Hauptversammlung der Siemens AG am 25. Januar 2007

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1 Hauptversammlung der Siemens AG am 25. Januar 2007 Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinrich v. Pierer Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Aktionäre! Ich eröffne Punkt 1 unserer Tagesordnung, nämlich: Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2005/2006. Dazu verweise ich auf unseren Geschäftsbericht, in dem diese Themen in den entsprechenden Kapiteln ausführlich behandelt werden. In meinem heutigen mündlichen Bericht möchte ich mich deshalb auf folgende vier Punkte konzentrieren: Erstens: Personalia des Aufsichtsrats und des Vorstands. Zweitens: Strategische und operative Themen, die den Aufsichtsrat in der Diskussion mit dem Vorstand beschäftigt haben. Drittens: Weiterentwicklung der Corporate Governance. Aus gegebenem Anlass werde ich dabei auch Stellung nehmen zu den für alle Führungskräfte und Mitarbeiter des Hauses verbindlichen Verhaltensregeln. Und Viertens: Vergütungsbericht, beziehungsweise ganz konkret: Vorstandseinkommen. In diesem Punkt hat es ja Irritationen gegeben, die erörtert werden müssen. Zunächst also zu den Personalia des Aufsichtsrats und Vorstands. Im Aufsichtsrat ist nach der letztjährigen Hauptversammlung Klaus Wigand in den Ruhestand getreten. Ihm ist als Vertreter der Leitenden Angestellten Thomas Rackow nachgefolgt. Herr Rackow ist Kaufmännischer Leiter des Geschäftsgebiets Computertomographie im Bereich Medical Solutions. Heute steht bei den Vertretern der Arbeitnehmer ein weiterer Wechsel an: Wolfgang Müller wird sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung niederlegen. Für seine Nachfolge hat die IG Metall Herrn Dieter Scheitor nominiert. Er ist Gewerkschaftssekretär im Vorstand der IG Metall. Herr Scheitor, bitte wenn Sie sich kurz zeigen würden. Lieber Herr Müller, Sie sind seit Januar 2003 Mitglied in diesem Gremium. Sie haben hier wichtige Beiträge geleistet. Wir danken Ihnen sehr für Ihr erfolgreiches Engagement für unser Unternehmen. Alles Gute für die Zukunft!

2 3 Jetzt zum Vorstand. Hier hat es im vergangenen Geschäftsjahr folgende Veränderungen gegeben: Heinz-Joachim Neubürger, seit November 1997 Mitglied des Vorstands und ab Januar 1998 Chief Financial Officer, hat das Unternehmen zum 30. April 2006 verlassen. Als neuer Chief Financial Officer wurde Joe Kaeser in den Vorstand berufen. Herr Kaeser gehört in dieser Funktion dem Zentralvorstand an. Er war zuvor Leiter der Hauptabteilung Corporate Strategies. Thomas Ganswindt hat das Unternehmen zum 30.September 2006 verlassen. Er kam im Dezember 2002 in den Vorstand und wurde zum Oktober 2004 in den Zentralvorstand gewählt. Er betreute die Bereiche des Arbeitsgebiets Information and Communications. Eduardo Montes wurde zum 1. Mai 2006 in den Vorstand berufen und übernahm zugleich die Leitung des Bereichs Communications. Herr Montes war zuvor Präsident der Siemens-Gruppe in Spanien. Er hat dort erfolgreich gearbeitet und sich über Siemens hinaus große Anerkennung und Respekt erworben. Edward G. Krubasik, seit Anfang 1997 Mitglied des Zentralvorstands, und Claus Weyrich, seit Oktober 1996 Mitglied des Vorstands und Leiter von Corporate Technology, sind mit Ablauf ihrer Bestellungsdauer am 30. September 2006 in den Ruhestand getreten. Hermann Requardt wurde zum 1.Mai 2006 in den Vorstand berufen und zum 1. Oktober 2006 in den Zentralvorstand gewählt. Herr Requardt war zuvor Mitglied im Bereichsvorstand von Medical Solutions. Er übernahm in Nachfolge von Herrn Weyrich die Leitung von Corporate Technology. Darüber hinaus betreut er den Bereich Siemens VDO Automotive und die Region Japan. Den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands haben wir für ihr langjähriges und großes Engagement zugunsten des Unternehmens gedankt. Meine Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Geschäftsjahr besonders intensiv mit strategischen und operativen Themen des Unternehmens beschäftigt. Insgesamt fanden sechs turnusgemäße und zwei außerordentliche Sitzungen statt. Wir haben sofern sie aufgrund ihrer Größenordnungen genehmigungspflichtige Vorgänge darstellen Akquisitionen in einem Gesamtumfang von 5,6 Milliarden Euro zugestimmt. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Geschäftsportfolios wurden Maßnahmen vor allem auf den Gebieten Medizintechnik sowie für die Bereiche Communications und Siemens Business Services besprochen. Herr Kleinfeld wird in seinem Bericht auf diese Vorgänge näher eingehen. Er wird dabei zum einen das umfangreiche Investitionsprogramm ansprechen, mit dem Siemens ganz wesentliche Schritte zur Zukunftssicherung unternommen hat. Und er wird zum anderen die Neuordnung unseres früher größten Arbeitsgebiets, nämlich Information and Communications, darstellen.

3 Der Aufsichtsrat unterstützt diese Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens. Natürlich ist es außerordentlich bedauernswert und für alle Betroffenen sehr schmerzlich, wenn einzelne Vorgänge dann in der Umsetzung nicht so laufen, wie das geplant war. Ich spreche damit die Vorgänge um die ehemalige Mobiltelefonsparte des Unternehmens an. 4 Der Verkauf dieser Aktivität an das taiwanesische Unternehmen BenQ war vom Aufsichtsrat genehmigt worden, weil auch wir davon ausgehen konnten, dass in dieser neuen Konstellation das Beste erreicht werden könnte: Für die Kunden, für die Mitarbeiter und auch für unsere Investoren. Ich möchte für mich betonen, dass Siemens nach dem Scheitern von BenQ mit den getroffenen Hilfsmaßnahmen richtig und angemessen reagiert hat. Herr Kleinfeld wird darauf noch detaillierter eingehen. Von mir jetzt nur so viel: Siemens hat damit das getan, was von einem ehemaligen Eigentümer erwartet werden kann. Und, meine Damen und Herren, dies sind letztlich keine Maßnahmen, die die Aktionäre benachteiligt. Denn hier geht es am Ende auch um die Reputation des Unternehmens, die für eine nachhaltig erfolgreiche Arbeit von Bedeutung ist. Nun zum Thema Corporate Governance und dabei vor allem zu den Business Conduct Guidelines. Einige von Ihnen werden sich vielleicht erinnern, und das stand ja auch kürzlich wieder in den Zeitungen, was ich in meinem letzten Bericht als Vorsitzender des Vorstands vor zwei Jahren hier in der Olympiahalle gesagt habe. Nämlich ich sei in diesem Punkt mit der Bilanz meiner Amtszeit nicht zufrieden. Hintergrund dieser Bemerkung war ein Ermittlungsverfahren, das damals in Italien im Zusammenhang mit einem Kraftwerksauftrag eingeleitet worden war. Ich möchte in großer Offenheit sagen: Mich hatte dieser Vorgang auch ganz persönlich enttäuscht, weil wir ja in den Jahren zuvor eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hatten, die dazu dienen sollten, nun wirklich allen im Unternehmen klar zu machen, was wir in Sachen Verhaltenskodex erwarten. Ich hatte diesen Punkt auf den Führungstagungen immer wieder unmissverständlich erläutert und betont. Und darüber hinaus habe ich dies auch in vielen Einzelgesprächen getan. Wir waren uns sicher, dass wir aus den damals bekannt gewordenen Einzelfällen wirksame Konsequenzen gezogen hatten, um solche Dinge ein für alle Mal abzustellen. Ich bedaure zutiefst, dass dies offenbar nicht in ausreichender Weise gelungen ist. Es würde den Rahmen dieses Berichts sprengen, wenn ich nun alle Maßnahmen aufzählen würde, die wir in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit ergriffen haben. Deshalb hier jetzt nur so viel: Wir haben 1991 auf Basis eines Vorstandsbeschlusses allen leitenden Angestellten des Konzerns ein Schreiben zugestellt, in dem sie zur strikten Beachtung strafgesetzlicher Regelungen unter anderem bei der Hereinnahme von Aufträgen verpflichtet werden. Sie wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei Fehlverhalten nicht nur mit straf-

4 5 rechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen hätten. Dieses Schreiben war gegenzuzeichnen. Ein solches Schreiben gehört seitdem zu den Personalunterlagen, deren Kenntnisnahme bei Einstellungen oder bei Beförderungen zu bestätigen ist. Mit einem Rundschreiben des Zentralvorstands wurden 1998 zehn Verhaltensgrundsätze für Mitarbeiter des Hauses Siemens festgelegt. Diese wurden dann 1999 nach Inkrafttreten der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Korruption aktualisiert. Und zwar mit der Aufforderung, dass die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen sei. Infolge des Börsengangs von Siemens an der New Yorker Börse wurden 2001 wiederum mit Rundschreiben die heutigen Business Conduct Guidelines und ein weltweites System von Compliance-Beauftragten in allen Bereichen und Regionalen Einheiten eingeführt. Die einschlägigen Bestimmungen wurden dann mit Inkrafttreten des Sarbanes Oxley Acts in den USA erweitert und präzisiert. So entstand in den operativen Einheiten ein flächendeckendes Netz von weltweit 885 Compliance-Beauftragten. Sie sollen dafür sorgen, dass jedem Hinweis auf Unregelmäßigkeiten konsequent nachgegangen und etwaiges Fehlverhalten abgestellt wird. Wir haben weiterhin ein internes System von Zertifizierungen und Gegenzertifizierungen aufgebaut, das zu jedem Quartals- und Jahresabschluss wirksam wird. Dabei müssen im Rahmen unserer dezentralen Unternehmensorganisation die Vorstände bzw. Geschäftsführer der operativen Bereiche und der regionalen Einheiten die Richtigkeit ihrer Daten und Informationen, die sie an die Zentrale weiterleiten, jedes Mal schriftlich bestätigen. In aller Deutlichkeit: Erst auf Basis der so zertifizierten Einzelabschlüsse werden die Konzernabschlüsse erstellt. Und selbstverständlich schließen diese Zertifizierungen auch den Zahlungsverkehr ein, der zudem stichprobenartigen Prüfungen unterliegt. Die Einzelabschlüsse der Bereiche werden dezentral zwischen dem Abschlussprüfer und den jeweiligen Bereichsvorständen erörtert und erst danach zentral zum Konzernabschluss zusammengefasst. Bereichsbezogene Fragestellungen sind deshalb dezentral zwischen Wirtschaftsprüfer und Bereich abschließend zu klären. Wir haben dann entsprechend den US-Vorschriften ein zentrales so genanntes Offenlegungs-Komitee gegründet. Es besteht aus den Leitern derjeniger Hauptabteilungen, die aufgrund ihrer Aufgaben den besten und tiefsten Einblick in das Unternehmen haben. Also zum Beispiel die Leiter von Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Bilanz- und Unternehmensrevision, Compliance Office, Investor Relations und Corporate Communications. Erst wenn dieses Committee, das regelmäßig dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, grünes Licht gibt, leisten Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand ihre Unterschriften, mit denen sie die Richtigkeit der Abschlüsse bestätigen. Und das halte ich für besonders wichtig wir haben die Praxis konsequent fortgeführt, dass jede Führungskraft im Abstand von zwei Jahren unterschreiben muss, dass sie die vom Unternehmen aufgestellten Verhaltensregeln kennt, dass sie sich daran halten wird und dass sie sich der Konsequenzen bewusst ist, die im Falle eines Fehlverhaltens eintreten.

5 6 Mit diesen Schritten hatten wir ein Regelwerk entwickelt, das auch internationalen Standards genügt, soweit es solche gibt. Nun hat sich aber leider herausgestellt, dass diese Regeln und Maßnahmen möglicherweise gezielt unterlaufen wurden. Der Vorstand hat nach Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen aktive oder ehemalige Mitarbeiter des Bereichs Communications den Behörden sogleich eine umfassende Zusammenarbeit angeboten. Der Aufsichtsrat legt größten Wert darauf, dass dies auch tatsächlich erfolgt. Besondere Aufgaben kommen dabei dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zu. Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Dezember-Sitzung ausführlich mit den Vorgängen beschäftigt und beschlossen, die US- amerikanische Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton mit der Untersuchung der Sachverhalte zu beauftragen. Und aus den Ergebnissen dieser Untersuchung auch Schlussfolgerungen für die Steigerung der Effizienz der Compliance- und Kontrollsysteme des Unternehmens zu ziehen. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Zentralvorstands den international renommierten Experten Michael J. Hershman zum Compliance-Berater des Unternehmens ernannt. Und last but not least hat der Vorstand einen erfahrenen deutschen Staatsanwalt dafür gewonnen, im Unternehmen die Leitung des zentralen Compliance Office zu übernehmen. Dies ist inzwischen erfolgt. Und bei dieser Gelegenheit wurden Aufgaben und Organisation des Compliance Office entsprechend den Vorschlägen der externen Experten weiterentwickelt. Alle diese Maßnahmen wurden, wie gesagt, in wesentlichen Teilen vom Prüfungsausschuss initiiert. Sie sind dann im gesamten Aufsichtsrat erörtert und gebilligt worden. Meine Damen und Herren, ich möchte ganz bewusst von mir aus die Zweifel ansprechen, die geäußert wurden, ob ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats die Untersuchungen und die zu ziehenden Konsequenzen auch tatsächlich mit voller Kraft unterstützen würde, weil doch ein erheblicher Teil der fraglichen Gelder die Zeitspanne betreffen, in der ich Vorstandsvorsitzender war. Dazu zwei Anmerkungen: Erstens. Ich habe bereits erläutert, dass ich während meiner Amtszeit als Vorsitzender des Vorstands ganz wesentliche Schritte zur Bekämpfung der Korruption eingeleitet habe. Und Sie können versichert sein: Es bedrückt mich persönlich besonders stark, dass diese Bemühungen nicht in ausreichendem Maß erfolgreich gewesen sind. Ich habe deshalb den verschiedenen Stellen, die wie ich Ihnen dargelegt habe bei der Aufklärung des Sachverhalts tätig sind, meine uneingeschränkte Unterstützung zugesagt. Ich bin mit Herrn Kleinfeld und dem gesamten Vorstand völlig einig, dass Siemens nicht nur auf den einzelnen Geschäftsgebieten, sondern auch in Sachen Verhaltensethik Weltspitze werden muss. Und zweitens möchte ich betonen, dass das Heft des Handelns für den Aufsichtsrat in dieser Sache klar beim Prüfungsausschuss liegt, wie das ja auch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorsieht.

6 7 Ich habe es schon gesagt: Die Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton ist nicht vom Gesamtaufsichtsrat mandatiert worden, sondern vom Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden. Dies ist auch deshalb so geschehen, weil die amerikanische Börsenaufsicht SEC und das Department of Justice in unserem Unternehmen den Prüfungsausschuss als das jetzt relevante Gremium ansehen. Um aber nun auch jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, habe ich bereits im Dezember den Vorschlag gemacht, dass ich an den Sitzungen des Prüfungsausschusses, die sich mit den Ermittlungs- und Compliance-Themen befassen, nicht mehr teilnehmen werde. Dies hat die Zustimmung von Herrn Cromme gefunden, der seinerseits die Anwälte von Debevoise eingeschaltet und sich mit Ihnen hierzu abgestimmt hat. Und so haben wir es gestern bei der Sitzung des Prüfungsausschusses bereits praktiziert. Damit ist, so meine ich, der Besorgnis der Befangenheit vorgebeugt. Herr Cromme wird im Übrigen gleich im Anschluss an meinen Bericht die Funktion des Prüfungsausschusses noch detailliert erläutern. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir der Hauptversammlung heute vorschlagen, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Ganswindt und Herrn Neubürger zu vertagen. Hintergrund hierfür ist ein Schreiben vom 15. Januar 2007 von Herrn Neubürger, worin er darum gebeten hatte, seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückzustellen. Zwischenzeitlich liegt mir eine entsprechende Bitte auch von Herrn Ganswindt vor. Auch er bittet, eine Abstimmung über seine Entlastung bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückzustellen. Ich meine, das ist eine Haltung, die wir respektieren sollten. Vorstand und Aufsichtsrat hatten den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu TOP 4 ja noch formuliert, bevor bekannt wurde, dass beide Herren im laufenden Ermittlungsverfahren als Beschuldigte vernommen würden. Ich möchte aber auch an dieser Stelle klar sagen, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteils für jede Person ich betone: für jede die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Ich würde es im Übrigen begrüßen, wenn dieser aus dem Grundgesetz folgende und auch in Art 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Rechtsgrundsatz in der öffentlichen Diskussion wieder stärker beachtet würde. Soweit zum Corporate-Governance-Bericht. Und nun zum Thema Vorstandsvergütungen. Wir haben dazu in unserem Geschäftsbericht wiederum besonders ausführliche Erläuterungen gegeben. Und ich habe mich gefreut, als vor wenigen Wochen in einer unabhängigen Studie festgestellt wurde, dass Siemens von allen DAX-Unternehmen in Sachen Vorstandseinkommen die größte Transparenz aufweist. Zur Sache ist zu sagen: Bei Siemens war es üblich, Vorstandsgehälter nicht jährlich, sondern im Rhythmus von zwei bis drei Jahren anzupassen.

7 8 Herr Baumann, mein Vorgänger als Vorsitzender des Aufsichtsrats, hatte verständlicherweise in seinem letzten Jahr in dieser Frage keine Entscheidung mehr treffen wollen. Und ich wollte damit auch nicht gleich in meinem ersten Jahr starten. Einige Monate nach meinem Amtsantritt habe ich dann bei einem renommierten Personalberater eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Dabei sollten Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen im Quervergleich mit anderen DAX-Unternehmen ermittelt werden. Bei allen Vergleichsrechnungen habe ich veranlasst, amerikanische Unternehmen ausdrücklich außen vor zu lassen. Ich bin der Auffassung, dass die amerikanischen Vorstandseinkommen bei uns nicht zur Grundlage solcher Vergleichsrechnungen gemacht werden dürfen. Ganz besonders im Übrigen auch die Abfindungsregelungen in den USA, die ja teilweise schwindelerregende Höhen erreicht haben und damit jedes vernünftige Maß sprengen. Auf Basis dieser Ermittlungen haben wir dann im Präsidium des Aufsichtsrats Übereinstimmung darüber erzielt, die Zieleinkommen für den Vorstand um 20 % anzuheben. Das bedeutet allerdings nicht, dass damit automatisch auch die tatsächlichen Einkommen um 20 % steigen. Denn wie auch bisher sind 50 % der Barvergütung an die Erreichung festgelegter Ziele geknüpft. Und deshalb lassen sich die tatsächlichen Gehaltsbewegungen erst nach Abschluss eines Geschäftsjahres ermitteln. Wichtig war uns auch, keine so genannten Stock Options mehr auszugeben, nachdem dieses Instrument durch die jüngsten Vorgänge in den USA doch stark in Misskredit geraten war und im Übrigen auch noch andere Nachteile hat. Auf der anderen Seite bin ich sicher, dass es im Interesse des Aktionärs liegt, wenn ein Teil der Vorstandseinkommen auch an die direkte Wertsteigerung des Unternehmens, sprich an den Aktienkurs gebunden ist. Deshalb haben wir so genannte Stock Awards ausgegeben. Also Aktien, die vier Jahre nicht veräußert werden können. Und die den Vorstand auch an das Unternehmen binden sollen. Erst beides zusammen, also Zieleinkommen plus aktienbasierte Vergütung, hat dann die in der Öffentlichkeit genannten plus 30 % ergeben. Die entsprechenden Gehaltsmaßnahmen wurden zum 1. April 2006 eingeführt. Und selbstverständlich war geplant, dies im nächsten Geschäftsbericht darzustellen und zu erläutern, wie das ja auch geschehen ist. Das ist eine gängige Veröffentlichungs-Praxis, die bei anderen DAX-Unternehmen gleichermaßen gepflegt wird. Das jetzt auf den Bildschirmen gezeigte Chart stellt den uns zugänglichen aktuellsten Vergleich der DAX-Unternehmen dar. Die dabei verwendeten Daten stammen ausschließlich aus den Geschäftsberichten dieser Unternehmen. Sie können daraus entnehmen, dass Siemens in der Tat bei den Vorstandsgehältern in der Relation zu anderen Unternehmen in den letzten Jahren zurückgefallen war von Rang 4 über Rang 6 auf Rang 12. Siemens ist in dieser Beziehung von den Spitzenpositionen weit entfernt, sondern bestenfalls durchschnittlich.

8 Meine Damen und Herren, soweit ich das nachvollziehen konnte, war es auch weniger die Höhe der Vorstandsvergütungen bei Siemens, die in der Öffentlichkeit für Unmut gesorgt hatte, sondern die zeitliche Koinzidenz der Veröffentlichung mit der Insolvenz von BenQ. Denn aufgrund einer Indiskretion ist in den Medien über die Neufestlegung der Vorstandsvergütungen bereits Ende September berichtet worden und damit im zeitlichen Zusammenhang mit dem Fall BenQ. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass mich die Äußerungen mancher Beobachter betroffen gemacht haben. Das gilt vor allem für die unrichtigen Darstellungen, der Vorstand oder gar der Vorstandsvorsitzende hätten sich ihr Einkommen selbst erhöht. Herr Kleinfeld wurde in diesem Zusammenhang persönlich diffamiert. Ich habe das sehr bedauert, denn eigentlich hätte doch jedermann klar sein müssen oder doch zumindest klar sein können, dass für Einkommensfragen der Vorstände nicht der Vorstand selber, sondern der Aufsichtsrat bzw. dessen Präsidium zuständig ist. 9 Ich finde es im Übrigen honorig, dass der Vorstand beschlossen hat, für ein Jahr auf die Auszahlung der Gehaltserhöhungen zu verzichten und die Beträge einem Hilfsfonds zugunsten der BenQ-Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Dafür mein Respekt! Meine Damen und Herren, schließen Sie aus dem, was ich eben zur Erläuterung dieses Vorgangs gesagt habe, bitte nicht, dass wir nicht zur Selbstkritik fähig seien. Es gibt gar keinen Zweifel, dass die Angelegenheit nicht gut gelaufen ist und dass wir daraus Konsequenzen zu ziehen haben. Dazu gehört selbstverständlich eine entschieden bessere Kommunikation. Dies ist ja nicht ganz einfach, bei dem ja in der ganzen Gesellschaft weit verbreiteten Hang zur Indiskretion. Aber wir werden in Zukunft Gehaltssprünge in dieser Dimension vermeiden. Und noch eines kann ich Ihnen auch versichern: Siemens wird sich zwar auch in Zukunft um die Bezahlung wettbewerbsfähiger Einkommen auf der obersten Führungsebene bemühen. Das ist so meine ich nicht nur ein Gebot der Vernunft. Es liegt letztlich ganz besonders auch im Interesse der Aktionäre, die besten Spitzenkräfte an unser Unternehmen zu binden. Aber es ist auch klar: Wir werden bei Siemens nicht zum Treiber einer Entwicklung werden, die in der Gesellschaft zunehmend schwerer zu vermitteln ist. Meine Damen und Herren, soweit mein mündlicher Bericht, der diesmal und dafür bitte ich um Verständnis etwas länger ausgefallen ist. Aber ich glaube, dass das für die folgende Diskussion notwendig war. Das Wort hat nun Herr Cromme.

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