SÜC Energie und H 2 O GmbH

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1 Vorläufiges Preisblatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Jahresbenutzungsdauer < h/a > h/a Leistungspreise Arbeitspreise Leistungspreise Arbeitspreise Entnahme pro kw und Jahr ct pro kwh pro kw und Jahr ct pro kwh Mittelspannung 8,83 4,28 95,78 1,00 Umspannung in Niederspannung 11,91 5,36 121,54 0,98 Niederspannung 11,00 5,72 126,69 1,05 Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

2 Vorläufiges Preisblatt 2: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung für Weiterverteiler und nachgelagerte Netzbetreiber in gleicher Spannungsebene (Jahresleistungspreissystem) Jahresbenutzungsdauer < h/a > h/a Leistungspreise Arbeitspreise Leistungspreise Arbeitspreise Entnahme pro kw und Jahr ct pro kwh pro kw und Jahr ct pro kwh Mittelspannung 7,95 3,86 86,20 0,90 Niederspannung 9,90 5,15 114,02 0,94 Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte.

3 Vorläufiges Preisblatt 3: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Monatsleistungspreissystem) Leistungspreise Arbeitspreise Entnahme pro kw und Monat ct pro kwh Mittelspannung 15,96 1,00 Umspannung in Niederspannung 20,26 0,98 Niederspannung 21,12 1,05 Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

4 Vorläufiges Preisblatt 4: Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Netto Brutto Netto Brutto Entnahme pro Jahr pro Jahr ct pro kwh ct pro kwh Niederspannung 60,00 71,40 5,47 6,51 Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

5 Vorläufiges Preisblatt 5: Entgelte für Messstellenbetrieb Entnahme oder Einspeisung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung Messstellenbetrieb Spannungsebene der Messung Mittelspannungsnetz Umspannung M/N Niederspannungsnetz je Messstelle /Jahr 961,74 603,61 603,61 Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb Messung in Niederspannung Leistungsmessung Drehstrom 2) Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom Arbeitszähler, Eintarif Drehstrom je Messstelle /Jahr 60,00 28,02 15,22 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Lastgangdaten, die über den Umfang des 21 h Abs. 1 Nr. 2 EnWG hinausgehen, werden nach individueller Anforderung dem Kunden berechnet. Für zusätzliche Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA auf Wunsch des Kunden/Lieferanten durch die SÜC außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen werden pro Ablesung je Zählpunkt und Ableseversuch 24,90 in Rechnung gestellt. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Die Entgelte beinhalten die Messwandler, die Zählerdatenerfassung auf 1/4 h Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. 2) Die Entgelte beinhalten die Messwandler.

6 Vorläufiges Preisblatt 6: Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Netto Brutto Netto Brutto Entnahme pro Jahr pro Jahr ct pro kwh ct pro kwh Niederspannung 2,10 2,50 Diese Preise sind gültig für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und über eine getrennte Messeinrichtung erfasst werden. Für die Regelung der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die ergänzende Bedingungen der SÜC Energie und H 2 O GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) 8 zu beachten. Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

7 Vorläufiges Preisblatt 7: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte Gültig ab 1.Januar 2018 (Stand ) KWK G Aufschlag Letztverbraucher (LV Gruppe A) zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle einen Aufschlag von 0,345 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe B), die im Jahr 2016 berechtigt gewesen wären, eine Begrenzung der KWK G Umlage auf 0,04 ct/kwh in Anspruch zu nehmen, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strommengen einen Aufschlag von 0,160 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe C), die im Jahr 2016 berechtigt gewesen wären, eine Begrenzung der KWK G Umlage auf 0,03 ct/kwh in Anspruch zu nehmen, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge einen Aufschlag von 0,120 ct/kwh Im Übrigen gelten die Berechnungsmechanismen für Letztverbraucher mit besonderer Ausgleichsregelung nach EEG gemäß 27 KWKG 2016 i.v.m. 63, 64 EEG 2017 sowie die Sonderumlagen gemäß 27 a, 27 b, 27 c KWKG Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Strommengen von Letztverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 Strom NEV Umlage von Letztverbraucher (LV Gruppe C ), die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,370 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Offshore Haftungsumlage nach 17 f EnWG Novelle Strommengen von Letztverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle 0,037 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWK G zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine Offshore Haftungsumlage von 0,049 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe C ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWK G zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von 0,024 ct/kwh Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage 0,011 ct/kwh

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