1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
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- Hannelore Ackermann
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1 Bahnhofstrasse 4 CH-6052 Hergiswil (NW) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Royal Carparking GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern, die Parkplätze der Royal Carparking GmbH buchen. Damit ist bei Bedarf auch ein unentgeltlicher Shuttle Service direkt zum und vom Flughafen Basel verbunden. Ein Anspruch auf diesen Shuttle Service besteht jedoch nicht. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach den Regeln dem Schweizerischen OR. Die Vertragssprache ist Deutsch. 2 Vertragsschluss (1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, einen Parkplatz zu buchen. (2) Nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Buchungsbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Sie können eine verbindliche Buchung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Buchung stellt noch keine Annahme des Mietangebots dar. (3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Mietvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
2 3 Kundeninformation: Speicherung des Angebotstextes Der Vertragstext mit Angaben zur Buchung wird von uns nicht gespeichert. 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Buchung jederzeit berichtigen. 5 Entgelt Das Entgelt für das Parken ergibt sich aus einer gesonderten Preisliste und ist gestaffelt entsprechen der Anzahl der Tage bzw. Wochen. Die Zahlung ist spätestens nach 8 Tage nach Abholung/Rückgabe des Fahrzeuges des Kunden ohne Abzug fällig. Bei Zahlung vor Abflug/Abgabe des Fahrzeugs erhält der Kunde einen Preisnachlass von 3 % des vereinbarten Mietpreises. 6 Stornierung Bei Stornierung des reservierten Parkplatzes entstehen dem Kunden keine Kosten, wenn die Stornierung bis 24 Stunden vor dem angegebenen Buchungstermin erfolgt. 7 Zusatzleistungen Nimmt der Kunde Zusatzleistungen in Anspruch (Wagenwäsche, Kleinreparaturen, etc.), so werden diese von Royal Carparking GmbH nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für Schäden an den Fahrzeugen, die nicht fahrlässig oder vorsätzlich durch Royal Carparking GmbH verursacht wurden übernimmt Royal Carparking GmbH keine Haftung. 8 Öffnungszeiten, Sammelbeförderung, Pflichten des Kunden (1) Die Öffnungszeiten werden von der Firma Royal Carparking GmbH festgesetzt und durch Aushang sowie online ordnungsgemäß bekannt gegeben.
3 (2) Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Buchungsfrage anzuzeigen. Der Kunde muss mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Airline angegebenen Check-in Beginn bei Royal Carparking GmbH eintreffen. In der Regel erfolgt die Fahrzeugübergabe individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. (3) Royal Carparking GmbH behält sich jedoch Sammelbestellungen vor. Durch die Sammelbestellung können Wartezeiten von bis zu maximal 25 Minuten entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. (4) Für die Rückgabe des Fahrzeuges gelten die Bestimmungen aus dem vorangegangenen Punkt für Sammelbestellungen. Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt durch Royal Carparking GmbH t in der Regel zeitnah. (5) Der Kunde hat Royal Carparking GmbH nach seiner Landung und nach Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Der Royal Carparking GmbH wird daraufhin umgehend das Fahrzeug zur Rücknahme bereitstellen oder einen Fahrer zur Abholung schicken. (6) Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Royal Carparking GmbH berechtigt, unter Anschluss von Schadenersatzansprüchen dem Kunden wegen Verhaltensstörung eine Beförderung zu verweigern. (7) Zur besseren Auslastung des Parkplatzes genehmigt der Kunde Royal Carparking GmbH für die Parkdauer das Fahrzeug vom und zum Flugplatz und zwischen den eigenen Royal Carparking Parkplätzen zu bewegen. Royal Carparking GmbH darf hierzu jedoch das Fahrzeug nur auf dem jeweils direkten Weg bewegen. Andere als solche Rangier- fahrten sind ausdrücklich nicht oder allenfalls bei Gefahr im Verzug (Feuer, höhere Gewalt, etc. ) gestattet. Sollte bei notwendigen Fahrten (wie oben beschrieben) eine Verkehrsübertretung durch Fahrer der Royal Carparking GmbH entstanden sein, so haftet hierfür Royal Carparking GmbH unbeschränkt und in voller Höhe. Alle Fahrer der Royal Carparking GmbH müssen seit wenigstens 8 Jahren im Besitz
4 eines gültigen Schweizer Führerschein sein und nachweisen, dass Sie mindestens die letzten 5 Jahre vor Übergabe des Fahrzeuges unfallfrei gefahren sind. Das Fahrzeug muss pfleglichst behandelt werden. 9 Verhalten auf dem Betriebsgelände (1) Auf dem Betriebsgelände der Firma Royal Carparking GmbH gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat auch die Anordnungen des Personals zu befolgen. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist Royal Carparking GmbH verpflichtet, den PKW ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. (2) Es ist dem Kunden untersagt auf dem Betriebsgelände der Royal Carparking GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der Royal Carparking GmbH Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen, Müll zu entsorgen sowie Sachen jeglicher Art (insbesondere Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern. (3) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Royal Carparking GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Beladens und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den möglichen Shuttle ist nicht gestattet. Auch eine Übertragung der Nutzrechte an Dritte wird ausgeschlossen. 10 Pfandrecht, Entfernung des PKW vom Firmengelände (1) Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Royal Carparking GmbH ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich entsprechendem Zubehör. (2) Royal Carparking GmbH ist andererseits berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Firmengelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel der Mietvertrag beendet ist, Fahrzeuge durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellen (z.b. undichter Tank) sowie bereits eingestellte Fahrzeuge polizeilich nicht zugelassen sind.
5 11 Haftungsbeschränkung (1) Das Abholen, Zurückbringen und Abstellen des Fahrzeuges erfolgt ausschliesslich auf Gefahr des Kunden. Royal Carparking GmbH haftet nur für Schäden, die durch dessen Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schäden die durch Dritte verursacht wurden (Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl) oder auf höhere Gewalt (z.b. innere und äußere Unruhen, Brandschäden, Naturgewalten oder elementare Naturkräfte, sowie Marderbisse o.ä.) zurück zu führen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen Royal Carparking GmbH hat der Kunde unverzüglich und noch sofort nach Übergabe des Fahrzeuges der Royal Carparking GmbH anzuzeigen. (2) Royal Carparking GmbH ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit das Fahrzeug am Flugplatz abzuholen oder den Kunden zum Flughafen Basel zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen Basel, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die Royal Carparking GmbH nicht zu vertreten hat (etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen. (3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung des Royal Carparking GmbH ausgeschlossen. 12 Datenschutz (1) Royal Carparking GmbH speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch Royal Carparking GmbH ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch Royal Carparking GmbH beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei Royal Carparking GmbH im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert
6 werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an Royal Carparking, Bahnhofstrasse 4, CH 6052 Hergiswil zu richten. 13 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung ein, die ihrem Sinngehalt am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Basel. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird der Firmensitz von Royal Carparking GmbH als Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Stand 21. März 2016
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