Hinweise zur Erstellung von Seminar-, Diplom- und Masterarbeiten
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- Berthold Gehrig
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1 Hinweise zur Erstellung von Seminar-, Diplom- und Masterarbeiten 1. Formatierungsvorschriften Rand: oben 2 cm, unten 2 cm, rechts 2 cm, links 3 cm Zeilenabstand: 1,5 zeilig Schriftgrad: 12pt (max. 34 Zeilen pro Seite) Schriftart: Times New Roman Beschriftung: einseitig Format: Blocksatz Fußnoten: auf der jeweiligen Seite unten, durchlaufende Zählung (10pt) Seitenzahlen: oben (zentriert oder rechts) 2. Aufbau der Arbeit Bei der formalen Gestaltung der Arbeit sollte folgende Reihenfolge eingehalten werden: Deckblatt Inhaltsverzeichnis (gegebenenfalls) Abkürzungsverzeichnis (gegebenenfalls) Abbildungsverzeichnis (gegebenenfalls) Tabellenverzeichnis Text (Hauptteil der Arbeit) (gegebenenfalls) Anhang Literaturverzeichnis eidesstattliche Erklärung Nummerierung: Bis auf das Deckblatt sind alle Seiten zu nummerieren. Der Text der Arbeit ist fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren. Alle übrigen Seiten der Arbeit (Verzeichnisse, Anhang, etc.) sind fortlaufend mit römischen Ziffern zu nummerieren. 3. Texthierarchien Die Texthierarchien einer wissenschaftlichen Arbeit sollten nicht mehr als vier (drei bei Seminararbeiten) Ebenen umfassen und bestehen dann, exemplarisch am dritten Teil dargestellt, aus: 3 Teil 3.1 Kapitel Abschnitt Unterabschnitt Nächster Unterabschnitt Bei Untergliederungen ist zu beachten, dass diese aus mindestens zwei Unterpunkten bestehen müssen. D. h., auf Unterpunkt 3.1 muss ein Unterpunkt 3.2 folgen.
2 4. Formatierung des Deckblatts (Titel) Diplomarbeit (Masterarbeit / Seminararbeit) vorgelegt am Lehrstuhl für ABWL und Finanzierung Prof. Dr. Erik Theissen Universität Mannheim im (Semester) von cand rer. oec. (Name) (Studienadresse) (Fachrichtung, Fachsemester) (Martikelnummer)
3 5. Abbildungen und Tabellen Abbildungen und Tabellen sind fortlaufend zu nummerieren und im entsprechenden Verzeichnis aufzuführen. Außerdem sollte der Inhalt der jeweiligen Darstellung durch eine entsprechende Unterschrift wiedergegeben werden. Die Übernahme fremder Darstellungen ist durch eine entsprechende Kennzeichnung zu belegen. Abbildungen und Tabellen, die wesentlich für das Verständnis der Arbeit sind, müssen in den Hauptteil der Arbeit übernommen werden. Ergänzende und vertiefende Darstellungen sollten hingegen im Anhang aufgeführt werden. 6. Fußnoten/ Literaturverweise Ein Gebot wissenschaftlichen Arbeitens ist es, mit einer eindeutigen Quellenangabe zu arbeiten, welche den Leser über die Herkunft aller Tatsachen und nicht selbstständig entwickelter Gedanken - sofern sie nicht wissenschaftliches Allgemeingut darstellen - informiert. Um den Fluss der Lektüre nicht zu stören, werden diese Dokumentationen sowie persönliche und sachliche Randbemerkungen des Verfassers, die nicht direkt zum Thema gehören, in Form von Fußnoten an das Ende der jeweiligen Seite gesetzt. Alle Hinweise auf die Fußnoten werden im Text durch hochgestellte Ziffern gekennzeichnet. Wichtig ist, dass die Fußnoten nach dem entsprechenden Satzzeichen (Punkt, Komma, etc.) stehen und nicht davor. Die Fußnoten sind vom Textteil durch einen Trennstrich deutlich abzugrenzen. 6.1 Direkte Zitierweise Zum Beispiel: Nelson/Winter (1982, S. 12) oder Nelson/Winter (1982), S. 12. Wenn im Literaturverzeichnis mehrere Werke eines Verfassers aufgeführt sind, die aus dem gleichen Jahr stammen, werden diese mit a, b, c, usw. - sowohl dort als auch in den Fußnoten - gekennzeichnet (z.b. Nelson/Winter (1982a, S. 12)). Wörtlich übernommene Zitate werden durch Anführungszeichen begonnen und beendet. Sie müssen orginalgetreu wiedergegeben werden, deshalb sind eventuelle Abweichungen deutlich zu kennzeichnen: Auslassungen durch fortlaufende Punkte in eckigen Klammern ( Hinsichtlich der Arbeitnehmereiner Eintrittskohorte [...] besteht eine doppelte Problematik. ); Eigene Hinzufügungen des Verfassers innerhalb eines zitierten Textes, wie z.b. Ausrufungszeichen, ergänzte Verben und Hinweise auf Fehler durch Setzen derselben in eckige Klammern (z.b....die erwarteten Lohnkosten übertrifft [!] und... ); Kasus- und Konjugationsänderungen, die im wörtlich zitierten Text vorgenommen werden, um diesen besser in den laufenden Text einbauen zu können, ebenfalls durch Setzen in eckige Klammern; Zitate in einem Zitat dadurch, dass sie am Anfang und Ende mit je einem Apostroph versehen werden. Grundsätzlich wird nach dem Originaltext zitiert. Nur wenn dieser nicht zugänglich ist, ist ein Zitieren nach Sekundärliteratur gestattet. Hierbei wird in der Fußnote zunächst die Primärliteratur angegeben und mit dem Nachsatz zitiert nach versehen, worauf die Fundstelle in der Sekundärliteratur folgt. Wichtig: Auch wenn es manchmal praktisch sein sollte, einzelne Informationen auf Internetseiten wie oder in Werken wie Gabler's Wirtschaftslexikon nachzuschlagen, gehören derartige Quellenangaben nicht in eine wissenschaftliche Arbeit. Direkte Zitate sollten sparsam verwendet werden und nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen. Bei unumgänglich erscheinenden längeren Zitaten sind diese im Text einzurücken und in einzeiligem Abstand zu schreiben. Es empfiehlt sich jedoch, längere Zitate mit eigenen Worten sinngemäß wiederzugeben und dies in der Fußnote mit Vgl. zu berücksichtigen (indirekte Zitierweise).
4 6.2 Indirekte Zitierweise Zum Beispiel: Vgl. Nelson/Winter (1982, S. 12) oder: Vgl. Nelson/Winter (1982), S. 12. Bei der indirekten Zitierweise werden die Gedanken eines anderen Autors sinngemäß umschrieben ohne den genauen Wortlaut der Quelle wiederzugeben. Der Umfang der sinngemäßen Übernahme wird durch die Positionierung der entsprechenden Fußnotenkennziffer eindeutig kenntlich gemacht. Sofern sich z.b. das indirekte Zitat auf den vorangegangen Satz bezieht, ist die Fußnotenkennziffer am Ende dieses Satzes zu setzen; bezieht sich die sinngemäße Übernahme auf einen Abschnitt, ist die Fußnotenkennziffer am Ende dieses Abschnittes zu setzen. Indirekte Zitate werden durch das Voranstellen von Vgl. in der Fußnote gekennzeichnet. 7. Literaturverzeichnis In das Literaturverzeichnis gehören alle vom Verfasser zitierten Werke. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge gemäß dem Verfassernachnamen aufgelistet. Bücher: Oechsler, W.A. (1992): Personal und Arbeit. 4. Aufl., München u.a. Artikel in Büchern: Gaugler, E. (1981): Tarifvereinbarungen und personalpolitische Innovationen. In: Geist, M.N./Köhler, R. (Hrsg.): Die Führung des Betriebes. Stuttgart, S (Die Bücher müssen dann nicht noch einmal gesondert aufgelistet werden.) Bei mehr als zwei Erscheinungsorten (Darstellung bei zwei Orten: Frankfurt a.m., New York - oder: Frankfurt a.m. und New York) wird nur der erste genannt und ein u.a. hinzugefügt. Autoren werden alle genannt (z.b. Dickens, W.T./Katz, L.F./Lang, K./Summers, L.H.). Artikel in Zeitschriften: Salop, J./Salop, S.C. (1976): Self-Selection and Turnover in the Labor Market. In: Quarterly Journal of Economics 90, S Internet: vollständige Web-Adresse und Datum. 8. Umfang und Abgabe der Arbeit Der Umfang von Seminararbeiten darf max. 12 Seiten Text betragen. Diplom- und Masterarbeiten dürfen aus max. 50 Seiten Text bestehen. Hierbei zählt nur der Hauptteil der Arbeit. Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang fließen nicht in diese Seitenbeschränkung mit ein. Es sind zwei Exemplare einzureichen. Bei Seminararbeiten sind diese oben links zu heften (bitte keine Mappen abgeben). Diplom- und Masterarbeiten sind zu binden und mit einem festen Einband zu versehen. Weiterhin ist die Arbeit in elektronischer Form abzugeben. Hierbei muss eine Version ohne persönliche Angaben zwecks Plagiatskontrolle abgegeben werden. Bei empirischen Arbeiten müssen außerdem der Datensatz und entsprechende Auswertungen bereitgestellt werden. 9. Eidesstattliche Erklärung Bei Seminar-, Diplom- und Masterarbeiten wird als letzter Teil eine eidesstattliche Erklärung verlangt, welche den folgenden Wortlaut hat: "Hiermit versichere ich, dass diese Seminararbeit / Diplomarbeit / Masterarbeit von mir persönlich verfasst ist und dass ich keinerlei fremde Hilfe in Anspruch genommen habe. Ebenso versichere ich, dass diese Arbeit oder Teile daraus weder von mir selbst noch von anderen als Leistungsnachweise andernorts eingereicht wurde. Wörtliche oder sinngemäße Übernahmen aus anderen Schriften und Veröffentlichungen in gedruckter oder elektronischer Form sind gekennzeichnet. Sämtliche Sekundärliteratur und sonstige Quellen sind nachgewiesen und in der Bibliographie aufgeführt. Das Gleiche gilt für graphische Darstellungen und Bilder sowie für alle Internet-Quellen. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form anonymisiert
5 versendet und gespeichert werden kann. Mir ist bekannt, dass von der Korrektur der Arbeit abgesehen werden kann, wenn die Erklärung nicht erteilt wird." Mannheim, Datum (eigenhändige Unterschrift) 10. Plagiatskontrolle Abgegebene Arbeiten werden unter Verwendung einer speziellen Software (turnitin) auf mögliche Plagiate geprüft. Hierzu wird eine anonymisierte Version der Arbeit in die Datenbank der Software geladen und verbleibt dort für spätere Überprüfungen.
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