Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab
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- Stanislaus Bauer
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1 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Bei der Nutzung des Stromnetzes der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH sind das Netzentgelt und das sentgelt je gemäß diesem Preisblatt sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz an den Netzbetreiber zu entrichten. Zudem wird bei der Nutzung einer Messeinrichtung bzw. eines Zählers des Netzbetreibers ein Entgelt für den Messstellenbetrieb je Messstelle in Rechnung gestellt. Für die Erbringung der Messung durch den Netzbetreiber wird ein Entgelt für die Messdienstleistung je Messstelle erhoben. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 8,13 / 9,67 6,00 / 7,14 156,53 / 186,27 0,07 / 0,08 Umspannung MS/NS 9,98 / 11,88 6,89 / 8,20 175,49 / 208,83 0,27 / 0,32 Niederspannungsnetz 14,56 / 17,33 4,97 / 5,91 77,85 / 92,64 2,43 / 2, sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 121,32 / 144,37 / Jahr Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
2 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 475,00 / 565,25 Niederspannung 209,84 / 249,71 Entgelt für Modem 53,16 / 63,26 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz Mittelspannung 175,00 / 208,25 bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz Niederspannung 26,33 / 31,33 bei kundenseitig gestelltem Festnetzanschluss (FestNA) 35,00 / 41, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 138,00 / 164,22 Niederspannung 138,00 / 164,22 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 26,09 / 31,05 0,07 / 0,08 Umspannung MS/NS 29,25 / 34,81 0,27 / 0,32 Niederspannungsnetz 12,98 / 15,45 2,43 / 2, sentgelt Siehe Preise für Messstellenbetrieb Siehe Preise für Messdienstleistung Siehe 1.4 Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
3 3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte* Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 15,00 / 17,85 5,58 / 6,64 Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 7,50 / 8,93 2,79 / 3,32 *Für kommunale n wird auf die oben genannten Netzentgelte ein 10-prozentiger Rabatt berücksichtigt (Kommunalrabatt) 3.2 sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 10,11 / 12,03 20,22 / 24,06 40,44 / 48,12 121,32 / 144,37 Zweitarifzähler 10,11 / 12,03 20,22 / 24,06 40,44 / 48,12 121,32 / 144,37 Elektronischer Haushaltszähler 10,11 / 12,03 20,22 / 24,06 40,44 / 48,12 121,32 / 144, Preise für Messstellenbetrieb Entgelte für Entnahme- und Einspeisestellen Messstellenbetrieb Eintarifzähler 8,86 / 10,54 Zweitarifzähler 17,72 / 21,09 Elektronischer Haushaltszähler 31,11 / 37,02 Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
4 3.4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Eine Abweichung zur jährlichen Messdienstleistung ist uns gemäß GPKE in den vorgegebenen Datenformaten zu übermitteln. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Entgelte für Entnahmeund Einspeisestellen Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 3,17 / 3,77 6,34 / 7,54 12,68 / 15,09 38,04 / 45,27 Zweitarifzähler 3,17 / 3,77 6,34 / 7,54 12,68 / 15,09 38,04 / 45,27 Elektronischer Haushaltszähler 3,17 / 3,77 6,34 / 7,54 12,68 / 15,09 38,04 / 45,27 1 Das Entgelt für die Ablesung beinhaltet alle Ablesungen je innerhalb eines Jahres, die durch die GPKE-Geschäftsprozesse verursacht werden. Zusätzliche Kontrollablesungen über ORDERS werden mit einem Entgelt in Höhe von 3,17 /Stück (netto) bzw. 3,77 /Stück (brutto) berechnet. 3.5 Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittelund Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,50 / 1,79 Ct/kvarh 6. Unterbrechung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber wird folgender pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung ist in diesem Betrag mit inbegriffen. Preis für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung 120,00 / 135,20 Bei erheblichen Abweichungen vom Standardverfahren wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
5 7. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung Verrechnungssatz je Monteurstunde 40,00 / 47,60 / Ablesung 40,00 / 47,60 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge. 8. Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,178 / 0,2118 B-Anteil (> kwh/a) 0,055 / 0,0655 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 / 0, Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 / 0,13 0,61 / 0,73 in Gemeinden bis Einwohner 1,32 / 1,57 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 / 1,89 Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
6 StromNEV-Umlage Die in 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Letztverbraucher/Endverbrauchskategorien Entgelt Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl kwh/a) Letztverbrauch <= kwh/a je 0,092 / 0,1095 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme bis einschl kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a bis kwh/a und (Endverbraucherkategorie A+) Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht (Endverbraucherkategorie B) 0,092 / 0,1095 0,482 / 0,5736 0,0500 / 0,0595 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh/a je Letztverbrauch, der über kwh/a bis kwh/a und (Endverbraucherkategorie A++) Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbraucherkategorie C) 0,092 / 0,1095 0,5320 / 0,6331 0,0250 / 0,0298 Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
7 11. Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: Letztverbraucher/Endverbrauchskategorien Entgelt Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl kwh/a) Letztverbraucher <= kwh/a je 0,250 / 0,2975 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbraucher <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht (Endverbraucherkategorie B) 0,250 / 0,2975 0,0500 / 0,0595 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbraucher <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbraucherkategorie C) 0,250 / 0,2975 0,0250 / 0, Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zur abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Gemäß der Verordnung über die Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten vom können Übertragungsnetzbetreiber nach 18 dieser Verordnung die Aufwendungen gemäß 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ausgleichen. Die Belastungsgrenzen gemäß 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWK-G finden dabei keine Anwendung, d. h. die mögliche Umlage wird für alle Letztverbraucher in gleicher Höhe erhoben. Letztverbraucher Entgelt Letztverbraucher Letztverbraucher je 0,009 / 0,011 Kirchzarten, Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH Stand:
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