AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ

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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter Juni 2013 Nr. 6/2013 kostenlos an die Haushalte Auflage Exemplare Harzer Einsatzkräfte halfen unermüdlich bei Hochwasserflut Lebendschach-Ensemble feierte doppeltes Jubiläum Landkreis. Peter Stiewitt, Leiter der Dardesheimer Feuerwehr, gehörte zu den vielen Helfern aus dem Landkreis Harz, die unermüdlich gegen die Hochwasserfluten kämpften und die Einsatzkräfte vor Ort unterstützten. Foto: Volksstimme/D. Lotzmann mehr auf Seite 7 Ströbeck. Gleich zwei Jubiläen begingen die Schachfreunde in Ströbeck am zweiten Juni-Wochenende: 325 Jahre Lebendschach und 30 Jahre Schachensemble. Dazu hatten sie sich viele Gäste aus dem In- und Ausland eingeladen. Zu dem bunten Programm gehörte natürlich auch eine Partie des königlichen Spiels mit lebenden Figuren. Aus dem Inhalt: Seite 5 Seite 17 Seite 20 Seite 23 Seite 26 Wechsel an der Spitze Harzer Landwirtschafts- Tag der Technik 20 Jahre BSRV Zeitgenössische Holzschnitte des Bauordnungsamtes fest in Reinstedt in Harzgerode Sine Cura in der Feininger-Gallerie Pflege mit Werten Pflege ist Vertrauenssache! - Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege - Häuslicher Krankenpflegedienst - Tagespflege für ältere und / oder demente Menschen - Betreutes Wohnen - Pflegeheim DaHeimSein Quedlinburg - Pfegeeinrichtung Schlossblick Blankenburg Jeder Mensch ist einmalig und die Wahrung seiner Würde oberstes Gebot. PROKLIN Medical Care GmbH Pflegezentrum Telefon / Telefax HarzSparen Online. Flexibel Sparen - weltweit. Harzsparkasse

2 3 Schweizer Firma US Engineering nimmt Arbeit in Wernigerode auf Wernigerode. Die Firma US Engineering hatte Ende Mai zahlreiche Gäste aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zur Einweihung ihres neu errichteten Standortes in Wernigerode eingeladen. Das Unternehmen US Engineering Deutschland GmbH mit Sitz in Wernigerode wurde im Jahr 2011 gegründet und gehört zur US Engineering AG mit Sitz in Dällikon, Schweiz. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist der Verkauf, die Projektierung und Herstellung von Maschinen und Anlagen zur industriellen Fertigung von Elektromotoren. Auf allen Kontinenten stehen Anlagen dieser international agierenden Firma. Die innovative Ausrichtung des Unternehmens zeigt sich an vielfältigen Kooperationen mit Universitäten und wissenschaftlichen Instituten. Um der wachsenden internationalen Nachfrage der Systeme gerecht zu werden, war die Expansion dringend nötig. Auf dem neu gegründeten sachsen-anhaltinischen Firmengelände sind acht neue Arbeitsplätze entstanden mit Perspektive für die Zukunft. Eine Verdopplung der Belegschaft ist bereits für die nächsten Jahre geplant. Das Firmengebäude hat über Quadratmetern Nutzfläche und bietet viele Ausbaumöglichkeiten. Geschäftsführer Urs Schweinfurth betonte bei der Eröffnung, dass er in Wernigerode den optimalen Standort gefunden habe und bedankte sich bei der Stadtverwaltung für die tatkräftige und unbürokratische Unterstützung. n Halberstädter Duropan GmbH als erfolgreicher Aussteller in Berlin begrüßt Beim 20. Innovationstag Mittelstand konnte die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer die Halberstädter Firma Duropan GmbH als erfolgreichen Aussteller in Berlin begrüßen. Der Innovationstag bot rund 300 Unternehmen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, die Ergebnisse von Projekten zu präsentieren, die mit Hilfe von Bundesmitteln gefördert werden. Die Firma Duropan stellte sich erfolgreich mit einer Innovation im Bereich Wärmeenergie einem Niedrigtemperatur-Thermo-Harvester, einer Technologie zur Umwandlung von Wärme in elektrische Energie vor. Intelligente Produkte und Innovationen im Bereich der Energie bilden wichtige Grundlagen für die Zukunft unserer Energiegestaltung in Deutschland. Die Halberstädter Firma Duropan unter Leitung des Geschäftsführers Dr. Wolfgang Beck geht mit sehr gutem Beispiel voran und hat sich beim Innovationstag in Berlin mit einer erfolgreichen Ausstellung präsentiert. Das zeigt das große unternehmerische Potenzial und die Kreativität, welche wir im Harz zu bieten haben, so Heike Brehmer. Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und dem Programm zur Förderung der branchenweiten industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie insbesondere die Entwicklung neuer Produkte von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. n Förderfibel für potentielle Investoren Eine Förderfibel zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung potentieller Investoren durch die Öffentliche Hand wurde durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam mit der FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen Sachsen-Anhalt neu aufgelegt. Das kompakte Nachschlagewerk soll den Unternehmen einen aktualisierten Überblick über Förderangebote, Unterstützungsleistungen und Ansprechpartner geben und listet zugleich aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Programme und Unterstützungsleistungen auf. Die Informationen werden ergänzt durch die Angebote der Landesinitiative NETWORK- KMU, die seit 2005 landesweit kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, indem sie die Erfahrungen und das Wissen von Wirtschaftsund Arbeitsmarktförderern unter einem Dach bündelt und weiterleitet. Interessenten können die Förderfibel im Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung, Dornbergsweg 2 in Wernigerode, beim RegioCoach Hans Kosubeck (kosubeck@network-kmu.de) abfordern. n Impressum Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon ( ) , pressestelle@kreis-hz.de Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, Wernigerode, Telefon ( ) , Fax ( ) , info@harzdruck.de, Internet: Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon ( ) Verteilung: Neuer Aufsichtsratsvorsitzender der HSB Wernigerode. Die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) hat seit dem 1. Juni einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden: Einstimmig wurde Peter Gaffert, Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode von den Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Peter Gaffert (53) ist bereits seit 2008 Mitglied im Aufsichtsrat der HSB und dort seit 2012 Stellvertreter des Vorsitzenden. Er tritt die Nachfolge von Dr. Michael Ermrich an, der zum 31. Mai aus dem Amt des Landrates des Landkreises Harz ausgeschieden ist. In einer Sondersitzung der Gesellschafter wurde der bisherige Amtsinhaber Landrat Dr. Michael Ermrich feierlich aus dem Amt verabschiedet und aufgrund seiner langjährigen, außerordentlichen Verdienste zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates ernannt. In den Ruhestand verabschiedet wurde der vom Land Sachsen-Anhalt in den Aufsichtsrat der HSB entsandte Ministerialdirigent Karl-Hermann Fahsel. Hans Kosubeck, RegioCoach für den Bereich Harz, stellt dem amtierenden Landrat Martin Skiebe die Neuauf lage der Förderfibel vor. Ralf Harms, Telefon ( ) Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, Halberstadt, Telefon ( ) , Fax ( ) Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler ( )

3 5 Martin Skiebe ist amtierender Landrat Im Rahmen seiner feierlichen Verabschiedung als Landrat übergab Dr. Michael Ermrich symbolisch den Staffelstab an Martin Skiebe. Ob er ihn behalten darf, wird die Wahl am 1. September zeigen, sagte der scheidende Landrat augenzwinkernd. Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Landrätin beziehungsweise eines neuen Landrates leitet Martin Skiebe als amtierender Landrat die Geschicke des Landkreises. Vertreten wird er im Verhinderungsfall durch Kreisverwaltungsdirektorin Heike Schäffer. n Kräftige Geldspritze für den Landkreis Harz Halberstadt. Die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) beteiligten auch in diesem Jahr den Landkreis Harz am positiven Geschäftsverlauf. ÖSA-Vorstandsvorsitzender Peter Ahlgrim übergab Ende Mai einen Euro-Scheck an Landrat Dr. Michael Ermrich. Der Landkreis Harz hatte im vergangenen Jahr eine niedrige Schadensquote, erklärte Ahlgrim den Geldsegen. Landrat Dr. Ermrich zeigte sich erfreut über die Finanzspritze. Bereits seit 1998 folgt die ÖSA mit der Rückvergütung ihrem Grundsatz, die Städte und Gemeinden am guten Geschäftsverlauf zu beteiligen. Wechsel an der Spitze des Bauordnungsamtes Halberstadt. Am 31. Mai wurde Dietmar Köhler, der langjährige Leiter des Amtes für Bauordnung und Kreisentwicklung, von Noch-Landrat Dr. Michael Ermrich, Baudezernent Martin Skiebe und seinen Kolleginnen und Kollegen in den wohlverdienten Vorruhestand verabschiedet. Mit Dietmar Köhler verließ einer der dienstältesten Amtsleiter der Kreisverwaltung sein Büro in der Friedrich-Ebert-Straße. Schadensprävention gemeinsam mit den kommunalen Verwaltungen bleibt für die ÖSA ein vorrangiges Anliegen, betonte Dr. Dieter Lerch vom kommunalen Geschäftsbereich der ÖSA. Hier haben wir gemeinsam weiter investiert, zum Beispiel in Einbruchmeldeanlagen. Einbruch-Diebstahlschäden waren im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt bei der Regulierung von Schadensfällen für den Landkreis Harz. n Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Harz und Börde hat ihre Arbeit aufgenommen Seit 1993 leitete er die Geschicke des Bauordnungsamtes des Landkreises Halberstadt. Nach der Kreisfusion 2007 übernahm Dietmar Köhler die schwierige Aufgaben, die drei Bauordnungsämter der Altlandkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zusammenzuführen und aus ihnen ein Amt, das Bauordnungsamt des Landkreises Harz zu machen. Nicht nur die Mitarbeiter fanden in ihm einen Vorgesetzten, der für alle Probleme stets ein offenes Ohr hatte. Er verstand es auch, Planer und Bauherren durch sein schier unergründliches Fachwissen und seine praktischen Erfahrungen zu überzeugen und eine allen Seiten gerecht werdende Lösung zu finden, wenn das aufgeworfene Problem lösbar war. Seine Mitarbeiter haben an ihrem Chef neben seinen fachlichen Qualitäten aber auch seine menschliche Wärme sowie seine ruhige und sachliche Art geschätzt. Katharina Floßmann ist seit dem 1. Juni 2013 neue Amtsleiterin des Bauordnungsamtes im Landkreis Harz begann sie ihre Tätigkeit im Bauverwaltungsamt des damaligen Landkreises Wernigerode. Ein Jahr später wechselte sie in das Bauordnungsamt, das sie von 2005 bis zur Fusion der Landkreise 2007 kommissarisch leitete. Die bis dahin reichlich gesammelten beruflichen Erfahrungen kamen ihr nicht nur in ihrer neuen Funktion als Abteilungsleiterin Baurecht im Landkreis Harz zugute, sie sind auch eine gute Ausgangsbasis für die nunmehr vor ihr stehenden neuen beruflichen Herausforderungen. n Am 3. Juni begann die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Harz und Börde am Standort Halberstadt mit ihrer Arbeit. Ab diesem Zeitpunkt können in den Landkreisen Harz und Börde alle Anfragen, Anliegen und Antragsstellungen zu Adoptionen an die Mitarbeiterinnen Christine Rütting und Peggy Hofmann gerichtet werden. Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstigen zur Adoptionsvermittlung anerkannten Organisationen. Ihr gesetzlicher Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Hinsichtlich der Vermittlung von Kindern aus dem Ausland gelten besondere Verfahrensvorschriften. Die Annahme als Kind erfolgt auf Antrag der Annehmenden durch Beschluss des Familiengerichtes. Vor Ausspruch einer Adoption eines Minderjährigen gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine fachliche Äußerung dazu ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Dies gilt auch für Verwandten- oder Stiefelternadoptionen. Mit folgenden Kontaktdaten stehen die Mitarbeiterinnen zur Verfügung: Landkreis Harz - Jugendamt - Sozialpädagogischer Fachdienst Adoptionsvermittlungsstelle Harz/Börde Friedrich-Ebert-Straße Halberstadt Dienstgebäude: Theaterstraße Halberstadt Ansprechpartnerinnen: Frau Rütting Frau Hofmann Telefon: 03941/ / Fax: 03941/ / Mail: christine.ruetting@kreis-hz.de peggy.hofmann@kreis-hz.de

4 7 Landkreise in Not Landkreis Harz hat Spendenkonto eingerichtet Angesichts der unermessliche Schäden, die das Rekordhochwasser auch in den Nachbarlandkreisen des Landkreises Harz angerichtet hat, ruft der amtierende Landrat Martin Skiebe die Bürgerinnen und Bürger des Harzkreises auf, mit Spenden einen Beitrag zur Linderung der Not der betroffenen Menschen zu leisten. Martin Siebe dankt in diesem Zusammenhang den zahllosen Helfern von Feuerwehr, THW und Hilfsdiensten sowie den Freiwilligen Helfern, die in den Hochwassergebieten im Einsatz waren und sind, für ihr uneigennütziges Engagement. Dort, wo das Wasser langsam abzieht, wird nunmehr das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar. Deshalb benötigen die Menschen gerade nach der Flut auch unsere finanzielle Unterstützung, wirbt der amtierende Landrat um Spenden. Mit gutem Beispiel voran gehen die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse der Berufsfachschule Kinderpflege der BbS Halberstadt. Sie haben an ihrer Schule in Böhnshausen eine spontane Spendenaktion für die Hochwasseropfer gestartet und ihre Mitschüler in den Pausen am 12. Juni mit frisch gebackenen Waffeln überrascht. Der dabei erzielte Erlös von 150 Euro geht auf s Spendenkonto. Geldspenden können auf das folgende Konto des Landkreises eingezahlt werden: Konto-Nummer BLZ Harzsparkasse Verwendungszweck Hochwasser 2013 Feierliche Einbürgerungen Der Landkreis Harz ist um sieben neue deutsche Staatsbürger reicher: Die drei Frauen, ein Mädchen und drei Männer kommen aus Vietnam und Bulgarien, wohnen seit vielen Jahren in Thale, Quedlinburg, Halberstadt und Hedersleben und haben seit dem 11. Juni die deutsche Staatsangehörigkeit. Aus den Händen des amtierenden Landrates Martin Skiebe erhielten sie im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landratsamt ihre Einbürgerungsurkunden. Sehr unterschiedliche Lebenswege haben die neuen Kreisbürger bis zur ihrer Einbürgerung zurück gelegt. Minh Hang Mattisseck folgte ihrem Ehemann aus Vietnam nach Deutschland und lebt heute mit ihrer Familie in Thale. Der 20jährige Duc Anh Mai Phan ist hingegen bereits in Quedlinburg geboren. Er studiert gegenwärtig in Leipzig Architektur. Die in Sofia geborene Vajolet Peneva wohnt seit 1979 in Halberstadt und ist als Kontrabassistin am Theaterorchester vielen Musikfreunden bekannt. Ebenfalls aus Bulgarien stammen Dimitar Douchkov und seine Ehefrau Hristina Douchkova, die mit ihren Kindern Konstantin und Elisa jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Während die Mutter zurzeit Hausfrau ist und die Tochter noch die Schule besucht, ist Vater Dimitar seit 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung tätig, Sohn Konstantin studiert an der juristischen Fakultät der der Martin-Luther-Universität in Halle. Die Familie lebt in Hedersleben. n Katastrophenschützer aus dem Landkreis Harz im Kampf gegen die Hochwasserfluten In Spitzenzeiten waren täglich bis zu 170 Frauen und Männer aus 6 Fachdienst-Einheiten des Katastrophenschutzes des Landkreises Harz sowie weitere Einsatzkräfte des THW Halberstadt und Quedlinburg in den Hochwassergebieten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg im Einsatz. So leisteten die Einheiten der Fachdienste Brandschutz Ost und West mit ihrer Technik anfangs vor allem bei der Sicherung von Deichen in den Regionen um Halle und Calbe und danach beim Abpumpen der Wassermassen im Magdeburger Hafen und am Umspannwerk in Rothensee unermüdliche Hilfe. Der Fachdienst Logistik sorgte in Halle und in Magdeburg für die Versorgung der zahlreichen Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer. Die Fachdienste Sanität und Betreuung haben Kräfte des DRK Halberstadt/ Quedlinburg und Wernigerode, des ASB Quedlinburg und Halberstadt, der Malteser Ostharz (Sanität) und der DLRG Benneckenstein und Wernigerode (Betreuung) in die Krisenregionen geschickt. Die Kameradinnen und Kameraden dieser Hilfsorganisationen unterstützen die Evakuierungsmaßnahmen und die Betreuung der Evakuierten vor Ort und waren auch für die medizinische Betreuung der Einsatzkräfte zuständig. Unterstützung bei der Evakuierung der Bevölkerung aus den überschwemmten Gebieten leisteten auch die Kameraden der DLRG Halberstadt und Benneckenstein, die im Rahmen des Fachdienstes Wasserrettung auch zur wasserseitigen Deichkontrolle eingesetzt waren. Angespannte Tage mit zusätzlichen Aufgaben brachte die Hochwassersituation ebenso für die Kolleginnen und Kollegen der Einsatzleitstelle des Landkreises, die die Hilfeleistungsersuchen bearbeiteten, und des zuständigen Fachamtes, die als Untere Katastrophenschutzbehörde die Arbeit der angeforderten Fachdienste koordiniert haben und für alle Sorgen und Nöte der Einsatzkräfte Ansprechpartner waren. Georg Türke, Leiter des Ordnungsamtes und des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und Kreisbrandmeister Kai-Uwe Lohse danken allen Helfern für ihre großen Einsatzbereitschaft. Sie haben rund um die Uhr Höchstleistungen vollbracht und sind oftmals bis an die eigenen Leistungsgrenzen gegangen, um den Betroffenen zu helfen und die riesigen Schäden der Flutkatastrophe einzudämmen. Ein besonderer Dank geht aber auch an die Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten während der Einsätze über längere Zeit von der Arbeit frei gestellt haben, und nicht zuletzt an die Angehörigen der Einsatzkräfte. n Landkreis sucht Interessenten für FÖJ Der Landkreis Harz bietet jungen Menschen, die an Natur- und Umweltschutz interessiert sind, die Möglichkeit an, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in der Unteren Naturschutzbehörde im Zeitraum vom 1. September 2013 bis 31. August 2014 durchzuführen. Dieses besondere Angebot richtet sich an junge Menschen, die nicht nur über Naturschutz lesen oder sprechen wollen, sondern ihn in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auch umsetzen wollen. An einem FÖJ Interessierte sollten zwischen 18 und 26 Jahren alt sein und eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Pkw der Klasse B bzw. 3 besitzen. Der zukünftige FÖJler wird in der Landschaftspflegegruppe zum Einsatz kommen. Weiterführende Informationen gibt es in der Geschäftsstelle Halberstadt der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd), Westendorf 26 (Tel /5652-0) bzw. unter Ansprechpartner im Umweltamt des Landkreises ist Axel Schmidt von der Unteren Naturschutzbehörde, Tel / Bewerbungen sind entweder an die Geschäftsstelle der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) oder an das Umweltamt im Landkreis Harz zu richten.

5 9 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil INHALT A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Seite 9 Seite 11 Vertrag zur Errichtung und Führung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle 3. Änderung der Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN D. SONSTIGE MITTEILUNGEN Seite 11 Hinweise des Veterinäramtes für Geflügelhalter E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN Seite 12 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Seite 13 Amtliche Wahlbekannmachung Seite 13 Amtliche Wahlbekannmachung Seite 13 Amtliche Wahlbekannmachung Seite 14 Stellenausschreibung Landrätin / Landrat Seite 14 Sitzübergang Kreistag A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Vertrag zur Errichtung und Führung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gemäß 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG in der Fassung vom 22. Dezember 2001 (BGBl I S. 354) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) in Verbindung mit 3 ff. GKG LSA in der Fassung vom (GVBl. LSA S. 81) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68) Der Landkreis Börde vertreten durch den Landrat, Herrn Hans Walker und der Landkreis Harz vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. Michael Ermrich schließen folgenden Vertrag: 1 Vertragsgegenstand (1) Die Vertragspartner errichten und betreiben eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle gemäß 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG. Sie führt den Namen Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Börde und Harz. (2) Die örtliche Zuständigkeit und die Gesamtverantwortung der Vertragspartner für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bleiben hiervon unberührt. 2 Aufgaben Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der beteiligten Gebietskörperschaften nimmt die Aufgaben im Bereich der Adoptionsvermittlung wahr. Hierzu gehören vorrangig die Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Vermittlung ( 7 AdVermiG) und die Adoptionsbegleitung ( 9 AdVermiG). Einzelheiten ergeben sich aus der diesem Vertrag zugrunde liegenden Konzeption, die als Anlage Bestandteil des Vertrages ist. 3 Aufgabenwahrnehmung (1) Der Landkreis Börde überträgt und der Landkreis Harz übernimmt die Aufgaben gemäß 2 dieses Vertrages. Der Landkreis Harz stellt für die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle das notwendige vereinbarte Fach- und Leitungspersonal und die für einen ordnungsgemäßen Betrieb benötigten Sachmittel zur Verfügung. (2) Der Landkreis Harz gewährleistet, dass die nach 2 Abs. 1 AdVermiG erforderliche Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. (3) Grundlage der Tätigkeit in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ist eine schriftliche Konzeption, die von allen Vertragspartnern mitgetragen wird und als Anlage Bestandteil des Vertrages ist. (4) Die eingesetzten Fachkräfte erfüllen die Vorgaben des 3 AdVermiG. (5) Personen, die den Fachkräften fachliche Weisungen erteilen, erfüllen ebenfalls die Fachkraftvoraussetzung. (6) Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle hält so viel Personal vor, wie zur Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich ist. Das 4-Augen-Prinzip ist anzuwenden. Die Anzahl von zwei Fachkräften zu je 60 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft darf nicht unterschritten werden. Zum Vertragsabschluss werden von den Vertragspartnern zwei Fachkräfte mit Teilzeitbeschäftigung (zur Zeit 24 Wochenstunden) als ausreichend betrachtet. Die Eingruppierung der Fachkräfte erfolgt in die Entgeltgruppe S 12 TVöD (TV Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst). Der Landkreis Harz stellt den erforderlichen Anteil für Leitungsaufgaben zur Verfügung. Eine Änderung der Anzahl der Fachkräfte ist in den nach 5 Abs. 2 dieses Vertrages jährlich stattfindenden Beratungen einvernehmlich zu beschließen. Die Übernahme einzelner Mitarbeiter anderer öffentlicher Träger bedarf eines gesonderten Personalüberleitungsvertrages, dem beide Vertragspartner zustimmen müssen. 4 Sitz der Adoptionsvermittlungsstelle Sitz der Adoptionsvermittlungsstelle ist Halberstadt. Adresse: Landkreis Harz Jugendamt Friedrich-Ebert-Str Halberstadt Sollte es im Verlauf der Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle zu einer dezentralen Organisation kommen, sind die Außenstellen zu benennen. 5 Dienst- und Fachaufsicht (1) Die Leiterin des Sozialpädagogischen Fachdienstes des Jugendamtes am Sitz der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle übt die Dienstund Fachaufsicht über die Mitarbeiter/-innen der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle aus. (2) Die Jugendamtsleitung des LK Harz und die Leitung des FD Jugend des LK Börde beraten jährlich auf der Grundlage des Tätigkeitsberichtes der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für das Vorjahr, der bis zum des laufenden Jahres vorzulegen ist, über deren Tätigkeit.

6 10 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil 6 Datenschutz und Aktenverwaltung (1) Das Adoptionsvermittlungsgesetz gilt gemäß 68 Pkt. 12 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches. Demnach gelten für die Adoptionsvermittlung grundsätzlich die Datenschutzvorschriften des SGB X. (2) Spezifische Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse sind ausschließlich in 9d AdVermiG geregelt. (3) Die Datenschutznormen des SGB VIII sind immer dann zu beachten, wenn im Rahmen der Adoptionsvermittlung Aufgaben nach dem SGB VIII wahrgenommen werden. (4) Abgeschlossene Vermittlungsakten verbleiben in den Archiven am jeweiligen Sitz der bisherigen Adoptionsvermittlungsstellen. Für Aufgaben gemäß 9b AdVermiG werden die Vermittlungsakten der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Laufende Vermittlungsakten werden in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle geführt. Durch die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle abgeschlossene Vermittlungsakten werden an deren Sitz archiviert. 7 Kostenerstattung (1) Der Landkreis Börde erstattet dem Landkreis Harz die für die Errichtung sowie den regelmäßigen und ordnungsgemäßen Betrieb der Adoptionsvermittlungsstelle erforderlichen anteiligen Kosten quartalsweise nach Rechnungslegung. Gegenstand der Kosten sind die Personal-, Sach- und Gemeinkosten auf der Grundlage des jeweiligen aktuellen KGSt-Berichtes Kosten eines Arbeitsplatzes. (2) Personalkosten sind die Aufwendungen für die erforderliche Anzahl von Fachkräften. Zu Vertragsbeginn werden zwei Fachkräfte zu je 0,6 vbe vorgehalten. Der Landkreis Börde erstattet den Anteil i.h.v. 0,6 VZÄ. Es erfolgt eine regelmäßige Fortschreibung des aktuellen und erforderlichen Personalbedarfs unter Beachtung der Ergebnisse der Beratungen nach 5 Abs. 2 dieses Vertrages, ebenso des dem Landkreis Börde zuzurechnenden Anteils (3) Die Erhebung der Gemeinkosten erfolgt durch einen 20 % -igen Zuschlag auf die anteilig zu erstattenden Personalkosten gem. Absatz 2. Damit abgegolten sind auch die amtsinternen Leitungsanteile. (4) Die Ermittlung der Sachkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Empfehlung der KGSt zur Sachkostenpauschale für einen Büroarbeitsplatz mit IT. Der zu erstattende Anteil bemisst sich aus der Anzahl der vorzuhaltenden Büroarbeitsplätze für das nach 3 Absatz 6 erforderliche Fachpersonal sowie dem in Absatz 2 festgelegten Anteil an Personalkosten. (5) Eingenommene Gebühren und Auslagen fallen der die Aufgaben wahrnehmenden Gebietskörperschaft zu und sind kostenmindernd zu berücksichtigen. 8 Beitrittsverfahren Andere Träger der öffentlichen Jugendhilfe können diesem Vertrag beitreten, soweit 2 Abs. 1 AdVermiG nicht entgegensteht. Der Beitritt ist allen Vertragsparteien gegenüber schriftlich zu erklären. Über den Beitritt entscheiden diese einvernehmlich. Er bedarf der Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des 14 GKG LSA zur Änderung von Zweckvereinbarungen analog einzuhalten. 9 Kündigung (1) Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Die Kündigung ist unter Wahrung einer Frist von zwölf Monaten zum eines jeden Jahres möglich und muss allen Vertragsparteien gegenüber schriftlich erklärt werden. (2) 59 SGB X (Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen) bleibt hiervon unberührt. (3) Bei mehr als zwei Vertragsparteien: Der Austritt einer Vertragspartei führt nicht zur Auflösung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle. (4) Über die Kündigung ist die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes von der kündigenden Vertragspartei zu informieren. 10 Änderungen dieses Vertrages Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen. Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungspflicht ergeben sich aus dem GKG LSA. 11 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. (2) Die unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt werden, die dem Gewollten unter Beachtung der Zielsetzung des Adoptionsvermittlungsgesetzes am nächsten kommt. 12 Inkrafttreten/Geltungsdauer Der Vertrag tritt nach Erteilung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung und nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen am in Kraft. Zweckvereinbarung gemäß 3 GKG-LSA zwischen dem Landkreis Harz und dem Landkreis Börde über die Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle Zu der mit Bericht vom vorgelegten Zweckvereinbarung ergeht folgender Bescheid: 1. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Harz und dem Landkreis Börde über die Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle wird genehmigt. 2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Begründung: I. Mit Bericht vom legte der Landkreis Harz die Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle zur Genehmigung vor. Mit der Zweckvereinbarung überträgt der Landkreis Börde dem Landkreis Harz die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Beschlüsse der Kreistage liegen wie folgt vor: Landkreis Harz Beschluss-Nr.: KT I/ 4609 vom: Landkreis Börde Beschluss-Nr.: 878/51/2012 vom: II. Gemäß 3 Abs. 3 Satz 1 GKG-LSA bedarf die Zweckvereinbarung der Genehmigung, soweit damit gesetzlich zugewiesene Aufgaben des eigenen oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfüllt werden sollen. Dies ist vorliegend der Fall. Für die Erteilung der Genehmigung einer Zweckvereinbarung bin ich gem. 3 Abs.3, 4 i. V. m. 17 Abs. 1 Nr. 2 GKG zuständig. Bei der Adoptionsvermittlung handelt es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, so dass die Zweckvereinbarung einer Genehmigung bedarf. Handelt es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, so entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Fachaufsichtsbehörde über die Genehmigung nach pflichtgemäßem Ermessen.

7 11 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil Nach 2 Abs. 1 Satz 3 können Jugendämter benachbarter Kreise mit Zustimmung der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes eine gemeinsame Adotionsvermittlungsstelle errichten. Voraussetzungen zur Errichtung einer gemeinsamen Vermittlungsstelle sind nicht im Gesetz vorgeschrieben. Die fachlichen Voraussetzungen, insbesondere zur Qualifikation des Personals, sind erfüllt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass die Zweckvereinbarung nicht gegen materielles Recht verstößt und die Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden. Mithin ist die Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle zu genehmigen. III. Die Kostenentscheidung beruht auf 2 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom (GVBl. LSA S. 154), in der zurzeit gültigen Fassung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) erhoben werden. Im Auftrag gez. Otto 3. Änderung der Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode vom (Verbandssatzung) Auf der Grundlage der 6, 8, 14 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 81), in Ver-bindung mit 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 383), den 15 und 16 über Kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz EigBG) vom (GVBl. S. 446), den 78 und 79 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) (GVBl. LSA S. 492) sowie 47 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom (GVBl. LSA S. 334) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende 3. Änderung der Satzung beschlossen: Artikel 1 3 Aufgaben des Verbandes Der Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Der Verband erfüllt die öffentliche Aufgabe bzw. den Aufgabenteil der Abwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet, soweit dies die zentrale Beseitigung des Schmutzwassers, des in Kleinkläranlagen fallenden Fäkalschlamms und des in abflusslosen Sammelgruben anfallenden Fäkalabwassers sowie die Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen und die Beseitigung sonstiger Abwässer betrifft und soweit ihm diese von den Gemeinden übertragen ist. Der Verband erfüllt die öffentliche Aufgabe der Trinkwasserversorgung, soweit ihm diese von den Gemeinden übertragen ist. Der Verband erfüllt die Teilaufgabe der Reinigung der Straßenabläufe für die Gemeinden im Sinne des Straßengesetzes, soweit ihm diese von den Gemeinden übertragen ist. Die Absätze 1, 2, und 4 bis 9 bleiben unverändert bestehen. Artikel 2 23 Inkrafttreten Die 3. Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode tritt nach ihrer Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz mit dem Tage nach der Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde in Kraft. Wernigerode/OT Silstedt, den Witte Verbandsgeschäftsführer Genehmigungsvermerk der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde vom Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit genehmige ich gemäß 14 (2) GKG LSA die von der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode auf der Sitzung am beschlossene 3. Änderung der Satzung des Wasserund Abwasserverbandes Holtemme-Bode. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. Fabian D. Sonstige Mitteilungen Hinweise des Veterinäramtes für Geflügelhalter Jeder Halter von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) ist verpflichtet, diese, sowohl dem Amt für Veterinärwesen als auch der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben, weder direkt noch indirekt (über durch Wildvögel verschmutztes Futter, Oberflächenwasser, Einstreu u. a. Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann). Es ist nicht zulässig, Küchen- und Speiseabfälle sowie selbst produzierte Eier an Geflügel zu verfüttern. Hühner- oder Truthühnerbestände sind regelmäßig gegen die Newcastle- Krankheit impfen zu lassen und diese Impfung ist zu dokumentieren. Nur nachweislich geimpfte Tiere dürfen in einen Bestand verbracht oder eingestellt werden. Werden ausschließlich Enten und/ oder Gänse gehalten, sind 60 dieser Tiere vierteljährlich virologisch auf Geflügelpest zu untersuchen. An Stelle der Untersuchung können Enten und Gänse zusammen mit einer festgelegten Anzahl von Hühnern oder Puten gehalten werden. Dies ist dem Amt für Veterinärwesen unverzüglich anzuzeigen. Verendete Tiere müssen fachgerecht durch die Firma SecAnim entsorgt und bis zur Abholung vor unbefugtem Zugriff durch Menschen und Tiere geschützt aufbewahrt werden. Ein Merkblatt zur Geflügelhaltung sowie sämtliche Formulare sind beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz verfügbar.

8 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil E. Wahlbekanntmachungen Wahlkreis 68 - Harz Der Kreiswahlleiter Wahlbekanntmachung Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Allgemeines 1. Gemäß 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1255), in Verbindung mit 18 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1501), fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am möglichst frühzeitig einzureichen. Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 68 - Harz - sind beim Kreiswahlleiter Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt schriftlich einzureichen. Die Einreichungsfrist endet gemäß 19 BWG am , 18 Uhr (69. Tag vor der Wahl). Das Kreiswahlbüro ist unter der Telefonnummer (03941) , der FAX-Nummer (03941) sowie unter der -Adresse kreiswahlbuero@kreis-hz.de erreichbar. 2. Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge von Parteien und wahlberechtigten Personen eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als Partei einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Hierzu müssen die Parteien spätestens am 97. Tag vor der Wahl, dem bis 18 Uhr, dem Bundeswahlleiter (Der Bundeswahlleiter, Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben ( 18 Abs. 2 Satz 1 BWG). Die Beteiligungsanzeige muss den in 18 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 BWG entsprechen. Danach ist erforderlich: 2.1 die Angabe des satzungsgemäßen Namens (gegebenenfalls auch Kurzbezeichnung) der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, 2.2 die persönliche und handschriftliche Unterzeichnung der Anzeige von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter; hat die Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes, 2.3 die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes. 2.4 Nachweise, die eine Prüfung der Parteieigenschaft nach 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1748), durch den Bundeswahlausschuss ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige gemäß 18 Abs. 2 BWG beim Bundeswahlleiter einzureichen ist, unabhängig davon, ob eine Partei Unterlagen nach 6 Abs. 3 Parteiengesetz beim Bundeswahlleiter hinterlegt hat. Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 sind auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter eingestellt. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die einzuhaltenden Fristen nur gewahrt sind, wenn die einzureichenden Unterlagen rechtzeitig in Schriftform vorgelegt werden. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn die einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und beim zuständigen Wahlorgan im Original vorliegen. Durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gilt die Schriftform nur in den verordnungsrechtlich zugelassenen Ausnahmefällen als gewahrt (siehe 27 Abs. 1, 37 Abs. 1 und 42 Abs. 1 BWO). 1. Einreichung, Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge ( 18, 20 BWG, 34 BWO) 1.1 Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Einzelbewerbern, die keine Parteibewerber sind, eingereicht werden. Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. 1.2 Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten: den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Beruf oder Stand und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( 20 Abs. 4 BWG) deren Kennwort. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als Erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als Zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson ( 22 BWG). 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Wenn eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation hat, ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächst niedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt, die wiederum von mindestens drei Mitgliedern dieser Vorstände, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet ist. 1.4 Kreiswahlvorschläge der in 18 Abs. 2 BWG genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen ( 20 Abs. 2 Satz 2 BWG). 1.5 Andere Kreiswahlvorschläge, die nicht von Parteien eingereicht werden, müssen ebenfalls von mindestens 200 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Bei diesen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. 1.6 Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO zu erbringen. Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat sie mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre Unterschrift auf allen weiteren Kreiswahlvorschlägen ungültig. Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung der Formblätter sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 35 Abs. 2 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 824,825), eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem

9 13 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil bei Parteien deren satzungsgemäßer Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Die Parteien haben außerdem die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitgliederversammlung oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach 21 BWG zu bestätigen. 1.7 Dem Kreiswahlvorschlag sind folgende Unterlagen beizufügen: die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 15 zur BWO), eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 zur BWO). Für Bewerber, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der unterzeichnenden Personen (Anlage 14 zur BWO), sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises unterzeichnet sein muss Bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien sind außerdem einzureichen: a) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 17 zur BWO), im Falle eines Einspruchs nach 21 Abs. 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach 21 Abs. 6 Satz 2 BWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 18 zur BWO), b) eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (Anlage 15 zur BWO). Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind beim Kreiswahlleiter unter v.g. Anschrift kostenfrei erhältlich. 2. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen ( 23 und 24 BWG) 2.1 Ein Kreiswahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 200 wahlberechtigten Personen unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der unterzeichnenden Personen durch eine von ihnen persönlich und handschriftlich vollzogene Erklärung zurückgenommen werden. 2.2 Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am (69. Tag vor der Wahl), Uhr, können Kreiswahlvorschläge grundsätzlich geändert werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Kreiswahlvorschläge nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das Bewerberaufstellungsverfahren nach 21 BWG braucht nicht eingehalten zu werden, der Unterschriften nach 20 Abs. 2 und 3 BWG bedarf es nicht. Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages ist jede Änderung ausgeschlossen. 3. Zulassung der Kreiswahlvorschläge Der Kreiswahlausschuss entscheidet am über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Die Entscheidung wird in der Sitzung des Kreiswahlausschusses bekannt gegeben. Gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss (Landeswahlleiter, Halberstädter Str. 2/ am Platz des 17. Juni, Magdeburg) eingelegt werden. Halberstadt, Dr. Ermrich Amtliche Wahlbekanntmachung Gemäß 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 wird hiermit bekanntgegeben, dass anlässlich der am 1. September 2013 stattfindenden Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Harz Frau Frau Heike Schäffer Susann Arnhold-Wind Friedrich-Ebert-Straße 42 Friedrich-Ebert-Straße Halberstadt Halberstadt zur Kreiswahlleiterin zur Stellvertretenden Kreiswahlleiterin durch Beschluss des Kreistages Harz vom berufen wurden. Halberstadt, Dr. Ermrich Landrat Amtliche Wahlbekanntmachung Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am die Wahltermine für die Wahl der Landrätin/des Landrates bestimmt. Gemäß 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 mache ich hiermit folgendes bekannt: 1. Wahltag ist der 1. September 2013, 2. die Stichwahl findet am 22. September 2013 statt, 3. die Wahlzeit dauert von 8.00 bis Uhr. Bewerbungen um das Amt der Landrätin/des Landrates sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Der Kreistag des Landkreises Harz hat gemäß 30 Abs. 1 KWG LSA beschlossen, den Termin des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen auf den 06. August 2013 festzusetzen. Gemäß 38 a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 weise ich hiermit darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung gegenüber dem Landkreis eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b abzugeben. Halberstadt, Schäffer Kreiswahlleiterin Amtliche Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Harz am Nach 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom ist für das Wahlgebiet Landkreis Harz ein Wahlausschuss zu bilden. Ich habe auf der Grundlage des 4 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom in der zur Zeit geltenden Fassung entschieden, dass dem Kreiswahlausschuss vier Beisitzer angehören. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen

10 14 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden ( 10 Abs. 1 KWG LSA). Ich fordere hiermit alle im Wahlgebiet des Landkreises Harz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes Beisitzer/-innen sowie ihre Stellvertreter/-innen vorzuschlagen. Gemäß 4 Abs. 1 KWO LSA weise ich auf folgendes hin: Die Beisitzer des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Die 28 bis 30 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) gelten entsprechend. Zu Beisitzern des Wahlausschusses können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts bestimmt werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen. Ein Bediensteter des Landkreises kann auch dann zu einem Beisitzer berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Wahlbewerber können ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Ablehnung der Übernahme eines Ehrenamtes oder das Ausscheiden aus einem Ehrenamt richten sich nach 29 der GO LSA und 21 LKO LSA. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt entsprechend 13 Abs. 3 Ziffern 1 bis 7 KWG LSA vor. Ich bitte die Vorschläge bis 15. Juli 2013 unter Angabe des Namens, Vornamens, der Wohnanschrift und ggf. telefonischen Erreichbarkeit der betreffenden Personen bei der Kreiswahlleiterin, Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt einzureichen. Sofern vom Vorschlagsrecht innerhalb der Frist kein Gebrauch gemacht wird, besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung. Halberstadt, Schäffer Kreiswahlleiterin Stellenausschreibung Für den im Südwesten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gelegenen Landkreis Harz ist die hauptamtliche Stelle der Landrätin / des Landrates im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stellenausschreibung erfolgt, da der derzeitige Landrat vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien des Landkreises die Entwicklung des Landkreises Harz zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Erwartet wird die Bereitschaft, die Interessen des Landkreises Harz nachhaltig innerhalb und außerhalb des Landkreises zu vertreten sowie die Fähigkeit, den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen. Wünschenswert sind vielseitige Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Der Landkreis Harz hat rund Einwohner und verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches, wissenschaftliches und kulturelles Potential sowie eine moderne Infrastruktur. Kreissitz ist die Stadt Halberstadt. Weitere Informationen zum Landkreis sind im Internet unter de zu finden. Die Wahl der Landrätin/des Landrates findet am 1. September 2013 statt, eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22. September Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harz (Direktwahl). Die Landrätin/der Landrat ist Beamte/Beamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Amt der Landrätin/des Landrates in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft. Wählbar zur Landrätin/zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die v.g. Regelungen hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Landrätin / des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung. Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Die Bewerbung für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat muss gemäß 48 Abs. 1 Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerberinnen/Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des 21 Abs.10 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für die Bewerberin/den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach 24 KWG LSA abgegeben wurde. Weitere Auskünfte, Formblätter für Unterstützungsunterschriften, Muster der Anlage 8 b der KWO LSA und weitere für die Bewerbung notwendigen Vordrucke können kostenfrei vom Kreiswahlbüro unter u.a. Anschrift oder über kreiswahlbuero@kreis-hz.de abgefordert werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am 06. August 2013, Uhr. Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurück genommen werden. Bewerbungen um die Stelle der Landrätin/des Landrates sind schriftlich unter Angabe des Kennwortes Landrätin/Landrat zu richten an Landkreis Harz Kreiswahlleiterin Friedrich-Ebert-Straße Halberstadt Amtliche Bekanntmachung über Sitzübergang im Kreistag des Landkreises Harz Gemäß 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in den z. Z. geltenden Fassungen gebe ich Folgendes bekannt: Das Mitglied des Kreistages, Herr Erwin Harz (Sozialdemokratische Partei Deutschlands- SPD) aus dem Wahlbereich 05, hat sein Mandat niedergelegt. Der Kreistag hat das Ausscheiden aus dem Kreistag in seiner Sitzung am festgestellt. Gemäß dem vom Kreiswahlausschuss zur Wahl des Kreistages am festgestellten Ergebnis geht der Sitz des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) auf den Bewerber des Wahlbereiches 05 Herrn Bernd Minnich über, da die nächst festgestellte Bewerberin das Mandat abgelehnt hat. Halberstadt, Schimrosczyk Kreiswahlleiterin

11 15 Verborgene Schätze an der Straße der Romanik Die Suche hat begonnen! Gemeinde Huy. In der Leaderregion Rund um den Huy gibt es vier Stationen der Straße der Romanik: die Westerburg, die Huysburg, sowie die Städte Osterwieck und Halberstadt. Doch was gibt es neben diesen Punkten zu sehen? Diese verborgenen Schätze entlang der Straße der Romanik sollen im Rahmen eines Kooperationsprojektes zusammen mit vier weiteren Leaderregionen analysiert und in einer Informationsbroschüre präsentiert werden. Zu einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 21. Mai in der Klosterkirche Groß Ammensleben waren interessierte Bürger eingeladen, um sich ausführlich über das Projekt zu informieren (Foto). Kunsthandwerkerhof Alte Pfarre Neudorf hat altes Handwerk neu entdeckt: 134 Jahre Musterwalzentechnik Harzgerode. Beim Restaurieren des denkmalgeschützten Pfarrhauses wollte ich mal etwas Neues ausprobieren. In unserem Harzgeröder Heimatverein ist ein ehemaliger Malergeselle, der noch alte Musterwalzen besitzt. Mit ihm setzte ich mich in Verbindung und lieh mir einige Rollen und ein Walzengerät aus. Doch es wollte nicht so richtig funktionieren. Meine letzte Rettung war Frau Hannelore Große aus Neudorf. Sie war mir beim Lösen von historischen Problemen schon oft eine große Hilfe und so war es auch dieses Mal. Sie besaß von ihrem Vater noch ein Gerät mit 2 Musterwalzen. Anstatt zu tapezieren, benutzte er lieber diese Walzen und hatte damit gute Erfahrungen gemacht. Die Musterwalzentechnik hat eine über 130jährige Tradition wurde der erste Handdruckapparat mit Selbstfärbung von Carl Longjaloux in Elberfeld zum Patent angemeldet. In der Mitte des 19. Jahrhunderts lösten die damals neuartigen Geräte die bis dahin gebräuchlichen Schablonentechniken ab. Nach dem 2. Weltkrieg war diese Technik vor allem als Tapetenersatz sehr beliebt, weil Tapeten zu teuer und in feuchten Räumen eher problematisch waren. Die Straße der Romanik mit ihren Stationen bildet den roten Faden, der sich durch die fünf Leaderregionen der Region zieht. Insgesamt sollen die Gäste und Bewohner der Region so auf die vielen Schätze, Geschichten und Sehenswürdigkeiten zwischen den einzelnen Punkten der Straße der Romanik neugierig gemacht werden. Ziel des gemeinsamen Projektes ist es, die weißen Flächen zwischen den Stationen mit Leben zu füllen, interessante Angebote zu entwickeln und den Tourismus in der Region zu fördern. Weitere Ziele sind die Schaffung eines Mehrwertes für die Region durch die Aktivierung interner Potenziale, die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Region sowie des Besuchswertes und der Erhöhung des Nutzens für die angeschlossenen Stationen der Straße der Romanik. Weitere Informationen zur Leaderregion Rund um den Huy sowie zu den einzelnen Projekten erhalten Sie unter n Text und Foto: Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft Neue Erlebniskarte für das Selketal Die Leaderregion Nordharz liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Harz und umfasst den ländlichen Raum des nordöstlichen Harzvorlandes und den Unterharz rund um das landschaftlich besonders reizvolle Selketal. Natürlich - aktiv, gesund und entspannt ist das Leitbild für die Leaderregion Nordharz. Seit 2009 werden über die Lokale Aktionsgruppe Nordharz Projekte rund um das Selketal gefördert und umgesetzt. Die vielen Projekte sind dabei nicht nur für die Menschen vor Ort interessant, sondern es besteht auch ein landesweites Interesse an der Entwicklung des ländlichen Raumes. In einer neuen Erlebniskarte werden die geförderten Projekte rund um das Selketal präsentiert und laden zu einem Besuch ein. Die Karte liegt sowohl bei den Kommunen als auch in vielen touristisch relevanten Anlaufstellen in der Region aus. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Karte unter zu bestellen. n Mitte der 50iger Jahre erlebte die Musterwalzentechnik noch einmal eine Konjunktur. Aus Kostengründen (rare Pigmente) wurde auf hellen Leimfarbenanstrichen dunkler gewalzt. Die damals modernen abstrakten Muster konnte man gut zweifarbig übereinander rollen. Bis in die 80iger Jahre benutzte man u. a. in Thüringen und in einigen ländlichen Gebieten zur Anfertigung von Treppenhaussockeln und zur Innendekoration die Musterwalzentechnik. Der Musterkatalog 1979 des VEB Schablonenfabrik Dresden dokumentiert eine Produktion von insgesamt 2151 Designs, darunter 10 Holzmaserierungswalzen wurden die letzten Musterwalzen in einer Budapester Manufaktur von Hand geschnitzt. Seit dem Siegeszug der Tapete Mitte des 20. Jahrhunderts mussten sich die Handdruckapparate mit Selbstfärbung dann ebenfalls mit dem Dasein als Museumsstücke abfinden. Doch der nostalgische Charme dieser liebenswerten Handwerkstechnik hat sich mittlerweile wieder einen beachtlichen Liebhaberkreis erobert. Der Musterwalzendruck eignet sich hervorragend zur Herstellung von Filmkulissen, aber auch in der modernen Auffassung von Wohnen, Arbeiten und Kommunizieren werden mit dieser fast vergessenen Technik Akzente gesetzt. Die freie Kombination von Farben und Strukturen ermöglicht dem gestaltenden Handwerker einen unerschöpflichen Spielraum. Im Verbandsblatt der Maler und Lackierer 2012 stellt Hans Jürgen Rönicke (Jahrgang 1936 ) fest, dass sich seit 20 Jahren ein großes Defizit an gestalterischen Fähigkeiten auftut. Das Wissen um Flächenaufteilung, Farbwirkung und das Beherrschen dekorativer Techniken wie Schablonieren, Masserieren, Wickeln,Bänder und Strichziehen ist heute nicht mehr vorhanden. Mit der Wiederbelebung der Walzentechnik wird es gelingen, dieser Entwicklung Trends entgegen zu setzen, die schön und preiswert sind. Wer sich dafür interessiert, hat die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung zu setzen und für das Überlassen von alten Malerwalzen und Rollgeräten sind wir sehr dankbar, denn so können wir uns weiter in die Materie vertiefen, dieses Stück Kunstepoche nachzuempfinden und weiterzugeben. n Jörg Büchel Kunsthandwerkerhof Alte Pfarre Neudorf (Tel /74698)

12 17 Harzer Landwirtschaftsfest in Reinstedt Reinstedt. Traditionell findet am letzten Sonntag im Juni auf dem Gelände des Reitclubs im Ortsteil Reinstedt der Stadt Falkenstein/Harz die größte Leistungsschau der Landwirtschaft im südlichen Sachsen-Anhalt statt. Kreisstadt lädt zum 5. Bürgerbrunch ein Halberstadt. Auch in diesem Jahr lädt die Kreisstadt wieder Familien, Vereine, Unternehmen, Einzelpersonen und andere Interessierte ein, um gemeinsam am Sonntag, dem 14. Juli, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr mitten im Zentrum vor dem Rathaus der Stadt zu frühstücken, zu plaudern und Spaß zu haben. So werden auch in diesem Jahr am 30. Juni ab 9 Uhr wieder tausende Besucher zum inzwischen 16. Harzer Landwirtschaftsfest erwartet. Zu den Höhepunkten zählen die 3. Bundesschau der Rasse Rotes Höhenvieh und der 20. Haflingertag der Interessengemeinschaft Haflinger im Land Sachsen-Anhalt. Natürlich lohnen auch die traditionelle Fohlenschau des Pferdezuchtvereins Ostharz sowie die hochkarätigen Schauen des Landesschafzuchtverbandes, der Geflügel- und Kleintierzüchter und des Mitteldeutschen Schweinezuchtverbandes einen Besuch. Bei einer umfangreichen Landtechnikschau werden Neuheiten aus dem Bereich des Landmaschinenbaus sowie der Garten- und Kommunaltechnik zu sehen sein. Daneben zeigen die Schlepperfreunde Mehringen mit ihren historischen Fahrzeugen die Landtechnik der guten alten Zeit. Ein Bauernmarkt mit rund 80 Anbietern aus der Region lockt die Besucher zwischen Stände und Buden. Produkte der bäuerlichen und gärtnerischen Direktvermarktung laden ebenso zum Anschauen, Verkosten und Kaufen ein wie Erzeugnisse für Tier, Haus und Garten. Zahlreiche Informationsangebote bieten ein buntes Potpourri zum Entdecken, Lernen und zum mit nach Hause nehmen. Junge Leute und ihre Familien können sich gezielt über Ausbildungsmöglichkeiten in den grünen Berufen informieren. Aus diesem Grunde ist der Eintritt zu der Veranstaltung für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre frei. Und natürlich wird auch für das leibliche Wohl wieder ausreichend und vielseitig gesorgt sein. Am Nachmittag erreicht das Fest seinen Höhepunkt. Nach dem Musikprogramm mit den Güstener Schotten zur Mittagsstunde und der Siegerehrung der Zuchtwettbewerbe um 13 Uhr, zu der auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens erwartet wird, startet das mehrstündige Schauprogramm, im wesentlichen gestaltet durch die Tierzuchtverbände sowie die Reit- und Fahrvereine der Region. Besondere Höhepunkte des Programms werden die beiden Auftritte der Ostseequadrille mit ihren rassigen Friesenpferden sein. Traditionell endet das Programm am späten Nachmittag mit der historischen Schlepperparade. Weitere Infos: n Ehrenamtsgala 2013 Der Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e.v. veranstaltet am 23. November im Klubhaus Thale die 6. Ehrenamtsgala für ehrenamtlich Tätige im Landkreis Harz. Hier sollen Jugendliche und Erwachsene, die ehrenamtlich Kinder- und Jugendarbeit leisten, ausgezeichnet werden. Wir bitten alle Bürger, Institutionen und Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, Vorschläge mit einer kurzen Begründung bis zum einzureichen. Entsprechende Formblätter sind zu erhalten beim KKJR Harz e.v., Jasminweg 5, Quedlinburg (Tel ) oder auf der Internetseite Aus allen eingehenden Vorschlägen wird eine Jury den Kreis der Auszuzeichnenden auswählen. Wer mitmachen will, mietet eine Festzeltgarnitur für mindestens 30 Euro. Jede Gruppe, die einen Tisch gemietet hat, bringt Speisen und Getränke mit und schmückt den Tisch nach Belieben. Man kann auch Schirme, Banner etc. aufstellen. Geselligkeit, Spaß und der gute Zweck stehen an erster Stelle. Die Spenden ergeben sich aus der Vermietung der Festzeltgarnituren. Die Frühstücker können sich beim 5. Bürgerbrunch auf ein buntes Unterhaltungsprogramm mit den Spiegelsberger Musikanten freuen. Anmeldungen und Informationen sind bei der Stadt Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/ (Katja Klein) sowie klein@halberstadt.de möglich. n Neu ausgeschilderter Rundweg im Huy Am 11. Mai wurde auf der Huysburg in Anwesenheit zahlreicher Wanderlustiger der neu ausgeschilderte Huysburg Rundweg eröffnet. Die Ausschilderung mit einheitlichem Logo wurde durch den Förderverein zwischen Huy und Bruch e.v. über sogenannte Schilderpatenschaften organisiert. Der Landkreis Harz brachte sich im Rahmen vorbereitender Arbeitsgruppen zur Erholungsplanung konstruktiv mit ein. Der landschaftlich attraktive Rundwanderweg zwischen Sargstedt und Röderhof verbindet auf knapp 12 Kilometer Länge zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie z. B. das Benediktinerkloster Huysburg (Straße der Romanik), den Sargstedter Warteturm oder die Daneilshöhle. Weitere Informationen: n Fahrradkarten-Set für gesamten Harz erschienen Wer gern den Harz durch schwieriges Gelände mit dem Mountainbike erkundet oder zur entspannten Picknick-Tour mit Kind und Kegel per Trekking-Rad aufbricht, kann sich die Anregungen hierfür ab sofort in einem neuen Kartenwerk holen. Die aus zwei Blättern bestehende Fahrradkarte Harz ist gerade im Schmidt-Buch-Verlag erschienen und vereint umfangreiche Informationen für Radfreunde sowie Tourenvorschläge im Gebiet zwischen Vienenburg im Nordwesten und Sangerhausen im Südosten mit dem im Zentrum gelegenen Nationalpark Harz. Das detaillierte Kartenwerk im Maßstab 1: enthält Fern- und Regionalradwege, die beschilderten Mountainbike-Wege, weitere Trekking- und MTB-Empfehlungen sowie Steigungspfeile und Symbolik für schlechte Wegbeschaffenheit. Der Karte kann man außerdem entnehmen, wo man mit dem Rad auf ruhigen Forst- oder Feldwegen, Straßen mit Kraftverkehr oder Straßen begleitenden Radwegen fährt. Auch die Stempelstellen der Harzer Wandernadel sind verzeichnet. Die zahlreichen beschilderten Mountainbike-Routen im Nationalpark Harz sind komplett enthalten. n

13 Gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung Klares Bekenntnis zur kommunalen Trägerschaft des Harzklinikums 19 Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung des Harzklinikums Dorothea Christiane Erxleben trafen sich am 28. Mai zu einer gemeinsamen Sitzung, bei der die Geschäftsführung über aktuelle Entwicklungen im Unternehmen informierte. Auf der Tagesordnung stand auch die Positionierung beider Gremien zur kommunalen Trägerschaft des Klinikums. Bezug nehmend auf die öffentliche Diskussion in den zurück liegenden Wochen bekräftigte der Aufsichtsratsvorsitzende und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Dr. Michael Ermrich, nochmals nachdrücklich, dass er die Fusion und den damit ermöglichten kommunalen Weg der Kliniken nach wie vor für den richtigen Schritt hält und davon überzeugt ist, dass Krankenhäuser in Kommunaler Trägerschaft eine Zukunft haben können. Voraussetzung hierfür so der Aufsichtsratsvorsitzende ist und bleibt jedoch, die Weichen im Unternehmen richtig zu stellen und gemeinsam an der Lösung von zweifellos bei einer solchen Fusion auftretenden Problemen zu arbeiten. Geschäftsführer Dr. Peter Redemann informierte die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung sehr umfassend über den bisherigen Fusionsprozess und den aktuellen Entwicklungsstand. Neben zahlreichen wirtschaftlichen Kennzahlen gab er einen Überblick über bereits erfolgte Strukturveränderungen sowie das weitere Vorgehen bei der Profilierung medizinischer Leistungen. So konnte er zeigen, dass nach einem Jahr Fusion bei allen Problemen durchaus vorzeigbare Ergebnisse erreicht wurden. Dazu zählen neben der Straffung der Organisationsstrukturen in der Verwaltungsleitung sowie Regelungen in der Pflegedienstleitung und bei Verbandsmitgliedschaften auch solche Maßnahmen wie die Zentralisierung von Lohnabrechnung und Finanzabteilung, die Konzentration der Schule für die eigene Berufsausbildung in Quedlinburg, die Einrichtung eines Zentrums für Labordiagnostik, der Aufbau einer Zentralküche für alle Standorte, die Koordinierung der Apotheken (Ziel: Versorgung über eine Zentralapotheke) und des Materialeinkaufs, die Sicherung der Geriatrie und nicht zuletzt der komplette EDV-Umbau und die Tarifabschlüsse. Auf die EDV-Probleme eingehend wies Dr. Redemann darauf hin, dass es sich bei dem Krankenhausinformationssystem um ein sehr komplexes System handelt, das schrittweise in Betrieb genommen wird. Das System bildet alle klinischen und geschäftlichen Prozesse des neuen Krankenhauses ab und wurde durch zahlreiche Arbeitsgruppen intensiv vorbereitet. Dazu gehörten auch umfangreiche Schulungsmaßnahmen für hunderte Mitarbeiter. Die Grundfunktionen wurden planmäßig in Betrieb genommen, wobei die Stabilität und Geschwindigkeit des Systems verbessert werden müssen. Hieran wird intensiv gearbeitet. Geschäftsführer Dr. Peter Redemann ging auch auf die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2012 ein, die Gegenstand der Jahresabschlüsse sein wird. Vorab wurde festgestellt, dass das Jahr 2012 durch Fusionskosten und rückläufige Krankenhausleistungen zusätzlich belastet wurde. Klargestellt wurde in der Diskussion auch, dass Zahlungen zwischen den Häusern in den Jahresabschlüssen berücksichtigt sind, so dass es keine Quersubventionierung zwischen den 2012 noch unabhängigen Betrieben gibt. Die schwierige finanzielle Situation betrifft durchaus nicht nur das Harzklinikum und sei nicht allein auf die Fusion zurück zu führen. Die ungenügende Krankenhausfinanzierung führt 2012 erstmals dazu, dass über 50 Prozent der deutschen Krankenhäuser negative Jahresergebnisse erwarten. Im Harzklinikum ist die Situation durch die Fusion besonders angespannt, was sich auch auf die Liquiditätslage des Unternehmens auswirkt. Dennoch sei die Fusion unabdingbar gewesen, um angesichts zunehmender Einengung finanzieller Zuweisungen überlebensfähig zu bleiben. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Harzklinikum eine gute Zukunftsperspektive hat. Unterstützung gibt es auch vom Sozialministerium und von den Krankenkassen, die weiteren Investitionen zugestimmt haben. Mit einem Investitionsvolumen von ca. 45 Mio. Euro sind Baumaßnahmen an den Standorten Quedlinburg, Blankenburg und Wernigerode geplant. Der positive Verlauf der Budget- und Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen wurde von den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates erfreut zur Kenntnis genommen. Diskutiert wurde auch über Veränderungen von Personalstrukturen, um Synergieeffekte unter anderem im Personalkostenbereich zu erzielen. In diesem Zusammenhang wurde der abgeschlossene Tarifvertrag kritisch bewertet, weil die Tarifsteigerungen nur bei sehr positiver Entwicklung des Krankenhauses gegenfinanziert sind. Die Geschäftsführung wird nunmehr eine Finanzplanung über die Folgejahre erstellen. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Tarifproblemen nicht nur um ein Problem des Harzklinikums handelt: Seit Jahren klafft die Erlösschere der Krankenhäuser weiter auseinander, weil die Löhne und Sachkosten schneller steigen als die Krankenhausvergütung. Auch ein kommunal geführtes Haus kann nicht mehr Geld ausgeben als es einnimmt. In diesem Zusammenhang wurden öffentliche Darstellungen aus anonymer Quelle kritisiert. Diese sind nur wenig fundiert und leiten bei kommunalen Krankenhäusern oftmals negative Entwicklungen ein. Die Sitzung verlief in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre. Im Ergebnis wurde nochmals ein Bekenntnis zur kommunalen Trägerschaft gegeben und den Verantwortlichen die Unterstützung des Gesellschafters zugesichert. n Raum der Stille übergeben Am 5. Juni wurde im Harzklinikum Quedlinburg ein Raum der Stille seiner Bestimmung übergeben. Er soll ein Rückzugsort sein, der Patienten, Angehörigen, aber auch Mitarbeitern, die Möglichkeit gibt, in schwierigen Situationen zu sich selbst zu finden. Es hat einige Jahre gedauert, bis der richtige Raum und das richtige Konzept gefunden wurden. Nicht nur Pfarrer Matthias Zentner, sondern auch ganz viele Mitarbeiter haben sich für die Schaffung und Ausgestaltung des Raums eingesetzt und engagiert. Der Raum steht nun allen Menschen im Harzklinikum zur Verfügung. Dennoch ist er noch nicht vollendet. Bis Oktober sollen die Fenster noch von einem Künstler gestaltet werden. n Jubiläumsbaby im Harzklinikum geboren Am 23. Mai sorgte die junge Mutti Katja Scheibel aus Wienrode für das Jubiläumsbaby im Harzklinikum Quedlinburg. Es war das 200. Baby im Jahre Der kleine Sohn Bennet Ole erblickte um Uhr das Licht der Welt. Mit einer Größe von 49 Zentimetern und einem Geburtsgewicht von Gramm war der kleine Erdenbürger wohlauf und startete rundum gesund ins Leben. Das Harzklinikum gratulierte der Mutti recht herzlich und bedankte sich für das Vertrauen. n

14 20 Beim Tag der Technik in Harzgerode wurden Ausbildungsberufe der Metall- und Elektrobranche vorgestellt Harzgerode. Am 22. Mai hatte das Creativitäts- und Competenz- Centrum Harzgerode zum Tag der Technik eingeladen. Ziel war es, den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschulen Ermsleben, Gernrode und Harzgerode Hilfestellung im Berufsorientierungsprozess zu geben und ihnen Vor-Ort- Möglichkeiten zur Ausbildung in der Metall- und Elektrobranche aufzuzeigen. Diese Branche ist im Landkreis Harz ein Ausbildungsschwerpunkt. BbS Wernigerode und HKK Hotel Wernigerode besiegeln Patenschaft Wernigerode. Die Berufsbildenden Schulen Wernigerode und das HKK Hotel Wernigerode unterzeichneten unlängst einen Kooperationsvertrag. Ziel dieser ersten Patenschaft zwischen der Berufsschule und einem Unternehmen ist es, den Jugendlichen das Berufsfeld der Hotellerie und Gastronomie praxisnah zu vermitteln, geeigneten Nachwuchs zu gewinnen und so der besonders hohen Quote an Ausbildungsabbrüchen in der Branche entgegenzuwirken. Gemeinsame Aktivitäten zwischen dem HKK Hotel Wernigerode und der Berufsbildenden Schule Wernigerode sollen hierzu beitragen und fördern zudem die notwendige Verzahnung zwischen Bildung und Wirtschaft. Firmen aus Harzgerode wie die TRIMET ALUMINIUM SE, die MOFO GmbH und die ostharz elektrotechnik GmbH präsentierten ihr Unternehmen und informierten über Ausbildungsmöglichkeiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT in Sachsen-Anhalt war mit dem Projekt Schülergießerei Harz vertreten. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Martin Skiebe und den Geschäftsführer der GfWI mbh Dr. Jürgen Ude, hielt Prof. Rüdiger Bähr von der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg im Auditorium des CCC eine Schülervorlesung über Gießen. Im Anschluss wurden die Schülerinnen und Schüler bei Rundgängen von Auszubildenden durch einzelne Bereiche der TRIMET Aluminium SE, der MOFO GmbH und das Labor des Creativitäts- und Competenz-Centrums geführt und konnten sich so direkt vor Ort über zahlreiche interessante Aspekte der künftigen Ausbildung informieren. Unterstützt wurde die GfWI mbh bei der Organisation durch die IHK Magdeburg und die Wirtschaftsförderung des Landkreises Harz. n v.l.n.r. Jörg Reimann (stellv. Schulleiter), Peter Hausmann (Vorstand der Harz AG ), Björn Rosenberg (Hoteldirektor), Tino Ratai (Empfangsleiter) Initiator der Patenschaft ist die Harz AG mit dem Projekt HoGa-Nachwuchsoffensive Harz, ein Gemeinschaftsprojekt der Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz. Das Projekt zielt neben der Initiierung von Patenschaften auf die Förderung von Auszubildenden in der Hotellerie und Gastronomie durch praxisnahe Zusatzqualifizierung mit hohem Regionalbezug sowie auf ein zielgruppengerechtes Branchenmarketing zur Nachwuchsgewinnung und Imageförderung ab. n Schritt für Schritt in die Zukunft - Sascha Menzel hat es geschafft Am 31. Mai erhielten im Teutloff Bildungszentrum Wernigerode sieben junge Männer ihren Facharbeiterbrief. Unter ihnen ist auch Sascha Menzel, dessen Start in die Berufsausbildung zum Industriemechaniker am gleichen Ort im Jahr 2010 begann. Als einer der ersten Teilnehmer im JOBSTARTER CON- NECT Projekt Schritt für Schritt in die Zukunft Ausbildungsbausteine für den Harz, gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union, schloss Sascha Menzel trotz Sascha Menzel (2. v. r.) mit dem Team vom JOB- STARTER CONNECT Projekt Schritt für Schritt in die Zukunft Ausbildungsbausteine für den Harz der Harz AG anfänglicher Schwierigkeiten nach nur rund zweieinhalb Jahren seine Ausbildung vorzeitig mit einem guten Ergebnis ab. Rückblick: Nach mehreren Ausbildungsabbrüchen nahm Sascha Menzel im Sommer 2010 Kontakt zur Harz AG auf, mit dem Ziel einen Neueinstieg ins Berufsleben zu wagen. Ein betriebliches Ausbildungsverhältnis schien in weiter Ferne. Dankbar nahm er das Angebot zur Teilnahme am CONNECT- Projekt an und absolvierte zunächst einen Teil seiner Ausbildung (konkret zwei der bundeseinheitlichen Ausbildungsbausteine Industriemechaniker) beim Teutloff Bildungszentrum in Wernigerode. Gut gerüstet trat er anschließend sein Betriebspraktikum bei der WISAG GmbH in Wernigerode an. Aufgrund seiner in dieser Zeit erlangten soliden Vorbildung und dem großen Willen, die Ausbildung erfolgreich zu meistern, stand damals schnell fest, dass er seine Ausbildung zum Industriemechaniker bei der WISAG GmbH fortsetzen wird. Am 1. September 2010 wechselte Sascha Menzel schließlich in eine betriebliche Ausbildung. Das gute Miteinander im Unternehmen und der starke Wille des Auszubildenden führten folglich nicht nur zu sehr guten Leistungen in der Ausbildung, sondern auch zum vorzeitigen Abschluss durch Erhalt des Facharbeiterbriefs. Vor zwei Jahren wünschte sich Sascha Menzel: Mein großes Ziel ist der Abschluss meiner Lehre als Industriemechaniker so dass ich endlich in eine sichere Zukunft blicken kann. Die Hauptsache ist, endlich auf eigenen Beinen zu stehen, für meine kleine Tochter, meine Frau und meine Eltern. Dieses Ziel hat er nun erreicht und ist damit ein Vorbild für viele Andere! Wir gratulieren Sascha Menzel und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute. n Text und Foto: Harz AG

15 Umwelttheater-Stück begeistert Gäste 21 Textsicher und mit viel Begeisterung präsentierten Zweit- bis Viertklässler der Quedlinburger Integrationsgrundschule Am Kleers ein amüsantes Umwelt-Theaterstück vor den Schülern anderer Grundschulen und extra geladenen Gästen. In Schleimer, Schlamm und Käsefuß begeistern sich grüne Olchies im vermüllten Park von Schmuddelfing für Abfall und Badewannen voll Müll. Schmuddelfingens Bürgermeister Ewald entdeckt einen der Grünlinge beim Picknick im Park und sieht schon die Müllprobleme seiner Stadt gelöst. Doch dann geht der Plan nach hinten los Die liebevoll gestalteten Kulissen für das phantasievolle Stück entstanden mit Förderung der KoBa in den Werkstätten der Oskar Kämmer Schule. Nach der gelungenen Theater-Vorstellung bedankte sich Schulleiterin Angelika Krause deshalb auch im Namen der kleinen Künstler mit einem großen Präsentkorb bei den fleißigen Frauen und Männern, die mit ihrem Engagement zum Gelingen des Stücks beigetragen haben. Eine zusätzliche Ausstattung an Puppen-Theaterfiguren und Requisiten hielt die Schulleiterin im Anschluss von Antje Steinecker. Regenmacher, Holzspiele und Handpuppen entstanden in der Kreativwerkstatt des elpevau Wedderstedt, ebenfalls im Rahmen einer KoBa-Förderung. Durch die Unterstützung der KoBa wird das Schulleben unheimlich bereichert, freute sich Angelika Krause über die langjährige Unterstützung in kreativen Projekten. n Umwelttheater in der Integrationsgrundschule Am Kleers : Im Park begegnet der Bürgermeister den Müll fressenden Olchis und will so die Abfallprobleme der Stadt lösen. Doch so einfach geht das nicht. Ein hölzerner Zoo für den Halberstädter Tiergarten Einen Zoo im Zoo nannte KoBa-Chef Dirk Michelmann die 30 kunstvollen Tier-Modelle aus Holz, die den Tierpark Halberstadt nun bereichern. Sie entstanden im Rahmen von zwei KoBa-Projekten in der Halberstädter Kreativwerkstatt der AFU GmbH unter Anleitung von Schnitz-Meister Uwe Bormann. Ende Mai wurden die letzten 10 Modelle übergeben und im Tierpark aufgestellt. Sie dienen als Wegweiser zu den Tier-Gehegen. Besonderes Schmuckstück ist dabei das Modell des Tierpark-Maskottchens Pinocchio. Der bulgarische Hausesel aus Holz wirbt nun direkt am Zooeingang für den Tierpark. KoBa-Chef Dirk Michelmann und Zooinspektor Michael Bussenius wurden bei der Einweihung des neuen Holzmodells von Tierparkmaskottchen Pinocchio von begeisterten Zoobesuchern umringt. Dass die Figuren von Schnitzlaien gefertigt wurden, sieht man ihnen nicht an. Lebensecht und mit witzigen Details begeistern sie die Gäste. So trägt das Kamel zum Beispiel Krawatte und Zopf, die Mäuse bauen sich eine Burg aus Käse. Im Zuge des Aufbaus der neuen Modelle wurden auch die fünf am Männertag demolierten und nun reparierten Figuren wieder fest installiert. Zooinspektor Michael Bussenius bedankte sich bei KoBa und AFU für die wunderbare Bereicherung des Tierparks. Den kreativen Künstlern des Projektes schenkte er jeweils eine Jahresfreikarte für den Zoo, damit sie ihre hölzernen Patenkinder besuchen können. Die Gestalter arbeiten unterdessen schon an neuen Figuren. Unter dem Motto Tiere des Waldes werden diese bald beim Tiergehege am Fallstein in Osterwieck zu sehen sein. KoBa-Chef Dirk Michelmann hofft, dass die Beteiligten mit diesem Engagement auch an die Vermittlungsquoten des Vorgängerprojekts anknüpfen können. Damals hatte ein Viertel der Beteiligten den Sprung in die Arbeitswelt geschafft. n Schwedenschanze bei Stiege rekonstruiert Mit Unterstützung der KoBa Harz und der AFG Harz hat der Landkreis Harz seit kurzem ein weiteres attraktives Wanderziel: die restaurierte Schwedenschanze nahe Stiege. Die Arbeiten an der Schwedenschanze erfolgten im Rahmen des Landesprogramms Aktiv zur Rente, das älteren erwerbsfähigen langzeitarbeitslosen Menschen die Möglichkeit bietet, über drei Jahre ihre Lebenserfahrungen und Sachkompetenzen in Projekte einzubringen. Unter der Federführung der Arbeitsförderungsgesellschaft Harz und mit Förderung der KoBa Harz wurde die in Teilen erhaltene historische Wallanlage von zehn Frauen und Männern mit großem Einsatz freigelegt und teilweise modellhaft rekonstruiert. Ein Rundweg führt den Besucher nun zu den einzel- Stieges Ortsbürgermeister Helmut Hoppe freut sich über die rekonstruierten Schanzanlagen an der Schwedenschanze. nen Schauplätzen des früheren Kriegsbollwerkes. Ein Kanonennachbau gibt einen Einblick in die Kriegsführung der damaligen Zeit. Der Nachbau eines Spanischen Reiters zeigt die Verteidigung gegen Reiterangriffe. Tafeln informieren über die Geschichte des Ortes und zeigen den Verlauf der hier stattgefundenen Kämpfe und Kriege. Über Meter Wege sowie zahlreiche Reste des Schutzwalls und des Schanzgrabens sind nun wieder sichtbar. Der Franzosenbrunnen konnte nach Angaben eines Stieger Zeitzeugen wieder aufgefunden, freigelegt und originalgetreu rekonstruiert werden. Die Schwedenschanze bei Stiege diente wahrscheinlich über mehrere Jahrhunderte bis in die Zeit nach dem siebenjährigen Krieg als Schutz für die vorbeiführenden Handelswege und Heerstraßen. Die historischen Anlagen schützten außerdem die nahegelegene Siedlung Selkenfelde, von der heute nur noch Reste erhalten sind. Rekonstruktion und Geschichtsaufarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalbehörde des Landkreises. Mit einem kleinen Festakt wurde die rekonstruierte Schwedenschanze nach drei Jahren intensiver Arbeit im Frühjahr offiziell übergeben. Stieges Ortsbürgermeister Helmut Hoppe, KoBa-Chef Dirk Michelmann und AFG- Geschäftsführerin Gudrun Mehnert zerschnitten gemeinsam mit allen Beteiligten das symbolische Band. n

16 22 Harzsparkasse feiert 180-jähriges Jubiläum Beste Schülerköche Deutschlands kommen aus Wernigerode Am Montag, dem 3. Juni 1833 nachmittags 2 Uhr, öffnet die Städtische Sparkasse zu Halberstadt zum ersten Mal ihre Tore. Das Kassenlokal befindet sich im Untergeschoß des Rathauses. Dorthin kann von nun an jeder Halberstädter Bürger einmal wöchentlich, Montag nachmittags von 2 5 Uhr, seine Ersparnisse tragen, lautet es wortwörtlich im Aushang der Stadt zur Eröffnung der Sparkasse in Halberstadt. Das war der Beginn der Sparkassengeschichte im heutigen Landkreis Harz. Den 180. Jahrestag feierte die Harzsparkasse vom 3. bis 12. Juni mit Promotionstagen in acht Geschäftsstellen im Landkreis Harz. Dazu wurden alle Empfänger einer Zuwendung aus dem örtlichen Zweckertrag der PS-Lotterie in all die Geschäftsstellen (im Bild Halberstadt Westendorf, Foto: Ronald Göttel, Eventbild24.de) eingeladen, in denen Aktionstage stattfanden. Die stolze Summe von Euro wurde dabei an viele Vereine im Landkreis Harz verteilt. Die Scheckübergaben fanden dieses Mal auch noch in der offiziellen Öffnungszeit statt, so dass die Kunden der Harzsparkasse dabei sein konnten. Dazu gab es ein buntes Programm für Groß und Klein und Vereine bedankten sich mit einem Kulturbeitrag für die Zuwendung. n Beeindruckendes Gespräch mit einem Zeitzeugen Dann fangen wir von vorne an ist der sehr zutreffende Titel eines Dokumentarfilmes über das Leben des 97jährigen Landwirtschaftsfachmannes Prof. Dr. Theodor Bergmann (Stuttgart). Ausschnitte aus diesem Film wurden in einem Gespräch mit ihm gezeigt, zu dem der Förderkreis Mahn- und Gedenkstätte Veckenstedter Weg in Wernigerode unlängst eingeladen hatte. Der Sohn eines Berliner Rabbiners floh fünf Tage nach seinem Abitur im März 1933 aus Furcht vor den absehbaren Verfolgungen der Nationalsozialisten nach Palästina. Später lebte er während der Nazizeit in Prag und in Schweden und kehrte nach dem Krieg wieder nach Deutschland zurück allerdings nach Westdeutschland. Ich blieb lieber im Westen im Kapitalismus als im Osten, wo der Stalinismus kommandierte. Der Zeit seines Lebens überzeugte Kommunist war ein engagierter Kritiker der stalinistischen Verhältnisse in der DDR. Deshalb war er auch nie Mitglied der KPD oder DKP. In beeindruckender geistiger Frische berichtete Theo Bergmann über sein Leben und seine politischen Überzeugungen, denen er unter allen so unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnissen im 20. und 21. Jahrhundert treu geblieben ist. Die leider nur wenigen Gäste der Veranstaltung erfuhren viele bisher wenig bekannte Zusammenhänge über das Erstarken des Nationalsozialismus. Die Kämpfe zwischen SPD und KPD, statt gemeinsamen Auftretens gegen die Totengräber der ersten deutschen Demokratie, sieht Bergmann als wichtige Ursache für die Katastrophe der Nazi-Diktatur. Deren Ausprägung sagte schon 1929 der Kommunist August Thalheimer mit erstaunlicher Genauigkeit voraus. Bergmann war Anhänger der Gruppe Thalheimer, die sich von der stalinistisch geprägten KPD distanzierte. n Ludwig Hoffmann, Vorsitzender des Förderkreises Erfurt. Insgesamt 131 vierköpfige Schülerteams wetteiferten mit Beginn des Schuljahres unter dem Motto Land auf, Land ab aus Deutschen Landen um den heiß begehrten Pokalsieg im bundesweiten Kochwettstreit. Das Finale fand im Casino der E.ON Thüringer Energie AG statt und endete mit einem Riesenerfolg für das Team der Thomas Müntzer-Sekundarschule aus Wernigerode. Die Schülerköche Lena Gerecke, Gina Guhl, Celine Schneevoigt und Julia Wolter um Teambetreuerin Marita Grosse und Martina Fölsch haben sich mit ihrem Menü Hexenküche gegen zwölf starke Mitstreiter-Teams durchgesetzt und sich den 1. Platz erkocht. Den 2. Platz sicherten sich die Kochmützen von der Mittelschule Falkenhain, gefolgt von den Schülerköchen von der Regionalen Schule Heinrich Heine aus Karlshagen, Mecklenburg-Vorpommern. Alle teilnehmenden Teams kochten auf ganz hohem Niveau und kreierten unter Hochspannung, in nur 120 Minuten Zubereitungszeit, Drei-Gänge-Menüs der Meisterklasse. Den Profiköchen vom Verband der Köche Deutschlands e. V. fiel die Entscheidung nicht leicht. Bewertet wurde neben Geschmack und Optik auch die Sauberkeit und Arbeitsweise im Team und am Kochplatz, die Lebensmittelverwendung und -verwertung sowie die Kreativität und die mündliche Präsentation der Schülerköche. n Ihr Hund als Einsatzkraft?! Das Technische Hilfswerk Ortsverband Quedlinburg lädt am 5. Juli ab 17 Uhr zum Schnuppertraining für Sie und Ihren Hund ein. Stellen Sie sich einen Gebäudeeinsturz vor. Genau hierbei hat das THW unter anderem die Aufgabe, vermisste und verschüttete Personen mit Hilfe von Rettungshunden und technischen Ortungsgeräten zu suchen und in Sicherheit zu bringen. Sie können mit Ihrem vierbeinigen Freund eine große Hilfe sein. Durch den ausgeprägten Geruchssinn kann ein Rettungshund die Witterung durch Gebäudetrümmer, wie bei einem Gebäudeeinsturz aufnehmen und Menschen orten. Der Ortsverband Quedlinburg begleitet Sie bei der Ausbildung, um die nötige Qualifikation für Sie und Ihren Hund zu erlangen. Im Laufe des Trainings lernt Ihr Hund zum Beispiel mit unterschiedlichen Umweltreizen umzugehen, sicheres Auftreten im Alltag und im Einsatz sowie soziale Verträglichkeit. Am 5. Juli stellt sich die Fachgruppe Ortung mit unseren Hunden und Hundeführern vor. Sie sind herzlich mit Ihrem Hund eingeladen an dieser Schnupperausbildung ab 17 Uhr teilzunehmen. Bei kleinen Übungen kann spielerisch festgestellt werden, ob Sie und Ihr Hund Freude an dieser ehrenamtlichen Freizeitgestaltung haben. Finden können Sie uns An der Maßmühle 2, Thale/ OT Weddersleben. Für weitere Informationen steht Ihnen die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Frau Kalbitz unter boe@thw-quedlinburg.de oder 0391/ zur Verfügung. Interessenten für das THW sind auch ohne Hund willkommen. n Foto: THW/Anika Brandt

17 23 20 Jahre BRSV Sine Cura Ein engagierter Verein feiert Geburtstag Jubiläums-Parade mit Adi Quedlinburg/Bantle. Der Behinderten- und Rehabilitationssportverein der Quedlinburger Sine Cura-Schule feierte am 28. Mai sein 20jähriges Jubiläum in Allrode gegründet, hat der BRSV heute 90 Mitglieder und engagiert sich dafür, dass geistig und mehrfach behinderte Kinder mit viel Spaß Sport treiben können. Gemeinsam mit vielen Sportlern und Gästen wurde das Jubiläum so auch mit einem großen Sportfest in der Bodelandhalle gefeiert. Adi, bekannt aus der DDR-Kindersendung Mach mit, mach s nach, mach s besser, heizte dabei allen kräftig ein. Beim Pantoffel-Wettlauf oder dem Kuscheldecken-Rennen hatten alle große Freude und kamen ordentlich ins Schwitzen. Werkstätten-Teams aus Neinstedt und Weddersleben bei den Landesmeisterschaften Neinstedt. Am 6. Juni fanden in Neinstedt die Ausscheidungsspiele zur diesjährigen Fußballmeisterschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt statt. Ausrichter des Turniers war die teamworkwfbm der Evangelischen Stiftung Neinstedter Anstalten, die dabei Unterstützung von der SV Germania Neinstedt erhielt. Nach den Wettkämpfen mit Adi ging es weiter zur Spaßolympiade auf dem Schulgelände, dessen fantasievolle Stationen im Rahmen eines KoBa- Projektes entwickelt wurden. Zum Vereinsgeburtstag gab es auch noch ein ganz großes Geschenk. Pünktlich zum Jubiläum überreichten Hans Klingner vom Pferdesport- und Naturfreundeverein Blankenburg und Detlef Schmelz vom VHS-Bildungswerk eine Aufstiegshilfe zum therapeutischen Reiten. Viele Kinder können damit nun selbst aufs Therapiepferd steigen und müssen nicht mehr von zwei Erwachsenen hochgehoben werden. Das durchdachte Holzgestell entstand im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit und mit Unterstützung von Bürgerarbeitern. Beim Anstrich halfen Schüler der Förderschule Wienrode. Ein Verein kann nur erfolgreich arbeiten, wenn er gute Partner in der Region hat, bedankte sich Vereinschefin Petra Klingner bei den regionalen Unterstützern, wie beispielsweise der KoBa, dem Kreisportbund, dem Landkreis Harz oder der Stadt Quedlinburg. n Im Derby zwischen Weddersleben (schwarz) und den Gastgebern aus Neinstedt wurde sich nichts geschenkt. Am Ende gab es ein Remis. In der Vorrundengruppe-West traten sechs Mannschaften, darunter mit Halberstadt, Weddersleben und Neinstedt drei Teams aus dem Landkreis Harz, gegeneinander an. Gespielt wurde auf Kleinfeld, die Abseitsregel fiel weg und die Spielzeit dauerte nur 15 Minuten. Die zwei besten Mannschaften des Turniers qualifizierten sich für die Endrunde der Landesmeisterschaft, die am 20. Juni im Sportpark Thale stattfand. Die Teams der Werkstätten aus Neinstedt und Weddersleben waren als gemeinsamer Ausrichter der diesjährigen Landesmeisterschaft bereits qualifiziert. Und so qualifizierten sich neben Neinstedt und Weddersleben noch das Team Lebenshilfe Bördeland GmbH aus Staßfurt als Sieger des Vorrundenturniers und das Team aus Hoym, das auf Platz drei einkam. Die Gastgeber aus Neinstedt wurden ungeschlagen Zweiter, das Team der Diakoniewerkstätten Halberstadt wurde Fünfter und die Wedderslebener schlossen auf Platz Sechs ab. n Kinderklinik hilft GUT DRAUF zu sein Mitarbeiter der Kinderklinik zeigten in der Grundschule Thale, wie wichtig Bewegung, gesunde Ernährung und Entspannung sind. In unregelmäßigen Abständen organisiert die Kinderklinik des AMEOS Klinikums St. Salvator Halberstadt seit mehreren Jahren gemeinsam mit dem Freizeit- und Sportzentrum (FSZ) Halberstadt Aktions- und Präventionstage in Harzer Schulen. Bereits zum zweiten Mal besuchte das GUT DRAUF-Team in diesem Rahmen die Grundschule Geschwister Scholl in Thale. Dort wurde 24 Schülern der dritten Klasse das präventive GUT DRAUF-Projekt unter dem Motto bewegen, entspannen, ernähren, aber wie?! vorgestellt. In Gruppen eingeteilt machte Steffen Wieckert vom FSZ Halberstadt mit den Drittklässlern Bewegungsübungen, die sich leicht in den Schulalltag einbauen lassen. In der Küche der Schule zeigte Ernährungsberaterin Antje Damrau, wie man leicht und schnell gesunde und vor allem leckere Salate, Dips und Sandwichs zubereiten kann. Besonders die anschließende Verkostung sorgte für große Begeisterung bei den Schülern. Klinikseelsorgerin Kerstin Schenk erklärte anschaulich, wie wichtig es ist, sinnvolle Ruhezeiten einzuplanen auch wenn die Matheklausur, der Deutschtest und die Hausarbeit für Geografie gleichzeitig zu erledigen sind. Unser Frau-Mutter-Kind-Zentrum konnte in Einklang mit dem herrlichen Wetter viel präventive Arbeit leisten und die GUT DRAUF-Fangemeinde ist wieder um 24 kleine Menschen reicher geworden, freut sich Dr. Cornelius Presch, Chefarzt der Halberstädter Kinderklinik. Die Grundschule Geschwister Scholl in Thale beschreitet den GUT DRAUF/ Chefarzt Dr. Cornelius Preschte (1.v.l.) eröffnete den GUT DRAUF-Tag mit einigen einleitenden Worten zur Jugendaktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Tutmirgut-Weg seit über einem Jahr und ist Netzwerkpartner des GUT DRAUF-Teams Harz mit dem Ziel, den Status GUT DRAUF-Schule zu erreichen. n

18 25 Mitmachen und Bewegen 2. Harzer Sportspiele in Blankenburg Kreis- Kinder- und Jugendolympiade feierlich eröffnet Blankenburg. Bewegung hält gesund und fit, wir machen mit, unter diesem Motto hatten der Kreissportbund Harz sowie der Landkreis Harz zur 2. Auflage der Harzer Sportspiele in das Sportforum in Blankenburg eingeladen. Rund 400 Sportlerinnen und Sportler, Bewegungsfreudige und interessierte Gäste waren dieser Einladung gefolgt. Martin Skiebe als stellvertretender Landrat und Kreissportbund-Präsident Henning Rühe eröffneten die Harzer Sportspiele und freuten sich insbesondere, dass auch das Wetter mitspielte. Sie dankten der Stadt Blankenburg für die Bereitstellung der Sportstätten und den Sponsoren und Unterstützern der Sportspiele. Nach der offiziellen Eröffnung begann das umfangreiche und bunte Rahmen- und Bühnenprogramm mit einer Tanzeinlage der Harzer Seniorentänzerinnen, gefolgt von Kata-Demonstrationen der Ballenstedter Karateka. Wernigerode. Aufgrund der schlechten Wetterprognosen wurde die Kreis- Kinder- und Jugendolympiade in diesem Jahr in der Halle feierlich eröffnet. Teakwon-Do-Sportlerin Sophie Bode von der TSG GutsMuths Quedlinburg verlas den olympischen Eid, bevor Kreissportbund-Präsident Henning Rühe die Spiele für eröffnet erklärte. Das Entzünden der Flamme musste aus Sicherheitsgründen diesmal entfallen. Dies tat der guten Stimmung unter den rund 100 Zuschauern und Ehrengästen jedoch keinen Abbruch, die sich dann auch gleich zu Beginn der Eröffnungsfeier von den akrobatischen Vorführungen der Cheerleader des SV Rot-Weiß Wernigerode begeistern ließen. Sowohl Henning Rühe als auch Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert und Vizelandrat Martin Skiebe unterstrichen in ihren Grußworten, wie wichtig die Nachwuchssportler sind und dankten zugleich den vielen ehrenamtlichen Trainern und den Eltern, ohne die die vielen zum Teil herausragenden Leistungen nicht möglich wären. So stellte die Verabschiedung von neun Mädchen und Jungen an die Eliteschulen des Sports auch den nächsten Höhepunkt der Eröffnungsfeier dar. Die Talente wechseln in den Sportarten Fußball, Schwimmen, Volleyball und Biathlon an die Sportschulen in Magdeburg, Halle und Clausthal- Zellerfeld. In insgesamt 26 Sportarten kämpfen die Mädchen und Jungen um die begehrten Podestplätze und Medaillen. Den Abschluss findet die Olympiade am 28. September mit den Wettkämpfen der Flossenschwimmer. n Landesmeisterschaften der Schach- Senioren mit Rekordbeteiligung Ingolf Unger und Orlof Bahr sicherten sich den Erfolg im Doppel (v.l.). Im und um das Sportforum fanden spannende Wettkämpfe der Kegler, Leichtathleten und Tischtennisspieler statt. Auf dem Kunstrasenplatz kämpften Freizeitvolleyballteams um Punkt, Satz und Sieg. Der Kreissportbund nutzte die Sportspiele für einen Wettkampf innerhalb der Harzer Team-Challenge. Sieben Teams traten zum 4x 3,5 Kilometer- Staffel-Lauf an. Gut angenommen wurden nach Einschätzung der Organisatoren der Vierkampf der Sportjugend und der vom BSRV Sine Cura organisierte Fünfkampf mit Torwandschießen, Hindernisstrecke oder Pezziball-Weitwurf. Wer wollte, konnte seine Geschicklichkeit auf einem Bewegungsparcour oder beim Crossgolfen testen. Mitmachen, ganz im Sinne des Mottos der Sportspiele, war auch beim Drums Alive angesagt. Sportlerinnen und Sportler der TSG GutsMuths Quedlinburg stellten diese neue Sportart vor. n Halberstadt. Die 21. Senioren-Schach-Landeseinzelmeisterschaften, die vom 26. Mai bis 1. Juni ausgetragen wurden, fanden erstmalig in Halberstadt statt. Fast 50 Teilnehmer aus zehn Bundesländern kamen in die Kreisstadt so viele Teilnehmer gab es in den letzten Jahren noch nie. Die letzten Wettkämpfe wurden am Vormittag des 1. Juni ausgetragen. Und um Uhr konnte Oberbürgermeister Andreas Henke bei der Siegerehrung den neuen Landesmeister Dr. Hans Werchan vom USC Magdeburg beglückwünschen. Wolfgang Meier von LOK Dresden und Burkhard Bauer vom SV Aufbau Bernburg belegten die Plätze 2 und 3. Die Teilnehmer dankten der Stadt Halberstadt für ihre Gastfreundschaft und äußerten den Wunsch, auch im Jahr 2014 wieder in Halberstadt Schach spielen zu können. n

19 26 MoVo - Moderne Vogelbilder Bundesweite Ausstellung in Halberstadt Kunst hilft wirklich! Blankenburg. Unter diesem Motto steht eine Ausstellung, die am 7. Juni um Uhr im Großen Schloss Blankenburg eröffnet wurde. Schon einige Jahre sind Guido Kratz (Malerei) und Maria Eilers (Texte), von Hannover aus, mit Kunst hilft wirklich im In- und Ausland unterwegs. Was ist dir wichtig? Worauf kannst du nicht verzichten? Um diese Fragen geht es in dem partizipativen Kunstprojekt Kunst hilft wirklich, einem Ausstellungszyklus von inzwischen über 30 farbstarken TextBildern, die alle davon erzählen, was dem Einzelnen wichtig ist, worauf er auf keinen Fall verzichten möchte. An jedem Ausstellungsort äußern Interessierte (anonym) ihre Lebensentwürfe, ihre Sehnsüchte und Prioritäten. Aus diesen Stichworten entstehen immer neue TextBilder, die augenzwinkernd, ernsthaft, wörtlich oder frei assoziierend in Farbe, Form und Wort vom Wesentlichen des Betrachters erzählen. Die Ausstellung ist bis zum 31. August in Blankenburg zu sehen. Sie kann dienstags bis samstags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei. n Im Jahre 2011 wurde Scherenschnabel (Acryl, 60x80 cm) von Harro Maass mit dem Jury-Preis Silberner Uhu ausgezeichnet. Halberstadt. Zehn Jahre nach dem Start der ersten Präsentation MoVo Moderne Vogelbilder eröffnet das Vogelkundemuseum Heineanum in Halberstadt am 22. Juni die 6. Präsentation dieser in Deutschland einmaligen Ausstellungsreihe. Gezeigt wird die MoVo 2013 bis zum 6. Oktober. Verbunden ist sie mit dem vom Förderkreis Museum Heineanum e.v. ausgelobten Deutschen Preis für Vogelmaler Silberner Uhu, benannt nach dem Wappentier des Museums Heineanum. 90 Vogelmaler haben sich für die MoVo 2013 beworben, dabei sind auch alle bisherigen Preisträger. Eine Jury wählt die Bilder für die Ausstellung und schließlich auch ein Siegerbild aus. Die Besucher selbst können aus den ausgestellten Bildern einen Publikumspreis bestimmen. n Ausstellung im Kunstverein Röderhof In den Ausstellungsräumen des Kunstvereins Röderhof e.v. wurde Ende Mai eine Ausstellung mit Werken des Huy-Neinstedter Malers Hans-Hermann Richter eröffnet. Darüber hinaus zeigte das Künstlerpaar Telma Santos und Tiago de Oliveira aus Portugal die Arbeitsergebnisse ihres Aufenthaltes. Die Stipendiaten leben und arbeiten seit März 2013 in Röderhof und ließen sich von der einmaligen Umgebung der Natur und dem Ambiente der Atelier- und Ausstellungsräume des Kunstvereins inspirieren. Für Gemütlichkeit sorgten an dem verregneten und kalten Sonntag der Ausstellungseröffnung anregende Gespräche mit den Künstlern und Freunden bei heißem Tee, Kaffee und selbstgebackenem Kuchen. Die Ausstellung ist bis zum 11. August zu sehen und immer sonntags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Mehr Informationen unter n HALBERSTADT IM WANDEL der Zeit Ein spannender Bildband über die wechselvolle Geschichte Halberstadts ist in der Reihe ARCHIVBILDER des SUTTON Verlages erschienen. Darin zeigt Werner Neumann, Hobbyhistoriker und Sammler alter Ansichten, den gravierenden Wandel seiner Stadt zwischen 1890 und Über 140 bisher unveröffentlichte Fotos, Postkarten und Dokumente, die aus dem persönlichen Archiv des Autors stammen, zeigen, welch architektonische Perle Halberstadt vor 1945 war, was nach den Bombenabwürfen erhalten blieb und wie der Wiederaufbau vonstattenging. Fotografien von den in Halberstadt stationierten Soldaten finden ebenso Platz in diesem Band wie Eindrücke vom Alltag der im VKSK organisierten Kleingärtner oder seltene Dokumente des täglichen Lebens. Dieses liebevoll zusammengestellte Buch lädt Alteingesessene und Zugezogene ein, ihre Stadt aus einer ungewöhnlichen Perspektive zu betrachten. Zeitgenössische Holzschnitte Quedlinburg. Noch bis zum 25. August präsentiert die Lyonel-Feininger- Galerie in Quedlinburg die Ausstellung Der zeitgenössische Holzschnitt seit Die Ausstellung bietet mit rund 80 Holzschnitten und Hochdrucken von 35 prominenten Künstlern einen Überblick über das Medium des Holzschnitts seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland und verdeutlicht das breite Spektrum seiner vielfältigen formalen und inhaltlichen Aspekte. Namhafte Positionen der DDR-Grafik und Solitäre aus dem Ausland komplettieren das Bild. Die Werke bilden eine exzellente und repräsentative Auswahl aus der hochkarätigen Sammlung des Städtischen Kunstmuseums Spendhaus, Reutlingen, das über einen vorzüglichen Bestand verfügt und als das»mekka des Holzschnittes«(Kunstzeitschrift»art«) gilt. Die Ausstellung gibt nicht nur einen Einblick in die enorme Bandbreite der DDR-Druckgrafik jenseits der staatlichen Kunstdoktrin, sondern zeigt auch, wie jüngere Zeitgenossen dem Hochdruck zum Beispiel durch digitale Vorlagen gegenwärtig ganz neue Facetten abgewinnen. Die Ausstellung ist bis zum 25. August geöffnet. n Feuerwerksfestival Pyro Games in Thale Thale. Am 27. Juli stellen sich gleich vier Teams aus Pyrotechnik-Profis in Thale auf dem Festplatz dem Kampf um die goldene Trophäe der Feuerwerkskunst und lassen mit ihren fesselnden Darbietungen den Abendhimmel in schillerndem Licht erstrahlen. Sensationelle Pyro-Effekte, eine außergewöhnliche Brillanz und Leuchtkraft der Farben in perfekter Abstimmung zur Musik werden das Publikum begeistern. Neben dem Wettbewerb mit grandiosen Boden- und Höhenfeuerwerken stehen Unterhaltung und ein familiengerechtes Abendprogramm im Vordergrund. Livebands sorgen mit ihren Auftritten für wahres Entertainment. Weiteres Highlight des Abends ist die atemberaubende Multimediashow von Laserartist Jürgen Matkowitz, Inhaber von Apollo art of laser and fire: Farbenfrohe Laserstrahlen durchbrechen die Nacht und tanzen im Takt der Musik über den Köpfen der Besucher. Per Telefonvoting hat das Publikum die Möglichkeit für seinen Favoriten abzustimmen und am Ende des Abends den Pyro-Champion auf der Bühne zu feiern. Weitere Informationen: n

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