Preisblätter Netznutzung Strom
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- Uwe Koch
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2 Preisblatt 1: Preisblatt 2: Preisblatt 3: Preisblatt 4: Preisblatt 5: Preisblatt 6: Preisblatt 7: Preisblatt 8: Preisblatt 9: Preisblatt 10: Preisblatt 11: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Ersatzversorgung Netznutzungsentgelte für Entnahmen ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte für Kunden mit Wärmestromspeicheranlagen und unterbrechbare Lieferungen für Wärmepumpenstrom Entgelte für Sonderanlagen Messstellenbetriebs-, Messungs- und Abrechnungsentgelt für Entnahmen mit Lastgangmessung Messstellenbetriebs-, Messungs- und Abrechnungsentgelt für Entnahmen ohne Lastgangmessung Preise für Blindstrom Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes beziehen sich auf einen Zeitraum von einem Jahr (Jahresleistungspreise). Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen der Stadt St. Wendel. Alle in den n genannten Preise sind Nettopreise, wenn nicht anders dargestellt, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei Fragen zu den v. g. n, stehen wir Ihnen unter info@ssw-netz.de zur Verfügung. Seite 2 gültig ab:
3 Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der SSW Netz GmbH für die HS/MS Umspannung,, MS/NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle in Leistungspreis EUR/kW a h/a Leistungspreis EUR/kW a > h/a HS / MS Umspannung 5,68 2,68 70,93 0,07 6,21 3,29 79,71 0,35 MS / NS Umspannung 7,66 4,23 106,41 0,28 Niederspannung 9,28 4,76 Bei einer Entnahme in der mit niederspannungsseitiger Messung werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3% erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. 56,78 2,86 Seite 3 gültig ab:
4 Preisblatt 2: Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der SSW Netz GmbH für die HS/MS Umspannung,, MS/NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle in HS / MS Umspannung MS / NS Umspannung Leistungspreis EUR/kW und Monat 11,82 13,29 17,74 0,07 0,35 0,28 Niederspannung 9,46 Bei einer Entnahme in der mit niederspannungsseitiger Messung werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3% erhöht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. 2,86 Seite 4 gültig ab:
5 Preisblatt 3: Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der SSW Netz GmbH für die HS/MS Umspannung,, MS/NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle in 0 h/a 200 h/a EUR/kW a 201 h/a 400 h/a EUR/kW a 401 h/a 600 h/a EUR/kW a HS / MS Umspannung 19,26 23,12 26,97 27,59 33,11 38,63 MS / NS Umspannung 32,74 39,28 45,83 Niederspannung 76,89 92,27 107,65 Bei einer Entnahme in der mit niederspannungsseitiger Messung werden die Leistungs- und Arbeitswerte zur Berücksichtigung der Umspannverluste um 3% erhöht. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Seite 5 gültig ab:
6 Preisblatt 4: Ersatzversorgung Entnahmestelle in Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch die SSW Netz GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Niederspannung Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der SSW Netz GmbH ( Seite 6 gültig ab:
7 Preisblatt 5: Netznutzungsentgelte für Entnahmen ohne Lastgangmessung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf, Kurzzeit- und Baustromanschlüsse) Die nachstehenden Netznutzungsentgelte beinhalten die Netzkosten der SSW Netz GmbH für die HS/MS Umspannung,, MS/NS Umspannung und Niederspannung sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. Grundpreis (netto) Grundpreis (inkl. 19% MwSt.) (netto) (inkl. 19% MwSt.) 24,00 28,56 6,09 7,25 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe wird separat in Rechnung gestellt. Sollte sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer ändern, ändern sich die o.g. Preise entsprechend. Die Umsatzsteuer für Gewerbe, Landwirtschaft und sonstiger Bedarf wird separat in Rechnung gestellt. Seite 7 gültig ab:
8 Preisblatt 6: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Wärmestromspeicheranlagen und unterbrechbare Lieferungen für Wärmepumpenstrom Netzebene (netto) (inkl. 19% MwSt.) Leistungs- und Grundpreis 1,50 1,79 0,00 Niederspannung 1,50 1,79 0,00 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe wird separat in Rechnung gestellt. Sollte sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer ändern, ändern sich die o.g. Preise entsprechend. Seite 8 gültig ab:
9 Preisblatt 7: Entgelte für Sonderanlagen Für Sonderanlagen gemäß StromNZV 18 (1), Satz 1 (z.b. Sirenenanlagen, Telefonshäuschen, Notruftelefone, Polizeimelder) gelten folgende Abrechnungspreise: Grundpreis Abrechnungspreis je Zählpunkt Sonderanlagen 24,00 6,09 11,80 Die abgerechnete Arbeitsmenge richtet sich nach dem typischen Verbrauchsverhalten der Anlagen und wird nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB durch die SSW Netz GmbH festgelegt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Seite 9 gültig ab:
10 Preisblatt 8: Messstellenbetriebs-, Messungs- und Abrechnungsentgelt für Entnahmen mit Lastgangmessung (1/2) Spannungsebene und Art der Messung Messstellenbetrieb Messung (Ablesung) Abrechnung Lastgangzählung 1) 334,00 162,20 561,10 Niederspannung Lastgangzählung 1) 334,00 162,20 561,10 Innenraumwandler 197,00 Kombiwandler 580,80 Freiluftwandler Wandler in Niederspannung 420,00 18,00 1) Bei Lastgangzählungen sind die Wandler im Bereitstellungsumfang nicht enthalten Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer Seite 10 gültig ab:
11 Preisblatt 8: Messstellenbetriebs-, Messungs- und Abrechnungsentgelt für Entnahmen mit Lastgangmessung (2/2) Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die SSW Netz GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messtellenbetrieb durch einen dritten Messstellenbetreiber bzw. die Messung durch einen dritten Messdienstleister, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Komponente Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend MeteringCode Datenermittlung per GSM Modem Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard (entsprechend MeteringCode) abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer Seite 11 gültig ab:
12 Preisblatt 9: Messstellenbetriebs-, Messungs- und Abrechnungsentgelt für Entnahmen ohne Lastgangmessung Spannungsebene und Art der Messung Messstellenbetrieb Messung (Ablesung) Abrechnung Eintarifzähler 6,50 2,00 11,80 Zweitarifzähler (inkl. Tarifschaltung) Wechsel-/ Drehstrom- Eintarifzähler mit Wandler 25,40 30,00 Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die SSW Netz GmbH erbracht werden. Erfolgt der Messtellenbetrieb durch einen dritten Messstellenbetreiber bzw. die Messung durch einen dritten Messdienstleister, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Komponente Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: Direkt-Messung von Wirkstrom entsprechend MeteringCode Zählerablesung und jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer Ab einer Leistung > 39 kw wird eine NS-Wandlermessung benötigt 3,90 2,00 16,40 11,80 Seite 12 gültig ab:
13 Preisblatt 10: Preise für Blindstrom Soweit bei einem Kunden ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird, wird dieser Blindstrombedarf gesondert berechnet. Dies gilt, sofern die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogene Wirkarbeit überschreitet. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittel-und Niederspannung. 1,00 ct/kvarh (zzgl. Umsatzsteuer). Die SSW Netz GmbH behält sich vor, die während der Niedertarifzeit (NT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene kapazitive Blindarbeit, die 50 % der während der NT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit übersteigt, in gleicher Weise in Rechnung zu stellen. Als HT-Zeit gelten die Stunden von 7.00 Uhr bis Uhr in den Monaten März bis September sowie von 6.00 Uhr bis Uhr in den Monaten Oktober bis Februar. Die anderen Stunden im Jahr gelten als NT-Zeit. Seite 13 gültig ab:
14 Preisblatt 11: Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Am ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung in Kraft getreten (KWK-Gesetz). Gemäß 9 Abs. 7 KWK-Gesetz ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende KWK-Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Der KWK-Aufschlag, den Kunden bis zu einem Verbrauch von kwh/a auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, beträgt ab : 0,231 ct/kwh. Für Verbräuche oberhalb von kwh/a ist der KWK-Aufschlag gesetzlich mit 0,05 ct/kwh festgesetzt. Der KWK-Aufschlag für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich gemäß 9 Abs. 7 S. 3 auf 0,025 ct/kwh, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Dies ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen. Seite 14 gültig ab:
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