Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der Stadtwerke Meiningen GmbH
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- Claudia Winkler
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1 gültig ab: Stand I. Entgelte für Zählpunkte mit Lastgangmessung 1. Netzentgelte Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der Jahresbenutzungsdauer Leistungspreipreipreis Arbeits Leistungs / (kw a) Cent / kwh / (kw a) Entnahme aus Mittelspannungsnetz (MS) 8,90 2,93 70,69 Mittelspannung mit Messung in NS* 9,17 3,02 72,81 Umspannung MS/NS 10,42 3,57 93,12 Niederspannungsnetz (NS) 10,34 4,41 86,35 Jahresbenutzungsdauer < h/a > h/a Arbeitspreis Arbeitspreis Cent / kwh 0,46 0,47 0,26 1,37 2. Monatsleistungspreissystem bei zeitlich begrenzter hoher Leistungsaufnahme gemäß 19 (1) StromNEV Leistungspreis / kw u. Monat ct/kwh Entnahme aus Mittelspannungsnetz (MS) 11,78 0,46 Mittelspannung mit Messung in NS* 12,14 0,47 Umspannung MS/NS 15,52 0,26 Niederspannungsnetz (NS) 14,39 1,37 3. Preise für Reserveinanspruchnahme h h h Entnahme aus Mittelspannungsnetz (MS) 27,75 33,30 38,85 Mittelspannung mit Messung in NS* 28,58 34,29 40,01 Umspannung MS/NS 28,97 34,77 40,56 Niederspannungsnetz (NS) 51,59 61,91 72,23 / (kw a) / (kw a) / (kw a) Im Entgelt enthalten ist die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der und des vorgelagerten Netzes, die Erbringung von Systemdienstleistungen durch die und die vorgelagerten Netzbetreiber, die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs sowie die Deckung der mit dem Energietransport verbundenen Verluste. *Liegt die Messung in einer niederen Spannungsebene als die Entnahme, so erhöhen sich zum Ausgleich der Umspannverluste die Leistungs und Arbeitspreise für die Abrechnung um 3%. Seite 1 von 6 Seiten
2 4. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messung / a / a Mittelspannungsnetz MS 1) 167,56 523,80 Umspannung MS / NS 2) 167,56 367,80 Niederspannungsnetz 2) 167,56 367,80 Zusatzeinrichtung GSMModem 35,00 1) mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TKKomponente Messstellenbetrieb Abrechnung / a 153,20 153,20 153,20 2) mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, ohne Wandler, mit TKKomponente Im Entgelt enthalten ist die Bereitstellung der Messeinrichtung, die Erfassung der Messdaten auf 1/4h Werte, die Fernübertragung, Aufbereitung und Plausibilitätsprüfung der Messdaten, die tägliche Datenbereitstellung sowie die Abrechnung der Netznutzung. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. Konzessionsabgabe, den Mehrkosten gemäß KraftWärmeKopplungsgesetz, Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, OffshoreHaftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. IIa. Entgelte für Zählpunkte ohne Lastgangmessung in Niederspannung 1. Netzentgelte Netto Entnahme durch Haushalt und sonstiger Bedarf Elektrospeicherheizungen und sonstige unterbrechbare Versorgungseinrichtungen Kommunaler Verbrauch Kommunaler Verbrauch und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtuntgen Grundpreis Arbeitspreis /a ct/kwh 20,00 4,82 1,52 18,00 4,34 1,37 Im Entgelt enthalten ist die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der und des vorgelagerten Netzes, die Erbringung von Systemdienstleistungen durch die und die vorgelagerten Netzbetreiber, die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs sowie die Deckung der mit dem Energietransport verbundenen Verluste. IIb. Entgelte für Zählpunkte ohne Lastgangmessung in Mittelspannung mit niederspannunsseitiger Messung 1. Netzentgelte Netto Entnahme durch Haushalt und sonstiger Bedarf Grundpreis Arbeitspreis /a ct/kwh 20,00 4,74 Seite 2 von 6 Seiten
3 2. Entgelte für Messstellenbetrieb Art der Messeinrichtung Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Mehrtarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Mehrtarif (<=3) Zweitarif2Richtungszähler Maximumzähler (Ein oder Zweitarifzähler) Tarifschaltung NSStromwandler Inkassozähler SmartMeter Telekommunikationskomponente FunkModem (z.b. GSM) 4Quadrantenzähler (leistungsgemessen) Netto /a 18,90 18,90 7,80 7,80 18,90 45,00 13,50 28,95 84,50 84,50 35,00 523,80 3. Entgelte für Messung Art der Messeinrichtung Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Mehrtarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Mehrtarif (<=3) monatlich vierteljährlich Netto halbjährlich /a /a /a 50,40 16,80 8,40 50,40 16,80 8,40 28,80 9,60 4,80 28,80 9,60 4,80 Zweitarif2Richtungszähler 50,40 16,80 8,40 4,20 Maximumzähler (Ein oder Zweitarifzähler) Tarifschaltung 50,40 16,80 8,40 jährlich NSStromwandler Inkassozähler 4,20 SmartMeter 50,40 16,80 8,40 4,20 167,56 4Quadrantenzähler /a 4,20 4,20 2,40 2,40 4,20 Seite 3 von 6 Seiten
4 4. Entgelte für Abrechnung Art der Messeinrichtung Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Mehrtarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente Arbeitszähler, Eintarif, Wechselstrom, ohne Wandler, ohne TKKomponente monatlich vierteljährlich Netto halbjährlich /a /a /a 178,56 59,52 29,76 178,56 59,52 29,76 162,72 54,24 27,12 162,72 54,24 27,12 jährlich /a 14,88 14,88 13,56 13,56 Mehrtarif (<=3) 178,56 59,52 29,76 14,88 178,56 59,52 29,76 Zweitarif2Richtungszähler 14,88 Maximumzähler (Ein oder Zweitarifzähler) 178,56 59,52 29,76 14,88 Tarifschaltung NSStromwandler Inkassozähler 162,72 54,24 27,12 13,56 SmartMeter 178,56 59,52 29,76 14,88 153,20 4Quadrantenzähler Im Entgelt zu 2. und 4. enthalten ist die Bereitstellung der Messeinrichtung, die Erfassung und Aufbereitung der Zähldaten, die Datenbereitstellung sowie die Abrechnung der Netznutzung. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. Konzessionsabgabe, den Mehrkosten gemäß KraftWärmeKopplungsgesetz, Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, OffshoreHaftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 4 von 6 Seiten
5 III. Sonstige Entgelte 1. Konzessionsabgabe Cent / kwh Entnahmen Sondervertragskunden gemäß KAV 0,11 Entnahmen Tarifkunden gemäß KAV 1,32 Entnahmen Tarifkunden gemäß KAV 2 Abs. 1 lit. 1a 0,61 2. Umlage nach dem KraftWärmeKopplungsgesetz Cent / kwh Kategorie A: für die ersten kwh 0,254 1) Kategorie B: oberhalb kwh 0,051 1) Kategorie C: oberhalb von kwh 0,025 1) 3. Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV 2) Cent / kwh Letztverbrauchergruppe A: für die ersten kwh je Abnahmestelle 0,237 1) Letztverbrauchergruppe A+: oberhalb kwh bis kwh Letztverbrauchergruppe A++: oberhalb kwh bis kwh 0,227 1) 0,227 1) Letztverbrauchergruppe B: oberhalb kwh 0,050 1) Letztverbrauchergruppe C: oberhalb kwh 0,025 1) 4. OffshoreHaftungsumlage gemäß 17f EnWG Cent / kwh Letztverbrauchergruppe A: für die ersten kwh 0,051 1) Letztverbrauchergruppe B: oberhalb kwh 0,050 1) Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von kwh 0,025 1) 5. Umlage für abschaltbare Lasten Cent / kwh alle Entnahmen 0,006 1) 6. Blindstrom Cent / kvarh Bezug/ Lieferung Blindarbeit <= 50% der Wirkarbeit 1,10 7. Sonderleistungen Trennung vom Netz Wiederanschluss Sonderablesung auf Wunsch 35,00 zusätzliche wöchentliche Datenbereitstellung (bei Lastgangmessung) 15,92 zusätzliche monatliche Datenbereitstellung (bei Lastgangmessung) 31,84 8. Mehr und Mindermengenausgleich /MWh Entgelt für Mehr bzw. Mindermengen 1) Die ausgewiesenen Werte entsprechen den veröffentlichten Werten für 2015 gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber 35,00 39,50 entsprechend 13 (3) StromNZV Seite 5 von 6 Seiten
6 2) Letztverbrauchergruppen im Zuge der Rückabwicklung und Neuerhebung der Umlagen 2012 und 2013: Letztverbrauchergruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A. Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+. Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEVUmlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Seite 6 von 6 Seiten
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