Netznutzungsentgelte Strom
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- Helga Armbruster
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1 Preise und Regelungen für die Netznutzung Strom der SWE Netz GmbH Ab dem gelten im Netzgebiet der SWE Netz GmbH neue Preise; die seit gültigen Preise verlieren mit Ablauf des ihre Gültigkeit. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behält sich die SWE Netz GmbH vor, soweit erforderlich, nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Anwendungsgrenzen des Zählverfahrens für Entnahme Die Anwendungsgrenzen des Zählverfahrens finden Sie in folgender Tabelle: Verbrauchercharakteristik Verbrauch < kwh/a Verbrauch >= kwh/a Zählverfahren Lastprofil Lastgangzählung Netznutzungsentgelte Strom SWE Netz GmbH Ansprechpartner Hertzstraße Ettlingen Team Netzmanagement Tel.: Tel.: Fax: Fax: Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 1 von 11
2 Preisblatt 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entgelte für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Die Preise für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind abhängig von deren Jahresbenutzungsdauer. Es wird unterschieden zwischen einer Jahresbenutzungsdauer von weniger als h/a und einer Jahresbenutzungsdauer von mindestens h/a. Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon sind die bei der Messung erfassten Verluste in den Netznutzungsentgelten berücksichtigt. Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer <2500 h/a >= 2500 h/a Jahresleistungspreissystem für Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahme mit Leistungsmessung /kwa Cent/kWh /kwa Cent/kWh Umspannung Hoch- / Mittelspannung 10,98 3,34 83,59 0,44 Mittelspannung 14,23 4,36 101,26 0,88 Umspannung Mittel- / Niederspannung 17,82 5,37 123,83 1,13 Niederspannung 21,71 5,28 118,87 1,40 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Preise gelten zuzüglich den Entgelten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie den Preisen der Preisblätter 4, 4a, 4b und 5. Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Mittelspannung (einschließlich Umsp. HS/MS) bzw. 4-Quadrantenzähler Niederspannung (einschließlich Umsp. MS/NS) bzw. 4-Quadrantenzähler Entgelt je Messstellenbetrieb (inkl. Messung) /Jahr 591,30 438,00 Funk-Modem (z.b. GSM, GPRS) 200,75 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 2 von 11
3 Preisblatt 2 Entgelte für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung Preise für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung Voraussetzung hierfür ist, dass die Jahresarbeit nicht mehr als kwh/a beträgt. Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis /a Cent/kWh Niederspannung (NS) 20,00 7,48 Elektro Speicherheizung (NS) - 3,67 Wärmepumpen (unterbrechbar) - 3,67 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Wärmepumpen werden im Allgemeinen zum Niederspannungsentgelt abgerechnet. Das reduzierte Entgelt wird nur bei Vorlage einer Kundeninformation über die unterbrechbare Verbrauchseinrichtung zum Ansatz gebracht. Die Preise gelten zuzüglich den Entgelten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie den Preisen der Preisblätter 4, 4a, 4b und 5. Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 3 von 11
4 Preisblatt 3 Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung /Jahr Eintarifzähler + ehz ET u. ZT 12,41 Zweitarifzähler 18,25 Zweirichtungszähler 21,90 Rundsteuerempfänger 5,84 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 4 von 11
5 Preisblatt 4 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle Preis ab Nichtprivilegierte Letztverbräuche 0,345 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 5 von 11
6 Preisblatt 4a Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Letztverbrauchergruppe Preis ab Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch A <= kwh/a je Abnahmestelle 0,370 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauch, der kwh/a und Abnahmestelle übersteigt 0,050 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe C Letztverbrauch, der kwh/a und Abnahmestelle übersteigt - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes übersteigen (Nachweis durch Testat Wirtschaftsprüfer) 0,025 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 6 von 11
7 Preisblatt 4b Offshore-Haftungsumlage gemäß 17f EnWG Letztverbrauchergruppe Preis ab Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch <= kwh/a je Abnahmestelle 0,037 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauch, der kwh/a und Abnahmestelle übersteigt 0,049 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe C Letztverbrauch, der kwh/a und Abnahmestelle übersteigt - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes übersteigen (Nachweis durch Testat Wirtschaftsprüfer) 0,024 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch je kwh 0,011 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 7 von 11
8 Preisblatt 5 Konzessionsabgabe Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgabe Für Tarifkunden (Hochlasttarif) in Gemeinden bis Einwohner 1,59 Cent/kWh Für Tarifkunden (Schwachlasttarif) in der Zeit von :00 Uhr 0,61 Cent/kWh Verminderter Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden, sofern 2 Absatz 5 Nr. 1 und 2 KAV nicht zutreffen 0,11 Cent/kWh Voraussetzung für die Anwendung des Konzessionsabgabensatzes für Schwachlastzeit ist ein Zweitarifzähler oder eine Lastgangzählung. Voraussetzungen für die Anwendung des verminderten Konzessionsabgabensatzes nach KAV sind: - Eine Jahresarbeit von mehr als kwh und - Eine gemessen Leistung von über 30 kw in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres Dies ist messtechnisch nachzuweisen. Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 8 von 11
9 Preisblatt 6 Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und temperaturabhängigen (TLP) Netznutzungsverträgen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose von Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der SWE Netz GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Diese Preise beinhalten lediglich die mehr oder minder gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß der Netznutzungspreise für Kleinkunden oder Leistungsmessung in Rechnung gestellt bzw. vergütet. Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet. Die zur Anwendung kommenden Preise finden Sie unter folgendem Link: Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 9 von 11
10 Preisblatt 7 Preise für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Preise für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Die Preise für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung sowie Kontrolle der Unterbrechung im Auftrag des Lieferanten. Diese Preise für den bei der SWE Netz GmbH entstehenden Aufwand werden auch dann erhoben, wenn die Unterbrechung bzw. Wiederherstellung und Kontrolle der Anschlussnutzung aus Gründen, die die SWE Netz GmbH nicht vertreten hat, nicht erfolgen konnte. Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Preis ab (netto) Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE Netz GmbH Preis in innerhalb der regulären Arbeitszeit - zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Aufwand Kontrolle der Unterbrechung im Auftrag des Lieferanten (nur innerhalb der regulären Arbeitszeit) Preis ab (netto) Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE Netz GmbH Preis in innerhalb der regulären Arbeitszeit Alle Preise mit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 10 von 11
11 Preisblatt 8 Installation, Betrieb und Wartung einer technischen Einrichtung gemäß 6 EEG sowie Inbetriebnahme Im 6 EEG ist verankert, dass alle Erzeugungsanlagen gemäß Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) oder Kräft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw, mit einer technischen Einrichtung 1. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und 2. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeiseleistung ausgestattet sein müssen. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung über 30 kw bis 100 kw müssen mit einer technischen Einrichtung 3. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 30 kw müssen mit einer technischen Einrichtung 4. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung oder 5. zur Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung ausgestattet sein. Die nachfolgenden Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Technische Einrichtung Ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung für Anlagen nach 1. bis 4. (Entgelt für Rundsteuerempfänger) Begrenzung der Wirkleistung auf 70 Prozent nach 5. Entgelt 10,00 Euro / Jahr 0,00 Euro / Jahr Inbetriebnahme PV-Anlage Entgelt < 100 kwp 150 Euro je Anlage > 100 kwp nach Aufwand Stand: 10/2016 Netznutzungsentgelte Strom Seite 11 von 11
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