Amtliches Mitteilungsblatt. Studienordnung 5 für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien am Fachbereich Ingenieurwissenschaften I der FHTW

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1 FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. Inhalt: Seite Studienordnung 5 für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien am Fachbereich Ingenieurwissenschaften I der FHTW Prüfungsordnung 7 für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien am Fachbereich Ingenieurwissenschaften I der FHTW Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Herausgeber: Redaktion: Der Präsident der FHTW Berlin Treskowallee 8 08 Berlin Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 509- Telefax: Januar 999

2 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 5 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Studienordnung für den Studiengang im Fachbereich Ingenieurwissenschaften I. Umwelttechnik/Regenerative Energien Aufgrund von 7 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 995 (GBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 997 (GBl. S. 686), in erbindung mit BerlHG hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften I der FHTW am 5. Juli 998 die Studienordnung für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien erlassen*. Geltungsbereich () Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Umwelttechnik/Regenerative Energien, die ab an der FHTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz entspricht. () Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien vom Geltung der Rahmenstudienordnung Die Grundsätze für Studienordnungen der Technischen Fachhochschule Berlin (Rahmenstudienordnung RStO) vom (ABI.S.), zuletzt geändert am (A.M. /9), sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung. Fernerhin unterliegt die Studienordnung den in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 69/9 der TFH Berlin bekanntgemachten Sonderbestimmungen zu den Grundsätzen für Studienordnungen für die Studiengänge der FHTW vom 0. Juli 99. * Der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur gemäß Abs. BerlHG angezeigt am

3 6 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Fachgebundene Studienberechtigung Für Bewerbungen auf der Grundlage von BerlHG werden für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien insbesondere folgende abgeschlossene Berufsausbildungen als geeignet angesehen:. Elektroinstallateur/in 8. erfahrensmechaniker/in. Energieelektroniker/in 9. Anlagenmechaniker/in. Kraftfahrzeugelektriker/in 0. Industriemechaniker/in. Elektromaschinenbauer /in. Fernmeldeanlagentechniker/in 5. Elektromechaniker/in. Nachrichtengerätemechaniker/in 6. Industrieelektroniker/in. Büroinformationselektroniker/in 7. Technischer Zeichner/in. Heizungs- und Lüftungsbauer/in ber die inhaltliche ergleichbarkeit von anderen als unter Abs. aufgeführten Berufsausbildungen entscheidet der Fachbereichsrat. Ziel des Studiums Im Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien werden verantwortungsbewußte, umweltbewußte auf die industrielle Praxis orientierte Diplomingenieure (FH) und Diplomingenieurinnen (FH) für folgende Aufgabenbereiche ausgebildet: Energieversorgung und Energieanwendung Umweltverträgliche Energiewandlung Planung und Bemessung regenerativer Energieversorgungsanlagen - Energetisch optimierte Gebäudetechnik Erschließung regenerativer Energieträger Prüfung und Begutachtung des Umweltschutzes im Bereich von Energieanlagen Steuerung und Regelung der Elektroenergieversorgung und -verteilung - Erhöhung von Umweltverträglichkeit und Sicherheit - Umweltinformatik Umweltmeß- und Analysetechnik Simulation technischer Prozesse 5 Regelstudienzeit / Gliederung des Studiums () Das Studium hat eine Dauer von 8 Semestern (Regelstudienzeit) und gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. () Das Grundstudium umfaßt Semester und schließt mit der Diplom-orprüfung ab. () Das Hauptstudium umfaßt 5 Semester. Darin eingeschlossen sind das praktische Studiensemester, das als fünftes Studienplansemester durchgeführt wird, und das Diplom-Semester in dem die Diplom-Arbeit angefertigt und die mündliche Diplom-Prüfung durchgeführt wird.

4 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 7 6 Umfang und Einordnung des ergänzenden allgemeinwissenschaftlichen Lehrangebots () Der Umfang der allgemeinwissenschaftlichen Ergänzungsfächer beträgt 0 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 8 SWS auf eine Fremdsprache im Rahmen der Fremdsprachenausbildung. () Die Fremdsprachenausbildung dient in der Regel der fachspezifischen ertiefung bereits vorhandener Fremdsprachenkenntnisse. () Abweichend vom Absatz kann der gesamte Umfang der allgemeinwissenschaftlichen Ergänzungsfächer auf eine vertiefende Fremdsprachenausbildung mit dem Ziel der Studierfähigkeit im entsprechenden Land vorgesehen werden. 7 Studienpläne () Das Studium wird im einzelnen nach den Studienplänen gemäß Anlage Seite bis 5 durchgeführt. () Das praktische Studiensemester wird nach Maßgabe der Ordnung für die praktischen Studiensemester an der Technischen Fachhochschule Berlin (OpraSt) vom (ABI.S.969), zuletzt geändert am (A.M.5/9), durchgeführt. Die Richtlinie gemäß Absatz OpraSt ist als Anlage Bestandteil dieser Ordnung. 8 bergangsregelungen Für Wiederholer und Studierende, die ein oder mehrere Semester ausgesetzt haben, und die nach der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Umwelttechnik/Regenerative Energien vom. Mai 995, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 6/95 der FHTW Berlin vom. September 995 immatrikuliert wurden, wird eine bergangsregelung gemäß Anlage festgelegt. 9 Zulassung zu bestimmten Studienfächern Für alle Studienfächer im 6. und 7. Studienplansemester ist der erfolgreiche Abschluß der Studienfächer Mathematik, Grundlagen der Elektrotechnik, Physik und Grundlagen der Umwelttechnik Zulassungsvoraussetzung. 0 Inkrafttreten/eröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer eröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW-Berlin in Kraft.

5 8 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Anlage / Seite Studienplan für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien.) Grundstudium Wochenstunden im Semester Lfd. Nr. Studienfach Mathematik FehleFehle 0 Physik FehleFehleFehl 0 Informatik FehleFehle 0 Grundlagen der Elektrotechnik Fehle, 05 Elektronik Fehl 06 Werkstofftechnik 07 Meßtechnik I 08 Grundlagen der Konstruktion 09 Grundlagen der Umwelttechnik Fehl 0 Umweltinformatik Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer Fremdsprache Betriebswirtschaft/Kostenrechnung Zwischensumme 0 - orlesung - bung bzw. Laborübung S - Seminar x,y - Ein Studienfachteil, bestehend aus orlesung und zugehöriger bung bildet eine didaktische Einheit. * Aus dem auf Seite Anlage angeführten Wahlpflichtfächern bestimmt der Fachbereich ein aktuelles Angebot von 6 Studienfächern. Dabei sollen die Wünsche der Studenten berücksichtigt werden

6 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 9.) Hauptstudium Wochenstunden im Semester Anlage / Seite Lfd. Nr. Studienfach Meßtechnik II 0 Leistungselektronik 0 Elektromagnetische erträglichkeit 0 Steuerungs- und Regelungstechnik 05 Energiewandler 06 Anlagentechnik 07 Anlagenplanung 08 Chemie 09 Umweltanalytik 0 Gebäudetechnik ), Fehl 8 Sicherheitstechnik Zwischensumme ) Dieser bungsteil dient, gegliedert nach Fachgebieten, der unmittelbaren Auswertung von Erfahrungen am Arbeitsplatz.

7 0 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Anlage / Seite Diplomandenseminar S Wahlpflichtfach * Wahlpflichtfach * 5 Wahlpflichtfach * Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer (AWE) 6 Umweltmanagement/Umweltökonomie 7 8 AWE-Wahlpflichtfach AWE-Wahlpflichtfach Gesamtstunden 0 6

8 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Anlage / Seite ) Wahlpflichtfächer *) Wochenstunden im Semester Lfd. Nr. Wahlpflichtfach Energieversorgung 0 Abfallentsorgung 0 Umweltengineering 0 Umweltcontrolling 05 Bauplanung/Projektabwicklung 06 Umweltbeanspruchung/Umweltsimulation 07 Technische Gebäudeausrüstung 08 Solare Architektur 09 Tageslicht- und Beleuchtungstechnik 0 Angewandte Leittechnik Ausgewählte Probleme der Mathematik Mathematische Methoden/Ingenieurmathematik

9 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Anlage / Seite 5 Fuzzy Control Ausgewählte Themen der regenerativen Energietechnik I 5 Ausgewählte Themen der regenerativen Energietechnik II 6 Qualitätssicherungssysteme 7 Informationssysteme/ Kommunikationssysteme 8 KI-Sprachen/Expertensysteme 9 Special engineering 0 Solarprojektarbeit Wärmenetzmethodik Akustik/Meßanalytik Gesamtstunden *) Aus den angeführten Wahlpflichtfächern bestimmt der Fachbereichsrat ein aktuelles Angebot von 6 Studienfächern. Dabei sollen die Wünsche der Studenten berücksichtigt werden. Die Wahlpflichtfächer der anderen Studiengänge des Fachbereichs werden anerkannt. Auf Antrag können auch Studienangebote anderer Fachbereiche bzw. anderer Hochschulen, die gleichwertig sind und dem Studienprofil entsprechen anerkannt werden.

10 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Anlage Richtlinie für die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters a) Arbeitsbereiche und -inhalte Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des praktischen Studiensemesters geeignet sind, gelten - Entwicklung und Labor, - Arbeitsvorbereitung - Prüfung und Kontrolle von Geräten und Anlagen der Umwelttechnik / Umwelt - Planung von Anlagen Die Ausbildungsinhalte ergeben sich weitgehend durch die Aufgaben der verschiedenen Betriebsbereiche der Ausbildungsstellen und die Möglichkeiten der Ausbildungsstellen. Die fachlichen Neigungen des einzelnen Studierenden sollen bei Auswahl der Ausbildungsinhalte berücksichtigt werden. Schwerpunkte sind insbesondere: - Meß- und Prüfmittel der Umwelttechnik - Umweltverträgliche Energiewandlung - Planung und Projektierung von regenerativen Energieanlagen einschließlich Steuerungs- und Leittechnik - Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb von regenerativen Energieanlagen. b) Spezieller Ausbildungsplan Der Ausbildungsplan für den einzelnen Praxisplatz soll vorsehen, daß der Studierende - an der Lösung klar beschriebener ingenieurmäßiger Aufgaben oder Teilaufgaben unter Anleitung beteiligt wird, wobei das vom Studierenden im bisherigen Studium erworbene Wissen angemessen zu berücksichtigen ist, - in der Regel zwei verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernt, - in jedem Arbeitsbereich mindestens 6 Wochen tätig ist und - eine Erläuterung über die Einordnung seines jeweiligen Arbeitsbereiches in den gesamten Betriebsablauf erhält. Anlage zur Studienordnung des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften I für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien

11 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 bergangsregelungen Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien (alt) - Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien (neu) Für alle mit *) gekennzeichneten Studienfächer wird vom Prüfungsausschuß eine individuelle Regelung festgelegt. Alte Studienordnung Neue Studienordnung Alle Studienfächer des. und. Semesters Alle Studienfächer des. und. Semesters Mathematik. Semester Mathematik. Semester. Semester Physik. Semester Physik. Semester Grundlagen der Elektrotechnik. Semester Grundlagen der Elektro- *). Semester technik Elektronik. Semester Elektronik. Semester. Semester. Semester Grundlagen der Automatisierung. Semester Steuerungs- und Rege-. Semester. Semester lungstechnik Meßtechnik I. Semester Meßtechnik I. Semester. Semester. Semester Grundlagen der Konstruktion. Semester Grundlagen der Kon-. Semester. Semester struktion. Semester Betriebswirtschaft/ Kostenrechnuntenrechnung. Semester Betriebswirtschaft/ Kos-. Semester Meßtechnik II. Semester Meßtechnik II. Semester. Semester. Semester Leistungselektronik. Semester Leistungselektronik. Semester. Semester. Semester Umweltinformatik. Semester Umweltinformatik. Semester. Semester. Semester Elektromagnetische. Semester Elektromagnetische 6. Semester erträglichkeit. Semester erträglichkeit 6. Semester Steuerungs- und Regelungstechnik 6. Semester Steuerungs- und Rege- 6. Semester 6. Semester lungstechnik 6. Semester Elektrische Energiewandler. Semester Energiewandler *) 6. Semester 6. Semester Anlagentechnik 6. Semester Anlagentechnik *) 6 6. Semester 6. Semester 7. Semester Anlagenplanung. Semester Anlagenplanung *) 6. Semester 6. Semester Chemie. Semester Chemie. Semester. Semester. Semester. Semester Umweltbeanspruchung/ Umweltsimulation 6. Semester 7. Semester *) *) Gebäudesystemtechnik 7. Semester Gebäudetechnik 7. Semester 7. Semester 7. Semester Personen- und Anlagenschutz 5. Semester Sicherheitstechnik 5. Semester

12 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 5 Auswertung von Erfahrungen am Arbeitsplatz 5. Semester Auswertung von Erfahrungen am Arbeitsplatz innerhalb bung Anlagentechnik 5. Semester Diplomandenseminar S 7. Semester Diplomandenseminar S 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Wahlpflichtfach 7. Semester Allgem. Wiss. Erg. Allgem. Wiss. Erg. Umweltmanagement / Umweltökonomie AWE AWE 6. Semester 6. Semester 7. Semester Umweltmanagement / Umweltökonomie AWE AWE 6. Semester 6. Semester 7. Semester

13 6 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99

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15 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin für den Studiengang im Fachbereich Ingenieurwissenschaften I. Prüfungsordnung Umwelttechnik/Regenerative Energien Aufgrund von 7 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 995 (GBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 997 (GBl. S. 686), in erbindung mit BerlHG hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften I der FHTW am 5. Juli 998 die Prüfungsordnung für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien erlassen *. Geltungsbereich () Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Studienganges Umwelttechnik/Regenerative Energien, die ab an der FHTW Berlin immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten zeitlich so in den Studienablauf eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz entspricht. () Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien vom Geltung der Rahmenprüfungsordnung Die Grundsätze für Prüfungsordnungen der Technischen Fachhochschule Berlin (Rahmenprüfungsordnung RPO) vom (AbI.S.97), zuletzt geändert am (A.M. 6/9), sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung. Diese Regelung wird ergänzt durch die Sonderbestimmungen zu den Grundsätzen für Prüfungsordnungen der Technischen Fachhochschule Berlin vom 0. Mai 98 in der geltenden Fassung für die Studiengänge der FHTW Berlin in Gründung vom 0. Juli 99 (Amtliche Mitteilungen der Technischen Fachhochschule Berlin,. Jahrgang Nr. 70 vom ) sowie durch die Einstweilige Regelung über die Ergänzung der Prüfungsordnungen sämtlicher Studiengänge der Fachbereiche der FHTW Berlin vom 08. Mai 995 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 8/95 vom ). Des weiteren wird diese Regelung ergänzt durch die Einstweilige Regelung über die Änderung der Rahmenprüfungsordnung der TFH Berlin für das Studium an der FHTW Berlin vom 06. Februar 996 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. /96 vom ) und durch die Einstweilige Regelung über die Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung der TFH Berlin für das Studium an der FHTW Berlin vom 6. Februar 996 (Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr. 6/96 vom ). * Durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur gemäß 90 in erbindung mit, Abs. BerlHG, bestätigt am

16 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 5 Studienbegleitende Leistungsnachweise Als studienbegleitende Leistungsnachweise kommen alle in 0 Abs. RPO genannten Leistungsnachweise in Betracht. Semesterbeurteilungen () Gemäß 6 Absatz Buchstabe b) RPO wird bestimmt, daß die Beurteilung aller bungsveranstaltungen bis auf die Fremdsprachen, Chemie und Physik undifferenziert - d.h. unter erwendung der Prädikate "mit Erfolg" bzw. " ohne Erfolg"- erfolgt. Diese bungen bilden mit dem jeweils zugeordneten Studienfach/Studienfachteil eine didaktische Einheit. () Entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS-Standard) erfolgt eine lehrveranstaltungsbezogene Studiengangaufschlüsselung. Die Lehrveranstaltungen des gesamten Studiums der Umwelttechnik/Regenerative Energien sind aufgelistet und durch die Zuordnung von Credit Points gemäß dem ECTS-Standard klassifiziert. Die Klassifikation nach dem ECTS-Standard ist Bestandteil dieser Prüfungsordnung (Anlage ). 5 Fachendnoten im Grundstudium In den Studienfächern wird die Fachendnote durch Bildung eines gewichteten Mittels der Semesterbeurteilungen aufgrund der Stundenanteile der Lehrveranstaltungen ermittelt. 6 Gesamtprädikat für das Diplom-orprüfungszeugnis, Dip- lom- orprüfungszeugnis () Die Festlegung des Gesamtprädikates der Diplom-orprüfung erfolgt durch Bildung eines gewichteten Mittels: Y = /85 (8 * G + 0 * G + 7 * G + * G + * G5 + * G6 + * G7 + * G8 + 5 * G9 + * G0 + 8 * G + *G) () Hierbei bezeichnen G, G, G... G die Fachendnoten der im Grundstudium endenden Studienfächer. G G G G G5 G6 G7 G8 G9 :Mathematik :Physik :Informatik :Grundlagen der Elektrotechnik :Elektronik :Werkstofftechnik :Meßtechnik I :Grundlagen der Konstruktion :Grundlagen der Umwelttechnik

17 6 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 G0 G G :Umweltinformatik :Fremdsprache :Betriebswirtschaft/Kostenrechnung () Im Falle der Inanspruchnahme des 6 Abs. der Studienordnung werden die Noten der Studienfächer Gund G durch G ersetzt. Die Note G geht mit dem Gewicht in das Gesamtprädikat ein. G ist das stundenanteilig gewichtete Mittel der Fremdsprache im Grundstudium. () Ein Muster des Diplom-orprüfungszeugnisses ist als Anlage I Bestandteil dieser Ordnung. 7 Fachendnoten im Hauptstudium In den Studienfächern wird die Fachendnote durch Bildung eines gewichteten Mittels der Semesterbeurteilungen aufgrund der Stundenanteile der Lehrveranstaltungen ermittelt. 8 Besondere Zulassungsbedingungen zur Abschlußprüfung Gemäß 9 Abs. Satz RPO wird festgelegt, daß ein Student nur dann zur Abschlußprüfung zugelassen werden darf, wenn er die in 9 Abs. RPO formulierten zwingenden Zulassungsbedingungen erfüllt und außerdem die Fachendnoten für die Studienfächer, denen die Diplom-Arbeit thematisch vorwiegend zuzuordnen ist, vorliegen und der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen, zu denen mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg lautende Semesterbeurteilungen noch nicht vorliegen, 6 Semesterwochenstunden nicht überschreitet. 9 Gesamtprädikat für das Diplom-Zeugnis, Diplom-Zeugnis, Diplom-Urkunde () Die Berechnung der Größe X gem. Abs. RPO zur Festlegung des Gesamtprädikates der Diplom-Prüfung erfolgt durch die Bildung eines gewichteten Mittels X = /89 ( * H + 5 * H + * H + 6 * H + * H5 + 7 * H6 + 7 * H7 + 6 * H8 + * H9 + * H0 + * H + * H + * H5 + * H6 + * H7 + * H8)

18 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 7 Hierbei bezeichnen H, H, H,... H8 die Fachendnoten der im Hauptstudium endenden Studienfächer H : Meßtechnik II H : Leistungselektronik H : Elektromagnetische erträglichkeit H : Steuerungs- und Regelungstechnik H5 : Energiewandler H6 : Anlagentechnik H7 : Anlagenplanung H8 : Chemie H9 : Umweltanalytik H0 : Gebäudetechnik H : Wahlpflichtfach H : Wahlpflichtfach H5 : Wahlpflichtfach H6 : Umweltmanagement / Umweltökonomie H7 : Wahlpflichtfach (Allg.-wiss. Ergänzungsfach) H8 : Wahlpflichtfach (Allg.-wiss. Ergänzungsfach) Erläuterung: H Sicherheitstechnik und H Diplomandenseminar werden undifferenziert bewertet. () Im Falle der Inanspruchnahme des 6 Abs. der Studienordnung werden die Noten der Studienfächer H6 bis H8 durch H9 ersetzt. Die Note H9 geht mit dem Gewicht 8 in das Gesamtprädikat ein. H9 ist das stundenanteilig gewichtete Mittel der Fremdsprache im Hauptstudium. () Belegt ein Student mehr Lehrveranstaltungen der Ergänzungsfächer oder der Fremdsprache als in der Studienordnung vorgesehen sind, kann er die Studienfächer bestimmen, die im Zeugnis ausgewiesen werden sollen. Trifft er darüber keine Entscheidung, so wählt das Prüfungsamt diejenigen aus, die die besten Ergebnisse ausweisen. () Ein Muster des Diplom-Zeugnisses ist als Anlage II Bestandteil dieser Ordnung. (5) Gleichzeitig mit dem Diplom-Zeugnis wird eine Urkunde ausgehändigt mit der die erleihung des akademischen Grades Diplom-Ingenieur (FH)/Diplom-Ingenieurin (FH) bescheinigt wird. Je ein Muster der Diplom-Urkunden sind als Anlage IIIa und I- IIb Bestandteile dieser Ordnung. 0 Inkrafttreten/eröffentlichung Diese Ordnung tritt nach Bestätigung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am Tage nach ihrer eröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW Berlin in Kraft.

19 8 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Anlage I Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin DIPLOM - ORPRFUNGSZEUGNIS Herr/Frau geboren am in hat die Diplom-orprüfung an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Studiengang UMWELTTECHNIK/REGENERATIE ENER- GIEN bestanden.

20 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 9

21 0 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Diplom-orprüfungszeugnis für Herrn/Frau Seite des Diplom-orprüfungszeugnisses Die Leistungen der im Grundstudium endenden Studienfächer werden wie folgt beurteilt: Mathematik Physik Informatik Grundlagen der Elektrotechnik Elektronik Werkstofftechnik Meßtechnik I Grundlagen der Konstruktion Grundlagen der Umwelttechnik Umweltinformatik Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer Betriebswirtschaft/Kostenrechnung Fremdsprache: Gesamtprädikat der Diplom-orprüfung: Berlin, den (Siegel) Der Präsident Der orsitzende des Prüfungsausschusses Mögliche Leistungsbeurteilungen (Fachendnoten) sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend. Mögliches Gesamtprädikat: "sehr gut bestanden ", "gut bestanden", "befriedigend bestanden", "bestanden

22 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Anlage II Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin DIPLOM-ZEUGNIS Herr/Frau geboren am in hat die Diplom-Prüfung an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Studiengang UMWELTTECHNIK/REGENERATIE ENER- GIEN bestanden.

23 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99

24 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Diplom-Zeugnis für Herrn/Frau Seite des Diplom-Zeugnisses Die Leistungen der im Hauptstudium endenden Studienfächer werden wie folgt beurteilt: Meßtechnik II Leistungselektronik Elektromagnetische erträglichkeit Steuerungs- und Regelungstechnik Energiewandler Anlagentechnik Anlagenplanung Chemie Umweltanalytik Gebäudetechnik Wahlpflichtfach : Wahlpflichtfach : Wahlpflichtfach : Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer Umweltmanagement / Umweltökonomie Wahlpflichtfach : Wahlpflichtfach : Thema der Diplom-Arbeit: Beurteilung der Diplom-Arbeit: Beurteilung der mündlichen Diplom-Prüfung: Gesamtprädikat: Berlin, den Der Präsident (Siegel) Der orsitzende des Prüfungsausschusses

25 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Mögliche Leistungsbeurteilungen (Fachendnoten) einschließlich Beurteilung der Diplom-Arbeit der mündlichen Diplomprüfung: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend Mögliches Gesamtprädikat: "mit Auszeichnung bestanden", "sehr gut bestanden", "gut bestanden", "befriedigend bestanden", "bestanden"

26 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 5 Anlage IIIa Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin DIPLOM-URKUNDE FRAU GEBOREN AM IN HAT DIE DIPLOM-PRFUNG IM STUDIENGANG UMWELTTECHNIK/REGENERATIE ENERGIEN BESTANDEN. AUFGRUND DIESER PRFUNG WIRD IHR DER AKADEMISCHE GRAD DIPLOM-INGENIEURIN (FH) ERLIEHEN. BERLIN, DEN DER PRÄSIDENT (PRÄGESIEGEL)

27 6 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Anlage IIIb Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin DIPLOM-URKUNDE HERR GEBOREN AM IN HAT DIE DIPLOM-PRFUNG IM STUDIENGANG UMWELTTECHNIK/REGENERATIE ENERGIEN BESTANDEN. AUFGRUND DIESER PRFUNG WIRD IHM DER AKADEMISCHE GRAD DIPLOM-INGENIEUR (FH) ERLIEHEN. BERLIN, DEN DER PRÄSIDENT (PRÄGESIEGEL)

28 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 7 Anlage zur Prüfungsordnung des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften I für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien Credit-Points (ECTS - Standard) für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien lfd. Studienfach Credit - Points / Semester Nr. 5 PS DS G Mathematik 9 7 G Physik G Informatik G Grundlagen der Elektrotechnik 6 8 G5 Elektronik G6 Werkstofftechnik G7 Meßtechnik I G8 Grundlagen der Konstruktion G9 Grundlagen der Umwelttechnik G0 Umweltinformatik G Fremdsprache G Betriebswirtschaft/ Kostenrechnung H Meßtechnik II H Leistungselektronik 5 H Elektromagnetische erträglichkeit H Steuerungs- und Regelungstechnik H5 Energiewandler 5 6 H6 Anlagentechnik 8 6 H7 Anlagenplanung H8 Chemie H9 Umweltanalytik H0 Gebäudetechnik H Wahlpflichtfach 5 H5 Wahlpflichtfach 5 H6 Wahlpflichtfach 5 H7 Umweltmanagement/ Umweltökonomie 5 H8 AWE H9 AWE Summe Credit-Points

29 8 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Lehrbedarfsermittlung für den Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien.) Grundstudium Wochenstunden im Semester Ergänzungsanlage / Seite Lfd. Nr. Studienfach Betreuungsaufwand 0 Mathematik 0 Physik 0 Informatik 0 Grundlagen der Elektrotechnik FehlerFehler FehlerFehlerFehler FehlerFehler, Fehler Elektronik 06 Werkstofftechnik Fehler Meßtechnik I 08 Grundlagen der Konstruktion 09 Grundlagen der Umwelttechnik Fehler Umweltinformatik 6 Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer Fremdsprache 6 Betriebswirtschaft/Kostenrechnung Zwischensumme orlesung - bung bzw. Laborübung S - Seminar x,y - Ein Studienfachteil, bestehend aus orlesung und zugehöriger bung bildet eine didaktische Einheit. * Aus dem auf Seite Anlage angeführten Wahlpflichtfächern bestimmt der Fachbereich ein aktuelles Angebot von 6 Studienfächern. Dabei sollen die Wünsche der Studenten berücksichtigt werden

30 Nr. /99 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 9.) Hauptstudium Wochenstunden im Semester Ergänzungsanlage / Seite Lfd. Nr. Studienfach Betreuungsaufwand 0 Meßtechnik II 6 0 Leistungselektronik 6 0 Elektromagnetische erträglichkeit 5 0 Steuerungs- und Regelungstechnik 7 05 Energiewandler 06 Anlagentechnik ),, Anlagenplanung 9 08 Chemie 8 09 Umweltanalytik 5 0 Gebäudetechnik 5 Sicherheitstechnik Zwischensumme ) Dieser bungsteil dient, gegliedert nach Fachgebieten, der unmittelbaren Auswertung von Erfahrungen am Arbeitsplatz.

31 0 Seite Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr./99 Ergänzungsanlage / Seite Diplomandenseminar S Wahlpflichtfach * Wahlpflichtfach * 5 Wahlpflichtfach * Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer (AWE) Umweltmanagement/ Umweltökonomie AWE-Wahlpflichtfach AWE-Wahlpflichtfach Gesamtstunden ariante (Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors für die Inanspruchnahme des 6 Absatz der Studienordnung) Gesamtlehrbedarf 5 SWS (orlesungen + bungen) 0 SWS (Praxissemester) 6 SWS (Diplomandenbetreuung) insgesamt: 6 SWS (Gesamtlehrbedarf) Curricularnormwert: 6 : 0 = 6,55 ariante (maximale - gleich unwahrscheinliche - Ausschöpfung des 6 Abs. der Studienordnung) Gesamtlehrbedarf insgesamt: 7 SWS (orlesungen + bungen) 6 SWS (Diplomandenbetreuung) 6 SWS (Gesamtlehrbedarf) Curricularnormwert: 6 : 0 = 6,575

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