Netzzugangsentgelte Strom
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- Franz Reuter
- vor 6 Jahren
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1 Stand Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Voraussichtlich gültig ab für Stadtwerke Ansbach GmbH Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2018) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die Stadtwerke Ansbach GmbH weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2018 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung (Jahresleistungssystem): 1.1 Preise für Netznutzung Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 37,27 / 44,35 4,11 / 4,89 121,41 / 144,48 0,74 / 0,88 Umspannung MS/NS 49,50 / 58,91 5,45 / 6,49 161,00 / 191,59 0,99 / 1,18 Niederspannungsnetz 61,03 / 72,63 5,09 / 6,06 141,58 / 168,48 1,87 / 2, Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 673,70 / 801,70 Umspannung MS/NS 426,40 / 507,42 Niederspannung 426,40 / 507,42 Telekommunikationskomponente 160,00 / 190,40 Funk-Modem (z.b. GSM) Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 180,00 / 214,20 Summiergerät 325,00 / 386,75
2 2. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je : 2.1 Preise für Netznutzung Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 25,00 / 29,75 5,25 / 6, Preise für Netznutzung für unterbrechbare Lastprofile Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 0,00 2,63 / 3, Preise für Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Zählerart Messstellenbetrieb Eintarifzähler 9,70 / 11,54 zähler Doppeltarif 19,40 / 23,09 Zweienergierichtungszähler Zweitarif-2-Richtungszähler Eintarif mit Wandler Doppeltarif mit Wandler Zweienergierichtungszähler mit Wandler Zweitarif-2-Richtungszähler mit Wandler 19,40 / 23,09 39,50 / 47,01 18,75 / 22,31 29,15 / 34,69 29,15 / 34,69 49,90 / 59,38 Prepaymentzähler 66,00 / 78,54 Schaltgerät 14,40 / 17, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage von monatlichen Marktpreisen. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. Seite 2 von 5
3 3. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 4. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittelund Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung Mittelspannung Preis für Blindstromlieferung Umspannung/Niederspannung 0,92 / 1,09 Ct/kvarh 1,07 / 1,27 Ct/kvarh 6. Sonderleistungen Weitere Dienstleistungen erhalten Sie auf Anfrage. 7. Technische Vorgaben gemäß 6 EEG Messsystem für die Regelung gemäß 6 Abs. 1 EEG 285,00 / 339,15 8. Bestabrechnung Sollte ein Kunde für seinen Abnahmefall in der jeweils unterlagerten Spannungsebene zu günstigeren Netzentgelten beliefert werden können, so werden ihm die günstigeren Netzentgelte in Rechnung gestellt. (Bestabrechnung). 9. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 0,11 / 0,13 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 0,61 / 0,73 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,59 / 1,89 in Gemeinden bis Einwohner Seite 3 von 5
4 10. Umlage KWK vorläufigen Netzzugangsentgelte 2018 die KWK-Umlage noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Website der Übertragungsnetzbetreiber zum erfolgen. Letztverbraucher B (> kwh/a)* C (> kwh/a)* *Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Absatz 2 KWKG a.f. für das Kalenderjahr 2016 bestand. Letztverbraucher, die eine "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG 2017 in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage. Diese wird durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erhoben. 11. Offshore-Haftungsumlage vorläufigen Netzzugangsentgelte 2018 der 17 f Abs. 5 EnWG noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Website der Übertragungsnetzbetreiber bis zum erfolgen. Letztverbrauchergruppe B (> kwh/a) C (> kwh/a)** ** Gilt für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen (Begriffsbestimmung nach EEG), deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben ( 26 Absatz 2 und 3 KWKG 2016 a.f.) StromNEV-Umlage vorläufigen Netzzugangsentgelte 2018 der 19 StromNEV-Umlage noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Website der Übertragungsnetzbetreiber bis zum erfolgen. Letztverbrauchergruppe B (> kwh/a) C (> kwh/a)*** ***Gilt für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen (Begriffsbestimmung nach EEG), deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben ( 26 Absatz 2 und 3 KWKG 2016 a.f.). Seite 4 von 5
5 13. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV vorläufigen Netzzugangsentgelte 2018 der 18 AbLaV noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Website der Übertragungsnetzbetreiber bis zum erfolgen. Kategorie Ohne Kategorie Stadtwerke Ansbach GmbH, Seite 5 von 5
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