Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
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- Benedikt Schmidt
- vor 5 Jahren
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1 Die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim am Main und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung allen Kunden und Einspeisern für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Mainzer Netze GmbH. Alle Preise sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus der KWKG-Umlage, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage nach 17 f EnWG sowie der AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV ergeben. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH. Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung: Claudia Groß (Tel.: / ), Mail: claudia.gross@stadtwerke-ruesselsheim.de Eggbert Jockel (Tel.: / ), Mail: eggbert.jockel@stadtwerke-ruesselsheim.de An- und Abmeldungen der Netznutzung erfolgen unter stromedifact.energieversorgung@stadtwerke-ruesselsheim.de Übersicht: Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität Preisblatt 5 Entgelte für Blindstrom Preisblatt 6 Entgelte inkl. Kommunalrabatt Preisblatt 7 Entgelte für Messstellenbetrieb incl. Messung Preisblatt 8 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Preisblatt 9 Offshore-Netzumlage nach 17 f EnWG-Novelle Preisblatt StromNEV-Umlage Preisblatt 11 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV Preisblatt 12 Konzessionsabgaben Preisblatt 13 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Preisblatt 14 Dienstleistungen Preisblatt 15 Mehr- und Mindermengen Preisblatt 16 Grund- und Ersatzversorgung
2 Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit Leistungsmessung < 2500 h/a >= 2500 h/a Mittelspannung (MS) 5,19 /kw 3,35 63,46 /kw 1,02 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 5,90 /kw 4,00 78,83 /kw 1,08 Niederspannungsnetz (NS) 6,51 /kw 4,47 88,98 /kw 1,17 Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung 2 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Niederspannung (NS) 36,50 /a 4,23 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,07 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen, Elektromobile) ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,07 Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 3 Monatspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung /kw und Monat Mittelspannung (MS) 10,58 /kw u. Monat 1,02 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 13,14 /kw u. Monat 1,08 Niederspannungsnetz (NS) 14,83 /kw u. Monat 1, zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen Seite 2 von 6
3 Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität 4 system für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a Mittelspannung (MS) 38,16 /kw 45,79 /kw 53,42 /kw Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 42,75 /kw 51,29 /kw 59,84 /kw Niederspannungsnetz (NS) 47,22 /kw 56,66 /kw 66,10 /kw Preisblatt 5 Entgelte für Blindstrom 5 Blindstrom Entnahme für Blindstrom induktiv ct/kvarh Kapazitiv ct/kvarh mit Leistungsmessung 0,97 ct/kvarh 0,97 ct/kvarh Preisblatt 6 Entgelte inkl. Kommunalrabatt 6 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit Leistungsmessung < 2500 h/a >= 2500 h/a Kommunalrabatt NS-Kunden mit Leistungsmessung 5,86 /kw 4,02 80,08 /kw 1,05 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Kommunalrabatt NS-Kunden ohne Leistungsmessung 32,85 /a 3, zzgl. Umsatzsteuer 6 zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen Seite 3 von 6
4 Preisblatt 7 Entgelte für Messstellenbetrieb incl. Messung 7 Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb incl. Messung Mittelspannung (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) Niederspannungsnetz (NS) Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 730,00 /a 438,00 /a 438,00 /a 54,75 /a 30,00 /a Wird ein Telefonanschluss nicht vom Kunden bereitgestellt, beantragt die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH einen Telefonanschluss oder setzt eine Telekommunikationskomponente ein. Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von zurzeit 13,50 /Monat in Rechnung gestellt. ohne Leistungsmessung Entgelte für Messstellenbetrieb incl. Messung Eintarifzähler Zweitarifzähler elektronischer Haushaltsstromzähler EDL21 ( 21c, 21d EnWG) Schaltgerät Wandler 10,95 /a 14,60 /a 25,55 /a 14,60 /a 30,00 /a 7 zzgl. Umsatzsteuer Seite 4 von 6
5 Preisblatt 8 KWK-G-Umlage) 8 Preisblatt 9 Offshore-Netzumlage nach 17 f EnWG 9 Preisblatt StromNEV-Umlage 10 Preisblatt 11 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV 11 Die zu berechnenden Preise der Preisblätter 8 bis 11 für das Jahr 2019 wurden auf der gemeinsamen Internetplattform der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. Preisblatt 12 Konzessionsabgaben 12 Den Entgelten wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des Konzessionsvertrags mit der Stadt Rüsselsheim am Main für das Netzgebiet nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom in der jeweiligen Fassung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet zzgl. Umsatzsteuer Preisblatt 13 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) bis 15:30 Uhr 131,40 Brutto Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) nach 15:30 Uhr 202,80 Brutto Sperrung im Auftrag des Lieferanten (mit Leistungsmessung) Nach Aufwand Preisblatt 14 Dienstleistungen 13 Unterjährige Ablesung durch die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH je Ablesung 30,00 13 zzgl. Umsatzsteuer Seite 5 von 6
6 Preisblatt 15 Mehr- und Mindermengen Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Die Preisermittlung erfolgt auf Basis der monatlichen Base- und Peakpreise nach den von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Spotmarktindices, gewichtet mit der Abnahmestruktur der Standardlastprofilkunden. Abrechnungsrelevant ist der Durchschnittspreis des Abrechnungszeitraumes, in der Regel der vergangenen 12 Monate. Preisblatt 16 Grund- und Ersatzversorgung * Die Grund- und Ersatzversorgung von Kunden in Rüsselsheim am Main und seinen Stadtteilen erfolgt durch den örtlichen Grundversorger Energieversorgung Rüsselsheim GmbH. Es gilt hierbei der jeweils gültige Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH. * Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) oder für den einen Jahresverbrauch von kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Ersatzversorgung liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Stromversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Seite 6 von 6
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