Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)
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- Brigitte Lang
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1 Preisblatt 1 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle Leistungspreise Arbeitspreise bis... in pro kw und Jahr in ct pro kwh Hochspannungsnetz einschließlich Umspannung h/a 11,54 1,17 Mittelspannungsnetz h/a 12,99 1,77 Mittelspannungsnetz einschließlich Umspannung h/a 13,60 1,92 Niederspannungsnetz h/a 23,69 2,00 Entnahmestelle Leistungspreise Arbeitspreise über... in pro kw und Jahr in ct pro kwh Hochspannungsnetz einschließlich Umspannung h/a 34,06 0,27 Mittelspannungsnetz h/a 45,40 0,47 Mittelspannungsnetz einschließlich Umspannung h/a 50,08 0,46 Niederspannungsnetz h/a 50,59 0,93 Üblicherweise befindet sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 3% auf das jeweilige Messergebnis berücksichtigt. Mehrkosten aus KWK-Gesetz Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer). Mehrkosten aus Umlage 19 StromNEV Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß Umlage aus 19 Abs. 2 StromNEV Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /1 Jahresleistungspreis Seite 1/11
2 Preisblatt 2 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Monatsleistungspreissystem) Entnahmestelle Leistungspreise in pro kw und Monat Arbeitspreise in ct pro kwh Hochspannungsnetz einschließlich Umspannung 5,68 0,27 Mittelspannungsnetz 7,57 0,47 Mittelspannungsnetz einschließlich Umspannung 8,35 0,46 Niederspannungsnetz 8,43 0,93 Mehrkosten aus KWK-Gesetz Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer). Mehrkosten aus Umlage 19 StromNEV Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß Umlage aus 19 Abs. 2 StromNEV Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /2 Monatsleistungspreis Seite 2/11
3 Preisblatt 3 Preise für Netznutzung Kunden ohne Lastgangzählung Grundpreis Mittelspannung /Jahr 85,00 Grundpreis Niederspannung /Jahr 15,00 Arbeitspreis Mittelspannung ct/kwh 3,09 Arbeitspreis Niederspannung ct/kwh 4,27 Mehrkosten aus KWK-Gesetz Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer). Mehrkosten aus Umlage 19 StromNEV Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß Umlage aus 19 Abs. 2 StromNEV Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /3 kunden o. Leistungsmessung Seite 3/11
4 Preisblatt 4 Preise für Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie Spannungsebene der Messung Komponente I Komponente II Messpreis /Jahr /Ablesung Mittelspannung, Lastgangzählung ohne Wandler 141,27 8,08 Mittelspannung, Strom-/Spannungswandlersatz 223,77 Niederspannung, Lastgangzählung ohne Wandler 49,52 8,08 Niederspannung, Stromwandlersatz 140,03 Spannungsebene der Messung Abrechnungspreis /Abrechnung Mittelspannungsnetz 12,00 Niederspannungsnetz 12,00 Messpreis (Komponente I und II) Der Messpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Komponente I und der Komponente II. Die Komponente I beinhaltet den Kapitaldienst für das Gerät sowie Anteile aus der Bereitstellung (Montage, Eichrecht, Planung und Gerätetechnik). Die Komponente II beinhaltet Kosten für die Ablesung und das Datenmanagement. Die Komponenten I und II werden dann in Ansatz gebracht, wenn die evo Energie-Netz GmbH Messstellenbetreiber ist. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber ist, wird nur die Komponente II in Ansatz gebracht, und die Komponente I entfällt. Für EEG-Einspeiser gilt nur die Komponente I, und die Komponente II entfällt. Abrechnungpreis Der Abrechnungspreis wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG- Einspeisung. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /4 MuA mit Lastgang Seite 4/11
5 Preisblatt 5 Preise für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Spannungsebene der Messung Komponente I Komponente II Messpreis /Jahr /Ablesung Mittelspannung Standardlastprofilzählung (SLP-Zählung) 49,67 1,99 Niederspannung Ein- oder Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 8,52 1,99 Ein- oder Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 14,78 1,99 Stromwandlersatz 13,82 Geräte- und Tarifschaltung 8,47 Messsysteme gem. 21d EnWG z.zt. noch nicht verfügbar z.zt. noch nicht verfügbar Spannungsebene der Messung Abrechnungspreis /Abrechnung Mittelspannung Standardlastprofilzählung (SLP-Zählung) 12,00 Niederspannung Ein- oder Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 12,00 Ein- oder Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 12,00 Pauschalanlagen 12,00 Messsysteme gem. 21d EnWG z.zt. noch nicht verfügbar Messpreis (Komponente I und II) Der Messpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Komponente I und der Komponente II. Die Komponente I beinhaltet den Kapitaldienst für das Gerät sowie Anteile aus der Bereitstellung (Montage, Eichrecht, Planung und Gerätetechnik). Die Komponente II beinhaltet Kosten für die Ablesung und das Datenmanagement. Die Komponenten I und II werden dann in Ansatz gebracht, wenn die evo Energie-Netz GmbH Messstellenbetreiber ist. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber ist, wird nur die Komponente II in Ansatz gebracht, und die Komponente I entfällt. Für EEG-Einspeiser gilt nur die Komponente I, und die Komponente II entfällt. Abrechnungpreis Der Abrechnungspreis wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /5 MuA ohne Lastgang Seite 5/11
6 Preisblatt 6 Preise für Netznutzung Ersatzversorgung Entnahmestelle Preisstellung Mittelspannung Die Preisbestimmung erfolgt durch die evo AG nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB. Niederspannung Es gilt die Preisstellung des Grundversorgers. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /6 Ersatzversorgung Seite 6/11
7 Preisblatt 7 Preise für Netznutzung Elektro-Speicherheizung und -Wärmepumpen Arbeitspreis ct/kwh 2,08 Mehrkosten aus KWK-Gesetz Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer). Mehrkosten aus Umlage 19 StromNEV Preise zuzüglich Mehrkosten gemäß Umlage aus 19 Abs. 2 StromNEV Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /7 Speicherheizung Seite 7/11
8 Preisblatt 8 Preise für Netznutzung Blindstrom Spannungsebene Arbeitspreis ct/kvarh Mittelspannungsnetz einschließlich Umspannung 0,92 Mittelspannung 0,92 Mittelspannungsnetz einschließlich Umspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Bezug induktiver Blindarbeit bei Leistungsmessung (cos φ < 0,9 induktiv bzw. 0,9 kapazitiv). Der Bezug von Blindarbeit wird gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /8 Blindstrom Seite 8/11
9 Preisblatt 9 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag ct/kwh für die ersten kwh/a je Abnahmestelle 0,002 oberhalb von kwh/a je Abnahmestelle 0,050 oberhalb von kwh/a je Abnahmestelle 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /9 KWK-G Seite 9/11
10 Preisblatt 10 Mehrkosten nach 19 StromNEV Verbrauch 19 StromNEV-Umlage ct/kwh für die ersten kwh/a je Abnahmestelle 0,151 oberhalb von kwh/a je Abnahmestelle 0,050 oberhalb von kwh/a je Abnahmestelle 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /10 19 Umlage Seite 10/11
11 Preisblatt 11 Weitere Entgelte Konzessionsabgabe ct/kwh Entnahme > 30 kw und kwh 0,11 Entnahme 30 kw und kwh 1,99 Lieferung von Schwachlaststrom gemäß 9 Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) 0,61 Mehr- und Mindermengen Das Entgelt bzw. die Vergütung für die Jahresmehr-/-mindermengen wird auf der Grundlage monatlicher Marktpreise von Netzbetreiber ermittelt und auf der Internetseite veröffentlicht. Sonderleistungen jeweils Trennung vom Versorgungsnetz 1) 55,05 pro Durchführung Wiederanschluss ans Versorgungsnetz während der üblichen Arbeitszeit 55,05 pro Durchführung Wiederanschluss ans Versorgungsnetz außerhalb der üblichen Arbeitszeit 76,14 pro Durchführung Sonderablesung auf Wunsch 26,46 pro Durchführung Mahnkosten Beseitigung von kundenverursachten Störungen Wechsel der Messeinrichtung von Standardlastprofil (SLP) auf registrierende Lastgangmessung (RLM) 1) 3,00 nach tatsächl. Aufwand 92,90 je Zählstelle Einbau eines Zwischenzählers auf Kundenwunsch 55,05 pro Durchführung Wechsel der Messeinrichtung von RLM auf SLP 92,90 je Zählstelle Wechsel der Messeinrichtung auf Messsyteme gem. 21d EnWG Verlegung der Messeinrichtung z.zt noch nicht verfügbar nach tatsächl. Aufwand Bereitstellung eines GSM-Modem mit Funkantenne zur Datenauslesung von Zählpunkten mit RLM Einbaukosten 113,03 pro Zählpunkt Bereitstellung eines GSM-Modem mit Funkantenne zur Datenauslesung von Zählpunkten mit RLM Betriebskosten 17,96 pro Monat u. Zählpunkt Manuelle Datenauslesung zur Datenauslesung von Zählpunkten mit RLM 132,13 pro Auslesung 1) ohne Aufschlag der jeweils geltenden Umsatzsteuer Anlage_1_zum_LRV_evo_BBH_052012_NNE_ab_ /11 Sonderleistungen Seite 11/11
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