL.M. u. Matthias Wunderlich in Düsseldorf, Andreas von Dahlen in Krefeld, Jan Fallack, u. Sandra Steinborn in Meerbusch, Tanja Schätz in Moers, Andrea Marx in Monheim, Jonas Bartlomiejczyk, u. Gregor Hellkamp in Mülheim an der Ruhr, Nilab Fayaz, LL.M. in Neuss, Jürgen Nettelbusch in Oberhausen, Verena Hild in Ratingen, Sebastian Christoph Conzen in Remscheid, Torsten Herbert, Dr. André Neumann, u. Dr. Simone Pahl in Wuppertal. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Rolf Wischermann in Duisburg. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am AG Nils Feldhaus aus Essen-Steele in Essen; z. Direktor des AG - BesGr. R 2 -: Direktor des AG - BesGr. R 1 AZ - Christian Friehoff aus Rahden in Rheda-Wiedenbrück; z. Richterin am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Richterin am AG Dr. Barbara Monstadt aus Hattingen in Gelsenkirchen-Buer; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Bernd Bovenschulte, Anneke Kausen u. Dr. Elke Ulrike Leder in Bielefeld, Dr. Susanne Binder in Dortmund; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Dorothea Bertling und Tina Böhler in Essen- Steele, Anke Gövert in Lünen und Anke Wiemers in Soest; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Gisela Blümel in Ahlen, Ursula Wehrland in Lüdinghausen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michael Schwengler in Dortmund. Versetzt: Richter am LG Henning Sauer aus Bielefeld in den Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern; Richterin am AG Saime Akin von Aurich nach Hagen. 50 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

51 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Ruhestand: Direktor des AG Uwe Schaper in Rheda-Wiedenbrück und Helmut Ismar in Soest; Vorsitzender Richter am LG Reinhard Müller in Dortmund; Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Hartmut Lohkamp in Bochum, Wolfgang Johannes Tschechne in Dortmund und Dietmar Peter in Hagen; Richter am AG Ernst Michael Peuker in Bad Oeynhausen; Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Alfons Gonera in Ahlen, Gerhard Gichtbrock in Bocholt, Ulrich Pufhan in Dortmund, Arnold Kotthoff in Meschede; Justizoberamtsrat Ewald Schmidtkamp in Borken; Justizamtsinspektor Hermann Heimes in Schmallenberg und Rudolf Gocke in Höxter; Erster Justizhauptwachtmeister Hans Schuster in Minden. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Dr. Eva Blomberg, Hannah Hardenberg, Annelen Knierim, Daniel Große-Kreul, Ulrich Regel und Christina Rehbein. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Christopher Imig in Detmold. Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Knut Ulhardt in Paderborn. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Christopher Beele in Hamm, Benjamin Bergander in Marl, Daniel Bresser in Münster, Katharina Britwin in Warstein, Marta Domek in Hagen, Michael Englert in Bochum, Christoph Fortmann in Dorsten, Bastian Gries in Hamm, Ingo Grube in Bielefeld, Friedrich Heiringhoff in Münster, Dr. Marisa Hermans in Münster, Henning Kampf, LL.M. in Münster, Sarah Kassebaum in Hüllhorst, Sebastian Kessler in Unna, Sascha Kische LL.M. in Münster, Sylwia Korgel in Dortmund, Katja Kysela in Recklinghausen, Dr. Thomas Langer (bisher RAK Köln) in Bochum, Eva-Maria Löbbert in Münster, Stefan Matull in Dortmund, Frank Mensing in Stadtlohn, Claudia Milte in Ense-Bremen, Sebastian Poerschke in Essen, Christopher Pothmann in Kamen, Dietmar Radke (bisher RAK Sachsen) in Münster, Jasmin Röwekamp in Soest, Sarah Rohde in Essen, Michael P. Sommer in Hattingen, Richard Spatschek in Münster, Moritz Schroeder in Bochum, Dana Schulz in Münster, Peter Vaerst in Selm, Irina Vatter (bisher RAK Berlin) in Senden, Arian Zafar in Dortmund, Nadine Zulley in Hagen. Löschungen als Rechtsanwalt: Ilka Dietrich in Essen, Anette Horstbrink in Münster, Michael Engel in Herten, Thomas Bock in Münster, Alfons Drees in Werne, David Roesler in Bottrop, Carola Trusheim in Marl, Andrea Freund in Essen, Gisela Melchior-Hilker in Detmold, Dr. Alexander Berger, LL.M. (T) in Münster, Dilruba Rodenstock (ausl. RAin gem. 206 BRAO) in Bottrop. Abgabe in andere Kammerbezirke: Anja Branz in Marl, Sebastian Conzen in Bochum, Susan-Stefanie Breitkopf in Dortmund, Jörg Wieg in Lüdinghausen, Dr. Ludger Hermeler in Hamm, Elisabeth Saenz in Essen, Dr. Markus T. Bagh, LL.M. in Bochum. 51 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

52 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin Raphaela Bastkowski in Recklinghausen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Peter Günther und Dr. Norbert Müller in Essen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Dr. Ludger Hermeler in Hamm. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter/in am AG: Richter/in Sebastian Herweg u. Verena Neft in Düren, Josefine Kozina in Wermelskirchen; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Oliver Weith in Köln; z. Justizamtsrätin/- amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Winfried Bausch in Aachen, Claus Kleinen in Heinsberg und Anna Maria Kirch in Schleiden. Versetzt: Richterin am Amtsgericht Stephanie Jakobs von Leverkusen nach Bergheim. Ruhestand: Justizhauptsekretärin Otilie Güster in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin/Assessor Vera Löbach u. Arne Winter. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Lutz Dirksen in Aachen. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter Ralf Bücker in Aachen. Ruhestand: Direktor d. ArbG Jürgen Henke in Iserlohn. LAG-Bezirk Hamm 52 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

53 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ausgeschieden: Regierungsoberamtsrätin Nicole Birkholz durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Justizvollzug z. Leitenden Regierungsdirektor - BesGr. A 16 -: Regierungsdirektor Wolfgang Wirth in Duisburg-Hamborn; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Joachim Güttler in Duisburg- Hamborn; z. Sozialamtmann/-amtfrau: Sozialoberinspektor/in Birgit Naskret in Bochum u. Christian Schreier in Hagen; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Franz-Josef Neuwöhner in Bielefeld-Brackwede; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Thomas Grußdat u. Andreas Kötters in Hamm; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Olaf Becks in Gelsenkirchen, Dirk Nies u. Sven Schmidt in Hamm. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Peter Tönjann in Münster, Justizvollzugsamtsinspektor Richard Fladda u. Kurt Pötzschke in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Düsseldorf 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. StA in Hagen 1 Vors. Richter/in am LG in Köln mehrere Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. GStA in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Aachen 53 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

54 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 1 Richter/in am LG in Arnsberg 1 Richter/in am SG in Duisburg 1 Staatsanwalt/-anwältin in Detmold mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Dortmund 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln mehrere Staatsanwalt/Staatsanwältin in Hagen 1 Regierungsdirektor/-in (A 15) - Leiterin/Leiter d. JVA in Hamm - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen angefordert werden 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-amtsrätin (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn.- im LG-Bez. Kleve 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin (A 12) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bez. Kleve 1 Technischer Amtmann/Amtfrau Werkdienstleiter/-in (A 11 mittlerer Dienst) - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Willich I angefordert werden - 1 Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. VG Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Minden o. Münster mehrere Justizoberinspektor/in - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in - im GStA Bezirk Hamm 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) Leiter/in d. Kammer b. d. JVA Hövelhof - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Hövelhof angefordert werden - mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Herford Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Herford 1 Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Iserlohn Leiter/in d. Dezernats Oberjustizkasse b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist zum der Dienstposten der Leiterin/des Leiters des Dezernats Oberjustizkasse zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 16 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Die Leiterin/der Leiter des Dezernats Oberjustizkasse sollte über breite Kenntnisse der Gerichtsverwaltung sowie in der Personalführung größerer Einheiten verfügen. Wünschenswert sind daneben Kenntnisse in der Organisationsentwicklung (einschließlich moderner Führungsund Steuerungsmodelle) und Erfahrungen im Justizkassenwesen. 54 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

55 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 5 Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. LG Bochum Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem Landgericht Bochum. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Wiederholungsprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 04. und 05. Juni 2012 statt. An dieser Prüfung können auch die Auszubildenden der Einstellungsjahre bis 2009 teilnehmen, mit denen eine dreijährige Ausbildungszeit vereinbart worden ist und/oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung 2011/2012 teilgenommen haben. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum schriftlich nach den von den zuständigen Stellen bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in 10 Abs. 4 und 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW S. 142) i.d.f.v (GV. NRW 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Regierungsdirektor/in Leiter/in d. psychologischen Dienstes b. d. JVA Schwerte (JMBl. NRW Nr. 17 v. 1. September 2010) wird hiermit zurückgenommen. 55 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

56 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. März 2012, Nr. 6 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV). 56 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW 61 Personalnachrichten.. 62 Ausschreibungen 64 Allgemeine Verfügungen Nr. 7. Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) AV d. JM vom ( III. 7) - JMBl. NRW S. - Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben nachstehende Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vereinbart: 1. Nr. 4d wird aufgehoben. 2. Nr. 19 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 2 Satz 1 wird das Wort sechzehn durch das Wort achtzehn ersetzt. b) In Abs. 3 wird die Angabe Vormundschaftsgericht ( 37, 36 FFG) durch die Angabe Familiengericht ( 152 FamFG) ersetzt. 3. In Nr. 19a Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe Abs. 3 durch die Angabe Abs. 2 ersetzt. 4. Nr. 21 wird wie folgt gefasst: I Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

57 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 Umgang mit behinderten Menschen (1) Behinderten Menschen ist mit besonderer Rücksichtnahme auf ihre Belange zu begegnen. (2) Im Hinblick auf die Ausübung des Wahlrechts nach 186 Abs. 1 GVG teilt der Staatsanwalt mit Erhebung der öffentlichen Klage in geeigneter Form eine ihm bekanntgewordene Hör- oder Sprachbehinderung mit. (3) Es empfiehlt sich, hörbehinderte Personen zur Wiederholung dessen zu veranlassen, was sie von Fragen, Zeugenaussagen oder mündlichen Erörterungen verstanden haben. Wenn sie auch mit technischen Hilfsmitteln zu einer Wiederholung nicht in der Lage sind oder von ihrem Wahlrecht nach 186 Abs. 1 GVG keinen Gebrauch gemacht haben, ist darauf hinzuwirken, dass eine die Verständigung ermöglichende Maßnahme nach 186 Abs. 2 GVG ergriffen wird. (4) Bei Vernehmungen von geistig behinderten oder lernbehinderten Zeugen empfiehlt es sich, in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass nach Möglichkeit eine Vertrauensperson des Behinderten an der Vernehmung teilnimmt, die in der Lage ist, sprachlich zwischen diesem und dem Vernehmenden zu vermitteln. (5) Bei Vernehmungen von hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten, Verurteilten oder nebenklageberechtigten Personen im vorbereitenden Verfahren soll, sofern dies zur Ausübung der strafprozessualen Rechte dieser Personen erforderlich ist, der Staatsanwalt darauf hinwirken, dass ein Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen wird. 5. In Nr. 39 Abs. 1 werden die Wörter oder ist der Aufenthalt des bekannten oder mutmaßlichen Täters oder eines durch die Wörter hält er sich im Ausland auf oder ist sein Aufenthalt oder der eines ersetzt. 6. Nr. 41 wird wie folgt geändert: a) Als neuer Abs. 2 wird eingefügt: (2) Bei auslieferungsfähigen Straftaten soll gleichzeitig mit Einleitung der nationalen Fahndung zur Festnahme einer Person auch international in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gefahndet werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte vor, dass sich die gesuchte Person im Inland aufhält. Erfolgt keine internationale Fahndung zur Festnahme, ist die gesuchte Person im SIS zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben (Artikel 98 SDÜ - vgl. Anlage F). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen. b) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3. c) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4 und in Satz 1 wird das Wort Ausländer durch die Wörter ausländischer Staatsangehöriger ersetzt. d) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 5 und in Satz 2 wird die Angabe Schengener Informationssystem (SIS) durch die Angabe SIS nach Artikel 98 SDÜ ersetzt. e) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6 und die Wörter des Beschuldigten werden gestrichen. 57 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

58 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 f) Als Abs. 7 wird angefügt: (7) Eine Fahndung zur polizeilichen Beobachtung wird unter den Voraussetzungen des 163e StPO auch in Verbindung mit 463a StPO durchgeführt. Liegen zusätzlich die Voraussetzungen des Artikel 99 Abs. 2 SDÜ vor, so kann auch eine Ausschreibung im SIS zur verdeckten Registrierung erfolgen (vgl. Anlage F). 7. Nr. 42 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter nach ihm gestrichen. b) In Satz 2 wird die Angabe Schengener Informationssystem (SIS) durch die Angabe SIS nach Artikel 98 SDÜ (vgl. Anlage F) ersetzt. 8. Nr. 43 wird wie folgt gefasst: 43 Internationale Fahndung (1) In den in Nr. 41 Abs. 2 Satz 1 genannten Staaten wird durch das SIS gefahndet. In anderen Staaten erfolgt die Fahndung durch INTERPOL. (2) Liegen Anhaltspunkte vor, dass sich die gesuchte Person in einem bestimmten Staat aufhält, so kann eine internationale Fahndung durch ein gezieltes Mitfahndungsersuchen veranlasst werden. (3) Alle in Abs. 1 und 2 genannten Ausschreibungen zur internationalen Fahndung können zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung erfolgen. Die internationale Fahndung zur Festnahme ist nur einzuleiten, wenn beabsichtigt ist, ein Auslieferungsersuchen anzuregen oder zu stellen. (4) Zeugen können zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. (5) Für die internationale Fahndung nach Personen, einschließlich der Fahndung nach Personen im SIS und aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, gelten die hierfür erlassenen Richtlinien (vgl. Anlage F). 9. Nr. 48 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Um sicherzustellen, dass dem Beschuldigten bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbefehls und gegebenenfalls eine Übersetzung in einer für ihn verständlichen Sprache ausgehändigt wird (vgl. 114a Satz 1 StPO), empfiehlt es sich, entsprechende Abschriften bei den Akten bereitzuhalten. b) In Abs. 2 werden nach den Wörtern des Haftbefehls die Wörter und gegebenenfalls eine Übersetzung eingefügt. 10. In Nr. 49 werden die Wörter dem Anstaltsleiter durch die Wörter der Vollzugsanstalt unverzüglich und die Angabe (vgl. auch Nr. 7 UVollzO) durch die Angabe (vgl. 114d Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 StPO) ersetzt. 58 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

59 11. Nr. 53 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Ausländische Staatsangehörige und staatenlose Personen b) Das Wort Ausländer wird durch die Wörter ausländischer Staatsangehöriger ersetzt und nach dem Wort genommen wird die Angabe (vgl. 114b Abs. 2 Satz 3 StPO) eingefügt. c) Folgender Satz wird angefügt: Dies gilt für staatenlose Personen mit der Maßgabe entsprechend, dass diese berechtigt sind, mit dem nächsten zuständigen Vertreter des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in Verbindung zu treten. 12. Nr. 54 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst: (2) Der Staatsanwalt achtet darauf, dass das Gericht einem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird, einen Verteidiger bestellt (vgl. 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Es empfiehlt sich, zugleich mit der Belehrung nach 114b Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 StPO zu klären, ob der Beschuldigte bereits einen Verteidiger gewählt hat oder die Bestellung eines Verteidigers seiner Wahl wünscht. (3) Haftprüfungen und Haftbeschwerden sollen den Fortgang der Ermittlungen nicht aufhalten. 13. Nr. 56 wird wie folgt geändert: a) Abs. 3 wird aufgehoben. b) Die bisherigen Abs. 4 und 5 werden die Abs. 3 und Nr. 110 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 2 Buchst. f wird die Angabe und 4 durch die Angabe bis 5 ersetzt. b) Abs. 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Auf den Ablauf der in 121 Abs. 2 StPO bezeichneten Frist ist hinzuweisen. 15. Nr. 174 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Staatsanwalt soll zur Eignung des Entschädigungsantrages für eine Erledigung im Strafverfahren Stellung nehmen ( 406 Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO). Im Übrigen äußert er sich, wenn dies nötig ist, um die Tat strafrechtlich zutreffend zu würdigen. 16. Nach Nr. 174 werden die folgende Überschrift und die folgenden Nr. 174a und 174b eingefügt: 59 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

60 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Sonstige Befugnisse des Verletzten 174a Unterrichtung des Verletzten Sobald der Staatsanwalt mit den Ermittlungen selbst befasst ist, prüft er, ob der Verletzte bereits gemäß 406h StPO belehrt worden ist. Falls erforderlich, holt er diese Belehrung nach. Dazu kann er das übliche Formblatt verwenden. 174b Bestellung des Beistandes Geht während eines Ermittlungsverfahrens oder im Klageerzwingungsverfahren ( 172 StPO) bei der Staatsanwaltschaft ein Antrag des Verletzten auf Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand oder auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach den 406g, 397a StPO ein, so ist dieser Antrag unverzüglich an das zuständige Gericht weiterzuleiten. 17. Nr. 186 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe des 477 Abs. 2 Satz 2 StPO durch die Angabe der 98a, 100a, 110a und 163f StPO ersetzt. b) In Abs. 2 Satz 3 werden die Angabe 477 Abs. 2 Satz 2 StPO durch die Angabe den 98a, l00a, 110a und l63f StPO und die Angabe 100f Abs. 2 durch die Angabe 100f Abs. 1 ersetzt. 18. Die Fußnote zu Nr. 191 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: * Sonderregelungen in Art. 58 der Verfassung Brandenburgs und in Art. 15 der Verfassung Hamburgs. Nach Art. 51 Abs. 3 der Verfassung von Berlin gilt die in Satz 1 bezeichnete Ausnahme nur, wenn der Abgeordnete bei Ausübung der Tat festgenommen wird. 19. In der Fußnote zu Nr. 192a Abs. 1 Satz 2 werden das Wort Hamburg und das nachfolgende Komma gestrichen. 20. Nr. 194 wird wie folgt gefasst: 194 Ausweise von Diplomaten und anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen Die Art der Ausweise von Diplomaten und der anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen ergibt sich aus dem Rundschreiben des Auswärtigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen vom 19. September 2008 (Gemeinsames Ministerialblatt - GMBl. - S. 1154). 60 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

61 21. Nach Nr. 222 wird als Nr. 222a eingefügt: Justizministerialblatt NRW 2012 Nr a Anhörung des durch eine Straftat nach den 174 bis 182 StGB Verletzten (1) Vor der Einleitung verfahrensbeendender Maßnahmen nach den 153 Abs. 1, 153a Abs. 1, 153b Abs. 1 oder 154 Abs. 1 StPO soll dem Verletzten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem beabsichtigten Verfahrensabschluss gegeben werden, in den Fällen des 154 Abs. 1 StPO jedoch nur, wenn die Einstellung im Hinblick auf andere Taten zum Nachteil Dritter erfolgen soll. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Verletzte bereits bei seiner Vernehmung als Zeuge hierzu befragt worden ist. Widerspricht der Verletzte einer beabsichtigten Maßnahme und wird das Verfahren eingestellt, soll eine Würdigung seiner Einwendungen in den Bescheid über die Einstellung (Nr. 89, 101 Abs. 2) aufgenommen werden. (2) Dem Verletzten soll auch Gelegenheit gegeben werden, sich durch einen anwaltlichen Beistand bei einer etwaigen Erörterung des Verfahrensstands nach 160b StPO sowie im Hinblick auf eine etwaige Entscheidung über die Anklageerhebung nach 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG oder 26 Abs. 2 GVG (vgl. Nr. 113 Abs. 2) zu seiner besonderen Schutzbedürftigkeit zu äußern. In geeigneten Fällen kann auch der Verletzte selbst an der Erörterung des Verfahrensstands beteiligt werden. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. April 2012 in Kraft. II. Bekanntmachungen Nr. 10. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 28. Februar 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Mediations GbR Schwinger und Beeker, Rechtsanwälte, Freiligrathstr. 13, Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ Internet: info@mediationsgbr.de 61 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

62 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ausgeschieden: Richter Dr. Florian Gerhardt in Viersen auf eigenen Antrag. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Matthias Breidenstein, Lisa Fleiter, Johannes Peter Michels, Katharina Soulitotis, Alexander Sperlich, Andrea Srol. Staatsanwaltschaften z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Dieter Pelzer in Wuppertal; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Ulrich Bergmann in Wuppertal. Ruhestand: Oberamtsanwalt Ernst Bernhard Schenk in Duisburg. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Direktor des AG - BesGr. R1 AZ - : Richter am AG Ralf Fischer in Medebach; z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Volker Uhlenbrock in Essen; z. Richterin am AG als d. ständ. Vertr. e. Dir. : Richterin am AG Barbara Mertens in Lünen; z. Richter/in am AG: Richter/in Christine Homann in Dülmen, Siegfried Stuparu in Essen-Steele und Björn Südmeyer in Rahden; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Wolfgang Lämmer in Gelsenkirchen-Buer. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher Klaus Peters in Hattingen; Justizamtsinspektorin Gisela Kehl in Lemgo. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Assessor/in Dr. Nadine Franke und Moritz Sendlak. 62 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

63 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Michael Grunert aus Essen b. d. GStA; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Sandra Will in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Cornelius Birr (bisher RAK Frankfurt) in Münster, Marco Cords (bisher RAK Celle) in Verl, Birgit Geldmacher (bisher RAK Düsseldorf) in Werne, Alexandra Grofik (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Anna Heinz (bisher RAK Köln) in Hagen, Stefanie Heite (bisher RAK Sachsen) in Bielefeld, Michael Holtmann (bisher RAK Celle) in Bielefeld, Dr. Armin Hutner (bisher RAK München) in Bochum, Stefanie Jahn (bisher RAK Celle) in Bad Oeynhausen, Gisa Klaus (bisher RAK München) in Dortmund, Christian Lepping (bisher RAK Berlin) in Dortmund, Dr. Sebastian J. M. Longrée (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christian Mader (bisher RAK Düsseldorf) in Borken, Jeanette Sulz (bisher RAK Düsseldorf) in Herne-Wanne, Heike Scheid (bisher RAK Koblenz) in Lage, Tobias Schuhmacher (bisher RAK Koblenz) in Lage, Nadine Thiel (bisher RAK Stuttgart) in Schwelm, Jörn Westhoff (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen, Dr. Gerd Willamowski (bisher RAK Düsseldorf) in Ahlen, Dr. Nadine Zurheide (bisher RAK Düsseldorf) in Hamm. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Nicole Reese in Bielefeld, Jutta Merkel in Dortmund, Ruth Hatheysen in Bielefeld. Abgabe in andere Kammerbezirke: Silvia Hoffmann-Benz in Brilon, Katrin Weber in Brilon, Carsten Wendler, LL.M. in Essen, Sven Püthe in Hamm, Sabrina Buccarello in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Dr. Sebastian Meyer und Udo Öpping in Bielefeld, Johannes Warmbold in Coesfeld, Philip d Alquen in Geseke, Klaus Behler in Gladbeck, Oliver Alberts in Iserlohn, Jörg Ferkinghoff und Andreas Schäfermeier in Lippstadt, Dr. Josef Heimann und Gerhard Slabon in Paderborn u. Ulrich Peters in Steinfurt. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Wolfgang Schulze-Allen in Dortmund, Dr. Dietrich Merklinghaus in Gütersloh u. Eberhard Warzecha in Harsewinkel. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Burkhard Neuhaus in Attendorn, Dr. Rolf (Rudolf) Serwe in Bochum, Ernst Georg Tiefenbacher in Gelsenkirchen u. Gerd Wilhelm Mönkemöller in Hamm. 63 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

64 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 OLG-Bezirk Köln Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Anne Ingrid Dauber in Aachen. LAG-Bezirk Hamm z. Direktorin d. ArbG BesGr. R 2 -: Richterin am ArbG Kirsti-Sabine Becker in Iserlohn. Justizvollzug z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Thomas Hiltrop u. Klaus Schopmanns in Geldern, André Nienaber in Hövelhof, Ingo Süther u. Markus Uliczka in Remscheid, Wolfgang Jansen u. Volker Wende in Willich I; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Friedhelm Irmen in Düsseldorf u. Stefan Leugermann in Münster; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Georg Ronny Abé, Steffen Ballert, Nicole Barth, Jessica Hämmerling, Marco Inden, Nadine Marten, Andre Neumann, Rafael Owsinski, Daniela Römer u. Nadine Zentsch in Remscheid, Herlemann u. Stefanie Konietzny in Willich I; z. Hauptwerkmeisterin: Oberwerkmeisterin Saskia Babak in Münster. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Hans-Günter Siekmann in Bielefeld-Senne, Hermann Josef Brungs in Düsseldorf u. Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Brinkhoff in Hövelhof. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 64 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

65 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 1 Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Geldern 1 Direktor d. AG (R 1 m. AZ.) in Warburg je 1 Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R 2) in Ratingen und Gummersbach 1 Richter/in am SG als weitere/r Aufsicht führend. Richter/in (R 2) b. d. SG Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. GStA Hamm mehrere Richter/in am LG in Hagen 1 Richter/in am LG in Essen 1 Richter/in am AG in Lemgo 1 Richter/in am VG in Köln mehrere Richter/in am AG Aachen 1 Richter/in am AG in Höxter 1 Richter/ in am AG Euskirchen 1 Richter/in am AG Königswinter 1 Richter/ in am AG Bergheim mehrere mehrere mehrere Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Aachen Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln 1 Regierungsrat/-rätin Psychologischer Dienst b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 Justizoberamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 Justizoberamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 65 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

66 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - fliegend- b. d. LG Aachen, Bonn u. Köln 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Bezirksrevisor/in fliegend - im OLG-Bezirk Köln 1 o. mehrere Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Aachen 1 Justizamtmann/-amtfrau - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln 1 Regierungsamtfrau/ -amtmann - Vollzugsabteilungsleitung - b. d. JVA Rheinbach - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in im OLG-Bez. Köln 1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Hagen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) -Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend - bei einem Gericht im OLG-Bezirk Köln 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) im LG-Bez. Bonn 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) Bereichsleiter/in der Zentralen Dienste b. d. JVA Büren - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Büren angefordert werden - 66 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

67 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Köln 1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. JVA Willich I 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JAA Remscheid 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Büren 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Remscheid 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizobersekretär/in b. d. AG Köln 67 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

68 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 6 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. einem Gericht im LG-Bezirk Aachen 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. einem Gericht im LG-Bezirk Bonn 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. einem Gericht im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) b. d. AG Köln 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Aachen 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Bonn 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 5) b. d. AG Köln 5 Notarassessor/in Gesuche um Übernahme i. d. Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum nur b. d. Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln einzureichen Leiterin/Leiter d. Haushaltsabteilung- /stellvertr. Verwaltungsleiter/in - b. d. Justizvollzugsschule NRW Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten d. Leiterin/Leiter d. Haushaltsabteilung- /stellvertr. Verwaltungsleiter/in - b. d. Justizvollzugsschule NRW. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Leiter der Justizvollzugsschule NRW in Wuppertal zu richten. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der Justizvollzugsschule NRW angefordert werden. Rücknahmen: Die Ausschreibung einer Stelle Regierungsamtfrau/-amtmann - Leiterin/Leiter d. Haushaltsabteilung-/stellvertr. Verwaltungsleiter/in - b. d. Justizvollzugsschule NRW (JMBl. Nr. 16 vom 15. August 2011) wird hiermit zurückgenommen. Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Regierungsrat/-rätin - Psychologischer Dienst b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2011) wird hiermit zurückgenommen. 68 Schriftleitung: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter

69 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. April 2012, Nr. 7 Allgemeine Verfügungen Inhaltsübersicht Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern. 69 Bahngrundbücher. 70 Personalnachrichten. 70 Ausschreibungen.. 75 Allgemeine Verfügungen Nr. 8. Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern AV d. JM vom 16. März 2012 ( Z. 1) - JMBl. NRW S Die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder haben die nachstehende Vereinbarung getroffen. Nach Nummer 3 der Vereinbarung tritt diese am 1. April 2012 in Kraft. Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern 1. Gerichtskosten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten können auch mit Abdrucken von Gerichtskostenstemplern eines anderen Landes entrichtet werden, sofern diese von allen Landesjustizverwaltungen gemeinsam als Zahlungsnachweis zugelassen oder anerkannt worden sind. Für die Bezahlung von Geldstrafen, Geldbußen und anderen nach der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung einzuziehenden Ansprüchen dürfen Abdrucke von Gerichtskostenstemplern eines anderen Landes nicht verwendet werden. 2. Die Länder sehen davon ab, sich gegenseitig einen Ausgleich zu gewähren. 3. Diese Vereinbarung tritt mit dem 1. des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die letzte unterzeichnete Vereinbarung beim Niedersächsischen Justizministerium eingegangen ist. Das Niedersächsische Justizministerium teilt den anderen Beteiligten den Zeitpunkt des Eingangs 69

70 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 der letzten unterzeichneten Vereinbarung mit. Gleichzeitig tritt die bisherige Freizügigkeitsvereinbarung außer Kraft. Die Vereinbarung kann von jedem Beteiligten zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist allen anderen Beteiligten gegenüber schriftlich zu erklären. Die Kündigung durch einen Beteiligten lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den anderen Beteiligten unberührt. 2 Diese AV tritt am 1. April 2012 in Kraft. Zeitgleich tritt die AV d. JM vom 11. August 1995 ( I B.1) - JMBl. NRW S außer Kraft. Nr. 9. Bahngrundbücher AV d. JM vom 22. März 2012 ( II B. 1) - JMBl. NRW S Die AV d. Pr. JM vom 11. November JMBl. S ( II B. 1) wird aufgehoben. Personalnachrichten Justizministerium z. Ministerialdirigenten: Leitender Ministerialrat Dr. Werner Richter. Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Wolfgang Bredow in Solingen u. Jürgen Dorf in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 7 -: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Wilhelm Oligschläger b. d. OLG; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Michael Rodenbücher in Mönchengladbach-Rheydt. Ruhestand: Richter am AG Heinz-Peter Kaspers; Justizoberamtsrätin Doris Poerschke in Oberhausen, Justizamtsrätin Gabriele Schieffer in Neuss; Justizamtsinspektor Karl-Heinz Straeten in Kleve. Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor Moritz Bruckmann. 70

71 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Staatsanwaltschaften Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor Oliver Barten. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Zugelassen: Simone Bisping in Dormagen, Annegret Heinemann u. Sandra Mogk in Duisburg, Aimilia-Anna Agrafioti, Alexa Metzger, Andreas Broich, Bertan Houssein, Carsten Flaßhoff, Christian Freiherr von Buddenbrock, Christian Peter Heil, Christian Runkel, LL.M., Christiane Braun, Christina Berger, Christof Gaudig, Christoph Henze, David Meixner, David Sänger, Dr. Arnt Baer, Dr. Dr. Adem Koyuncu, Dr. Franziska Reiß, Dr. Hendrik Otto, Dr. Irene Kämper, LL.M., Dr. Joachim Modlich, Dr. Johanna Bäcker, Dr. Lisa Hofmeister, Dr. Rebecca Volkmer, Dr. Sirin Özfirat-Skubinn, Edna Bienefeld, Elisabeth Saenz, Eva Koch, Friedrich Merz, Isabelle van Sambeck, Jan Stockhausen, Jörg Grünenberger, Katrin Stamm, Manfred Marx, Marc Uthoff, Marek Dal-Canton, LL.M., Marius Agilo Boewe, Markus Boenigk, Melike Kösem, Mirja Eltzschig, Peter Roos, Petra Voerman, Philipp Jaspers, Rüdiger Soltyszeck, LL.M., Sabina Buccarello, Sarah-Lena Koch, Sebastian Beckschäfer, Stephanie Sprauer, Susanne Große, Thomas Schubert, Tobias Karrenbrock u. Torben Klukkert in Düsseldorf, Anna Katharina Bensch in Heiligenhaus, Sunia Ali in Hilden, Mirko Daniels in Kaarst, Martin Lothar Thomas, LL.M. u. Tim Cörper in Krefeld, Nils Hoffmann in Mettmann, Andreas Kowalewski u. Dr. Malte Schulz in Mönchengladbach, Aneke Schwager u. Goran Mladenovic in Monheim, Merisa Ibrahimbegovic in Mülheim an der Ruhr, Stephanie Engels in Oberhausen, Otto Myrrhe in Ratingen, Holger Lorenz in Remscheid, Martin Seidel in Schermbeck, Andre Reinders in Wesel, Jakob Matysiak in Willich, Christine Rosenthal, Donata Lätitia Tetzlaff, Falko Stüttem, Kathrin Brockmeyer in Wuppertal, Achim Lorenz in Xanten. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Franz Nienhaus in Dinslaken. Gerichte Ruhestand: OLG-Bezirk Hamm Richter am AG Michael Sandkühler in Recklinghausen u. Justizamtsinspektor Dieter Schöttke in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor Thomas Paulick und Philipp Erlemann. 71

72 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Staatsanwaltschaften z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Claudia Sudau in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Gerald Beckemeyer (bisher RAK Oldenburg) in Ibbenbüren, Jan Friedrich Beckmann in Lübbecke, Dominik Berghoff in Hagen, Hanna Boeckmann, LL.M. in Münster, Fabian Boensch in Münster, Kerstin Both in Bielefeld, Christina Brinker in Löhne, Sabine Cichos in Arnsberg, Christina Demand, LL.M. (MedR) in Dortmund, Thomas Dillmann, LL.M. in Gronau, Catrin Geißler (bisher RAK Hamburg) in Schwerte, Mareike Gersmann, LL.M. in Münster, Anja Goldberg in Essen, Wolf-Simon Greling in Herne, Alexander Hagedorn in Bochum, Alexander Jacobs in Ibbenbüren, Matthias Jäger in Greven, Torben Jegotka (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Stephanie Kara in Gelsenkirchen, Agens Kempe in Münster, Deniz Kilic in Dortmund, Axel Kleinmüller in Ibbenbüren, Conrad Klöcker in Münster, Hans-Dietrich Köcher in Hattingen, Sebastian Körber in Siegen, Martin Kwapis in Lünen, Maria Leveling in Borken, Veit Lichtenegger, LL.M. in Herne, Randi Lipinski, LL.M. in Münster, Andrea Lorentz (bisher RAK Köln) in Essen, Özkan Meci in Gelsenkirchen, Dr. Helena Melnikov in Oer-Erkenschwick, Annett Merkel in Hagen, Daniel Neubauer in Bochum, André Neumann in Dortmund, Akin Özcan in Castrop-Rauxel, Julia Olbrich in Münster, Lisa Paar in Hamm, Christina Pleitner in Datteln, Stephan Püning in Ascheberg, Christoph Reiland in Essen, Dr. Thorsten Siepe in Dortmund, Victoria Sylla in Hagen, Christian Schneevoigt in Dortmund, Katharina Schölzel in Gevelsberg, Carla Schorlemmer (bisher RAK Berlin) in Münster, Anna Lina Schuster in Essen, Claudia Steineberg in Preussisch Oldendorf, Bernhard Stockmann in Rheine, André Stork in Bünde, Marc Strüder in Bochum, Katharina te Heesen in Essen, Ilkay in Tezel in Bielefeld, Mehtap Toygar in Bad Oeynhausen, Albrecht von Bitter in Essen, Marcel Wahnfried in Bochum, Patrick Weiß in Galdbeck, Maike Westermann in Münster, Ivonne R. Ziomek in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Günter Koopmann in Altena, Kolja Mischok in Bielefeld, Claudia Mügge in Paderborn, Dr. Lars Weber in Bochum, Prof. Dr. Ulf Müller in Bielefeld, Hartmut Geffke in Bochum, Hans Jörg Lobeck in Recklinghausen, Christina Nolte in Paderborn, Thomas Jochmann in Paderborn, Julia Schaffeld in Telgte, Sabine Wels-Mensing in Münster, Christoph Schade in Werne, Christina Grosche in Gronau, Ulrich Schepers in Schwerte, Dr. Gerd Niebaum in Dortmund, Sabine Nickel in Essen, Andreas Seipel in Salzkotten, Alexandra Suchodolski-Tylec in Dortmund, Theo Hegemann in Hamm, Hans Fleischmann in Rietberg, Ruprecht J. Mehring in Dortmund, Marcus Gyulai-Schmidt in Detmold. Abgabe in andere Kammerbezirke: Malte Schulz in Münster, Frank-Peter Berndt M.B.A. in Hilchenbach, Sandra Mogk in Bottrop, Peter Keil in Dortmund, Carmen Gudat in Lennestadt, Bina Babette Pohlmann in Preußisch Oldendorf, Yalcin Berber in Hamm, Sophia Gantenbrink Dortmund, Andrea Hennecken Hamm. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte und Notare Dr. Stephan Schmeken in Bielefeld, Dr. Ingo Holtfester in Rheine und Arnd Rosenbach in Borken. 72

73 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Helmut Kämper in Waltrop und Jürgen Pachschwöll in Oelde. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Erich Bartram in Dortmund, Johannes Münstermann in Gelsenkirchen, Volkmar Gämlich in Münster und Burkhard Neuhaus in Attendorn. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richterin am LG: Richterin Dr. Dorothea Elisabeth Heine in Köln. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Bernd Fürbass in Siegburg u. Justizhauptsekretär Frank-Detlev Güster in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Dr. Kathrin Friederike Baltes, Gregor Dehmer, Anne Karoline Glaser, Alexander Körner, Dr. Marina Kopp u. Daniela Rössel-Schalljo. Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberamtsanwalt Hubert Jung in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Stephanie Faßbender. Versetzt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christoph-Severin Haase aus Osnabrück nach Köln. OVG und Verwaltungsgerichte z. Richter/in am VG: Richter/in Dr. Laura Bollrath in Aachen, Vincent Basteck in Arnsberg u. Nadja Suhre in Köln. 73

74 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Versetzt: Richter am OVG Dr. Gerhard Bülter als Vors. Richter am VG nach Münster. Ruhestand: Vors. Richter am VG Bodo Bakemeier in Münster u. Richter am VG Dipl.-Ing. Wolfgang Bendler in Köln. Richter auf Probe Assessor/in Miriam-Judith Gümbel u. Markus Lepszy. LAG-Bezirk Hamm z. Direktor d. ArbG -BesGr. R 2 -: Richter am Arbeitsgericht Johannes Jasper in Gelsenkirchen. LAG-Bezirk Hamm z. Direktor d. ArbG - BesGr. R 2 -: Richter am ArbG Johannes Jasper in Gelsenkirchen. Ruhestand: Regierungsamtsrat Johannes Weinert in Bielefeld. LAG-Bezirk Köln Richterin auf Probe Assessorin Dr. Dorothea Roebers. Justizvollzug z. Regierungsrätin auf Probe: Nathalie Kühnel und Helen Sauer in Aachen; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Lina Sinz in Aachen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Peter Schulz in Münster. Versetzt: Oberregierungsrat Ulf Bormann von der JVA Köln an die Justizvollzugsschule NRW in Wuppertal. 74

75 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Hans-Dieter Feldhaus in Münster u. Günther Ewens in Siegburg, Regierungsamtsinspektor Eckard Czirr in Münster. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Hamm 1 Vors. Richter/in am FG in Düsseldorf mehrere je 1 mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Münster Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Dir.- (R 2) b. d. AG Aachen u. Viersen Richter/in am LG in Köln 1 Richter/in am LG in Krefeld mehrere Richter/in am LG in Münster 1 o. mehrere Richter/in am AG in Paderborn 1 Richter/in am AG in Unna 1 Richter/in am VG in Düsseldorf 1 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Richter/in am SG in Münster 1 Richter/in am SG in Köln 1 Richter/in am ArbG in Bocholt 75

76 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 1 Richter/in am ArbG in Iserlohn 1 Richter/in am ArbG in Aachen 1 Leitende/r Regierungsdirektor/-in (A 16) - Leiterin/Leiter d. JVA - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen angefordert werden - 1 Regierungsdirektor/-in (A 15) - Leiterin/Leiter d. JVA - b. d. JVA Büren - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen angefordert werden - 2 Regierungsrat/-rätin - Psychologischer Dienst - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Geldern angefordert werden - 1 Regierungsamtsrat/-amtsrätin b. e. VG o. b. d. OVG in Münster 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend im OLG-Bez. Hamm je 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Bielefeld, Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, u. Paderborn 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Geschäftsleiter/in e. AG, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 m. AZ. eingestuft ist - fliegend im OLG-Bez. Hamm 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen je 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrat/-rätin - Sachbearbeiter/in -b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Sozialamtsrat/-rätin - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster u. Paderborn 76

77 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 je 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Sachbearbeiter - b. d. OLG Hamm 1 o. mehrere Justizamtmann/-frau - Bezirksrevisor/in - fliegend b. e. LG im OLG-Bez. Hamm o. b. d. AG Dortmund o. b. d. AG Essen 1 Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/-in o. Sachbearbeiter/-in - b. d. StA Bochum je 1 o. mehrere Sozialamtmann/-frau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen u. Münster 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Detmold mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an den Präsidenten des Landgerichts Detmold zu richten. je 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn und Siegen 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizoberinspektor/in b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Sozialoberinspektor/in - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Essen, Paderborn u. Siegen 1 Rechtspfleger/in (A 10 - A 12 gehobener Dienst) - Sachbearbeiter/in in der Verwaltungsabteilung mit Teilaufgaben in der VPS SHARK -b. d. LAG Hamm - das Anforderungsprofil kann bei der Präsidentin des LAG Hamm angefordert werden - 77

78 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Paderborn 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher /in (A 9 m. AZ) b. d. AG Dortmund je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor /in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund und dem AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor /in (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ) b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Leiter/in Eigenbetrieb Schreinerei - b. d. JVA Werl - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Werl angefordert werden - 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Leiter/in Eigenbetrieb Kabelzerlegung -b. d. JVA Werl - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Werl angefordert werden - 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Leiter/in Eigenbetrieb Bäckerei/Ausbildungsbäckerei - b. d. JVA Werl - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Werl angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Schichtdienstleiter - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden. 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Siegburg je 1 o. mehrere je 1 o. mehrere je 1 o. mehrere je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher /in (A 9) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen Obergerichtsvollzieher /in (A 9) b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen Justizamtsinspektor /in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen Justizamtsinspektor /in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsinspektor /in (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm 78

79 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in - Sanitätsdienstleiter/in - b. d. JVA Moers- Kapellen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Moers-Kapellen angefordert werden - 1 o. mehrere Betriebsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Werl 1 Betriebsinspektor/in (A 9) b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Betriebsinspektor/in - Leiter des Eigenbetriebes Heizung/Sanitär - b. d. JVA Herford - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden - 1 Betriebsinspektor/in - Hauswerkmeister - b. d. JVA Herford - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden - je 1 o. mehrere je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen Justizhauptsekretär /in b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizhauptsekretär /in b. d. OLG Hamm mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Siegburg 2 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Herford 1 o. mehrere Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Werl 1 Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Bielefeld-Senne mehrere je 1 o. mehrere je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in -fliegend - im OLG-Bez. Düsseldorf Justizobersekretär/in i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen Justizobersekretär /in b. d. AG Dortmund und b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizobersekretär /in b. d. OLG Hamm 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 7) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. LG Essen je 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) i. d. LG-Bez. Bielefeld, Dortmund (ohne AG Dortmund) u. Münster 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister /in (A 6) b. d. OLG Hamm 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Minden 79

80 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 7 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) - stellv. Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. LG Köln je 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister /in (A 5) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Paderborn 1 o. mehrere Erste/r Justizhauptwachtmeister /in (A 5) b. d. AG Dortmund Leiterin/Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 15 bis A 16 höherer Dienst BBesO zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf in Ratingen Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf in Ratingen ist die Funktion der Leiterin o. des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (g D) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Geschäftsleiter/in b. d. AG Wermelskirchen Bei dem AG Wermelskirchen ist demnächst der Dienstposten d. Geschäftsleiterin / Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 BBesO zugeordnet Werkdienstleiter/in bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg Bei der Justizvollzugsanstalt Siegburg ist der Dienstposten d. Werkdienstleiterin/Werkdienstleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A9 m. AZ. bis A10 m. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Siegburg angefordert werden. 80

81 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. April 2012, Nr. 8 Allgemeine Verfügungen Inhaltsübersicht Verteilung der Zuständigkeiten für die Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Justizministeriums. 81 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW.. 85 Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern.. 85 Personalnachrichten.. 86 Ausschreibungen 89 Allgemeine Verfügungen Nr. 10. Verteilung der Zuständigkeiten für die Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Justizministeriums AV d. JM vom 29. März 2012 ( Z. 65) - JMBl. NRW S. 81- Die Zuständigkeiten für die Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Justizministeriums richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Unberührt bleiben Zuständigkeitsregelungen, die in Rechtsvorschriften getroffen sind, sowie die durch besondere Verwaltungsvorschriften begründete Zuständigkeit des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen. 1 Grundsatz 1.1 Die Personalangelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obliegen den Beschäftigungsbehörden, soweit nicht nachfolgend andere Zuständigkeiten festgelegt sind. 1.2 Die Beschäftigungsbehörden sind auch zuständig für die Ausführung der Entscheidungen übergeordneter Behörden über die Einstellung und die Feststellung der Eingruppierung. 81

82 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 2 Führung der Personalakten Die Zuständigkeit für die Führung der Personalakten richtet sich nach den für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung hierzu ergangenen besonderen Vorschriften. 3 Einstellung, Eingruppierung, Weiterbeschäftigung 3.1 Zuständig für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9 (vgl. gehobener Dienst) bis 12 der Entgeltordnung zum TV-L sind jeweils für ihren Geschäftsbereich die Präsidentin/der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, die Präsidentinnen/Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Präsidentin/der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, die Präsidentinnen/Präsidenten der Finanzgerichte, die Präsidentinnen/Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, die Generalstaatsanwältinnen/Generalstaatsanwälte, die Direktorin/der Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein- Westfalen, die Leiterin/der Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen, die Leiterin/der Leiter der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen - Gustav-Heinemann-Haus -, die Leiterin/der Leiter einer Justizvollzugsanstalt, der Sozialtherapeutischen Anstalt, des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen und einer Jugendarrestanstalt (Justizvollzugseinrichtungen) und die Leiterin/der Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen. Entsprechendes gilt für die Feststellung einer Eingruppierung von bereits eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den vorgenannten Entgeltgruppen. 3.2 Die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-L und höher sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die der TV-Ärzte Anwendung findet, ist dem Justizministerium vorbehalten. Entsprechendes gilt für die Feststellung einer Eingruppierung von bereits eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den vorgenannten Entgeltgruppen. Hiervon abweichend obliegt den in Nr. 3.1 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eine wissenschaftliche Hochschulausbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst) der Entgeltordnung zum TV-L absolviert haben und in die Entgeltgruppe 13, Teil I der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert werden. 82

83 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Abweichend von Nr. 3.2 sind die in Nr. 3.1 genannten Behörden des Justizvollzuges in ihrem Geschäftsbereich für die Einstellung und Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des ärztlichen, des psychologischen, des erziehungswissenschaftlichen und des pädagogischen Dienstes zuständig. Die Zustimmung des Justizministeriums ist jeweils erforderlich. Die Einstellung der Leitenden Ärztinnen/Leitenden Ärzte des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen ist dem Justizministerium vorbehalten. Für die Einstellung und Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des ärztlichen Dienstes bei dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen im Übrigen bedarf es der Zustimmung des Justizministeriums nicht. Abweichend von Nr. 3.1 sind dem Justizministerium die Einstellung und Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des seelsorglichen Dienstes im Justizvollzug vorbehalten. 3.4 Entsprechen bei Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes die Tätigkeitsmerkmale des neuen Arbeitsplatzes einer anderen als der bisherigen Entgeltgruppe, so gelten die Nummern 1, 3.1, 3.2 und Für die Feststellung der Eingruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs gemäß 8 TVÜ-Länder sind die Beschäftigungsbehörden zuständig. 3.6 Die Zustimmung des Justizministeriums ist erforderlich zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Ablauf des Monats, in dem diese das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet haben, hinaus, zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Ruhestandsbeamtin / einem Ruhestandsbeamten. 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung ( 4 TV-L) 4.1 Versetzung Die Versetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-L und höher ist dem Justizministerium vorbehalten. Das gleiche gilt für die Versetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - unabhängig von deren Eingruppierung - an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Versetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des seelsorglichen Dienstes im Justizvollzug ist unabhängig von deren Eingruppierung ebenfalls dem Justizministerium vorbehalten. Für die Versetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-L und höher des ärztlichen, des psychologischen, des erziehungswissenschaftlichen und des pädagogischen Dienstes im Justizvollzug findet abweichend Nr Anwendung; die Zustimmung des Justizministeriums ist in diesen Fällen erforderlich. 83

84 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Zuständig für die nicht unter Nr genannten Fälle der Versetzung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die unter Nummer 3.1 genannten Behörden Bei einer geschäftsbereichsübergreifenden Versetzung nach Nr stellen die unter Nummer 3.1 genannten beteiligten Behörden ihr Einverständnis her. 4.2 Abordnung Die Abordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - unabhängig von deren Eingruppierung - an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ist dem Justizministerium vorbehalten. Das gleiche gilt für die Abordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des seelsorglichen Dienstes im Justizvollzug Für die nicht unter Nr genannten Fälle der Abordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-L und höher sind die unter Nummer 3.1 genannten Behörden zuständig. Soweit die Abordnung über den Geschäftsbereich der danach zuständigen Behörde hinausgeht, bedarf sie der Zustimmung des Justizministeriums Für die Abordnung der übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Grundsatz die unter Nummer 3.1 genannten Behörden zuständig. Hiervon abweichend ist für eine Abordnung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis zur Dauer von drei Monaten innerhalb eines Landgerichtsbezirks die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts zuständig Bei einer über den eigenen Geschäftsbereich hinausgehenden Abordnung stellen die unter Nummer 3.1 genannten beteiligten Behörden bzw. die beteiligten Beschäftigungsbehörden, soweit diese für die Abordnung zuständig sind, ihr Einverständnis her. 4.3 Zuweisung und Personalgestellung Für die Zuweisung und die Personalgestellung sind die unter Nummer 3.1 genannten Behörden zuständig. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung des Justizministeriums. 5 Anordnung von Überstunden Die Anordnung von Überstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 7 Absatz 7 TV-L bedarf der Zustimmung der in Nummer 3.1 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich. 6 Sonderurlaub Die für die Anrechnung eines nach 28 TV-L bewilligten Sonderurlaubs auf die Beschäftigungszeit nach 34 Absatz 3 Satz 2 TV-L erforderliche Anerkennung eines dienstlichen oder betrieblichen Interesses obliegt den der in Nummer 3.1 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich. 84

85 7 Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Die Zuständigkeit für die Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten richtet sich nach der Vertretungsordnung JM NW. 8 Anwendung beamtenrechtlicher Zuständigkeitsregelungen Sind nach den Bestimmungen des TV-L, des TV-Ärzte oder den Durchführungsbestimmungen zum TV-L oder zum TV-Ärzte die für Beamte jeweils geltenden Bestimmungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden, so gelten etwaige beamtenrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der Zuständigkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbarer Entgeltgruppen entsprechend, soweit in den Nummern 3 bis 7 nichts anderes bestimmt ist. 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese AV tritt am 1. Mai 2012 in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die AV vom 5. November 2000 ( I B. 65) in der Fassung vom 6. November 2003 außer Kraft. Bekanntmachungen Nr. 11. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 30. März 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestelle gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Gütegemeinschaft Bau Köln, Rhein-Erft und Düsseldorf e.v., Kölner Straße 2, Frechen Tel.: 02234/ Telefax: 02234/ info@guetegemeinschaft-bau.de Homepage: Nr. 12. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern Bekanntmachung d. JM vom 4. April 2012 ( Z. 42) - JMBl. NRW. S Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf setzt sich aufgrund der Wahlen in der Vorstandssitzung vom seit diesem Tage wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons in Duisburg, Präsident Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt in Krefeld, 1. Vizepräsident 85

86 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Göpfert in Düsseldorf, Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Deckers in Düsseldorf, Vizepräsident und Schriftführer Rechtsanwalt Claus Jenckel in Düsseldorf, Vizepräsident und Schriftführer Rechtsanwältin Leonora Holling in Düsseldorf Rechtsanwalt Manfred Schmitz-Henrich in Mülheim an der Ruhr Rechtsanwalt Dr. Bernd Marcus in Mönchengladbach Rechtsanwalt Heinz Rulands in Mönchengladbach Rechtsanwältin Dr. Isolde Bölting in Remscheid Gerichte Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Markus Quantius aus Essen in Düsseldorf. Ruhestand: Richter am AG Winfried Bachtrup in Mönchengladbach-Rheydt, Richter am AG - als weiterer aufsichtsf. Richter - Dr. Heinz-Jürgen Schmitz in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor Patrick Hoch. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richter/in am LG: Richter/in Danae Mallepree und Dr. Jens Nawrath in Essen; z. Richter/in am AG: Richterin Dr. Laura Linke in Detmold u. Richter Hermann Johannes Schmäing in Rheine; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Peter Opitz in Hamm. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Dr. Klaus Fahrendorf u. Richter am AG Peter Henning in Unna, Justizoberamtsrätin -BesGr. A 13 m. AZ. -: Dorothea Sindern in Herford. 86

87 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Staatsanwaltschaften z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Sabine Stankowiak in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Linda Bertram u. Pia Knebel. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Alexandra Berg (bisher RAK Tübingen) in Paderborn, Marcus Engler (bisher RAK Koblenz) in Hagen, Ruth Maria Fischer, LL.M. (bisher RAK Bremen) in Essen, Horst Meyer-Holtkamp (bisher RAK Oldenburg) in Lengerich, Stephan Rupieper (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Dr. Martin Schewerda (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Markus Vogt (bisher RAK Tübingen) in Attendorn, Jochen Wenking (bisher RAK Koblenz) in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Ute Decker in Münster, Manfred Hollborn in Holzwickede, Günther Pribil in Essen, Holger Dülberg in Spenge, Tilmann Vaerst in Hamm, Ulrich Drenkelfort in Essen, Frank Becker in Münster, Kerstin Karafa in Ladbergen Abgabe in andere Kammerbezirke: Monique Hagenfeld in Dortmund, Volkmar Kohkemper in Beelen, Susanne Schmidt in Münster, Bettina Mommsen, LL.M. in Essen, Nicola Höltker in Münster, Florian Olms in Münster, Dr. Christian Teuber in Dortmund, Agnes Kempe in Münster. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Borchers in Borken. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Hans-Herwig Schubart in Werdohl. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Jörg Dilger u. Stephanie Püschel aus Bonn, Dr. Björn Höltje aus Köln, Dr. Hartmut Rensen aus Aachen, Richter/in am AG Dr. Monika Horst aus Kerpen u. Clemens Bartels aus Köln; z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Charlotte Schümann in Bonn; z. Richter am LG: Richter Dr. Andreas Gemein u. Dr. Christian Binder in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Tamara Kohlosser in Euskirchen. 87

88 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Peter Thelen in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Pascal Hase, Dr. Ingo Klenner, Dr. Alexander Linke, Greta Scholz u. Dr. Julia Schröter. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Vanessa Jung in Bonn. Richter/in auf Probe Assessor/in Fabian Glöckner u. Dr. Maresa Wilms. Finanzgerichte Ruhestand: Vorsitzender Richter am FG Johannes Wilhelm Hahn in Düsseldorf. Richter auf Probe Assessor Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock. LAG-Bezirk Hamm z. Richterin am ArbG - als die std. Vertr. e. Dir. - BesGr. R 2 : Richterin am ArbG Silke Vaupel in Dortmund. Justizvollzug z. Pfarrer - BesGr. A 14 -: Pfarrer Ralph Kreutzer in Willich I; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Betriebsinspektor Herbert Platen in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Markus Langbein in Essen, Hermann Josef Nölle in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Thorsten Bonnekoh in Werl; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Nadine Dellemann in Geldern. 88

89 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 Versetzt: Regierungsdirektor Alwin Molitor von der JVA Geldern an die Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor/in Friedrich Möller in Bielefeld-Senne, Gerd Napierski in Bochum, Jürgen Rehfeldt in Bochum-Langendreer u. Angela Drinhaus in Hövelhof. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. StA in Kleve 1 Vors. Richter/in am VG in Münster je 1 Richter/in am Amtsgericht - als weit. Aufs. führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Wuppertal, Duisburg und Essen 1 Staatsanwalt/wältin - als Gruppenleiter (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Mönchengladbach 1 Richter/in am AG in Kerpen 1 Richter/in am AG in Bergheim mehrere Richter/in am AG in Leverkusen 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Richter/in am VG in Köln 89

90 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 8 1 Regierungsdirektor/in (A 15) - Leiter/in des psychologischen Dienstes b. d. Justizvollzugsanstalt Geldern - - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium Nordrhein- Westfalen erbeten werden - 1 Oberregierungsrat/-rätin (A 14 BBesO) - Diplom- Psychologin/ Diplom- Psychologe bzw. Psychologin/Psychologe M.A. - b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 1 Oberamtsanwalt/-anwältin in Münster 1 Regierungsamtsrätin/-amtsrat - Leiter/in des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden - 1 Regierungsamtfrau/-amtmann - Personalsachbearbeiter/in - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Köln angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Kammerleiter/in - b. d. JVA Büren - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Büren angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Ausbildungsleiter/in - b. d. JVA Büren - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Büren angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter Jugendstrafhaft - b. d. JVA Iserlohn 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Büren 2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hövelhof Rücknahme: Die Ausschreibung einer Beförderungsstelle zum Oberregierungsrat/- rätin (A 14) - Diplom- Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Psychologin/ Psychologe M.A. b. d. JVA Willich I im Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 3 vom wird hiermit zurückgenommen. 90

91 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Mai 2012, Nr. 9 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.. 91 Bekanntmachungen Rücknahme von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW 99 Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr Personalnachrichten Ausschreibungen 105 Allgemeine Verfügungen Nr. 11. Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 13. April 2012 (2044 IV. 19) JMBl. NRW S. 91 Ein professionelles Erscheinungsbild und Auftreten der Angehörigen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat für das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit einen wichtigen Einfluss und unterstützt die Maßnahmen der Justiz positiv. 1 Allgemeine Grundsätze 1.1 Dienstkleidung im Sinne dieser Vorschrift umfasst alle Kleidungsstücke, die die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten, den Jugendarrestanstalten und der Justizvollzugsschule Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen bei den zugelassenen Bekleidungslieferanten beziehen (Dienstkleidung) oder vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt bekommen (Schutzkleidung). 91

92 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Angehörige der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Dienstkleidung ausgestattet sind, haben diese entsprechend der Aufgabenzuweisung während des Dienstes zu tragen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Dienstkleidung ist der Art der Dienstverrichtung, der Jahreszeit und der Witterung anzupassen. 1.3 Angehörige der in Nr. 1.1 genannten Dienstzweige tragen während des Dienstes Dienstkleidung. Die Behördenleitung kann das Tragen von Zivilkleidung während des Dienstes anordnen, wenn dies aus dienstlichen Gründen geboten erscheint. Im Justizvollzug bedarf eine solche Anordnung, sofern es sich nicht um eine Maßnahme im Einzelfall handelt (z. B. Tragen von Zivilkleidung aus Anlass der Ausführung von Gefangenen, bei sportlichen Veranstaltungen, bei der Freizeitgestaltung), der Zustimmung des Justizministeriums. Die Dienstkleidung darf auch auf dem Wege zum und vom Dienst sowie bei besonderen Anlässen getragen werden; im Übrigen ist das Tragen von Dienstkleidung außerhalb des Dienstes nicht gestattet. Wird Dienstkleidung getragen, ist ein einheitliches Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit sicherzustellen. Die Oberbekleidung ist grundsätzlich geschlossen mit Hoheitsabzeichen (Nr. 1.4) zu tragen. Teile der Dienstkleidung dürfen nicht in Kombination mit privater Oberbekleidung getragen werden. Die Behördenleitung kann Bedienstete von der Verpflichtung, Dienstkleidung zu tragen, befreien, wenn dies wegen einer Körperbehinderung angezeigt erscheint. 1.4 Am linken Ärmel der Oberbekleidung wird das Landeswappen mit der Aufschrift Justiz getragen. Dies gilt auch für sonstige Dienstkleidungsstücke, soweit Aufgabenerledigung und Material dies zulassen. Die Kleidung trägt die Aufschrift Justiz. An der Dienstmütze ist das Landeswappen angebracht. Darunter wird eine schwarz-rotgoldene Kokarde getragen. 2 Regelungen zum Tragen der Dienstkleidung 2.1 Art und Umfang der Dienstkleidung richtet sich nach der Anlage 1. Zulässige Kombinationsmöglichkeiten von Uniformbekleidungstücken sind in der Anlage 2 dargestellt. Ein Abweichen davon ist nicht gestattet. Zur Dienstkleidung werden schwarze Schuhe und Socken in dunkelblauer oder schwarzer Farbe getragen. 2.2 Außerhalb geschlossener Räume und Fahrzeuge kann eine zugelassene Kopfbedeckung getragen werden. 2.3 Bedienstete, die als Beschuldigte oder Angeklagte vor Gericht zu erscheinen haben, dürfen keine Dienstkleidung tragen. Ebenso dürfen Bedienstete, die als Partei oder als Zeuge in gerichtlichen Verfahren ohne dienstlichen Bezug auftreten, keine Dienstkleidung tragen. Bediensteten, die vorläufig des Dienstes enthoben sind, ist das Tragen von Dienstkleidung ebenfalls untersagt. 2.4 In Trauerfällen kann ein Flor zur Dienstkleidung getragen werden. 92

93 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Dienstvorgesetzten haben auf den ordnungsgemäßen Zustand der Dienstkleidung zu achten. Die Pflicht zur Überwachung der ordnungsgemäßen und vollständigen Dienstkleidung obliegt in erster Linie den jeweiligen unmittelbaren Vorgesetzten, darüber hinaus insbesondere der Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes, der Leitung des Werkdienstes und der Leitung der Wachtmeisterei. 3 Aufbewahrung, Reinigung von Dienstkleidung 3.1 Die Angehörigen der Justiz sind für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und sachgemäße Behandlung ihrer Dienstkleidung verantwortlich. Veränderungen sind unzulässig. 3.2 Die Dienstkleidung ist grundsätzlich unter Beachtung der Pflegeanleitung selbst zu pflegen und zu reinigen. 3.4 Ausgeschiedene Bedienstete müssen ihre Dienstkleidung so verändern, dass sie als solche nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt auch, wenn Dienstkleidung unbrauchbar geworden ist. 4 Tragen von Namensschildern und Orden 4.1 Die Behördenleitung kann unter Beteiligung der Personalvertretung das Tragen von dienstlich vorgesehenen Namensschildern anordnen, soweit nicht Besonderheiten (Gefährdungen, Auftragslage oder ähnliches) dem entgegenstehen. 4.2 Das Tragen von Orden und Ehrenzeichen richtet sich nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGB I. I S. 844), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2006 (BGB1. I S. 334). Orden und Ehrenzeichen dürfen nur an der Uniformjacke angebracht sein. 4.3 Es ist zu gewährleisten, dass die Uniform durch das Tragen von Namensschildern, Orden und Ehrenzeichen nicht beschädigt wird. 5 Bezug der Dienstkleidung 5.1 Die Dienstkleidung ist bei den zugelassenen Bekleidungsunternehmen zu beziehen. Die zugelassenen Bekleidungsunternehmen werden im Justizintranet veröffentlicht. 5.2 Die Zulassung wird von der Leiterin oder dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug, Lerchenstraße 81, Castrop- Rauxel, ausgesprochen. Interessierte Bekleidungsunternehmen können die Anforderungen an die Dienstkleidung sowie die weiteren Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Bekleidungsunternehmen bei der in Satz 1 genannten Stelle anfordern. 93

94 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Zum Zwecke der Zulassung stellt das Bekleidungsunternehmen der in Nr. 5.2 genannten Stelle eine vollständige Musterkollektion (eine einheitliche Größe in Damen- und Herrenschnitt) kostenfrei zur Verfügung. Die Zulassungsstelle kann auch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Kleidungsstücke zum Zwecke der Prüfung, ob die Leistungsanforderungen eingehalten werden, anfordern. Mit der Zulassung erhält das Bekleidungsunternehmen das widerrufliche Recht, die geschmacksmusterrechtlich geschützte Dienstkleidung für die Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen herzustellen und zu vertreiben. 5.4 Werden die Anforderungen an die Dienstkleidung und die weiteren Bedingungen (vgl. Nr. 5.2) nicht erfüllt, so kann das Unternehmen von der Liste der zugelassenen Bekleidungsunternehmen gestrichen werden. 6 Dienstkleidungszuschuss 6.1 Bedienstete nach Nr. 1.1, die zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet sind, erhalten einen widerruflichen Dienstkleidungszuschuss. Hiervon ausgenommen sind Bedienstete, die vom Tragen der Dienstkleidung nach Nr. 1.3 Satz 7 befreit sind. 6.2 Der Zuschuss beträgt 245,40 jährlich; bei der Bemessung der Versorgungsbezüge bleibt er außer Betracht. Der Zuschuss wird in monatlichen Teilbeträgen (20,45 ) im Voraus gezahlt. 6.2 Der Zuschuss wird vom Ersten des Monats an, in dem die Bediensteten eine mit der Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung verbundene Beschäftigung antreten, bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem diese Beschäftigung endet. Der Dienstkleidungszuschuss entfällt bei vorläufiger Dienstenthebung und beim Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. 6.3 Die Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger erhalten den Zuschuss weiter, wenn sie nur vorübergehend in einem anderen Dienstzweig der Justizverwaltung beschäftigt werden, für den eine Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung nicht besteht, längstens jedoch bis zur Dauer von drei Monaten. Dies gilt auch für den Fall der Ableistung des Vorbereitungsdienstes für eine solche Laufbahn. Der Dienstkleidungszuschuss entfällt bei Elternzeit und einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Nach einer länger als drei Monate andauernden Dienstunfähigkeit ermäßigt sich der Anspruch auf den Zuschuss um ein Zwölftel des Jahresbetrages für jeden weiteren vollen Monat der Dienstunfähigkeit. 6.4 Tritt für die Bediensteten erstmalig die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung ein, so kann ihnen auf Antrag ein Vorschuss auf die Dienstbezüge bzw. Vergütung bis zur Höhe des dreifachen Jahresbetrages des Dienstkleidungszuschusses gewährt werden, sobald sie die Rechnung über die neubeschaffte Dienstkleidung vorlegen. Der Vorschuss ist durch Einbehaltung der jeweils fälligen Teilbeträge des Dienstkleidungszuschusses zu tilgen. 6.5 Die Änderungsmitteilung für die Bewilligung des Vorschusses und des Dienstkleidungszuschusses an das Landesamt für Besoldung und Versorgung für das Land Nordrhein-Westfalen erlässt die Behördenleitung der Beschäftigungsbehörde. Diese ist dafür verantwortlich, dass der Zuschuss nur solange gewährt wird, wie die Voraussetzungen dafür fortbestehen. Fallen diese 94

95 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 weg, so ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen entsprechend zu verständigen. Die Auszahlung des Dienstkleidungszuschusses, der zusammen mit den Dienstbezügen bzw. Vergütungen gezahlt wird, sowie die Auszahlung und Abwicklung des Vorschusses obliegen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen. 6.6 Bei Abordnung der Bediensteten an eine andere Beschäftigungsbehörde hat die Leitung dieser Behörde die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses zu überwachen. 6.7 Die Leitung der Beschäftigungsbehörde hat darüber zu wachen, dass die zum Tragen der Dienstkleidung verpflichteten Bediensteten eine im ordentlichen Zustand befindliche Dienstkleidung besitzen und sie vorschriftsmäßig tragen. Kommen Zuschussempfängerinnen oder Zuschussempfänger trotz Aufforderung diesen Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist (längstens innerhalb von zwei Monaten) nicht nach, so hat die Leitung der Beschäftigungsbehörde - unbeschadet dienstaufsichtlicher Prüfung - die Einstellung der Zahlung des Dienstkleidungszuschusses durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein- Westfalen zu veranlassen. Sie hat ferner auch in sonstigen Fällen, in denen die Einstellung der Zahlung des Dienstkleidungszuschusses in Betracht kommt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. 7. Dienstkleidung für Fahrerinnen und Fahrer 7.1 Zur einheitlichen und angemessenen Bekleidung können Fahrerinnen und Fahrer von landeseigenen Kraftfahrzeugen, die nach 4 Abs. 3 KfzR den dort genannten Behördenleitungen zur ständigen Benutzung zugewiesen sind, zur Ausübung des Dienstes folgende Dienstkleidungsstücke zur Verfügung gestellt werden: - Jackett - lange Tuchhose - Mantel Jackett und Tuchhose sind in einem einheitlichen dunkelfarbigen Stoff (dunkelblau, anthrazit oder schwarz) zu beschaffen. 7.2 Um das Interesse an einer pfleglichen Behandlung der Dienstkleidung zu erhöhen, sollen die einzelnen Kleidungsstücke nach einer angemessenen Tragezeit Eigentum der Fahrerinnen und Fahrer werden. Bis zum Ablauf dieser Zeit bleiben die Dienstkleidungsstücke Eigentum des Landes. Bei vorzeitigem Ausscheiden vor Ablauf der Tragezeit sind daher die Dienstkleidungsstücke zurückzunehmen. Dabei sind folgende Tragezeiten als angemessen anzusehen: für das Jackett - 2 Jahre für die Hose - 1 Jahr für den Mantel - 4 Jahre. 7.3 Die Fahrerinnen und Fahrer haben keinen Rechtsanspruch auf Stellung der Dienstkleidung. Für die Beschaffung der Dienstkleidung durch die Fahrerinnen und Fahrer selbst wird keine Entschädigung gewährt, ebenso nicht, wenn die Dienstkleidung ganz oder teilweise von der Behörde nicht zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten für die Beschaffung der Dienstkleidung sind bei Titel (unter EPOS.NRW Sachkonto ) zu buchen. 95

96 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Fahrerinnen und Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen, die zum Personenkreis nach Nr. 1.1 gehören, tragen die insoweit vorgeschriebene Dienstkleidung. 8. Übergangs- und Schlussvorschriften 8.1 Die Beschaffung und Unterhaltung von Schutzkleidung richtet sich nach meiner RV vom 23. Juni 1993 ( I C. 2) in der jeweils aktuellen Fassung. 8.2 Die - AV vom 21. Dezember 1994 ( I B. 15) - JMBl. NRW 1995 S in der Fassung vom 11. Juli AV d. JM vom 11. Januar 1965 ( I B. 5) - JMBl. NRW S in der Fassung vom 3. Oktober AV d. JM vom 18. Februar 1986 ( I B. 3) - JMBl. NW S. 61 werden, soweit sie für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften noch Anwendung gefunden haben, aufgehoben. Die AV vom 18. August 2011 ( IV B. 19) wird aufgehoben. 8.3 Die bisherige (grüne) Dienstkleidung kann übergangsweise bis zum getragen werden. Während dieser Übergangszeit können die Bediensteten wahlweise entweder die bisherige (grüne) oder die neue (blaue) Dienstkleidung tragen. Eine Kombination von "grüner" und "blauer" Dienstkleidung ist nicht zulässig. Hinsichtlich der "grünen" Dienstkleidung finden die bisherigen Vorschriften weiterhin Anwendung. 8.4 Aus Anlass der Einführung der "blauen" Dienstkleidung kann Bediensteten, die nach Nr. 1.1 zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet sind, auf Antrag zum erstmaligen Erwerb ein einmaliger Vorschuss auf die Dienstbezüge bzw. Vergütung bis zur Höhe von 500,00 gewährt werden, sobald sie die Rechnung über die neubeschaffte "blaue" Dienstkleidung vorlegen. Der Vorschuss ist durch Einbehaltung der jeweils fälligen Teilbeträge des Dienstkleidungszuschusses zu tilgen. Die Nrn. 6.5 bis 6.7 gelten entsprechend. Ein Vorschuss nach Nr. 6.4 wird nur bei einem Erwerb der "blauen" Dienstkleidung gewährt. 8.5 Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 96

97 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Anlage 1 Dienstkleidung für die Justiz Nordrhein-Westfalen 1.1 Die Dienstkleidung (Wachdienstkleidung) umfasst - Kurzjacke - Anorak - Wachdiensthose - Windstoppereinsatz - Hemd/Bluse (langarm) - Hemd/Bluse (kurzarm) - Unterziehrolli - Krawatte - Pullover (blau) - Aufschiebeschlaufen - schwarze Schuhe - Schirmmütze (weiß) - Fellmütze - weitere Mütze. 1.2 Anstelle der unter Nr. 1.1 genannten Dienstkleidung kann die nachstehende Dienstkleidung (Bürodienstkleidung) getragen werden: - Anorak - Dienstkleidungsjacke - Dienstkleidungshose - Hemd/Bluse (langarm) - Hemd/Bluse (kurzarm) - Unterziehrolli - Krawatte - Pullover (blau) - Aufschiebeschlaufen - Schulterklappen - schwarze Schuhe - Schirmmütze (blau). 97

98 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Anlage 2 Kombination von Dienstkleidungsteilen Bei der Wachtdienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken - verpflichtend (x) - zulässig (o) - unzulässig (-/-) Kurzjacke Anorak Cargohose Diensthemd Diensthemd Pullover Unterziehrolli Krawatte Halbschuhe schwarz lang kurz Kurzjacke mit x o * o o o x Cargohose mit o o o o o o o x Diensthemd lang mit o o x o -/- x x Diensthemd kurz mit -/- -/- x -/- -/- -/- x Pullover mit o o x o -/- o o x Unterziehrolli mit o o x -/- -/- x -/- x Anorak mit x o -/- o o o x * Grundsätzlich ist zur Kurzjacke ein langärmliges Hemd (mit Krawatte) zu tragen. Lediglich zum Schutz bei kurzzeitigen Wetterlagen ist das Tragen der Kurzjacke in Kombination mit einem kurzärmligen Hemd (ohne Krawatte) zulässig. Bei der Bürodienstkleidung ist die nachstehend dargestellte Kombination von Bekleidungsstücken - verpflichtend (x) - zulässig (o) - unzulässig (-/-) Tuchjacke Anorak Tuchhose Diensthemd Diensthemd Pullover Unterziehrolli Krawatte Halbschuhe schwarz lang kurz Tuchjacke mit o x x -/- -/- -/- x x Uniformhose mit o o o o o o o x Diensthemd lang mit o o x o -/- x x Diensthemd kurz mit -/- -/- x -/- -/- -/- x Pullover mit -/- o x o -/- o o x Unterziehrolli mit -/- o x -/- -/- x -/- x Anorak mit x o -/- o o o x 98

99 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Bekanntmachungen Nr. 13. Rücknahme von Gütestellen gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 11. April 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestelle gemäß 50 Abs. 2 JustG NRW zurückgenommen: Frau Kerstin Halm, Lynsbergstraße 103, Bonn 99

100 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Nr. 14. Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2011 Bekanntmachung d. JM vom 10. April 2012 (3832 E - Z. 11) - JMBl. NRW S (Letzte Übersicht für das Jahr 2010 im JMBl. NRW 2011 S. 94) vorh. Urkunds- Unterschrifts- Verfü- Vermittlungen Sonstige Wechsel- Summe aller Notar- geschäfte beglaubigungen gungen von Beurkun- und Urkundsgeschäfte OLG-Bezirk stellen nach der mit ohne v.t.w. Auseinander- dungen Scheck- (Spalten 3 und 9 Urkunden- Entw. Entw. setzungen proteste zusammen) Rolle Gebiet des Anwaltsnotariat Düsseldorf Hamm zusammen Gebiet des Nurnotariats Düsseldorf Köln zusammen NRW Vorjahr

101 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte z. Richterin am LG: Richterin Dr. Christina Bruns und Richterin Dr. Frauke Dirksen in Mönchengladbach. Versetzt: Richter am AG Dr. Stefan Meuters aus Mönchengladbach-Rheydt als Richter am LG nach Mönchengladbach. Ruhestand: Richter am AG Hans-Dieter Ollesch in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Dr. Christiane Paul, Dr. Christropher Wietz. Staatsanwaltschaften z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Ute Matzerath in Düsseldorf. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt Karl Manfred Claßen, Oberstaatsanwältin a. d. ständige Vertr. e. LOStA Dr. Gisela Gold-Pfuhl u. Oberstaatsanwalt Christoph Schäfer in Duisburg. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte Zugelassen: Silvana Köster, Sabine Meuren, Peter Rekowski u. Ercan Tomakin in Duisburg, Manuel Baumeister, Michael Berghofer, LL.M., Marita Berns, Maren Brand, Jennifer Franziska Bryant, Dr. Robert Bürger, Stephan Burkert, Kyrill Chilevych, Wilma Clev, Magdalene Dawid, Verena Eike, Lennart Elking, Eva Frankenberger, Dr. Florian Gerhardt, Tim Christian Gießelmann, Gwendolin Gottschick, LL.M., Simone Grobarek, Monique Hagenfeld, Stefanie Hendrix, Dr. Ulrike Hillebrand, Matthias von Holten, LL.M., Prof. Dr. Rainer Jacobs, Martin Junior, Peter Keil, Mag.jur. Sabine Violetta Kobienia, Slaven Kovacevic, Jan Albert Kresken, LL.M., Marina Lavista, LL.M., Tobias Liedtke, Lena Lindemann, Kerstin Lührs, LL.M., Barbara Marbina, Dr. Rainer Markfort, Dr. Alexander Metz, LL.M., Marc Peter Muth, Dr. Hermann Graf Nesselrode, Katharina Pakulla, Elisabeth Pauli, Andreas Ritsch, Britta Robic, Andreas Samoilov, Andreas Scheuren, Dr. Johannes Schmiegel, Dr. Mathias Schneider, Andreas Schreiber, Dr. Jan Streer, Dr. Jürgen Streng, Anne Sulmann, Dr. Christian Teuber, Christoph Theis, Stephan Tillkorn, Dr. Constanze 101

102 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Tiwisina, Virginia Vogtt, Dennis Weber, LL.M., Anna Westermann, Stefanie Wikker, Miriam Winter, Ina Zagatowski u. Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim in Düsseldorf, Sascha Christoph in Emmerich, Justyna Haack in Erkrath, Marc Kasper in Hamminkeln, Steffen Maier in Korschenbroich, Stephan Elsner, Johannes Mengeler in Krefeld, Bianka Lambert in Meerbusch, Florian Schmidt in Moers, Reinhard Diez-Holz u. Claudia Riße in Mönchengladbach, Bernd Kalker u. Stefan Mohr in Monheim, Sebastian Schmidt-Weber u. Oliver Streckert, MLE in Neuss, Stella Kirchhof in Solingen, Matthias Dimsic, Barbara Marianne Dittmann, LL.M., Hendrik Ebert u. Lara Schönenberg in Wuppertal. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richter/in am LG: Richter/in Larissa Vahrenbrink und Dr. Volker Züllighoven in Münster; z. Richterin am AG: Richterin Eva Führmann, Dr. Petra Pheiler-Cox u. Ann-Catrin Stenner in Münster; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Kerstin Münster in Detmold. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Hans-Joachim Meise in Essen, Richter/in am AG Beatrix Engelmann-Beyerle und Georg Junglas in Dortmund, Justizvollstreckungshauptsekretär Georg Schönherr in Essen. Richterin auf Probe Assessorin Britta Slavov. Staatsanwaltschaften z. Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 4 -: Leitende Oberstaatsanwältin - BesGr. R 3 - Birgit Cirullies aus Hagen in Dortmund; z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Sandra Ley in Hagen u. Florian Linz in Siegen; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Martina Herzig in Hagen. Versetzt: Staatsanwältin Marion Weise aus Hagen nach Essen. Ruhestand: Justizamtsinspektor Hans-Ulrich Wnendt in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Annika Rethemeier, Janina Aksoy u. Sarah Thiers. 102

103 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Andrea Beckmann-Mebus in Bochum, Frank Bierschenk in Hamm, Mareike Bögge in Hamm, Fabio Borggreve in Dortmund, Stephanie Breidling in Münster, Thomas Droberg in Recklinghausen, Dr. Franz-Viktor Dzikus in Breckerfeld, Fabian Feldmann in Münster, Matthias Gerke in Bochum, Jennifer Gerwing in Münster, Anna Julia Hein in Gelsenkirchen, Christine Honikel (bisher RAK Karlsruhe) in Essen, Dr. phil. Alex Janzen in Münster, Serpil Kartal in Hamm, Stefan Krappel in Hamm, Heike Kuhlemann in Soest, Marcus Lehmann (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Robert Mehrmann in Essen, Marita Nagel in Bochum, Daniela Öndül (bisher RAK Oldenburg) in Bochum, Anna Piras in Essen, Alexander Posch in Bochum, Patrick Radner in Essen, Ann-Katrin Regeniter in Dortmund, Marc Romeike in Marl, Jacopo Rossi in Bochum, Christian Roth in Bochum, Sandra Roth in Paderborn, Jan Rudolph in Essen, Aimal Shamspoor Dazh in Münster, Leonard Simon (bisher RAK Frankfurt) in Lünen, Sebastian Sorgnitt in Essen, Dimitri Springer in Bochum, Paul Schajor in Essen, Florian Schmidt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Schneider in Wenden, Michael Schock in Detmold, Carsten Schröder in Bochum, M Moritz Schumacher, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Maike-Brigitte Schwind in Menden, Mathias Tigges in Lennestadt, Markus Voß in Münster, Matthias Wald in Rheine, Georg Wand in Paderborn, Jann Hendrik Wienke in Dortmund, Rebecca Wolff (bisher RAK Köln) in Detmold, Manuel Zdrata in Essen, Piotr Ziental (bisher RAK Köln) in Witten. Löschungen als Rechtsanwalt: Alfons Fuchs in Sprockhövel, Dr. Rolf Serwe in Bochum, Marie-Luise Dirksmeier in Siegen, Christiane Paehler in Münster, Günter Felderhoff in Siegen, Dr. Carolin Karin Gütschow in Marl, Peter Windthorst in Hamm, Renate Schmidt in Menden, Sebastian Brockhoff in Hövelhof, Diana Freudenau in Dortmund, Stephan Meiners in Detmold, Dieter Paffrath in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Nina Hellmig, LL.M. in Rheda-Wiedenbrück, Dr. Antje Redeker in Münster, Sascha Christoph in Bocholt, Manuel Baumeister in Essen, Nima Ghassemi-Tabar in Essen, Dr. Thomas Pfeiffer in Hamm, Dr. Anna Gregoritza in Dortmund. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Günter Koopmann in Altena und Hans-Joachim Kerber in Schwerte. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Norbert Kruse in Neuenkirchen. Gerichte OLG- Bezirk Köln z. Richterin am LG: Richterin Annette Dorrit Braun in Bonn; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Petra Pies u. Mark Wißler in Köln. 103

104 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 Ruhestand: Richter am AG Hans-Jürgen Fischer in Rheinbach, Justizamtsrätin Elfriede Guha in Aachen, Justizamtsinspektor BesGr. A 9 m. AZ.- Helmut Görtz in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Sina Dörr, Nicoletta Maria Luise Aline Günther, Maike Schmitz-Luck, Dr. Wolfgang Schorn, u. Stephanie Monika Wieting. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Georg Braun in Köln. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Egbert Bülles in Köln. LSG und Sozialgerichte z. Richter am LSG: Richter am SG Hendrik Erkelenz in Essen; z. Richter/in am SG: Richter am SG (kraft Auftrags) Dr. Ulf Dominique Heising in Düsseldorf u. Richter/in Dr. Johannes David Wille in Aachen, Jutta Gröger in Dortmund, Matthias Bernzen u. Alexandra Rother in Düsseldorf, Dr. Eva Wendt in Duisburg; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Sandra Üblacker in Aachen. Versetzt: Regierungsamtsrätin Marion Goebels vom Sozialgericht Aachen zum OLG Düsseldorf. Ruhestand: Richter am SG Gerhard Sieslack in Düsseldorf; Regierungsamtsrat Jürgen Struchholz in Dortmund. Richterin auf Probe Assessorin Dr. Nadine Zengerle. 104

105 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 LAG-Bezirk Hamm Versetzt: Richter am ArbG Joachim Lennarz in den Geschäftsbereich des Präsidenten des LAG Köln (Arbeitsgericht Aachen). Justizvollzug z. Leitenden Regierungsdirektorin: Regierungsdirektorin Ingrid Lambertz in Heinsberg; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Karoline Kempas in Heinsberg; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Walter Schmischke in Aachen, Guido Hohnen in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektorin BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektorin Frank Klein u. Hans-Josef Klinkhammer in Aachen, Monika Schönberger in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Hubertus Kümmeke in Münster; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Matthias Bäcker u. Peter Ciesinski in Bottrop. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Blaas in Düsseldorf, Justizvollzugshauptsekretär Frank Müller in Aachen. Versetzt: Regierungsrätin Daniela Siewert aus Düsseldorf nach Remscheid. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Hamm 1 Vors. Richter/in am OVG in Münster 105

106 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 9 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Recklinghausen mehrere Richter/Richterinnen am OLG (R 2) in Hamm 1 Direktor/in d AG (R 2) in Lüdinghausen 1 Richter/in am AG in Siegen mehrere mehrere Richter/in am AG in Dortmund Richter/in am AG in Eschweiler 1 Richter/in am SG in Dortmund 1 Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in b. d. StA Bielefeld 1 Regierungsamtmann/-amtfrau - Abteilungsleiter/in b. d. JVA Bochum - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt Bochum angefordert werden - 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Remscheid 2 Justizvollzugsamtsinspektoren/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen 2 Justizvollzugshauptsekretäre/in b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen Geschäftsleiter/in b. d. AG Dortmund Bei dem AG Dortmund ist zum 1. Februar 2013 der Dienstposten d. Geschäftsleiters/ Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den BesGr. A 13 BBesO (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt der BesGr. A 13 bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präs. d. OLG in Hamm zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Borken Bei dem Amtsgericht Borken ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle für einen Direktor/in des AG in Warburg (BesGr. R 1 m. AZ) im JMBl. Nr. 6 vom 15. März 2012 wird hiermit zurückgenommen. 106

107 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Mai 2012, Nr. 10 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen 107 Bekanntmachungen Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen. 115 Personalnachrichten Ausschreibungen 119 Allgemeine Verfügungen Nr. 12. Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 3. Mai 2012 ( IV.23) - JMBl. NRW S Information und Aufklärung über ansteckende Erkrankungen Alle Bediensteten und Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten sind über bedeutsame ansteckende Infektionskrankheiten zu informieren. Dabei sind die durch Blut bzw. mittels Blutkontakten übertragbaren Infektionskrankheiten und die HIV-Infektion vorrangig zu beachten. Insbesondere ist über Ansteckungsrisiken, Übertragungswege und geeignete Schutzmaßnahmen aufzuklären. Information und Aufklärung sind zu aktualisieren. Die Fachdienste sind in die Maßnahmen einzubinden. Bedarfsweise können auch externe Institutionen und Einrichtungen beteiligt werden. 1.1 Informationsblatt Allen Gefangenen ist hierzu bei der Aufnahme in den Justizvollzug ein standardisiertes landeseinheitliches Informationsblatt auszuhändigen, das in zwanzig verschiedenen Sprachen im Justizintranet zur Verfügung steht (Anlage 1). Das Informationsblatt ist mit den erforderlichen anstaltsspezifischen Ergänzungen zu versehen. 1.2 Erstinformation Bei der Aufnahme in Einrichtungen des Justizvollzuges wird den Inhaftierten das Informationsblatt gemäß Ziffer 1.1 ausgehändigt. Dadurch werden die Inhaftierten darüber in Kenntnis gesetzt, dass bei jedem Mitgefangenen, mit dem er gemeinschaftlich untergebracht wird, eine in- 107

108 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 fektiöse Erkrankung, wie z. B. eine Infektion mit Hepatitis-Erregern oder eine HIV-Infektion, vorliegen kann, die u.a. durch ungeschützte Sexualkontakte, Blutkontakte, die Haut oder die Schleimhaut durchdringenden Kontakt mit Blut oder anderen Körpersekreten, gemeinsame Nutzung von Utensilien zum Drogenkonsum, Tätowieren übertragen werden kann. Weiter wird er darüber informiert, dass eine Infektionsübertragung bei allgemeinen sozialen Kontakten weitgehend ausgeschlossen ist. 1.3 Erklärung Die Inhaftierten bestätigen mittels einer standardisierten Erklärung (Anlage 2) durch Unterschrift den Empfang des Informationsblattes. Sie verpflichten sich, hiervon Kenntnis zu nehmen und sich bei Fragen an die zuständigen Fachdienste zu wenden. Unterbleibt die Unterschrift, ist dies zu dokumentieren. 2. Medizinische Diagnostik bei Inhaftierung Allen Inhaftierten ist bei der Erstaufnahme die im Einzelfall erforderliche geeignete Diagnostik zur Feststellung von Infektionskrankheiten anzubieten. Eine serologische Erstdiagnostik einer Hepatitis- und HIV-Infektion ist regelmäßig anzubieten. Inhaftierte, die bei der Erstaufnahme keine serologische Erstdiagnostik wünschen, können die Diagnostik zu einem späteren Zeitpunkt nachholen lassen. Kontrolluntersuchungen sind nach Maßgabe des medizinischen Erfordernisses anzubieten. Bei bereits bekanntem Infektionsstatus erfolgen die indizierten Untersuchungen. Ansonsten richtet sich die Diagnostik nach dem medizinisch-fachlichen Erfordernis. Näheres obliegt der fachlichen Einschätzung der behandelnden ärztlichen Kraft. Vor Durchführung der serologischen Erstdiagnostik einer Hepatitis- und HIV-Infektion hat eine ärztliche Beratung im Hinblick auf die Durchführung der Diagnostik und die vollzuglichen und medizinischen Konsequenzen eines positiven Testergebnisses zu erfolgen. 3. Medizinische Beratung, Betreuung und Behandlung HIV- infizierter Gefangener Bei erstmaliger Feststellung einer HIV-Infektion während der Inhaftierung sind den Betroffenen Beratungsangebote zu unterbreiten, die alle Lebensumstände und die erforderlichen medizinischen Maßnahmen umfassen. Die Beratung erfolgt durch die Fachdienste der Justizvollzugseinrichtung, insbesondere durch den ärztlichen Dienst und den Suchtberatungsdienst. Bei Bedarf oder auf Wunsch des Inhaftierten ist der psychologische, seelsorgerische und Sozialdienst zu beteiligen. Das Beratungsangebot soll offensiv und mehrfach unterbreitet werden. Daneben sind Inhaftierte auf bestehende externe Beratungs- und Betreuungsangebote hinzuweisen. Wünschen sie eine Betreuung durch externe Einrichtungen, ist diese zu vermitteln. Bei Vorliegen einer HIV-Infektion sind durch den anstaltsärztlichen Dienst die erforderlichen weiteren diagnostischen und angezeigten therapeutischen Maßnahmen zu veranlassen. Eine Vorstellung in der hierzu eingerichteten Ambulanz des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen ist regelmäßig erforderlich. 4. Unterrichtung der Anstaltsleitung und Bediensteter bei bekannt werdenden Infektionen von Inhaftierten 4.1 Gesetzliche Grundlagen Die Leitung einer Justizvollzugsanstalt trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug ( 156 Abs. 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz). Sie ist verantwortlich für Regelungen, die zur Abwehr einer 108

109 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person (gesundheitlicher Schutz von Mitgefangenen und Bediensteten) erforderlich sind. Aus diesem Grunde sind Bedienstete verpflichtet, die Anstaltsleitung unverzüglich zu unterrichten, wenn sie Erkenntnisse zu einer von Inhaftierten ausgehenden Infektionsgefahr erlangen. 182 Absatz 2 StVollzG verpflichtet auch die Anstaltsärztin und den Anstaltsarzt, die im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge, z. B. bei serologischen Untersuchungen, bekannt gewordenen Befunde zu offenbaren, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde unerlässlich ist. 182 Absatz 3 StVollzG befugt die Anstaltsleitung wiederum, die mitgeteilten Daten Anstaltsbediensteten zugänglich zu machen, soweit dies - unter anderem zur Gefahrenabwehr - erforderlich ist. 4.2 Maßnahmen der Anstaltsleitung Die Anstaltsleitung veranlasst das nach 8 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) Erforderliche. Die Anstaltsleitung veranlasst weiterhin die Kennzeichnung des im IT-Verfahren BASIS-Web anzulegenden Personalblattes (A-Bogen) mit der Bemerkung "Infektionsgefahr bei Blutkontakt". Sie regelt darüber hinaus in eigener Zuständigkeit, wie zu verfahren ist, wenn bei vollzuglichen Entscheidungen (z. B. bei dem Erfordernis einer Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckungsverdacht) weitergehende Kenntnisse (der Diagnose) benötigt werden. Dies richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles. Die Regelung ist so auszugestalten, dass bei Bedarf die Information ohne Verzug zur Verfügung steht. Die Unterrichteten sind ausdrücklich auf ihre Schweigepflicht, auch innerhalb der Behörde, hinzuweisen. 5. Impfmaßnahmen und Postexpositionsprophylaxe Bedienstete und Inhaftierte sind auf die Möglichkeit einer aktiven Immunisierung gegen Infektionskrankheiten hinzuweisen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Kosten der danach indizierten Impfungen trägt die Justiz. Eine medikamentöse Postexpositionsprophylaxe und eine ggf. zusätzlich mögliche aktive und passive Immunisierung sind u.a. nach einer möglichen HIV- oder Hepatitis-B Übertragung in Erwägung zu ziehen. Auf die insoweit veröffentlichte Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) wird verwiesen. Näheres ist in örtlicher Zuständigkeit durch die Anstaltsleitung in Abstimmung mit dem anstaltsärztlichen Dienst festzulegen. 6. Unterbringung, Arbeit und Transport Im geschlossenen Vollzug sind Gefangene, bei denen die Kennzeichnung des Personalblattes mit der Bemerkung "Infektionsgefahr bei Blutkontakt" erforderlich ist, vorrangig in Einzelhafträumen unterzubringen. Eine gemeinschaftliche Unterbringung kommt in Betracht, wenn nach der Persönlichkeit, dem Verhalten und der Lebensweise der Betroffenen eine Gefährdung von Mitgefangenen nicht zu besorgen ist. Der anstaltsärztliche Dienst und bedarfsweise andere Fachdienste sind zu beteiligen. Widersprechen Inhaftierte schriftlich einer gemeinschaftlichen Unterbringung mit Inhaftierten, bei denen eine Kennzeichnung des Personalblattes mit der Bemerkung "Infektionsgefahr bei Blutkontakt" erforderlich ist, soll dem im Regelfall Rechnung getragen werden. Beim Transport und in den geschlossenen Bereichen des offenen Vollzuges sind die vorstehenden Regelungen sinngemäß anzuwenden. Darüber hinaus gehende Einschränkungen z.b. bei abteilungsinterner Freizügigkeit, Freizeitbeschäftigungen, Sport, bei Abwicklung des Besuchs sowie Urlaub oder Lockerungen sind nicht angezeigt. Alle Gefangenen nehmen grundsätzlich am allgemeinen Arbeitseinsatz teil. Einschränkungen sind möglich gemäß bestehender rechtlichen Bestimmungen (z.b. nach dem Infektionsschutzgesetz oder auf Grund von Unfallverhütungsvorschriften). Näheres richtet sich nach dem Einzelfall. Die betriebsärztliche Kraft und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zu beteiligen. 109

110 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Sonstiges 7.1 Das Tätowieren ist nachdrücklich zu unterbinden. 7.2 Allen Gefangenen im Männervollzug (einschließlich Jugendvollzug) sind Kondome und wasserlösliche Gleitmittel zu Lasten des Justizhaushalts zur Verfügung zu stellen. Die Kondome und Gleitmittel sind an geeigneten Stellen zur Entnahme auszulegen. Näheres ist in örtlicher Zuständigkeit durch die Anstaltsleitung festzulegen. 7.3 Als Schutzmaßnahme gegen Blut- und Sekretkontakte sind allen Bediensteten Einmal - Schutzhandschuhe in ausreichender Zahl auszuhändigen. Transportfahrzeuge sind entsprechend auszustatten. Für Notfälle sind Beatmungsmasken vorzuhalten. 7.4 Jeweils einmal jährlich ist bis zum eines Jahres - aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Gefangenen - nach dem als Anlage 3 beigefügten Formblatt zu berichten. 8. Anlagen Folgendes ist als Anlage zu dieser AV genommen worden: Anlage 1: Informations- und Merkblatt zur Erkennung und Betreuung drogenabhängiger Gefangener Anlage 2: Erklärung des Inhaftierten zum Empfang des Informations- und Merkblattes zur Erkennung und Betreuung drogenabhängiger Gefangener Anlage 3: Formblatt 9. Aufhebung von Erlassen Folgende Erlasse werden aufgehoben: Erl. vom (4551-IV.23), Erl. vom (4551-IV.17), Erl. vom (4551-IV.23), Erl. vom (4551-IV.23), Erl. vom (4551-IV.23), Erl. vom (4551-IV.23). 10. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am in Kraft. 110

111 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Anlage 1 Informationsblatt für die Gefangenen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Bitte lesen Sie diese Information sorgfältig, denn es geht um Ihre Gesundheit! Sie werden während Ihres Haftaufenthalts mit vielen unbekannten Menschen in engen Kontakt kommen. Zwar wird bei neuen Inhaftierten immer eine Zugangsuntersuchung durchgeführt, allerdings bleiben Infektionskrankheiten zunächst oft unerkannt. Sie sollten sich daher stets darüber im Klaren sein, dass Sie sich bei anderen Personen anstecken oder dass Sie selbst andere Personen anstecken können - beispielsweise mit Hepatitis A, B oder C oder mit HIV (AIDS). Schützen Sie sich vor Ansteckung durch die Beachtung nachfolgender Verhaltensregeln: Kontakt mit Blut oder blutigen Gegenständen vermeiden. Keine Tätowierungen, kein Piercing. Spritzen und Nadeln sowie Aufkochutensilien, die im Vollzug ohne hin grundsätzlich verboten sind, nicht gemeinsam benutzen. Geschlechtsverkehr (anal, vaginal, oral) immer mit Kondom. Nur eigene Körperpflegeartikel wie Rasierer, Kämme, Zahnbürsten benutzen. Nur eigene Kosmetika, insbesondere Augenkosmetika benutzen. Stets eigene Handtücher und Waschlappen bzw. Körperschwämme benutzen. Nur das eigene Besteck benutzen, nur von eigenen Tellern essen und nur aus eigenen Flaschen und Bechern trinken. Keine Gefahr besteht bei alltäglichen sozialen Kontakten, wie z.b. Händedruck. Durch eine Blutuntersuchung lässt sich in der Regel feststellen, ob eine der oben genannten Infektionskrankheiten besteht. Bei einer voraussichtlichen Haftdauer von mehr als sechs Monaten besteht die Möglichkeit, sich gegen Hepatitis B impfen zu lassen. Im Einzelfall ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A möglich. Wenden Sie sich bitte an den Anstaltsarzt oder die Anstaltsärztin. Eine Impfung gegen Hepatitis C und gegen HIV ist leider nicht möglich, da es noch keine Impfstoffe gibt! Kondome und Gleitmittel sind in dieser Anstalt kostenlos zu erhalten: im Krankenpflegebereich beim Suchtberatungsdienst beim Sozialdienst am Freistundenausgang beim Abteilungsdienst im Sanitärbereich (Duschen) 111

112 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Für weitergehende persönliche Informationen stehen zur Verfügung: - Ihr Anstaltsarzt / Ihre Anstaltsärztin im Rahmen der Sprechstunde; - der Suchtberatungsdienst der Anstalt in den folgenden Zeiten: die AIDS-Hilfe (extern), Kontaktaufnahme über: weitere externe Beratungsangebote: Und denken Sie daran: Vorbeugung ist besser als Heilen! Sie können Ihren Beitrag dazu leisten durch: Gesundheitsbewusstes Denken und Handeln Nutzung des Impfangebots Konsequente persönliche Hygiene 112

113 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Anlage 2 Erklärung über den Erhalt des Informationsblattes Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (Name, Vorname) (Geb. - Datum) (Bereich, Haftraum) Hiermit bestätige ich den Erhalt des Informationsblattes. Ich verpflichte mich es zu lesen. Falls ich Fragen habe, kann ich mich an die zuständigen Fachdienste der Anstalt wenden. Falls ich Fragen an Mitarbeiter externer Organisationen habe, wird mir ein Termin vermittelt. (Ort, Datum) (Unterschrift des/r Gefangenen) 113

114 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Anlage 3 Justizvollzugseinrichtung: Sachbearbeiter: Datum: Telefon mit Durchwahl: Erfassungszeitraum: Ergebnis der AIDS-Früherkennungsmaßnahmen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes NRW Anstalten Männliche / weibliche Gefangene Zahl der Blutuntersuchungen Positive Befunde davon bei gefährdeten Personengruppen Homosexuelle Fixer Sonstige Zugehörigkeit nicht erkennbar Blutuntersuchung nicht zugestimmt Gef. mit positivem Befund am Stichtag davon Stadium Spalten

115 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Bekanntmachungen Nr. 15. Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen Bekanntmachung d. JM vom 4. Mai 2012 ( Z. 14) - JMBl. NRW S Die Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird sich nach dem Ausscheiden der bisherigen Hauptvertrauensperson, Herrn Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald mit Ablauf des 31. Juli 2012, wie folgt zusammensetzen: Hauptvertrauensperson: Staatsanwalt Stephan Oertgen Staatsanwaltschaft Wuppertal 1. Stellvertreter: Staatsanwalt Elmar Köstner Staatsanwaltschaft Köln 2. Beauftragte des Arbeitgebers gemäß 98 Sozialgesetzbuch IX ist Richterin am Oberlandesgericht Dr. Annedore Flüchter, Justizministerium NRW. Personalnachrichten Justizministerium z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Henning Oberlack; z. Amtsrat: Regierungsamtmann Friedhelm Vater. Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Christel Nolte in Wuppertal, zur Justizamtsrätin: Justizamtmännin Annette Dziabel in Mettmann. Ruhestand: Vors. Richter am OLG Joachim Ziemßen in Düsseldorf, Richterin am LG Christa Schmidtke in Düsseldorf, Richter am AG Hans-Dieter Ollesch in Wesel (Berichtigung der Veröffentlichung vom 1. Mai 2012), Justizoberamtsrat Joachim Thiele in Düsseldorf, Sozialoberamtsrat Karl- Walter Wagener in Düsseldorf, Justizamtsrat Horst Ölzner in Wesel. 115

116 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Vera Hartmann, Dr. Christoph Ohrmann. Staatsanwaltschaften z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 4 BBesO -: Leitender Oberstaatsanwalt Horst Bien aus Kleve in Duisburg; z. Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Marcella Unger in Düsseldorf u. Kathrin Pieper in Wuppertal u. Justizinspektorin Nadine Böhnke in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 BBesO -: Erster Justizhauptwachtmeister Rainer Sperling in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor Joachim Wiese. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Claudia Fischer, Claudia Franceschini, Dr. Anja Fritze, Birgit Kern u. Dr. Dagmar Wohlthat, Dr. Christian Kappel und Norbert Koster, Richter/in am AG Petra Poguntke u. Christian Fischbach; z. Direktor des AG - BesGr. R1 AZ - : Richter am AG Ulrich Staas in Rahden; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Roland Schneider in Bochum; z. Richterin am AG: Richterin Eva Apfel in Gelsenkirchen. Versetzt: Richter am AG Dr. Kasim Özen von Meschede nach Arnsberg. Ruhestand: Vorsitzende Richterin am OLG Dorothea Elisabeth Brumberg, Vorsitzender Richter am OLG Volker Mosler, Regierungsdirektor Peter Senff in Hamm, Obergerichtsvollzieher Heinrich Knobloch in Brilon, Justizamtsinspektor Rolf Mildenberger in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Sören Baudach, Christian Busch, Dr. Wiebke Alexandra Hochhaus, Christian Jelen, Dr. Charlotte Maeßen, Nikola Ottmann und Marie Rocznik. 116

117 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Staatsanwaltschaften z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richterin/Richter auf Probe) Lars Grothe in Arnsberg u. Miriam Gesing in Essen. Ruhestand: Justizoberamtsrat Edmund Jasper bei der GStA. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Timo Höller, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Robert Mehrhoff (bisher RAK Düsseldorf) in Herne. Löschungen als Rechtsanwalt: Thomas Wendt in Schwerte, Malin Klagges in Münster, Gerhard Marksmeier in Bad Oeynhausen, Kristian Holler in Herne-Wanne, Ulrich Otto in Recklinghausen, Jörg Schröpfer in Münster, Kerstin Haarmann, LL.M., MBA in Paderborn, Thorsten Georg in Bielefeld. Abgabe in andere Kammerbezirke: Martin Fischer, LL.M. in Marl, Ariane Fazil in Schwerte, Seyda Berber in Hamm, Elmar W. Baumert in Essen, Silke Schmidt in Essen, Matthias Lucas, LL.M. in Delbrück. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Detlev Kruse von Werl nach Wickede/Ruhr. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Reinhard Mikesch in Gütersloh, Rainer Wolter in Datteln, Eckhard Knaup in Extertal, Jochen Spieker in Dortmund, Ernst-Rüdiger Ricken und Prof. Dr. Steffen Gronemeyer in Paderborn. Notaramt erloschen: Rechtsanwalt und Notar Peter Windthorst in Hamm. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter/in am AG: Richter/in Simona Sünnemann in Bergisch Gladbach, Christina Gundert in Brühl, Dr. Philipp Hubertus Förster in Leverkusen. 117

118 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Versetzt: Richterin Dr. Sandra Sonntag aus Stuttgart nach Köln. Verstorben: Richter am Amtsgericht -als ständiger Vertreter eines Direktors- Joachim Aulich aus Leverkusen. Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberstaatsanwalt Gregor Wessel in Köln. Finanzgerichte z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Klaus Deimel in Düsseldorf; z. Richterin am FG: Richterin auf Probe Dr. Anke Ortmann in Düsseldorf. Ruhestand: Vors. Richter am FG Karl Laier in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm z. Vors. Richterin am LAG: Richterin am Arbeitsgericht Kornelia Kania in Hamm. Versetzt: Richterin am ArbG Ina Dirksmeyer vom ArbG Arnsberg an das ArbG Bocholt u. Sandra Lücke-Claes vom ArbG Bochum an das ArbG Iserlohn. Justizvollzug z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Franz Steven in Werl; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Hans-Jürgen Bösl in Köln; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Thomas Jendraszyk in Münster u. Andreas Pritchard in Werl. Ruhestand: Sozialoberamtsrat Ulrich Peters in Werl, Sozialamtsrat Gerd-Ulrich Henze in Herford, Justizvollzugsamtsinspektor Reiner Koopmann in Bielefeld-Brackwede, Werner Oberhag und Herbert Lugge in Bochum, Gottfried Breuer in Köln, Betriebsinspektor Reinhard Schäffer in Herford. 118

119 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Bielefeld je 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Essen, Köln und Düsseldorf 1 Richter/in am AG - als weit. Aufsicht f. Richter/in - (R 2) b. d. AG Siegburg 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Paderborn 1 Staatsanwalt/-anwältin - als Gruppenleiter - (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bielefeld 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Münster 1 Richter/in am ArbG in Köln 1 Oberamtsanwalt/-anwältin in Dortmund 1 o. mehrere Oberregierungsrätin/-rat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Hagen 1 Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Psychologin/Psychologe (A 13 BBesO/Entgeltgr 13 TV-L) b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bez. Mönchengladbach 1 o. mehrere Sozialoberamtsrat/-amtsrätin - Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes - fliegend - im OLG-Bez. Hamm Bewerben können sich ausschließlich Sozialamtsräte/-amtsrätinnen, denen bereits endgültig ein Dienstposten als Gruppenleiter/in beim ambulanten Sozialen Dienst übertragen wurde. 1 o. mehrere Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 119

120 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr o. mehrere Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in dem OLG-Bez. Düsseldorf, vorrangig in den LG-Bezirken Düsseldorf und Krefeld mit noch näher zu bestimmenden Dienstsitzen. Die Einstellungen können zunächst nur in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgen (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt ( 31 JustG NRW). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeugnisablichtungen über die Schulabschlüsse und die weitere Ausbildung (einschl. Studium, staatliche Anerkennung u. ggf. (freiwilliges) Berufspraktikum) sowie ggf. Nachweise über weitere praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. Die Bewerbungen sind - für alle oder einen einzelnen Bezirke - bis zum an die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, Düsseldorf, zu richten. 1 Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d StA Essen je 1 Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. StA Paderborn u. Siegen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Sportübungsleiter/in nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als Koordinator/in - b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Iserlohn 2 Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. StA Bielefeld je 1 o. mehrere Justizamtsinspektor/in - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt- b. d. StA Dortmund u. Paderborn je 1 o. mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. StA Bochum u. Dortmund 120

121 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 mehrere Justizhauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Iserlohn mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Schwerte 1 Justizobersekretär/in b. d. StA Bochum 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A5) b. d. StA Hagen je 1 je 2 je 3 je 4 Notar/in i. d. AG-Bez. Arnsberg, Brilon, Schmallenberg, Gütersloh, Herford, Minden, Blomberg, Lemgo, Kamen, Unna, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Altena, Schwelm, Ahaus, Borken, Delbrück, Höxter, Bad Berleburg* Notar/in i. d. AG-Bez. Lübbecke, Bad Oeynhausen, Dortmund, Lünen, Iserlohn, Coesfeld, Gronau, Münster, Steinfurt, Warburg* Notar/in i. d. AG-Bez. Soest, Bielefeld, Bocholt, Ibbenbüren, Siegen* Notar/in i. d. AG-Bez. Recklinghausen, Detmold, Hamm, Rheine* je 6 Notar/in i. d. AG-Bez. Hagen, Paderborn * * Bewerbungen sind bis zum b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts angefordert und im Internet unter - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufgerufen werden kann. Geschäftsleiter/in b. d. LG Dortmund Bei dem LG Dortmund ist zum 1. Februar 2013 der Dienstposten d. Geschäftsleiters/ Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den BesGr. A 13 BBesO (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt der BesGr. A 13 bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präs. d. OLG in Hamm zu richten. Geschäftsleiter/in b. d. AG Gladbeck Bei dem Amtsgericht Gladbeck ist zum der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leitung des Fahrdienstes b. d. JVA Kleve Bei der JVA Kleve ist ab dem 1. Dezember 2012 der Dienstposten d. Fahrdienstleiters/ Fahrdienstleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 bis A 9 m. AZ. BBesO (mittlerer Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Kleve angefordert werden. 121

122 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 10 Dozent/in an der FHR NRW Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen/eine Richter/in bzw. Staatsanwalt/ Staatsanwältin oder mehrere Richter/innen bzw. Staatsanwälte/ Staatsanwältinnen, der/die bereit ist/sind, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2012 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist erwünscht. Bewerbungen sind bis zum 1. Juni 2012 auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Wissenschaftliche Mitarbeiter beim BGH Beim BGH sind mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibungen der Justiz) entnommen werden. Rücknahme: Die Ausschreibung der Stelle f. d. Geschäftsleiter/in b. d. AG Dortmund (JMBl. NRW Nr. 9 v. 1. Mai 2012) wird hiermit zurückgenommen. 122

123 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juni 2012, Nr. 11 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW 123 Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre Personalnachrichten Ausschreibungen 129 Bekanntmachungen Nr. 16. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 23. Mai 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwalt Uwe Stollmann, Hans-Böckler-Str. 29, Bochum, Tel.: 0234/12057, Telefax: 0234/ info@rae-rsw.de Rechtsanwalt Thomas Höffer, Finnentroper Str. 23, Attendorn, Tel.: 02722/93620, Telefax: 02722/ RAe.J.Schmitz@t-online.de Rechtsanwalt Thomas Trapp, Bamenohler Str. 284, Finnentrop, Tel.: 02721/97510 und 02721/975177, Telefax: 02721/ Schulte.Trapp@t-online.de 123

124 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Nr. 17. Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2011 Bekanntmachung d. JM vom 11. Mai 2011 ( I. 1) - JMBl. NRW S Letzte Übersicht für das Jahr JMBl S Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die zugeflossen sind Lfd. Nr. OLG-Bezirk Zahl der Schiedspersonen am Jahresende Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der Fälle, in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der durch Vergleich erledigten Fälle Zahl der Fälle, in denen eine Partei nicht erschienen ist Zahl der erteilten Erfolgslosigkeitsbescheinigungen gem. 29 a Abs. 1 Buchst. c) SchAG NRW Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der Fälle, in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der Fälle, in denen der Sühneversuch Erfolg gehabt hat Zahl der Personen, gegen die Ordnungsgeld nach 39 SchAG festgesetzt worden ist den Gemeinden EURO den Schiedsämtern EURO Düsseldorf , ,40 2 Hamm , ,27 3 Köln , ,90 insgesamt , ,57 124

125 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte z. Richterin am LG: Richterin Dr. Almut Madlen Schneider in Duisburg; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Milva Reehuis in Kempen u. Heidi Riechert in Duisburg-Ruhrort; z. Gerichtsvollzieherin: Justizobersekretärin Anika Schneidenbach in Dinslaken u. Heike Davids in Viersen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Frank Metzen in Düsseldorf, Markus Wiemers in Duisburg, Bernhard van de Linde in Duisburg-Hamborn, Simone Petri in Kleve, Michaela Grünert in Moers, Martin Bockstegen und Dominik Knipprath in Krefeld, Michael Franken in Viersen, Kai Engels, Melanie Gerhard und Karl-Heinz Knobloch in Wuppertal, Heico Breenkötter in Remscheid. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.) Rudolf Wehr in Düsseldorf. Richterin auf Probe Assessorin: Dorothea Faust. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zulassungen: Anna Knierbein, Philipp Spiske u. Michaela Vogel in Duisburg, Markus Adams, Niklas Bielefeld, Jan Bohrenkämper, LL.M., Dr. Axel Borchard, Mario Brosche, Catharina Dehnen, Sebastian Ehrhardt, Andreas Eichinger, Martin Eisenbeis, Dr. Alexander Fandrey, Dr. Christian Friedrich Fonk, Anja Giesen, Dr. Anna Gregoritza, Benjamin Grzimek, Fabian Haupt, Sonja Hebben, LL.M., Dr. Peter Hölz, Dr. Felix Keinath, LL.M., Dr. Jens Kellerhoff, Alexa Krauß, Roman Kreutzer, Johannes Kupfer, Rebekka Küppers, Martin Langner, Marisa Oevermann, Daniel Olk, Michaela Paul, Maike Peters, Christoph Pitsch, Eva Schröder, Dr. Christian Steigüber, Anna Stolz, Evgeny Swarzewitsch, Markus Thoma u. Iris Thome in Düsseldorf, Peter Harabasz in Hückelhoven, Volker Weber in Krefeld, Ursula Stoof in Ratingen, Julia Görtz u. Viola Paul in Remscheid, Kerstin Markgraf in Willich, Laura Kesting in Wuppertal u. Bastian Kandt in Xanten. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richterin am AG: Richterin Alexandra Kuhne in Lippstadt; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Stephan Saßmannshausen in Siegen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - b. d. OLG Hamm: Erster Justizhauptwachtmeister Harald Pelka in Hamm. 125

126 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Katharina Althaus, Claudius-Dominic Bollmann, Jan Intrup, Dr. Anne Karkmann, Markus Kliegel, Manuela Thies, Tilmann Vaerst u. Stephan Wilms. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Ümit Görgün in Arnsberg. Versetzt: Leitende Oberstaatsanwältin - BesGr. R 3 - Heike Becher aus Hamm nach Hagen. Ruhestand: Oberamtsanwalt Christian Latzel in Münster; Justizamtfrau Roswitha Gersie-Holtgrewe in Paderborn. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Hasim Alici in Dortmund, Wolf Ansorge in Witten, Therese Aßmann in Dortmund, Peter Bäcker in Essen, Ulrich Baier in Lennestadt, Juliane Bergmann, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Martina Braun (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christoph Brede in Essen, Artur Buchmüller in Münster, Stephan Casselmann in Bochum, Melanie Däumer in Lünen, Kamal Darwiche (bisher RAK Koblenz) in Essen, Andreas Ditter in Essen, Marco Di Venanzio LL.M. in Dortmund, Ralf Drache in Gelsenkirchen, Dr. Heike Findeisen (bisher RAK Düsseldorf) in Hamm, Kerstin Gleis in Münster, Marcel Graefen in Dortmund, Peter Groß in Hagen, Radoslaw Hajdukonis (bisher RAK Hamburg) in Bielefeld, Nina Hamann-Hensel (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Maresa Hormes (bisher RAK Stuttgart) in Essen, Thomas Kaulbach in Münster, Markus Knuth in Lüdenscheid, Sven Kock in Warendorf, Christof Kürschner in Dortmund, Dr. Rainer Liesen (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Franz Lübbehüsen (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Anna Julia Lütgenau in Dortmund, Linus Meyer in Bielefeld, Javier Minguillón Espinosa in Rheine (ausl. RA nach EuRAG), Stefan Müller in Herne, Dr. Bianca Möller in Siegen, Silvia Musholt in Vreden, Verena Niemann in Münster, Christian Paterak in Recklinghausen, Janka-Vanessa Pieper in Essen, Bina Babette Pohlmann (bisher RAK Oldenburg) in Münster, Burkard Pollmann (bisher RAK Sachsen) in Paderborn, Florian Rampelmann in Münster, Fabian Ricken in Münster, Florian Rodepeter in Dortmund, Sandra Sauerland in Wilnsdorf, Christian Sedlmeier in Münster, Bärbel Seher in Bochum, Christoph Selter (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Stefanie Süß in Hamm, Yvonne Dominique Schmahl in Bielefeld, Charlotte Schmidt in Rheda-Wiedenbrück, Dominik Schürmann in Bochum, Andrea Stegemann in Emsdetten, Björn Taterka in Essen, Melanie Tewes in Bochum, Sonja Tomkötter gen. Emskötter in Witten, Astrid Wilkening in Hamm, Friederike Winters LL.M. in Essen, Carolin Wolters in Rheda-Wiedenbrück, Nora Winckel in Siegen. Löschungen als Rechtsanwalt: Melanie Bertsch in Dortmund, Nicolas Rinösl in Paderborn, Maria Leveling in Borken, Eva-Maria Bernard in Gladbeck, Markus Antemann in Borken, Silke Röntgen in Dortmund, Rainer Böse in 126

127 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Essen, Carlo Wessel in Netphen, Mark Balke in Hattingen, Katrin Burzlaff in Meschede, Dr. Heinz Dreismann in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Melanie Friedrich in Bielefeld, Michaela Paul in Bocholt, Felix Hudy in Dortmund, Carsten Rüger in Paderborn, Malte Pehl in Bochum, Marieke Gersmann, LL.M. in Münster. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter am AG als d. ständ. Vertr. e. Dir.: Richter am AG als weiterer aufsichtf. Richter Peter Büllesfeld in Siegburg, z. Richter am AG als weiterer aufsichtsf. Richter: Richter Voker Kirchesch in Köln. Versetzt: Richterin am LG Astrid Hodeige als Richterin am AG in Köln. Ruhestand: Direktorin d. AG Ute Weiss in Wermelskirchen, Vors. Richter am LG Dr. Helmut Möller in Köln, Richter am AG Martin Claessen in Euskirchen, Richterin am AG Brigitta Maubach in Köln, Richter am AG Matthias Abels in Leverkusen, Justizamtsrat Peter Oldendorp in Aachen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Hans Peter Müller in Köln u. Justizhauptsekretär Bernd Glaser in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Barbara Elisabeth Bölling. Notarinnen/Notare Notaramt erloschen: Notar a.d. Franz Niewöhner in Monschau. Staatsanwaltschaften: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Guido Kläsener aus Köln b. d. GStA u. Dr. Stephan Neuheuser in Köln. Versetzt: Oberstaatsanwältin Annelie Meinert v. d. GStA nach Bonn. 127

128 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Ruhestand: Justizobersekretärin Ursula Wende in Aachen. Ruhestand: LAG-Bezirk Köln Richterin am ArbG Dr. Margot Bock in Siegburg. Justizvollzug z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Nicole von Privaloff; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Kerstin Brandau-Fiebig in Bielefeld-Senne z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ: Justizvollzugsamtsinspektor Egbert Klöpperpieper, Oliver Prehn in Bielefeld-Senne, Joachim Podszus in Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Jürgen Hanke, Rainer Lesen, Heinz-Jürgen Walter in Bielefeld-Senne, Lothar Baier u. Marcus Golabek in Dortmund; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Volker Flötgen in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Thorsten Faust, Thorsten Henneke, Marco Raschke, Maik Rehling, Nils-Oliver Schmidt, Daniel Schulte in Bielefeld-Senne, Sandra Schmitz, Oliver Greilich u. Andreas Schulz in Dortmund. Versetzt: Oberregierungsrätin Susan Schneider von Bochum nach Wuppertal-Vohwinkel. Ruhestand: Oberlehrerin Barbara Berk in Siegburg, Justizvollzugsamtmann Karl-Heinz Lothmann in Aachen, Justizvollzugsoberinspektor Reiner Koopmnan in Bielefeld-Brackwede (Berichtigung der Veröffentlichung vom 15. Mai 2012), Justizvollzugsamtsinspektor Dieter Folville in Dortmund. 128

129 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d. AG (R 2 m. AZ.) in Detmold 1 Direktor/in d. AG (R 2) in Meschede 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. StA in Arnsberg 1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) in Bochum 1 Richter/in am FG in Münster Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung b. d. Präs. d. FG Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen. 1 Richter/in am AG in Schmallenberg 1 Richter/in am AG in Meinerzhagen 1 Richter/in am AG in Steinfurt 1 Richter/in am ArbG in Minden 1 Richter/in am ArbG in Düsseldorf mehrere Richter/in am LG Aachen 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Aachen 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln 129

130 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Regierungsdirektor/-in (A 15) - ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter d Leiters/Leiterin - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-amtsrätin (A 13) fliegend - Sachgebietsleiter/in b. d. OLG Düsseldorf und Geschäftsleiter/in eines Amtsgerichts, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 m AZ eingestuft ist - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Justizamtsrat/-amtsrätin - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - zugleich ständ. Vertreter/in d. Geschäftsleiters - b. d. AG Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter 1 - b. d. JVA Dortmund - das Anforderungsprofil kann bei der JVA Dortmund angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Dortmund 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) - fliegend - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVK NRW in Fröndenberg mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Dortmund 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6)- Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. LG Detmold Berichtigung: Die Ausschreibung einer Stelle f. d. Geschäftsleiter/in d. LG Dortmund (JMBl. NRW Nr. 10 v. 15. Mai 2012) wird wie folgt berichtigt bzw. ergänzt: Bei dem Landgericht Dortmund ist zum der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 BBesO (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. 130

131 Geschäftsleiter/in b. d. AG Marl Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 11 Bei dem Amtsgericht Marl ist der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 BBesO bis A 13 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Weitere/r Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Krefeld Bei dem LG Krefeld ist demnächst der Dienstposten eines/einer weiteren Gruppenleiterin/Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort einzurichtenden weiteren Gruppenleiter/innen Stelle ist der BesGr. A 12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamte des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk d. OLG Düsseldorf. Leiter/in des Berufsbildungszentrums b. d. JVA Geldern Bei der JVA Geldern ist die Funktion d. Leiters/Leiterin des Berufsbildungszentrums zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 10 bis A 12 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Geldern angefordert werden. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 6. und 7. Dezember 2012 statt. An dieser Prüfung nehmen auch die Auszubildenden teil, die die Abschlussprüfung im Juni/Juli 2012 nicht bestehen oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung im Juni/Juli 2012 teilnehmen können. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum schriftlich nach den von den zuständigen Stellen in Kürze bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in 10 Abs. 4 und 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/s Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW S. 142) i.d.f.v (GV. NRW S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahme: Die Ausschreibung mehrerer Stellen f. Justizhauptsekretär/innen b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf (JMBl. NRW Nr. 10 v. 15. Mai 2012) wird hiermit zurückgenommen. 131

132 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 12 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juni 2012, Nr. 12 Inhaltsübersicht Personalnachrichten Ausschreibungen 135 Personalnachrichten Justizministerium z. Staatssekretär: Ministerialdirigent Karl-Heinz Krems vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung; z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Marco Grips; z. Oberamtsrat: Amtsrat Romy Heukelbach, Wolfgang Niggemeyer u. Jens Schulz. Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Norbert Stobbe in Düsseldorf; z. Richterin am AG: Richterin Antje Hahn in Duisburg u. Astrid Laufen in Duisburg-Hamborn; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Gerd Adler in Mühlheim/Ruhr; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/- amtfrau Günter Taubert in Düsseldorf, Maren Schorn in Ratingen, Oliver Enaux in Oberhausen, Ute Richter in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Willi Josef Anheyer in Mühlheim an der Ruhr, Mario Nisi in Wuppertal. Ruhestand: Vors. Richter am OLG: Ottmar Breidling, Lutz Braunöhler und Axel Plum; Direktor des AG Lothar Genter in Ratingen; Richterin am AG Karin von Brauchitsch-Behncke in Neuss. Staatsanwaltschaften z. Justizamtsrat: Justizamtmann Claus-Peter Sassen b. d. GStA. 132

133 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 12 OLG-Bezirk Hamm Gerichte z. Präsidenten des Amtsgerichts - BesGr. R 4 -: Direktor des Amtsgerichts Jörg Heinrichs aus Bielefeld in Essen; z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Christel Lange u. Dr. Jutta Laws, Andreas Aschenbach, Paul Grothe, Frank Kosziol u. Peter van Lindt, Vors. Richter am LG Michael Schmidt aus Essen; z. Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R 2 - Thomas Schulze aus Meschede in Soest; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Michael Kersting in Münster; z. Richterin am AG: Richterin Dr. Johanna Heusel in Dortmund; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Oliver Kleimeier in Bad Oeynhausen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Jutta Braun in Dülmen. Versetzt: Vorsitzender Richter am LG Reinhard Kollmeyer als Richter am OLG von Bielefeld nach Hamm und Richter am AG - als der ständige Vertreter e. Dir. - Klaus Schrüfer als Direktor des AG - BesGr. R 2 - von Herne nach Herne-Wanne. Ruhestand: Präsident des AG Norbert Kassen, AG Essen, Justizoberamtsrat Götz Stojek in Recklinghausen, Justizamtsinspektorin Margit Frewer-Greupner in Höxter, Justizhauptsekretär Ludger Boes in Tecklenburg, Erster Justizhauptwachtmeister Bernd Honnen und Werner Ocklenburg in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Nadine Göhde. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ - Susanne Ruland aus Arnsberg in Dortmund u. Staatsanwalt Heiko Lindken aus Münster b. d. GStA; z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Florian Wolfrum in Bielefeld u. Svenja Semke in Münster; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Helena Mietze in Münster; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Christian Struck in Arnsberg. Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Hans-Jürgen Anders in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Stephen Jones (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. 133

134 Löschungen als Rechtsanwalt: Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 12 Katrin Speyer in Telgte, Athina Hochschultz in Menden, Miriam Maßmann in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Tim Windgassen in Marl, Melanie Bluhm in Lübbecke, Guido Becker in Hagen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Eugen Gerlach in Bochum, Hans-Christof Baust in Delbrück und Eckart Klein in Lippstadt. OLG-Bezirk Köln Gerichte z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Daniel Kurth in Aachen u.dr. Melanie Meyer-Berger in Bonn; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Sandra Langer-Corica in Köln. Versetzt: Richter am LG Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen aus Koblenz als Richter am AG nach Euskirchen. Ruhestand: Justizamtsrat/-amträtin Hubert Küppers u. Peter Oldendorp in Aachen, Anita Schulte in Düren, Justizamtmann Klaus Fuchsberger in Brühl, Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ. Hans Peter Müller in Köln u. Justizhauptsekretär Bernd Glaser in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Dr. Daniel Hackländer, Wiebke Hinz u. Dr. Anna Köhler. Ruhestand: Vors. Richter am LAG Dr. Reinhard Vossen. LAG-Bezirk Düsseldorf Justizvollzug z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Dirk Schaffland in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Rolf 134

135 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 12 Schröder in Bielefeld-Senne; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Siegfried Heerde u. Andreas Splitthoff in Herford; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Christian Haferstroh u. Stephan Pöggeler in Herford. Ruhestand: Regierungsamtsrätin Christa Spengler in Köln, Justizvollzugsamtsinspektor Werner Ermlich u. Reiner Gräser in Bochum, Heinz-Dieter Nauendorf, Lothar Harder in Köln, Justizvollzugshauptsekretär Walter Marciniak in Moers-Kapellen. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktor/in d AG (R 1m. AZ.) in Wermelskirchen je 1 mehrere Richter/in am AG - als d. std. Vertr. e. Direktors/Direktorin (R 2) b. d. AG Bonn, Ahaus u. Herne Oberstaatsanwalt/-anwältin b. d. GStA in Köln 1 Richter/in am AG in Euskirchen 1 Richter/in am SG in Düsseldorf 1 Richter/in am SG in Duisburg 1 Regierungsrat/-rätin - Sachgebietsleiter/in - b. d. LSG NRW 1 Regierungsamtsrat/-amtsrätin - Verwaltungsleiter/-in - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden - 1 o. mehrere Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. VG Düsseldorf, Köln, Minden o. Münster 135

136 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr o. mehrere Regierungsamtmann/-amtfrau - fliegend - b. d. Sozialgerichten im Bezirk des LSG NRW je 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. SG Detmold u. Duisburg 1 Sozialoberinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Paderborn mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum an den Präsidenten des Landgerichts Paderborn zu richten. 1 Justiz-/Regierungsamtsinspektor/in (A 9 mit AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. VG o. b. d. OVG in Münster 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9 m. AZ) b. d. AG Köln 1 Regierungsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Beamter/Beamtin, die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrn.- b. d. LSG NRW 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A9 m. AZ.) - Leiter/in des Fahrdienstes - b. d. JVA Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden - 1 o. mehrere Regierungsamtsinspektor/in b. d. LSG NRW 1 Regierungsamtsinspektor/in b. d. SG Dortmund 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieher/in (A 9) im LG-Bez. Bonn 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Essen 1 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Remscheid 1 Justiz-/Regierungsamtsinspektor/in (A 9), Beamter/ Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt, b. e. VG o. b. d. OVG in Münster 3 Regierungshauptsekretär/in - fliegend b. d. Sozialgerichten im Bezirk des LSG NRW 1 Justiz-/Regierungshauptsekretär/in b. e. VG o. b. d. OVG in Münster mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Essen 136

137 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Hauptwerkmeister/in b. d. JVA Essen 1 Regierungsobersekretär/in b. d. JVA Bielefeld-Brackwede 1 Erste/r Justizhauptwachtmeister/in (A 6) Leiter/in d. Justizwachtmeisterei b. d. AG Solingen je 1 je 2 Notar/in i. d. AG-Bez. Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Dinslaken und Wesel * Notar/in i. d. AG-Bez. Mülheim an der Ruhr und Oberhausen* 3 Notar/in i. d. AG-Bez. Duisburg* * Bewerbungen sind bis zum b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts angefordert und im Internet unter - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufgerufen werden kann. Leiter/in d. Dezernats 6 b. d. OVG für das Land NRW Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW ist zum 1. Februar 2013 der Dienstposten d. Leiters/Leiterin d. Dezernats 6 zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 16 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich aus haushaltswirtschaftlichen Gründen nur Beamtinnen und Beamte des höheren Justizdienstes (Aufstiegsbeamte) der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW, denen ein Amt der Bes.Gr. A 13 bis A 15 BBesO übertragen ist. Verwaltungsleiter/-in in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg Bei der Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist der Dienstposten d. Verwaltungsleiterin/ Verwaltungsleiters zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g. D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Geschäftsleiter/in b. d. SG Aachen Bei dem SG Aachen ist der Dienstpostens d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 BBesO zugeordnet. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen Bei der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. 137

138 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juli 2012, Nr. 13 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften 138 Bekanntmachungen Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen 159 Personalnachrichten Ausschreibungen Allgemeines Allgemeine Verfügungen Nr. 13. Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften AV d. JM vom 13. Juni 2012 ( I. 7) - JMBl. NRW S Die bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften anfallenden Verwaltungsgeschäfte werden in den jeweiligen Verwaltungsabteilungen bearbeitet, die sich bei den Gerichten in Dezernate gliedern. 2 Für die Bearbeitung der bei dem dem Oberlandesgericht angegliederten Justizprüfungsamt anfallenden Justizverwaltungsgeschäfte gelten die Bestimmungen des Abschnitts Die Verwaltungsabteilung untersteht der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts, des Landesarbeitsgerichts und der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt (Gerichts- bzw. Behördenleitung) unmittelbar; bestimmte Verwaltungsaufgaben können der ständigen Vertreterin bzw. dem ständigen Vertreter übertragen werden. 138

139 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr In der Dienstaufsicht über das in der Verwaltungsabteilung und im Justizprüfungsamt tätige Personal - mit Ausnahme der Richterinnen und Richter sowie der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes - wird die Gerichts- bzw. Behördenleitung durch die Geschäftsleiterin bzw. den Geschäftsleiter unterstützt. 2 Dezernate 2.1 Besetzung Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts bestimmt die Leiterinnen bzw. Leiter der Dezernate und Sachgebiete sowie die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt die Dezernentinnen und Dezernenten bzw. Leiterinnen und Leiter der Sachgebiete, soweit sie bzw. er die Bearbeitung der Verwaltungsgeschäfte nicht sich selbst oder ihrer bzw. seiner ständigen Vertretung vorbehält. 2 Soweit die Präsidentin bzw. der Präsident die Bearbeitung nachfolgender Verwaltungsgeschäfte nicht sich selbst oder ihrer bzw. seiner ständigen Vertretung vorbehält, ist a) die Leitung der für Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten zuständigen Dezernate Richterinnen bzw. Richtern zu übertragen, b) die Leitung der für Personalangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten zuständigen Dezernate Richterinnen bzw. Richtern oder Beamtinnen bzw. Beamten des höheren Dienstes zu übertragen, c) die Leitung der für Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten zuständigen Dezernate bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten Richterinnen bzw. Richtern, Beamtinnen bzw. Beamten des höheren Dienstes oder Tarifbeschäftigten des - vergleichbar - höheren Dienstes zu übertragen, d) die Leitung der für Haushalts-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten zuständigen Dezernate bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten in der Regel Richterinnen bzw. Richtern zu übertragen, e) die Leitung der für die Bearbeitung der Disziplinarangelegenheiten zuständigen Dezernate bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten Richterinnen bzw. Richtern zu übertragen. f) die Leitung weiterer Dezernate bei den Oberlandesgerichten, beim Landessozialgericht und bei den Landesarbeitsgerichten Richterinnen bzw. Richtern, Beamtinnen bzw. Beamten des höheren Dienstes oder Tarifbeschäftigten des - vergleichbar - höheren Dienstes zu übertragen. 3 Die Leitung des Dezernats Oberjustizkasse bei dem Oberlandesgericht Hamm obliegt einer Beamtin oder einem Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes. 4 Soweit die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt die Bearbeitung nachfolgender Verwaltungsgeschäfte nicht sich selbst oder ihrer bzw. seiner ständigen Vertretung vorbehält, ist a) die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten, b) die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der übrigen Beamtinnen und Beamten Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten oder anderen Beamtinnen bzw. Beamten des höheren Dienstes, 139

140 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 c) die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten, anderen Beamtinnen bzw. Beamten des höheren Dienstes oder Tarifbeschäftigten des - vergleichbar - höheren Dienstes, d) die Bearbeitung der Haushalts-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten in der Regel Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten, e) die Bearbeitung der Disziplinarangelegenheiten Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten als Dezernentinnen bzw. Dezernenten zu übertragen Für die Bestellung und Abberufung der Pressedezernentin bzw. des Pressedezernenten sind die insoweit ergangenen besonderen Bestimmungen (AV über die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit den Medien vom 12. November 2007 ( II. 2 / JMBl. NRW S. 2) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten Die Dezernentinnen und Dezernenten sind für die ordnungsgemäße Erledigung der ihrem Dezernat bzw. ihnen zugewiesenen Aufgaben verantwortlich. 2 Sie unterzeichnen - soweit die Zeichnung nicht vorbehalten ist - alle Vorgänge, die nach ihrer Bedeutung nicht der Unterschrift der Gerichts- bzw. Behördenleitung oder der ständigen Vertretung bedürfen. 3 Hierzu gehören auch Berichte an das Justizministerium, denen weder grundsätzliche noch politische Bedeutung zukommt Soweit der Umfang eines von einer Richterin oder einem Richter geleiteten Dezernats es erfordert, kann dem Dezernat eine weitere Richterin oder ein weiterer Richter zur Unterstützung unter gleichzeitiger Regelung der Zeichnungsbefugnisse zugeteilt werden. 2 Für weitere dem Dezernat zugewiesene besondere Aufgaben (z.b. Verfahrenspflegestellen) können weitere Richterinnen oder Richter unter gleichzeitiger Regelung der Zeichnungsbefugnis zugeteilt werden Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts kann den Dezernaten, die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt kann der Verwaltungsabteilung Sachgebietsleiterinnen bzw. Sachgebietsleiter zuweisen. 2 Im Übrigen setzen sie dort - soweit erforderlich - Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter sind Beamtinnen und Beamte des höheren oder gehobenen Dienstes oder Beschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen, die - bei den Gerichten innerhalb eines Dezernats - einen Aufgabenbereich von besonderer Bedeutung oder besonderem Umfang wahrzunehmen haben. 2 Hierzu gehören auch übergreifende Leitungs- und Koordinierungsaufgaben. 3 In den Personal- und Disziplinarangelegenheiten ist die Funktion der Sachgebietsleiterin bzw. des Sachgebietsleiters Beamtinnen bzw. Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes zu übertragen. 4 Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs obliegt den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern insbesondere die Bearbeitung von Grundsatzsachen und schwierigen Einzelsachen. 5 Im Übrigen haben sie für die ordnungsgemäße Abwicklung aller Vorgänge aus ihrem Aufgabenbereich zu sorgen, soweit die Dezernentin oder der Dezernent die Bearbeitung nicht selbst übernommen hat. 6 Sie bereiten die Vorgänge unterschriftsreif vor. 7 Die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter sind zu ermächtigen, laufende Geschäftsvorgänge von nicht grundsätzlicher 140

141 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Bedeutung zu unterzeichnen. 8 Die Ermächtigung ist schriftlich zu erteilen; ihr Umfang ist festzulegen. 9 Die Befugnis der Dezernentin oder des Dezernenten, sich im Einzelfall die Zeichnung vorzubehalten, bleibt unberührt Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind Beamtinnen und Beamte des gehobenen oder mittleren Justizdienstes oder Beschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen; ihnen ist ein sachlich abgegrenzter Aufgabenbereich zu übertragen. 2 Sie sind zu ermächtigen, Vorgänge zu unterzeichnen, deren Zeichnung durch die Dezernentin oder den Dezernenten oder die Sachgebietsleiterin oder den Sachgebietsleiter nicht erforderlich ist. 3 Für die Ermächtigung gilt Nr Satz 7 und 8 entsprechend. 4 Im Übrigen sind die bearbeiteten Vorgänge der Sachgebietsleiterin oder dem Sachgebietsleiter oder - soweit nicht vorhanden - der Dezernentin oder dem Dezernenten vorzulegen. 5 Die Dezernentin oder der Dezernent kann - im Einzelfall oder für bestimmte Aufgabengebiete - auch die unmittelbare Vorlage anordnen Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die dem Dezernat oder der Verwaltungsabteilung für bestimmte Aufgaben zugeteilten Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes oder Beschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen. 2.2 Gliederung Die Dezernate sollen durch arabische Zahlen (Dezernat 1 usw.) bezeichnet werden. 2 Ihre Zahl ist a) bei den Oberlandesgerichten möglichst auf 9, höchstens jedoch auf 13 und b) bei dem Landessozialgericht und den Landesarbeitsgerichten möglichst auf 4, höchstens jedoch auf 6 zu begrenzen. 3 Das Dezernat Oberjustizkasse bei dem Oberlandesgericht Hamm bleibt hierbei unberücksichtigt. 4 Die Zahl der insgesamt eingerichteten Sachgebiete ist auf das Doppelte der eingerichteten Dezernate, bei den Generalstaatsanwaltschaften auf das Doppelte der unter Ziffer Satz 3 a) bis e) bezeichneten Aufgabenbereiche zu beschränken Für die der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts oder der ständigen Vertretung unmittelbar nachgeordneten Aufgaben (z.b. Gleichstellung, Presseangelegenheiten, Innenrevision, Datenschutz, Kostenprüfungen) kann von der Bildung eines Dezernats abgesehen werden, wenn weiteres Unterstützungspersonal nicht erforderlich ist oder dies aus anderen Gründen nicht geboten erscheint. 2.3 Aufgaben Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts weist den Dezernaten, die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt weist der Verwaltungsabteilung bzw. den Dezernentinnen und Dezernenten die zu erledigenden Verwaltungsaufgaben zu. 141

142 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Gerichts-bzw. Behördenleitung bestellt die für Haushaltsangelegenheiten zuständige, in der Regel dem richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Dienst angehörige Bedienstete bzw. den für Haushaltsangelegenheiten zuständigen, in der Regel dem richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Dienst angehörigen Bediensteten oder eine bzw. einen ihrer/seiner Vorgesetzten zur/zum Beauftragten für den Haushalt. 2 Die AV vom 7. Oktober 2005 ( I JMBl. NRW S. 255) in der jeweils gültigen Fassung bleibt im Übrigen unberührt Das für Angelegenheiten des Kostenwesens zuständige Dezernat stellt die Beamtin oder den Beamten für die Kostenprüfung beim Oberlandesgericht und bei der Generalstaatsanwaltschaft gemäß Abschnitt V der Kostenverfügung in Verbindung mit Nr. 7 der Geschäftsordnung für Bezirksrevisoren; für die Kostenprüfung bei der Generalstaatsanwaltschaft ist dieses Dezernat an die Weisung der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts gebunden. 2 Zu diesem Dezernat gehört außerdem die Kassenprüferin bzw. der Kassenprüfer in der Bewertung einer Sachgebietsleiterin bzw. eines Sachgebietsleiters. 3 Sofern der Umfang der Kassenprüfungsgeschäfte es zulässt, können ihr bzw. ihm weitere Aufgaben übertragen werden Zur sachgerechten Erledigung von Verwaltungsgeschäften können einzelne Verwaltungsaufgaben oder bestimmte Aufgabengebiete einer Verwaltungsabteilung eines anderen Oberlandesgerichts bzw. einer anderen Mittelbehörde zugewiesen werden. 2 Für die Bearbeitung der "externen" Geschäfte sind die Weisungen der originär zuständigen Stelle zu beachten. 3 Vorgesehene Aufgabenzuweisungen an eine andere Verwaltungsabteilung sind dem Justizministerium vorab zu berichten Die Gerichts- bzw. Behördenleitung regelt die Vertretung der Dezernentinnen und Dezernenten, der Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter. 3 Bereichsspezifische Regelungen 3.1 Justizprüfungsamt Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes führt die Aufsicht über den Geschäftsbereich des Justizprüfungsamtes Die Präsidentin bzw. der Präsident des Oberlandesgerichts teilt dem Justizprüfungsamt das zur Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben erforderliche Personal zu Die Bestimmungen in Nr (Dezernentinnen/Dezernenten), Nr (weitere Richterinnen/Richter), Nr (Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter) und Nr (weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) gelten entsprechend. 142

143 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Generalstaatsanwaltschaften 1 Die bzw. der Beauftragte für den Haushalt der Generalstaatsanwaltschaft kann im Einvernehmen mit der bzw. dem Beauftragten für den Haushalt des Oberlandesgerichts die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln auch anderen Bediensteten der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts (als Titelverwalterinnen oder Titelverwalter) übertragen. 2 Die Bediensteten werden in diesen Fällen als Titelverwalterinnen bzw. Titelverwalter der Generalstaatsanwaltschaft im Sinne der Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften zu 9 Landeshaushaltsordnung tätig. 4 Schriftverkehr 1 Die in den Verwaltungsabteilungen zu fertigenden Schreiben ergehen vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3 unter dem Kopf "Die Präsidentin des (Bezeichnung des Gerichts)" bzw. "Der Präsident des (Bezeichnung des Gerichts)" bzw. "Die Generalstaatsanwältin" bzw. "Der Generalstaatsanwalt" oder - soweit es sich um Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich einer anderen Behörde handelt - unter deren Kopf. 2 Die Schreiben werden von den Dezernentinnen und Dezernenten, den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Rahmen ihrer Zeichnungsbefugnis mit dem Zusatz "Im Auftrag" vollzogen. 3 Absatz 1 gilt für förmliche Kassenanordnungen entsprechend. 4 Schreiben bei der Kostenprüfung ergehen unter dem Kopf "Die Kostenprüfungsbeamtin bzw. der Kostenprüfungsbeamte bei dem (Bezeichnung des Gerichts)"; sie werden von der bestellten Beamtin bzw. dem bestellten Beamten vollzogen. 5 Der Schriftverkehr der Oberjustizkasse richtet sich nach den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften zu 79 LHO. 6 Die im Justizprüfungsamt zu fertigenden Schreiben ergehen unter dem Kopf "Die Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht" bzw. "Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht". 7 Die Schreiben werden von den Dezernentinnen und Dezernenten und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Rahmen ihrer Zeichnungsbefugnis mit dem Zusatz "Im Auftrag" vollzogen. 5 Schlussbestimmungen 1 Diese AV tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. 2 Gleichzeitig treten die AV d. JM vom 9. Juni 1997 ( I. 7) - JMBl. NW S in der Fassung vom 3. August 2007 sowie die RV d. JM vom 23. April 2003 ( I A. 3 - früher: RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v II I - S 1230/Arb 1230) außer Kraft. 143

144 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Bekanntmachungen Nr. 18. Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2011 Bekanntmachung des JM vom 15. Juni 2012 (1441 E - I. 1/12) - JMBl. NRW S (Letzte Übersicht für das Jahr 2010 im JMBl. NRW 2011, S. 289 ff.) - JMBl. NRW S Teil I. Amtsgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Mahnsachen Zivilprozesssachen a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Abhilfeverfahren gem. 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Klagen im Verfahren für geringfügige Forderungen -small claims- vgl ff. ZPO (Erfassung seit 2010) / Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren Verteilungsverfahren Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens Zwangsverwaltungen Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gehörige Vollstreckungssachen Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Streitverfahrens

145 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 II. Insolvenzverfahren Eröffnete 1. Insolvenzverfahren Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren Insolvenzverfahren nach Europäischen Recht B. Familiensachen Die Darstellung der Geschäftsentwicklung in Familiensachen hat im Hinblick auf die Einführung des FamFG zum 1. September 2009 eine Umstrukturierung erfahren. Auf Grund dieser Veränderung und den damit einhergehenden Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Daten ist auf die Darstellung der Vorjahreswerte verzichtet worden. a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 5 aufgeführt) abgetrennte Folgesache(n) einstweilige Anordnungen Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen c) Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig davon betrafen 1. Scheidung andere Ehesache Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. 2 GewSchG

146 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. 266 FamFG weitere Familiensache d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens darunter waren - vereinfachte Unterhaltsverfahren sonstige FH-Verfahren e) Vormundschaften und Pflegschaften (Am Jahresende blieben anhängig) - Vormundschaften Pflegschaften C. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. Standesamtssachen Anträge auf Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz a) Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtsuchenden b) Berechtigungsschein erteilt auf einen mit Hilfe einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts und/oder nachträglich gestellten Antrags c) Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines schriftlich zurückgewiesen d) Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens gem. 10 Abs. 3 BerGH Art der durch die Rechtsanwaltschaft gewährte Beratungshilfe a) Beratung und Auskunft (Nr. 2501, 2502 VV RVG) b) Vertretung (Nr VV RVG) c) Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung der Rechtssache (Nr VV RVG) Sonstige Handlungen und Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerhalb eines anhänigen Verfahrens Grundbuchsachen eingereichte Urkunden betreffend a) Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht (vor 2010: Begründung und Veränderung von Eigentum und Erbbaurecht) b) Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III c) Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs-und Teileigentum sowie von Erbbaurechten (vor 2010: Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum) 7. Nachlass- und Teilungssachen a) Testamentsachen (IV) b) Sonstige Nachlasssachen (VI) Am Jahresschluss blieben anhängig a) Betreuungen

147 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 b) Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familiengerichts, vgl. II. e)) c) Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familien- oder Betreuungsgerichts, vgl. II. e) und IV. 8 d)) d) Pflegschaften des Betreuungsgerichts (seit September 2009) Gesamtzahl Verfahren auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung (bis September 2009 vormundschaftsgerichtl. Genehmigung) Andere betreuungsgerichtliche Angelegenheiten ohne Verfahren nach 340 Nr. 1 FamFG (bis September 2009: "Andere vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten") Betreuungen Registersachen a) Eingetragene Vereine Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende * *Verwerfungen durch Registerkonzentration im Jahr 2009 b) Güterrechtsregister Eintragungen Löschungen c) Partnerschaftsregister Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Eintragungen ins Handelsregister A d) Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende e) Offene Handelsgesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende f) Kommanditgesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende g) Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende h) Rechtsformen ausländischen Rechts HRA Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende i) HRA Juristische Personen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende

148 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Eintragungen ins Handelsregister B k) Aktiengesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende l) Kommanditgesellschaften auf Aktien Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende m) Gesellschaften mit beschränkter Haftung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende n) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende o) Europäische Aktiengesellschaften (SE) Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende p) Rechtsformen ausländischen Rechts HRB Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende r) Eingetragene Genossenschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende s) Musterregister Löschungen t) Seeschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende u) Binnenschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Kirchenaustritte Unterbringungssachen a) auf Grund des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung darunter Verfahren über Abschiebehaft gem. 62 b) AufenthG sowie über Haft nach 15 Abs. 5 und 57 Abs. 3 AufenthG Landwirtschaftssachen D. Hinterlegungssachen Zahl der anhängig gewordenen Sachen

149 E. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) darunter waren 1. Anklagen Beschleunigte Verfahren Vereinfachte Jugendverfahren ( 76 JGG) Hauptverhandlungen nach 408 Abs. 3 StPO Einsprüche gegen von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle Privatklageverfahren Objektive Verfahren Nachverfahren nach 439 StPO Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung Sicherungsverfahren c) Urteile d) Hauptverhandlungen II. Bußgeldverfahren a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) darunter waren Einspruch gegen Bußgeldbescheid c) Urteile d) Verfahren mit Hauptverhandlung e) Erzwingungshaftanträge F. Rechtshilfesachen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. Ersuchen an das Amtsgericht davon Zuständigkeit a) des Richters b) des Rechtspflegers

150 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Ersuchen an die Geschäftsstelle Teil II. Landgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in 1. Instanz a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Abhilfeverfahren gem. 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind ( 1 Abs. 2 AVAG) (seit 2010) / Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren II. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Abhilfeverfahren gemäß 321a ZPO Berufungen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren III. Beschwerden Eingänge insgesamt davon waren 1. Beschwerden in WEG-Sachen (bis 2010) 381 / / 150

151 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Nachlassbeschwerden (bis 2010) 475 / / 3. Betreuungsbeschwerden Beschwerden in Insolvenzsachen Beschwerden in Kostensachen Beschwerden in Freiheitsentziehungs-, Unterbringungs- und betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen (seit 2010) / Sonstige Beschwerden in FGG-Sachen / / 8. Sonstige Beschwerden (bis 2010: ohne FGG-Sachen) B. Strafsachen I. Strafsachen in 1. Instanz a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) darunter waren 1. Anklagen Objektive Verfahren Nachverfahren nach 439 StPO Sicherungsverfahren Vorlagen/Verweisungen durch Gerichte niederer Ordnung Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung c) Urteile d) Hauptverhandlungen II. Strafsachen in der Berufungsinstanz a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) darunter waren 1. Offizialverfahren Privatklageverfahren c) Urteile d) Hauptverhandlungen III. Beschwerden Eingänge

152 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 IV. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer Verfahren nach 462 a, 463 StPO vor der 1. großen kleinen Strafvollstreckungskammer Teil III. Staatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren a) Geschäftsentwicklung (Js-Sachen) 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende davon aa) staatsanwaltliche Dezernate 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende bb) amtsanwaltliche Dezernate 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon wurden beendet durch 1. Anklage vor dem Schwurgericht, der großen Strafkammer, der Jugendkammer Anklage vor dem Schöffengericht, dem Jugendschöffengericht Anklage vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Einstellung oder Zurückweisung Entscheidung im beschleunigtem Verfahren Vereinfachtes Jugendverfahren Andere Art der Erledigung c) Verfahren wegen Straftaten im Straßenverkehr c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde davon Zahl der Personen, 1. gegen die angeklagt wurde gegen die Strafbefehl beantragt wurde bezüglich derer sich das Verfahren in anderer Weise erledigte e) Die erledigten Verfahren betrafen 1. 1 Person Personen Personen bis 10 Personen

153 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr und mehr Personen f) Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs-Sachen) g) Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz B. Sonstige Tätigkeit a) Gnadensachen b) Entschädigungssachen nach dem StrEG c) Zivilsachen d) Rechtshilfesachen e) Zahl der Personen, gegen die eine Vollstreckung eingeleitet wurde Teil IV. Oberlandesgericht A. Zivilsachen I. Berufungen a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Berufungen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren II. Beschwerden Eingänge davon waren 1. Beschwerden in Landwirtschaftssachen Verfahren nach 23 EGGVG Nachlassbeschwerden (seit 2010) Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschl. der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach 156 KostO (Seit 2010: ohne Nachlassbeschwerden; mit Beschwerden nach dem SpruchG) 5. Sonstige Beschwerden

154 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 B. Familiensachen Die Darstellung der Geschäftsentwicklung in Familiensachen hat im Hinblick auf die Einführung des FamFG zum 1. September 2009 eine Umstrukturierung erfahren. Auf Grund dieser Veränderung und den damit einhergehenden Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Daten ist auf die Darstellung der Vorjahreswerte verzichtet worden. I. Beschwerden gegen Endentscheidungen a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführt) Beschwerden in einstweiligen Anordnungsverfahren (seit s. II. 2.) / Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen 3 - c) Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig davon betrafen 1. Scheidung andere Ehesachen Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. 2 GewSchG Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. 266 FamFG weitere Familiensache d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens

155 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 II. Sonstige Beschwerden Eingänge 1. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe Einstweilige Anordnung über (II. 2 nur bis s. I. b) 2.) aa) elterl. Sorge / bb) Herausgabe eines Kindes / cc) Ehewohnung / dd) Verbleibensanordnung (seit 2010) - 11 / ee) Gewaltschutz (seit 2010) / 3. Aussetzung des Scheidungsverfahrens Wert des Verfahrensgegenstandes Kostenangelegenheit sonstige Angelegenheit C. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen in 1. Instanz Eingänge (Geschäftsanfall) II. Revisionen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) davon waren 1. Offizialverfahren Privatklageverfahren Rechtsbeschwerden nach dem OWiG Zulassungsanträge c) Urteile (ab 1989 nur bei Revisionsinstanz) d) Hauptverhandlungen (ab 1989 nur bei Revisionsinstanz) Teil V. Generalstaatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren OJs a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen)

156 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 davon wurden erledigt 1. durch Anklage vor dem Oberlandesgericht durch Einstellung oder Zurückweisung auf sonstige Weise c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde davon Zahl der Personen, 1. gegen die angeklagt wurde bezüglich deren sich das Verfahren in anderer Weise erledigte B. Sonstige Tätigkeit a) Revisionen b) Rechtsbeschwerden nach dem OWiG c) Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen d) Beschwerden gegen Bescheide von Staats- / Amtsanwälten e) Haftprüfungsverfahren f) Aus- und Durchlieferungsverfahren g) Gnadensachen h) Entschädigungssachen nach dem StrEG Teil VI. Verwaltungsgerichte A. Hauptverfahren a) Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) der Numerus-clausus-Sachen 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) der sonstigen Verfahren 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Sonstige Verfahren 1. Vollstreckungsverfahren Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens

157 Teil VII. Oberverwaltungsgericht A. Erstinstanzliche Hauptverfahren Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Berufungen Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) der Numerus-clausus-Sachen 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende b) der sonstigen Verfahren 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende D. Sonstige Verfahren 1. Sonstige Beschwerden Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens Teil VIII. Finanzgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall)

158 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil IX. Sozialgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil X. Landessozialgericht A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende C. sonstige Beschwerden Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil XI. Arbeitsgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende

159 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 B. Beschlussverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil XII. Landesarbeitsgerichte A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Beschwerdeverfahren in Beschusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Beschwerdeverfahren nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Nr. 19. Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen Bekanntmachung d. JM vom 19. Juni 2012 (7621 Z. 14) - JMBl. NRW S Die Hauptschwerbehindertenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen - Geschäftsbereich Justizvollzug - setzt sich nach dem Ausscheiden des bisherigen 1. Stellvertreters der Hauptvertrauensperson, Herrn Sozialoberamtsrat Ulrich Peters, Justizvollzugsanstalt Werl, mit Ablauf des 30. April 2012, wie folgt zusammen: Hauptvertrauensperson: Justizvollzugsoberinspektor Wolfgang Römer, Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel 1. Stellvertreter: Justizvollzugsamtsinspektor Walter Holterbosch, Justizvollzugsanstalt Düsseldorf 159

160 2. Stellvertreter: Justizvollzugsamtsinspektor Rainer Fregonese, Justizvollzugsanstalt Bochum Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte z. Richter am LG: Richter Dr. Andreas Schmidtke in Wuppertal; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. René Dechant in Duisburg-Hamborn, Richter Henning Schäfer in Oberhausen, Richter Alexander Vorrath in Wesel, Dr. Carola Iwand in Solingen. Ruhestand: Richter am AG Prof. Dr. Walter Röchling in Mönchengladbach-Rheydt; Richter am LG Joachim Franke in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Dr. Sebastian Becker, Jana Henrich, Eva Meiers, Sebastian Strunk. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt Thorsten Sänger aus Kleve in Wuppertal u. Kirsten Böing in Wuppertal; z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ -: Staatsanwältin Petra Szczeponik in Düsseldorf. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zulassungen: Martina Merkes in Dormagen, Bianca Araujo u. Dr. Ingo Risch in Duisburg, Anton Appel, Dr. Jan Bärenfänger, M.Jur. Kirsten Baubkus, Dr. Ingo Bott, Frederic Büttner, Kim Domke, Dr. Clemens Eggert, Simone Augusto Funghini, Artur Gebert, Nadja Irmgard Goretzki, Dr. Christine Karin Heeg, Jürgen Herres, Dr. Julika Himmel, Sebastian Mathias Hinzen, LL.M., Johannes Kindler, Sören Kläner, Matthias Klemisch, Dr. Rainer Kluge, Christoph Kohn, Franziska Korn, Kirsten Krogoll, Michael Kühn, Nils Lavista-Wiesch, LL.M., Dr. Patrick Lieske, Jörg Ulrich Looman, Alexander Losigkeit, Dr. Angela Metzmacher, Carolin Meyer-Schwickerath, Christoph Richter, Aglaia Rohrwasser, Robert Rostek, LL.M., Tobias Rudolf, Christian Schmidt, Dustin Schwerdtfeger, Stefanie Thelen, Dr. Marcus Tusch, Dr. Sebastian Weller, Dr. Christiane Wiegand, Friederike von Winterfeld u. Ulrich Zimmermann in Düsseldorf, Dr. Heinz-Jörg Engels in Kalkar, Britta Lüdicke in Meerbusch, Dr. Miriam Firmenich, MLE in Mönchengladbach, Xenia Ernst in Mülheim an der Ruhr, Ingo Lang in Neuss, Adna Hadziresic u. Niklas Mantell in Oberhausen, Dr. Wolf Harlfinger in Remscheid, Christian Pentzek in Solingen, 160

161 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Sigmar Peters in Wesel, Jörg Cornely in Willich, Malte Pehl, Christine Thede u. Tim Windgassen in Wuppertal. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Richterin am AG - als die ständ. Vertr. e. Dir./in -: Richterin am AG Claudia Kruse in Lippstadt; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Stefan Wild in Paderborn; z. Sozialoberinspektor: Sozialinspektor Ulrich Möhl in Paderborn. Ruhestand: Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R2 AZ - Dr. Hans-Georg Lagemann in Ahaus, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Günther Kley in Paderborn, Richter am LG Joachim Nölleke in Arnsberg, Richter am AG Hans-Ulrich Reiners in Unna, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Gerd Riedel in Arnsberg und Herbert Hintze in Iserlohn. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/ in Martin Bichmann, Thomas Kliegel, Simon Melcher, Dr. Julia Niesten-Dietrich, Jennifer Sachs und Torsten Wolbring. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt als Gruppenleiter -BesGr. R 1 m. AZ-: Staatsanwalt Dirk Stickeln in Dortmund; z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Barbara Unger in Bielefeld, Sonja Lißek in Detmold u. Bastian Wurm in Essen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Ann-Carolin Althaus in Essen, Judith Asiama LL.M. in Essen, Robin Berkey in Siegen, Anna Brandt in Paderborn, Sarah Buschert in Gelsenkirchen, Florian El-Munayyes in Bielefeld, Nils Flaßhoff in Bielefeld, Dr. Michael Fortmann LL.M. in Detmold, Wolf-Peter Haarmann in Münster, Elisabeth Höller (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Holl in Dortmund, Stephan Hüllmann in Paderborn, Benjamin Kura in Gelsenkirchen, Juliane Martin (bisher RAK Berlin) in Bad Oeynhausen, Lars Menges in Bochum, Melanie Minnerop in Bochum, Nathalie Molicki in Essen, Bastian Reuter in Bielefeld, Martin Schick (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Anna Schledewitz in Dortmund, Anja Schwermer LL.M. in Dortmund, Simone Schwörer in Essen, Julia Steil (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Stefanie Tack in Iserlohn, Claudia Theisen in Bielefeld, Didem Yenisoy (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Sebastian Zöllner in Preußisch Oldendorf. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Eberhard Titze in Hagen, Dieter Röllecke in Bielefeld, Walter Klüsener in Datteln, Johannes Münstermann in Gelsenkirchen, Maria Schrape in Paderborn, Hilal Issever in Dortmund, Reinhard Wilhelm in Ense. 161

162 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Abgabe in andere Kammerbezirke: Julia Hauer in Bocholt, Michael Hoffmann in Münster, Markus Rüpke in Essen, Beate Wiemann in Bochum, Fabienne Fuchslocher in Essen, Matthias Hammacher in Essen, Simona Markert in Essen, Matthias Frank in Dortmund, Katharina Schölzel in Gevelsberg, Thomas Thiel in Arnsberg, Dr. Kai M. Simon in Bielefeld, Robert Heinemann in Essen, Anja Schmitz in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Dr. Jan Heitmeyer in Coesfeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Eckart Crämer in Dortmund und Arnulf Schmidt in Münster. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richterin am LG: Richterin Theodora Barmbas in Bonn. Ruhestand: Richter am AG Hans-Jürgen Krah in Königswinter. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christoph-Severin Haase in Köln, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Hansjörg Bohk, Melanie Desmet und Irene Enne in Aachen. Versetzt: Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Prinz v. d. GStA nach Köln. Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Peter Ludwig in Bonn. Justizvollzug z. Regierungsamtsrätin: Manuela Benz in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär Ronald Arendt, Detlef Lange, Andreas Lorenscheit und Rüdiger Meier in Bochum, Svend Stobbe in Remscheid; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Edwin Evers, Michael Groth, Marco Pütz, Daniel Witthuhn, Daniela Altenwerth und Nina Schnurpfeil in Bochum, Marco Wirth in Remscheid. 162

163 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 Ruhestand: Sozialoberamtsrat Wilhelm Kroh in Heinsberg, Justizvollzugsamtsinspektor Peter Frings in Aachen, Karl-Heinz Wamser und Wilfried Mink in Wuppertal-Vohwinkel. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsident/in d. LG (R 6) in Bochum 1 Präsident/in d. LG (R 5) in Dortmund 1 Präsident/in d. LG (R 4) in Arnsberg 1 o. mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf 1 Direktor/in d. AG (R 2) Wipperfürth 1 Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir.- (R 2) b. d. AG Leverkusen 1 Richter/in am AG -als. weit. Aufs. führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Hagen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Arnsberg 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Hamm mehrere je 1 o. mehrere Richter/in am LG in Düsseldorf Richter/in am LG in Duisburg und Kleve 1 Richter/in am LG in Wuppertal 163

164 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 13 je mehrere je 1 je 1 mehrere Richter/in am AG in Düsseldorf, Langenfeld, Duisburg-Ruhrort, Dinslaken und Viersen Richter/in am AG in Neuss, Ratingen, Duisburg, Oberhausen, Geldern, Kleve, Rheinberg, Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt, Wuppertal, Mettmann und Velbert Richter/in am AG Aachen, Bergheim u. Brühl Richter/in am AG in Köln 1 Richter/in am AG Bottrop 1 Richter/in am AG in Herford 1 Richter/in am AG in Bünde 1 Richter/in am ArbG in Bielefeld 1 Richter/in am ArbG in Dortmund 1 Richter/in am ArbG in Gelsenkirchen 1 Richter/in am ArbG in Iserlohn 1 Richter/in am ArbG in Münster 1 Richter/in am ArbG b. d. ArbG Mönchengladbach. 1 Sozialamtmann/-amtfrau b. d. JVA Remscheid - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Remscheid angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Hamm - - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Hamm angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JAA Lünen 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Sicherheitszentrale, Außenpforte, Ambulanz- und Sicherungsaufgaben - b. d. JVK NRW - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter des JVK NRW angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVK NRW 1 Justizamtsinspektor/in - Beamter/in, der/die überwiegend Sachbearbeiteraufgaben nach Abschnitt I b der RV des JM NRW vom I B wahrnimmt - b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JAA Lünen 164

165 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Regierungsamtsinspektor/in b. d. SG Münster mehrere Justizhauptsekretär/in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Moers-Kapellen 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JAA Lünen mehrere Justizobersekretär/in b. e. StA im GStA-Bez. Düsseldorf Hauptamtliche Lehrkraft (allgemeiner Vollzugsdienst) bei der Justizvollzugsschule NW in Wuppertal Bei der Justizvollzugsschule NW Josef-Neuberger-Haus- in Wuppertal ist im Wege der Abordnung die Funktion einer hauptamtlichen Lehrkraft (allgemeiner Vollzugsdienst) zu besetzen. Das Anforderungsprofil nebst Stellenbeschreibung kann b. d. Leiter d. Justizvollzugsschule angefordert werden. Rücknahme: Die im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen Nr. 9 vom 1. Mai 2011 erfolgte Stellenausschreibung Sozialamtmann/-frau - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg wird hiermit zurückgenommen. 165

166 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juli 2012, Nr. 14 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften 166 Bekanntmachungen Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen. 168 Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen. 169 Hauptpersonalrat bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 171 Personalnachrichten Ausschreibungen. 177 Allgemeine Verfügungen Nr. 14. Organisation der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten, dem Landessozialgericht, den Landesarbeitsgerichten und den Generalstaatsanwaltschaften AV d. JM vom 5. Juli 2012 ( I. 7) - JMBl. NRW S Die AV d. JM vom 13. Juni 2012 ( I. 7) - JMBl. NRW S wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1.1 Satz 2 wird die Ziffer "3.2" durch die Ziffer "3.1" ersetzt. 2. In Nummer Satz 4 wird die Ziffer "3" durch die Ziffer "4" ersetzt. II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. I. 166

167 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Bekanntmachungen Nr. 20. Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des JM vom 6. Juni 2012 ( Z. 1) - JMBl. NRW S Übersicht für das Jahr 2010 im JMBl. NRW 2011 S A. Gerichtsvollzieher Lfd. Nr. OLG-Bezirk Zahl der Gerichts vollzieher (einschl. Hilfskräfte) Zustellungen vom Gerichts vollzieher persönlich bewirkt Zustellun gen unter Mitwirkung der Post Protest aufträge Zwangsvoll streckungs und sonsti gen Aufträ ge durchge führten Versteige rungen durchge führten Vor pfändungen Voll stre ckungs aufträge der Justiz behörden Verfahren auf Abnah me der eidesstatt lichen Versi cherung Düsseldorf 294, Hamm 505, Köln 242, Sa , Sa , B. Vollziehungsbeamte der Justiz Lfd. Nr. OLG-Bezirk Vollziehungsbeamten (einschl. Hilfskräfte) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden Zahl der durchgeführten Versteigerungen durchgeführten Vorpfändungen Verfahren auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (von Sp. 4) Düsseldorf 13, Hamm 10, Köln 13, Sa , Sa ,

168 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Nr. 21. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 9. Juli 2012 (2700 Z. 1) JMBl. NRW S. 168 Der am 14. Juni 2012 gewählte Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: Staatsanwalt Jochen Hartmann Staatsanwaltschaft Duisburg Oberstaatsanwalt Ralf Vetter Staatsanwaltschaft Detmold Oberstaatsanwalt Markus Caspers Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Staatsanwalt Christian Tobias Bolik Staatsanwaltschaft Essen (Anmerkung: Herr Bolik hat sein Amt als Mitglied am niedergelegt) Staatsanwalt Uwe Schroeder Staatsanwaltschaft Duisburg Staatsanwalt (GL) Dietmar Sauerland Staatsanwaltschaft Paderborn Staatsanwalt Timo Dörffer Staatsanwaltschaft Bochum Staatsanwalt Björn Heckhoff Staatsanwaltschaft Münster Staatsanwältin Elke Hinterberg Staatsanwaltschaft Essen Staatsanwältin Sonja Iwand Staatsanwaltschaft Köln Oberstaatsanwalt Gunnar Greier Staatsanwaltschaft Köln Oberstaatsanwältin Beate Vogt Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwalt Peter Koschnick Staatsanwaltschaft Essen Oberstaatsanwalt Bernd Schulz Generalstaatsanwaltschaft Köln (Anmerkung: als Nachrücker für Staatsanwalt Bolik) 168

169 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Vorsitzender: Staatsanwalt (GL) Dietmar Sauerland Staatsanwaltschaft Paderborn 1. Stellvertreter: NN 2. Stellvertreterin: Staatsanwältin Sonja Iwand Staatsanwaltschaft Köln Anschrift: Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Am Bischofsteich 36 (Staatsanwaltschaft) Paderborn Nr. 22. Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 5. Juli 2012 (2700 Z. 1) JMBl. NRW S. 169 Der am 14. Juni 2012 gewählte Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: a) Gruppe der Beamten: Justizvollzugsamtsinspektor Peter Brock Justizvollzugsanstalt Rheinbach Regierungsamtsinspektor Ulrich Biermann Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Justizvollzugsamtmann Rolf Oelke Justizvollzugsanstalt Köln Justizvollzugsamtsinspektor Andreas Schürholz Justizvollzugsanstalt Hagen Justizvollzugsamtsinspektor Horst Butschinek Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Börner Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen-Feldmark Justizvollzugsamtsinspektor Peter Buschmeier Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede 169

170 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Sozialoberinspektorin Katrin Eickmeyer Justizvollzugsanstalt Hagen Justizvollzugsoberinspektor Helmut Gülpen Justizvollzugsanstalt Heinsberg Justizvollzugsamtsinspektor Wolfgang Sonnenschein Justizvollzugsanstalt Bochum Justizvollzugsamtsinspektor Frank Mertzbach Justizvollzugsanstalt Aachen Justizvollzugsamtsinspektor Otto Sommerfeld Justizvollzugsanstalt Willich I Justizvollzugshauptsekretär Frank Baucke Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne b) Gruppe der Arbeitnehmer Andrea Krehl Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg Justizvollzugsamtsinspektor Heinz-Georg Klein Justizvollzugsanstalt Köln Vorsitzender: Justizvollzugsamtsinspektor Peter Brock Justizvollzugsanstalt Rheinbach Stellvertreter: Andrea Krehl Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg Justizvollzugsoberinspektor Helmut Gülpen Justizvollzugsanstalt Heinsberg Justizvollzugsamtsinspektor Detlef Börner Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen-Feldmark Anschrift: Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz Düsseldorf 170

171 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Nr. 23. Hauptpersonalrat bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 5. Juli 2012 (2700 Z. 1) JMBl. NRW S. 171 Der am 14. Juni 2012 gewählte Hauptpersonalrat bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: a) Gruppe der Beamten: Justizoberinspektorin Jutta Dünnes Amtsgericht Gummersbach Justizamtsinspektor Edgar Schrutek Amtsgericht Hamm Justizamtmann Ferdinand Kehren Amtsgericht Erkelenz Justizamtsrat Wolfgang Lämmer Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer Justizamtsinspektor Wolfgang Meyer Oberlandesgericht Köln Justizamtsinspektor Heinz Erl Landgericht Essen Justizamtsrat Stephan Emmler Amtsgericht Köln Oberamtsanwalt Heinz Köllmann Staatsanwaltschaft Mönchengladbach b) Gruppe der Arbeitnehmer Justizbeschäftigte Helga Sichtermann Landgericht Essen Justizbeschäftigte Monika Karstaedt Amtsgericht Leverkusen Justizbeschäftigter Bernward Schoppmann Staatsanwaltschaft Münster Justizoberamtsrat Rainer Saßmannshausen Oberlandesgericht Hamm Justizbeschäftigter Klaus Plattes Amtsgericht Düsseldorf Justizbeschäftigte Kornelia Rogowski Landgericht Krefeld 171

172 Justizbeschäftigte Christine Reß Landgericht Essen Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Vorsitzender: Justizamtsrat Wolfgang Lämmer Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer Stellvertreter: Justizbeschäftigter Klaus Plattes Amtsgericht Düsseldorf Justizamtsinspektor Heinz Erl Landgericht Essen Justizoberamtsrat Rainer Saßmannshausen Oberlandesgericht Hamm Anschrift: Hauptpersonalrat bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz Düsseldorf Personalnachrichten Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Direktorin d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. -: Richterin am AG als d. ständ. Vertr.in e. Dir. Anna Maria Nolten aus Wuppertal in Ratingen, z. Richter am AG - als weiterer Aus. f. Richter: Richter am AG Volker Zekl in Duisburg, z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Kerstin Trautner in Düsseldorf, z. Justizoberamtsrätin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizoberamtsrätin Jutta Lüttringhaus in Mühlheim/Ruhr, z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Fritz Gottschling in Duisburg-Ruhrort, Wolfgang Hartwig in Wesel, z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Irene Gloger in Solingen. Versetzt: Richterin am AG - als ständige Vertreterin eines Direktors - Puls aus Solingen als Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - nach Düsseldorf. Ruhestand: Vors. Richterin am OLG Margret Dohnke-Kraff in Düsseldorf; Richterin am AG - als weitere aufsichtf. Richterin - Gabriele Moser-Rodens in Düsseldorf, Richterin am AG Birgit Tiebel in Mettmann. 172

173 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Silke Boriss, Dr. Sven Fischbach. Übernommen: Richterin Claudia Isbrecht aus Baden-Württemberg. Staatsanwaltschaften z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Bruno Klein in Wuppertal; z. Justizamtsrat: Helmut Dengler in Düsseldorf; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sabrina Cassandra Koch in Duisburg. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Rolf-Gert Haferkamp in Duisburg. Notare Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Karl-Kuno Kriebel in Duisburg, Notar Dr. Helmut Fessler in Krefeld. Erreichen der Altersgrenze: Notar Sven Eichel in Krefeld. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - : Richter am OLG Michael Kretschmer in Kamen, z. Direktor des Amtsgerichts - BesGr. R 2 - : Richter am AG Dr. Ulrich Wilhelm Thewes in Höxter, z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Michael Becker in Dortmund, z. Richterin am LG: Richterin Karen Poch und Nicole Recksiegel in Bielefeld, Claudia Bruckmann, Tobias Oelsner, Eva-Marie Refflinghaus, Alexandra Schilling, Dr. Sandra Schumacher u. Oliver Wieczorek in Dortmund; z. Richter am AG: Richter Dr. Florian Hobbeling in Lemgo; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei-: Erster Justizhauptwachtmeister Detlef Stennei in Dortmund. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Rolf Lackmann in Hamm, Vorsitzender Richter am LG Klaus- Dieter Walden in Münster, Justizoberamtsrätin Angelika Surmann in Bielefeld, Sozialamtsrätin Brigitte Ginski-Adolph in Münster, Justizamtsinspektor Rainer Lücking in Bielefeld. 173

174 Richterinnen/Richter auf Probe Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Assessorin Kathrin Boor, Kristina Nattkemper und Birte Rösner. Staatsanwaltschaften Versetzt: Staatsanwältin/-anwalt Anne Thiemann aus Dortmund nach Münster u. Stefan Stankewitz aus Münster nach Dortmund. Ausgeschieden: Staatsanwältin Alexandra Löw aus Siegen durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Hesischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor Christoph Kinz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Löschungen als Rechtsanwalt: Andrea Wick in Dortmund, Christian Walfort in Münster, Alfred Thiemann in Ahlen, Krisztina Keeb-Szigeti in Detmold, Christoph Börner in Dülmen, Nico Aschner in Siegen, Nadia Battistoni in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Rainer Bertram in Münster, Nina Bauer in Essen, Dr. Alexandra Kelker in Sendenhorst, Jörg Krüger in Dortmund, Thomas Rieger in Essen, Henning Schwiesselmann in Münster, Alexandra Räckers-Michelmann in Ahaus. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Alfred Thiemann in Ahlen. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Dr. Johannes Hogenschurz in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Linda Souren in Aachen, Doris Begon-Alexander in Düren, Julia Batereau u. Christina Steinberg in Köln, Dr. Binke Hamdan in Königswinter. 174

175 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Amtsübertragung: Erste Justizhauptwachtmeisterin - BesGr. A 6 - : Erste Justizhauptwachtmeisterin Ivonne Merten in Köln. Versetzt: Richter am LG Tim Gebbensleben aus Düsseldorf als Richter am AG nach Köln u. Richterin am AG Gabriele Bos von Bergheim nach Köln. Ruhestand: Direktor des AG Dr. Joachim Kroll in Brühl, Justizamtsinspektorin - BesGr. A9 m.az - Heidelore Hahn in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Heins-Bernd Schmitz u. Karl-Heinz Wagner in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe: Assessor/in Marcel Andreas Koch, Tilman Wolf Müller u. Sina Nadine Obst. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/Richterin auf Probe) Sarah Hanner, Eva Küpper und Dr. Andreas Riedel in Bonn, Sabine Aßheuer, Christel Frehse und Ruth Paulus in Köln. LSG und Sozialgerichte z. Präsidentin d. SG - BesGr. R 4 BBesO: Präsidentin d. SG - BesGr. R 3 BBesO - Anita Schönenborn in Dortmund; z. Richterin am SG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am SG Dr. Birgit Burauer in Köln; z. Richter/in am SG: Richter/in Achim Sebastian Hoffmann in Düsseldorf u. Friederike Koops in Gelsenkirchen. Versetzt: Regierungshauptsekretärin Sylvia Bauer vom Sozialgericht Gelsenkirchen an das AG Gifhorn, Stadtinspektorin Nadine Menzel von der Stadt Dortmund als Regierungsinspektorin nach Dortmund, Stadtoberinspektor Michael Schmucker von der Stadt Dortmund als Regierungsoberinspektor nach Duisburg, Justizhauptsekretärin Cornelia Scheunemann von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau als Regierungshauptsekretärin nach Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Dr. Oliver Dammers u. Sabrina Spatzker. 175

176 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 LAG-Bezirk Düsseldorf Ruhestand: Vors. Richter am LAG Dr. Manfred Peter in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm z. Richter am ArbG: Richter Dr. Micheal Müntefering in Minden. Ruhestand: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Günter Schierbaum in Hamm. LAG-Bezirk Köln z. Richterin am ArbG: Richterin Eva Naumann in Aachen. Justizvollzug z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Ulrich Reckert in Remscheid; z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Andreas Kaiser in Glesenkirchen; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Frank Pohlen in Köln, Bernd Beier in Willich I; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Axel Brämer, Detlev Möller u. Hubert Stenzel in Büren; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Ralph Kortwinkel, Winfried Müller und Manfred Reichert in Bochum, Heiner Thöne u. Ludger Franke in Büren, Sabine Radelja in Moers-Kapellen; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Timo Burczik in Bochum, Tobias Richter in Büren; z. Regierungsobersekretär: Regierungssekretär Marco Marschall in Willich II. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Hans-Adolf Löw in Gelsenkirchen, Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Rudolf Burgard in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Hans Dahme in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor Friedhelm Eickmann u. Rolf Wedhorn in Herford, Klaus Krchov und Robert Schulte in Werl, Lothar Cirkel in Wuppertal-Vohwinkel, Betriebsinspektor Ulrich Jakobs in Bielefeld-Senne. 176

177 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. GStA in Köln je 1 Richter/in am AG - als. d. std. Vertr. e. Dir./in (R 2) b. d. AG Solingen u. Wuppertal 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Krefeld 1 Staatsanwalt/-anwältin - als Gruppenleiter (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bochum 1 Richter/in am AG in Euskirchen 1 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 2 Richter/in am VG in Köln 1 Richter/in am VG in Münster 1 Richter/in am ArbG in Solingen 1 Richter/in am ArbG in Dortmund 1 Oberlehrer/in (A 13) b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden - 1 Regierungsamtmann/-amtfrau b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 Regierungsoberinspektor/in im LAG-Bezirk Köln 1 Justizvollzugsoberinspektor/in - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes (BesGr. A 10 - mittlerer Dienst) - b. d. JVA Willich I - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 177

178 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 14 mehrere je 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Hagen Notar/in in Monschau und Rheinbach* 2 Notar/in in Köln* *Bewerbungen sind bis zum 15. August 2012 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.v.m. 2 Abs. 3 Satz 3 AVNot ist bei der Notarstelle in Monschau und einer der beiden Notarstellen in Köln der 1. Oktober 2012, bei der weiteren Notarstelle in Köln der 1. Februar 2013 und bei der Notarstelle in Rheinbach der 1. März Bewerbungen sind gemäß 11 AVNot an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, zu richten. Rücknahme: Die im JMBl. NRW Nr. 19 v. 1. Oktober 2011 erfolgte Stellenausschreibung für eine/n o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin fliegend Bezirksrevisor/in im OLG-Bez. Düsseldorf wird zurückgenommen. 178

179 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. August 2012, Nr. 15 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte, Justizbehörden und - einrichtungen (ohne Justizvollzug) Gerichtsvollzieherordnung (GVO) 180 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) 180 Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars 180 Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein- Westfalen (Überleitungsabkommen). 181 Personalnachrichten Ausschreibungen 194 Allgemeine Verfügungen Nr. 15. Arbeitsschutz im Bereich der Gerichte, Justizbehörden und - einrichtungen (ohne Justizvollzug) AV d. JM vom 11. Juli 2012 ( Z. 2) - JMBl. NRW S Die AV d. JM vom 21. November 2007 ( Z. 2) - JMBl. NRW S , geändert durch AV d. JM vom 5. Mai 2008 ( Z. 2) - JMBl. NRW S , wird wie folgt geändert: 1 Abschnitt wird wie folgt gefasst: Örtlicher Arbeitsschutzausschuss Die Pflicht zur Bildung eines örtlichen Arbeitsschutzausschusses bleibt unberührt. Der Betriebsarzt und die Fachsicherheitskraft nehmen einmal im Jahr an der Sitzung teil. 2 Diese AV tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 179

180 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Nr. 16. Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 19. Juli 2012 ( Z ) - JMBl. NRW S Die von den Landesjustizverwaltungen beschlossene bundeseinheitliche Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Die bisherige Gerichtsvollzieherordnung (AV d. JM vom 18. März 1980, I B. 124, - JMBl. NRW S , zuletzt geändert durch AV d. JM vom 15. Dezember 2003 ( Z. 124) - JMBl. NRW 2004 S. 18 -) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft. Der vollständige Text der Bestimmung wird in der Sammlung der Justizverwaltungsvorschriften (JVV-Online) im Justizintranet (lv.justiz.nrw.de) und im Internet-Auftritt der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ( veröffentlicht. Nr. 17. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) AV d. JM vom 19. Juli 2012 ( Z ) - JMBl. NRW S Die von den Landesjustizverwaltungen beschlossene bundeseinheitliche Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Die bisherige Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (AV d. JM vom 18. März 1980 ( I B. 124) - JMBl. NRW S , zuletzt geändert durch AV d. JM vom 2. Juni 2003 ( Z. 124) - JMBl. NRW S ) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft. Der vollständige Text der Bestimmung wird in der Sammlung der Justizverwaltungsvorschriften (JVV-Online) im Justizintranet (lv.justiz.nrw.de) und im Internet-Auftritt der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ( veröffentlicht. Bekanntmachungen Nr. 24. Ungültigkeitserklärung von Amtssiegeln eines Notars Bekanntmachung d. JM vom 13. Juli 2012 (5413 E - Z. 1/12) - JMBl. NRW S AV d. JM vom 23. März 2001 ( I B.54) - JMBl. NRW S in der Fassung vom 25. Oktober 2011 Das nachstehend näher bezeichnete Amtssiegel eines Notars ist in Verlust geraten. Das Amtssiegel wird hiermit für ungültig erklärt. Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich, unmittelbar dem Präsidenten des Landgerichts Dortmund mitzuteilen. Beschreibung des Amtssiegels Nicht nummeriertes Farbdrucksiegel mit dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen Material: Gummi Durchmesser: 35 mm Umschrift: 'Notariatsverwalter' in Selm 180

181 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Nr. 25. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 1. August JMBl. NRW S Die folgenden vier Überleitungsabkommen werden hiermit bekanntgemacht: Überleitungsabkommen zwischen dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg und dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 1 (1) Wird ein Mitglied eines vertragsschließenden Versorgungswerkes vor Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied in dem anderen Versorgungswerk, so kann es die bei dem bisher zuständigen (abgebenden) Versorgungswerk geleisteten Beiträge an das neu zuständige (aufnehmende) Versorgungswerk überleiten lassen. (2) Das abgebende Versorgungswerk überträgt sämtliche zugunsten des Mitglieds abgeführten Beiträge unter Beifügung einer Aufstellung, aus der Höhe und Zeitpunkt der Leistung in jährlichen Teilbeträgen zu ersehen sind (Überleitungsabrechnung), an das aufnehmende Versorgungswerk. (3) Das aufnehmende Versorgungswerk gewährt diesem Mitglied das Recht auf alle von ihm nach seiner Satzung zu erbringenden Leistungen in der Höhe, als wären die bei dem abgebenden Versorgungswerk geleisteten Beiträge zu den selben Zeiten bei ihm entrichtet worden. 2 (1) Die Überleitung erfolgt so lange nicht, wie ein Verfahren über den Versorgungsausgleich anhängig ist. (2) Die Überleitung ist ausgeschlossen, wenn 1. in einem Verfahren über den Versorgungsausgleich zu Lasten oder zugunsten der Anwartschaft des Mitglieds ein Anrecht übertragen wurde, oder 2. Ansprüche des Mitglieds gegen das abgebende Versorgungswerk gepfändet worden sind, oder 3. das Mitglied im Zeitpunkt des Überleitungsantrages bei dem abgebenden Versorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat oder zu diesem Zeitpunkt bereits berufsunfähig war. 181

182 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die beteiligten Versorgungswerke unterrichten sich unverzüglich vom Eintritt eines Überleitungsfalles. Entsprechendes gilt für die Erstellung der Überleitungsabrechnung und für den geldlichen Ausgleich. Der geldliche Ausgleich zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Versorgungswerk wird mit der Überleitungsabrechnung vorgenommen. Das Versicherungsrisiko geht an dem Tag der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei dem aufnehmenden Versorgungswerk über. 4 Etwaige Beitragsrückstände werden von dem abgebenden Versorgungswerk beigetrieben und nach Eingang unverzüglich dem aufnehmenden Versorgungswerk weitergeleitet, das hierbei gegebenenfalls Amtshilfe leistet. 5 (1) Noch nicht beschiedene Überleitungsanträge aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens werden unmittelbar nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommen abgewickelt. (2) Beiträge der Mitglieder, die vor Abschluss dieses Überleitungsabkommens von einem Versorgungswerk aufgrund der Mitgliedschaft beim anderen Versorgungswerk befreit worden waren oder von der Mitgliedschaft ausgenommen waren, können auf Antrag nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommens auf das Versorgungswerk übergeleitet werden, das die Befreiung ausgesprochen bzw. die Ausnahme von der Mitgliedschaft festgestellt hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens zu stellen. 6 Dieses Überleitungsabkommen tritt am Tage nach der Verkündung der letzten der nach den Satzungen der Versorgungswerke vorgesehenen Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das seit 2000 zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende Überleitungsabkommen außer Kraft. 7 Das Überleitungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Versorgungswerke mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist beantragte Überleitungen sind durchzuführen. 182

183 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Überleitungsabkommen zwischen der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen und dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 1 (1) Wird ein Mitglied eines vertragsschließenden Versorgungswerkes vor Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied in dem anderen Versorgungswerk, so kann es die bei dem bisher zuständigen (abgebenden) Versorgungswerk geleisteten Beiträge an das neu zuständige (aufnehmende) Versorgungswerk überleiten lassen. (2) Das abgebende Versorgungswerk überträgt sämtliche zugunsten des Mitglieds abgeführten Beiträge unter Beifügung einer Aufstellung, aus der Höhe und Zeitpunkt der Leistung in jährlichen Teilbeträgen zu ersehen sind (Überleitungsabrechnung), an das aufnehmende Versorgungswerk. (3) Das aufnehmende Versorgungswerk gewährt diesem Mitglied das Recht auf alle von ihm nach seiner Satzung zu erbringenden Leistungen in der Höhe, als wären die bei dem abgebenden Versorgungswerk geleisteten Beiträge zu den selben Zeiten bei ihm entrichtet worden. 2 (1) Die Überleitung erfolgt so lange nicht, wie ein Verfahren über den Versorgungsausgleich anhängig ist. (2) Die Überleitung ist ausgeschlossen, wenn 1. in einem Verfahren über den Versorgungsausgleich zu Lasten oder zugunsten der Anwartschaft des Mitglieds ein Anrecht übertragen wurde, oder 183

184 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Ansprüche des Mitglieds gegen das abgebende Versorgungswerk gepfändet worden sind, oder 3. das Mitglied im Zeitpunkt des Überleitungsantrages bei dem abgebenden Versorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat oder zu diesem Zeitpunkt bereits berufsunfähig war. 3 Die beteiligten Versorgungswerke unterrichten sich unverzüglich vom Eintritt eines Überleitungsfalles. Entsprechendes gilt für die Erstellung der Überleitungsabrechnung und für den geldlichen Ausgleich. Der geldliche Ausgleich zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Versorgungswerk wird mit der Überleitungsabrechnung vorgenommen. Das Versicherungsrisiko geht an dem Tag der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei dem aufnehmenden Versorgungswerk über. 4 Etwaige Beitragsrückstände werden von dem abgebenden Versorgungswerk beigetrieben und nach Eingang unverzüglich dem aufnehmenden Versorgungswerk weitergeleitet, das hierbei gegebenenfalls Amtshilfe leistet. 5 (1) Noch nicht beschiedene Überleitungsanträge aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens werden unmittelbar nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommen abgewickelt. (2) Beiträge der Mitglieder, die vor Abschluss dieses Überleitungsabkommens von einem Versorgungswerk aufgrund der Mitgliedschaft beim anderen Versorgungswerk befreit worden waren oder von der Mitgliedschaft ausgenommen waren, können auf Antrag nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommens auf das Versorgungswerk übergeleitet werden, das die Befreiung ausgesprochen bzw. die Ausnahme von der Mitgliedschaft festgestellt hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens zu stellen. 6 Dieses Überleitungsabkommen tritt am Tage nach der Verkündung der letzten der nach den Satzungen der Versorgungswerke vorgesehenen Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das seit 1998 zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende Überleitungsabkommen außer Kraft. 7 Das Überleitungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Versorgungswerke mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist beantragte Überleitungen sind durchzuführen. 184

185 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Überleitungsabkommen zwischen der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen und dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 1 (1) Wird ein Mitglied eines vertragsschließenden Versorgungswerkes vor Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied in dem anderen Versorgungswerk, so kann es die bei dem bisher zuständigen (abgebenden) Versorgungswerk geleisteten Beiträge an das neu zuständige (aufnehmende) Versorgungswerk überleiten lassen. (2) Das abgebende Versorgungswerk überträgt sämtliche zugunsten des Mitglieds abgeführten Beiträge unter Beifügung einer Aufstellung, aus der Höhe und Zeitpunkt der Leistung in jährlichen Teilbeträgen zu ersehen sind (Überleitungsabrechnung), an das aufnehmende Versorgungswerk. (3) Das aufnehmende Versorgungswerk gewährt diesem Mitglied das Recht auf alle von ihm nach seiner Satzung zu erbringenden Leistungen in der Höhe, als wären die bei dem abgebenden Versorgungswerk geleisteten Beiträge zu den selben Zeiten bei ihm entrichtet worden. 185

186 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr (1) Die Überleitung erfolgt so lange nicht, wie ein Verfahren über den Versorgungsausgleich anhängig ist. (2) Die Überleitung ist ausgeschlossen, wenn 1. in einem Verfahren über den Versorgungsausgleich zu Lasten oder zugunsten der Anwartschaft des Mitglieds ein Anrecht übertragen wurde, oder 2. Ansprüche des Mitglieds gegen das abgebende Versorgungswerk gepfändet worden sind, oder 3. das Mitglied im Zeitpunkt des Überleitungsantrages bei dem abgebenden Versorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat oder zu diesem Zeitpunkt bereits berufsunfähig war. 3 Die beteiligten Versorgungswerke unterrichten sich unverzüglich vom Eintritt eines Überleitungsfalles. Entsprechendes gilt für die Erstellung der Überleitungsabrechnung und für den geldlichen Ausgleich. Der geldliche Ausgleich zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Versorgungswerk wird mit der Überleitungsabrechnung vorgenommen. Das Versicherungsrisiko geht an dem Tag der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei dem aufnehmenden Versorgungswerk über. 4 Etwaige Beitragsrückstände werden von dem abgebenden Versorgungswerk beigetrieben und nach Eingang unverzüglich dem aufnehmenden Versorgungswerk weitergeleitet, das hierbei gegebenenfalls Amtshilfe leistet. 5 (1) Noch nicht beschiedene Überleitungsanträge aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens werden unmittelbar nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommen abgewickelt. (2) Beiträge der Mitglieder, die vor Abschluss dieses Überleitungsabkommens von einem Versorgungswerk aufgrund der Mitgliedschaft beim anderen Versorgungswerk befreit worden waren oder von der Mitgliedschaft ausgenommen waren, können auf Antrag nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommens auf das Versorgungswerk übergeleitet werden, das die Befreiung ausgesprochen bzw. die Ausnahme von der Mitgliedschaft festgestellt hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens zu stellen. 186

187 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Dieses Überleitungsabkommen muss durch die Vertreterversammlung beider Versorgungswerke genehmigt werden und in Niedersachsen auch durch die Aufsichtsbehörde. Es tritt am Tag nach der Verkündigung der letzten der nach der Satzung der Versorgungswerke vorgesehenen Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das seit 1988 zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende Überleitungsabkommen außer Kraft. 7 Das Überleitungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Versorgungswerke mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist beantragte Überleitungen sind durchzuführen. Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Celle, den Düsseldorf, den Dr. Peter Eiselt Vorsitzender des Verwaltungsausschusses Lothar Lindenau Präsident 187

188 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Überleitungsabkommen zwischen dem Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes und dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen 1 (1) Wird ein Mitglied eines vertragsschließenden Versorgungswerkes vor Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied in dem anderen Versorgungswerk, so kann es die bei dem bisher zuständigen (abgebenden) Versorgungswerk geleisteten Beiträge an das neu zuständige (aufnehmende) Versorgungswerk überleiten lassen. (2) Das abgebende Versorgungswerk überträgt sämtliche zugunsten des Mitglieds abgeführten Beiträge unter Beifügung einer Aufstellung, aus der Höhe und Zeitpunkt der Leistung in jährlichen Teilbeträgen zu ersehen sind (Überleitungsabrechnung), an das aufnehmende Versorgungswerk. (3) Das aufnehmende Versorgungswerk gewährt diesem Mitglied das Recht auf alle von ihm nach seiner Satzung zu erbringenden Leistungen in der Höhe, als wären die bei dem abgebenden Versorgungswerk geleisteten Beiträge zu den selben Zeiten bei ihm entrichtet worden. 2 (1) Die Überleitung erfolgt so lange nicht, wie ein Verfahren über den Versorgungsausgleich anhängig ist. (2) Die Überleitung ist ausgeschlossen, wenn 1. in einem Verfahren über den Versorgungsausgleich zu Lasten oder zugunsten der Anwartschaft des Mitglieds ein Anrecht übertragen wurde, oder 2. Ansprüche des Mitglieds gegen das abgebende Versorgungswerk gepfändet worden sind, oder 3. das Mitglied im Zeitpunkt des Überleitungsantrages bei dem abgebenden Versorgungswerk einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt hat oder zu diesem Zeitpunkt bereits berufsunfähig war. 3 Die beteiligten Versorgungswerke unterrichten sich unverzüglich vom Eintritt eines Überleitungsfalles. Entsprechendes gilt für die Erstellung der Überleitungsabrechnung und für den geldlichen Ausgleich. Der geldliche Ausgleich zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Versorgungswerk wird mit der Überleitungsabrechnung vorgenommen. 188

189 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Das Versicherungsrisiko geht an dem Tag der Gutschrift des Überleitungsbetrages bei dem aufnehmenden Versorgungswerk über. 4 Etwaige Beitragsrückstände werden von dem abgebenden Versorgungswerk beigetrieben und nach Eingang unverzüglich dem aufnehmenden Versorgungswerk weitergeleitet, das hierbei gegebenenfalls Amtshilfe leistet. 5 (1) Noch nicht beschiedene Überleitungsanträge aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens werden unmittelbar nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommen abgewickelt. (2) Beiträge der Mitglieder, die vor Abschluss dieses Überleitungsabkommens von einem Versorgungswerk aufgrund der Mitgliedschaft beim anderen Versorgungswerk befreit worden waren oder von der Mitgliedschaft ausgenommen waren, können auf Antrag nach Maßgabe dieses Überleitungsabkommens auf das Versorgungswerk übergeleitet werden, das die Befreiung ausgesprochen bzw. die Ausnahme von der Mitgliedschaft festgestellt hat. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Überleitungsabkommens zu stellen. 6 Dieses Überleitungsabkommen tritt am Tage nach der Verkündung der letzten der nach den Satzungen der Versorgungswerke vorgesehenen Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das seit 1988 zwischen den Versorgungseinrichtungen bestehende Überleitungsabkommen außer Kraft. 7 Das Überleitungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Versorgungswerke mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist beantragte Überleitungen sind durchzuführen. 189

190 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte z. Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Dr. Jan Maifeld und Erfried Schüttpelz, Richterin am OLG Martine Stein in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Anne Hessel, Peter Schuster, Nina Weitzel in Düsseldorf, Dr. Gereon Laumann u. Edgar Panizza in Krefeld; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Maximilian Kuhn u. Christine Reimann in Krefeld, Anne Katrin Doobe in Mönchengladbach-Rheydt. Versetzt: Richter am Amtsgericht Karl Mai aus Mönchengladbach-Rheydt nach Viersen. Ausgeschieden: Richter am OLG Jan Gericke durch Versetzung an den Bundesgerichtshof. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Nadine Fischer, Christoph Kallenberg, Stephanie Refle, Sebastian Schmidt, Dr. Martina Schmidt-Modrow. Übernommen: Richter Nils Radtke aus Rheinland-Pfalz. Staatsanwaltschaften z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/-amtfrau Birgit Franz b. d. GStA, Joachim Lück in Kleve; z. Justizamtmann/-amtfrau: Justizoberinspektor/in Andreas Grümer in Düsseldorf, Andrea Franz-Thalhäuser u. Nicole Roller in Duisburg, Claudia Hölschen in Wuppertal; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Lena Tartemann in Kleve und Katrin Zylka in Mönchengladbach. 190

191 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Versetzt: Staatsanwalt Bernd Drews aus Aachen nach Mönchengladbach. Ruhestand: Oberamtsanwalt Manfred Ciplajevs in Mönchengladbach. Notare Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Alexander Völzmann in Wuppertal-Elberfeld. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Dr. Jochen Dyhr in Münster. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Thomas Mattonet in Münster, Direktor des AG Wolfgang Köcher in Warburg, Richter am AG - als der ständige Vertreter e. Dir. - Karlheinz Lücke in Münster, Richter/in am LG Angelika Hollstegge in Essen u. Friedhelm Sander in Paderborn, Richter/in am AG Claudia Schonscheck in Herford u. Klaus-Dieter Winterpacht in Essen, Justizamtsrat Helmut Gerling in Hamm, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ - Bernd Werner in Hattingen u. Rolf Busse in Iserlohn, Justizamtsinspektor/in Monika Klinge in Unna u. Karl-Heinz Homann in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Melanie Bertsch, Marianne Feldmann, Jens Oesker, Jens-Christian Rosenthal u. Doris Veltel. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Ralf Tyborczyk in Münster; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Jan Witthus in Bielefeld, Sarah Jane Brock und Katharina Zbikowski in Hagen und Heiko Scherer in Münster. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller u. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ - Armin Scholz in Bielefeld u. Staatsanwalt Rainer Katter in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in: Golo Osthoff u. Markus Rau. 191

192 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Matthias Baring in Bochum, André Bienek in Essen, Klaus Böchel (bisher RAK Berlin) in Minden, Christian Edler in Hille, Daniel Elsner in Hagen, David Adam Esposito in Lippstadt, Daniel Ersay in Bielefeld, Svenja Freisfeld in Hamm, Mariela Frenz in Kamen, Urs Fabian Frigger in Dortmund, Dr. Matthias Gantenbrink in Essen, Marius Benedikt Gilsbach in Bielefeld, Stephanie Haase (bisher RAK Kassel) in Arnsberg, Kerstin Habbe in Verl, Dr. Jens Heller (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Henning Homeyer in Essen, Ronald Hüning in Hamm, Felix Ismar (bisher RAK Hamburg) in Soest, Thomas Latanowicz (bisher RAK Frankfurt) in Lünen, Anna-Carina Linnecken (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Paul Marcus Martin (bisher RAK Berlin) in Bad Oeynhausen, Inga Meyer-Marcotty (bisher RAK Celle) in Dortmund, Nadja Neuber in Münster, Christoph Ostwald in Dortmund, Daniel Peppersack, LL.M. in Hamm, Jens Remmert (bisher RAK Köln) in Münster, Kristina Rösener-Schöttler (bisher RAK Nürnberg) in Minden, Dr. Nils H. Rümpker in Hamm, Alice Scaglione in Essen, Andreas Seepe in Schwerte, Matthias Sehrbrock in Waltrop, Burkhard Schaffeld (bisher RAK Berlin) in Dortmund, Thomas Schröder (bisher RAK Nürnberg) in Essen, Christian Schulte in Münster, Veronika Schütz in Bielefeld, Annette Schwarz in Essen, Michael Staehr in Münster, Anna Vitt in Lünen, Marcus Vorast, LL.M. (bisher RAK Bremen) in Münster, Niels Wallgärtner (bisher RAK Düsseldorf) in Paderborn, Christian Weber in Menden, David Wilbers in Bochum, Wolfgang Witte (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dirk Woizischke in Sundern, Rüdiger Wulf in Münster, Serap Zorer (bisher RAK Düsseldorf) in Marsberg, Georg Zwenke (bisher RAK Koblenz) in Lünen. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Dierk Hartmann in Recklinghausen, Dr. Klaus Brammen in Bochum, Dr. Cornelia Kraus in Essen, Helmut Timm in Essen, Ludger Krusemeyer in Ibbenbüren, Ingrid Hellmann in Bielefeld, Monika Jost-Wiechers in Dortmund, Ralph Schmitz-Engemann in Winterberg, Franz-Jürgen Röttger in Bielefeld, Florian Lüling in Rahden, Torsten Ramm in Herdecke, Gesa E. Claes in Paderborn, Oliver Mesh-hadi in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Jörg Crombach in Minden, Florian Lindner LL.M. IP Law in Lippstadt, Reinhold Heitkötter in Hagen, Dr. med. Markus Hofmann LL.M. in Dortmund, Natascha Klocke in Dortmund, Norbert Hölting in Essen, Mareike Vogel in Essen, Dirk Hüwe in Dortmund, Dr. Alexandra Jorzig in Dortmund, Bettina Felgenhauer in Dortmund. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Johannes Brentano in Plettenberg, Walter Wellige in Senden. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Theodor Dreser; z. Dir.in d. AG - R 2 m. AZ -: Richterin am AG - als ständ. Vertr. e. Dir. - Susann Ulbert in Brühl; z. Richterin am AG: Richterin Ulrike Liebich in Bergheim, Kirsten Meike Sauter in Gummersbach, Dr. Sonja Heidel in Köln. 192

193 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Versetzt: Richterin am LG Katharina Schnell aus Darmstadt als Richterin am AG nach Euskirchen. Ruhestand: Vors. Richterin am OLG Elisabeth Doleisch von Dolsperg, Richter/in am AG Albert Bartz in Gummersbach, Anna Dorothea Elisabeth Stapmanns in Köln, Justizoberamtsrat Alfons Triebenecker in Düren. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor Dr. Axel Markus Buchwald, Dr. Sebastian Fuhrmann, Helmut Klein, Jürgen Michael. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/Richterin auf Probe) Dr. Andreas Kächele und Eva-Maria Tonn in Aachen, Nicola Koch in Köln. Versetzt: Staatsanwältin Bettina Günther von Bremen nach Köln. OVG und Verwaltungsgerichte z. Richter am OVG: Richter am VG Andreas Müller aus Düsseldorf u. Dr. Emanuel Ost aus Köln; z. Vors. Richterin am VG: Richterin am VG Dr. Christiane Busch in Düsseldorf u. Dr. Nicole Eckhold in Gelsenkirchen; z. Richter/in am VG: Richter/in Andrea Robertz in Düsseldorf, Philipp Hornung u. Dr. Gerd Viegener in Gelsenkirchen, Dr. Torsten Eberhard in Köln u. Dr. Christoph Schewe in Minden; z. Oberregierungsrätin: Regierungungsrätin Britta Middendorf in Düsseldorf; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Ulrike Rösmann b. d. OVG; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Jürgen Breforth b. d. OVG; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Stefanie Voß in Arnsberg. Ruhestand: Richter am OVG Werner Pentermann, Vors. Richter am VG Dr. Werner Budach in Gelsenkirchen, Richter am VG Hans-Jürgen Klunker in Aachen, Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Friedhelm Freßmann b. d. OVG u. Justizhauptsekretärin Christine Tepe in Münster. Richter auf Probe Assessor/in Dr. Christina Hientzsch, Dr. Serap Karatas, Johannes Reinwarth u. Dr. Sina Stamm. 193

194 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 15 Finanzgerichte z. Vizepräs. d. FG: Vors. Richter am FG Dr. Fumi in Köln. Justizvollzug z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Margot Recht in Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Bernd Beier in Willich I (Korrektur der Veröffentlichung vom 15. Juli 2012); z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Helmut Brück in Bochum. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Rolf Köper in Bochum u. Steffen Schulz in Bochum-Langendreer. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am FG in Köln 1 o. mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Leitende/r Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 3) b. d. StA in Siegen 1 Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Geldern 1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) b. d. AG Bergheim 1 Richter/in am OVG in Münster 1 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 194

195 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Richter/in am FG in Köln Bewerbungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präsidenten des FG Köln ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen. 1 Richter/in am SG - als weit. Aufsicht führ. Richter/in - (R 2) b. d. SG Duisburg 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 o. mehrere Richter/in am LG in Detmold 1 o. mehrere Richter/in am AG in Bochum 1 o. mehrere Richter/in am AG in Recklinghausen 1 Richter/in am AG in Olpe 1 Richter/in am AG in Hagen 1 Richter/in am AG in Steinfurt 1 o. mehrere Richter/in am LG in Bielefeld 1 Richter/in am ArbG in Krefeld 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Aachen 1 Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Bonn mehrere Staatsanwalt/-anwältin b. d. StA Köln 1 Justizoberamtsrat/-amtsrätin (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez.- Köln 1 Sozialoberamtsrat/-amtsrätin - Leiter/in der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 o. mehrere Justizoberinspektor/-in - Rechtspfleger/in, die Aufgaben innerhalb oder außerhalb des Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez. Düsseldorf 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Bochum 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Rheinbach 1 Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Werkdienstes - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 195

196 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Untersuchungshaft - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/-in (A 9 mit AZ) Bereichsleiter Außenkontakte b. d. JVA Willich I das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - mehrere mehrere mehrere Justizvollzugsamtsinspektoren/-in b. d. JVA Willich I Justizvollzugshauptsekretäre/-in b. d. JVA Willich I Betriebsinspektor/in b. d. JVA Willich I 1 Hauptwerkmeister b. d. JVA Willich I mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Hagen Geschäftsleiter/in b. d. AG Mönchengladbach Bei d. AG Mönchengladbach ist der Dienstposten d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes, denen ein Amt bis zu BesGr. A 13 zugeordnet ist. Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. Betriebsinspektor/in (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Bielefeld-Senne (JMBl. NRW Nr. 7 v. 1. April 2012) wird hiermit zurückgenommen. 196

197 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 ^ Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. August 2012, Nr. 16 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein- Westfalen 197 Personalnachrichten Ausschreibungen 202 Bekanntmachungen Nr. 26. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 7. August JMBl. NRW S Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks 24. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks Die Sechste Vertreterversammlung hat in ihrer 5. Sitzung am 26. Juni 2012 folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Satzung des Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert: Abs. 1 und Abs. 2 wird neu gefasst wie folgt: (1) Ein Mitglied, das mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das 1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer nur noch in der Lage ist, im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig zu sein, und 2. seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt einstellt oder eingestellt hat, erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer. 197

198 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 (2) Ein Mitglied, das mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das 1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht auf absehbare Zeit, mindestens für die Dauer von sechs Monaten, nur noch in der Lage ist, im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig zu sein, und 2. seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt einstellt oder eingestellt hat, erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit Abs. 1 Satz 2 wird mit Wirkung zum geändert wie folgt: Zusätzliche freiwillige Beiträge dürfen jedoch zusammen mit den Pflichtbeiträgen 150 vom Hundert des Regelpflichtbeitrages ( 30 Abs. 1) nicht überschreiten; Pflichtbeiträge für Vorjahre bleiben unberührt. Die vorstehende Satzungsänderung ist vom Finanzministerium des Landes Nordrhein- Westfalen am 23. Juli 2012 genehmigt worden und wird hiermit ausgefertigt. Düsseldorf, den 01. August 2012 Albert Vossebürger Vorsitzender der Vertreterversammlung Gerichte Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf z. Vors. Richter/in am LG: Richter am LG Dr. Ludwig Thönnissen in Düsseldorf; z. Richter/in am LG: Richter Pitzen in Düsseldorf u. Richter Oliver Seggewiße in Kleve; z. Richter/in am AG: Richterin am Amtsgericht - als die ständige Vertreterin eines Direktors - Sabine Termath in Kleve, Richterin Vanessa Fuchs in Krefeld u. Richterin Anna Pierenkemper in Viersen. z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Ditte Rothenpieler in Wuppertal; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Natalie Altenschmidt und Alexandra Baldermann in Düsseldorf, Doris Brick, Tobias Kocar und Julia Richter in Duisburg, Kathi Dietz und Sabine Frania in Kleve, Martin Kragl in Krefeld, Silke Birx, Frank Jacobs, Nicole Sabas und Angela Zurmahr in Mönchengladbach, Susanne Kaluza-El Ouni in Wuppertal. 198

199 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 Versetzt: Vorsitzende Richterin am LG Ulrike Flecken aus Düsseldorf nach Mönchengladbach. Ruhestand: Vors. Richter am Landgericht Ulrich Voß in Düsseldorf. Richterin auf Probe Ass./in: Julia Hogrebe. Staatsanwaltschaften z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag aus Köln b. d. GStA; z. Oberstaatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt Annette Kallenberg, Dr. Uta Maria Stoy-Schnell u. Henning Wilke aus Düsseldorf b. d. GStA; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Andrea Gehrmann in Kleve. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte Zugelassen: Dr. Sandra Christina Kirchheim, Miriam Labus u. Heike de Vries in Duisburg, Dr. Reto Batzel, Katherine Belton, LL.M., Stefan Bröker, LL.M., Karin Engh, Alexander Felder, Frederike Finke, Matthias Glindmeyer, Christina Hartmann, Henning Edmund Heinrich, Alexander Kierey, Natascha Dorothee Klocke, Matthias Krieger, LL.M., Tim Küsters, Oliver Daniel Özkara, Dr. Anke Reich, LL.M., Stephanie Roth, Jan Mirko Schäfer, Marc Schönherr, Henrik Thiel, Dr. Rainer Velte, Mareike Vogel, Patryk Wcislo, Patrique Willems, LL.M. u. Konstantin Alexander Zens, LL.M. in Düsseldorf, Dr. Manfred Zehetmair in Erkelenz, Fabienne Fuchslocher in Hamminkeln, Iris Scholtyssik u. Prof. Beate Wiemann in Hilden, Viktoria Hoebel u. Dirk Nießner in Mönchengladbach, Tonia Wessel-Schneider in Mülheim an der Ruhr, Anja Schmitz in Neuss, Norbert Kassen in Oberhausen, Robert Heinemann u. Christoph Peter Oberhagemann in Velbert, Kai Fischer in Wegberg, Tobias Arnold, Marc Kühl u. Julian Sandkühler in Wuppertal. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Carsten Nabel in Bielefeld; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Herwart Küsell in Dortmund; z. Richter/in am LG: Richter/in Andrea Granseuer in Arnsberg, Julian Möllers, Meike Rudau und Dr. Karolin Wappler in Bochum; z. Richter/in am AG: Richter/in Catherine Radde in Höxter u. Timo Hagemeier und Christoph Wettengel in Schwerte; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Günter Fischer in Bocholt. 199

200 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 Ausgeschieden: Vorsitzender Richter am OLG Frank Kosziol durch Versetzung an d. Bundesgerichtshof; Richter Dr. Thomas Jungkamp. Ruhestand: Direktorin des Amtsgerichts -Bes.Gr. R2 AZ- Freya de Vries in Detmold, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Horst Klawikowski in Menden, Justizamtsrätin/-amtsrat Regina Becker in Lippstadt und Heinrich Biesemeier in Detmold, Justizamtsinspektorin Doris Neuhaus in Kamen. Richterin/Richter auf Probe Assessor/in: Dr. Christina Klapproth, Leonie Schleberger, Charlotte von Stieglitz, Greta Tuschhoff u.dominic Gerdes. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Thorsten Heidbrede in Bielefeld; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Rafael Koch aus Essen in Bochum. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ - Wolfgang Weiß in Siegen. Richter auf Probe Assessor: Daniel Dependahl. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Jessica Beyer (bisher RAK Berlin) in Hamm, Dirk Dreger (bisher RAK Düsseldorf) in Kamen. Löschungen als Rechtsanwalt: Britta Fliegner in Dortmund, Carmen Au in Finnentrop, Dr. Petra Westerwelle in Bielefeld, Thomas Rickers in Münster, Andreas Bachmann in Schwerte. Abgabe in andere Kammerbezirke: Stefanie Löbermann in Dortmund, Dr. Christoph Homberger in Dortmund, Frank Sarangi, LL.M. in Dortmund, Jan Gerd Möller in Münster, Dr. Axel Mauersberger in Bochum, Maryam Machdi- Ghazvini in Essen, Anke Saar in Hagen, Prof. Dr. Tobias Leidinger in Essen. 200

201 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Jürgen Drees in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Heinz Ansorge in Bochum und Hanno Fluhme in Kamen. Gerichte OLG Köln z. Richterin am AG - als ständige Vertr. e. Direktors -: Richterin am LG Susanne Wernerus in Aachen. z. Justizamtsrat: Justizamtmann Günter Ludwig in Köln. Versetzt: Richterin am LG Dr. Doris Förl-Wachtsmuth aus Wuppertal als Richterin am AG nach Aachen. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Dr. Birgitta Himmel in Köln; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Adele Ute Erckens in Köln; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Andrea Margareta Fiedler b. d. GStA Köln u. Olaf Gerd Jürgens in Köln. Ruhestand: Oberstaatsanwalt als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalt Albert Balke in Aachen Finanzgerichte z. Vorsitzenden Richter am FG: Richter am FG Richard Adamek in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm z. Richter/in am ArbG: Richter Dr. Meike Kirchner in Bielefeld, Eva-Maria Uebbert in Iserlohn, Dr. Mark Oelmüller in Dortmund u. Dr. Derk Strybny in Münster. 201

202 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 Justizvollzug z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Rolf Bahle; z in Büren; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Sabine Sacha in Remscheid; z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsinspektor Jörg Bade in Bielefeld-Brackwede; Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Nicole Sedlak in Düsseldorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizvollzugsamtsinspektor Bernd Müller in Bielefeld-Brackwede, Detlef Mikus in Bielefeld-Senne, Jörg Hunsinger in Fröndenberg, Uwe Stärk u. Rolf Thomsen in Wuppertal-Ronsdorf; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Betriebsinspektor Uwe Fengels in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektorin: Justizvollzugshauptsekretärin Sabrina Sieweke in Hövelhof;: z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Nancy Scholtbach in Bielefeld-Brackwede. Versetzt: Regierungsoberinspektor Mustafa Altuntas von Bochum nach Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Justizvollzugsamstisnpektor Ulrich Escherlor in Bielefeld-Brackwede, Bernd Sprengel in Bochum, Wolfgang Kahn u. Wolfgang Longerich in Düsseldorf, Betriebsinspektor Wilfried Jedtke in Düsseldorf, Justizvollzugshauptsekretär Heinz-Dieter Niggemann in Wuppertal-Vohwinkel, Hauptwerkmeister Wolfgang Wehenkel in Castrop-Rauxel. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsident/in d. LG (R 2 m. AZ.) in Paderborn 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als d. std. Vertr. e. LOStA - (R 2 m. AZ) b. d. StA in Düsseldorf 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bochum 202

203 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 mehrere Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) b. d. AG Düssel dorf 1 Richter/in am AG - als d. ständ. Vertr. e. Direktors - (R 2) b. d. AG Dinslaken 1 o. mehrere Richter/in am AG in Bielefeld 1 Richter/in am AG in Detmold 1 Richter/in am AG in Siegen 1 o. mehrere Richter/in am LG in Paderborn 1 Richter/in am VG in Gelsenkirchen 1 Richter/in am ArbG in Bielefeld mehrere Staatsanwalt/-anwältin in Bielefeld 1 Staatsanwalt/-anwältin in Münster 1 Staatsanwalt/-anwältin in Bochum 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Dortmund mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L).Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handschriftlich geschriebener Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 31. August 2012 an den Präsidenten des Landgerichts Dortmund zu richten. 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Leiter/in d. Küche - b. d. JVA Rheinbach - die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil können b. d. Leiter d. JVA Rheinbach angefordert werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Rheinbach 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Attendorn 1 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Attendorn mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Duisburg-Hamborn 2 Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Rheinbach 1 Erster Justizhauptwachtmeister/in (A5) in Münster 203

204 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 W 2-Professur an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW An der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel ist im Fachbereich Rechtspflege eine W 2 - Professur zu besetzen. Erwartet wird eine tatkräftige Unterstützung der Fachhochschule bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben gemäß 3 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 303) in der Fassung der letzten Änderung vom (GV. NRW. S. 600). Die Lehrinhalte ergeben sich im Wesentlichen aus 9 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S 294, zuletzt geändert durch VO vom , GV. NRW. S. 648). Erwartet wird ferner die Bereitschaft, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die zur wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium an der Fachhochschule erforderlich sind, wahrzunehmen, sich an Weiterbildungsveranstaltungen zu beteiligen und Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf 18 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom (GV NRW S. 303) in der Fassung der letzten Änderung vom (GV. NRW. S. 600) sowie auf 46 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 190) in der Fassung des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 752), welches insoweit fortgilt, verwiesen. Leistungsbezüge können unter den Voraussetzungen der Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (FHR-Leistungsbezügeverordnung - FHRLeistBVO) vom (GV NRW S. 348), geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 468), gewährt werden. Unter den Voraussetzungen des 13 Absatz 2 BBesG in der bis zum geltenden Fassung, die insoweit fortgilt, kann rechtsstandwahrend und ruhegehaltfähig eine Ausgleichszahlung entsprechend 13 Absatz 1 Satz 2 bis 4 BBesG (ebd.) erfolgen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX ist ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ausschreibung richtet sich an Voll- und Teilzeitkräfte. Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung im Justizministerialblatt an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Schleidtalstr. 3, Bad Münstereifel, erbeten. 204

205 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 16 Geschäftsleiter/in d. Fachhochschule für Rechtspflege NRW Bei der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen ist zum 1. Januar 2013 die Stelle der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den BesGr. A 13 h.d. bis A 14 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, denen seit mindestens einem Jahr ein Amt der BesGr. A 12 BBesO übertragen ist, sowie Beamtinnen und Beamte, denen ein Amt der BesGr. A 13 bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Das Anforderungsprofil kann bei der Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen angefordert worden. Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Direktorin der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Geschäftsleiter/in d b. d. AG Essen Bei dem Amtsgericht Essen ist in Kürze der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 BBesO (gehobener Dienst) bis A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 13 BBesO oder A 14 BBesO (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. 205

206 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. September 2012, Nr. 17 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Mitteilungen in Zivilsachen Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen 214 Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO) 216 Vordruckwesen in der Justizverwaltung. 219 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen 219 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW. 245 Präsidialrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. 245 Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW. 245 Personalnachrichten Ausschreibungen

207 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Allgemeine Verfügungen Nr. 18. Mitteilungen in Zivilsachen Zwölfte Änderung der am 1. Juni 1998 in Kraft getretenen Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) AV d. JM vom 30. Juli 2012 ( I. 60) - JMBl. NRW S I. Die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) - AV d. JM vom 14. Mai 1998 ( I B. 40) - JMBl. NRW S , zuletzt geändert durch AV d. JM vom 8. August 2011 ( I. 59) - JMBl. NRW S , wird wie folgt geändert: 1. I/5 1.1 Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "Mitteilungen aufgrund des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Arbeitnehmer-Endsendegesetzes" 1.2 In Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 werden die Angaben " 404 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3, 8 und 12 SGB III" durch die Angaben" 404 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3, 405 Absatz 6 SGB III" ersetzt. 1.3 In Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 werden die Angaben " 16 Absatz 1, 1a, 1b, 2 AÜG" durch die Angaben " 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 2, 18 Absatz 4 AÜG" ersetzt. 1.4 In Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 werden die Angaben " 5 Absatz 1 und 2 AEntG" durch die Angaben " 23 Absatz 1 und 2, 20 Absatz 4 AEntG" ersetzt. 1.5 In Absatz 2 Nr. 1 wird nach der Angabe "10," die Angabe "10a," eingefügt. 1.6 In Absatz 4 Nr. 2 werden die Wörter "und die Bundesagentur für Arbeit" gestrichen. 1.7 Satz 1 der Anmerkung wird wie folgt gefasst: "Die Mitteilungen an die Bundesagentur für Arbeit sind im Fall des Absatz 4 Nummer 1 an die Dienststelle zu richten, die die unter Verletzung der Mitteilungspflicht gewährte Leistung bewilligt hat." 1.8 Die Anmerkung für Hessen wird wie folgt gefasst: "Hessen die Kreisausschüsse der Landkreise, in kreisfreien Städten der Magistrat;" 207

208 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr I/10 Die Anmerkung wird wie folgt geändert: Nach der Anmerkung zu Hamburg wird folgende Anmerkung eingefügt: "in Hessen die Kreisordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die örtlichen Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als Einwohnern;" 3. II/4 3.1 Die Anmerkung 2) für Hessen erhält folgende Fassung: "in Hessen a) für die Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung von Schusswaffen und Munition: die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte (Kreisordnungsbehörden), b) für die Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition und zur Waffeneinfuhr: die Regierungspräsidien, c) für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, eines Waffenscheins oder eines Waffenerwerbsscheins sowie d) für die Ausnahmebescheinigung nach 42 WaffG: die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte (Kreisordnungsbehörden), e) für die Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie die Bescheinigung zum Führen dieser Waffen: die dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unmittelbar nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Bediensteten, die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht für die Bediensteten der nachgeordneten Behörden, die Leiter der Justizvollzugsanstalten für die Bediensteten der jeweiligen Anstalt, das Ministerium der Justiz, für Integration und Europa für die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten, im Übrigen die Regierungspräsidien;" 3.2 In der Anmerkung 2) für Sachsen wird unter Buchstabe b) das Wort "Landesdirektionen" durch die Wörter "Landesdirektion Sachsen" ersetzt. 3.3 Die Anmerkung 2) für Sachsen-Anhalt erhält folgende Fassung: "in Sachsen-Anhalt die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie die jeweilige Polizeidirektion anstelle der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg;" 3.4 Die Anmerkung 3) für Hessen erhält folgende Fassung: "in Hessen für Erlaubnisse zum gewerbsmäßigen Betrieb und Umgang die Regierungspräsidien, bei Erlaubnissen zum nichtgewerblichen Betrieb und Umgang die Kreisordnungsbehörden;" 3.5 In der Anmerkung 3) für Sachsen wird unter Buchstabe a) das Wort "Dresden" durch "Sachsen" ersetzt. 3.6 Die Anmerkung 3) für Sachsen-Anhalt erhält folgende Fassung: "in Sachsen-Anhalt a) für Erlaubnisse nach 7 und für Befähigungsscheine nach 20 Sprengstoffgesetz das Landesamt für Verbraucherschutz. Sofern Betriebe und Anlagen der Bergaufsicht unterliegen, 208

209 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 tritt das Landesamt für Geologie und Bergwesen an die Stelle des Landesamtes für Verbraucherschutz. b) für Lagergenehmigungen nach 17 Sprengstoffgesetz das Landesamt für Verbraucherschutz. Sofern Betriebe und Anlagen der Bergaufsicht unterliegen, tritt das Landesamt für Geologie und Bergwesen an die Stelle des Landesamtes für Verbraucherschutz. c) für Erlaubnisse nach 27 Sprengstoffgesetz der Landkreis/die kreisfreie Stadt, in Magdeburg und Halle die Polizeidirektion;" 3.7 Die Anmerkung 3) für Thüringen erhält folgende Fassung: "in Thüringen die Ämter für Arbeitsschutz in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl und für den bergbaulichen Bereich das Thüringer Landesbergamt Gera." 4. II/6 4.1 In Absatz 1 werden die Angaben "( 70 n Satz 1 i. V. m. 69 n Satz 1 und 69 o FGG)" durch die Angaben "( 338 Satz 1 i. V. m. 311 Satz 1 FamFG)" ersetzt. 4.2 In Absatz 5 Satz 3 werden die Angaben "( 70n Satz 1 i. V. m. 69n Satz 2 i. V. m. 69k Absatz 3 FGG)" durch die Angaben "( 338 Satz 1 i. V. m. 311 Satz 2 i. V. m. 308 Absatz 3 FamFG)" ersetzt. 4.3 In Absatz 6 werden die Angaben "( 70n Satz 1 i. V. m. 69n Satz 2 i. V. m. 69k Absatz 4 FGG)" durch die Angaben "( 338 Satz 1 i. V. m. 311 Satz 2 i. V. m. 308 Absatz 4 FamFG)" ersetzt. 5. III/3 5.1 Die Anmerkung für Hessen wird wie folgt gefasst: "in Hessen für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einzelner kreisangehöriger Städte. Sie befinden sich entweder beim zuständigen Amt für Bodenmanagement oder beim Magistrat der jeweiligen Stadt ( 1 in Verbindung mit 8 der DVO-BauGB vom 17. April 2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2011 (GVBl. I S. 428));" 5.2 Die Anmerkung für Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt gefasst: " in Mecklenburg-Vorpommern bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ( 1 der LVO vom 29. Juni GVOBl. M-V S. 441);" 5.3 Die Anmerkung für Thüringen wird wie folgt gefasst: "in Thüringen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Hohenwindenstr. 13a, Erfurt." 6. III/5 Der Unterabschnitt III/5 wird wie folgt neu gefasst: "Mitteilungen über die Beurkundung von Erbverträgen und sonstigen erbrechtlichen Erklärungen in einem gerichtlichen Vergleich 209

210 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 (1) Mitzuteilen sind 1. ein in einem gerichtlichen Vergleich errichteter Erbvertrag, 2. in einen gerichtlichen Vergleich aufgenommene sonstige Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können (z. B. Aufhebungsvertrag, Rücktritts- und Anfechtungserklärung, Erbund Zuwendungsverzichtsvertrag, Ehe- und Lebenspartnerschaftsvertrag - etwa durch erstmalige Vereinbarung oder Änderung des Vermögensstands - und Rechtswahlen); ( 78b Absatz 4 in Verbindung mit 78b Absatz 2 Satz 1 BNotO). (2) Inhalt und Form der Mitteilung richten sich nach der Testamentsregister-Verordnung. (3) Die Mitteilungen sind von der Richterin oder dem Richter zu veranlassen. (4) Die Mitteilungen sind an die Bundesnotarkammer als Registerbehörde des Zentralen Testamentsregisters nach Maßgabe der von ihr getroffenen Festlegungen zu richten." 7. IV/1 7.1 In Absatz 1 werden die Angaben "( 22 Absatz 6 SGB II, 34 Absatz 2 SGB XII)" durch die Angaben "( 22 Absatz 9 SGB II, 36 Absatz 2 SGB XII)" ersetzt. 7.2 In den Anmerkungen für Bremen Buchstabe b), Mecklenburg-Vorpommern und Saarland Buchstabe a) und b) werden jeweils die Angaben " 34 Absatz 2 SGB XII" durch die Angaben " 36 Absatz 2 SGB XII" und die Angaben " 22 Absatz 6 SGB II" durch die Angaben " 22 Absatz 9 SGB II" ersetzt. 7.3 Die Anmerkung für Hessen wird wie folgt gefasst: "in Hessen die Kreisausschüsse der Landkreise und der Magistrat der kreisfreien Städte;" 7.4 Die Anmerkung für Mecklenburg-Vorpommern wird wie folgt gefasst: "in Mecklenburg-Vorpommern a) für Mitteilungen nach 36 Absatz 2 SGB XII die Landräte der Landkreise sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte - Sozialämter -, b) für Mitteilungen nach 22 Absatz 9 SGB II die Gemeinsamen Einrichtungen bzw. im Landkreis Vorpommern-Rügen für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern- Greifswald für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Ostvorpommern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Mecklenburg-Strelitz jeweils die Landräte;" 7.5 In der Anlage zu IV/1 werden die Angaben " 34 Absatz 2 SGB XII" durch die Angaben " 36 Absatz 2 SGB XII" und die Angaben " 22 Absatz 6 Satz 1 SGB II" durch die Angaben " 22 Absatz 9 Satz 1 SGB II" ersetzt. 210

211 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr X/1 In der Anmerkung für Sachsen wird das Wort "Landesdirektionen" durch die Wörter "Landesdirektion Sachsen" ersetzt. 9. X/2 In Absatz 1 wird das Wort "Parteien" durch die Wörter "beteiligten Eheleute und Kinder" ersetzt. 10. XI/1 Die Anmerkung wird wie folgt geändert: Nach der Anmerkung zu Baden-Württemberg wird folgende Anmerkung eingefügt: "In Hamburg sind Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz sowie hierauf erfolgte gerichtliche Entscheidungen unverzüglich der Polizei mitzuteilen ( 12b Absatz 1 Hamburgisches Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - HmbSOG). Die Mitteilungen erfolgen durch Übersendung eines Abdrucks der Antragsschrift oder einer abgekürzten Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung." 11. XII/1 Die Anmerkung für Baden-Württemberg wird ersatzlos gestrichen. 12. XIII/1 In Absatz 1 Satz 2 werden die Angaben in der Klammer wie folgt gefasst "( 1851 Absatz 1 und 3, 1915 Absatz 1 Satz 1 BGB)" 13. XIII/2 Die Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird wie folgt gefasst: "in Sachsen-Anhalt die Verwaltungsgemeinschaften, die Verbandsgemeinden und die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft oder Verbandsgemeinde angehören;" 14. XIII/3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: 1. Die Angaben "und 1915" nach der Angabe "1800" werden gestrichen. 2. Nach den Wörtern "erfassenden Pflegschaft" werden folgen Angaben eingefügt: "nach 1631b, 1800 und 1915 Absatz 1 Satz 1 BGB". 15. XIII/ Absatz 4 Nummer 4 a) erhält folgende Fassung: a) "an die Behörden des Staates, dem der Minderjährige angehört, bzw. an die Behörden des Staates, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat," 15.2 In der Anmerkung werden die Bezeichnungen "Sint Eustatius" jeweils durch die Bezeichnungen "St. Eustatius" und die Bezeichnungen "Sint Maarten" jeweils durch die Bezeichnungen "St. Martin" ersetzt Die Anmerkung für Italien erhält folgende Fassung: "in Italien an "Ministero della Giustizia, Dipartimento per la Giustizia Minorile - UCD2", Via Damiano Chiesa, no. 24, ROMA, Italia, Telefon: , Telefax: oder , autoritacentrali.dgm@giustizia.it, Website: 211

212 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr XIV/ Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "2 Mitteilungen an das Familiengericht, die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, das Jugendamt und die Ausländerbehörde" 16.2 In Absatz 3 werden nach dem Klammerzusatz "( 22a Absatz 1 FamFG)," die Wörter "die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes," eingefügt. 17. XIV/1 und XIV/2 Anlage Die Anlage zu XIV/1 und XIV/2 wird wie folgt geändert: In die Tabelle wird in Spalte 1 nach den Wörtern "Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist***" in einer neuen Zeile das Wort "Familienstand" und die Wörter "Tag und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie Standesamt, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister bzw. den Heiratseintrag führt, bzw. Behörde, vor der die Lebenspartnerschaft begründet wurde, und Nummer bzw. Kennzeichen des Eintrags" eingefügt. 18. XV/5 Die Anmerkung für Sachsen-Anhalt wird wie folgt gefasst: "in Sachsen-Anhalt die Verwaltungsgemeinschaften, die Verbandsgemeinden und die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft oder Verbandsgemeinde angehören;" 19. XVII/ Der Unterabschnitt XVII/1 erhält folgende Fassung: "1 Mitteilungen über die Verwahrung und die Rückgabe von Verfügungen von Todes wegen (1) Mitzuteilen sind 1. die besondere amtliche Verwahrung eines eigenhändigen Testaments oder eines Nottestaments; 2. die Aufbewahrung eines nach dem Tode des Erstverstorbenen eröffneten und nach 27 Absatz 13 Satz 2 der Aktenordnung* offen zu den Nachlassakten genommenen gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags, das nicht in besondere amtliche Verwahrung genommen war, sofern die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen nicht ausschließlich Anordnungen enthält, die sich auf den mit dem Tode des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners eingetretenen Erbfall beziehen; 3. die erneute besondere amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags, sofern die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen nicht ausschließlich Anordnungen enthält, die sich auf den mit dem Tode des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners eingetretenen Erbfall beziehen; 4. die Rücknahme einer in die besondere amtliche Verwahrung genommenen Verfügung von Todes wegen. (2) Inhalt und Form der Mitteilungen richten sich nach der Testamentsregister-Verordnung. 212

213 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 (3) Die Mitteilungen sind an die Bundesnotarkammer als Registerbehörde des Zentralen Testamentsregisters zu richten. * in Bayern: 28 Absatz 4 a Sätze 2 bis 4 AktO in Sachsen: 27 Absatz 11 i. V. m. 28 Absatz 5 Satz 3 AktO" 19.2 Die Anmerkung zu XVII/1 wird gestrichen. 20. XVIII/15 Die Anmerkung für Hessen erhält folgende Fassung: "in Hessen an die Regierungspräsidien;" 21. XXI/1 Die Anmerkung für Hessen wird wie folgt gefasst: "in Hessen die Regierungspräsidien;" 22. XXI/ In Absatz 1 Nummer 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: "( 10a Absatz 2 VersStG, 12 Absatz 2 FeuerschStG)" 22.2 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: "1. Im Falle des Absatzes 1 Nummer 1 an das Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, Bonn ( 7a VersStG, 10 FeuerschStG);" 23. XXI/ In Absatz 1 Nummer 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: "( 10a Absatz 2 VersStG, 12 Absatz 2 FeuerschStG)" 23.2 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: "2. Im Falle des Absatzes 1 Nummer 2 an das Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, Bonn ( 7a VersStG, 10 FeuerschStG);" 24. XXII/ Die Anmerkung für Hamburg wird wie folgt gefasst: "in Hamburg die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Amt für Verbraucherschutz - Abteilung Amt für Arbeitsschutz -," 24.2 Die Anmerkung für Hessen wird wie folgt gefasst: "in Hessen die Regierungspräsidien," 213

214 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Anmerkung für Sachsen wird wie folgt gefasst: "in Sachsen die Landesdirektion Sachsen," Diese AV tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. II. Nr. 19. Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 9. August 2012 ( IV. 346) - JMBl. NRW S Einrichtung Der "Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW)" ist eine zentrale Forschungseinrichtung im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Sitz des KrimD NRW ist Düsseldorf. 2. Zielsetzung Dem KrimD NRW obliegt es, auch gemeinsam mit anderen Forschungseinrichtungen den Justizvollzug, namentlich die Behandlungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und die Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen ( 166 StVollzG, 108 JStVollzG NRW, 74 UVollzG NRW). In der Wahrnehmung seiner Aufgaben wirkt der KrimD NRW als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis. 3. Aufgaben Zu den Aufgaben des KrimD NRW gehören insbesondere: Praxisorientierte Forschung o Erfassung und Auswertung von Fachliteratur und Statistiken in den Bereichen Kriminologie und Strafvollzug o Anregung von Forschungsvorhaben sowie Prüfung und Unterstützung externer Forschungsprojekte von überörtlicher oder besonderer rechtspolitischer Bedeutung o wissenschaftliche Begleitung und empirische Bewertung des Justizvollzuges, insbesondere der Behandlungsmethoden und -programme, mit eigenen Problemfeldanalysen, Evaluationsstudien und Legalbewährungsuntersuchungen Innovationsförderung o Mitwirkung bei der Neukonzeption und Fortentwicklung vollzuglicher Behandlungsmaßnahmen, -methoden und programme o Fachliche Koordinierung von Modellprojekten und Drittmittelprojekten o strategische Steuerung des Übergangsmanagements zur Arbeitsmarktintegration von Gefangenen und Haftentlassenen, einschließlich der Durchführung von Case- Management-Schulungen Wissenstransfer o Austausch und Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle e.v. (KrimZ) und den kriminologischen Diensten anderer Bundesländer sowie mit Universitäten, Forschungsinstituten und Fachverbänden im In- und Ausland o Teilnahme an und Durchführung von Fachkonferenzen sowie Publikation von Arbeitsergebnissen in Fachzeitschriften und im Internet 214

215 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 o Beratung des Justizministeriums in vollzuglichen Fragen sowie auch im Hinblick auf die Strafrechtspflege und Prävention. 4. Organisation Organisatorisch ist der KrimD NRW der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn angegliedert. Die Leiterin oder der Leiter der JVA Duisburg-Hamborn ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des KrimD NRW. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan des KrimD NRW. Die Fachaufsicht über den KrimD NRW obliegt dem Justizministerium. Dieses erteilt dem KrimD NRW unter Berücksichtigung der personal- und haushaltsrechtlichen Situation Aufträge. Die Leiterin oder der Leiter des KrimD NRW berichtet dem Justizministerium unmittelbar. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des KrimD NRW zur Konzipierung und Durchführung kriminologischer Forschung wird gewährleistet. Die Bediensteten des KrimD NRW führen im Schriftverkehr die Bezeichnung "Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen". Die Leiterin bzw. der Leiter des KrimD NRW führt im Schriftverkehr den Zusatz "Die Leiterin" bzw. "Der Leiter", die übrigen Bediensteten zeichnen "Im Auftrag". Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes unterstützen den KrimD NRW bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 5. Personal Die Auswahl des Personals des KrimD NRW erfolgt durch die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn im Benehmen mit dem Justizministerium. Der KrimD NRW wird von einer Kraft des höheren Dienstes geleitet. Die Leiterin oder der Leiter des KrimD NRW ist für die unter Nummer 3 beschriebenen Aufgaben verantwortlich. Sie oder er ist Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter der Bediensteten des KrimD NRW, soweit diese Aufgaben des kriminologischen Dienstes wahrnehmen. Sie dürfen nicht zugleich mit Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt ( 9 LHO, VV Nr. 1.4 zu 55 LHO) betraut werden. Personal externer Kooperationspartner kann für die Dauer des jeweiligen Projektes in den KrimD NRW eingegliedert werden. Außerdem können studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte im KrimD NRW eingesetzt und auch Praktika absolviert werden. 6. Beirat Um eine effiziente Verzahnung und Vernetzung der vollzuglichen Praxis und der Wissenschaft mit dem KrimD NRW zu gewährleisten, wird ein Planungsbeirat eingerichtet. Der Planungsbeirat berät den jährlich aktualisierten Arbeits- und Projektplan auf Einladung des Justizministeriums. Dem Planungsbeirat gehören an die für die Angelegenheiten des KrimD NRW zuständige Referatsleitung des Justizministeriums, die Leiterin oder der Leiter des KrimD NRW, die Leiterin oder der Leiter der JVA Duisburg-Hamborn zugleich als Praxisvertreter/in des Erwachsenenvollzuges sowie eine Anstaltsleiterin oder ein Anstaltsleiter aus dem Jugendvollzug. Außerdem kann der Justizvollzugsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen an den Sitzungen des Beirates mit beratender Stimme teilnehmen. 215

216 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Darüber hinaus soll ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet werden. Die Mitglieder des Beirats werden vom Justizministerium ernannt. Sie werden einmal pro Jahr zu einem Kolloquium über aktuelle Forschungsprojekte und -vorhaben im Justizvollzug eingeladen. 7. In-Kraft-Treten Diese AV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nr. 20. Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO) AV d. JM vom 21. August 2012 ( I. 8) - JMBl. NRW S Die AV d. JM vom 10. Februar 2006 ( I. 8) - JMBl. NRW S. 62 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 28. November 2011 ( I. 8) - JMBl. NRW S wird wie folgt geändert: 1. 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: I. "(2) Zu den Aufgaben der Service-Einheit gehören auch a) die Fertigung von Beschluss- und Verfügungsentwürfen einfacher Art, b) die Bearbeitung von Anträgen auf Zahlung von Vergütung, Entschädigungen und Vorschüssen für Zeuginnen bzw. Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter, die Bearbeitung von Anträgen auf Ersatz von Auslagen der zu Verteidigerinnen bzw. Verteidigern bestellten Referendarinnen bzw. Referendare sowie die Veranlassung der Wiedereinziehung der in diesen Bereichen zu viel gezahlten Beträge, c) bei den Amtsgerichten: - in Grundbuchsachen die Fertigung der Entwürfe von Grundpfandbriefen und der Entwürfe für nachträgliche Vermerke auf den Briefen, - in Grundbuch- und Registerangelegenheiten die Fertigung von Entwürfen für Eintragungsverfügungen nach vorangegangener rechtlicher Vorprüfung, soweit diese in elektronischer Form als automatisierte Datei geführt werden. d) bei den Staatsanwaltschaften: - die Überwachung der Ratenzahlungen und die Mahnung ( 7 EBAO) bei der Einforderung von Geldbeträgen, soweit nicht das Verfahren JUKOS oder ein gleichartiges Fachverfahren zur Anwendung kommt. Im Übrigen obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Service-Einheiten die Mitwirkung bei der Ausbildung von Anwärterinnen, Anwärtern und Auszubildenden." 216

217 2. 5 wird wie folgt neu gefasst: Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 " 5 Aufgabenvorbehalt (1) Den Beamtinnen bzw. Beamten des gehobenen Dienstes bleiben vorbehalten: 1. die Angelegenheiten des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland (mit Ausnahme der Aktenund Registerführung), soweit nicht die Zuständigkeit der Richterin bzw. des Richters, der Staatsanwältin bzw. des Staatsanwalts, der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts oder der Rechtspflegerin bzw. des Rechtspflegers gegeben ist. 2. bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Aufgaben der Kostenbeamtin bzw. des Kostenbeamten in a) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, b) Konkurs- und Vergleichssachen mit Ausnahme des besonderen Prüfungstermins in Konkursverfahren, c) Schiffsregister- und Schiffsbauregistersachen, d) familienrechtlichen und sonstigen Angelegenheiten nach 91, 92, 93, 95 Abs. 1 Nr. 1, 96, 99, 100, 100a, 118, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 127, 128a, 128b, 128c KostO a.f. (Erster Teil, Zweiter Abschnitt Nr. 4, 6 KostO a.f.), e) Betreuungssachen und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen und sonstigen Angelegenheiten nach 91, 92, 93, 93a, 96, 118, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 127, 128a, 128b, 128c, 128d, 128e KostO (Erster Teil, Zweiter Abschnitt Nr. 4, 6 KostO), f) familienrechtlichen Angelegenheiten nach Nrn KostVerzFamGKG (nur bei Genehmigungen nach 1643 BGB), nach Nrn bis 1313 KostVerzFamGKG, in Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und in Gewaltschutzsachen (Nr KostVerzFamGKG); dieser Vorbehalt gilt jedoch nicht - für Beschwerdeverfahren, - für Angelegenheiten, in denen die Geschäftsstelle auch für die Sachentscheidung zuständig ist und - für die Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften. 3. bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit a) die Aufgaben der Rechtsantragstelle, soweit es sich nicht um Anträge und Erklärungen einfacher Art handelt, b) die Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklauseln, c) die Kostenfestsetzung mit Ausnahme der Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung. 4. bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit a) die Aufnahmen von Klagen, Berufungen und Beschwerden ( 90, 151 Abs. 1, 173 SGG) sowie von anderen Anträgen und Erklärungen, die prozessuale Bedeutung haben, b) die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen in den Fällen des 726 Abs. 1, der 727 bis 729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, des 749 ZPO in Verbindung mit 198 Abs. 1 SGG, c) die Festsetzung der Kosten gemäß 197 Abs. 1 SGG, 217

218 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 d) die Festsetzung der Vergütung gemäß 55 RVG e) die Festsetzung der Vergütung gemäß 11 RVG f) die Zahlungserinnerungen bei rückständigen Beträgen in Prozesskostenhilfesachen. 5. bei den Finanzgerichten a) die Aufgaben der Rechtsantragstelle, b) die Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklauseln, c) die Kostenfestsetzung einschließlich der Prozesskostenhilfevergütungsfestsetzung, d) die Durchführung der Buch- und Belegprüfungen, e) die Berechnung der nicht vom Gericht festgesetzten Streitwerte." (2) Die nach Absatz 1 Nr. 2 dem gehobenen Justizdienst vorbehaltenen Aufgaben der Kostenbeamtin bzw. des Kostenbeamten können geeigneten Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes bzw. Beschäftigten vergleichbarer Entgeltgruppen übertragen werden. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung. Mit der selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei den Sozialgerichten können bei Bedarf auch Beschäftigte widerruflich beauftragt werden. Die Beauftragung obliegt der Behördenleitung." 3. In Ziffer 2. b) der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird das Wort "und" durch das Wort "bzw." ersetzt. 4. Ziffer 9. b) der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird wie folgt neu gefasst: "die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung von elektronischen Kostenmarken nach den Bestimmungen über die Verwendung von Elektronischen Kostenmarken;" 5. Ziffer 10. der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird wie folgt neu gefasst: "die Prüfung der Kostenmarkenverwendung (Nr. 7 der Bestimmungen über die Verwendung von Elektronischen Kostenmarken) und die Prüfung der Verwendung bzw. des Zustands des Gerichtskostenstemplers (Nr. 12 bzw. 13 der Bestimmungen über die Verwendung von Gerichtskostenstemplern);" 6. Ziffer 11. der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird ersatzlos gestrichen. 7. Ziffer 15. der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird wie folgt neu gefasst: "die Prüfung der Nachweisungen und Belege über die Vordrucke für Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe nach 30 Abs. 2 der AV vom ( I. 58) - JMBl. NRW S in der jeweils geltenden Fassung." 8. Ziffer 23. der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird nach dem Wort "Aufstellung" um die Wörter ",Führung oder Auswertung" ergänzt. 218

219 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Ziffer 28. der Anlage zu 6 Abs. 2 GStO wird wie folgt neu gefasst: "die Kraftfahrzeugsachbearbeitung;" 10. Die bisherigen Ziffern 12. bis 33 werden die Ziffern 11. bis 32.. II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nr. 21. Vordruckwesen in der Justizverwaltung AV d. JM vom 21. August 2012 ( I. 43) - JMBl. NRW 2012 S I. Die AV d. JM vom 17. März 2009 ( I. 43) - JMBl. NRW 2009 S in der Fassung der AV d. JM vom 25. Mai 2011 ( I. 43) - JMBl. NRW 2011 S wird wie folgt geändert: 1. Im Satz 1 der Ziffer 4 der AV vom 17. März 2009 ist nach dem Wort "Willich" die Ziffer "I" zu ergänzen. 2. In der Anlage sind die Zeilen Grundbuchsachen AG VIII JVA Willich I Übersichten ÜV JVA Willich I zu streichen. Diese AV tritt am 1. September 2012 in Kraft. II. 1 Nr. 22. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV. d. JM vom 23.August 2012 ( IV.30) - JMBl. NRW S Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für ein fallbezogenes Übergangsmanagement in den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, in denen Dauerarrest vollzogen wird. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Nordrhein- Westfalen, über deren Vergabe die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Sozialarbeit/ Sozialpädagogik - als Bewilligungsbehörde entscheidet. 219

220 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Durch die Bewilligung der Zuwendung wird ein Vertrauenstatbestand für künftige Haushaltsjahre nicht geschaffen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Dieses Finanzierungsrisiko hat der Zuwendungsnehmer, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Mietobjekte oder für Personal), zu berücksichtigen. Eine Doppelfinanzierung ist nach 17 Abs. 4 LHO unzulässig. 2 Gegenstand und Zielsetzung der Förderung 2.1 Ziel der Förderung Aufbau eines zentralen Netzwerks unter Einbeziehung aller relevanten Partner der Straffälligenhilfe und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Übergangsmanagement in den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Überleitung der Arrestantinnen und Arrestanten in das Hilfesystem am Heimatort (örtliche Zuständigkeit SGB II, III, VIII und XII), der in der Regel nicht mit dem Ort der Jugendarrestanstalt identisch ist, sicherstellt. Einbindung vorhandener regionaler Angebote am Heimatort, die die notwendigen Hilfen anbieten. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt arrestinterne Förderungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen in Kooperation mit allen relevanten Akteuren zu verknüpfen und abzustimmen. 2.2 Aufbau eines zentralen Netzwerks / Personaleinsatz Je eine Kraft mit einem Stellenanteil von 0,5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß TV-L bei zwei Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege haben den Auftrag, ein insbesondere für alle Jugendarrestanstalten des Landes nutzbares Netzwerk aufzubauen und die dafür notwendigen Kontakte herzustellen. Dazu zählt insbesondere: Errichtung einer Adressdatenbank Aufnahme von Kontakten mit allen in Frage kommenden Partnern. Sie werden dabei durch vor Ort tätige Kräfte (vgl. Nr. 2.3) und die Justizbediensteten in den Jugendarrestanstalten unterstützt. Der Fortschritt des Netzwerkaufbaus wird im Rahmen des Verwendungsnachweises (Anlagen 3 und 3.1) geprüft. 2.3 Fallbezogenes Übergangsmanagement / Personaleinsatz In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter wird jeweils eine Kraft aus einem Verband bzw. einer Organisation eines Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Stellenanteil von 0,5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß TV-L eingesetzt. Sie ist vor Ort für das fallbezogene Übergangsmanagement im Sinne von Nrn dieser Richtlinien zuständig. 220

221 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Das fallbezogene Übergangsmanagement wird mit Zustimmung des/der Jugendlichen und des/der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Es umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Vermittlung von Einzelfällen an am jeweiligen Heimatort der Arrestanten und Arrestantinnen tätige Akteure der Jugendhilfe / Straffälligenhilfe Förderung von Kontakten zu Personensorgeberechtigten zu geeigneten psychosozialen Beratungsstellen bzw. Trägern der Jugendhilfe zum Jugendamt und zur Jugendgerichtshilfe zu Schulträgern und Trägern der beruflichen Bildung zu Arbeitgebern zu Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern zu Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen Hilfe bei der Vermittlung von Wohnraum Schuldnerberatung Kontakten zur Suchthilfe Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II (ALG II) SGB III (ALG I) SGB VIII (Jugendhilfe) SGB XII (Sozialhilfe) einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen. 3 Zuwendungsempfänger Zu 2.2 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, die über ein breit gestreutes Netz an lokalen Trägern der Jugendhilfe/ Straffälligenhilfe verfügen. Zu 2.3 Verbände und Organisationen, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen angehören und über ausreichende Erfahrungen in der Jugend- und Straffälligenhilfe verfügen. 221

222 4 Zuwendungsvoraussetzungen Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Förderung zu Nrn. 2.2 und 2.3 setzt die Vorlage eines mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Konzepts und Finanzierungsplans voraus. 4.2 Der Zuwendungsempfänger hat hinsichtlich der einzusetzenden Fachkräfte zu Nrn und 2.3. den Nachweis über eine dem Förderzweck dienliche Ausbildung zu erbringen (in der Regel Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbare Ausbildung). 4.3 Die Aufnahme der Tätigkeit der Fachkräfte wird von dem Ergebnis einer einfachen Sicherheitsüberprüfung ( 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NW) abhängig gemacht. 4.4 Die Tätigkeit der Fachkräfte im Rahmen von Maßnahmen des fallbezogenen Übergangsmanagements (Nr. 2.3.) findet vor Ort innerhalb einer Jugendarrestanstalt statt Die Fachkräfte zu Nr. 2.3 erhalten einen Arbeitsplatz und Zugang zu einem PC mit Anschluss zum Landesverwaltungsnetz (inklusive Internetzugang) und Zugriff auf für sie freigegebene Laufwerke sowie Anstaltsschlüssel Es wird sichergestellt, dass sie unbeaufsichtigt Einzelgespräche mit den Arrestantinnen und Arrestanten führen können. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 5.1 Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Projektförderung. 5.2 Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks gemäß Finanzierungsplan gewährt. 5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben im Sinne dieser Förderrichtlinien sind: Personalkosten Hinsichtlich der Fachkräfte zu Nr. 2.2 zusätzlich die erforderlichen sächlichen Verwaltungsausgaben, die für die Durchführung der Projektmaßnahme notwendig sind. Hinsichtlich der Fachkräfte zu Nr. 2.3 sind die Sachkosten nicht zuwendungsfähig, da der Arbeitsplatz und Büromaterialien durch die Justiz gestellt werden. 222

223 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Landesförderung kann bis zu 90 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben betragen. 6 Verfahren 6.1 Maßgeblich für das Zuwendungsverfahren sind die 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und die sie ergänzenden Verwaltungsvorschriften nebst allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen. 6.2 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Vorlage des Konzepts und des Finanzierungsplans (Anlagen 1-1.2) an die Bewilligungsbehörde zu richten. 6.3 Die Bewilligungsbehörde erteilt dem Zuwendungsempfänger einen Zuwendungsbescheid (Anlagen 2 und 2.1). 6.4 Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde gemäß den Regelungen des Zuwendungsbescheides quartalsweise (jeweils in der Mitte des Quartals) nach entsprechender Mittelanforderung. 7 Inkrafttreten Diese AV tritt ab dem in Kraft. Sie gilt längstens bis zum

224 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Anlage 1 An die Justizvollzugsschule NRW - Fachbereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik - Dietrich-Bonhoeffer Weg Wuppertal Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftszeichen: 1. Antragstellerin / Antragssteller Name/Bezeichnung (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) Anschrift Straße; PLZ; Ort Auskünfte erteilen Name, Tel.-Nr., Fax-Nr., Bankverbindung Konto-Nummer: BLZ: Bezeichnung des Kreditinstituts: Kontoinhaber/ Zahlungsempfänger: ggf. Buchungsstelle: Name/ Bezeichnung, Sitz des/der mit der Durchführung beauftragten Trägers/Organisation (falls abweichend von obiger Anschrift) Maßnahmeort 2. Maßnahme 2.1 Bezeichnung / angesprochener Zuwendungsbereich 224

225 2.2 Mit der Jugendarrestanstalt abgestimmtes Konzept (als Anlage beigefügt). 2.3 Durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl (nach TV-L) Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Durchführungszeitraum von/bis 3. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) und folg. in EUR 3.1 Gesamtkosten davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben 3.3 abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung)./../../. 3.4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben = = = 3.5 Beantragte Förderung (Nr. 4) 3.6 bewilligte/beantragte öffentliche Förderung (ohne 3.5) durch 3.7 Eigenanteil 4. Beantragte Förderung 4.1 Personalausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag / Kostengliederung / ) 4.2 Sachausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag / Kostengliederung / ) 4.3 Beantragte Zuwendung / (Summe ) 225

226 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Begründung 5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen) 5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten) 226

227 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die voraussichtliche Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin/für den Antragsteller, Finanzlage der Antragstellerin/ des Antragstellers usw. 7. Erklärungen des Antragstellers 7.1 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird: ja nein (als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten). 7.2 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass er/sie zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben (Nr. 3.2) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer). 7.3 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass die Angaben in diesem Antrag (einschl. Anlagen) vollständig und richtig sind. 7.4 Der/die Antragsteller/in erklärt, über alle Vorgänge und sonstige Einzelheiten personeller und sachlicher Art, von denen er/sie während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Jugendarrestanstalt. 8. Anlagen Liste " Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal" Finanzierungsplan Ort, Datum (rechtsverbindliche Unterschrift) (..) (Name, Funktion) 227

228 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal Anlage 1.1 Bezeichnung des Projekts: Geschäftszeichen: (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) Personelle Besetzung: lfd. Nr. Name, Vorname 1) Art der Berufsausbildung 2) Berufsbezeichnung 3) sonstige Qualifikation 4) Vergütungsgruppe nach TV-L Wöchentliche Arbeitszeit Beschäftigt von - bis Gesamt Höhe sonstiger Zuschüsse

229 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Anlage 1.2 Finanzierungsplan Bezeichnung des Projekts: Geschäftszeichen: (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) Bezeichnung der Mittel Einnahmen für die Maßnahme geplante Finanzierung insgesamt 20 davon im Haushaltsjahr Eigenanteil Private Mittel Dritter Zuwendungen nach Landesrichtlinien Gesamtfinanzierung 229

230 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Anlage 2 (Datum, Ort) An Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Gewährung einer Zuwendung für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom in der Fassung vom Anlage(n): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) Förderrichtlinien (AV d. Justizministerium vom. Juli 2012 ( IV.30) Vordruck für die Mittelanforderung Vordrucke für den Verwendungsnachweis Checkliste Übergangsmanagement 1. Bewilligung Auf Ihren o. e. Antrag bewillige ich Ihnen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom bis (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von EURO in Buchstaben EURO I. 230

231 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr zur Durchführung der folgenden Maßnahme (Bezeichnung des Projekts und genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks und - wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden - die Angabe, wie lange die Gegenstände für den Zuwendungszweck gebunden sind.) 3. Finanzierungsart/-höhe Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von... v.h. (Höchstbetrag s. Zuwendungsbetrag) Festbetragsfinanzierung zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von... EUR als Zuweisung Darlehen Schuldendiensthilfe gewährt. 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 1) Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden wie folgt ermittelt: 5. Bewilligungsrahmen Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages ist wie folgt vorgesehen: nur ausfüllen, wenn beantragter und bewilligter Betrag nicht übereinstimmen oder andere Gründe eine Darstellung erfordern 231

232 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Auszahlung Die Zuwendung wird aufgrund der Mittelanforderung nach den ANBest-P zu 44 LHO ausgezahlt. Sie sind als Anlage beigefügt und sind mitsamt den Förderrichtlinien Bestandteile dieses Bescheides. II. Nebenbestimmungen Der Zinssatz für Rückforderungen von Zuwendungen richtet sich nach den Vorschriften des 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NW. 1. Als Prüfungseinrichtung im Sinne der Nr. 7.2 ANBest-P ist auch ein fachlich und sachlich unabhängiger Beauftragter (Abschlussprüfer, wie z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, geeigneter nebenberuflicher bzw. ehrenamtlicher Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaft) anzusehen. Die Prüfung ist neben der Ordnungsmäßigkeit und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises auch inhaltlich auf die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel und auf die Einhaltung der der Bewilligung ansonsten zugrundeliegenden Bestimmungen abzustellen. Dabei darf unter Heranziehung sachgerechter Kriterien in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht auch stichprobenweise geprüft werden. Bei der Feststellung von nicht unerheblichen Mängeln ist die Prüfung auf eine vollständige Nachweisprüfung bzw. ggf. auch auf die Vorjahre auszudehnen. Der Prüfungsumfang ist aktenmäßig festzuhalten. 2. Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete. Höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. 3. Vor Personaleinstellungen ist die Bewilligungsbehörde unter Beachtung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen " zu beteiligen. 4. An Vereinsmitglieder dürfen im Rahmen dieser Projektförderung keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. 5. Für die Landeszuwendung ist ein Sachkonto einzurichten, auf dem sämtlich projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben zu führen sind. 6. Von Publikationen (Pressemitteilungen etc.) ist der Bewilligungsbehörde zeitnah ein Überstück zur Verfügung zu stellen. 7. Bei Anforderung von Haushaltsmitteln ist der Zweimonatsbedarf unter Angabe der bisher getätigten sowie der geplanten künftigen Ausgaben darzulegen. 8. Die Bewilligungsbehörde sowie der Landesrechnungshof sind zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. 232

233 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 III. Sonstige Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung 1. Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass die Förderung auch in künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Personal) zu berücksichtigen. 2. Der Verwendungsnachweis einschließlich des Tätigkeitsberichts ist unter Berücksichtigung einer für jeden Einzelfall auszufüllenden und nach Abschluss jeder Einzelfallmaßnahme an den Auftraggeber zu übersendenden "Checkliste Übergangsmanagement" zu führen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bewilligungsbehörde zu erheben. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Unterschrift) 233

234 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 An die Justizvollzugsschule NRW - Fachbereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik - Dietrich-Bonhoeffer Weg Wuppertal Anlage 2.1 Mittelanforderung über 1 die Vollzugsleiterin / den Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt Mittelanforderung / Mitteilung über den Projektstand Zuwendung an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Zuwendungsbescheid vom Geschäftszeichen: (Datum des Bescheides) (lt. Zuwendungsbescheid) 1. Mittelanforderung zum des Jahres 20 Für den Zeitraum vom bis wird die Überweisung eines Betrages in Höhe von beantragt. Bankverbindung: BLZ: Konto-Nr.: Bezeichnung des Kreditinstituts: ggf. Haushalts-/ Buchungsstelle: 1 in den Fällen der Nummer 2.3 der Förderrichtlinien 234

235 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Projektstand: Laut Einzelnachweis (Anlage 3.1). Die Ausgaben- und Finanzierungssituation des Projektes hat sich gegenüber dem Bewilligungsbescheid in der gültigen Fassung verändert: ja nein Sofern sich die Situation verändert hat, bitte überarbeitete Fassung des Antragsvordrucks beifügen. (Ort, Datum) (Unterschrift) 235

236 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 An die Justizvollzugsschule NRW - Fachbereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik - Dietrich-Bonhoeffer Weg Wuppertal Anlage 3 über die Vollzugsleiterin / den Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt Verwendungsnachweis (Controllingangaben) Zuwendung an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Anlage(n): Tätigkeitsbericht (Controllingangaben) Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal Einzelnachweis Checklisten Übergangsmanagement Bezeichnung der Maßnahme Durch Zuwendungsbescheid(e) des vom Az.: über vom Az.: über vom Az.: über wurden zur Finanzierung der o. g. Maßnahme insgesamt bewilligt. Es wurden ausgezahlt: insgesamt. 236

237 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 I. Sachbericht Darstellung der durchgeführten Maßnahme 1 (Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan; soweit technische Dienststellendes Zuwendungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizufügen. Auswertung des Einzelnachweises (Anlage 3.1) sowie Interpretation der Daten. Darstellung der Zusammenarbeit mit Jugendarrestanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften, den sozialen Diensten der Justiz, den Jugendämtern sowie mit sonstigen Einrichtungen, die solche Integrationshilfen anbieten.) II. Zahlenmäßiger Nachweis 1.Einnahmen Art (Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen) 2 Eigenanteil Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Bewilligte öffentliche Förderung durch..... Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnu0 ng EUR v. H. EUR v. H. Zuwendung des Landes Insgesamt Ausgaben Art (Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen) 2 Personalausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Sachausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Lt. Zuwendungsbescheid insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt Lt. Abrechnung davon zuwendungsfähig EUR EUR EUR EUR Insgesamt (ggf. Einzelaufstellung beifügen) 1 Bitte auf gesondertem Blatt beifügen. 2 Sofern die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Einnahmen in der Sachakte in zeitlicher Reihenfolge und nach Buchungsstellen geordnet festgehalten hat, können die Einnahmen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (wie unter 1. dargestellt) summarisch dargestellt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Ausgaben. 237

238 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 III. IST - Ergebnis Lt. Zuwendungsbescheid/ Finanzierungsplan zuwendungsfähig EUR Ist-Ergebnis lt. Abrechnung EUR Ausgaben(Nr. II.1) Einnahmen (Nr. II.21) Mehrausgaben Minderausgaben IV. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, die Ausgaben notwendig waren sowie wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. (Ort, Datum) (Unterschrift) V. Ergebnis der Prüfung durch die Jugendarrestanstalt Die vorstehenden Angaben zu Nrn. I - IV wurden vorgeprüft und deren Richtigkeit bestätigt. (Ort, Datum) (Unterschrift der Vollzugsleitung) VI. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr VV bzw. Nr. 7 ANBest-P) Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich keine - die aus der Anlage ersichtlichen - Beanstandungen. (Ort, Datum) (Unterschrift) 238

239 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Einzelnachweis (Seite ) Anlage 3.1 Beleg-Nr. Datum Einnahmen Personalkosten Ausgaben Sachausgaben Summe 239

240 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anlage 2 zu Nr. 5.1 zu 44 LHO Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG. NRW. sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Vergabe von Aufträgen Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers Nr. 6 Nachweis der Verwendung Nr. 7 Prüfung der Verwendung Nr. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1.1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge und Spenden) und der Eigenanteil der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. 1.3 Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Landesbeschäftigte. Höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. 1.4 Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Im Übrigen darf die Zuwendung wie folgt in Anspruch genommen werden: bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers, bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers verbraucht sind. Wird ein im Haushaltsjahr zu deckender Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgeber finanziert, so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden. 240

241 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Der Zuwendungsbescheid kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist. 1.6 Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich außer bei einer Festbetragsfinanzierung - die Zuwendung 2.1 bei Anteilfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers, 2.2 bei Fehlbedarfs- und Vollfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag. 3 Vergabe von Aufträgen 3.1 Wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als EUR beträgt, sind anzuwenden: bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen der Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen der Abschnitt 1 der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL). 3.2 Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers, aufgrund des 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) die Abschnitte 2ff. der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt. Sektorenauftraggeber, deren Maßnahmen mit einem Fördersatz von 50 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder einem höheren Betrag gefördert werden, sind verpflichtet, den Abschnitt 3 der VOB/A bzw. VOL/A anzuwenden. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände 4.1 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. 4.2 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hat die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 EUR (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen das Land Eigentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar besonders zu kennzeichnen. 241

242 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, 5.1 wenn sie oder er nach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn sie oder er - gegebenenfalls weitere - Mittel von Dritten erhält, 5.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, 5.3 sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, 5.4 die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, 5.5 zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden. 6 Nachweis der Verwendung 6.1 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist binnen vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis in der Form des einfachen Verwendungsnachweises (Nr. 6.6) zu führen. 6.2 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 6.3 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. 6.4 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Beiträge, Spenden und eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfängerin oder Empfänger, Einzahlerin oder Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach 15 Umsatzsteuergesetz hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. 242

243 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. 6.6 Sofern ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen ist, besteht der zahlenmäßige Nachweis (Nr. 6.4) aus einer summarischen Darstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans. Auf die Vorlage der Belege (Nr. 6.5) wird verzichtet. 6.7 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere die Zahlungsempfängerin oder den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Beim einfachen Verwendungsnachweis (Nr. 6.6) ist die Übereinstimmung der Einnahmen und Ausgaben mit den Büchern und Belegen zu bestätigen. 6.8 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hat die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bildoder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen. 6.9 Darf die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungs- oder Zwischennachweise dem Verwendungs- oder Zwischennachweis nach Nr. 6.1 beizufügen. 7 Prüfung der Verwendung 7.1 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern - soweit sie nicht mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen sind - sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 7.2 Unterhält die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, ist von dieser der Verwendungsnachweis vorher zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. 7.3 Der Landesrechnungshof ist berechtigt, bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zu prüfen. 7.4 Der Europäische Rechnungshof ist berechtigt, bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zu prüfen, soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft geleistet werden. 243

244 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere 48, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. 8.2 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung nach Nr. 2), die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. 8.3 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszecks verwendet, Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungspflichten (Nr. 5) nicht rechtzeitig nachkommt. 8.4 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen ( 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG. NRW.). 8.5 Werden ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich verlangt werden ( 49a Abs. 4 VwVfG. NRW.). Entsprechendes gilt, wenn die Zuwendung in Anspruch genommen wird, obwohl etwaige Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber, vorgesehene eigene oder sonstige Mittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind (Nr. 1.4). 244

245 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Bekanntmachungen Nr. 27. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 16. August 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat folgende Gütestellen gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Brigitte Heupgen, Jens Heupgen und Dr. Michael Schneider - Kanzlei Heupgen GbR- Duisburger Str. 470, Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0208/ Fax: 0208/ Internet: www. heupgen.de kanzlei@heupgen.de Nr. 28. Präsidialrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 15. August 2012 (2701 Z. 1) - JMBl. NRW S Richterin am Landessozialgericht Ursula Hagemeier ist aus dem Präsidialrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Neuer 2. stellvertretender Vorsitzender ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen Als neuer 3. stellvertretender Vorsitzender ist Richter am Sozialgericht Harald Witt Sozialgericht Münster nachgerückt. Nr. 29. Anerkennung von Gütestellen gemäß 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 22. August 2012 ( II. 32) - JMBl. NRW S Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestellen gemäß 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwalt Thomas Belitz, Zweigniederlassung Ackerstraße 47, Unna, Tel.: 02303/ Fax: 02303/

246 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Personalnachrichten Justizministerium z. Regierungsdirektor/in: Oberregierungsrat/-rätin Frauke Fischer, Hans-Joachim Klein, Jörg Ludley u. Sabine Mazannek, Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Richterin am AG als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Gabriele Wefers in Viersen; z. Richterin am AG: Richterin Kristina Seidler in Ratingen; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Marion Küster in Düsseldorf; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Maria Mömken-Broß und Angelika van Plüer in Duisburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Uwe Urban in Rheinberg. Versetzt: Richter am AG Dr. Nikolaus von Hartz aus Düsseldorf nach Ratingen. Ruhestand: Vors. Richter am Landgericht Manfred Pyschny in Wuppertal u. Justizamtmännin Ute Squar in Wuppertal. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notare Filiz Oruc in Dinslaken, Matthias Schneider u. Nils Thormeyer in Duisburg, Björn Arndt, Wiebke Backhaus, Volker Bätzgen, Daniel Callejon Thömmes, Dr. Christian van Endern, Bettina Felgenhauer, Jo-Wendy Frege, David Friedrich, Tim Geier, Martin Giepen, Katharina Gorontzi, Christian Heicke, LL.M., Jochen Henning, Dr. Markus Hofmann, LL.M., Dr. Christoph Homberger, Dirk Alfons Hüwe, Dr. Alexandra Jorzig, Sebastian Karl Kamm, Angela Klappert, Robert Kleba, Dr. Sebastian Köbler, Lars Koch, Jochen Kuck, Prof. Dr. Tobias Leidinger, Natascha Leyendecker-Langner, Stefanie Löbermann, Dr. Florian Michallik, Jan Gerd Möller, Andreas Müller, Christina Anna Müller, Mai Thao Nguyen, Eva Ottemeyer, Phillipp Perzborn, LL.M., Dr. Manfred Peter, Verena Rosche, Claudia Rügemer, Helge Rust, Ursula Rust, Frank Sarangi, LL.M., Karin Schmidtmann, Marc Schramm, Felix Schreiber, LL.M., Ariane Freifrau von Seherr- Thoß, Dr. Jens Wahlhäuser, Dr. Anika Yomere u. Sebastian Zöllner in Düsseldorf, Fabian Völker in Erkrath, Nadine Vetter in Geldern, Dr. Axel Mauersberger in Heiligenhaus, Luciana Fliether in Hilden, Varol Eren in Hückelhoven, Peter Klein in Moers, Sebastian Wysmalek in Mönchengladbach, Martin Kievits in Mülheim an der Ruhr, Mahban Baghizadeh-Toosi, LL.M. in Neuss, Maximilian van Kell in Oberhausen, Jennifer Breuer in Ratingen, Aline Helene Brill in Velbert, Anna Kordes in Willich, Ersan Kilic, Susanne Niemers, Philipp Thomas von Mering, LL.M. u. Prof. Dr. Susanne Walther in Wuppertal. Erreichen der Altersgrenze: Notar Ulf Scharrelmann in Düsseldorf. 246

247 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 OLG-Bezirk Hamm Gerichte z. Richter am OLG: Prof. Dr. Georg Borges; z. Richter am LG: Richter Robert Nober in Essen; z. Richter am AG: Richter Sven Peter Wegert in Bocholt; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Mareike Hullmann in Essen. Amtsübertragung: Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - (R2): Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - (R2) Michael Kersting in Münster. Ruhestand: Richter am AG Frank Haardt in Bochum, Heinrich Hermann Becker in Marl u. Jochen Gramse in Recklinghausen; Justizoberamtsrat Hans Elmar Weber in Lüdenscheid; Justizamtsrätin Erika Knittler in Münster; Justizhauptsekretär Friedhelm Krems in Dortmund. Richterin auf Probe Assessorin Dr. Cornelia Kraus u. Annette Maria Luise Krömer. Staatsanwaltschaften z. Leitenden Oberstaatsanwältin (BesGr. R 3): Oberstaatsanwältin Michaela Feld-Geuking b. d. GStA; z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Claudia Rosenbaum aus Arnsberg b. d. GStA; z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/Staatsanwältin (Richter/-in auf Probe) Franca Bandorski in Essen u. Nils Warmbold in Hagen; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Anja Gabrys in Hagen. Ruhestand: Justizhauptsekretärin Marita Stuckstette in Essen; Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Thomas Schröer in Hamm. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Ruth Janina Beckmann in Marl, Esther; Brauhardt in Datteln, Konrad Breuer (bisher RAK Köln) in Essen, Jens Buddendick in Essen, Simone Dahlmann-Ludwig (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Uwe Ganzer (bisher RAK Celle) in Bochum, Andreas Gries in Bottrop, Andreas Gritsch in Dortmund, Matthias Hammacher (bisher RAK Brandenburg) in Essen, Dagmar Hellenkemper in Essen, Matthias HInghaus in Herford, Achim Hoffmann in Kamen, Klaas Marian Horst in Bielefeld, Helmut Ismar in Soest, Karin Kersebaum (bisher RAK Frankfurt) in Essen, Lars Kersebaum (bisher RAK Frankfurt) in Essen, Dr. Wim Kreytenberg (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Maike Krieger in Paderborn, Dr. Johannes Mai LL.M. oec. (bisher RAK Frankfurt) in Münster, Ansgar Meis (bisher RAK Frankfurt) in Horstmar, Marc Piduch in Menden, 247

248 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Torsten Prante (bisher RAK München) in Minden, Daniela Slotta in Dortmund, Manfred Stelthove in Warendorf, Ruprecht Türk (bisher RAK Köln) in Steinfurt-Burgsteinfurt, Martin van Volxem (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Sarah Walisko (bisher RAK Düsseldorf) in Bottrop, Julia Weinert in Unna, Leif Kristof Wütherich (bisher RAK Nürnberg) in Bielefeld. Löschungen als Rechtsanwalt: Rolf Marxsmeier in Lemgo, Andrea Hardenberg in Dortmund, Özlem Reddig in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Christian Mitschke in Essen, Sebastian Zöllner in Lübbecke, Tim Ettner in Hagen, Inga Dransfeld-Haase in Halle, Karin Hofeditz in Hagen, Dr. Dileyha Altintas, LL.M. in Bochum, Wiebke Pehl in Essen, Dr. Hans-Ralph Trommer in Bochum, Swen Lütkeschümer in Rheine, Simon Meyer in Iserlohn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte u. Notare Dirk Holtermann u. Erwin Schlüter in Dortmund. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter am LG: Richter Dr. Andy Ruzik in Aachen, Wolfgang Rudolf Bengel, Florian Alexander Kockentiedt, Marin Kümpel, Oliver Kuttig, Mario Ibanez Ortiz in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Gesa Liesen in Leverkusen; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Daniela Laas in Bonn u. Stefano Butticé in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Petra Helle in Köln. Amtsübertragung: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Patrick Lahmann, Udo Mies u. Heinz Günter Oswald in Köln. Versetzt: Richterin am LG Sigrid Kunze aus Aachen nach Köln. Ruhestand: Richter am AG - als ständiger Vertreter e. Dir. - Thomas Becker in Aachen, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m.az.- Helmut Heiligers in Bonn, Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 - Franz Dahm in Köln, Justizhauptwachtmeister Dirk Herbert Pützstück in Siegburg. Staatsanwaltschaften: z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Andrea Ingrid Dagmar Rennert in Aachen; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Petra Agnes Grunwald in Bonn. 248

249 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Ruhestand: Staatsanwältin Jeanette Keil-Weber in Köln u. Justizhauptsekretär Thomas Seekircher in Aachen LAG-Bezirk Düsseldorf z. Richter/in am ArbG: Richter/in Dr. Oliver Reinartz in Düsseldorf u. Judith Sträter in Mönchengladbach. Versetzt: Richterin am ArbG Marion Heberling aus Duisburg in den Geschäftsbereich d. Präsidentin d. LAG Hamm. Ruhestand: Regierungsoberinspektorin Magdalene Urbanski in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Gerd Wiersig in Hamm. Versetzt: Richterin am ArbG Petra Goetzeler nach Duisburg. Justizvollzug z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Susanne Martin in Essen; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Uwe Rheidt in Siegburg; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ -: Betriebsinspektor Hubert Wiehoff in Werl; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Uwe Zeitel in Werl; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Hartmut Thiessen in Bochum, Sascha Drewke in Siegburg; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugsobersekretärin Mirela Besirevic in Bochum, Thomas Hermes u. Riccardo Nicklaus in Siegburg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Jürgen Timm in Werl. Ruhestand: Betriebsinspektor Wilhelm Volpers in Münster. 249

250 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 17 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am LSG (R 3) in Essen mehrere Vors. Richter/in am OLG (R 3) in Köln 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als der ständ. Vertr. eines LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Wuppertal 1 Vors. Richter am LG (R 2) in Hagen mehrere Richter/in am OLG (R 2) in Köln 1 o. mehrere Vors. Richter/in am LG (R 2) in Düsseldorf mehrere Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in (R 2) in Münster 1 Richter/in am LSG (R 2) in Essen 1 Staatsanwalt/-anwältin - als Gruppenleiter (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Siegen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Rheda-Wiedenbrück 1 o. mehrere Richter/in am AG in Münster 1 Richter/in am AG in Ahaus mehrere Richter/in am LG in Dortmund 1 Staatsanwalt/-anwältin in Essen 1 Justizoberamtsrat/-amtsrätin - Bezirksrevisor/in - fliegend - im OLG-Bezirk Köln 1 Sozialoberamtsrat/-amtsrätin - Gruppenleiter/-in der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz b. d. LG Bonn 1 Justizamtmann/-amtfrau - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in - b. d. StA Bielefeld 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in im Strafhaftbereich - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Düsseldorf angefordert werden - 250

251 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.) - Fahrdienstleiter/in - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Düsseldorf angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 10 mittlerer Dienst) - Leiter/in d. allgem. Vollzugsdienstes - b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Essen angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Düsseldorf 2 Betriebsinspektor/in b. d. JVA Münster mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Düsseldorf Geschäftsleiter/in b. d. OVG für das Land NRW Bei dem OVG für das Land NRW ist zum 1. Februar 2013 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters (zugleich ständige/r Vertreter/in des Dezernenten 6) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den BesGr. A 13 bis A 15 (höherer Dienst/Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW angefordert werden. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie des höheren Justizdienstes (Aufstiegsbeamte), denen ein Amt bis zu BesGr. A 15 übertragen ist. Stellvertr. Geschäftsleiter/in b. d. LG Hagen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten d. stellvertretenden Geschäftsleiters/ stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem Landgericht Hagen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in des Sozialdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel Bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 BBesO (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leitung des Werkdienstes b. d. JVA Aachen Bei der JVA Aachen ist zum 1. Dezember 2012 der Dienstposten der Leitung des Werkdieses zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 10 BBesO (mittlerer Dienst) zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Aachen angefordert werden. Berichtigung: Die Ausschreibunge einer Stelle f. e. Erste/n Justizhauptwachtmeister/in (A5) in Münster (JMBl. NRW Nr. 16 v. 15. August 2012) wird dahingehend ergänzt, dass es sich um eine Stelle b. d. StA Münster handelt. 251

252 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. September 2012, Nr. 18 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Richtlinien zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster (Übereinstimmungs-Richtlinien) Bekanntmachungen Studienordnung für den Studiengang Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. 254 Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen Personalnachrichten Ausschreibungen 271 Allgemeine Verfügungen Nr. 23. Richtlinien zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster (Übereinstimmungs-Richtlinien) AV d. JM ( I.42) und RdErl. d. MIK ( ) v. 30. Juli JMBl. NRW S Die AV d. JM ( I.42) und der RdErl. d. IM ( ) vom JMBl. NRW S , werden wie folgt geändert: 1. I. In Abschnitt I Nummer 10 wird das Wort "Innenministerium" durch die Wörter "für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium" ersetzt. 2. In Abschnitt II wird die Angabe "2012" durch die Angabe "2016" ersetzt. II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 252

253 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Bekanntmachungen Nr. 30. Studienordnung für den Studiengang Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen - Fassung Bekanntmachung d. JM NRW vom 21. August 2012 ( V. 6) - JMBl. NRW S Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel hat aufgrund des 2 in Verbindung mit 10 Abs. 1 Nr. 2 und 13 Nr. 1 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 600), in Verbindung mit 8 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein- Westfalen für den Studiengang Rechtspflege mit meiner Genehmigung eine Studienordnung und Studienpläne für die fachwissenschaftlichen Studienzeiten erlassen, die hiermit veröffentlicht werden. Vom Abdruck der Studienpläne wird abgesehen. 1 Aufgabe der Studienordnung (1) Die Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau der fachwissenschaftlichen Studienzeiten im Rahmen der Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO). Sie konkretisiert die Lehrgegenstände, die Art und Form der Lehrveranstaltungen sowie die Studienleistungen. (2) Studienverlauf und Studieninhalte sind mit der Ausgestaltung der fachpraktischen Studienzeiten abgestimmt. (3) Die Studienordnung dient der Information aller an der Ausbildung Beteiligten. 2 Studienziel; Grundsätze (1) Die Fachhochschule vermittelt den Studierenden im Rahmen des durch 2 RpflAO vorgegebenen Ausbildungsziels die für den angestrebten Rechtspflegerberuf erforderlichen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten. (2) Das Studium legt die fachwissenschaftlichen Grundlagen der Rechtspflegerausbildung zur Berufsfähigkeit und Berufsfertigkeit. (3) Die Studierenden sollen zu selbstständig und selbstkritisch handelnden Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern herangebildet werden, die in der Lage sind, die ihnen zuge- 1 Zuletzt geändert durch Beschluss des Fachbereichsrates vom und des Senats vom

254 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 wiesenen Aufgaben mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis sachgerecht und zügig zu erledigen. (4) Neben der Vermittlung der zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sollen die methodischen, kommunikativen und informationstechnologischen Fähigkeiten der Studierenden angemessen gefördert werden. (5) Das fachwissenschaftliche Studium soll den allgemeinen Bildungsstand und das rechtspolitische Verständnis der Studierenden fördern. Sie werden so ausgebildet, dass sie sich der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Staates und dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen. Sie sollen ihren künftigen Beruf als Dienst an den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern begreifen und diese Einstellung in der Arbeitsweise erkennen lassen; dazu gehören insbesondere eine transparente Verfahrensführung und verständliche Entscheidungsbegründungen. (6) Den Studierenden sollen die Fähigkeit und das Pflichtbewusstsein zum vertiefenden Selbststudium und zur eigenständigen Weiterbildung vermittelt werden. (7) Die Fachhochschule vermittelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein Sportangebot. Die Organisation der Sportförderung wird einer Lehrkraft der Fachhochschule (Sportdozentin oder Sportdozent) übertragen. 3 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Die Rechtspflegerausbildung in Nordrhein-Westfalen erfolgt in einem dreijährigen Studiengang Rechtspflege an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. (2) Das Studium gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten (21 Monate) werden an der Fachhochschule für Rechtspflege abgeleistet, die fachpraktischen Studienzeiten (15 Monate) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. (3) Das Studium umfasst fünf Abschnitte, deren Reihenfolge und Dauer durch 8 Abs. 2 RpflAO wie folgt festgelegt sind: 1. Fachwissenschaftliches Studium I 11 Monate 2. Fachpraktische Ausbildung I 11 Monate 3. Fachwissenschaftliches Studium II 7 Monate 4. Fachpraktische Ausbildung II 4 Monate 5. Fachwissenschaftliches Studium III 3 Monate 4 Verlauf der fachwissenschaftlichen Studien (1) Das fachwissenschaftliche Studium I beginnt am 1. August des Einstellungsjahres. (2) Das fachwissenschaftliche Studium II beginnt am 1. Juni. (3) Das fachwissenschaftliche Studium III beginnt am 1. Mai. 254

255 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Gestaltung des fachwissenschaftlichen Studiums (Erster, dritter und fünfter Studienabschnitt) (1) Im Rahmen des Studienziels ( 2) sollen den Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage in anwendungsbezogenen Lehrveranstaltungen folgende theoretische Kenntnisse vermittelt werden: 1. gründliche Kenntnisse - im Bürgerlichen Recht; - auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere im Grundbuch-, Familien-, Nachlass- und Registerrecht; - im Zivilprozessrecht und im Recht der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie im Insolvenzrecht; - im Strafprozess- und Strafvollstreckungsrecht; - im Kostenrecht, insbesondere in den Verfahren der Kostenfestsetzung. 2. Kenntnisse der Grundzüge - des Staats-, Verfassungs- und Europarechts; - des Gerichtsverfassungsrechts; - des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Rechts der Wertpapiere; - des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des öffentlichen Dienstrechts; - des Strafrechts; - des Arbeitsrechts; - des Internationalen Privatrechts; - der Wirtschafts- und Bilanzkunde. (2) Die auf diesen Rechtsgebieten bestehenden Bezüge der Rechtspflegeraufgaben zu den Aufgaben der übrigen Justizberufe werden angemessen verdeutlicht. (3) Die im Aufgabenfeld der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger anzuwendenden informationstechnischen Programme werden entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten in das fachwissenschaftliche Studium einbezogen. Den Studierenden soll ein Überblick über die unterschiedlichen Programme und ihre Bedeutung gegeben sowie zugleich das Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen der informationstechnisch unterstützten Arbeitsabläufe gefördert werden. 6 Art, Umfang und Gegenstand der Lehrveranstaltungen (1) Der Lehrstoff des fachwissenschaftlichen Studiums wird in Pflichtlehrveranstaltungen und ergänzenden Wahllehrveranstaltungen ( 9) vermittelt. 255

256 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 (2) An den Pflichtlehrveranstaltungen haben die Studierenden teilzunehmen. Überschneidungen mit Wahllehrveranstaltungen sind zu vermeiden. Den Studierenden muss hinreichend Zeit zur Verarbeitung des Lehrstoffs und zum Selbststudium verbleiben. (3) Für die Pflichtlehrveranstaltungen sind insgesamt etwa 1700 Stunden (zu je 45 Minuten) vorgesehen. Hiervon entfallen auf das fachwissenschaftliche Studium I etwa 1000 Stunden, auf das fachwissenschaftliche Studium II etwa 500 Stunden und auf das fachwissenschaftliche Studium III etwa 200 Stunden. Lehrveranstaltungspausen, Feiertage sowie die Zeiten für die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten und deren Besprechung sind auf diese Stundenzahlen nicht anzurechnen. Diese Stundenansätze sind Zeitrahmen, von denen im Bedarfsfall abgewichen werden kann. (4) Den einzelnen Studienfächern werden Stundenansätze zugeteilt. Soweit dabei das Gesamtstundenkontingent nicht ausgeschöpft ist, wird die verbleibende Zeit für alternative Lehrveranstaltungen ( 8 Abs. 2) und zum Selbststudium genutzt. Im Einzelnen werden verteilt: Studium I Allgemeines Bürgerliches Recht (ABR) Familienrecht (FAR) Nachlassrecht (NLR) Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht (ZPR) Grundbuchrecht (GBR) Kostenrecht (KOR) Handels- und Registerrecht (HRR) Öffentliches Dienstrecht (ÖDR) Studium II Bürgerliches Recht (BÜR) Vollstreckungs- und Insolvenzrecht (VIR) Straf- und Strafprozessrecht (STR) Strafvollstreckungsrecht (SVR) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht (ZVR) Öffentliches Recht (ÖR) Internationales Privatrecht (IPR) Wirtschafts- und Bilanzkunde (WBK) Wertpapierrecht (WPR) Kommunikation (KOM) Kostenrecht (KOR) Studium III Bürgerliches Recht (BÜR) Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht (ZPR) Straf- und Strafprozessrecht (STR) Strafvollstreckungsrecht (SVR) Grundbuchrecht (GBR) Kostenrecht (KOR) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht (ZVR) Handels- und Registerrecht (HRR) 242 Stunden 108 Stunden 106 Stunden 177 Stunden 108 Stunden 123 Stunden 110 Stunden 20 Stunden 32 Stunden 105 Stunden 45 Stunden 61 Stunden 110 Stunden 45 Stunden 40 Stunden 30 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 15 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden 20 Stunden (5) Lernziele und Inhalte der einzelnen Lehrgegenstände (Studienfächer) regeln die Studienpläne, die Bestandteil dieser Studienordnung sind. 256

257 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Verlauf und Strukturierung der fachwissenschaftlichen Studienzeiten (1) Die Studierenden sollen im systematischen Aufbau des Studiums und im abgestimmten Wechsel von fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studienzeiten das Gesamtausbildungsziel erreichen. (2) Der Studienverlauf wird durch Organisationspläne geregelt. 8 Form der Lehrveranstaltungen (1) Grundform der Pflichtlehrveranstaltungen ist in allen Studien das Lehrgespräch in den hierzu gebildeten Studiengruppen. In geeigneten Fällen und bei Bedarf können auch Vorlesungen für alle oder mehrere Studiengruppen stattfinden. (2) Unter Berücksichtigung der fachbezogenen Besonderheiten soll der Lehrstoff in allen Lehrfächern auch in alternativen Lehrformen (z. B. Referate, Hausarbeiten, seminaristische Gruppenarbeiten, Exkursionen, Gerichtshospitationen u. ä.) vermittelt und veranschaulicht werden. Hierdurch soll die Entwicklung der Studierenden zu selbstständig und selbstkritisch handelnden Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern besonders gefördert werden. (3) Zur Ergänzung und Vertiefung der Pflichtlehrveranstaltungen werden Wahllehrveranstaltungen nach Maßgabe des 9 angeboten werden. (4) Im Studium II nehmen die Studierenden nach Maßgabe des 10 an einer Seminarwoche oder an einer Kontaktstudienwoche teil. (5) Die Studierenden sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch Selbststudium zu vervollkommnen. 9 Wahllehrveranstaltungen (1) Zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des in den Pflichtlehrveranstaltungen vermittelten Lehrstoffs werden Wahllehrveranstaltungen angeboten. Diese können fächerübergreifend ausgestaltet sein und auch Rechtsgebiete und Themen außerhalb des Pflichtlehrstoffs zum Gegenstand haben, soweit deren Behandlung der späteren Berufstätigkeit förderlich ist. (2) Zur freien Auswahl sollen in allen Studien Übungen beziehungsweise Seminare angeboten werden. (3) In den Studien II und III werden verschiedene mindestens zehn Stunden umfassende Wahlkurse ausgeschrieben. Aus dem Angebot müssen die Studierenden einen Wahlpflichtkurs belegen, der im Studium II mit einem Prüfungsgespräch abschließt. Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an bis zu zwei weiteren Wahlkursen. (4) Im Studium II müssen die Studierenden alternativ an einer Seminar- oder Kontaktstudienwoche ( 10) teilnehmen. 257

258 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Seminar- und Kontaktstudienwochen (1) Für das Studium II werden als Wahlpflichtveranstaltungen zu den Fächern des Lehrstoffs und zu fächerübergreifenden Bereichen verschiedene Seminarwochen und nach Möglichkeit eine Kontaktstudienwoche ausgeschrieben. (2) In den Seminaren erhalten die Studierenden Gelegenheit, sich mit einzelnen Themen unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinanderzusetzen, wobei diese regelmäßig in Gruppen selbständig erarbeitet und die Arbeitsergebnisse in einem abschließenden Forum vorgestellt und diskutiert werden. (3) In dem Kontaktstudium wird den Studierenden sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern aus der Fachpraxis Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben. Gegenstand dieses Austauschs zwischen fachwissenschaftlicher Ausbildung und Praxis können Rechtsfragen der Fachpraxis aus allen rechtspflegerischen Aufgabengebieten sein. Die gemeinsame Erarbeitung von Problemlösungen in vertiefender Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum soll zugleich die Bewusstmachung der sozialen und wirtschaftlichen Bezüge fachpraktischer Problemstellungen und den persönlichen Kontakt zwischen den Studierenden und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis fördern. 11 Studienleistungen (1) Leistungsnachweise erbringen die Studierenden in den schriftlichen Arbeiten (Aufsichtsarbeiten) sowie durch andere schriftliche oder mündliche Beiträge in Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen (sonstige Leistungen). (2) Die unter der Aufsicht in jeweils vier Zeitstunden zu fertigenden Aufsichtsarbeiten betreffen die nachfolgend aufgeführten Lehrfächer. Die Aufsichtsarbeiten sind zu begutachten und zu bewerten; den Studierenden wird in der Regel eine Besprechung angeboten. Es sind folgende Aufsichtsarbeiten (Klausuren) zu fertigen: Studium I 1. Allgemeines Bürgerliches Recht (ABR I) 2. Nachlassrecht (NLR I) 3. Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht (ZPR I) 4. Handels- und Registerrecht (HRR I) 5. Allgemeines Bürgerliches Recht (ABR II) 6. Nachlassrecht (NLR II) 7. Grundbuchrecht (GBR I) 8. Kostenrecht (KOR I) 9. Familienrecht (FAR) 10. Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht (ZPR II) 11. Grundbuchrecht (GBR II) 12. Kostenrecht (KOR II) 13. Handels- und Registerrecht (HRR II) 258

259 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Studium II 1. Straf- und Strafprozessrecht (STR) 2. Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht (ZVR I) 3. Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht (BÜR/IPR) 4. Vollstreckungs- und Insolvenzrecht (VIR) 5. Strafvollstreckungsrecht (SVR) 6. Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht (ZVR II) 7. Öffentliches Recht (ÖR) Studium III 1. Bürgerliches Recht (BÜR) 2. Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht (ZPR) 3. Straf-, Strafprozess- und Strafvollstreckungsrecht (STR/SVR) 4. Grundbuchrecht (GBR) 5. Kostenrecht (KOR) 6. Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht (ZVR) 7. Handels- und Registerrecht (HRR) Die weiteren Einzelheiten werden in einem jeweils erstellten Klausurenplan geregelt. (3) Neben den Aufsichtsarbeiten werden in Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen weitere bewertungsrelevante individuelle Leistungsnachweise in Form von Referaten, Hausarbeiten, Leistungstests und Prüfungsgesprächen (sonstige Leistungen) erbracht. (4) Es sind folgende sonstige Leistungen (Abs. 3) zu erbringen: Studium I Alle Studierenden haben 1. ein Referat zu halten und 2. sich einer mündlichen Prüfung zu unterziehen. Studium II 1. Alle Studierenden haben eine Hausarbeit zu schreiben. 2. In den beiden Lehrfächern Wirtschafts- und Bilanzkunde und Wertpapierrecht wird den Studierenden ein Leistungstest mit einer Bearbeitungszeit von regelmäßig anderthalb Zeitstunden gestellt. 3. Der Wahlpflichtkurs ( 9 Abs. 3 Satz 2) schließt mit einem Prüfungsgespräch ab. Die weiteren Einzelheiten werden in Organisationsplänen geregelt. 12 Bewertung der Studienleistungen (1) Die Aufsichtsarbeiten ( 11 Abs. 2) und die sonstigen individuellen Leistungen ( 11 Absätze 3 und 4) sind gemäß 14 RpflAO mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut gut eine besonders hervorragende Leistung = Punkte eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = Punkte 259

260 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 vollbefriedigend befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = Punkte eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht = 7-9 Punkte eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht = 4-6 Punkte eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung = 1-3 Punkte eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet werden. (2) In welchem Verhältnis zueinander die Noten und Punktzahlen der einzelnen Lehrveranstaltungen in die rechnerische Ermittlung der Gesamtnote einfließen, bestimmt sich nach folgenden Leistungsbewertungsschlüsseln: Studium I Klausuren Referat Mündliche Prüfung Fach %-Anteile %-Anteil %-Anteil 1. ABR I NLR I 4,0 3. ZPR I HRR I 4,0 5. ABR II 8,8 6. NLR II 5,6 7. GBR I 4,0 8. KOR I 4,8 9. FAR 9,6 10. ZPR II 8,0 11. GBR II 5,6 12. KOR II 5,6 13. HRR II 5,6 Alle Fächer Gesamt 80 % 20 % 260

261 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Studium II Klausur Hausarbeit Test Prüfungsgespräch Fach %-Anteile %-Anteil %-Anteile %-Anteil 1. STR 7,0 2. ZVR I 8,4 3. BÜR/IPR 11,9 4. VIR 16,8 5. SVR 9,8 6. ZVR II 9,1 7. ÖR 7,0 Alle Fächer 18 WBK 4 WPR 4 Alle Fächer 4 Gesamt 70 % % Studium III Klausur Fach %-Anteile 1. BÜR 14, ZPR 14, STR/SVR 14, GBR 14, HRR 14, ZVR 14, KOR 14,286 Gesamt 100 % (3) Der für jedes Studium aufgrund der rechnerisch zusammengefassten Einzelbewertungen ermittelte Punktwert entspricht folgenden Notenbezeichnungen: 14,00-18,00 Punkte: sehr gut 11,50-13,99 Punkte: gut 9,00-11,49 Punkte: vollbefriedigend 6,50-8,99 Punkte: befriedigend 4,00-6,49 Punkte: ausreichend 1,50-3,99 Punkte: mangelhaft 0-1,49 Punkte: ungenügend 261

262 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr Abschlussbeurteilungen (1) Die Leiterin oder der Leiter der Fachhochschule für Rechtspflege beurteilt die Studierenden jeweils am Ende des ersten, dritten und fünften Studienabschnitts. In die Beurteilung sind die aus den Aufsichtsarbeiten und sonstigen schriftlichen und mündlichen Leistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen gebildeten Noten und Punktzahlen sowie die festgesetzte Gesamtnote nebst Punktzahl aufzunehmen. In der Beurteilung soll - bei Bedarf nach Beratung mit den Lehrkräften - zu den fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten, zum praktischen Geschick, zum Stand der Ausbildung und kann zum Gesamtbild der Persönlichkeit der oder des Studierenden Stellung genommen werden. Die Beurteilung schließt mit einer der in 12 Abs. 3 genannten Noten und Punktzahlen ab. (2) Die im ersten Studienabschnitt (Studium I) erbrachten Leistungen sind auch dann als nicht ausreichend zu beurteilen, wenn mindestens 60 v. H. der mitgeschriebenen Aufsichtsarbeiten (Klausuren) ohne Rücksicht auf deren Gewichtungsanteil schlechter als ausreichend (4 Punkte) bewertet worden sind. Im Fall des 13 Abs. 2 Satz 1 gilt 13 Abs. 1 Satz 4 nicht. 14 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt in dieser geänderten Fassung nach Zustimmung des Senats der Fachhochschule für Rechtspflege mit der Genehmigung durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für das fachwissenschaftliche Studium I ab dem , das fachwissenschaftliche Studium II ab dem und das fachwissenschaftliche Studium III ab dem in Kraft. Nr. 31. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 4. September 2012 ( Z. 3) - JMBl. NRW S Der Vorstand des am 14. Juni 2012 gewählten Hauptpersonalrats der Staatsanwälte bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt neu zusammen: Vorsitzender: Oberstaatsanwalt Bernd Schulz Generalstaatsanwaltschaft Köln 1. Stellvertreter: Staatsanwalt Jochen Hartmann Staatsanwaltschaft Duisburg 2. Stellvertreterin: Staatsanwältin Sonja Iwand Staatsanwaltschaft Köln 262

263 Anschrift: Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Reichenspergerplatz 1 (Generalstaatsanwaltschaft) Köln Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Personalnachrichten Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Richter/in am OLG: Richterin am LG Dr. Heike Kühneweg und Vera Spiecker aus Duisburg in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter/in Marcel Dué u. Nicoline Wesselburg in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Gabriele Metz in Duisburg, Joachim Roskosch in Duisburg-Hamborn, Angelika Meier in Mülheim an der Ruhr und Rolf Clermont in Oberhausen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Bettina Klouth in Düsseldorf, Petra Linke und Marlies Schulte in Kleve, Beate Hoenscher in Krefeld. Versetzt: Vors. Richter am LG Klaus Schumacher aus Düsseldorf als Richter am OLG nach Düsseldorf, Vors. Richterin am LG Sabine Tackenberg aus Wuppertal als Richterin am OLG nach Düsseldorf, Richter am LG Dr. Gerald Schmitz aus Göttingen nach Düsseldorf, Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Julia Stahl aus Neuss als Richterin am AG - als die ständige Vertreterin eines Direktors - nach Krefeld. Ruhestand: Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Direktors - Peter Schminke in Moers, u. Peter Idel in Krefeld, Richter/in am AG Hannelore Hoenicke in Düsseldorf, Barbara Gräfin von Salm- Hoogstraeten-Weebers in Rheinberg u. Hans-Gerd Wirths in Wuppertal, Sozialamtmann Paul Reiners in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Bernadette Makoski, Philipp Steinbring, Annick Vöster. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Reiner Muckel in Mönchengladbach. 263

264 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Versetzt: Staatsanwältin Julia Breidenbroich aus Berlin nach Düsseldorf. Ruhestand: Justizamtsrätin Gudrun Koschwitz-Hander in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Angela Rüßmann. Gerichte OLG-Bezirk Hamm z. Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir.- Benedikt Vieth in Ahaus, z. Vors. Richter/in am LG: Richter/in am LG Ralf Banke und Dr. Barbara Kretschmer in Essen; z. Richter/in am LG: Richter/in Christina Hofmann, Dr. Julia Meiners und Christian Oesmann genannt Hoppe in Hagen; z. Richter/in am AG: Richter/in Stephanie Befelein und Katja Johanning in Paderborn, Christian Johann in Unna; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Thomas Machutt in Hagen, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Andrea Sandkaulen in Bielefeld; z. Justizamtsinspektor/in - BesG A 9 mit AZ -: Justizamtsinspektorin Theresia Schulte-Euler in Soest; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretärin Regina Scholz in Dortmund, Beatrix Hütte in Essen u. Obergerichtsvollzieher Gregor Ernst in Lüdenscheid; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Volker Fritz in Dortmund; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (A 7 LBesO) - Leiter der Justizwachtmeisterei- Erster Justizhauptwachtmeister Hans-Gerd Florian in Essen Ausgeschieden: Justizobersekretärin Margarete Borgelt in Lippstadt u. Justizhauptwachtmeister Roman Malasewski in Bochum Ruhestand: Regierungsdirektor Harald Roßkopf in Essen, Justizoberamtsrat Peter Kisse in Ahlen, Franz- Rainer Schütte in Paderborn, Justizamtsinspektorin Monika Müller in Herford. Verstorben: Richter am AG -als weiterer Aufsicht führender Richter- Friedhelm Nagel in Bielefeld Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Annalena Wolf. 264

265 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Staatsanwaltschaften z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwalt/Staatsanwältin (Richter/-in auf Probe) Sandra Lücke, Dr. Marc Sotelsek und Dr. Philip Seel in Dortmund; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Doris Dorka in Essen; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Petra Ilskens in Paderborn Ruhestand: Leitende Oberstaatsanwältin -BesGr. R 4- Marlies Hampel in Essen, Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ -Hans-Joachim Meinhold in Detmold Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Ivan Aladyev (bisher RAK Frankfurt a. M.) in Hamm, Dr. Thomas Balzer (bisher RAK Hamburg) in Essen, Sabine Brembach, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Essen, Barbara Dittmann, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen, Markus Eisenburger (bisher RAK Frankfurt) in Olpe, Sebastian Jäger, LL.M. in Espelkamp, Christian Meeser (bisher RAK Köln) in Lennestadt, Max Möller- Morlang (bisher RAK Hamburg) in Dortmund, Dr. Christian Niebling (bisher RAK München) in Essen, Ingo Quast (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Susanne Wellmann (bisher RAK Köln) in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Hans Ulrich Sickel in Herdecke, Stefan Matull in Dortmund, Antje Blunck in Telgte, Ricarda Böving in Borken. Abgabe in andere Kammerbezirke: Julia Sitz in Ostbevern, Swetlana Klassen in Preußisch Oldendorf, Anne Katrin Rieger in Essen, Christian Schinke in Herford, Jan-Peter Schneider in Bielefeld, Claudia Steineberg in Lübbecke, Gönül Üstebay in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Dr. Eugen Putzo in Münster Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter/in am LG: Richter/in Kirsten Detmar u. Anna Mühle in Köln, Uli Witting u. Harald Wulff in Köln; z. Richter am AG: Richter Dr. Dietmar Adam in Leverkusen; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Ulrike Rogall u. Doris Poensgen in Bonn, Maria Könen in Köln u. Birgit Kühn in Königswinter; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Elke Ding u. Kirsten Everts in Aachen; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ. - :Obergerichtsvollzieher Frank Kretschmer in Bonn, z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Jutta Hupperich in Bonn. z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Uwe Dänner u. Elena Krumscheid b. 265

266 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 d.olg, Christina Kutsch in Aachen, Sabine Hoppe, Jens-Willi Ivens, Brigitte Lauterbach, André Pache, Michaela Riemensberger u. Sabine Wirtz in Bonn, Anke Busch in Brühl, Maile Tüchsen u. Rabea Zander in Euskirchen, Brigitte Greifzu in Kerpen, Nina Kovac, Marina Rüpping, Marco Schwendtner u. Theresa Vormann in Köln u. Anja Cezanne-Mews in Leverkusen; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Andreas Larisch in Bergheim u. Kerstin Sticht in Brühl; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Peter Brenne in Gummersbach, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Andrea Bönsch u. Daniela Hambsch in Euskirchen, Jürgen Jesse, Christian Stumof u. Cornelia Tabori in Köln. Ruhestand: Justizoberamtsrat Karl Richard Heinen in Düren, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m AZ. - Hildegard Klein in Bonn, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 - Wolfram Kuhfuhs in Bergheim. Versetzt: Richterin am AG Dr. Katrin Henk-Merten von Bonn nach Euskirchen. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Assessorin Julia Caroline Schumacher. Staatsanwaltschaften: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Carolin Kraft in Aachen. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Lutz Bernklau in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe: Assessorin Daniela Fuchs. Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Zugelassen: Manal Abdel Khaleq, Johannes Abresch, Julia Achtmann, Maren Adler, Peter Aidenberger, Gisela Alsleben, Denys Alt, Sonja Altrock-N'cho, Sanem Arican, Carmen Azabache Chero de Kambach, Sarvar Azadegan, Felicitas Bachem, Master of Laws, Chiara Bahrig, David-Tobias Bambeck, LL.M., Martin Baranski, Felix Barkow, Julika Barthel, Maike Bartkowiak, Pia Barzen, Julia Bassemir, Georg Baumann, Michael Baumeister, Nils Baumgarten, Caroline Bechtel, Nina Becker, Master of Laws, Stefanie Beckmann, Dr.jur. Martin Begiebing, Alexander Behler, Patricia Behrens, Gregor Beimann, Dorothee Beinert, Seyda Berber, Yalcin Berber, Martin Berglar, Dr.jur. Nefail Berjasevic, Axel Bertram, Miriam Betz, Hester Beuvers, Katrin-C. Beyer, Michael Biermann, Andreas Biesterfeld, Meral Bilge, Sidney Binder, Jens Binding, Master of Science, 266

267 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Gerhard Birkenhauer, Hermann Josef Birkhan, Mathias Birwe, Rolf-Michael Bischoff, Ilka Bittner, Dr.jur. Jessica Blattner, Dr.jur. Sonja Bocek, Christian Boderke, Anna Katharina Bolle, Reyhan Bölükbasi, Jennifer-Julia Bonacker, Guido Bongers, Andreas Borghorst, Dr.jur. Jörg Bornheimer, Marie-Christine Börnsen, Jana Borodichin, Fabian Braches, Master of Laws, Dominik Breidenbach, Nina Breidenbach, Susan-Stefanie Breitkopf, Navina Breuer, Dr.jur. Stephanie Brezing, Dr. Mirko Wolfgang Brill, Ina Christiane Brinkforth, Mathias Brochhagen, Stephan Bruns, Barbara Buchalik, Master of Laws, Friederike Buchheister, Alexandra Budde, Master of Laws, Frank Burchardt, Iris Burger, Katrin Camp, Nikolaus Caspar, Muttalip Celik, Sylvie Chada, Dr.jur. Céline Chazelas, Han-Wei Chung, Martin Clever, Dr. Malte Cordes, Dr. Nina Court-Coumont, Jörg Crombach, Philipp Croon, Dr.jur. Anna Cryns-Moll, Isabella Cwik, Katrin Dahmen, Rita Dahmer, Frédéric d'aram de Valada, Magister Legum, Asuman Delikara, Master of Laws, Mustafa Derecik, Alexander Derkum, Efthimios Detsikas, Dr. Markus Deutsch, Clemens Ditges, Panagiotis Dodos, Canan Dogan, F. Claudio Dominik, Evelyn Dommermuth, Master of Laws, Alexandra Dreßen, Marcel Drießen, Wolfgang Droege, Michael Drong-Wilmers, Barbara Duchow, Dr.jur. Borbàla Dux, Felix Christian Echelmeyer, Frederik Egeler, Christiane Eichele, Dr.jur. Wolfgang Eichele, Alexandra Elhöft, Dr.jur. Andrea End, Julia Endell, Dr. Lena Engelhardt, Dr. Thomas Engels, Artur Enns, Kay Uwe Erdmann, Marco Erler, Sven Ermisch, Hans-Josef Erwig, Patrick Esser, Petra Eßer-Creusen, Christiane Fabel, Dr.jur. Michael Faber, Dr.jur. Julia Faenger, Mona Farghaly, Matthias Faßl, Dr.jur. Florian Faulenbach, Ariane Fazil, Julia Fedke, Nina Feldenkirchen, Henning Feldmann, Tobias Fell, Natalie Ferdinand, Dr.jur. Herbert Ferger, Alejandro Walter Fernández Arnelli, Jens Ferner, Agnes Filipitsch, Master of Laws, Michael Fiorello, Christiane Flaßhoff, Ina Fliegner, Charlotte Fliß, Simone Forner, Dr.jur. Gerrit Forst, Dennis Fouladfar, Matthias Frank, Dr.jur. Andreas Frantzmann, Kristian Franz, Hilmar Freiherr von der Recke, Jost Freiherr von Lyncker, Anna-Catharina Freiin von Girsewald, Gesine Freund, Uwe Friederichs, Rainer Friemel, André Frischemeier, Axel Froning, Karlhans Fuchs, John Paul Fürus, Dominik Gallini, Michael Ben Gan, Rocio Garcia Alcázar, Marcel Gaspers, Marc Gayk, Benjamin Gebser, Adrian Gehrig, Béla Gehrken, Erik Gelke, Annette Gemeinhardt, Julia Gerhardus, Mareike Gersmann, Magister Legum, Nima Ghassemi-Tabar, Christian Giersdorf, Master of Laws, Mike Giese, Daniel Gill, Anke Gillessen, Ergül Gisci, Maren Glaßmeyer, Jana Goldmann, Norbert Gottschalk, Christopher Götz, Jochen Grabmann, Dr.jur. Thomas Granetzny, Dr.jur. Stephan Gregor, Andreas Grillo, Dr.jur. Herbert Grimberg, Carla Gröblinghoff, Dr. Ulrich Grünwald, Carmen Iris Gudat, Ebru Gündog, Helmut Güntert, Jan Patric Haag, Prof. Dr.jur. Hans Haarmeyer, Sabine Haas, Daniela Haas, Bettina Hachenberg, Dr. Jeanette Hahn, Tobias Hahne, Bettina Haider, Master of Laws, Raimund Halaczinsky, Kerstin Halangk, Günther Hallermeier, Rüdiger Harms, Julia Hauer, Axel Hauser, Ulrich Hauter, Dr. Lars Hendrik Haverkamp, Juliane Heck, Michael Heim, Christian Heinen, Master of Laws, Heli Heinzmann, Petra Heitmann, Nina Hellmig, Magister Legum, Dr.jur. Nils Helmke, Dr.jur. Diana Hembach, Thorsten Hemme, Daniela Henrichs, Simone Hensen, Frederik Hermans, Michael Heß, Julian Heß, Master of European Law, Dr.jur. Fabian Heß, Arash Hessamzadeh Hedjazi, Dr.jur. Lars Hettich, Christian Heuft, Georg Heumüller, Prof. Dr.jur. Felix Hey, Dr.jur. Christina Hildebrand, Dr.jur. Hartmut Hilden, Felix Hilgert, Magister Legum, Julia Hinkelmann, Karoline Hoever, Monika Hoffmann, Michael Hoffmann, Axel Hoffmann, Jan Höft, Dr.phil. Hans Günter Holl, Norbert Hölting, Nikola Höltker, Dr.jur. Nina Höning, Dr.jur. Julian Horst, Ulrich Horstmann, Nicole Huber, Natascha Huber, Dr.jur. Sebastian Hühner, Jennifer Huntgeburth, Dr.jur. Björn Hürten, Meike Huttenlocher, Janis Jakobs, Klaus Jankowski, Martin Jansen, Thorsten Jansen, Christiane Jansen, Dr. Philipp Jansen, Sven Jansen, Patricia Jares, Christina Jennißen, Dr.jur. Herbert Jötten, Christiane Juhnke, Uwe Jülichs, Janusz Julkowski, Dr. Marc Jüngel, Tanja Jüngst, Dr.jur. Tobias Junker, Mathias Kadler, Master of Laws, Denise Kafka, Sebastian Kägebein, Henrike Gabriele Kahl, Dr.jur. Sascha Kaiser, Sylvia Kalbitzer, Georg Katsilieris, Dr. Hugo Kehr, Dr. Alexandra Kelker, Jan Kellner, Dr. Natalie Kenitz, Stefanie Keppel, Gerhard Kerres, Dr.jur. Alexander Kersten, Esma Keskin, Anja Keuchel, Maryam Khodaverdi, Master of Laws, Marcel Kielhorn, Master of Laws, Folkert Kiepe, Dr.jur. Martin Kindler, Patrick Kiraga, Regina Kirchner, Magister Legum, Daphne Kiutsuki, Sarah Anne Klaus, Dr.jur. Uta Klawitter, Eva-Maria Klebsch, Dr.jur. Hartmut Klein, Laura Maria Kleine, Heinz-Gerd Kleinjans, Martha Klink, Katharina Klooz, Anneke Klütsch, Master of Laws, Sebastian Knapp, Dr.jur. Julia Knapp- 267

268 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 stein, Elmar Knauf, Christian Knezovic, Thoralf Knuth, Inga Koböcken, Dilaver Kocalan, Sylvia Koch, Lutz Koch, Master of Laws, Verena Koch, Barbara Eva Köckemann, Tobias Kohl, Master of Laws, Dr.jur. Desiree Kohler, Dr.jur. Christoph Köhler, Christoph Könen, Rebecca Königs, Gerhard Kopp, Maximilian Korioth, Tobias Korth, Anna Kraft, Julia Kraft, Oliver Kraski, André Kraus, Eugen Krause, Darius Kremer, Max Kremer, Lisa Kreyer, Dr. Jan-Christof Krüger, Dr.jur. Peter Krumbiegel, Rahel Kruse, Andrea Kuballa, Dr.rer.pol. Uli Kühbacher, Detlef Kuhlen, Dr. Johannes Kuhn, Monika Künzel, Dr.jur. Hans-Wolfram Kupfer, Tim Kusch, Karl-Georg Küsters, Bachelor of Laws, Eleonore K. I. Kuth, Dr.jur. Jürgen Küttner, Tobias Landgraf, Giuseppe Massimiliano Landucci, Michael R. A. Lange, Nina Laumert, Fritz A. Lauritzen, Florian Lauscher, Sonja Lehmberg, Kai Lehner, Master of Laws, Rolf Lenhard, Marei Lenkewitz, Kristoffer Lenssen, Dr.jur. Christian Lenz, Lars-Olaf Leskovar, Master of Laws, Sascha Leszczenski, Dr.jur. Bettina Leupold, Insa Elisabeth Leurs, Frauke Leyendecker, Eva Linge, Carolin Lingenberg, Alexander Linov, Helene Loewié, Karl-Werner Lohre, Giancarlo Lozano Blas, Dr. Philip Lüghausen, Dr. Christoph Lührs, Fiona Lülsdorf, Marius Lutterbach, Florian Maacks, Elisabeth Macher, Master of Laws, Stefanie Mader, LL.M. oec., Philipp Maetz, Dipl.-FW (FH), Daniel Maier, Claudius Malek, Tanja Mannschatz, Christina Mannsky, Dominic Giuseppe Marraffa, Sina Yvonne Marschweski, Master of Laws, Helmut Martell, Christoph Martens, Christine Martinsen, Eric Marx, Bachelor of Laws, Stefan Matschl, Dr.jur. Isabell Matthey, André Maturana-Nunez, Thomas Melcher, Lars Menninger, Christoph Merks, Dr.jur. Marc Merschmeyer, Josef Mertens, Michael Messing, Hanna Mettig, Dr.jur. Simon Meyer, Alexander Meyer-Bolte, LL.M. oec., Dr.jur. Arndt Meyer-Reil, Jochen Michels, Lars Middel, Dr.jur. Stefanie Minzenmay, Christien Mitschke, Olga Moissyn, Jan C. A. Möller, Martin Monsig, Tim Montag, Dr.jur. Lars Mortsiefer, Ruth Mosch, Master of Advanced Studies, Andrea Motzkau, Paul Heinz Müller, Raik Müller, Antje Müller, Dr.jur. Frank Müller, Dr.jur. Vanessa Multmeier, Natalia Murujew, Christian Musfeldt, Thomas Nagel, Mario Nelles, Katrin Nennstiel, Dr.jur. Juliane Netzer-Nawrocki, Kerstin Neuhaus, Thorsten Niemeyer, Master of Laws, Ina Noethen, Jan Steffen Noll, Johannes Nordhorn, Uta Nöthe, Christian Nöthen, Christoph Nowak, Maik Ocken, Daniel Odenthal, Ilse Osterfeld, Dr.jur. Stephanie Ostermann, Maybritt Otremba, Daniela Ottembrino, Emel Özdemir, Ender Özfenerci, Christof Pallus, Dr. Alexander Panier, Fotios Papadopoulos, Gerd Pardon, Panagiotis Paschalis, Jörg Paßmann, Janna Pathe, Julia Pauly, Enrica Maria Pautasso, Tillmann Peeters, Sebastian Pelzer, Anna Perchermeier, Alexander Pleh, Jan Pohlmann, Master of Laws, Dr.jur. Marcel Polte, Jana Post, Günter Postir, Wolfgang Bruno Preuss, Dr. Sebastian Pritzkow, Jörg Puppe, Carolin Pütz, Martin Rabenschlag, Pia Rademaker, Peter-Christian Ratzlaff, Valeska Rauchfuß, Dr.jur. Anne Rausch, Dr.jur. Philipp Redeker, Christina Regelski, Claudia Rehse, Malte P. Reichel, Eva Reichert, Dr.jur. Jan-Pierre Reichert, Dr.jur. Christine Käthe Rein, Katharina Reiners, Master of Laws, Dirk Reintzsch, Gudrun Reker, Dr.jur. Philipp Reutershan, Nicole Richter, Michael Richter, Verena Maria Riemer, Meinert Rießen, Nico Rodenberg, Dr. Dominik Roderburg, Dr.jur. Stephanie Rohlfing, Christoph Römer, Magister Legum, Angela Römer-Ochs, Marketta Rosenthal, Bastian Rosner, Dr.jur. Kristina Ruch, Lejla Rudaja, Theresia Rupprecht, Felix Rüther, Anke Saar, Jens Saatkamp, Master of Laws, Melanie Sabow, Patrick Sahm, Nadia Salloum, Daniela Sämann, Stefan Sander, Melike Sare, Matthias Sartorius, Nurten Satilmis, Gisela Sattler, Olga Sauer, Matthias Sawatzki, Daniel Schäfer, Julia Schäfer, David Scheersoi, Katharina Scherrer, Magister Legum, René Scheurell, Roman Scheuschner, Magister Legum, Dr. Marius M. Schick, Evelyn Schiek, Jan Schiller, Frauke Schlemminger, Natascha Schlüter, Dr. Claudia Schmidt, Anke Schmidt, Corinna Schmidt, Silke Schmidt, Dr.jur. Till Schmidt, Sabine Schmidt, Daniel Schmidt, Volker Schmidt, Tim Arne Schmidt, Dr.jur. Nadja Schmidt, Torsten Schmitt, Dr.jur. Christian Schmitz, Sonja Schmitz, Dr. David Schneider, Sebastian Schödel, Bernhard Scholz, Katharina Scholz, Benedikt Schönbrunn, Wiebke Schott, Nicole Schröder, Philipp Schropp, Miriam Schröter, Christoph Schubert, Christian Schubert, Judith Schueler, Niklas Schulte, Britta Schulte, Dr.jur. Sebastian Schulten, Daniela Schumann, Christoph Schürmann, Thomas Schurz, Magister iuris, Emilie Marie Schwan, Maitre en droit, Michael Schwarz, Master of Laws, Mona Seeger, Juri Semiletopulo, Klaas Sennekool, Ali Reza Shahrudi, Anne Sieben, Dr. Marnie Silny, Ingo Spahr, Kerstin Specht, Katrin Spelmeyer, Arnd Werner Spexard, Master of Laws, Gerald Spyra, Master of Laws, Sabine Stamm, Bachelor of Laws, Daniel Stebahne, Nino Steck, Melanie Stehle, Jasper 268

269 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Stein, Philip Stein, Marie-Christine Steinhausen, Daniel Stenger, Georg Michael Steyer, Philipp Stöckle, Matthias Stößer, Master of Laws, Heike Strafner, Jürgen Strauß, Olaf Strecker, Nicole Striewe, Dr.jur. Veronika Strnisková, Rafael Struwe, Dr.jur. Elisabeth Strüwer, Benedikt Stuwe, Silvia Sünnemann, Antonio Susnja, Jenny Süßmilch, Bijan Tamrzadeh Zaviejegi, Georg Terhorst, Master of Laws, Letizia Tesch, Prof. Dr.jur. Andreas Teufer, Ursula Thämer, Christian Theis, Lisa Thiele, Franka Thomas, Marius Titus, Mehmet Akif Turangil, Magister Legum, Hüseyin Türk, Dirk Umbreit, Rebecca Ungerechts, Sarah Ungerechts, Guido Utsch, Axel Vahl, Master of Laws, Lydia van Aaken, Madlen Vartian, Sandra Vasilj, Johann Michael Veith, Dr.jur. Peter Veranneman-Watervliet, Philipp Verenkotte, Katharina Vitt, Dr. Tobias Volkwein, Jan- Hendrik vom Wege, Dr. Konstantin von Busekist, Thomas von Müller, Dennis von Papen, Jost von Wistinghausen, Jelena Wachowski, Kristina Wagner, Simone Wahl, Sabine Waldenmaier, Rudi Wall, Anna-Lena Walz, Jan Waßenberg, Klaus Weber, Andreas Wehle, Stefanie Wehrle, Christian Weigel, Nina Weitemeier, Katja Welle, Daniel Werfel, Volker Wergen, Tim Alexander Werner, Michael Wiechmann, Antje Wiedemuth, Magister Legum, Stefanie Wiegard, Martin Wiese, Svetlana Wiesendorf, Anne Wind, Ruth Winter, Wolfgang Winterscheidt, Corinna Wischke, Alexandra Wittekind, Markus Wolf, Katja Wolff, Daniel Wölky, Britta Woltering, Michael Wurtscheid, Atif Yildirim, Jan-Maximilian Zeller, Michael Zenker, Christoph Zerhusen, Volker J. Ziaja, Dr.jur. Marcin Zielinski, Marc Thomas Zimmermann,, Gelöscht: Rebecca Ahmadi-Bruchhausen, Karim Allam, Klaus Angenendt, Bianca Araujo, Michael Ashcroft, Döne Ayhan, LL.M. oec., Dr. Stephan Bank, Daniela Bauer, Cathrin Bauer-Bulst, Rolf Becher, Annemarie Becker, Sebastian Beckschäfer, Mutlu Besli, Wilhelm Beu, Michaela Biergans, Guido Blass, Kirsten Bleilevens, Julia Blunck, Bernhard Boecker, Dr. Marius Boewe, Barbara Bölling, Dirk Bölts, Dr. Christina Bönning, Michael Bonsau, Georg Borges, Victoria Börner, Sascha Borowski, Karin Borth, Dietmar Boss, Günter Brahm, Peter Braun, Stefan Breitbach, Gisela Brenner, Wolfgang Brentano, Konrad Breuer, Jennifer Breuer, Dr. Hans Peter Brockmann, Axel Brodehl, Dr. Tobias Brors, Dr.jur. Dirk P. Brüning, Dr. Axel Buchwald, Michael Bücken, Dr.jur. Michael Burg, Dr. Norbert Burger, Elfriede Burlet, Heinrich Büscher, Dr.jur. Torben Butchereit, Vanessa Chong, Yasemin Cirpan, Sandra Claßen, Gisela Conrad, Marco Cords, Christof Crone, Marek Dal-Canton, Dr. Prof. Helmut Debatin, Peter Dech, Clemens Ditges, Markus Botho Doerfler, Wolf Doye, Dr. Simon Dürr, Dr. Volkmar Eckhardt, Dr.jur. Clemens Eggert, Heinz Eicher, Dr. Bert Eichhorn, Mirja Eltzschig, Monika Erlinghagen, Jörg Ertmer, Michael Faber, Jörg Fälker, Frank Faßbender, Dorothea Faust, Master of Laws, Alexander Feitzinger, Alejandro Walter Fernández Arnelli, Heiner Fey, Sigrid Fiebig, Helmut Finkel, Carsten Flaßhoff, Dr. Thomas Förster, Michael Fortmann, Magister Legum,, Dipl.-Volkswirt Jessica Fraedrich, Ariane Freifrau von Seherr-Thoß, Johannes Freiherr Heereman v. Zuydtwyck, Christian-Dietrich Freiherr von Buddenbrock, Cindy Friedrich, Dirk Frohning, Dr.jur. Gunther Fuhrmann, Dr.jur. Sebastian Fuhrmann, Beate Gabriel, Tom Michael Gasser, Christof Gaudig, Esterelle Gebhardt, Jasmin Gemayel, Lars Gerold, Martin Giepen, Dr.jur. Reinhard Göbel, Ricardo Gomez Alcazar, Katharina Gorontzi, Dr. Timon Grau, Christina Grollmann, Nina Gronarz, Dr. Simone Grünhoff, Benjamin Grzimek, Dr. Susanne Gunia, Melanie Haack, Götz Habel, Adna Hadziresic, Dr. Lutz Haertlein, Sylvia Halstrick, Johannes Hansen, Peter Harabasz, Dr. Wolf Harlfinger, Melanie Hartmann, Claudia Hauck-Delhey, Angelika Hausdörfer, Peter Hausmann, Eva Heenen, Master of Laws, Sven Heidkamp, Anna Heinz, Doris Heinze, Verena Heiser, Manfred Heller, Erhard Heptner, Jens-Uwe Hering, Gertrud Hess, Christian Hesse, Klaus Heyder, Verena Hild, Dr.jur. Ulrike Hillebrand, Dr. Fabian Hinrichs, Wiebke Hinz, Dr. Malte J. Hiort, Monika Höchsten, Viktoria Hoebel, Dr. Jürgen Hoene, Nils Hoffmann, Hartmut Höllriegel, Stephanie Holzwarth, Jan-David Hoppe, Dr.jur. Philipp Horrer, Claudia Hoven, Helmut Hülsemann, Malgorzata Imos-Kaiser, Dr. Prof. Rainer Jacobs, Dr. Constanze Jacobs, Claus Jacobs, Sandra Jarzombek, Kay-Uwe Jonas, Stefan Jönsson, Ole Jörißen, Regine Jost, Sebastian Jung, Stephan Jürgenliemk, Frederic Jürgens, Ulrich Jürgensen, Gerd Kaiser, Heinrich Kappert-Görgen, Dr.jur. Kirstin Karalus, Cord Willem Kaub, Jan Gerrit Kehbel, Jasmin Keller, Holger Kelsch, Otto Kiefer, Volker Kind, Dr. Johannes Kippels, Dr.jur. Sandra Kirchheim, Clau- 269

270 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 dia Kirmse, Dr. Walter Kiwit, Ulla Klein, Linus Klinner, Katharina Klooz, Dr.jur. Tanja Koblitz, Dr.jur. Anna Köhler, Julia Kominek, Annegret König, Leonard Koops, Aleksandra Kostecka, Dr. Adem Koyuncu, Achim Kraekel, Benjamin Kraft, Matthias Krähn, Bernhard M. Krämer, Gabriele Krämer, Ioanna Kravarioti-Haaß, Dr.jur. Joachim Kretschmer, Dr. Karl-Heinz Kreutz, Olga Krieger, Martina Eva Kroke, Danielle C. Kruchen, Ramona Kühn, Ulrike Kuhn-Stojic, Friederike Kummer, Dr. Nina Kuntschik, Stefan K. Kutscheid, Dr.jur. Janet Lacher, Nicola Lamprecht- Weißenborn, Master of European Law, Stephan Lange, Mira Langemann-Marquardt, Dr. Thomas Langer, Dr. Sören Langner, Stefan Lauterbach, Anne-Ita Leahy, Bachelor of Laws, Dr. Walter Leder, Liza Maren Lee, Bruno Lehmann, Dr. Arno Lehmann-Tolkmitt, Benjamin Leipold, Janina Lentrodt, Dr. Kurt Lenz, Christian Lepper, Dipl.-Betriebswirt Christa Liebich, Anja Lobinger, Patrick Loch, Friedhelm Löhr, Andrea Lorentz, Frank Lötters, Malte Lück, Dr. Prof. Andreas Luckey, Dr. Prof. Christian Lüdtke-Handjery, Hans-Jürgen Ludwig, Anna Mahlert, Markus Makurath, Nicole Maldonado Pyschny, Josef Markert, Britta Marquardt, Dominic Marraffa, Michael Marx, Christian Matschke, Christine Maubach, James McCooey, Bernhard Mehr, Sabine Mergelsberg, Martina Merkes, Jessica Mersmann, Dr. Katja Mestek-Schmülling, Susanne Metz, Thomas Meyer, Alexander Meyer-Kretschmer, Hans-Peter Michael, Magister Legum Vitalij Mierau, Magister Legum, Angelina Miljevic, Doctor of Law Michelle D. Miller, Dr. Joachim Modlich, Konstantin Moschopoulos, Eckart Mueller, Gunter Mühlhaus, Stephan Müller, Michael Munsch, Christian Munzel, Christian Münzner, Konrad Neiweiser, Dr. Wolfgang Neuerburg, Manfred Neumann, Nicolai Nielsen, Heike Nießen, Nicola Nitsche, Dr. Franziska Oberhardt, Wolfgang Oberrecht, Daniel Odenthal, Heike Oettershagen, Holger Dietrich Oetzel, Sabine Orschler, Hanns Ortmanns, Wolf Osenbrück, Holger Osterhoff, Eva Ottemeyer, Fotios Papadopoulos, Marc Pauka, Rebekka Plücker, Karin Potthoff, Dr. Lara Marie Povel, Michael Preßler, Heyko Prüfer, Werner Querl, Carlos Ramallo Pallast, Manfred Rau, Geert Rehberg, Hildegard Reingen, Johannes Reinheimer, Ulrich Reipert, Jens Remmert, Jörg Reuter, Frank Riedel, Thomas Riedel, Andreas Rieger, Björn Ritsert, Ulrich Ritz, Thomas Rixen, Dr.jur. Dorothea Roebers, Dr.jur. Stephanie Rohlfing, Sandra Rook, Verena Rosche, Wibke Rosenhayn, Dr. Carsten Roth, Dr. Jörgen Rubel, Wolfgang Rüdt, Dr.jur. Philipp Rügemer, Claudia Rügemer, Kerstin Rüsche, Helge Rust, Ursula Rust, Güner Rüzgar, Olga Salmenko, Thomas Sasse, Karl Sauer, Dr. Dirk Florian Schäfer, Tanja Schätz, Falk Scheffer, Dr. Armin Schellens, Dr. Reinhart Schenk, Dr. Jens Peter Schmidt, Florian Schmidt, Boris Schmidt, Verena Schmidt-Bleker, Dietrich Schmidt-Wendt, Erwin Schmitt, Mirja Schmitz-Hübsch, Christel Schmitz-Schilly, Ursula Schneeberger, Michael Schneider, Udo Schorr, Volker Schreck, Felix Schreiber, Master of Laws, Jörg Schrewe, Annika Schuhmacher, Bernhard Schulze, Ron Schumacher, Julia Schumacher, Claudia Schuster, Dipl.-FW (FH) Alexandra Schütze, Gudrun Schwab-Weiler, Angelika Schwarzmann, Dr. Matthias Schwenke, Ursula-Eva Schwering, Christina Schwoon, Dr.jur. Daniel Seebach, Dr. Mark-Rüdiger Seidscheck, Wilhelm Selders, Gerriet Sharma, Kerstin Siegberg, Christian Siegmund, Sebastian Sieß, Maria Teresa Sillitti-Tillmann, Alexander Skowronek, Dr. Peter Soeding, Hans Rüdiger Soltyszeck, LL.M.Intellectual Property Law, Wilhelm Sommer, Stephanie Sprauer, Michael Standfest-Voß, Christina Steimel, Ira Steinbrecher, Karl- Heinz Steinhausen, Corinna Sterzenbach, Christoph Stich, Joachim Still, Thomas Stiller, Eva Stöckel, Peter Stoltenberg, Gerhard Stommel, Eva Sträßner, Andrea Stratmann, Elisabeth Stratmann-Rohm, Oliver Streckert, Master Legum Europae, Dr. Jan Streer, Dr. Jürgen Streng, Martina Sunde, Daniel Tadic, Arnulf Tänzer, Beatrix Tatay, Dr. Prof. Otto Teplitzky, Hartmut Theisgen, Henrik Thiel, Josef Toma, Axel Tophoven, Gabriele Turba, Ruprecht Türk, Miriam Ulbrich, Jan Hendrik Unger, Anna van den Heuvel, Isabelle van Sambeck, Ulrich Vienken, Arnulf Voege, Maike von Bismarck, Alice von Bülow, Andreas von Dahlen, Monika von Stein, Johannes Voß, Rüdiger Wachsmuth, Christian Walgenbach, Wilhelm Wamper, Dr.jur. Michael Weber, Volker Michael Weber, Eva Wehmeyer, Dr. Holger Weiß, Master of Laws Susanne Rachel Wellmann, Master of Laws, Stefan Wendeling, Verena Wendt, Robert Wilde, Marlit Wild- Hartung, Dr.jur. Thomas Sebastian Wilson, Thomas Wilting, Dr.jur. Armin Winnen, Katharina Wirth, Harald Wittkop, Dr.jur. Martin Wittmann, Dr. Hans-Jürgen Wolff, Rebecca Wolff, Dr. Hans-Werner Wollweber, Sandra Wolter, Dr. Nadja Sue Wüstemann, Kenan Yildirim, Ying Yin, Anika Yomere, Julia Zeisler, Dr. Nadine Zengerle, Dr. Marcin Zielinski, Piotr Tomasz Ziental, Horst Zierke, Zehra Zimmer, Dietmar Zimmers, Ursula Zobel,, 270

271 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Bestellt zum Notar: Notarassessor Dr. Stefan Lange-Parpart in Leverkusen-Opladen. LAG-Bezirk Düsseldorf z. Richter am ArbG: Richter Dr. Jan-Philip Jansen in Krefeld. LAG-Bezirk Hamm z. Richter am ArbG: Richter Philipp Gebauhr in Dortmund. Ruhestand: Regierungsamtfrau Ursula Lammert in Iserlohn. Justizvollzug z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Charlotte Narjes in Düsseldorf; z. Regierungsamtsrätin: Regierungsamtfrau Beatrix Mühlhans in Münster; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Stephanie Gailat u. Birgit Tappe in Bochum; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Manuela Endres in Remscheid; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Jens Schulte in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Reinhard Klein in Dortmund; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Enrique Fons-Marschang, Friedhelm Pelzer u. Michael Schenk in Aachen, Klaus Barcewski u. Petra Würfel in Fröndenberg; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Volker Weber in Remscheid, z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugobersekretär/in Melanie Moeller in Dortmund, Jan-Peter Baacke, Mario Brand, Klaus-Peter Janske u. Carina Sattler in Herford, Tobias Lohre, Mirco Wendt u. Sven Westhäuser in Schwerte. Ruhestand: Regierungsamtmann Horst Mittmann in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Friedrich Grützmacher in Dortmund, Justizvollzugsamtsinspektor Franz-Josef Weber in Werl, Regierungshauptsekretärin Susanne Schwarz in Bochum, Justizobersekretär/in Sandra Bochhammer u. Björn Janßen-Weetz in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 271

272 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Köln 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als d. std. Vertr. e. LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Detmold 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als d. std. Vertr. e. LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Aachen 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin - als d. std. Vertr. e. LOStA - (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Mönchengladbach 1 Vors. Richter/in am LG (R 2) in Bonn 1 Richter/in am AG - als weit. Aufs. führ. Richter/in - (R 2) in Bielefeld 1 Oberstaatsanwalt/- anwältin (R 2) b. d. StA in Münster 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Bochum 1 Oberstaatsanwalt/-anwältin (R 2) b. d. StA in Dortmund 1 Richter/in am AG in Kamen 1 o. mehrere Richter/in am AG in Lünen 1 Richter/in am ArbG in Solingen 1 Richter/in am SG in Gelsenkirchen 1 Oberamtsanwalt/-anwältin in Bochum 1 Oberregierungsrat/-rätin - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bochum 1 o. mehrere Justizoberamtsrat/-rätin - fliegend - Bezirksrevisor/in - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 o. mehrere Justizamtsrat/-amtsrätin - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Wuppertal 1 Regierungsamtmann/-amtfrau im LAG-Bezirk Köln 1 Regierungsamtmann/-amtfrau - Personalsachbearbeiter/in und Vertreter/in des Verwaltungsleiters - b. d. JVA Castrop-Rauxel 272

273 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr das Anforderungsprofil kann beim Leiter der Justizvollzugsanstalt Castrop- Rauxel angefordert werden - 1 Justizvollzugsoberinspektor/in - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes (BesGr. A10 - mittlerer Dienst) - b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Essen angefordert werden - 1 Regierungsoberinspektor/in b. d. JVA Bochum - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in - Bereichsleiter/in Untersuchungshaft - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hagen angefordert werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektor/in b. d. JVA Geldern mehrere Justizvollzugshauptsekretär/in b. d. JVA Geldern 2 Regierungshauptsekretär/in b. d. JVA Bochum 2 Notarassessor/in Gesuche um Übernahme i. d. Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum nur b. d. Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzureichen Leiter/in d. JVA Bochum Bei der JVA Bochum ist der Dienstposten f. d. Leiterin/Leiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 16 bis A 16 m. AZ höherer Dienst BBesO zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Verwaltungsleiter/in d. JVA Detmold Bei der JVA Detmold ist der Dienstposten f. d. Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Anstaltsleiterin - zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.d./h.d. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium NRW angefordert werden. Verwaltungsleiter/in d. JVA Hövelhof Bei der JVA Hövelhof ist der Dienstposten f. d. Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter des Anstaltsleiters - zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.d./h.d. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium NRW angefordert werden. Rechtspfleger/in im LAG-Bezirk Hamm Im LAG-Bezirk Hamm ist eine Stelle f. e. Rechtspfleger/in (A 9/A 10 gehobener Dienst) in Vollzeit zu besetzen. 273

274 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 18 Sachbearbeiter/in, zugleich ständiger Vertreter/in d. Geschäftsleiters/in b. d. Staatsanwaltschaft Essen Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist demnächst der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters - zugleich ständige Vertreterin/ständiger Vertreter d. Geschäftsleiterin/ d. Geschäftsleiters - zu besetzen. Der Dienstposten ist den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 BBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt der vorstehend genannten Besoldungsgruppen übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Generalstaatsanwalt in Hamm zu richten. Referenten/Referentinnen im Bundesministerium der Justiz Beim Bundesministerium der Justiz sind mehrere Stellen für Referenten / Referentinnen zu besetzen. (Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Personal / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden). Rücknahme: Die Ausschreibung einer Stelle f. e. 1 Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 10 mittlerer Dienst) - Leiter/in d. allgem. Vollzugsdienstes - b. d. JVA Essen (JMBl. NRW Nr. 17 v. 1. September 2012) wird hiermit zurückgenommen. 274

275 Justizministerialblatt NRW 2012 Nr. 19 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Oktober 2012, Nr. 19 Inhaltsübersicht Personalnachrichten Ausschreibungen 280 Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Birgit Althoff in Duisburg, z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Ulrich Stenzel in Wuppertal; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) Michael Leder in Krefeld. Versetzt: Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Klaus Krichel aus Geldern nach Moers, Richterin am AG Nadja Röder aus Köln nach Düsseldorf. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Werner Nottebaum in Wuppertal, Justizamtsinspektorin Beate Meder-Rickers in Düsseldorf, Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) Franz Weise in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Ruhestand: OStA. a. d. ständ. Vertr. e. LOStA - BesGr. R 2 m. AZ. - Hans Josef Wassen in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Jill Mc Culler u. Arne Kluger. 275

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