Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität
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- Frieda Schneider
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1 Preisblatt für die Leistungen des Netzbetreibers SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für den Bereich Elektrizität Die nachfolgenden Preise für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG sind auf der Grundlage der von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg festgesetzten Erlösobergrenze ermittelt. Außerdem wurde die Anpassung der Erlösobergrenze zum Beginn des Jahres 2013 in die Preisbildung einbezogen, wie es nach den Vorgaben zur Anreizregulierung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Preisblatt gilt ab dem 01. Januar Im Fall, dass gegen die seitens der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg festgesetzte Erlösobergrenze im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wenn derartige Verfahren bereits anhängig sind (z. B. durch den Netzbetreiber, vorgelagerten Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Entgelte oder Dritte), ist für den Netznutzer abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage dieses Preisblattes. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume ggf. nach Beendigung des Vertrags oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß 247 BGB verzinst. Ergänzend wird auch das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG) und die Festlegung zum 19 StromNEV umgesetzt. Die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG geben die aus den KWK-Zuschlägen und der 19-StromNEV-Umlage resultierenden Belastungen an Letztverbraucher weiter, die an das Stromversorgungsnetz angeschlossen sind. Diese Weitergabe erfolgt über die Netzentgelte in Form von endverbraucherbezogenen Aufschlägen und entspricht den Vorschriften des KWKG und der Festlegung. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg, bleibt vorbehalten. Stand: Seite 1 von 10
2 Preisblatt 1: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit ¼- h-leistungsmessung Preisblatt 2: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne Leistungsmessung Preisblatt 3: Preise für Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung von Leistung und Arbeit bei Entnahme und Einspeisung Preisblatt 4: Preise für den Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Messung und Preise für Blindstrom Preisblatt 5: Preise nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) Preisblatt 6: Preise für die Umlage nach 19 StromNEV (StromNEV-Umlage) Preisblatt 7: Preise für die Umlage nach 17 f EnWG 2012 (Offshore- Umlage) Alle Preise in den genannten Preisblättern sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Die Konzessionsabgabe wird entsprechend der derzeitig geltenden Konzessionsabgabenverordnung berechnet. Sie beträgt derzeit im Versorgungsgebiet der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG für Kunden ohne Leistungsmessung für Schwachlaststrom: für Speicherheizungskunden (NT Arbeit): für Kunden mit einer bezogenen Jahresarbeit größer als kwh/jahr und einer Maximalleistung (1/4 h) größer als 30 kw: 1,99 Ct/kWh 0,61 Ct/kWh 0,11 Ct/kWh 0,11 Ct/kWh Stand: Seite 2 von 10
3 Preisblatt 1: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit ¼-h- Leistungsmessung Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Wirkleistung und Wirkarbeit: Jahrespreissystem Entnahmestelle Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis /kw/jahr Arbeitspreis Ct/kWh h/a netto brutto netto brutto Hochspannung bis ,08 10,81 1,68 2,00 Hochspannung ab ,83 58,11 0,09 0,11 Umspannung Hoch-/ bis ,67 11,51 2,06 2,45 Mittelspannung Umspannung Hoch-/ ab ,83 71,20 0,05 0,06 Mittelspannung Mittelspannung bis ,28 14,61 1,84 2,19 Mittelspannung ab ,42 55,24 0,47 0,56 Umspannung Mittel-/ Niederspannung bis ,78 16,40 2,99 3,56 Umspannung Mittel-/ Niederspannung ab ,58 100,03 0,16 0,19 Niederspannung bis ,27 31,26 2,81 3,34 Niederspannung ab ,92 70,11 1,50 1,79 Wirkleistung und Wirkarbeit: Monatspreissystem Entnahmeebene Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Monat Ct/kWh netto brutto netto brutto Hochspannung 8,14 9,68 0,09 0,11 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung 9,97 11,87 0,05 0,06 Mittelspannung 7,74 9,21 0,47 0,56 Umspannung Mittel-/Niederspannung 14,01 16,67 0,16 0,19 Niederspannung 9,82 11,69 1,50 1,79 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼-Stunde maßgeblich. Alle Arbeitspreise sind Netto-Preise zuzüglich Konzessionsabgabe und Mehrkosten nach dem KWKG. Stand: Seite 3 von 10
4 Preisblatt 2: Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne Leistungsmessung Netzkunden ohne Leistungsmessung werden nach dem Standardlastprofilverfahren abgerechnet. In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Arbeitspreis Ct/kWh netto 4,06 Konzessionsabgabe 1,99 Zwischensumme 6,05 einschl. 19 % USt. 7,20 Speicherheizungen steuerbar Arbeitspreis NT 1) Schwachlaststrom Arbeitspreis NT 1) /kwh Ct/kWh netto 2,03 4,06 Konzessionsabgabe 0,11 0,61 Zwischensumme 2,14 4,67 einschl. 19 % USt. 2,55 5,56 1) HT-Zeiten: täglich von 06:00 22:00 Uhr. In der übrigen Zeit gelten die NT-Preise. Alle Arbeitspreise sind Netto Preise zuzüglich Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz. Stand: Seite 4 von 10
5 Preisblatt 3: Preise für Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung von Leistung und Arbeit bei Entnahme und Einspeisung Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung: Die Preise beinhalten die Aufwendungen für die notwendige Messeinrichtung, bestehend aus Lastgangzähler, monatlicher Zählerfernauslesung bzw. Abrechnung und Inkasso. Messung Messstellenbetrieb Spannungsebene 1) /Jahr netto /Jahr brutto /Jahr netto /Jahr brutto Hochspannung 446,75 531, , ,45 Mittelspannung 446,75 531,63 631,31 751,26 Niederspannung 446,75 531,63 371,82 442,47 Abrechnung Spannungsebene /Jahr netto /Jahr brutto Hochspannung 123,39 146,83 Mittelspannung 123,39 146,83 Niederspannung 123,39 146,83 Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. 1) Der Stromwandler wird durch den Netzbetreiber SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH &. Co. KG bereit gestellt. Stand: Seite 5 von 10
6 Kunden ohne Leistungsmessung: Die Preise beinhalten die Aufwendungen für die notwendige Messeinrichtung, bestehend aus Wirkarbeitszähler, ggf. Tarifschaltung, Ablesung bzw. Abrechnung und Inkasso. Die Messdienstleistung und die Abrechnung erfolgen grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch können diese halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung bzw. Abrechnung ist uns schriftlich mitzuteilen. Die unterjährige Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährige Netznutzungsabrechnung zur Folge, während bei der unterjährigen Abrechnung die unterjährige Messdienstleistung Voraussetzung ist. Jährliche Messdienstleistung Halbjährliche Messdienstleistung Vierteljährliche Messdienstleistung Monatliche Messdienstleistung /Jahr /Jahr /Jahr /Jahr Eintarifzähler 5,81 11,62 23,24 69,72 Zweitarifzähler 8,93 17,86 35,72 107,16 (inkl. Tarifschaltung) Zwei-Richtungs-Zähler 8,93 17,86 35,72 107,16 Elektronischer Haushaltszähler 8,93 17,86 35,72 107,16 Messstellenbetrieb /Jahr Eintarifzähler 10,46 Zweitarifzähler (inkl. Tarifschaltung) 20,91 Zwei-Richtungs-Zähler 20,91 Elektronischer Haushaltszähler 20,91 Stromwandlersatz 31,37 Jährliche Abrechnung Halbjährliche Abrechnung Vierteljährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung /Jahr /Jahr /Jahr /Jahr Eintarifzähler 8,23 16,46 32,92 98,76 Zweitarifzähler 8,91 17,82 35,64 106,92 (inkl. Tarifschaltung) Zwei-Richtungs-Zähler 8,91 17,82 35,64 106,92 Elektronischer Haushaltszähler 8,91 17,82 35,64 106,92 Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Stand: Seite 6 von 10
7 Preisblatt 4: Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Messung: Im Standardfall sind die Spannungsebene der Entnahmestelle und die der Messung identisch. Bei Abweichungen davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch einen Aufschlag von 2,50 % auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung entgolten werden. Blindarbeit: Der Bezug von Blindarbeit wird mit den unten angegebenen Preisen gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene induktive Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Mittelspannung 0,92 Ct/kvarh netto 1,095 Ct/kvarh brutto Niederspannung 0,92 Ct/kvarh netto 1,095 Ct/kvarh brutto Die Preise sind zuzüglich zu den Netznutzungsentgelten gemäß Preisblatt 1 bis 3 zu entrichten und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Stand: Seite 7 von 10
8 Preisblatt 5: Preise nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) (Stand ) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien ( alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher ) Preis Letztverbrauchergruppe A ( Abnahme bis einschließlich kwh/a ) 0,126 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B ( Abnahme über kWh/a sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle ( Endverbrauchkategorie B ) 0,126 ct/kwh 0,060 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C ( Abnahme über kWh/a stromintensives, produzierendes Gewerbe ) Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle Nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes ( Endverbrauchskategorie C ) 0,126 ct/kwh 0,025 ct/kwh Stand: Seite 8 von 10
9 Preisblatt 6: Preise für die Umlage nach 19 StromNEV (StromNEV-Umlage) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien ( alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher ) Preis Letztverbrauchergruppe A ( Abnahme bis einschließlich kwh/a ) 0,329 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B ( Abnahme über kWh/a sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle ( Endverbrauchkategorie B ) 0,329 ct/kwh 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C ( Abnahme über kWh/a stromintensives, produzierendes Gewerbe ) Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle Nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes ( Endverbrauchskategorie C ) 0,329 ct/kwh 0,025 ct/kwh Stand: Seite 9 von 10
10 Preisblatt 7: Preise für die Umlage nach 17 f EnWG 2012 (Offshore-Umlage) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien ( alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher ) Preis Letztverbrauchergruppe A ( Abnahme bis einschließlich kwh/a ) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle 0,250 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B ( Abnahme über kwh/a sofern nicht Letztverbrauchergruppe C ) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle ( Endverbrauchkategorie B ) 0,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C ( Abnahme über kwh/a stromintensives, produzierendes Gewerbe ) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch > kwh pro Jahr und Abnahmestelle Nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes ( Endverbrauchskategorie C ) 0,250 ct/kwh 0,025 ct/kwh Stand: Seite 10 von 10
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