Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA)

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1 Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten öffentlich PLaPB Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)

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3 Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler-Status Verantwortlicher Änderungsgrund öffentlich ASFiNAG Weitere Standardisierung des Gewerks, Reduzierung der Life Cycle Kosten etc. (Details siehe Änderungsdokument) öffentlich ASFiNAG Anpassung an interne Richtlinie (Version 2.00), Ergänzung von Anlagen Druckdatum: Seite 3 von 54 Dokumentname: PLaPB

4 Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG Gegenstand, PLaPB spezifisch Ziel, PLaPB spezifisch Hinweise zur Nummerierung Zusätzliche Dokumente PLaHELP Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) PLaPB PLaHELP Prüfungen und Tests (PuT) VERFAHRENSBESTIMMUNGEN Ergänzende Vorbemerkungen Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse Verfahrensanweisungen Begriffsbestimmungen und Abgrenzung Wechseltextanzeigen - Dynamische Informationstafeln Prismenwender Wechselverkehrszeichen (WVZ) Wechselverkehrszeichengeber (WVZG) Dauerlichtzeichen (DLZ) Grundzustand Statische Beschilderung Wechselwegweiser (WWW) PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE Allgemeine Grundsätze Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Umfeld- und Umgebungsbedingungen Mittelspannungsanlage Verteilungen Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Access Point (CN.as-AP) Ausführungsschema bei VBA-Anlagen Technische Anforderungen Automatische Vignettenkontrolle Subverteiler Allgemeines Druckdatum: Seite 4 von 54 Dokumentname: PLaPB

5 Sonstiges Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Sicherheitsstromversorgung Blitzschutzanlage Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Erdung- und Potentialausgleich Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Allgemeines Besondere Bestimmungen für die Erdung von Verkehrszeichenbrücken Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Tunnelbeleuchtung Straßenbeleuchtung Konstruktionen Rohr- und Tragsysteme Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Tunnel-Lüftungsanlage Überwachung der Luftverhältnisse Verkehrslenkung Planungsgrundsätze Allgemeines Wechselverkehrszeichen Allgemeines Anordnung Zeichen und Schriftgröße Zeicheninhalte Informationstafeln Allgemeines Anordnung Zeichen- und Schriftgröße Wechselwegweisung Technische Ausführungsbestimmungen Gehäuse von WVZ / WWW und Informationstafeln Lichttechnische Eigenschaften von WVZ und Informationstafeln Sonstige Anforderungen an WVZ und Informationstafeln Wechselverkehrszeichen Druckdatum: Seite 5 von 54 Dokumentname: PLaPB

6 Informationstafeln Prismentechnik Wechselwegweisung Streckenstationen Allgemeines Allgemeine Bestimmungen zur Ausrüstung von Streckenstationen Ein- und Ausgabekonzentratoren Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Anzeigetechnologien Prismentechnik LED Technik Helligkeitssteuerung Verkehrszeichenträger Planungsgrundsätze Allgemeines Ausrichtung der LED-Wechselverkehrszeichen Veränderbarkeit der Verkehrszeichenbrücken Hybridquerschnitt Technische Ausführungsbestimmungen Allgemeine Anforderungen Konstruktion Sicherheit Fundamente Verbindungen Zugang und Instandhaltung Gestaltung von begehbaren Verkehrszeichenbrücken Hybridquerschnitte Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Verkehrsdatenerfassung Planungsgrundsätze Klassifizierungsgruppen Technische Ausführungsbestimmungen Berührungslose VDE Sensoren Induktionsschleifen Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Videoüberwachung Planungsgrundsätze Technische Ausführungsbestimmungen Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Notrufeinrichtungen Beschallungsanlage Fernsprechanlage Druckdatum: Seite 6 von 54 Dokumentname: PLaPB

7 3.20 Funkanlage Gefahrenmeldeanlage Informationsübertragung Planungsgrundsätze TLS over IP Technische Ausführungsbestimmungen TLS over IP Steuermodul Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Umfelddatenerfassung Planungsgrundsätze Allgemeines Helligkeitssensoren UDE-Sensoren Technische Ausführungsbestimmungen Helligkeitserfassung Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen (derzeit nicht belegt) Informationsverarbeitung Leitungen Kabel Planungsgrundsätze Allgemeines Datenverkabelungen von CN.as-AP zum Subverteiler Datenverkabelungen vom Subverteiler zu den Einzelgeräten Technische Ausführungsbestimmungen Prüfungen und Tests Funktionsbeschreibungen Gebäude- und Nischeninstallation Gebäude- und Nischenausstattung Gebäudelüftung, Klimaanlage Türen und Tore Lösch- und Abwassereinrichtungen Sonstige Anlagen Hebezeuge De- und Wiedermontagen Regieleistungen Ersatzmaterialien Druckdatum: Seite 7 von 54 Dokumentname: PLaPB

8 3.38 (derzeit nicht belegt) (derzeit nicht belegt) Projektmanagement, Engineering Bauarbeiten Unterirdische Neuverlegungen Beton- und Stahlbetonarbeiten Straßeninstandsetzungen (derzeit nicht belegt) Instandhaltung ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG Freiland Tunnel VERZEICHNISSE Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Formelverzeichnis Quellenverzeichnis Druckdatum: Seite 8 von 54 Dokumentname: PLaPB

9 1 VORBEMERKUNG 1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Ausführung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen im Freiland und in Straßentunnel bzw. in Hochbauten im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG. Es stellt eine Ergänzung zur RVS und den einschlägigen Normen dar. Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt. 1.2 Ziel, PLaPB spezifisch Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen vereinheitlicht werden. 1.3 Hinweise zur Nummerierung Diese Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entsprechend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert sind: 03 Verteilungen 05 Blitzschutzanlage 06 Erdung- und Potentialausgleich 10 Rohr- und Tragsysteme 13 Verkehrslenkung 14 Verkehrszeichenträger 15 Verkehrsdatenerfassung 16 Videoüberwachung 22 Informationsübertragung 23 Umfelddatenerfassung 25 Informationsverarbeitung 27 Kabel 1.4 Zusätzliche Dokumente Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungs - und Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches angeführten Dokumente (z.b.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar. Druckdatum: Seite 9 von 54 Dokumentname: PLaPB

10 Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch Verkehrsbeeinflussungsanlagen als Gesamtwerk dar: PLaHELP Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) PLaPB PLaPB PLaPB Änderungsdokument PLaPB VBA - Prüfungen und Tests PLaPB Technische Spezifikation PLaPB Änderungsdokument PLaPB Einfachriegel PLaPB Doppelriegel PLaPB Kragarm PLaPB Stahlbaudetail ohne Wanne PLaPB Schema VDE Halterung nicht begh. VZB PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung Mautbake PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 6 PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 4 und FG PLaHELP Prüfungen und Tests (PuT) Druckdatum: Seite 10 von 54 Dokumentname: PLaPB

11 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments. 2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exemplarische Aufzählung dar und sind als Roter Faden für die Projektverwirklichung zu sehen. Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Der AG behält sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor Verfahrensanweisungen Für die Planung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen wurden noch keine Verfahrensanweisungen ausgearbeitet Begriffsbestimmungen und Abgrenzung Wechseltextanzeigen - Dynamische Informationstafeln Wechseltextanzeigen sind auf Lichttechnik basierende veränderbare Anzeigen, auf denen Informationen für Verkehrsteilnehmer über besondere Ereignisse in Text- und Zeichenform dargestellt werden können. Es werden folgende Ausführungsformen unterschieden: Wechseltextanzeigen (WTA) Im Unterschied zu Dynamischen Informationstafeln gemäß PLaPB BuS sind WTA nicht vollgraphisch ausgeführt. Vollgrafische Wechseltextanzeigen (WTA-V) Prismenwender Die WTA-V ist eine frei programmierbare Informationstafel mit einzeln ansteuerbaren Pixeln. Prismenwender sind Anzeigen, die durch Rotation der Prismenleisten in der Regel drei, in Ausnahmefällen bis zu vier, vorher definierte Bildträger darstellen können. Die Bewegung der Prismen wird durch einen Motor gesteuert Wechselverkehrszeichen (WVZ) Verkehrszeichen, die bei Bedarf gezeigt, geändert oder aufgehoben werden können. Druckdatum: Seite 11 von 54 Dokumentname: PLaPB

12 Wechselverkehrszeichengeber (WVZG) Gesamtgerät, innerhalb dessen verkehrstechnische Wechselverkehrszeichen angezeigt werden Dauerlichtzeichen (DLZ) Fahrstreifensignalgeber zur Sperre, Räumung oder Zuweisung von Fahrstreifen Grundzustand vorher definierter, grundsätzlich verordnete Anzeigezustand des WVZ, z.b. auch Grundzustand Statische Beschilderung unveränderliche Zeichen Wechselwegweiser (WWW) Wegweiser mit veränderbaren Zielen. Die Folge von WWW an einer Knotenpunktszufahrt wird Wechselwegweiserkette genannt. Druckdatum: Seite 12 von 54 Dokumentname: PLaPB

13 3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 Allgemeine Grundsätze Planungsgrundsätze Siehe PLaVT "Verkehrstechnische Grundsätze zur Planung von Verkehrstelematikanlagen" (VG-VBA) und PLaPB BuS! Technische Ausführungsbestimmungen Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Umfeld- und Umgebungsbedingungen Temperaturbereich: -25 ºC bis +55 ºC Luftfeuchtigkeit: 0 bis 95 % nach EN (Kälte), 2-2 (trockene Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel / Thermoschocktest) Kondenswasser lt. EN (feuchte Wärme %) Vibration lt. EN (Rauschen): Frequenzbereich Hz, Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4 g Einsatzhöhe bis 2000 m über Meeresniveau. Aufstellung in Blitzschutzzone LPZ 0. Dies ist bei der Konstruktion und Ausstattung (z.b. mit Blitz und Überspannungsschutz) aller elektronischen Komponenten zu berücksichtigen und zu gewährleisten. Zu berücksichtigen sind ÖVE/ÖNORM EN und ÖVE/ÖNORM EN Ebenso gilt ÖVE / ÖNORM E 8049 (Blitzschutz baulicher Anlagen). 3.2 Mittelspannungsanlage 3.3 Verteilungen Planungsgrundsätze Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Die Energie- und Datenrangierung im Freifeld ist in einem CN.as-AP auszuführen. Die Energie- und Datenrangierung am Gantry ist über den Subverteiler auszuführen. Werden die Lose Tiefbau und Systemtechnik / Stahlbau getrennt vergeben, so wird das Herstellen der Trasse sowie Verlegung des Leerrohres inkl. Vorspann zw. CN.as-AP und Gantry durch das Los Tiefbau durchgeführt. Druckdatum: Seite 13 von 54 Dokumentname: PLaPB

14 Die Einrichtung der Aufstellvorrichtung samt technischer Ausrüstung erfolgt dann gemeinsam im Los mit Systemtechnik / Stahlbau Technische Ausführungsbestimmungen Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS und PLaNT Materialkatalog CN.as gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Druckdatum: Seite 14 von 54 Dokumentname: PLaPB

15 Access Point (CN.as-AP) Ausführungsschema bei VBA-Anlagen Abbildung 1: Ausführungsschema CN.as-AP Druckdatum: Seite 15 von 54 Dokumentname: PLaPB

16 Technische Anforderungen Siehe PLaNT CN.as-LINIE Standard und PLaNT Materialkatalog CN.as. Abbildung 2: CN.as Access Point, zweifache Ausführung Druckdatum: Seite 16 von 54 Dokumentname: PLaPB

17 Automatische Vignettenkontrolle Bei allen bestehenden oder neue zu errichtenden Access Points, die sich im Umkreis von ca. 80m zu einer begehbaren Mautanlage befinden, ist im Sockel eine Strom- und Datenanbindung für die automatische Vignettenkontrolle (AVK) zu errichten. Auf einen dichten Kabel-Übergang zwischen AP-Innenschrank und Sockel ist zu achten. Achtung: Die Kabellänge von AP zur AVK ist mit 100m begrenzt! Die notwendigen Komponenten sind: Stromversorgung (ab Powerbox), verkabelt auf 1 Aufputz-Schukosteckdose IP67 im Sockel, Montage auf Edelstahl-Winkel Datenanbindung: 1 Aufputz CAT6-Dose IP67 im Sockel, Montage auf Edelstahl-Winkel 1 CAT6-Dose IP20 für Hutschienen-Montage im Schrank CAT6 Erdkabelverbindung zwischen diesen beiden Dosen 1 CAT6-Stecker für Dose IP67 Abbildung 3: Vorbereitung für automatische Vignettenkontrolle im AP Sockel Druckdatum: Seite 17 von 54 Dokumentname: PLaPB

18 Subverteiler Allgemeines Abbildung 4: Ausführungsvariante mit Videobereich Die einzelnen Funktionsblöcke im Schrank können den jeweiligen Anforderungen entsprechend in der Größe variieren, die grundsätzliche Aufteilung ist jedoch beizubehalten bzw. sind Abweichungen zu begründen und mit dem AG nachweislich im Vorfeld abzustimmen. Die genaue Situierung des Subverteilers auf der VZB ist im Rahmen der Werkstatt- und Freigabeplanung der VZB mit dem AG abzustimmen. Die Lage der Kabelzu- und -abgänge sind der Ausführungsform und der Lage den vorgesehenen Kabelwegen am Stahlbau (Kabelführung, Kabeltassen in den Formrohren, geschlossene Kabeltassen unter dem Gitterrost für Erweiterbarkeit usw.) anzupassen, können jedoch innerhalb der vorgegebenen Klemmenbereiche verschoben werden. Entsprechend der gültigen Nullungsverordnung ist die Betriebserde von der Blitzschutzeinrichtung galvanisch getrennt zu führen. Der Stahlbau der Verkehrszeichenbrücke ist mit dem Gehäuse des Subverteilers blitzschutzmäßig zu verbinden Sonstiges Die Mindestdurchgangslichte des Steges am Gantry von mindestens 800mm ist trotz Anbringung des Sub-, Energie- und Signalverteilers einzuhalten. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass beim Öffnen der Türen keine anderen Bauteile am Gantry bzw. das Gantry selbst beschädigt werden. Druckdatum: Seite 18 von 54 Dokumentname: PLaPB

19 Netzteile über 100 VA sind mit einer PFC (Power Factor Correction) auszustatten, die Netzfilter sind für die jeweils aktuell gültigen EMV-Vorschriften (ÖNORM EN 55011, ÖNORM EN 55014, ÖNORM EN 55022, ÖNORM EN , ÖNORM EN und für die Normative Prüfung IEC X) auszulegen. Es ist Sorge zu tragen, dass die Datenanbindung aller elektronischen Steuerungen der Einzelelemente dementsprechend erdfrei gehalten wird. Eine entsprechende Lösung ist in der Werkstatt- und Freigabeplanung mit dem AG nachweislich abzustimmen. Die Versorgung jedes Anzeigegeräte-Typs ist als eigener Stromkreis auszuführen und dementsprechend eigens abzusichern. Abgriffe von anderen Anzeigegeräten sind nicht gestattet. Unter Berücksichtigung der Selektivität bleibt die einzelne Absicherung der Geräte frei Prüfungen und Tests Siehe PLaPB VBA - Prüfungen und Tests und PLaHELP PuT! Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.4 Sicherheitsstromversorgung 3.5 Blitzschutzanlage Planungsgrundsätze Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Druckdatum: Seite 19 von 54 Dokumentname: PLaPB

20 Abbildung 5: Beispielskizze EMV und Blitzschutzmaßnahmen Technische Ausführungsbestimmungen Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Aus elektrochemischen Gründen ist der Einsatz von Trennfunkenstrecken zu vermeiden Prüfungen und Tests Siehe PLaPB VBA - Prüfungen und Tests und PLaHELP PuT! Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.6 Erdung- und Potentialausgleich Planungsgrundsätze Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Schneeschutzgitter, Leitschienen, Zäune usw. im Bereich von elektrischen Einrichtungen in den Potentialausgleich einzubeziehen. Druckdatum: Seite 20 von 54 Dokumentname: PLaPB

21 3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen Allgemeines Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaPB BuS gelten bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Erder aus unterschiedlichen Materialien sind mittels Zweimetallklemmen zu verbinden. Fundamenterder sind in entsprechendem Beton (z. B. Sauberkeitsschicht) zu errichten. Die Verlegetiefe für Horizontalerder beträgt in der Regel 50cm, mindestens jedoch 40cm. Der Horizontalerder dient auch als zusätzlicher mechanischer Schutz und ist demnach jedenfalls über den verlegten Kabeln zu situieren. Je Standort ist zum Nachweis der Funktionsfähigkeit eine Berechnung der Stoßerdungsimpedanz der gewählten Erderanordnung (Horizontalerder) unter Berücksichtigung der wirksamen Erderlänge und des örtlichen spezifischen Bodenwiderstandes durchzuführen Besondere Bestimmungen für die Erdung von Verkehrszeichenbrücken Der Fundamenterder besteht aus einem an der Sohle des Fundaments umlaufenden Leiter, der in Form eines 10 mm V4A Stabstahles an der Sockeloberkante auszuführen ist. Der Fundamenterder ist mit mindestens 30% der Bewehrung zu verbinden (über Klemmen). Die VZB wird leitend über Potentialausgleichsschiene mit dem Erdseil verbunden. Eine Verbindung des Fundamenterders mit dem Erdseil, das über eines der KSR DN 110 zur VZB zu führen ist, wird nur über eine Funkenstrecke hergestellt (um galvanische Korrosion zu verhindern) Prüfungen und Tests Siehe PLaPB VBA - Prüfungen und Tests und PLaHELP PuT! Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.7 Tunnelbeleuchtung 3.8 Straßenbeleuchtung 3.9 Konstruktionen Druckdatum: Seite 21 von 54 Dokumentname: PLaPB

22 3.10 Rohr- und Tragsysteme Planungsgrundsätze Ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen aus PLaNT CN.as- LINIE Standard gilt bei der Ausführung von VBA - Außenanlagen: Für spätere Erweiterungen (z.b. VÜS) sind zwei Leerrohre DN110 (ca. 5m) zwischen AP und Schacht und zwei Leerrohre zwischen SSt und Subverteiler zusätzlich zu verlegen. Die Enden der kurzen Rohre müssen genau mit Kugelmarkern versehen und in der Bestandsdokumentation aufgenommen werden Technische Ausführungsbestimmungen Siehe PLaNT CN.as-LINIE Standard und PLaNT Materialkatalog CN.as Prüfungen und Tests Siehe PLaPB VBA - Prüfungen und Tests und PLaHELP PuT! Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse 3.13 Verkehrslenkung Planungsgrundsätze Allgemeines Siehe PLaVT "Verkehrstechnische Grundsätze zur Planung von Verkehrstelematikanlagen" (VG-VBA). Die Inhalte der Informationen für Verkehrsteilnehmer werden zentral gesteuert. Analog zu statischen Informationstafeln werden die Gehäuse überkopf oder seitlich montiert Wechselverkehrszeichen Allgemeines Die querschnittsbezogene (d.h. zentral-überkopf-angeordnete) Signalisierung besteht aus den mittig über den Fahrstreifen anzuordnenden Wechselverkehrszeichen A mit Druckdatum: Seite 22 von 54 Dokumentname: PLaPB

23 Zusatzzeichen AC (WVZ A/AC) und einem dazwischen anzuordnenden Wechselverkehrszeichen B mit Zusatzzeichen BC (WVZ B/BC) je Querschnitt Anordnung a) Wechselverkehrszeichen müssen so rechtzeitig vom Kraftfahrer erkannt bzw. gelesen werden können, dass er seine Fahrweise in angemessener Fahrzeit darauf einstellen kann. Wechselverkehrszeichen auf dem österreichischen Autobahnenund Schnellstraßennetz sollen in der Regel aus mindestens 250 m Entfernung sichtbar sein. Aus dieser Entfernung soll auch erkennbar sein, ob es sich um ein Vorschrifts-, Hinweis- oder Gefahrzeichen handelt. b) Die wesentlichen Inhalte des Wechselverkehrszeichens, z.b. Art der Vorschrift, der Gefahr, der Empfehlungen oder der Information, müssen aus mindestens 150 m Entfernung eindeutig lesbar sein. Zusatzschilder müssen aus wenigstens 75 m Entfernung gelesen werden können. c) Bei der Anordnung der Wechselverkehrszeichengeber im Straßenquerschnitt sind die Festlegungen der StVO und der RVS bezüglich der seitlichen Abstände und der lichten Höhe zu beachten. Grundsätzlich sind Verkehrszeichen an Verkehrszeichenbrücken so zu positionieren, dass der Abstand zwischen dem unteren Rand des Zeichens und der Fahrbahn nicht weniger als 5,20 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m beträgt. d) Erfordern konstruktive Gründe, wie z.b.: Ausstattung, statische Bemessung und Begehbarkeit der Verkehrszeichenbrücke eine höhere Positionierung der Verkehrszeichen im Sinne eines Ausnahmefalles der StVO, so ist die erforderliche Abweichung so gering wie möglich zu halten. Die Lesbarkeit der Wechselverkehrszeichen darf jedenfalls nicht beeinträchtigt werden und ist gegebenenfalls durch den Ausrichtungswinkel der Wechselverkehrszeichengeber sicherzustellen. e) Grundsätzlich müssen bei einer querschnittsbezogenen Signalisierung die WVZ A/AC mittig über den Fahrstreifen angeordnet werden. Die Abweichungen der Ausrichtung der WVZ A/AC von der Mitte der Fahrstreifen sind bis zu einer Größe von 0,5m im Sinne einer wirtschaftlich sinnvollen Modulbildung bei der Herstellung der VZB zulässig. Abbildung 6: Verkehrszeichenbrücke über 2 FS, Breite 3,25 m Druckdatum: Seite 23 von 54 Dokumentname: PLaPB

24 Abbildung 7: Verkehrszeichenbrücke über 2 FS, Breite 3,50 m Abbildung 8: Verkehrszeichenbrücke über 2 FS, Breite 3,75 m Abbildung 9: Verkehrszeichenbrücke über 4 FS Zeichen und Schriftgröße a) Für Wechselverkehrszeichen an Überkopfanzeigen im Freiland sind die Größenklassen C nach ÖNORM EN (Kreisdurchmesser min. 850 mm, Dreieckseite min mm) nicht zu unterschreiten. In der Regel ist das Mittelformat I der StVZV0 (Kreisdurchmesser ca. 960 mm, Dreieckseite ca mm) auszuführen (siehe auch Tabelle 1). Druckdatum: Seite 24 von 54 Dokumentname: PLaPB

25 b) Für die Ankündigung von Betriebszuständen, die eine Abweichung von der freien Fahrt ankündigen, ist das WVZ B/BC zusätzlich mit zwei Lichtzeichen (Blinker) oberhalb des Gefahrenzeichens zu versehen. Der Durchmesser der Lichtzeichen muss zumindest 200 mm betragen. Der Betriebszustand ist durch abwechselndes gelb blinken anzuzeigen. Die aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kombination von Licht- und Gefahrenzeichen sind zu beachten. c) Sind zusätzlich überkopf Prismenwender vorgesehen, so ist für diese Zeichen zumindest ein Kreisdurchmesser von 670 mm, für Text zumindest eine Schrifthöhe von 150 mm zu verwenden. d) Die Schrifthöhe für Textanzeigen des WVZ BC und des WVZ AC ist in Übereinstimmung mit der ÖNORM EN in Größenklasse C mit 240 mm auszuführen. Für die Pixelbilder von langen Texten 1 im frei programmierbaren WVZ AC gilt als Forderung eine Mindestschrifthöhe von 200 mm. e) Bei Seitenlagen und Sondermaßnahmen z.b. Tunnel können in Abstimmung mit dem AG kleinere Abmessungen verwendet werden. f) Für die Ausführung von Wechselverkehrszeichen in Tunneln wird auf PLaPB BuS verwiesen. g) Die Schrifthöhe in Tunnelanlagen ist im Mittelformat 2 mit 160 mm, im Kleinformat mit 100 mm auszuführen. Kreisdurchmesser [mm] Kantenlänge von Dreiecken [mm] Schrifthöhe [mm] StVZVO Mittelformat I Mittelformat II Kleinformat EN Größenklasse C Größenklasse B Größenklasse A Tabelle 1: Übersicht Zeichen- und Schriftgrößen Zeicheninhalte a) Es dürfen nur solche Kombinationen von WVZ gewählt werden, die nach der StVO und der StVZVO zulässig sind. b) Ist Temposplitting laut StVO vorgesehen, so wird in diesem Abschnitt unterhalb des Wechselverkehrszeichen A ein nach unten gerichteter, weißer Pfeil angezeigt (WVZ AC). c) Für eine Verkehrsbeeinflussungsanlage ist als Regelfall eine österreichweit einheitliche Ausstattung von Zeichen vorzusehen. 1 Als lange Texte in diesem Zusammenhang sind zu verstehen: Staugefahr, KONTROLLE, Tunnelsperre, Geisterfahrer, Umleitung, Glättegefahr. Druckdatum: Seite 25 von 54 Dokumentname: PLaPB

26 Informationstafeln Allgemeines Zusätzlich zu Wechselverkehrszeichen können bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen auch dynamische Informationstafeln vorgesehen werden. Abhängig vom Umfang der darzustellenden Informationen ist die eingesetzte Technologie (Wechseltextanzeigen = WTA, vollgrafische Wechseltextanzeige = WTA-V - oder Prismenwender) zu planen Anordnung a) Bei der Anordnung der Informationstafeln im Straßenquerschnitt sind die Festlegungen der RVS bezüglich der seitlichen Abstände und der lichten Höhe zu beachten. b) Die Informationstafeln sind in der Regel mittig über der Fahrbahn anzuordnen. c) Für die Ausführung von Informationstafeln bei Tunnelanlagen wird auf PLaPB BuS verwiesen. d) Informationstafeln müssen so rechtzeitig vom Kraftfahrer erkannt bzw. gelesen werden können, dass er seine Fahrweise in angemessener Fahrzeit auf den angezeigten Inhalt einstellen kann. e) Informationstafeln außerhalb geschlossener Ortschaften sollen in der Regel aus mindestens 250 m Entfernung sichtbar sein; aus dieser Entfernung soll auch erkennbar sein, ob es sich um ein Vorschrifts-, Hinweis- oder Gefahrzeichen handelt. f) Die wesentlichen Inhalte der Informationstafeln, z.b. Art der Vorschrift, der Gefahr, der Empfehlungen oder der Information müssen aus mindestens 150 m Entfernung eindeutig lesbar sein Zeichen- und Schriftgröße a) Für lichtemittierende Wechselverkehrszeichen an Überkopfanzeigen im Freiland ist die Größenklassen C nach ÖNORM EN nicht zu unterschreiten. In der Regel ist das Mittelformat I der StVZVO (Kreisdurchmesser 960 mm, Dreieckseite 1000 mm) auszuführen. b) Bei Abweichungen darf nach Abzug der Randabstände die Textzeile eine minimale Schrifthöhe von 320 mm - Standard bei Wegweisungen lt. RVS nicht unterschreiten. In der Regel wird eine Schriftgröße von 360 mm eingesetzt Wechselwegweisung Wechselwegweisung ist nur im Zusammenhang mit tatsächlich möglichen Alternativrouten vorzusehen. Die Umleitung über Alternativrouten, die über das niederrangige Netz führen, sind im Zuge der Detailplanung nachweislich mit den zuständigen Stellen (Straßenerhalter, Behörden, etc.) abzustimmen. Bestehen keine möglichen Alternativrouten, werden keine Wechselwegweisungen vorgesehen. Als Ausnahme hierfür gilt, wenn am Knoten aufgrund einer anderen Route bereits eine Wechselwegweisung notwendig ist. Weiters können im Zulauf auf Tunnels Druckdatum: Seite 26 von 54 Dokumentname: PLaPB

27 durch Wechselwegweiser Sperren oder Behinderungen im Tunnel angezeigt werden, ohne explizit eine Alternativroute anzuführen. Ausführungsform als Additive oder Substitutive Wechselwegweisung Technische Ausführungsbestimmungen Gehäuse von WVZ / WWW und Informationstafeln a) Die Gehäuse der Wechselverkehrszeichen haben auf dem ASFINAG-Netz der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich eine einheitliche Gestaltung aufzuweisen. b) Die Beschichtung der Gehäuse erfolgt materialabhängig. Gegebenenfalls ist ein Korrosionsschutz in mehreren Schichten aufzutragen. c) Farbton der Beschichtung: RAL 7045 (Telegrau 1) d) Die verwendeten Materialien müssen, sofern keine diesbezüglichen besonderen Anforderungen angegeben sind oder die Materialien nicht Verschleißteile sind, eine wartungsfreie Standzeit von mindestens zehn Jahren aufweisen. e) Die Gehäuseteile auf der Antriebsseite sind mit abschließbaren Wartungstüren auszubilden. f) Die Türen müssen im Regelfall um 180 (in Abstimmung mit dem AG in Ausnahmefällen, jedoch mindestens um 90 ) geöffnet werden können und in geöffnetem Zustand arretierbar sein. Türen sind in der Regel nach hinten zu öffnen. g) Die Gehäuse sind ohne Frontscheiben auszuführen. h) Der Austausch defekter Systemkomponenten, Dioden oder LED-Ketten am Standort muss leicht möglich sein und muss von dem auf Verkehrszeichenbrücken vorgesehenen Wartungssteg aus erfolgen können. i) Schlösser und Riegel müssen so beschaffen sein, dass sie nur mit geeignetem Werkzeug oder Schlüssel geöffnet werden können. j) Die Gehäuse sind aus witterungs-, korrosionsbeständigem, wetterfestem und UVbeständigem Material herzustellen. k) Wechselverkehrszeichen sind vor dem Eintritt von Flüssigkeiten, Feuchtigkeit und Staub zu schützen. l) Zum Schutz vor witterungsbedingten Einflüssen ist mindestens Schutzklasse P3 nach ÖNORM EN Tabelle 9 (entspricht IP 56 nach ÖNORM EN 60529) vorzusehen. m) Zur Verminderung des Überhitzens und Kondenswasserbildung sind jeweils seitlich am Gehäuse diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen mit Insektengitter vorzusehen. Dabei muss die Schutzklasse des Gehäuses erhalten bleiben. Etwaige Entwässerungsöffnungen sind am Gehäuseboden vorzusehen und müssen über einen Spritzschutz verfügen, der eine Reinigung mit Hochdruckreinigern erlaubt. n) Wechselverkehrszeichen müssen nach Notwendigkeit mit einem aktiven oder passiven Schutz vor thermischer Überlastung ausgestattet sein. o) Niederschläge sind durch geeignete Maßnahmen kontrolliert seitlich abzuführen. Eine direkte Entwässerung auf die Fahrbahn ist zu vermeiden. p) Schneeüberhang und Eiszapfenbildung ist zu vermeiden. Druckdatum: Seite 27 von 54 Dokumentname: PLaPB

28 q) Die äußerliche Ausführung der Gehäuseoberfläche von Wechselverkehrszeichen darf nicht zu Widerspiegelung oder zu spiegelnder Reflexion führen. r) Der Erdungsanschluss ist auf die Konstruktion der Verkehrszeichenbrücke abzustimmen. s) Sämtliche Gehäuse müssen auch innen über eine homogene, saubere und nicht zerkratzte Oberfläche verfügen Lichttechnische Eigenschaften von WVZ und Informationstafeln a) In der Regel ist die Schwarz Weiß Umkehr anzuwenden. b) Mit Ausnahme der durch die Abstände der Elemente bedingten Unterbrechungen der Linien und Flächen müssen die Umrisse der Symbole und die Schriftzeichen den gesetzlichen Vorgaben und den Gestaltungsanforderungen der abnehmenden Behörde entsprechen. c) Die Farben haben den Normtafeln der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE) zu entsprechen, wie in der Klasse C2 nach ÖNORM EN gefordert. d) Die Lichtstärke und Farbdarstellung der LED muss gleichmäßig über das Zeichen verteilt sein und sämtliche Anforderungen der ÖNORM EN erfüllen. e) Reflexionen durch Sonneneinstrahlung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, die geforderten LR-Klassen gemäß ÖNORM EN sind einzuhalten. f) Die Darstellung der Texte erfolgt in weißer Schrift. g) Auf die Verwendung mechanischer Hilfen wie Abschirmung und Schuten ist zu verzichten. h) Die Leuchtdichte des emittierten Lichtes muss den Umgebungsbedingungen entsprechend einstellbar sein, um den Anforderungen der ÖNORM EN hinsichtlich des Leuchtdichteniveaus und des Leuchtdichteverhältnisses zu genügen. i) Die Leuchtdichte der WVZ im Tunnel muss zumindest in drei in ihrer Helligkeit justierbaren Stufen geschaltet werden können. Im Freiland muss die Helligkeit der Zeichen in mindestens acht justierbaren Stufen geschaltet werden können. j) Eine Dunkelschaltung durch Regelung auf 0% der max. Anzeigehelligkeit ist vorzusehen. k) Die mittlere Leuchtdichte und die Leuchtdichteverhältnisse der Verkehrszeichen müssen so dimensioniert werden, dass sie zwischen den geforderten Mindest- und Höchstwerten der ÖNORM EN bei unterschiedlichen Beleuchtungsstärken liegen. l) Die Zeichen müssen im Regelfall hinsichtlich ihrer Leuchtdichte in der Klasse L3 (*) der ÖNORM EN liegen. Bei Autobahnauf- oder -abfahrten, kleinen Kurvenradien mit der Notwendigkeit eines breiteren Abstrahlwinkels kann die Leuchtdichte auf die Klasse L2 der ÖNORM EN reduziert werden. m) Die Zeichen müssen hinsichtlich ihres Leuchtdichteverhältnisses in der Klasse R3 der ÖNORM EN liegen. n) Im Normalfall ist von einem Abstrahlwinkel für WVZ auf Autobahnen der Klasse B3 (+/-10 horizontal, -5 vertikal) gemäß ÖNORM EN auszugehen. Bei Verwendung von Vollfarbmatrix-WVZ (z.b. Informationstafeln) ist im Einzelfall die Verwendung Klasse B5 (+/-15 horizontal, -5 vertikal) zulässig. Druckdatum: Seite 28 von 54 Dokumentname: PLaPB

29 o) Bei Autobahnauf- oder -abfahrten, kleinen Kurvenradien mit der Notwendigkeit eines breiteren Abstrahlwinkels und ebenso reduzierter Leuchtdichte (L2) können Abstrahlwinkel der Klasse B3 (+/-10 horizontal, -5 vertikal) oder B5 (+/-15 horizontal, -5 vertikal) vorgesehen werden gemäß ÖNORM EN p) Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen bei Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: CE-Zertifikat gemäß ÖNORM EN eines unabhängigen und autorisierten Testinstitutes. Vollständige Prüfberichte der Erstmusterprüfungen zum CE-Zertifikat und der begleitenden Produktionskontrolle unter Nachweis des verwendeten Betriebsstromes die Leuchtdioden zur Erreichung angegebenen optischen Parameter Datenblätter des Herstellers der verwendeten Leuchtdioden q) Die Absatzmöglichkeit von Störungsmeldungen gemäß TLS 2002 ist vorzusehen. r) LED-Tests sind unabhängig von der Betriebsart vorzusehen. s) Zwischen dem Eingang einer Schaltanforderung am EAK FG4 in Form eines TLS- Telegramms (z.b. Typ 55) und dem vollständigen Darstellen des angeforderten Schaltbildes dürfen nicht mehr als 500 msec (nur für LED Technik) vergehen Sonstige Anforderungen an WVZ und Informationstafeln a) Weiße und blaue LED-Dioden dürfen bis maximal 50% des Nennstroms betrieben werden, rote, gelbe und grüne LED - Dioden bis maximal 35%. b) Es ist ein Temperaturbereich T2 der ÖNORM EN (-25 C bis +55 C) einzuhalten. c) Die Umschaltzeit (Zeit vom Absetzen des Schaltbefehls bis zur Umsetzung des Befehls) muss bei Licht emittierenden Wechselverkehrszeichen unter 3 Sekunden betragen. d) Das Ausfallmanagement von LED-basierten WVZ ist auf der Ebene des WVZ, in jedem Fall aber auf Ebene der Streckenstation (FG4 EAK) zu realisieren. Eine Entscheidungslogik überwacht dabei den Ausfall von LED-Ketten. Auf Basis dieser Entscheidungslogik müssen die folgenden Informationen an die Unterzentrale weitergeleitet werden: einwandfrei anzeigbare Anzeigeinhalte verstümmelte, aber noch erkennbare / anzeigbare Anzeigeinhalte nicht mehr erkennbare / anzeigbare Anzeigeinhalte e) Um den Verstümmelungsgrad bei Ausfall einer oder mehrerer LED-Ketten möglichst gering zu halten, ist eine versetzte Steckung der LED-Ketten zu realisieren. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei Ausfall einer LED-Kette zunächst keine Lücke im Schaltbild entsteht sondern nur eine Ausdünnung. f) Des Weiteren muss die oben erwähnte Schaltlogik zur Ermittlung des Verstümmelungsgrads der Anzeigeinhalte folgende Anforderungen erfüllen: Zuordnung aller LED-Ketten zu den Anzeigelementen z.b.: Ronden, Dreiecke, Ziffern, Symbole, Text Zuordnung der Anzeigeelemente zu den Anzeigeinhalten z.b.: Ronden im WVZ A zu jedem Anzeigeinhalt von Geschwindigkeitsbeschränkungen Ziffer 0 im WVZ A zu 80, 60, 40 Ziffer 1 0 im WVZ A zu 120 und 100 etc. Druckdatum: Seite 29 von 54 Dokumentname: PLaPB

30 g) Die LED der WVZ sind einer (periodischen) Funktionsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung muss auch im Blindbetrieb möglich sein und darf für den Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar sein. h) Anzeigequerschnitte sind mit geeigneten Maßnahmen zur Kenntlichmachung eines außer Betrieb genommenen Anzeigequerschnittes zu versehen. Diese Tafeln werden von der ASFINAG beigestellt Wechselverkehrszeichen a) Verkehrszeichen, die als Wechselverkehrszeichen dargestellt werden, dürfen sich grundsätzlich nicht von den Standardverkehrszeichen nach StVO unterscheiden b) Grundsätzlich sind die Texte bei den WVZ BC und den WVZ AC frei programmierbar und vollgrafikfähig, sowie in der Regel monochrom vorzusehen. Es sind auf jeden Fall Bitmap-Fonts zu verwenden, weitere Technologien sind zusätzlich einsetzbar. Schriften sind so zu dimensionieren, dass auch die längstmögliche Textdarstellung in der Breite des Wechselverkehrszeichens leserlich dargestellt werden kann. Die Größe beträgt 12x64 Pixel (HxB). c) Die angeführten Texte für die WVZ AC und WVZ BC sind TLS konform anhand der Codes im Integrationshandbuch zu übertragen Informationstafeln a) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die höhere Flexibilität WTAs zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Planungen und insbesondere der Kosten-Nutzen- Betrachtung ist jedoch zu diskutieren, ob die hohe Flexibilität überhaupt notwendig ist. b) Es sind mindestens 22 Zeichen pro Zeile vorzusehen, wobei die Anforderungen der ÖNORM EN an Zeichenabstände eingehalten werden müssen. Die möglichen Schriftfonts und die notwendige Anzahl von Pixel ist insbesondere auch mit dem VMIS Gewerk 3 abzustimmen. Anzustreben ist eine möglichst große Übereinstimmung mit den bereits umgesetzten WTAs. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: Prismentechnik Bestehende Schriftfonts (Bitmap-Fonts) sollen dargestellt werden können Die Schriftart muss auch fett möglich sein Die Schrift muss mittig dargestellt werden a) Ein Grundzustand ist zu definieren. b) Während der Betriebsart Blindbetrieb ist sicherzustellen, dass die Prismen sich nicht in Ihrer Stellung ändern, die Funktionen seitens des EAK aber verfügbar sind. Weiters ist technisch sicherzustellen, dass es in der Betriebsart Blindbetrieb zu keiner ungewollten Schaltung (z.b. durch den Federspeicher) kommt. c) Die Ausführung der Prismenwender mit senkrecht oder/und waagerecht gestellten Prismen ist nachweislich mit dem AG abzustimmen Wechselwegweisung a) Sind die Zeichen der Wechselwegweisung nicht aktiviert, haben die Prismen als Grundzustand die Standard -Richtungsanzeige anzunehmen. Druckdatum: Seite 30 von 54 Dokumentname: PLaPB

31 b) Wird die Wechselwegweisung aktiviert bzw. eine Zielangabe verändert, so sind die alternativen Schaltbilder in schwarzer Schrift auf gelbem Hintergrund (Bestand weiße Schrift auf blauem Hintergrund) zu zeigen. c) Zusätzlich kann bei Platzverfügbarkeit eine Begründung in schwarzer Schrift auf gelbem Hintergrund in Zusammenhang mit einem entsprechenden Verkehrszeichen dargestellt werden. d) Durch die Alternativanzeige darf keine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der gesamten Schildfläche entstehen, d.h. Schriftgröße, Zeilen- und Buchstabenabstand, etc., der Zielangaben müssen auch bei einer Kombination aus statischenund dynamischen Zielangaben, soweit möglich, den jeweils gültigen Richtlinien entsprechen. e) Eine Weiterführung der Alternativanzeige an Folgewegweisern, wenn nicht im Bestand angezeigt, ist vorzusehen. Nachfolgende statische Wegweisung muss daher geprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. f) Generell ist im Fall einer Sperre oder Behinderung eines Straßenzuges zuerst die Bezeichnung der Straße (z.b. S1) gefolgt von Sperre oder Behinderung anzugeben (nach Möglichkeit in getrennten Zeilen). Räumlich darüber ist nach Möglichkeit das Verkehrszeichen für Durchfahrtsverbot bzw. Allgemeine Gefahr anzuführen. g) Bei substitutiver Wechselwegweisung dürfen sich die Texte auf den Prismen vom Gesamterscheinungsbild der statischen Anzeigen in Bezug auf Zeichenbreite, Zeichenhöhe sowie Buchstabenabstand nicht unterscheiden. Druckdatum: Seite 31 von 54 Dokumentname: PLaPB

32 Abbildung 10: Beispielhafte Anzeigeinhalte Wechselwegweiser Streckenstationen Allgemeines Als Schaltschränke für Streckenstationen sind AP mit vollständig ausgeführtem Patchfeld inkl. Patchkabel für eine vollständige Durchpatchung (2 Quadranten des ASFiNAG 2 mit allen Fasern kommend und gehend) sowie mit Ausstattung des Energieteils gemäß PLaNT zu errichten. Im Übrigen ist die Streckenstation nach den Bestimmungen des PLaNT auszuführen. Alle Daten-, Steuer- und Energieleitungen, welche zur Anbindung von Komponenten dienen, die von der Streckenstation gesteuert, überwacht bzw. konzentriert werden sol- Druckdatum: Seite 32 von 54 Dokumentname: PLaPB

33 len, sind in den Freifeld Schaltschrank einzuführen und auf Klemmen anzuschließen. Alle nicht verwendeten Kabel sind zu verkappen. Die elektronische Ausrüstung der Streckenstation hat sämtliche Komponenten, welche zur Anbindung, Steuerung usw. von außen liegenden Komponenten notwendig sind sowie darüber hinaus notwendige Komponenten zur Erfüllung der Projekterfordernisse als auch Übertragungseinrichtungen gemäß PLaNT (TLS over IP) zu umfassen Allgemeine Bestimmungen zur Ausrüstung von Streckenstationen a) Mechanischer Aufbau Alle erforderlichen Geräte sind so zu montieren, dass örtliche Bedienelemente, Kontrolllampen, Mess- und Prüfbuchsen sowie externe Kabelanschlüsse nach dem Öffnen der Schranktüren gut zugänglich sind. Alle Geräte und Anlagenteile sind fix und fertig verdrahtet zu liefern. Alle Kabelanschlüsse sind steckbar auszuführen. Die Kabel sind in den Schränken einzeln ordnungsgemäß hochzuführen, übersichtlich anzuordnen und einzeln mittels Ankerschellen bzw. Pohlschellen anzuschellen. In allen Feldern sind die Kabelaufführungen mit Einlageblechen und Moosgummidichtungen auszustatten. b) Streckenstationselektronik Die Streckenstationselektronik besteht aus den EAK, den Steuermodulen sowie der Aufführung der Schnittstellen zum Switch, dem Lokalbus sowie sonstiger externer Schnittstellen und allen Komponenten, die sich aus den funktionalen Anforderungen dieser Technischen Ausführungsbestimmungen ergeben. Die Steuerungselektronik ist vollständig TLS - konform auszuführen. Grundsätzlich sind sowohl die Aufbauvariante A (modularer Aufbau mit Standardschnittstellen) sowie die Variante B.1 (integrierter Aufbau mit Standardschnittstellen) zulässig. Aus betriebsrelevanten Aspekten kann im Projekt für bestimmte EAK mit Funktionsgruppen 1,3,4 oder 9 eine integrierte Ausführung untersagt werden. Diese EAK sind dezidiert auszuführen und physikalisch über die Schnittstelle 1 (Lokalbus) anzubinden. Dezidiert auszuführende EAK für Sensorik / Aktorik Komponenten auf Verkehrszeichenbrücken (VZB) sind abgesetzt auf der VZB auszuführen und müssen jedenfalls eine eigene FG 6 implementieren. Im Falle der Implementierung einer FG4 zur Ansteuerung leuchtender WZG ist auch eine eigene FG3 zur Integration der notwendigen Helligkeitssensoren zu implementieren. Die in der TLS 2002 beschriebenen Schnittstellen sind entsprechend den dortigen Vorgaben auszuführen sofern keine spezifischen Änderungen definiert sind. Alle weiteren Schnittstellen sind, soweit im Folgenden keine speziellen Anforderungen bestehen, herstellerspezifisch auszuführen und im Rahmen der Anlagendokumentation im Detail offen zu legen. Die Serviceschnittstelle gemäß Abschnitt III, Kapitel 3.4 in TLS 2002, für die Bedienung mittels Instandhaltungssoftware auf einem Laptop ist am Steuermodul vorzusehen. Druckdatum: Seite 33 von 54 Dokumentname: PLaPB

34 Jede Streckenstation ist mit einer VÜ-BUS Schnittstelle gemäß PLaNT auszurüsten Ein- und Ausgabekonzentratoren Für EAK von Sensorik bzw. Aktorik auf Verkehrszeichenbrücken kann gemäß den Projektanforderungen eine abgesetzte Ausführung zwingend gefordert werden. Die Anbindung an die Streckenstation erfolgt über Mediakonverter und ASFINAG ACCESS Kabel Prüfungen und Tests Siehe PLaPB VBA - Prüfungen und Tests und PLaHELP PuT! Funktionsbeschreibungen Anzeigetechnologien Grundlage für die lichttechnischen Eigenschaften bilden die StVZVO und die ÖNORM EN Die Darstellung von Wechselverkehrszeichen ist gegenwärtig hauptsächlich in drei Anzeigetechnologien gebräuchlich (Prismentechnik, LED-Technik und Faseroptik). Die Entscheidung für den Einsatz der Prismentechnik bzw. LED-Technik, insbesondere hinsichtlich der Lebensdauer, des Instandhaltungsaufwands und der Anschaffungskosten ist im Einzelfall zu treffen. Die Leuchtstärke einerseits und die Variabilität andererseits lassen Prismentechnik und Faseroptik nur für Teilbereiche geeignet erscheinen. Als Bezugsstandard ist daher die LED - Technik anzunehmen. Muss im Verlauf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage aus besonderen Gründen (Gefahrenstelle, Geschwindigkeitsbeschränkung für eine besondere Fahrzeuggruppe, Ausfall der Anlage) eine alternative Geschwindigkeitsbeschränkung gezeigt werden, können seitlich oder überkopf Prismenwender vorgesehen werden. Bei sämtlichen Technologien sind Lebensdauer, Instandhaltungsaufwand und Anschaffungskosten darzustellen Prismentechnik Mit Prismentechnik können je Prisma drei bzw. vier Anzeigeinhalte durch unterschiedliche Darstellungen auf den einzelnen Prismenflächen angezeigt werden LED Technik Gesteckte WVZG Das Funktionsprinzip basiert auf dem Ansteuern von Leuchteinheiten auf einer Kontrastmatrix. Jede Leuchteinheit besteht aus einer begrenzten Anzahl an Leuchtdioden, mit verschiedenen Leuchtfarben (rot, gelb, grün, blau und weiß). Die Darstellung ist durch EDV-technische Ansteuerung jeder Leuchteinheit möglich. Die Frontplatte ist keine Matrix, sondern wie die der faseroptischen WVZG aufgebaut. LED sind entweder als Ketten angeordnet oder stecken direkt auf einer Platine. Matrix WVZG Bei der Bauweise für monochrome Anzeigen wird jeder Leuchtpunkt durch genau Druckdatum: Seite 34 von 54 Dokumentname: PLaPB

35 eine LED erzeugt. Bei zweifarbigen Anzeigen besteht jedes Pixel aus beispielsweise einer roten und einer weißen LED im Abstand von maximal 20mm und bei vollfarbigen Darstellung maximal 25mm. Darüber hinaus gibt es alphanumerische bzw. vollfarbige Module auf denen mit den drei Farben Rot, Grün und Blau alle anderen Farben inklusive Weiß erzeugt werden können, d.h. drei Dioden einen Lichtpunkt ergeben Helligkeitssteuerung Die gemessene Helligkeit muss zyklisch an die UZ gemeldet bzw. von der UZ zyklisch abgerufen werden können. Bei Ausfall des Inselbusses ist eine autarke Helligkeitssteuerung zu gewährleisten. Es wird die gemessene Helligkeit stufenweise Prozentwerten der WZG-Helligkeit zugeordnet. Die Zuordnung ist über eine Treppenfunktion mit Hysterese vorzunehmen. Die erste Schaltstufe muss unter 100 Lux liegen, die höchste über Lux. Die Helligkeitsregelung in Abhängigkeit von der Umgebungsleuchtdichte muss den Anforderungen der ÖNORM EN entsprechen. Im Normalbetrieb erfolgt die Helligkeitssteuerung durch die UZ (FG 4, Typ 49) Ausfällen in der Helligkeitsmessung wird durch steuersoftwareseitige Maßnahmen in den UZ entgegen gewirkt Verkehrszeichenträger Planungsgrundsätze Allgemeines Siehe PLaVT "Verkehrstechnische Grundsätze zur Planung von Verkehrstelematikanlagen" (VG-VBA). Für die Montage von Wechselverkehrszeichen, Wechselwegweisern, Infotafeln und sonstigen Verkehrszeichen sind je nach örtlichen Gegebenheiten Verkehrszeichenbrücken, Kragarmbrücken oder Seitenaufsteller vorzusehen. Alle Verkehrszeichenträger sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen Ausrichtung der LED-Wechselverkehrszeichen Zur Informationsvermittlung an den auf die Verkehrszeichenbrücke zufahrenden Fahrzeuglenker sind sowohl die Sichtbarkeit als auch die Lesbarkeit der Wechselverkehrszeichen von grundlegender Bedeutung. Bei der Planung von Verkehrszeichenbrücken müssen daher folgende Parameter berücksichtigt werden: die Straßengeometrie im Grund- und Aufriss (Längsneigung, Kuppen- oder Wannenlage, Kurvenradius, ) Fahrgeschwindigkeit (Freilandstrecke, Stadtautobahn, Rampe, ) Druckdatum: Seite 35 von 54 Dokumentname: PLaPB

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