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1 18/ Juni 2009 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Masterstudiengang Nonprofit-Management und Public Governance MZO/MaNGo an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom 27. April Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Nonprofit-Management und Public Governance MStO/MaNGo an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) vom 27. April Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Nonprofit-Management und Public Governance MPO/MaNGo an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) vom 27. April

2 Seite 318 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Herausgeber Die Hochschulleitung der HTW Berlin Treskowallee Berlin Redaktion Rechtsstelle Tel Fax

3 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 319 Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" - MZO/MaNGo an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom Gemäß 74 Abs. 1 i.v.m. 71 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) i.d.f. vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208), i.v.m. 8 Abs. 2 und 3 Berliner Hochschulzulassungsgesetz vom (GVBl. S. 327), zuletzt geändert am 06. Juli 2006 (GVBl. S. 713) die Gemeinsame Kommission des Fachbereichs 3 der HTW Berlin und des Fachbereichs 3 der HWR Berlin am die folgende Ordnung erlassen:* Gliederung der Ordnung 1 Geltungsbereich 2 Auswahlkommission 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Bewerbungsunterlagen 5 Auswahlverfahren 6 Durchführung des Auswahlverfahrens und Auswahlkriterien 7 Zulassung 8 In-Kraft-Treten/ Veröffentlichung * Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt am

4 Seite 320 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 1 Geltungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Ordnung regeln die Vergabe von Studienplätzen für das 1. Fachsemester im konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) ab dem Wintersemester 2009/2010. (2) Als Zulassungsordnung für den hochschulübergreifenden Master-Studiengang "Nonprofit- Management und Public Governance" ersetzt diese Ordnung die geltenden Rahmenordnungen. (3) Diese Ordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" (MStO/MaNGo) und die Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" (MPO/MaNGo) in den jeweils gültigen Fassungen. 2 Auswahlkommission (1) Die Gemeinsame Kommission für die Studiengänge "Public Management" und "Nonprofit- Management und Governance" setzt eine Auswahlkommission ein. Der Auswahlkommission gehören an a) ein Professor oder eine Professorin der am Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" beteiligten Fachbereiche als Vorsitzender oder Vorsitzende, b) ein Professor oder eine Professorin der am Studiengang beteiligten Fachbereiche als Stellvertretung im Vorsitz, c) ein weiterer Professor oder eine weitere Professorin der am Studiengang beteiligten Fachbereiche, d) ein Studierender oder eine Studierende, der oder die im Master-Studiengang "Nonprofit- Management und Public Governance" oder im Bachelor-Studiengang "Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement)" immatrikuliert ist, e) ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen Mitarbeiter, die als Angehörige der Fachbereichsverwaltung oder der zentralen Hochschul- bzw. Prüfungsverwaltung Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, die sich ganz oder teilweise auf den Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" beziehen. (2) Die Auswahlkommission entscheidet über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gem. 3 und führt das Auswahlverfahren gem. 5 durch. Sie schlägt der Zulassungsstelle der HWR Berlin die zu immatrikulierenden Bewerber und Bewerberinnen vor. Die Auswahlkommission wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach 3, von der zuständigen Stelle der Hochschulverwaltung der HWR Berlin unterstützt. 3 Zugangsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen sind: a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss - in dem Bachelor-Studiengang "Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement)" und vergleichbaren Studiengängen, insbesondere in den Bachelor- Studiengängen "Öffentliche Betriebswirtschaftslehre/Public Management" der Fachhochschule Nordhausen, "Öffentliches Management" der Fachhochschule Osnabrück, "Public Management" der Fachhochschule Frankfurt am Main, "Public Management" der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, "Public Management & Governance (PMG)" der Zeppelin University,

5 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 321 "Sozialmanagement" der Fachhochschule im Deutschen Roten Kreuz e.v., "Sozialmanagement" der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, oder - in dem Diplom-Studiengang "Öffentliches Dienstleistungsmanagement (Public Management)" und vergleichbaren Studiengängen oder - in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit Bezug zum Dritten Sektor (insbesondere Bachelor- und Diplomstudium mit institutionellem Schwerpunkt im Dritten oder öffentlichen Sektor wie das Bachelor-Studium "Economics (VWL)" der HWR Berlin), oder - in einem gleichwertigen ausländischen Studiengang. In Ausnahmefällen werden zugelassen - Absolventen und Absolventinnen betriebswirtschaftlicher Studiengänge ohne einschlägigen Schwerpunkt im Dritten oder öffentlichen Sektor (Bachelor- oder Diplomstudium), - Absolventen und Absolventinnen sozialwissenschaftlicher, rechtswissenschaftlicher oder verwaltungswissenschaftlicher Studiengänge (Bachelor- oder Diplomstudium) mit einschlägigem Schwerpunkt im Dritten oder öffentlichen Sektor oder - Absolventen und Absolventinnen eines Studiengangs ohne betriebswirtschaftlichen Bezug, wenn sie über einschlägige berufspraktische Erfahrungen aus der Tätigkeit in Nonprofit- Organisationen, im öffentlichen Sektor oder in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die selbst öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind, verfügen, wenn sie mit den Ergebnissen einschlägiger Studienfächer oder module oder anhand einschlägiger berufspraktischer Tätigkeiten eine überdurchschnittliche fachspezifische Eignung und Motivation nachweisen. a) ein Nachweis, dass im vorangegangenen Bachelor-Studium oder einem vergleichbaren Studium mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte oder gleichwertige Studienleistungen erworben wurden, b) Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss des Kurses "Business English Mittelstufe 3" oder eines äquivalenten Kurses auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für fremdsprachliche Kompetenz ("GER B2"), c) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Soweit Deutsch nicht Muttersprache ist, werden ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder gleichwertige Nachweise. 4 Bewerbungsunterlagen (1) Die Bewerbung für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" bedarf der Schriftform. Der Bewerbung sind beizufügen: a) ein ausgefüllter Zulassungsantrag der HWR Berlin, b) eine Kopie des Abschlusszeugnisses mit Nachweis der Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Studiums, c) eine tabellarische Übersicht über die bisherige akademische Ausbildung sowie über berufspraktische Tätigkeiten,

6 Seite 322 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 d) eine Kopie des Personaldokumentes/Reisepasses (Identitätsnachweis), e) Nachweise über einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, insbesondere Praktika, Berufsausbildungen oder eine vor dem Master-Studium erfolgte Berufstätigkeit in Nonprofit- Organisationen, im öffentlichen Sektor oder in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die selbst öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder als Dienstleister für Träger öffentlicher Aufgaben tätig sind. f) Nachweise über sonstige Prüfungsleistungen, die im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Studiums oder eines vergleichbaren Studiums erbracht wurden, zur Prüfung der Ausnahmefälle gem. 3 Ziff. a). (2) Bewerbungen müssen bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres vollständig bei der zuständigen Stelle in der Hochschulverwaltung der HWR Berlin eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sowie die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. 5 Auswahlverfahren Sofern für den Studiengang eine Zulassungszahl festgesetzt ist, richtet sich die Zulassung nach den folgenden Regelungen. (1) Die Vergabe von Studienplätzen im konsekutiven Master-Studiengang Nonprofit-Management und Public Governance erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien, die zu einer Messzahl zusammengefasst werden: a) Grad der im ersten akademischen Hochschulabschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote) als Faktor X 1, b) Nachweis zusätzlicher berufspraktischer Erfahrungen/Qualifikationen mit Bezug zu den Programminhalten des Master-Studiengangs "Nonprofit-Management und Public Governance" als Faktor X 2. (1) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus den Ergebnissen der Kriterien des Abs. 1 gemäß der Formel X = 0,6 (X 1 ) + 0,4 (X 2 ) ergibt. Ergibt die so errechnete Maßzahl für Bewerberinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist das Verfahren bei Ranggleichheit nach 17 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwenden. (2) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß Abs. 2 beträgt 80 v.h. Die übrigen 20 v.h. Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. (3) Im Rahmen der 20 v.h. nach Wartezeit zu vergebenden Studienplätze können bis zu 5 v.h. der Studienplätze für Härtefälle vergeben werden. 6 Durchführung des Auswahlverfahrens und Auswahlkriterien (1) Die Bewertung der Qualifikation (Durchschnittsnote) erfolgt nach folgendem Schema: Kriterium Punkte/Messzahl Durchschnittsnote von 1,0 25 Durchschnittsnote von 1,1 bis 1,5 20 Durchschnittsnote von 1,6 bis 2,5 10 Durchschnittsnote von 2,6 bis 3,5 4 Durchschnittsnote ab 3,6 0 (2) Die Bewertung der berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des Master-Studienganges "Nonprofit-Management und Public Governance" wird durch die Auswahlkommission geprüft:

7 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 323 Kriterium Punkte/Messzahl Mind. 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit 25 Mind. 2-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit 20 Mind. 1-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit 10 Mind. 6-monatige einschlägige berufliche Tätigkeit 5 7 Zulassung (1) Im Zulassungsbescheid bestimmt die HWR Berlin einen Termin, bis zu dem der Bewerber oder die Bewerberin die Einschreibung vorzunehmen hat. Erfolgt die Einschreibung nicht bis zu diesem Termin, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Bewerber oder Bewerberinnen, die nicht zum Studium für den Master-Studiengang "Nonprofit- Management und Public Governance" zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist. 8 In-Kraft-Treten/ Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin und HWR Berlin mit Wirkung zum in Kraft.

8 Seite 324 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" - MStO/MaNGo an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom Gemäß 74 Abs. 1 i.v.m. 71 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) i.d.f. vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2008 (GVBl. S. 208), hat die Gemeinsame Kommission des Fachbereichs 3 der HTW Berlin und des Fachbereichs 3 der HWR Berlin am die folgende Studienordnung beschlossen:* Gliederung der Ordnung Präambel 1 Geltungsbereich 2 Aufnahmekapazität, Vergabe von Studienplätzen 3 Ziele des Studiums 4 Lehrveranstaltungen in englischer Sprache 5 Inhalt und Gliederung des Masterstudiums, Regelstudienzeit 6 Art und Umfang des Lehrangebotes, Studienorganisation 7 Modulbeauftragter, Modulbeauftragte 8 Studienfachberatung 9 Studierende in besonderen Situationen 10 Qualitätssicherung und -entwicklung 11 In-Kraft-Treten/Veröffentlichung Anlagen der Ordnung Anlage 1 Beschreibung der Module des Studiengangs "Nonprofit-Management und Public Governance" Anlage 1A Module der Niveaustufe 2b mit notwendigen Anlage 2 Studienplanübersicht * Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung angezeigt am

9 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 325 Präambel Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) führen in Kooperation einen gemeinsamen betriebswirtschaftlichen Studiengang durch, der vornehmlich für die Wahrnehmung von Management-Aufgaben in Nonprofit- Organisationen als Träger öffentlicher Aufgaben qualifizieren soll. 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem an der HTW und HWR Berlin im konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" immatrikuliert werden. (2) Als Studienordnung für den hochschulübergreifenden Master-Studiengang "Nonprofit- Management und Public Governance" ersetzt diese Studienordnung geltende Rahmenstudienordnungen. (3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Master- Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" (MPO/MaNGo) und die Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" (MZO/MaNGo) in den jeweils gültigen Fassungen. 2 Aufnahmekapazität, Vergabe von Studienplätzen (1) Die Vergabe von Studienplätzen richtet sich nach dem Berliner Hochschulgesetz, dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz und der Berliner Hochschulzulassungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Master- Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" (MZO/MaNGo) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Der Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" ist konsekutiv zum Bachelor-Studiengang "Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement)". (3) Zum Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" kann regulär zugelassen werden, a) wer den erfolgreichen Abschluss eines ersten akademischen Grades mit mindestens 180 Leistungspunkten nachweist, b) den ersten akademischen Grad in einem Bachelor-Studiengang Public Management erworben hat oder wer ein Bachelor- oder Master degree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang nachweist. Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge entscheidet die Auswahlkommission gemäß der Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance". (4) Sofern für den Studiengang eine Zulassungszahl festgesetzt ist, werden die zur Verfügung stehenden Studienplätze über Auswahlverfahren entsprechend der Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" vergeben. Die Anzahl der Studienplätze wird in den Zulassungsordnungen der Hochschulen festgelegt. 3 Ziele des Studiums (1) Mit dem Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" soll ein Beitrag zur Professionalisierung des Managements im Dritten Sektor geleistet werden. Das Studium soll die Studierenden unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufswelt und im gesellschaftlichen Umfeld auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zum wissenschaftlichen Arbeiten, zur

10 Seite 326 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse im Beruf, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. (2) Die Studierenden sollen eine wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Ausbildung erhalten, die sie befähigt, operative und strategische Fach- und Führungsaufgaben kompetent und verantwortlich auszuüben. Das Berufsfeld umfasst in erster Linie gemeinnützige, kirchliche und andere Nonprofit- Organisationen als Träger öffentlicher Aufgaben, daneben öffentliche Verwaltungen und öffentliche sowie private Unternehmen mit Bezug zum Dritten Sektor. (3) Im Einzelnen wird angestrebt, folgende Qualifikationen weiterzuentwickeln: - fachliche Kompetenz (anwendungsorientierte Problemlösungsfähigkeit auf wissenschaftlich-methodischer Basis); - kognitive Kompetenz (logisches, abstraktes und konzeptionelles Denken; Fähigkeit zur Wissensvernetzung und Wissensanwendung disziplinärer Inhalte in einem interdisziplinären Umfeld; Transferfähigkeit); - methodische Kompetenz (methodisch-didaktische Fähigkeiten; kritisches Methodenbewusstsein); - Forschungskompetenz (Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten); - soziale Kompetenz (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit; Team-, Durchsetzungsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft); - berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen (als Bestandteil der studiengangsspezifischen Sozialisation und als integrales und identitätsstiftendes Merkmal des Studiengangs); - Aufgeschlossenheit für Veränderungen (intellektuelle Neugierde, Eigeninitiative, Ziel- und Ergebnisorientierung); - Sensibilität für das "Öffentliche" der Tätigkeit und das Spannungsverhältnis von Mission und Ökonomie (gesellschaftliche, politische und gemeinwohlorientierte Interessen; besondere Anforderungen an die Integrität im Dritten Sektor). 4 Lehrveranstaltungen in englischer Sprache Lehrveranstaltungen oder auch Teile davon können in englischer Sprache durchgeführt werden. 5 Inhalt und Gliederung des Masterstudiums, Regelstudienzeit (1) Das Masterstudium hat eine Dauer von 4 Semestern (Regelstudienzeit). (2) Das Masterstudium ist entsprechend Anlage 1 modularisiert. Module sind inhaltlich zusammengefasste Einheiten des Studiums, deren erfolgreichen Abschluss der/die Studierende durch eine bestandene Modulprüfung nachweisen muss. Ein Modul besteht aus einer Unit. (3) Anlage 1 enthält eine Kurzbeschreibung der Module, die Teil dieser Studienordnung ist. Die ausführliche Beschreibung der Module erfolgt in dem Dokument "Modulbeschreibung für den Studiengang 'Nonprofit-Management und Public Governance' Master of Arts (M.A.)". Die jährliche Workload für den Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" beträgt Arbeitsstunden. (4) Das Studium schließt mit dem erfolgreichen Abschluss aller Module sowie nach erfolgreicher Masterarbeit und erfolgreicher mündlicher Masterprüfung im Rahmen des Masterseminars ab, das zu Beginn des 4. Studienplansemesters als Blockveranstaltung durchgeführt wird. Die Anfertigung der Masterarbeit umfasst 25 Leistungspunkte (ECTS), das Masterseminar und die mündliche Masterprüfung umfassen 5 Leistungspunkte (ECTS).

11 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite Art und Umfang des Lehrangebotes, Studienorganisation (1) Das Studium im konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" beginnt jeweils im Wintersemester. (2) Das Studium wird im Einzelnen nach dem Studienplan gemäß Anlage 2 sowie den Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1 durchgeführt. Anlage 2 enthält die Modul-Bezeichnungen, die Präsenzzeit und den Anteil des Selbststudiums der Lehrveranstaltungen (in SWS bzw. in Zeitstunden), die Workload sowie die zu Grunde liegende Lernzeit in zu vergebenden Leistungspunkten (ECTS) der Module. Die Anlage 1A enthält die Module der Niveaustufe 2b mit notwendigen. (3) Die Lehrinhalte des Studienplans sollen regelmäßig den wissenschaftlichen, didaktischen und praktischen Bedürfnissen im Berufsfeld angepasst werden. 7 Modulbeauftragte, Modulbeauftragter (1) Die Gemeinsame Kommission für die Studiengänge "Public Management" und "Nonprofit- Management und Public Governance" bestimmt für jedes Modul einen Modulbeauftragten oder eine Modulbeauftragte aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der HTW Berlin und der HWR Berlin. Der Modulbeauftragte oder die Modulbeauftragte ist Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin für die Gemeinsame Kommission, die Fachbereichsverwaltungen sowie für Lehrkräfte und Studierende in allen Fragen des betreffenden Moduls. (2) Der Modulbeauftragte oder die Modulbeauftragte nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: - Entwicklung und Aktualisierung des Moduls im Zusammenwirken mit den übrigen Lehrkräften; - Sicherstellung der ganzheitlichen Modulprüfung; - inhaltliche Abstimmung des Studienangebotes sowie Sicherung einer angemessenen Einbindung von Inhalten des Moduls in Fall- und Projektstudien sowie in das Masterseminar; - Beratung und Unterstützung der Gemeinsamen Kommission und der Fachbereichsverwaltung bei der Planung und Steuerung des Einsatzes von Lehrkräften, insbesondere von Lehrbeauftragten; - Betreuung und Beratung der im Modul tätigen Lehrkräfte im laufenden Lehrbetrieb. 8 Studienfachberatung Die Studienfachberatung unterstützt die Studierenden im Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung - insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. Die Organisation der Studienfachberatung obliegt der Gemeinsamen Kommission. 9 Studierende in besonderen Situationen Die Gemeinsame Kommission achtet darauf, dass sich die Situation schwangerer Studierender, Studierender mit Kindern, Studierender, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, sowie schwerbehinderter Studierender nicht nachteilig auf das Studium und den Studienabschluss auswirken. 10 Qualitätssicherung und entwicklung Die Qualität des Studiengangs wird im Rahmen einer Selbstevaluation auf der Grundlage von Beschlüssen der Gemeinsamen Kommission regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. 11 In-Kraft-Treten/Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin und der HWR Berlin mit Wirkung zum in Kraft.

12 Seite 328 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Anlage 1 zur Studienordnung für den Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" Modulübersicht Modul (M 01) Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive (M 02) Theoretische Grundlagen der Public Governance (M 03) Politikfeldanalyse (M 04) Business Planning (M 05) Recht für Nonprofit-Manager (M 06) Forschungsmethoden (M 07) Corporate Governance (M 08) Personalmanagement und Führung (M 09) Marketing und Fundraising (M 10) Controlling (M 11) Organisations- und Change Management (M 12) Fallstudie (M 13) Interorganisationales Management (M 14) Lobbying und Politische Kommunikation (M 15) Rechnungslegung und Finanzmanagement (M 16) Verbandsmanagement (M 17) Stiftungsmanagement (M 18) Projektstudie (M 19) Masterarbeit (M 20) Masterseminar/Mündliche Masterprüfung

13 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 329 Modulbeschreibungen Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 01) Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive Betriebswirtschaftslehre 2a Die Studierenden - sind mit den wichtigsten theoretischen und konzeptionellen Grundlagen des Dritten Sektors vertraut und können die Theorieansätze der Dritter Sektor-Forschung, auch vor dem Hintergrund der Theorieentwicklung in den Sozialwissenschaften, einordnen und problembezogen anwenden, - kennen den historischen Hintergrund sowie die Rahmenbedingungen des Dritten Sektors und haben einen Einblick in die Struktur des Dritten Sektors in ausgewählten Ländern gewonnen, so dass sie in der Lage sind, Funktionen und Entwicklungsperspektiven von Dritter Sektor-Organisationen im nationalen und internationalen Kontext einzuschätzen und Ansätze zur Reform des Dritten Sektors kritisch zu beurteilen, - kennen Erscheinungsformen und Strukturbesonderheiten von Nonprofit-Organisationen sowie deren spezifische Managementanforderungen und können diese gegenüber Fachfremden und kritischen Einwänden in differenzierter Weise argumentativ vertreten, - sind in der Lage, selbstständig das erworbene Wissen in einen modul- und fächerübergreifenden inhaltlichen Zusammenhang zu den nachfolgenden und vertiefenden Modulen zum Nonprofit- Management zu stellen und vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen ganzheitliche Lösungsansätze für theoretische und praktische Problemstellungen aus dem Nonprofit-Sektor zu entwickeln. keine keine

14 Seite 330 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 02) Theoretische Grundlagen der Public Governance Politik- und Verwaltungswissenschaft 2a Die Studierenden - kennen die im wissenschaftlichen Diskurs vorherrschenden Ansätze der Public Governance, - können Public Governance in verwaltungs- und politikwissenschaftliche Zusammenhänge einordnen, - können die analytische und die normative Dimension von Public Governance und deren Bedeutung für den öffentlichen und Dritten Sektor unterscheiden, - kennen die sich aus der Public Governance ergebenden Konsequenzen für eine neue Arbeitsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, - sind mit den Steuerungsmodi und Handlungsinstrumenten der Public Governance vertraut, - haben gelernt, das erworbene theoretische Wissen über Public Governance für die Analyse und Entwicklung von Nonprofit- Organisationen zu nutzen, - sind in der Lage, die theoretischen und praktischen Verbindungen zwischen Public Governance und der Staats- und Verwaltungsmodernisierung zu erkennen. keine keine

15 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 331 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 03) Politikfeldanalyse Politikwissenschaft 2a Die Studierenden - kennen die wichtigsten begrifflichen, theoretischen, konzeptionellen und methodischen Grundlagen der Politikfeldanalyse, - kennen die Rolle von Nonprofit-Organisationen und anderen Akteuren in der Politik-Arena und deren Interaktionsformen und begreifen den prozesshaften Charakter von Politikentwicklung, - haben einen Überblick gewonnen über die zur Artikulation und Durchsetzung von Interessen zur Verfügung stehenden Instrumente, - kennen politische Steuerungsinstrumente und können deren Wirkung beurteilen, auch unter Aspekten von Definitions- und Durchsetzungsmacht, - haben methodische Kompetenzen erworben, die sie befähigen, Politikentwicklung selbstständig zu analysieren, zu beurteilen und problemorientierte Lösungsansätze im Sinne einer Politikberatung zu entwickeln, - sind im Stande, Instrumente der Politikfeldanalyse selbstständig insbesondere auf solche Politikfelder anzuwenden, die für Organisationen des Dritten Sektors relevant sind (Transfer). keine keine

16 Seite 332 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 04) Business Planning Betriebswirtschaftslehre 2a Die Studierenden - kennen die grundlegenden Schritte eines Business Planning, Aufbau und Struktur eines Business Plans sowie die damit verbundenen Inhalte und Leitfragen im Kontext der Eigenmittelerwirtschaftung von Nonprofit-Organisationen, - können Sinn und Ziele von Nonprofit-Organisationen auch gegenüber Fachfremden und kritischen Einwänden, bspw. bei der Beantragung von Förder- und Kreditmitteln, in differenzierter Weise argumentativ vertreten und in das Organisationskonzept integrieren, - sind in der Lage, selbstständig das erworbene theoretische Wissen bei der Konzeption von Business Plänen im praktischen Fall anzuwenden, - haben einen Einblick in die Handlungsfelder sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship) erhalten und können Geschäftsmodelle für NPO vor diesem Hintergrund einschätzen und selbst entwickeln, - sind in der Lage, selbstständig modul- und fächerübergreifende inhaltliche Zusammenhänge zu den nachfolgenden, die einzelnen Elemente eines Business Plans aufgreifenden und vertiefenden Modulen herzustellen. keine keine

17 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 333 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 05) Recht für Nonprofit-Manager Rechtswissenschaften 2a Die Studierenden - kennen für Nonprofit-Organisationen relevante Rechtgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsgebieten, - können die aktuelle Reformdiskussion in den Zusammenhang des Nonprofit-Rechts einordnen und politisch bewerten, - kennen Haftungsrisiken, denen sie bei der Arbeit in Nonprofit- Organisationen ausgesetzt sind, und Möglichkeiten sie zu versichern, - kennen die Grundlagen der steuerlichen Gemeinnützigkeit und die mit dem Status der gemeinnützigen Einrichtung verbundenen Privilegien und Einschränkungen im Hinblick auf steuerfreie und steuerpflichtige Einkommenserzielung, - kennen die Grundlagen des Zuwendungsrechts öffentlicher Förderung sowie dessen praktische Konsequenzen für Zuwendungsgeber und -empfänger und können Anträge auf Förderung und Verwendungsnachweise ausfertigen, - kennen die Rechtsgrundlagen haupt- und ehrenamtlicher Arbeit und können einschlägige Verträge beurteilen und gestalten, - können die Zulässigkeit internationaler Tätigkeit von Nonprofit- Organisationen beurteilen und Gestaltungsempfehlungen geben, - sind in der Lage, sich flexibel in unterschiedliche Rechtsgebiete einzuarbeiten, - sind mit der Denk- und Arbeitsweise von Juristen vertraut, um mit ihnen im nonprofit-relevanten Kontext kommunizieren zu können, - haben ihre analytischen Fähigkeiten geschult. keine keine

18 Seite 334 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 06) Forschungsmethoden Methoden 2a Die Studierenden - kennen die wichtigsten quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- und Organisationsforschung und sind in der Lage, ausgewählte Methoden selbstständig anzuwenden, - kennen die wichtigsten wissenschaftstheoretischen und methodologischen Grundlagen, um eigene Foschungsstrategien entwickeln und selbstständig adäquate Forschungsmethoden für die Lösung von Forschungsproblemen auf dem Gebiet "Nonprofit- Management und Public Governance" auswählen zu können, - sind in der Lage ethische Fragen und Fragen der politischen und gesellschaftlichen Relevanz von Forschung zu identifizieren und zu reflektieren. keine keine Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 07) Corporate Governance Betriebswirtschaftslehre 2a Die Studierenden - kennen die unterschiedlichen Typen von Unternehmungsverfassungen, - sind in der Lage, die Notwendigkeit eines Code of Corporate Governance zu erkennen, - können die Vor- und Nachteile der international gebräuchlichen Kodizes vergleichend analysieren, - sind mit der aktuellen Corporate-Governance-Diskussion in Unternehmungen und Nonprofit-Organisationen vertraut, - kennen die Modelle zur Beschreibung von Governance-Strukturen in Nonprofit-Organisationen, - können die Modelle unterschiedlichen Typen von Nonprofit- Organisationen zuordnen, - können die Nonprofit-Governance-Diskussion in die allgemeine Governance-Diskussion einordnen. keine keine

19 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 335 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 08) Personalmanagement und Führung Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - sind mit den personalpolitischen Besonderheiten von Nonprofit- Organisationen vertraut und können die bedeutende Ressource der Freiwilligenarbeit für Organisationen des Nonprofit-Sektors einschätzen, - kennen die wichtigsten Theorien des Personalmanagement (Human Resource Management) und sind in der Lage, die Bedeutung theoretischer Ansätze für Nonprofit-Organisationen zu reflektieren, - verfügen über fundierte Kenntnisse über personalpolitische Instrumente in Nonprofit-Organisationen, - kennen die Qualifikationsanforderungen an Managerinnen und Manager im Dritten Sektor, - verfügen über praxisrelevantes Wissen für die Reflexion, das Verständnis und die Lösung von Problemen des Führens und des Geführt-werdens unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen hierfür in Nonprofit-Organisationen (Führungs- und Personalstrukturen, Organisationskultur etc.). keine M 05 Recht für Nonprofit-Manager

20 Seite 336 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 09) Marketing und Fundraising Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - kennen die wichtigsten theoretischen und konzeptionellen Grundlagen des strategischen und operativen Nonprofit-Marketing, so dass sie in der Lage sind, vorgefundene Praxislösungen aus fachlicher Perspektive zu hinterfragen und differenziert zu beurteilen, - haben einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten von Informationsund Kommunikationstechnologien für das Nonprofit-Marketing gewonnen, - haben gelernt, Marketing-Strategien und -Instrumente auf das Fundraising und das Absatzmarketing, insbesondere auf die Kommunikationspolitik in NPO zu übertragen und sind im Stande, selbstständig Handlungsempfehlungen für Praxisprobleme zu erarbeiten und Lösungsstrategien zu entwickeln, - sind in der Lage, die Implementierung des Marketing in einer NPO aus betriebswirtschaftlicher Sicht gestaltend zu begleiten, - sind befähigt, sich selbstständig weiter führendes Wissen auf dem Gebiet des Nonprofit-Marketing und Fundraising zu erarbeiten. keine M 01 Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive M 04 Business Planning M 05 Recht für Nonprofit-Manager

21 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 337 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 10) Controlling Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - kennen die wichtigsten begrifflichen, theoretischen und konzeptionellen Grundlagen des Controllings, so dass sie in der Lage sind, vorgefundene Lösungen in der Controlling-Praxis im Dritten Sektor aus fachlicher Perspektive zu hinterfragen, differenziert zu beurteilen und realisierungsfähige Verbesserungsvorschläge bzw. Vorschläge für eine Implementierung zu unterbreiten, - sind mit den besonderen Spezifika des Controllings in Nonprofit- Organisationen vertraut, kennen die daraus resultierenden Unterschiede zu erwerbswirtschaftlichen Controlling-Systemen und Controlling-Instrumenten und können in der praktischen Anwendung Adaptions- und Anpassungsbedarfe proaktiv in die Gestaltung des Controllings in Nonprofit-Organisationen einbringen, - sind in der Lage, selbstständig das im Modul Controlling erworbene Wissen in einen modul- und fächerübergreifenden inhaltlichen Zusammenhang, bspw. zum Qualitätsmanagement oder Rechnungslegung und Finanzmanagement zu stellen und ganzheitliche Lösungsansätze für theoretische und praktische Problemstellungen aus dem Nonprofit-Sektor zu entwickeln, - sind sensibilisiert für Verbesserungspotentiale und Bedarfe im Controlling von Nonprofit-Organisationen und können diese auch gegenüber Fachfremden und kritischen Einwänden in differenzierter Weise argumentativ vertreten. keine (M 04) Business Planning

22 Seite 338 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 11) Organisations- und Change Management Betriebswirtschaftslehre 2a Die Studierenden - sind mit den organisatorisch relevanten Besonderheiten von Nonprofit-Organisationen vertraut, - kennen die wichtigsten Organisationstheorien, - sind in der Lage, die Relevanz organisationstheoretischer Ansätze für Nonprofit-Organisationen einzuschätzen und können ausgewählte organisationstheoretische Ansätze zur Analyse und Gestaltung von Nonprofit-Organisationen anwenden, - können Entwicklungen im öffentlichen Organisationsrecht in ihren Auswirkungen auf den Dritten Sektor abschätzen, - sind in der Lage, Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe in Nonprofit-Organisationen zu analysieren und Veränderungsbedarfe zu identifizieren, - sind befähigt, prozessorientiert zu denken, moderne Informationstechnik als Organisationsgestaltungstechnik zu begreifen und in Nonprofit-Organisationen sinnvoll einzusetzen, - kennen die unterschiedlichen theoretischen Zugänge und Perspektiven zur Analyse, Gestaltung und Steuerung von Prozessen des "organisationalen Lernens", - sind mit den spezifischen und Rahmenbedingungen für Veränderungsprozesse im Nonprofit- Bereich vertraut, - sind befähigt, situationsadäquate Veränderungsstrategien zu entwickeln und in den komplexen Modernisierungsprozessen von Nonprofit-Organisationen die Rolle von "Change Agents" wirksam wahrzunehmen. keine keine

23 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 339 Name (M 12) Fallstudie Leistungspunkte 5 Lerngebiet Betriebswirtschaftslehre, ggf. Rechts-, Politik-, Verwaltungswissenschaften Niveaustufe/ Kategorie 2b Lernergebnis/ Die Studierenden Kompetenzen - verstehen komplexe Prozesse, die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbunden sind und können Teilaspekte in einen größeren Kontext einordnen, - sind in der Lage, selbständig modul- und fächerübergreifende inhaltliche Zusammenhänge herzustellen, - können ihr in anderen Modulen erworbenes Fach- und Methodenwissen auf unbekannte Sachverhalte transferieren und integrieren, - können eine vielschichtige Problemstellung erkennen, die Relevanz von Teilaspekten abwägen und selbstständig Lösungen erarbeiten, - sind im Stande, selbstständig Informationen zur Lösung von Praxisproblemen zu recherchieren und zu verarbeiten, - verfügen über Fähigkeiten zur Problemanalyse und lösung durch "forschendes Lernen", - können Komplexität durch analytisches Denken, Selektion und systematisches Vorgehen besser bewältigen, - sind in der Lage, sowohl vorgegebene Lösungsvorschläge kritisch zu bewerten als auch Problemlösungen selbst zu entwickeln und Arbeitsergebnisse zu kommunizieren, - haben ihre Kreativität, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude sowie die Fähigkeit zu selbstständiger, teamorientierter Arbeit verbessert, - verfügen über für Teamarbeit erforderliche soziale Kompetenzen (Kritik-, Konfliktfähigkeit, Einsatzbereitschaft etc.), - haben ihre Kommunikations- und Präsentationskompetenz verbessert. Notwendige keine Empfohlene M 01 Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive M 04 Business Planning M 05 Recht für Nonprofit-Manager M 06 Forschungsmethoden

24 Seite 340 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 13) Interorganisationales Management Betriebswirtschaftslehre 2a Die Studierenden - sind mit den wichtigsten theoretischen Grundlagen der Vernetzung und des Beteiligungsmanagements vertraut, - sind in der Lage, die Bedeutung dieser theoretischen Grundlagen für den Dritten Sektor und das Nonprofit-Management einzuschätzen, - kennen die Zusammenhänge von Public Governance und Netzwerkbildung und management, - können angesichts aktueller Entwicklungen im Dritten Sektor unter besonderer Berücksichtigung von Einflüssen der Informationstechnik sowie der Europäisierung und Globalisierung die Potenziale und Probleme des interorganisationalen Managements abschätzen, - verfügen über das notwendige Wissen, um sich kompetent an der Gestaltung und Steuerung organisations- und sektorenübergreifender Netzwerke zu beteiligen, - können ein professionelles Beteiligungsmanagement für konzernartig strukturierte Nonprofit-Organisationen konzipieren und einführen, - kennen ausgewählte IT-gestützte Instrumente des Netzwerk- und Beteiligungscontrolling und können deren Potenziale einschätzen, - können Prozesse von Zusammenschlüssen und Fusionen (M&A) im Nonprofit-Sektor analysieren und mitgestalten, - sind in der Lage die Netzwerkfähigkeit von Personen und Organisationen zu beurteilen und weiter zu entwickeln. keine keine

25 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 341 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 14) Lobbying und Politische Kommunikation Betriebswirtschaftslehre, Politikwissenschaft 2b Die Studierenden - sind mit den wissenschaftlichen Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Lobbying und politischer Kommunikation vertraut und erkennen die Komplexität der Aufgaben in der öffentlichen Arena (Verhandlungen mit Anspruchsgruppen, Gesetzgebungsverfahren, Dynamik der öffentlichen Meinung etc.), - kennen die verschiedenen politischen Umfelder von Nonprofit- Organisationen (auf lokaler, regionaler, Bundesebene sowie EU) und die Funktion des Aufbaus politischer Netzwerke sowie der Bildung strategischer Allianzen, - kennen die Instrumente der Lobbyarbeit und deren Einsatzmöglichkeiten und Anwendung, - sind in der Lage, politikrelevante Arbeit in Organisationen methodisch fundiert, zielbezogen und gemeinwohlorientiert zu begleiten, - kennen die Funktionsweise der politischen Kommunikation und sind im Stande, die Konzeption für eine politische Kampagne zu entwikkeln, diese strategisch zu planen und umzusetzen, - können Möglichkeiten und Grenzen des Lobbying und der politischen Kommunikation kritisch beurteilen, - sind befähigt, sich selbstständig weiter führendes Wissen auf dem Gebiet des Lobbying und der politischen Kommunikation zu erarbeiten. keine M 01 Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive M 02 Theoretische Grundlagen der Public Governance M 03 Politikfeldanalyse M 05 Recht für Nonprofit-Manager

26 Seite 342 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 15) Rechnungslegung und Finanzmanagement Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - kennen die wichtigsten Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung und des Finanzmanagement in Nonprofit-Organisationen, - sind befähigt, mit dem erworbenen theoretischen Wissen das Rechnungswesen von Nonprofit-Organisationen in der Praxis aus fachlicher Perspektive zu hinterfragen, differenziert zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und umzusetzen, - sind mit den aktuellen Entwicklungen im Finanzmanagement und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut und sind in der Lage, deren Auswirkungen und Herausforderungen differenziert zu analysieren und konzeptionelle Lösungsansätze für die Ausgestaltung von Rechnungslegung und Finanzmanagement im konkreten Anwendungsfall zu entwickeln. keine (M 04) Business Planning (M 10) Controlling

27 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 343 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 16) Verbandsmanagement Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - kennen Erscheinungsformen von Verbänden und ihre Management- Besonderheiten, - sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Verbandsmanagements vertraut, - kennen die internen Funktionsprozesse von Verbänden und haben gelernt, Methoden und Instrumente des Nonprofit-Managements auf Verbände zu übertragen, - kennen verbandsspezifische Funktionen betriebswirtschaftlicher Instrumente, insbesondere im Bereich Marketing, und sind im Stande, selbstständig Handlungsempfehlungen für Probleme der Verbandspraxis zu erarbeiten bzw. solche zu beurteilen, - sind befähigt, sich selbstständig weiter führendes Wissen auf dem Gebiet des Verbandsmanagements zu erarbeiten. keine M 01 Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive M 05 Recht für Nonprofit-Manager M 07 Corporate Governance M 08 Personalmanagement und Führung M 09 Marketing und Fundraising M 10 Controlling M 11 Organisations- und Change Management

28 Seite 344 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 17) Stiftungsmanagement Betriebswirtschaftslehre 2b Die Studierenden - können rechtspolitische Ansätze zur Reform des Stiftungssektors kritisch beurteilen, - sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Stiftungsmanagements vertraut und in der Lage, die Errichtung einer Stiftung und die Gestaltung ihrer Organisationsstruktur aus betriebswirtschaftlicher Sicht gestaltend zu begleiten, - kennen Erscheinungsformen von Stiftungen und ihre Management- Besonderheiten, - haben gelernt, Methoden und Instrumente des Nonprofit- Managements auf Stiftungen zu übertragen, - kennen stiftungsspezifische Funktionen betriebswirtschaftlicher Instrumente und sind im Stande, selbstständig Handlungsempfehlungen für Probleme der Stiftungspraxis zu erarbeiten bzw. solche zu beurteilen, - sind befähigt, sich selbstständig weiter führendes Wissen auf dem Gebiet des Stiftungsmanagements zu erarbeiten. keine M 01 Funktionen und Strukturen des Dritten Sektors in internationaler Perspektive M 04 Business Planning M 05 Recht für Nonprofit-Manager M 07 Corporate Governance M 10 Controlling

29 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 345 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 18) Projektstudie Betriebswirtschaftslehre, ggf. Rechts-, Politik-, Verwaltungswissenschaften 2b Die Studierenden - verstehen komplexe Prozesse, die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbunden sind und können Teilaspekte in einen größeren Kontext einordnen, - können Komplexität durch analytisches Denken, Selektion und systematisches Vorgehen besser bewältigen, - können eine vielschichtige Problemstellung selbstständig bearbeiten, - sind in der Lage, selbständig modul- und fächerübergreifende inhaltliche Zusammenhänge herzustellen, - können ihr in anderen Modulen erworbenes Fach- und Methodenwissen auf unbekannte Sachverhalte transferieren und integrieren, - können Praxisinformationen selbständig erschließen und verarbeiten, - verfügen über Fähigkeiten zur Problemanalyse und lösung durch "forschendes Lernen" - sind in der Lage, situationsangemessene, realisierbare Lösungsvorschläge zu unterbreiten und Arbeitsergebnisse beratungsorientiert zu kommunizieren, - sind im Stande, ausdauernd und zuverlässig Projektarbeit im Team zu organisieren und diese ergebnisorientiert voranzutreiben, - haben ihre Kreativität, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude sowie die Fähigkeit zu selbstständiger, teamorientierter Arbeit verbessert, - verfügen über für Projektarbeit erforderliche soziale Kompetenzen (Kritik-, Konfliktfähigkeit, Einsatzbereitschaft etc.), - haben ihre Kommunikations- und Präsentationskompetenz verbessert. keine M 06 Forschungsmethoden M 08 Personalmanagement und Führung M 09 Marketing und Fundraising M 10 Controlling M 11 Organisations- und Change Management

30 Seite 346 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Nr.18/09 Name Leistungspunkte 25 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 19) Masterarbeit Betriebswirtschaftslehre ggf. mit interdisziplinärem Bezug zu Rechts-, Politik-, Verwaltungswissenschaften 2b Die Studierenden - sind befähigt, eine für das Ausbildungsziel relevante und angemessene Problemstellung auf dem Gebiet "Nonprofit- Management und Public Governance" innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage und unter Einsatz adäquater Forschungsmethoden fundiert zu bearbeiten, - können durch themenbezogene(n) Wissensaneignung, Wissenstransfer und Wissensgenerierung im Rahmen ihrer Masterarbeit exemplarisch nachweisen, dass sie auch über Forschungskompetenz verfügen. - Sämtliche Modulprüfungen der Module M 01 bis M 18 müssen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet sein ( 13 Abs. 2 MPO/MaNGo). - Mindestens sechs der Modulprüfungen müssen in Form einer Klausur erbracht worden sein ( 13 Abs. 2 MPO/MaNGo). keine

31 Nr.18/09 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 347 Name Leistungspunkte 5 Lerngebiet Niveaustufe/ Kategorie Lernergebnisse/ Kompetenzen Notwendige Empfohlene (M 20) Masterseminar/Mündliche Masterprüfung Betriebswirtschaftslehre ggf. mit interdisziplinärem Bezug zu Rechts-, Politik-, Verwaltungswissenschaften 2b Die Studierenden - können einen komplexen Sachverhalt in kurzer Zeit wissenschaftlich fundiert darstellen, - verfügen über gesichertes Wissen auf den Gebieten ihrer Masterarbeit, - sind fähig, die Ergebnisse ihrer Masterarbeit sowie ihr methodisches Vorgehen selbstständig zu begründen und ihre Argumentation gegen Kritik zu verteidigen, - sind in der Lage, den Gegenstand oder ausgewählte Aspekte ihrer Masterarbeit in einen fachlichen Gesamtzusammenhang einzuordnen und aus den Ergebnissen der Masterarbeit weiterführende wissenschaftliche Fragestellungen zu generieren, - sind - unabhängig vom Gegenstand der Masterarbeit befähigt, übergreifende Zusammenhänge, Fragen und Problemstellungen auf dem Gebiet "Nonprofit-Management und Public Governance" auf wissenschaftlicher Basis eigenständig zu erörtern bzw. zu beantworten, - verfügen über ein breites Fachwissen und ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden auf dem Gebiet "Nonprofit-Management und Public Governance" und sind fähig, dies flexibel auf unterschiedliche Berufssituationen im Nonprofit- Management zu transferieren. - Sämtliche Modulprüfungen der Module M 01 bis M 18 müssen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet sein ( 13 Abs. 2 MPO/MaNGo). - Mindestens sechs der Modulprüfungen müssen in Form einer Klausur erbracht worden sein ( 13 Abs. 2 MPO/MaNGo). - Die Zulassung zur mündlichen Masterprüfung setzt darüber hinaus voraus, dass die Masterarbeit (M 19) mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde ( 15 Abs. 2 MPO/MaNGo). keine

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