Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem

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1 Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem Die folgenden Preisblätter - gültig ab dem basieren auf der Anhörung zur Festlegung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode der Anreizregulierung ( ) der Bundesnetzagentur vom Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2016 ist gemäß den Vorgaben des 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst. Die Preisblätter umfassen die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene der Westnetz GmbH. Übersicht: Preisblatt 1 Preisblatt 2 Preisblatt 3 Preisblatt 4 Preisblatt 5 Preisblatt 6 Preisblatt 7 Preisblatt 8 Preisblatt 9 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Jahresleistungspreissystem Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Monatsleistungspreissystem Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Stromnetznutzungsentgelte bei Kunden ohne Leistungsmessung Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangmessung Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangmessung Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb - Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Blindstrommehrinanspruchnahme Preise für Grundversorgung/Ersatzversorgung Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz (KWK-G) und zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbare Lasten ( 18 AbLaV) Offshore-Haftungsumlage Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Individuelle Netzentgelte gemäß 19 StromNEV

2 Preisblatt 1 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Jahresleistungspreissystem Netz- oder Umspannebene Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < h/a >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis pro Jahr pro Jahr EUR / kw Cent / kwh EUR / kw Cent / kwh Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 8,08 2,48 66,04 0,17 Mittelspannung 16,02 3,07 97,11 0,59 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 16,01 3,23 99,70 0,66 Niederspannung 12,91 3,62 55,49 2,28 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Preisblatt 3) sowie der gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage nach 18 AbLaV und der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

3 Preisblatt 2 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Monatsleistungspreissystem Netz- oder Umspannebene Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis EUR / kw Cent / kwh Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 11,01 0,17 Mittelspannung 15,67 0,72 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 16,07 0,84 Niederspannung 8,90 2,86 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Preisblatt 3) sowie der gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage nach 18 AbLaV und der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

4 Preisblatt 3 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Netz- oder Umspannebene Reserveinanspruchnahme 0 h/a h/a >200 h/a h/a >400 h/a h/a EUR / kwa EUR / kwa EUR / kwa Mittelspannung 39,38 47,25 55,13 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 42,49 50,98 59,48 Niederspannung 76,05 91,26 106,48 Kunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Erzeugungsanlagen Reservestrom über das Netz der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH beziehen möchten. Die Netzreserve kann jährlich einmal bis zur Höhe der Nennleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Überschreitet die Dauer der Inanspruchnahme 600 h, so erfolgt die Inrechnungstellung der gesamten Netznutzung gemäß Preisblatt 1. Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Zu Höhe der derzeitigen Zuschlagsätze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, siehe hierzu Anlage 1 bzw. Anlage 2 zum Preisblatt gültig ab

5 Preisblatt 4 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte bei Kunden ohne Leistungsmessung Kundengruppe Grundpreis pro Jahr EUR Arbeitspreis Cent / kwh Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung 44,95 5,39 Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen ohne Leistungsmessungim im Niederspannungsnetz 0,00 1,50 Entnahme durch unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14 EnWG (z.b. unterbrechbare Entnahmen durch Elektromobile 0,00 1,50 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Preisblatt 4) sowie der gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage nach 18 AbLaV und der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

6 Preisblatt 5 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme und Einspeisung 1) mit Lastgangmessung Spannungsebene der Messung Messung Messstellenbetrieb 2) Abrechnung Mittelspannung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 105,52 143,75 227,83 Wandler 50,89 Niederspannung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 105,52 129,41 Wandler 16,02 227,83 1) Für die Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine gesonderte Preisstellung entsprechend Preisblatt 7. 2) Erfolgt bei bestehenden Anlagen mit Lastgangmessung (Inbetriebnahme vor dem ) die Stellung der Kommunikationseinrichtung für die Fernablesung von Messeinrichtungen nicht durch nvb, so erhält der Kunde eine Vergütung je Zähler in Höhe von 96,00 EUR/Jahr. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

7 Preisblatt 6 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme und Einspeisung 1) ohne Lastgangmessung Messung² ) Messstellenbetrieb Abrechnung Eintarifzähler 1,57 7,40 11,39 Zweitarifzähler 1,57 9,40 11,39 Zweitarifzähler incl. Tarifschaltung 1,57 21,78 11,39 Zweirichtungszähler 3,13 13,80 11,39 Maximumzähler 1,57 44,82 11,39 Tarifschaltung - 12,38 - Pauschalanlagen (Preis je Anlage) ,39 Wandler in Mittelspannung - 50,89 - Wandler in Niederspannung - 16,02-1) Für die Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine gesonderte Preisstellung entsprechend Preisblatt 7. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. 2) bei jährlich einer Messung

8 Preisblatt 7 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 1) ohne registrierende Lastgangmessung Eintarifzähler Zweirichtungszähler (Volleinspeisung) Zweirichtungszähler (Überschusseinspeisung 2) ) mit registrierender Lastgangmessung Mittelspannung - Lastgangzähler Niederspannung - Lastgangzähler Preis je Zähler Messung 1,57 3,13 3,13 105,52 105,52 Preis je Zähler / Wandler für Messstellenbetrieb 7,40 13,80 13,80 143,75 129,41 Wandler Wandler in Mittelspannung Wandler in Niederspannung ,89 16,02 1) Preisstellung gilt ausschließlich für die Volleinspeisung nach dem EEG ohne Bezug (ausgenommen Eigenbedarf der EEG-Anlage). Andernfalls gelten die Preisstellungen entsprechend Preisblatt 5 oder 6. 2) Zzgl. Entgelt für Abrechnung gemäß Preisblatt 6. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

9 Preisblatt 8 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Netz- oder Umspannebene Arbeitspreis Cent / kvarh Mittelspannung 0,92 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Die Pönale wird sowohl bei einem Bezug als auch bei einer Einspeisung von elektrischer Energie in Rechnung gestelllt. Überschreitet die gesamte in einem Abrechnungsmonat bezogene Blindarbeit 50 % der in diesem Monat bezogenen Wirkarbeit, so wird diese Blindmehrarbeit verrechnet. (cos φ < 0,9) Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

10 Preisblatt 9 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Preise für Grundversorgung/Ersatzversorgung Bei der Grundversorgung/Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH sichergestellt. Netz- oder Umspannebene Preisstellung Mittelspannung Preisbestimmung erfolgt durch die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Grundversorgungstarif der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Niederspannung Tel / 3010 Fax: / info@nvb.de Internet:

11 Anlage 1 zum Preisblatt gültig ab Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz (KWK-G) und Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Letztverbraucher Gruppe A Letztverbraucher Gruppe B Letztverbraucher Gruppe C gesetzliche Erhebungsgrundlage Strommengen für die ersten kwh je Abnahmestelle für über kwh hinausgehende Strommenge oberhalb von kwh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes übersteigen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 9 Abs. 7 KWK-G KWK-Aufschlag nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz 0,445 Cent/kWh 0,040 Cent/kWh 0,030 Cent/kWh offen offen offen 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wurde bis zum Juli 2016 verlängert. Die Umlage nach 18 AbLaV wurde noch nicht von den Übertragungsnetzbetreibern mitgeteilt. Erst mit Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber können die Umlagen für 2016 ausgewiesen werden. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Weitere Informationen zum KWK-Aufschlag und zur 19 Abs. 2 StomNEV-Umlage finden Sie im Internet unter und unter nvb

12 Anlage 2 zum Preisblatt gültig ab Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f EnWG) Letztverbraucher Gruppe A Verbrauch (kwh) Letztverbraucher Gruppe B Letztverbraucher Gruppe C gesetzliche Erhebungsgrundlage für die ersten kwh oberhalb von kwh oberhalb von kwh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes übersteigen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Offshore-Haftungsumlage Mehrkosten nach 17 f EnWG 0,040 Cent/kWh 0,027 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Weitere Informationen zum KWK-Aufschlag und zur 19 Abs. 2 StomNEV-Umlage finden Sie im Internet unter und unter

13 Anlage 3 zum Preisblatt gültig ab Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV für 2016 Letztverbrauchsgruppen (LV) nach 19 StromNEV neue Fassung. i.v.m. 9 KWK-G Jahr LV Gruppe A' LV Gruppe B' LV Gruppe C' ,378 Cent/kWh 0,050 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe A : Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Weitere Informationen zur Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEVfinden Sie im Internet unter und unter

14 Anlage 4 zum Preisblatt gültig ab Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Die Hochlastzeitfenster (HLZ) für atypische Netznutzung werden jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde anzeigen/beantragen. Sofern die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde anzeigen/beantragen. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Anschlussnutzer vorliegt.

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