Preisblätter Netznutzung Strom

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1 Preisblätter Netznutzung Strom Bei Fragen zu den v. g. Preisblättern, stehen wir Ihnen unter zur Verfügung. Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Preisblatt 2: Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem Preisblatt 3: Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Preisblatt 4: Preise für Ersatzversorgung Preisblatt 5: Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung Preisblatt 6: Netznutzungsentgelte für Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen Preisblatt 7: Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14 EnWG Preisblatt 8: Entgelte für Sonderanlagen Preisblatt 9: Entgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen Preisblatt 10: Entgelte für Messung und Abrechnung von Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Preisblatt 11: Entgelte für Messung und Abrechnung von Entnahmen ohne Lastgangmessung Preisblatt 12: Entgelte für Messstellenbetrieb & Messung für Einspeiser nach EEG und KWK-G Preisblatt 13: Preise für Blindstrom Preisblatt 14: Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Preisblatt 15: Umlage gemäß 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Preisblatt 16: Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Preisblatt 17: Abschaltbare Lasten-Umlage Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes beziehen sich auf einen Zeitraum von einem Jahr (Jahresleistungspreise). Alle in den Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer (zzt. 19%) hinzuzurechnen ist.

2 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Netzwerke Saarlouis GmbH für die Mittelspannung, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch- und Höchstspannung. Netzebene Leistungspreis /kw/a Jahresbenutzungsdauer <= h/a > h/a Leistungspreis /kw/a Mittelspannungsnetz 6,01 2,63 59,01 0,51 MS / NS Umspannung 3,47 4,27 105,47 0,19 Niederspannungsnetz 7,99 4,39 62,24 2,22 Bei einer Entnahmestelle in der Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung, werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3 % erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

3 Preisblatt 2 Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Netzwerke Saarlouis GmbH für die Mittelspannung, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch- und Höchstspannung. Netzebene Monatsleistungspreissystem Leistungspreis /kw/monat Mittelspannungsnetz 9,84 0,51 MS / NS Umspannung 17,58 0,19 Niederspannungsnetz 10,37 2,22 Bei einer Entnahmestelle in der Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung, werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3 % erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

4 Preisblatt 3 Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Netzwerke Saarlouis GmbH für die Mittelspannung, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch- und Höchstspannung. Netzebene 0 h/a 200 h/a /kw/a Reserveinanspruchnahme > 200 h/a 400 h/a > 400 h/a 600 h/a /kw/a Mittelspannungsnetz 25,06 30,08 35,09 MS / NS Umspannung 30,43 36,52 42,60 Niederspannungsnetz 64,48 77,38 90,27 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

5 Preisblatt 4 Preise für Ersatzversorgung Netzebene Mittelspannungsnetz Niederspannungsnetz Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch die Netzwerke Saarlouis GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB. Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der Netzwerke Saarlouis GmbH.

6 Preisblatt 5 Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, Kurzzeit- und Baustromanschlüsse) Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der Netzwerke Saarlouis GmbH für die Mittelspannung, MS / NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber für Hoch- und Höchstspannung. Netzebene Grundpreis /a Grundpreis /a inkl. 19% MwSt. Inkl. 19% MwSt. Niederspannungsnetz 36,50 43,43 4,89 5,82 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Sollte sich die Höhe der gesetzl. Mehrwertsteuer ändern, ändern sich die o. g. Preise entsprechend. Die Mehrwertsteuer für Gewerbe, Landwirtschaft und sonstiger Bedarf wird separat in Rechnung gestellt.

7 Preisblatt 6 Netznutzungsentgelte für Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen Netzebene Inkl. 19% MwSt. Leistungs- oder Grundpreis Niederspannungsnetz 1,50 1,79 - Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Sollte sich die Höhe der gesetzl. Mehrwertsteuer ändern, ändern sich die o. g. Preise entsprechend.

8 Preisblatt 7 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14 EnWG Netzebene Inkl. 19% MwSt. Leistungs- oder Grundpreis Niederspannungsnetz 1,50 1,79 - Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Sollte sich die Höhe der gesetzl. Mehrwertsteuer ändern, ändern sich die o. g. Preise entsprechend.

9 Preisblatt 8 Netznutzungsentgelte für Sonderanlagen Für Sonderanlagen gemäß StromNZV 18 (1), Satz 1 (z.b. Sirenenanlagen, Telefonshäuschen, Notruftelefone, Polizeimelder) gelten folgende Abrechnungspreise: Grundpreis /a Abrechnungspreis je Zählpunkt /a 36,50 4,89 14,60 Die abgerechnete Arbeitsmenge richtet sich nach dem typischen Verbrauchsverhalten der Anlagen und wird nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB durch die Netzwerke Saarlouis GmbH festgelegt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

10 Preisblatt 9 Netznutzungsentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen Netzebene Umspannung Mittel- / Niederspannung 2,73 Im ist der entsprechende Leistungspreisanteil berücksichtigt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und der Abschaltumlage sowie Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

11 Preisblatt 10a Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Mittelspannung Lastgangzähler Niederspannung Lastgangzähler Leistungszähler (Max. oder LZ 96) Netzebene und Art der Messung Mittelspannung Innenraumwandler Mittelspannung Kombiwandler Mittelspannung Freiluftwandler Niederspannung Wandler Messstellenbetrieb /a Messung /a Abrechnung /a 385,00 264,00 612,00 294,00 264,00 612,00 40,00 15,00 19,10 197, , , , Bei Wandlerzählungen wird eine Zählerwechseltafel verwendet, die im Entgelt enthalten ist. 2. Beim gleichzeitigen Bezug von Einspeiseanlagen über den gleichen Zähler entfallen die Komponenten Messstellenbetrieb und/oder Messung, soweit dies bei den Entgelten zur Einspeisung fakturiert wurde. 3. Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

12 Preisblatt 10b Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen mit Lastgangmessung oder Leistungsmessung Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die Netzwerke Saarlouis GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch einen dritten Messdienstleister, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. Erfolgen der Messstellenbetrieb und die Messung durch die Netzwerke Saarlouis GmbH und für die Kommunikationseinrichtung wird ein GSM Modem verwendet wird für die Datenübermittlung zzgl. ein Betrag von 10 /Monat berechnet. In den vorgelagerten Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend MeteringCode - Datenermittlung per GSM Modem - Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen - Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode - abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

13 Preisblatt 11a Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) Preis je Zähler / Wandler Art der Messung Messung / Ablesung jährliche Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung halbjährliche Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung vierteljährliche Ablesung Abrechnung Messung / Ablesung monatliche Ablesung Abrechnung Messstellenbetrieb /a /a /a /a /a /a /a /a /a Eintarifzähler 3,30 14,60 6,60 16,70 13,20 20,90 39,60 37,70 8,10 Zweitarifzähler (inkl. Tarifschaltung) 6,70 19,10 13,40 22,10 26,80 28,10 80,40 52,10 25,90 Maximumzähler 15,00 19,10 30,00 22,10 60,00 28,10 180,00 52,10 40,00 Wandler in Niederspannung ,00

14 Preisblatt 11b Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die Netzwerke Saarlouis GmbH erbracht werden. Erfolgen der Messstellenbetrieb oder die Messung durch einen Dritten, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. In den vorgelagerten Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: Direkt-Messung von Wirkstrom entsprechend MeteringCode Zählerablesung und jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (zzt. 19%). Ab einer Leistung > 40 kw wird eine NS Wandlermessung benötigt.

15 Preisblatt 12 Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung nach EEG und KWK-G Art der Messung Messstellenbetrieb /a Messung /a NS-Zähler mit / ohne Rücklaufhemmung 8,10 3,30 NS- / MS-Zähler mit 2 Energierichtungen 10,00 6,70 Niederspannungs-Lastgangzähler 1) 294,00 264,00 Mittelspannungs-Lastgangzähler 1) 385,00 264,00 NS-Wandler (> 40 kw) 18,00 - Kombiwandler Mittelspannung 580,80 - Innenraumwandler Mittelspannung 197,00 - Freiluftwandler Mittelspannung 420,00-1. Bei Wandlerzählungen wird eine Zählerwechseltafel verwendet, die in dem Entgelt enthalten ist. 2. Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (zzt. 19%).

16 Preisblatt 13 Preise für Blindstrom Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet. Dies gilt, sofern die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogene Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittelund Niederspannung. 1,00 ct/kvarh (zzgl. 19% Mehrwertsteuer). Die Netzwerke Saarlouis GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HT-Zeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis Uhr in den Monaten März bis September sowie von 6.00 Uhr bis Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NT-Zeit.

17 Preisblatt 14 Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Umlage je Letztverbrauchergruppe Letztverbrauchergruppe A 0,178 Letztverbrauchergruppe B 0,055 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Entgelte zzgl. *) Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung für die ersten kwh im Jahr bzgl. einer jeden Abnahmestelle den in der Tabelle ausgewiesenen KWK-Aufschlag. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle kwh im Jahr übersteigen, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge an dieser Abnahmestelle den in der Tabelle ausgewiesenen KWK-Aufschlag. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge den in der Tabelle ausgewiesenen KWK-Aufschlag. *) Mehrwertsteuer (zzt. 19 %)

18 Preisblatt 15.1 Umlage gemäß 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Auf Grund der Rückabwicklung und Neuerhebung der Umlagen 2012 und 2013 sowie der Erhebung der Umlage 2014 im Verhältnis Verteilnetzbetreiber gegenüber Vertrieben und Endkunden ergeben sich folgende Umlagen: Umlage je Letztverbrauchergruppe Letztverbrauchergruppe A 0,092 Letztverbrauchergruppe A+ 0,482 Letztverbrauchergruppe A++ 0,532 Letztverbrauchergruppe B 0,050 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Entgelte zzgl. *) *) Mehrwertsteuer (zzt. 19 %)

19 Preisblatt 15.2 Umlage gemäß 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A. Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+. Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierendem Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++. Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die in der Tabelle ausgewiesene Umlage. Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge die in der Tabelle ausgewiesene Umlage.

20 Preisblatt 16 Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG Umlage je Letztverbrauchergruppe Letztverbrauchergruppe A 0,250 Letztverbrauchergruppe B 0,050 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Entgelte zzgl. *) Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung für die ersten kwh im Jahr bzgl. einer jeden Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Offshore-Haftungsumlage. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle kwh im Jahr übersteigen, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge an dieser Abnahmestelle die in der Tabelle ausgewiesene Offshore-Haftungsumlage. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen, zahlen für Strombezüge aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bzgl. des an einer Abnahmestelle in einem Jahr kwh übersteigenden Strombezugs die in der Tabelle ausgewiesene Offshore-Haftungsumlage. *) Mehrwertsteuer (zzt. 19 %)

21 Preisblatt 17 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV (Abschaltumlage) Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen), wobei 1. die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus einem geschlossenen Verteilnetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt erfolgt und 2. an der Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduziert werden kann (Abschaltleistung). Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, ihre Zahlungen und Aufwendungen nach dieser Verordnung über eine finanzielle Verrechnung auszugleichen. Ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend 9 des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen für bestimmte Letztverbrauchergruppen (Kategorie B und C) keine Anwendung finden. Die unten genannte Umlage findet daher auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung. Umlage für abschaltbare Lasten 0,009

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