Preisblatt für den Netzzugang Strom
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- Heidi Kaufer
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1 Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom Stand, voraussichtlich gültig ab Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2019) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die Rheinhessische weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2019 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir weisen im Besonderen darauf hin, dass uns zum keine behördliche Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen 2014 ff. gemäß 32 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 4 ff. ARegV vorlag. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Mainzer Netze GmbH, Mainz. Bei Nutzung des Netzes der Rheinhessischen werden neben den Netzentgelten Entgelte für den Messstellenbetrieb je Messstelle sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage der Offshore-Entschädigungsumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten in Rechnung gestellt. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %). Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Preise für Netznutzung Benutzungsdauer Benutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr ct/kwh /kw u. Jahr ct/kwh Umspannung auf Mspg. 10,33 12,29 3,21 3,82 85,44 101,67 0,20 0,24 Mittelspannungsnetz 16,79 19,98 4,56 5,43 116,08 138,14 0,59 0,70 Umspannung auf Nspg. 21,12 25,13 6,83 8,13 184,02 222,02 0,31 0,37 Niederspannungsnetz 33,68 40,08 7,83 9,32 186,57 222,02 1,71 2,03 Bei der Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird zur Ermittlung der Verrechnungswerte unter Berücksichtigung der Transformatorenverluste ein Niederspannungszuschlag von 1,5 % auf die gemessenen Werte berechnet.
2 Seite 2 von Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 845, ,86 Niederspannung 500,53 595,63 Wandler Mittelspannung 175,00 208,25 Wandler Niederspannung 10,00 11,90 Kundenseitig ist kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 175,68 (209,04 einschließlich Umsatzsteuer) berechnet. 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Preise für Netznutzung Leistungspreis /kw und Monat Arbeitspreis ct/kwh Umspannung auf Mspg. 14,24 16,95 0,20 0,24 Mittelspannung 19,35 23,02 0,59 0,70 Umspannung auf Nspg. 30,67 36,50 0,31 0,37 Niederspannung 31,10 37,00 1,71 2, Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 845, ,86 Niederspannung 500,53 595,63 Wandler Mittelspannung 175,00 208,25 Wandler Niederspannung 10,00 11,90 Kundenseitig ist kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 175,68 (209,04 einschließlich Umsatzsteuer) berechnet.
3 Seite 3 von 6 3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je : 3.1 Preise für Netznutzung Grundpreis Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz 15,00 17,85 5,86 6, Preise für Netznutzung für unterbrechbare Lastprofile Grundpreis Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz 7,50 8,93 2,93 3, Preise für den Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 13,79 16,41 Zweitarifzähler 27,58 32,82 Mehrtarifzähler(>=3) 27,58 32,82 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 165,47 196,91 LZ 96h-Zähler 165,47 196,91 Wandler 41,37 49,23 Schaltgerät 20,68 24, Preise für Abweichungen vom angemeldeten Jahresverbrauch (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr- /Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise. Die Preise werden auf der Internetseite veröffentlicht. 4. Individuell gebildete Netzentgelte Für den Zählpunkt DE wurde ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 3 StromNEV gebildet. Die mittelspannungsseitig versorgte wird mit dem Entgelt für die Ebene der Umspannung auf Mittelspannung abgerechnet.
4 Seite 4 von 6 5. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netzentgelten abgegolten. 6. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. ct/kvarh Preis für Blindstromlieferung 1,00 1,19 7. Zusätzliche Preisbestandteile 7.1 Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A, B, C (<= kwh/a) B (> kwh/a)* C (> kwh/a)* *Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Absatz 2 KWKG a.f. für das Kalenderjahr 2016 bestand. Preisblattes den KWK-Aufschlag für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht. Das Preisblatt für 2018 wird dahingehend noch angepasst. Letztverbraucher, die eine "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG 2017 in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage. Diese wird durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erhoben. Bei der Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG) sowie für Entnahmen in Stromspeichern ( 27b KWKG) und Schienenbahnen ( 27c KWKG) wird eine gesonderte KWKG-Umlage erhoben. 7.2 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992 Belieferung von in ct/kwh Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11 0,13 Tarifkunden im Schwachlasttarif gemäß 2 Abs. 2 Nr 1a KAV 0,61 0,73 Sonstige Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV - in Gemeinden bis Einwohner - In Gemeinden bis Einwohner 1,32 1,59 1,57 1,89
5 Seite 5 von Sonderkundenaufschlag nach 19 Abs. 2 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK vom in folgender Höhe erhoben: Preisblattes die 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht. Das Preisblatt für 2019 wird dahingehend noch angepasst. Belieferung von A, B, C (<= kwh/a) B (> kwh/a) C (> kwh/a)** ** entsprechen der Letztverbraucherkategorisierung von C (Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben) 7.4 Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: Preisblattes die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht. Das Preisblatt für 2019 wird dahingehend noch angepasst. Belieferung von A, B, C (<= kwh) B (> kwh/a) C (> kwh/a) 7.5 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Preisblattes die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht. Das Preisblatt für 2019 wird dahingehend noch angepasst. Kategorie Ohne Kategorie
6 Seite 6 von 6 8. Sonderleistungen Zusätzliche beauftragte Zählerablesung 58,20 /Ables. 69,26 /Ables. Verrechnungssatz je Monteurstunde 58,20 /Std. 69,26 /Std. Anpassungen nach Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages behalten wir uns ausdrücklich vor. Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter (i. d. R. Lieferant); - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z.b. historische Lastgänge. 9. Umsatzsteuer Zusätzlich wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe verrechnet. Die Preise inklusive Umsatzsteuer sind fett gedruckt. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet.
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