Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab
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1 Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer: < 2500 Vollbenutzungsstunden Jahresbenutzungsdauer: > 2500 Vollbenutzungsstunden Entnahmenetzebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kwa Mittelspannungsnetz 14,55 3,59 88,05 0,65 Umspannung zur Niederspannung 16,83 4,18 101,58 0,79 Niederspannungsnetz 17,48 4,37 89,73 1,48 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon werden bei der Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 4 % auf die jeweiligen Leistungs- und Arbeitspreise berücksichtigt. 2. Entnahmen von Kunden ohne registrierender Leistungsmessung 2.1. Kunden, die nach Standardlastprofilen abgerechnet werden Mittelspannungsnetz 24,00 2,64 Umspannung zur Niederspannung 24,00 3,46 Niederspannungsnetz 24,00 6, Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen Mittelspannungsnetz 0,00 2,40 Umspannung zur Niederspannung 0,00 2,40 Niederspannungsnetz 0,00 2,40
2 2.3. Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) Mittelspannungsnetz 0,00 2,40 Umspannung zur Niederspannung 0,00 2,40 Niederspannungsnetz 0,00 2,40 3. Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entnahmenetzebene Leistungspreis Arbeitspreis /kwa Mittelspannungsnetz 14,68 0,65 Umspannung zur Niederspannung 16,93 0,79 Niederspannungsnetz 14,96 1,48 4. Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität Netzreservekapazität Entnahmenetzebene 0 bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a / kwa / kwa / kwa Mittelspannungsnetz 36,25 43,50 50,75 Umspannung zur Niederspannung 42,70 51,24 59,77 Niederspannungsnetz 54,84 65,81 76,78 5. Entgelte für Blindleistung (Blindstrom) Entnahmenetzebene Induktiv 1 ct/kvarh Mittelspannungsnetz 0,92 Umspannung zur Niederspannung 0,92 Niederspannungsnetz 0,92 Blindstromlieferungen erfolgen bis zu einem Anteil von 50% der Wirkstrommenge kostenlos. Darüber hinausgehende Lieferungen werden mit den genannten Preisen berechnet.
3 6. Zuschlag für Belastungsausgleich nach 19 Abs. 2 StromNEV Letzterbrauch-Kategorie Aufschlag LV Gruppe A 0,237 LV Gruppe A+ 0,227 LV Gruppe A++ 0,227 LV Gruppe B' 0,050 LV Gruppe C' 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+ Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. 7. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Verbrauch Für die ersten kwh 0,254 oberhalb von kwh 0,051 oberhalb von kwh 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.
4 8. Offshore-Haftungsumlage nach 17 EnWG je Letztverbrauchergruppe Verbrauch Für die ersten kwh -0,051 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 9. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten 0, Konzessionsabgabe Die Höhe der Konzessionsabgabe (KA) richtet sich nach der in Anspruch genommenen maximalen Leistung bzw. der jährlich verbrauchten Energiemenge Entnahme von Tarifkunden 1,32 Entnahme von Tarifkunden mit Schwachlastregelung 0,61 Entnahme von Sondervertragskunden 0, Entgelte für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung (Preis je Zähler/Wandler) Spannungsebene der Messung Preis je Zähler Preis je Zähler Verbrauchswertermittlung Messstellenbetrieb Abrechnung Mittelspannungslastgangzählung 197,10 292,60 299,30 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 40,00 Niederspannungslastgangzählung 197,10 71,60 299,30 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 30,00 Telekommunikationskomponente 80,00 Die Preiskomponente "Abrechnung" entfällt für EEG-Einspeisezähler.
5 11.2. Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung (Preis je Zähler/Wandler) Messstellenbetrieb Messung Abrechnung jährlicher halbjährliche vierteljährliche jährlicher halbjährliche vierteljährliche monatliche monatliche Abrechnung Abrechnung Abrechnung Abrechnung Eintarifzähler 9,80 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 Zweitarifzähler 19,60 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler): 45,00 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 LZ 96h-Zähler 45,00 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 2-Tarif-2-Richtungszähler 25,00 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 Intelligente Messeinrichtung gem. 21b EnWG 45,00 3,50 7,00 14,00 42,00 9,60 19,20 28,80 115,20 Wandler 30,00 Schaltgerät 14,70 Telekommunikationskomponente Funk-Modem z.b. (GSM) 80,00 Die Preiskomponente "Abrechnung" entfällt für EEG-Einspeisezähler.
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