Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
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1 Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 13,30 / 15,83 3,51 / 4,18 88,21 / 104,97 0,51 / 0,61 Umspannung MS/NS 14,67 / 17,46 4,41 / 5,25 116,36 / 138,47 0,35 / 0,42 Niederspannungsnetz 29,32 / 34,89 4,68 / 5,57 87,65 / 104,30 2,35 / 2, Monatsleistungspreissystem Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen Abrechnungsjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste Abrechnungsjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 14,70 / 17,49 0,51 / 0,61 Umspannung MS/NS 19,39 / 23,07 0,35 / 0,42 Niederspannungsnetz 14,61 / 17,39 2,35 / 2,80 Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
2 1.3 Abrechnungsentgelt Abrechnungspreis je bei monatlicher Rechnungsstellung 118,37 / 140, Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 375,33 / 446,64 Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 225,06 / 267,82 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz (Mittelspannung) 175,00 / 208,25 bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz (Niederspann.) 10,00 / 11,90 bei kundenseitig gestelltem Festnetzanschluss (FestNA) 35,00 / 41, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 204,57 / 243,44 Niederspannung (x) (einschließlich Umspannung MS/NS) 204,57 / 243,44 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 2 % auf die ¼ h Messwerte (Leistungs- und Arbeitswerte) berücksichtigt. 2. Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung ( mit Standardlastprofil) 2.1 Entgelte für Netznutzung Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 24,00 / 28,56 4,92 / 5,85 Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
3 2.2 Entgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 12,00 / 14,28 2,46 / 2, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenbetrieb Eintarifzähler 6,01 / 7,15 Zweitarifzähler / Zwei- Richtungszähler 12,02 / 14,30 Wandler 18,03 / 21,46 Schaltgerät 9,02 / 10,73 Messdienstleistung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 2,66 / 3,17 5,32 / 6,33 10,64 / 12,66 31,92 / 37,98 Zweitarifzähler / Zwei- 4,09 / 4,87 8,18 / 9,73 16,36 / 19,47 49,08 / 58,41 Richtungszähler Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Abrechnung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 7,89 / 9,39 15,78 / 18,78 31,56 / 37,56 94,68 / 112,67 Zweitarifzähler / Zwei- Richtungszähler 8,55 / 10,17 17,10 / 20,35 34,20 / 40,70 102,60 / 122,09 Pauschalanlage 7,89 / 9,39 15,78 / 18,78 31,56 / 37,56 94,68 / 112,67 Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. 2.4 Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
4 3. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 4. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Preis für die 50 % der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) beträgt in Mittel-und Niederspannung. Preis für Blindstromlieferung 1,00 / 1,19 Ct/kvarh 5. Unterbrechung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber werden folgende pauschale Beträge in Rechnung gestellt. Preis für Unterbrechung der Anschlussnutzung Preis für Wiederherstellung der Anschlussnutzung Preis für Überprüfung der Langzeitsperrung Preis für Sperrversuch ohne erfolgreiche Unterbrechung der Anschlussnutzung 36,00 / 42,84 / Unterbrechung 36,00 / 42,84 / Wiederherstellung 28,00 / 33,32 / Überprüfung 36,00 / 42,84 / Sperrversuch Bei erfolgter Unterbrechung werden die Kosten für die notwendige Wiederherstellung der Anschlussnutzung zusammen mit den Sperrkosten fakturiert, damit im Falle eines Lieferantenwechsels oder Lieferbeginns die des Neu-Kunden/Neu-Lieferanten zeitnah und kostenfrei entsperrt werden kann. Einsätze von Beauftragten des Netzbetreibers für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Energielieferanten außerhalb der beim Netzbetreiber üblichen Arbeitszeit sowie bei Abweichungen vom Standardverfahren werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 6. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung Verrechnungssatz je Monteurstunde 47,80 / 56,88 / Ablesung 47,80 / 56,88 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
5 - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; 7. Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A (für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle) B (Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a) C (Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,445 / 0,530 0,040 / 0,0476 0,030 / 0, Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 / 0,13 0,61 / 0,73 in Gemeinden bis Einwohner 1,32 / 1,57 in Gemeinden bis Einwohner 1,59 / 1,89 9. Kommunalrabatt Gemäß 3 Abs. 1 Ziff. 1 KAV gewährt die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH in der Niederspannung für den Eigenverbrauch einer Gemeinde einen Nachlass von 10 von 100 des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
6 StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Kategorie A (für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle) B (Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a) C (Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,378 / 0,450 0,050 / 0,060 0,025 / 0, Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: Kategorie A (für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle) B (Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a) C (Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,040 / 0,048 0,027 / 0,032 0,025 / 0,030 Villingen-Schwenningen, Dezember 2015 Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Stand: Dezember 2015
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