Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
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- Lennart Lehmann
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1 Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: , voraussichtlich gültig ab ) Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2016) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Das e-werk weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2016 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Moritz Manthey, moritz.manthey@ewerk-sachsenwald.de Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 15,90 / 18,92 3,94 / 4,69 96,73 / 115,11 0,71 / 0,84 Umspannung MS/NS 15,24 / 18,14 5,26 / 6,26 126,07 / 150,02 0,30 / 0,36 Niederspannungsnetz 21,72 / 25,85 4,29 / 5,11 93,87 / 111,71 1,41 / 1, sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 216,44 / 257, Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 471,52 / 561,11 Niederspannung 200,40 /238,48 e-werk Sachsenwald GmbH Seite 1 von 6 Stand:
2 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz nach individueller Vereinbarung bei kundenseitig gestelltem Festnetzanschluss (FestNA) 12,40 / 14, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 286,42 / 340,84 Niederspannung (X) 286,42 / 340,84 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 3 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. Preisabschlag Messdienstleistung bei kundenseitig gestelltem Fernsprechfestnetzanschluss und täglicher Auslesung 38,40 / 45,70 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 16,12 / 19,18 0,71 / 0,84 Umspannung MS/NS 21,01 / 25,00 0,30 / 0,36 Niederspannungsnetz 15,65 / 18,62 1,41 / 1, sentgelt: siehe Preise für Messstellenbetrieb: siehe Preise für Messdienstleistung siehe 1.4. e-werk Sachsenwald GmbH Seite 2 von 6 Stand:
3 3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 25,00 / 29,75 3,50 / 4,17 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 0,00 / 0,00 1,58 / 1, sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Zweitarifzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Zwei-Richtungszähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Maximumzähler 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168,65 Pauschalanlage 11,81 / 14,05 23,62 / 28,11 47,24 / 56,22 141,72 / 168, Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,25 / 9,82 Zweitarifzähler 17,68 / 21,04 Zwei-Richtungszähler 17,68 / 21,04 Maximumzähler 35,36 / 42,08 NSP-Wandler 23,58 / 28,06 Schaltgerät 12,97 / 15,43 e-werk Sachsenwald GmbH Seite 3 von 6 Stand:
4 3.4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 5,20 / 6,19 10,40 / 12,38 20,80 / 24,75 62,40 / 74,26 Zweitarifzähler 7,49 / 8,91 14,98 / 17,83 29,96 / 35,65 89,88 / 106,96 Zwei-Richtungszähler 7,49 / 8,91 14,98 / 17,83 29,96 / 35,65 89,88 / 106,96 Maximumzähler 14,81 / 17,62 29,62 / 35,25 59,24 / 70,50 177,72 / 211, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,30 / 1,55 ct/kvarh 6. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der jeweils aktuelle Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Verrechnungssatz je Monteurstunde 63,50 / 75,57 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; - Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß 24 NAV e-werk Sachsenwald GmbH Seite 4 von 6 Stand:
5 7. Umlage KWK Preisblattes den KWK-Aufschlag für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2015 erfolgen. Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. A, B, C (<= kwh/a) / B-Anteil (> kwh/a) / C-Anteil (> kwh/a) / 8. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 / 0,13 0,61 / 0,73 in Gemeinden bis Einwohner 1,32 / 1,57 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 / 1, StromNEV-Umlage Preisblattes die 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Beschluss der BNetzA bis zum erfolgen. Die 19 Abs.2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der Bundesnetzagentur vom in folgender Höhe erhoben. A, B, C (<= kwh/a) / B-Anteil (> kwh/a) / C-Anteil (> kwh/a) / e-werk Sachsenwald GmbH Seite 5 von 6 Stand:
6 10. Offshore-Haftungsumlage Preisblattes die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. 17f Abs. 7 EnWG bis zum erfolgen. Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben A, B, C (<= kwh/a) / B-Anteil (> kwh/a) / C-Anteil (> kwh/a) / 12. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird von Letzverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Preisblattes die Umlage für abschaltbare Lasten für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll bis Ende Oktober 2015 erfolgen. Ohne / Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Reinbek, den e-werk Sachsenwald GmbH Seite 6 von 6 Stand:
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