Satzung. VfL Nagold e.v.

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1 Vrbemerkung Der Verein wurde, nachdem er nach Beendigung des 2. Weltkrieges durch die Besatzungsmächte aufgelöst wrden war, am 07. Dezember 1946 zunächst unter dem Namen "Spielvereinigung Nagld" wieder gegründet. Durch Beschluss der außerrdentlichen Mitgliederversammlung vm 27. April 1950 wurde er mit Wirkung vm 28. April 1950, als am 16. Jahrestag der Gründung des "Verein für Leibesübungen Nagld", wieder in die Bezeichnung umbenannt: Verein für Leibesübungen Nagld e.v. kurz - in der nachflgenden Satzung und den darin verankerten Ordnungen auch VfL der Verein genannt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Aufgaben Der Verein für Leibesübungen Nagld e.v. ist eine auf freiwilliger Grundlage gebildete Gemeinschaft Erwachsener, Jugendlicher und Kinder, die sich zum Zwecke der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbesndere der Jugend durch Pflege der Leibesübungen und der Kameradschaft gebildet hat. Der Verein hat seinen Sitz in Nagld und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Nagld unter Reg.Nr. 9 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Farben des Vereines sind: " blau - weiß" 2 Gemeinnützigkeit und Zweck des Vereins Der Verein ist eine gemeinnützige, parteiplitisch, knfessinell und rassisch neutrale Vereinigung. Er verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenrdnung. Der Verein ist selbstls tätig und verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine snstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden der bei Auflösung der Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurückerhalten. Der Verein darf keine Persn durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind der durch unverhältnismäßig hhe Vergütungen begünstigen. 3 Werteausrichtung des Vereins Erhaltung des Kindeswhls Der Verein tritt für die Bekämpfung des Dpings swie für Maßnahmen ein, die der Gebrauch verbtener leistungssteigernder Mittel unterbinden. Der Verein setzt sich aktiv für den Kinderschutz und die Präventin vn sexualisierter Gewalt ein und hat Leitlinien gegen sexualisierte Gewalt bei der Arbeit mit Mädchen und Jungen im Sinne eines Ehrenkdexes eingeführt. Alle Funktinsträger im Sprt, vm Vrstand über die Abteilungsleiter, Jugendleiter bis zu den Übungsleitern und Trainern, die Mädchen und Jungen swie junge Frauen und Männer betreuen der qualifizieren, versprechen mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der Leitlinien. Satzungen und Ordnungen Seite: 1 / 6

2 4 Zugehörigkeit zu Sprtverbänden und Rechtsgrundlage Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessprtbundes e.v., er und seine Mitglieder anerkennen die Satzungen und Ordnungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört. Die Satzung und eventuell vm Verein zusätzlich erlassene Ordnungen und die Beschlüsse seiner Organe, die sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen, sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Beschlüsse der Organe und Ausschüsse des Vereins haben im Einklang mit der Satzung und etwaigen vm Verein erlassenen Ordnungen zu stehen. Die Hauptversammlung, der Hauptausschuss und der Vrstand können gegen Vereinsangehörige flgende Strafen verhängen: Verweis Geldstrafen bis zu EURO 5.000,00 für rdentliche Mitglieder Amtsenthebung Gegen einen Strafbescheid des Vrstandes ist eine Berufung an den Hauptausschuss möglich. Gegenüber Strafbescheiden des Hauptausschusses bzw. der Hauptversammlung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Zusätzlich zu dieser Satzung bestehen weitere Ordnungen die als integraler Bestandteil dieser Satzung gelten: Geschäftsrdnung: Jugendrdnung: Beitragsrdnung: Ehrungsrdnung: Sie enthält nähere Angaben für das zu beachtende Verfahren und nähere Bestimmungen zum Ablauf der Tätigkeit der Organe des Vereins. Daneben erhalten Vrstand und die Abteilungsleitungen durch sie die Anweisungen und Ausführungsbestimmungen für die Abwicklung ihrer Aufgaben. Die Kinder- und Jugendabteilungen innerhalb des sind eine eigenständige Organisatin. Die Organisatin und Vrgaben sind in der Jugendrdnung geregelt. Die Beiträge und die Finanzierungsrichtlinien innerhalb des VfL Nagld sind in der Beitragsrdnung geregelt. Sie enthält verbindliche Angaben zu den einzelnen Vrraussetzungen der zur Verfügung stehenden Ehrungsmöglichkeiten. 5 Mitgliedschaft Alle Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegen steht der schaden könnte. Die Mitgliedschaft im Verein besteht als rdentliches Mitglied, passives Mitglied, jugendliches Mitglied und als Kind. Ordentliches Mitglied des Vereins ist jede männliche der weibliche Persn, die das 18. Lebensjahr vllendet hat. Passives Mitglied des Vereins, ist ein Mitglied, das im Verein nicht aktiv ist und nicht an Aktivitäten und Angebten der Abteilungen teilnimmt. Sie erhalten keine Vergünstigungen. Die passive Mitgliedschaft berechtigt lediglich zum vergünstigten Eintritten für Mitglieder. Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder im Alter vn 14 bis 18 Jahren. Kinder sind Mitglieder unter 14 Jahren. Jugendliche Mitglieder und Kinder werden in Jugend- und Kinderabteilungen zusammengefasst. Satzungen und Ordnungen Seite: 2 / 6

3 Die Aufnahme eines Mitglieds erflgt durch einen vm Vrstand gebilligten, schriftlichen Aufnahmeantrag mittels eines vm Verein vrgesehenen Aufnahmefrmulars. Der Vrstand kann die Aufnahme als Mitglied hne Begründung schriftlich ablehnen. Die Mitgliedschaft erlischt: durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung zum Schluss eines Kalenderjahres erflgen kann. durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss eines Mitglieds kann, nach einer Anhörung des Mitglieds, durch den Vrstand durch einfachen Mehrheitsbeschluss entschieden werden, wenn das Mitglied den Anrdnungen des Vrstandes nicht Flge leistet, trtz Mahnung mit der Bezahlung vn Mitgliedsbeiträgen über eine Zeit vn einem Jahr in Rückstand gekmmen ist, bei grbem Verstß gegen die Vereinssatzung der Ordnungen des Vereins swie der Satzung eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört, bei unehrenhaftem Verhalten, im besnderen bei Schädigung des Ansehens des Vereins der eines Verbandes, dem der Verein angeschlssen ist. bei mutwilliger Beschädigung der Zerstörung vn Vereinseigentum. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied nur ein Berufungsrecht an den Hauptausschuss zu. Mitglieder, die aus dem Verein austreten der ausgeschlssen werden, verlieren alle Ansprüche an den Verein, im besnderen Rechte an dem Vereinsvermögen. Rechte der Mitglieder: Ordentliche Mitglieder haben das Recht, sämtliche, in den einzelnen Abteilungen vrhandenen, Geräte und snstigen Einrichtungen und Anlagen des Vereins im Rahmen des Sprt- und Übungsbetriebes zu benutzen. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung steht allen rdentlichen Mitgliedern, passiven Mitgliedern und den jugendlichen Mitgliedern zu. Jugendliche und Kinder haben Stimmrecht in den Jugendversammlungen entsprechend der Jugendrdnung des Vereins. Das Stimmrecht vn Jugendlichen und Kindern ist in der Jugendrdnung geregelt. Der Vrstand kann auf Antrag der in eigener Entscheidung Mitglieder für Ihre Verdienste der die Dauer der Mitgliedschaft ehren. Einzelheiten regelt die Ehrungsrdnung. 6 Datenschutz und Internet Im Aufnahmeantrag eines Mitglieds der mit Annahme dieser Satzung durch die Hauptversammlung erklärt jedes Mitglied sich damit einverstanden, dass der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung aufnimmt und in dem vereinseigenen EDV-System speichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugerdnet. Die persnenbezgenen Daten werden dabei durch geeignete technische und rganisatrische Maßnahmen vr der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Snstige Infrmatinen zu den Mitgliedern und Infrmatinen über Nichtmitglieder werden vn dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet der genutzt, wenn sie zur Förderung der Vereinszwecken nützlich sind (z. B. Speicherung vn Telefn- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betrffene Persn ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung der Nutzung entgegensteht. Satzungen und Ordnungen Seite: 3 / 6

4 Als Mitglied des Landessprtbundes und der Fachverbände, deren Sprtarten im Verein betrieben werden ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außer dem Namen, Alter und Daten die vn den Verbänden abgefragt werden, bei Mitgliedern mit besnderen Aufgaben (z.b. Vrstandsmitglieder) die vllständige Adresse mit Telefnnummer, E- Mail-Adresse swie der Bezeichnung ihrer Funktin im Verein. Im Rahmen vn Ligaspielen der Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.b. bei Fußball: Trschützen) und besndere Ereignisse (z.b. Fußball: Platzverweise usw.) an den Verband. Die bigen Daten werden auf der Internetseite des Vereins ebenfalls veröffentlicht für alle Abteilungsleiter und Vrstandsmitglieder. Der Vrstand macht besndere Ereignisse des Vereinslebens, insbesndere die Durchführung und die Ergebnisse vn Turnieren swie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereins, den ffiziellen Internetseiten des Vereins und/der in der Vereinszeitschrift bekannt. Dabei können persnenbezgene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vrstand Einwände gegen eine slche Veröffentlichung seiner Daten vrbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett, im Internet und/der der Vereinszeitschrift mit Ausnahme vn Ergebnissen aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen. Nur Vrstandsmitglieder und snstige Mitglieder, die im Verein eine besndere Funktin ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfrdert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gibt der Vrstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller aus. 7 Beiträge Das Beitragswesen ist vll umfänglich durch die Beitragsrdnung geregelt Die Organe des Vereins sind: 8 Organe des Vereins die Hauptversammlung der Vrstand der Hauptausschuss der Gesamtjugendausschuss, entsprechend der Jugendrdnung des Vereins Unterausschüsse 9 Die Hauptversammlung I. Ordentliche Hauptversammlung Die Hauptversammlung beschließt unter Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsrdnung insbesndere über: Satzungsänderungen die Höhe der Mitgliedsbeiträge Erwerb, Belastung der Veräußerung vn Grundvermögen Auflösung des Vereins. Anträge an die Hauptversammlung können vn jedem stimmberechtigten Mitglied gestellt werden. Das nähere Verfahren bestimmt sich nach 7 der Geschäftsrdnung. Die Hauptversammlung wählt unter Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsrdnung den Vrstand und die Mitglieder des Hauptausschusses, sweit diese nicht vn den Abteilungen der der Vereinsjugend entsprechend der Jugendrdnung des VfL Nagld bereits gewählt sind Satzungen und Ordnungen Seite: 4 / 6

5 Gewählt wir immer nur ein Teil des Vrstandes. Die Wahlperide beträgt drei Jahre s, dass regelmäßig flgende Persnen zur Wahl stehen. 1.Vrsitzender 2.Vrsitzender 3.Vrsitzender Kassier Schriftführer 1.Beisitzer Vrstand 2.Beisitzer Vrstand 3.Beisitzer Vrstand 4.Beisitzer Vrstand Wählbar sind alle Mitglieder des Vereins, sfern Sie durch diese Satzung zur Wahl zugelassen sind. Vn Nichtanwesenden muss der Hauptversammlung eine schriftliche Erklärung vrliegen, dass eine eventuelle Wahl angenmmen wird. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesndere über Beschlüsse, ist ein Prtkll zu führen, das vm Schriftführer und vn einem der Vrsitzenden zu unterzeichnen ist. Die rdentliche Hauptversammlung findet jährlich im 1. Halbjahr statt. Einberufung und das Verfahren bestimmen sich nach der Geschäftsrdnung. II. Die außerrdentliche Hauptversammlung Eine ausserrdentliche Hauptversammlung findet unter Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsrdnung statt, wenn der Vrstand der der Hauptausschuss die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des Vereins der mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für erfrderlich hält. wenn die Einberufung vn mindestens einem Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder schriftlich gefrdert wird. Der Vrstand bestimmt den Tagungsrt und die Frm der Einberufung. Eine ausserrdentliche Hauptversammlung muss, wenn rdnungsgemäß beantragt, spätestens vier Wchen nach Zustellung des Antrages, bzw. des letzten Antrages, durch dessen Eingang das Qurum vn ¼ der Vereinsmitglieder erreicht wird, stattfinden. Der Vrstand besteht aus: 10 Der Vrstand dem/der 1. Vrsitzenden dem/der 2. Vrsitzenden dem/der 3. Vrsitzenden dem/der Hauptkassierer/-in dem/der Schriftführer/-in bis zu vier Beisitzern/-innen) dem/der Vereinsgeschäftsführer/-in den vn der Jugendversammlung nach der Jugendrdnung des VfL Nagld gewählten Vertretern (Vereinsjugendleiter/in,Vereinsjugendsprecher/-sprecherin). ( d. JO) Der Vrstand hat flgende Aufgaben: Vertretung des Vereins nach innen und nach aussen. Die drei Vrsitzenden sind die Vertreter im Sinne des BGB 26. Die drei Vrsitzenden vertreten sich gegenseitig. Leitung des Vereins entsprechend den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Vereins. Verwaltung und Verfügung über das Vereinsvermögen. Die Prüfung der Aufnahme vn Mitgliedern. Satzungen und Ordnungen Seite: 5 / 6

6 Die Ausführung und Überwachung der vm Vrstand, vn der Hauptversammlung der dem Hauptausschuss wirksam gefassten Beschlüsse. Die Schlichtung vn Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Abteilungen untereinander. der Vrstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 26a EStG beschließen. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass Vereinsämter ehrenamtlich ausgeführt werden. Die Besrgung des Kassen- und Rechnungswesens durch den Hauptkassier und die Geschäftsstelle. Vrstandsmitglieder haben das Recht, allen Versammlungen der Abteilungen swie ihrer Ausschüsse beizuwhnen. Der Vrstand ist vn der Abhaltung slcher Versammlungen zu unterrichten. Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus: 11 Der Hauptausschuss dem Vrstand den Abteilungsleitern - sie können durch ein Mitglied des Abteilungsausschusses vertreten werden bis zu fünf Vereinsmitgliedern, die in der Hauptversammlung vrgeschlagen und gewählt werden diese Zahl kann bei Bedarf erhöht der verringert werden, die Wahlperide beträgt drei Jahre und fällt auf die Wahl des dritten Vrsitzenden den hauptamtlichen Leitern der Sprtschule und der Kindersprtschule den Leitern der verschiedenen Sprtgruppen, außerhalb der Abteilungen den Vertretern der Jugend ( d. JO). Der Hauptausschuss kann auf Antrag weitere Abteilungen einrichten der auflösen Der Hauptausschuss bestimmt zwei Kassenprüfer für jeweis drei Jahre, Im Wahljahr des 2. Vrsitzenden. Er entscheidet über die ihm in der Satzung zugewiesenen Aufgaben und in allen snstigen Vereinsangelegenheiten, sweit sie nicht anderen Organen vrbehalten sind. 14 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlssen werden, auf deren Tagesrdnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit vn zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatren, die die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben Bei Auflösung der Aufhebung des Vereins der bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vermögen des Vereins, welches die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder, der den gemeinen Wert, der vn den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes auf den Württembergischen Landessprtbund der die Stadt Nagld zur treuhänderischen Verwahrung und ausschließlichen Verwendung für einen Verein, der im Sinne des 1 dieser Satzung, in Nagld neu gegründet wird, übertragen. Nagld, im Juni 2014 Für den Vrstand Satzungen und Ordnungen Seite: 6 / 6

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