Stadtwerke St. Ingbert GmbH
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- Carin Kruse
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1 Stadtwerke St. Ingbert GmbH Netzentgelte für den Netzzugang nach 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke St. Ingbert GmbH Gültig ab 01. Januar Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer <= 2500 Stunden Jahresbenutzungsdauer > 2500 Stunden Jahresleistungspreis / kw und Jahr Jahresleistungspreis / kw und Jahr Mittelspannungsnetz 12,67 5,06 114,59 0,99 Umspannung 20/0,4 kv 13,42 5,50 108,28 1,71 Niederspannungsnetz 14,11 6,03 102,51 2,49 Im Standardfall sind die Spannungsebene der stelle und die der Messung identisch. Bei einer stelle in der Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung, werden die bei der Messung nicht erfassten Umspannverluste durch einen Korrekturfaktor in Höhe von 2,3% auf das niederspannungsseitige Messergebnis berücksichtigt Monatsleistungspreissystem Monatspreissystem nach 19 Abs. 1 Strom NEV für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht. Leistungspreis / kw und Monat Mittelspannungsnetz 19,10 0,99 Umspannung 20/0,4 kv 18,05 1,71 Niederspannungsnetz 17,09 2,49 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung Grundpreis Niederspannungsnetz 54,02 6,62 Abweichender Netznutzung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Speicherheizung, Wärmepumpe, sonstige 54,02 2,13 Stand Stadtwerke St. Ingbert GmbH Seite 1 von 5
2 3. Netznutzungspreise für die Reserve Inanspruchnahme 0 h 200 h 200 h 400 h 400 h 600 h / kw und Jahr / kw und Jahr / kw und Jahr Mittelspannungsnetz 50,28 60,33 70,39 Umspannung 20/0,4 kv 64,51 77,42 90,32 Niederspannungsnetz 80,15 96,18 112,21 4. Preise für die Ersatzversorgung Mittelspannungsnetz: Die Preisbestimmung erfolgt durch die Stadtwerke St. Ingbert GmbH nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB. Niederspannungsnetz: Es gilt der allgemeine Tarif des zuständigen Grundversorgers. Bei Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Den zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Internetseite der Stadtwerke St. Ingbert GmbH. 5. Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) 5.1 Registrierende Leistungsmessung Messstellenbetrieb Mittelspannungszähler Niederspannungszähler Mittelspannung Innenraumwandler Mittelspannung Kombiwandler Niederspannung Wandler 467,00 467,00 178,00 395,00 18,00 In den Entgelten unter Punkt 5.1. ist folgender Leistungsumfang enthalten: Messung von Wirk /Blindstrom entsprechend Metering Code Datenübertragung per GSM Modem Zählerdatenfernauslesung (ZFA), tägl. Datenbereitstellung 5.2. Standard Lastprofil Zähler Messstellenbetrieb Arbeitsmengenzähler, Eintarif (Dreh /Wechselstrom) ohne Wandler elektronischer Basiszähler, Eintarif (Dreh /Wechselstrom) ohne Wandler Arbeitsmengenzähler, Zweitarif (Dreh /Wechselstrom) ohne Wandler elektronischer Basiszähler, Zweitarif (Dreh /Wechselstrom) ohne Wandler Niederspannung Wandler 8,90 8,90 18,00 Stand Stadtwerke St. Ingbert GmbH Seite 2 von 5
3 Das Entgelt für Messstellenbetrieb der Standardlastprofil (SLP) Zähler beinhaltet eine jährliche Ablesung der Zähler. Für eine unterjährige zusätzliche Sonderablesung wird ein zusätzliches Arbeitsentgelt berechnet: SLP unterjährige, zusätzliche Sonderablesungen halbjährlich vierteljährlich monatlich Arbeitsmengenzähler, Eintarif (Dreh / Wechselstrom), ohne Wandler 12,20 45,20 elektronischer Basiszähler, Eintarif (Dreh /Wechselstrom), ohne Wandler 12,20 45,20 Arbeitsmengenzähler, Zweitarif (Dreh / Wechselstrom), ohne Wandler 20,80 27,40 53,80 elektronischer Basiszähler, Zweitarif (Dreh /Wechselstrom), ohne Wandler 20,80 27,40 53, Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle gem. 29 MsbG ist in der folgenden Tabelle die entsprechende Zeile auszuwählen. Standardleistungen gem. 25 Abs. 1 MsbG Letztverbraucher Verbrauch (kwh/a) Brutto: / a Netto: / a Moderne Messeinrichtung ,00 20,00 20,00 16,81 16,81 16, ,00 100,00 100,00 84,03 84,03 84, ,00 130,00 130,00 109,24 109,24 109,24 Intelligentes Messsystem ,00 170,00 170,00 142,86 142,86 142, ,00 200,00 200,00 168,07 168,07 168,07 > * * * * * * Verbraucher nach 14a EnWG 100,00 100,00 100,00 84,03 84,03 84,03 *Die Preise werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Rolloutbeginn veröffentlicht. Stand Stadtwerke St. Ingbert GmbH Seite 3 von 5
4 Anlagenbetreiber Installierte Leistung (kw peak) Brutto: / a Netto: / a Moderne Messeinrichtung ,00 20,00 20,00 16,81 16,81 16,81 > 7 < ,00 100,00 100,00 84,03 84,03 84,03 Intelligentes Messsystem > 15 < ,00 130,00 130,00 109,24 109,24 109,24 > 30 < ,00 200,00 200,00 168,07 168,07 168,07 > 100 * * * * * * *Die Preise werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Rolloutbeginn veröffentlicht. Zusatzleistungen gem. 35 Abs. 2 MsbG Brutto / a Netto / a Mittelspannung Innenraumwandler 211,82 211,82 211,82 178,00 178,00 178,00 Mittelspannung Kombiwandler 470,05 470,05 470,05 395,00 395,00 395,00 Niederspannung Wandler 21,42 21,42 21,42 18,00 18,00 18,00 Schaltgerät (mme) 10,12 10,12 10,12 8,50 8,50 8,50 je Zusatzablesung bei mme 23,80 23,80 23,80 20,00 20,00 20,00 Die Standard und Zusatzleistungen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sobald die Stadtwerke St. Ingbert GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen. 6. Preise für Blindstrom In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit, der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50 % der Wirkarbeit übersteigt. Entgelt für Blindarbeit ct / kvarh 1,00 7. Überschreitung der Netzanschlusskapazität Um eine Überlastung des Netzes oder eine Überlastung von Leitungen auszuschließen, ist ein über die reservierte Netzanschlusskapazität hinausgehender Strombezug vertraglich nicht zulässig und wird nur geduldet, wenn die Netzsicherheit nicht gefährdet ist. Ein über die Grenze hinausgehender Strombezug stellt somit ein vertragswidriges Verhalten dar, das Netzstörungen hervorrufen kann. Um Anreize für die Erhaltung der technisch notwendigen Randbedingungen zu schaffen, ist ein über die Grenze hinausgehender Leistungsbezug mit 150 % des Leistungspreises nach Preisblatt Ziffer 1. und 3. zu vergüten. Diese Mehrzahlungen werden bei Erhöhung der Netzanschlusskapazität auf den dann fälligen Baukostenzuschuss angerechnet. Stand Stadtwerke St. Ingbert GmbH Seite 4 von 5
5 8. Konzessionsabgabe gem. KAV Bei Stromentnahme zur Niedertarifzeit i.s.d. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Stromentnahme zur Hochtarifzeit i.s.d. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Stromentnahme von Sondervertragskunden i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 KAV 0,61 1,59 0,11 Für den Nachweis der Unterschreitung des Grenzpreises lt. 2 Abs. 4 KAV bedarf es des Testats eines Wirtschaftsprüfers. 9. Gesetzliche Umlagen KWK-Umlage gem. KWKG in der jeweils gültigen Fassung 19-Umlage gem. 19 Abs. 2 StromNEV Offshore-Netzumlage gem. 17f EnWG Umlage für abschaltbare Leistungen gem. 18 AbLaV Die in diesem Preisblatt genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe gem. KAV, zzgl. sonstiger Steuern, Abgaben, Umlagen und sofern nicht anders ausgewiesen, der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand Stadtwerke St. Ingbert GmbH Seite 5 von 5
Stadtwerke St. Ingbert GmbH
Stadtwerke St. Ingbert GmbH Vorläufige Netzentgelte für den Netzzugang nach 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke St. Ingbert GmbH Gültig ab 01. Januar 2019 Wir weisen darauf
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