Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab bis

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1 Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab bis Nachfolgend sind die Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone Transnet BW) der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH in 2015 aufgeführt -die Aufschläge bzw. Umlagen ab S. 4 werden nach Gesetzeslage angepasst Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von mindestens h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 42,08 0,13 Mittelspannungsnetz 52,26 0,33 Umspannung zur Niederspannung 58,02 0,44 Niederspannungsnetz 58,58 0,79 Bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresbenutzungsdauer T von weniger als h/a Entnahmeebene Leistungspreis pro Jahr Umspannung zur Mittelspannung 5,38 1,60 Mittelspannungsnetz 6,12 2,18 Umspannung zur Niederspannung 7,24 2,47 Niederspannungsnetz 9,61 2,75 Bei Kunden mit Lastgangzählung und nur monatlicher Abnahme Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis / kw u. Monat Mittelspannung 8,71 0,33 Umspannung Mittel- / Niederspannung 9,67 0,44 Niederspannung 9,76 0,79 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % auf die Arbeits- und Leistungspreise gewährt. Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungsund abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um 2,0 %.

2 Seite 2 von 7 Netzreservekapazität bei Kunden mit Eigenerzeugung Inanspruchnahme der Netzreservekapazität 1) Entnahmeebene h/a h/a h/a Mittelspannungsnetz 20,39 24,46 28,54 Umspannung zur Niederspannung 24,14 28,97 33,80 Niederspannungsnetz 32,04 38,45 44,85 1) Bei Inanspruchnahme der Netzreservekapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden Preisstufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach den normalen Tarifen berechnet. Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Der Preis der Netzreservekapazität beinhaltet auch die entsprechende Arbeit. bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung. 1. Preise für die Netznutzung Kundengruppe Netto Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung 4,35 Speicherheizung 2,18 Wärmepumpen und sonstige unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen 3,27 Alle Preise zuzüglich Entgelte für Messung und Abrechnung, Mehrkosten gem. den Aufschlägen, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer. Allen städtischen Anlagen in Niederspannung wird ein Kommunalrabatt von 10 % gewährt. 2. Mehr-/Mindermengen Bei der Belieferung von Kunden ohne Lastgang (1/4-h-Leistungsmessung) können Differenzen zwischen den tatsächlichen Energieverbräuchen und den auf prognostizierten Verbräuchen beruhenden Energielieferungen des Lieferanten auftreten. Die Jahresverbrauchsprognosen werden in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

3 Seite 3 von 7 Preise für Messung und Abrechnung Entgelte - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung 1 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung Messstellenbetrieb Abrechnung /a /a /a MS - Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 180,00 600,00 86,40-180,00 180,00 300,00 86,40-24,00 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung 2 Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messung einmalig Messstellenbetrieb Abrechnung einmalig /a Eintarifzähler 3,00 9,95 7,20 Zweitarifzähler 3,00 19,90 7,20 Telekommunikationskomponente Funkmodem 120,00 Telekommunikationskomponente Festnetzmodem Tarifschaltung Wandlersatz 120,00 10,00 24,00 Basiszähler nach 21b (3a) und (3b) EnWG Zusätzliche Kontrollablesung 3,00 4,50 36,00 7,20 Für Messungen und Abrechnungen in kürzeren Zeitabständen als einem Jahr erhöhen sich die Entgelte für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung wie folgt: Monatlich für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 12 Vierteljährig für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 4 Halbjährig für Messung und Abrechnung = Einmalige Beträge x 2 Im Leistungsumfang sind enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernübertragung der Messdaten, Datenaufbereitung, werktägliche (Montag bis Freitag) bzw. monatliche Datenbereitstellung an die erste Adresse per (bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten). Jährliche Bereitstellung der Monatsleistungsmaxima seitens des Netzbetreibers zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes. Bei kürzeren Zeiträumen werden die Preise zeitanteilig ermittelt. 2) Die Entgelte für Messung und Abrechnung beinhalten alle Ablesungen und Abrechnungen je Entnahmestelle innerhalb eines Jahres, die durch GPKE-Prozesse erforderlich werden. Für jede zusätzliche vom Netznutzer gewünschte Ablesung oder Abrechnung wird ein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt.

4 Seite 4 von 7 Entgelte für Blindstrom Blindstrom Induktiv 1 Induktiv 2 Kapazitiv 1 Kapazitiv 2 ct/kvarh ct/kvarh ct/kvarh ct/kvarh Mittelspannung (MS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Niederspannung (NS) 0,92 0,92 0,92 0,92 Liegt der Verschiebungsfaktor größer 50 % wird der Blindstrom gesondert in Rechnung gestellt. Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK-G) (voraussichtlich) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle 0,254 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle 0,254 Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,051 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle 0,254 Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,025

5 Seite 5 von 7 Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes über die Elektrizitäts-und Gasversorgung (EnWG-Novelle) (Offshore-Haftungsumlage) Gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wurde festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber teilen diese Kosten untereinander über einen horizontalen Belastungsausgleich gemäß 9 Abs. 3 KWK-G auf. Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle -0,051 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle -0,051 Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,05 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle -0,051 Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,025 Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten) Letztverbrauch je Entnahmestelle 0,006

6 Seite 6 von 7 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis kwh) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauch bis kwh pro Jahr je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A+) Letztverbrauch bis kwh pro Jahr je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A++) Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben 0,237 0,227 0,227 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Wie Letztverbrauchergruppe A bis kwh Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,05 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Wie Letztverbrauchergruppe A bis kwh Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben 0,025

7 Seite 7 von 7 Weitere Angaben: Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung werden für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWLB ein Entgelt in Höhe von 45 und für die Wiederherstellung 50 berechnet. Sollten Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit anfallen, so werden diese nach Aufwand berechnet. Allen Preisen werden die Konzessionsabgaben und die jeweils gültige Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzugerechnet. Die Angaben aller Aufschläge erfolgt ohne Gewähr (Veröffentlichung Netztransparenz.de Stand Dez 2014). Die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung KAV vom und den bis heute veröffentlichten Änderungen beträgt in Ludwigsburg und Kornwestheim: 1. Schwachlaststrom 0,61 Cent 2. Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird 1,59 Cent 3. Strom bei Entnahme nach Sondervertrag 0,11 Cent Alle Angaben bezogen auf die Lieferung einer Kilowattstunde (kwh) ohne Umsatzsteuer. Auf städtische Abnahmestellen, die in Niederspannung versorgt werden, wird ein Rabatt von 10 % auf die Leistungs- und e gewährt. Hochlastzeitfenster für individuelle Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Hochlastzeitfenster 2015 : (Stand ) Jahreszeit Hochlast-Zeitfenster (Mittelspannungsnetz, Umspannung und Niederspannungsnetz) Frühling: März bis Mai kein Hochlastzeitfenster Sommer: Juni bis August kein Hochlastzeitfenster Herbst: September bis November Mittelspannungsnetz: Umspannung zur Niederspannung und Niederspannungsnetz: 17: Winter: Januar, Februar und Dezember Mittelspannungsnetz: Umspannung zur Niederspannung und Niederspannungsnetz: 16: Durch die Übernahme des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim zum werden als Hochlastzeitfenster die Veröffentlichungen der Netze BW GmbH (ehemals EnBW Regional AG) herangezogen, da noch keine plausibleren Werte bis August 2014 vorlagen. Für das HLZ ab 2016 werden dann eigene Netzauswertungen als Grundlage herangezogen.

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