ALLGEMEINER PREIS DER GRUNDVERSORGUNG FÜR GEWERBLICHEN, BERUFLICHEN UND SONSTIGEN BEDARF

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1 PREISBLATT ALLGEMEINER TARIF für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Ahlen GmbH Grund- und Ersatzversorgung für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf. Preisstand: Gemäß 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV ist die Stadtwerke Ahlen GmbH als Grundversorger verpflichtet, die staatlichen und regulatorisch veranlassten Belastungen auszuweisen und gemäß 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV den verbleibenden Kostenblock der betrieblich beeinflussbaren Kostenbestandteile als verbrauchsabhängigen Arbeitspreisanteil mitzuteilen: ALLGEMEINER PREIS DER GRUNDVERSORGUNG FÜR GEWERBLICHEN, BERUFLICHEN UND SONSTIGEN BEDARF Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr (setzt sich wie folgt zusammen: Fester Anteil nach Punkt 2 in Höhe von 176,82 Euro sowie Drehstromzähler ohne Leistungsmessung nach Punkt 5.1 in Höhe von 40,89 Euro) Grundpreis pro Monat Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 217,71 Euro 18,14 Euro 30,54 ct/kwh Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlichen einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Der allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 182,95 Euro 25,67 ct/kwh In den Netto-Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Cent/kWh Stromsteuer 2,050 ct/kwh Konzessionsabgaben (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,590 ct/kwh Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,880 ct/kwh Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,438 ct/kwh Umlage nach 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,388 ct/kwh Umlage nach 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes -0,028 ct/kwh Umlage nach 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,006 ct/kwh Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,92 ct/kwh Verbrauchsunabhäniger Grund- und Abrechnungspreis Netz 15,00 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 6,00 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 1,75 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 22,75 16,244 ct/kwh Industriestraße Ahlen Telefon Telefax info@stadtwerke-ahlen.de Steuer-Nr.: 304/5841/0021 USt-ID-Nr.: DE Geschäftsführung Hans Jürgen Tröger Dipl.-Kfm. Martin Gehrke Sparkasse Münsterland Ost IBAN DE BIC WELADED1MST Vorsitzender des Aufsichtsrates Ralf Kiowsky Volksbank eg IBAN DE BIC GENODEM1AHL Sitz der Gesellschaft Ahlen (Westf.) Handelsregister: Münster B 8513 Postbank Dortmund IBAN DE BIC PBNKDEFF

2 Euro/Jahr Cent/kWh Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb): am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 160,20 am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 9,422 ct/kwh *Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers unter veröffentlicht. Der Strompreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis (Ziffer 1) für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 4), dem festen Anteil (Ziffer 2) sowie dem Verrechnungspreis (Ziffer 5). GRUND- UND ERSATZVERSORGUNGSPREISE FÜR GEWERBLICHEN, BERUFLICHEN UND SONSTIGEN BEDARF brutto netto 1.1 Arbeitspreis bei Eintarifmessung 30,55 Cent / kwh 25,67 Cent / kwh 1.2 Arbeitspreis bei Zweitarifmessung 32,19 Cent / kwh 27,05 Cent / kwh 2. Fester Anteil 176,82 Euro / Jahr 148,59 Euro / Jahr 3. Durchschnittshöchstpreis 44,23 Cent / kwh 37,17 Cent / kwh 4. Schwachlastpreis 21,11 Cent / kwh 17,74 Cent / kwh 5. Verrechnungspreis je Abrechnungsjahr 5.1 Eintarifzähler brutto netto Wechselstromzähler 29,94 Euro / Jahr 25,16 Euro / Jahr Drehstromzähler ohne Leistungsmessung 40,89 Euro / Jahr 34,36 Euro / Jahr Drehstromzähler mit Leistungsmessung 62,06 Euro / Jahr 52,15 Euro / Jahr 5.2 Zweitarifzähler Drehstromzähler mit Leistungsmessung 94,19 Euro / Jahr 79,15 Euro / Jahr Stromwandlersatz 44,54 Euro / Jahr 37,43 Euro / Jahr Tarifschaltung 32,13 Euro / Jahr 27,00 Euro / Jahr

3 STROMKENNZEICHNUNG

4 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER STADTWERKE AHLEN GMBH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) 1. ERWEITERUNG UND ÄNDERUNG VON ANLAGEN UND VERBRAUCHSGERÄTEN; MITTEILUNGSPFLICHTEN, 7 STROMGVV Einer Erweiterung oder Änderung der bestehenden Anlage sowie die Verwendung von zusätzlichen Verbrauchsgeräten ist den Stadtwerken vor Inbetriebnahme schriftlich mitzuteilen, sofern sich hierdurch die preislichen Bemessungsgrößen ändern.. Der Kunde hat sich in Zweifelsfällen an die Stadtwerke zu wenden, die Listen mit meldungspflichtigen Verbrauchsgeräten und Anträge bereithalten. Der Kunde wird die elektrische Energie lediglich zur eigenen Versorgung nutzen. Eine Weiterleitung oder Weiterveräußerung an Dritte ist grundsätzlich unzulässig. 2. ÄNDERUNG DER BEDARFSART (HAUSHALT, GEWERBE, LANDWIRTSCHAFT) Der Kunde ist verpflichtet, der Stadtwerke Ahlen GmbH unverzüglich jede Änderung seiner Bedarfsart mitzuteilen. 3. MESSEINRICHTUNGEN, 8 STROMGVV 3.1 Die für die Ablesung und Abrechnung erforderlichen Messeinrichtungen werden vom Messstellenbetreiber, der auch der Netzbetreiber sein kann, eingebaut, betrieben und gewartet. 3.2 Erhält der Kunde eine neue Messeinrichtung im Sinne des 21 b Abs. 3a oder Abs. 3b EnWG und werden den Stadtwerken dafür vom Netzbetreiber andere Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt, als im Preisblatt ausgewiesen, werden die Stadtwerke diese Kostenveränderung an den Kunden weitergeben. Der Kunde wird hierüber spätestens mit der nächsten Abrechnung informiert. Die anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. 4. ABLESUNG, 11 STROMGVV 4.1 Zum Zwecke der Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels, oder bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke an einer Überprüfung der Ablesung haben die Stadtwerke das Recht, die Ablesung selbst durchzuführen. Die Stadtwerke haben aber auch das Recht, zu bestimmen, dass der Kunde die Messeinrichtungen selbst abzulesen hat. 4.2 Die Stadtwerke schätzen den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden, wenn der Zutritt zum Zwecke der Ablesung vom Kunden verweigert oder eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vorgenommen wurde. 5. ABRECHNUNG, 12 STROMGVV 5.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung). Im Einzelfall kann ein kürzerer Abrechnungszeitraum entstehen. 5.2 Die Stadtwerke bieten den Kunden an, den Energieverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abzurechnen (unterjährige Abrechnung). Die zur Abrechnung erforderliche Ablesung des Zählers und die Weitergabe der Messwerte an die Stadtwerke erfolgt durch den Kunden selbst. Teilt der Kunde den Stadtwerken keine Messwerte innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des abzurechnenden Zeitraums mit, wird der Verbrauch durch die Stadtwerke geschätzt. Für die unterjährige Abrechnung berechnen die Stadtwerke dem Kunden ein zusätzliches Entgelt pro Abrechnung gemäß Preisblatt (Anlage). Über die unterjährige Abrechnung ist eine gesonderte Vereinbarung nach folgenden Maßgaben abzuschließen: Industriestraße Ahlen Telefon Telefax info@stadtwerke-ahlen.de Steuer-Nr.: 304/5841/0021 USt-ID-Nr.: DE Geschäftsführung Hans Jürgen Tröger Dipl.-Kfm. Martin Gehrke Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC WELADED1MST Vorsitzender des Aufsichtsrates Ralf Kiowsky Volksbank Ahlen Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC GENODEM1AHL Sitz der Gesellschaft Ahlen (Westf.) Handelsregister: Münster B 8513 Postbank Dortmund Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC PBNKDEFF

5 a) Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur zu Beginn eines Kalendermonats vorgenommen werden. b) Der Kunde hat den Stadtwerken seinen Wunsch nach unterjähriger Abrechnung incl. des gewünschten Abrechnungszeitraumes unter Angabe seiner persönlichen Daten, der Verbrauchsstelle und Kundennummer, der Zählernummer und ggf. des beauftragten dritten Messstellenbetreibers oder Messdienstleisters in Textform mitzuteilen. c) Die Stadtwerke werden dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung incl. der Abrechnungstermine übersenden. 5.3 Nach Erstellung der Abrechnung wird die Differenz zwischen den geleisteten Abschlagszahlungen und dem tatsächlichen Verbrauch berechnet und vergütet. 6 ABSCHLAGSZAHLUNGEN, 13 STROMGVV Die Stadtwerke erheben monatlich gleiche Abschlagszahlungen. Dies gilt nicht im Fall einer monatlichen Abrechnung nach Ziff Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abschlagszahlungen wird der Verbrauch aus bereits abgerechneten Zeiträumen herangezogen. Bei Neukunden bemessen sich die Abschläge nach Erfahrungssätzen vergleichbarer Kundengruppen. 7 ZAHLUNGSWEISE, 16 ABS. 3 STROMGVV 7.1 Die Zahlungen der Abschlagsbeträge sowie der Verbrauchsabrechnungen kann durch Überweisung, Lastschrifteinzugsverfahren, Dauerauftrag oder Bareinzahlung im Kundencenter erfolgen (Bareinzahlung mit einer Gebühr gemäß beiliegendem Preisblatt). 7.2 Rechnungsbeträge und Abschläge sind für die Stadtwerke kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Einhaltung der Fälligkeitstermine ist der Eingang der Zahlung bei den Stadtwerken bzw. der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Stadtwerke 8 ZAHLUNG, VERZUG, 17 STROMGVV 8.1 Rechnungen der Stadtwerke werden zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, Abschlagszahlungen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden können die Stadtwerke, wenn sie erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen, die dadurch entstandenen Kosten pauschal nach anliegendem Preisblatt berechnen. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, als es die Pauschale ausweist. Die Mahngebühren unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.). 8.3 Der Kunde hat anfallende Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückschecks) und Rücklastschriften an die Stadtwerke zu erstatten. 9 VORAUSZAHLUNGEN, 14 STROMGVV 9.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Stadtwerken nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, sind die Stadtwerke berechtigt, Vorauszahlung der Abschlagsbeträge zu verlangen 9.2 Die Verpflichtung des Kunden, Vorauszahlungen zu leisten, entfällt grundsätzlich, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen in zwölf aufeinander folgenden Monaten vollständig und pünktlich erfüllt hat.

6 10 UNTERBRECHUNG UND WIEDERAUFNAHME DER VERSORGUNG, 19 STROMGVV 10.1Die Kosten aufgrund der Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist. 10.2Die Wiederherstellung der Grundversorgung wird von den Stadtwerken von der Bezahlung der Unterbrechungs- und Wiederherstellungskosten abhängig gemacht und davon, ob die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind. 10.3Soweit der Kunde trotz ordnungsgemäßer Termin- und Ersatzterminankündigung nicht angetroffen wird und die erforderlichen Maßnahmen dadurch nicht durchgeführt werden können, können die Stadtwerke die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten pauschal gemäß Preisblatt (Anlage) berechnen. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist. 11 KÜNDIGUNG, 20 STROMGVV 11.1Die Kündigung des Stromgrundversorgungsvertrages durch den Kunden bedarf der Textform und muss wenigstens folgende Angaben enthalten: Kunden- und Verbrauchstellennummer Zählernummer Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung 11.2Bei der Kündigung des Grundversorgungsvertrags beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. 12 DATENSCHUTZ Die sich aus dem Lieferverhältnis ergebenden Daten und Informationen werden bei den Stadtwerken zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung (Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses) gemäß den geltenden Vorschriften zum Datenschutz verarbeitet und genutzt. Ggf. werden die Daten/Informationen des Kunden zu eigenen Werbezwecken verwendet. Hierzu weisen wir ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht nach 28 Abs. 4 BDSG hin. Eine Übermittlung von Daten und Informationen an Dritte erfolgt nur anonymisiert bzw. pseudonymisiert, soweit vorrangige Rechtsnormen nicht andere Vorgehensweisen vorschreiben. 13 INKRAFTTRETEN Diese Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH gelten ab dem 1. Januar 2015 und ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 1. Januar Ahlen, 1. Januar 2015 STADTWERKE AHLEN GMBH Anlage: Preisblatt

7 PREISBLATT ZU DEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN Gültig ab: I. ZU 5. DER ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN (ABRECHNUNG, 12 STROMGVV) Monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung je Abrechnung (Die einmalige Jahresabrechnung ist in den allgemeinen Tarifen enthalten) 5,07 Euro II. ZU 7. DER ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN (ZAHLUNGSWEISE, 16 ABS. 3 STROMGVV) Bareinzahlung 3,00 Euro III. ZU 8. DER ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN (ZAHLUNG, VERZUG, 17 STROMGVV) 1. Mahnung 2,80 Euro Bearbeitung einer Rücklastschrift (zuzüglich zu der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr) 0,00 Euro IV. ZU 10. DER ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN (UNTERBRECHUNG UND WIEDERAUFNAHME DER VERSORGUNG, 19 STROMGVV) Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung während der Geschäftszeiten Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung außerhalb der Geschäftszeiten 31,00 Euro 40,30 Euro Die Wiederherstellung des Anschlusses wird von der vollständigen Bezahlung der durch die Versorgungsunterbrechung und Wiederherstellung entstandenen Kosten abhängig gemacht. Unmöglichkeit der Durchführung, weil Kunde trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung nicht angetroffen wird 15,00 Euro Die vorgenannten Beträge, mit Ausnahme der Kosten in Folge von Zahlungsverzug (Mahnung, Sperrung, Nachinkasso), verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (seit dem : 19 %). Die Kosten in Folge von Zahlungsverzug unterliegen nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Industriestraße Ahlen Telefon Telefax info@stadtwerke-ahlen.de Steuer-Nr.: 304/5841/0021 USt-ID-Nr.: DE Geschäftsführung Hans Jürgen Tröger Dipl.-Kfm. Martin Gehrke Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC WELADED1MST Vorsitzender des Aufsichtsrates Ralf Kiowsky Volksbank Ahlen Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC GENODEM1AHL Sitz der Gesellschaft Ahlen (Westf.) Handelsregister: Münster B 8513 Postbank Dortmund Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC PBNKDEFF

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