Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
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- Heinrich Beutel
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1 Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: , voraussichtlich gültig ab ) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2015) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2015 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 5,04 3,51 79,39 0,53 Umspannung MS/NS 12,36 3,37 85,68 0,43 Niederspannungsnetz 29,00 4,65 87,41 2,31 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenbetrieb Messdienstleistung Abrechnung Mittelspannung 430,23 234,06 261,96 Niederspannung 250,97 234,06 261,96 Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 1 von 6 Stand
2 Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 35,00 4,97 Entgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 35,00 2,98 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenbetrieb Eintarifzähler 7,17 Zweitarifzähler 14,34 Smart Meter 64,53 Messdienstleistung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 4,06 8,12 16,24 48,72 Zweitarifzähler 6,24 12,48 24,96 74,88 Smart Meter 4,06 8,12 16,24 48,72 Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Abrechnung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 13,10 26,20 52,40 157,20 Zweitarifzähler 15,28 30,56 61,12 183,36 Smart Meter 21,83 43,66 87,32 261,96 Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 2 von 6 Stand
3 Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage von monatlichen Marktpreisen. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( ) veröffentlicht. Karlstadt, Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 3 von 6 Stand
4 Konzessionsabgabe und Umlagen Strom (Stand: , voraussichtlich gültig ab ) Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 0,11 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 0,61 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV in Gemeinden bis Einwohner 1,32 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. Netzzugangsentgelte 2016 den KWK-Aufschlag für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober 2015 erfolgen. A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höher erhoben: Netzzugangsentgelte 2016 die Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. 17f Abs. 7 EnWG bis zum erfolgen. A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 4 von 6 Stand
5 19 StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Netzzugangsentgelte 2016 die 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll lt. Beschluss der BNetzA bis zum erfolgen. A (<= kwh/a) B -Anteil (> kwh/a) C -Anteil (> kwh/a) Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Netzzugangsentgelte 2016 die Umlage für abschaltbare Lasten für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht. Dies soll bis Ende Oktober erfolgen. Ohne Karlstadt, Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 5 von 6 Stand
6 Sonstige Entgelte und Dienstleistungen (gültig ab ) Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,50 Ct/kvarh Unterbrechung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten durch den Netzbetreiber wird folgender pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Preis für Unterbrechung der Anschlussnutzung 59,00 / Unterbrechung Bei erheblichen Abweichungen vom Standardverfahren wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung 44,00 / Ablesung Unter anderem sind weitere Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; Karlstadt, Öffnungszeiten: Mo. Di.: 07:30 16:30 Uhr, Fr. 07:30 12:30 Uhr Seite 6 von 6 Stand
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