Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW

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1 Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW gültig ab 01. Januar 2014 beinhaltet die reduzierten Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich - Horten - Straße Kempen Internet:

2 Preisblatt 1 Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreis-System) Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im unter h/a über h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a Ct/kWh /kw/a Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. Umspannung 52,28 0,16 Mittelspannungsnetz 5,75 2,3 42,63 0,83 einschl. Umspannung 6,44 2,48 63,63 0,19 Niederspannungsnetz 12,81 3,08 74,35 0,61 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

3 Preisblatt 2 Preise für Netznutzung bei atypischer Netznutzung (Monatsleistungspreis-System) Entnahmestelle im Leistungspreis Arbeitspreis /kw Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. 8,59 0,15 Umspannung Mittelspannungsnetz 7,11 0,83 einschl. Umspannung 10,6 0,19 Niederspannungsnetz 12,39 0,61 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

4 Preisblatt 3 Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (Lastprofilkunden) Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Grundpreis 1,50 /Monat 1,79 /Monat Arbeitspreis 5,05 ct/kwh 6,01 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Lieferanten nach VDEW-Lastprofil eingespeisten elektrischen Arbeit und der vom Kunden an der Abnahmestelle tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit. Näheres hierzu regelt der 13 StromNZV und der Lieferanten-Rahmenvertrag. Gemäß 13 Abs. 3 StromNZV sind monatlich einheitliche Marktpreise für Mehr- und Mindermengen anzuwenden. Hierzu werden die Phelix-Spotmarktpreise der EEX, differenziert nach Base und Peak, ermittelt. Aus diesen Werten gebildete durchschnittliche Jahreswerte sind im Internet veröffentlicht. Die sich ergebenden Mengen der Base- und Peak-Anteile aus den Mehr-/Mindermengen werden mit dem Durchschnittswert multipliziert und in Ansatz gebracht. Es werden nur Energiemengen berechnet. Netzentgelte sind nicht Gegenstand der Mehr-/Mindermengenabrechnung.

5 Preisblatt 4 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Elektro-Speicherheizung 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Elektro-Wärmepumpe 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

6 Preisblatt 5 Mess- und Abrechnungspreise Messpreis Entgelt für den Messstellenbetrieb (Messpreis I) Entgelt für Ablesung und Summe Messentgelte Datenbereitstellung (Messpreis II) (Messpreis I + II) Brutto-Preise inkl. 19% Netto-Preise Netto-Preise Netto-Preise Mehrwertsteuer Wechselstrom - Eintarifzähler 11,76 /a 0,99 /a 12,75 /a 15,17 /a Drehstrom - Eintarifzähler 15,01 /a 0,99 /a 16,00 /a 19,04 /a Drehstrom - Mehrtarif-Zähler 24,66 /a 0,99 /a 25,65 /a 30,52 /a Wechselstrom - Mehrtarif - Zähler 23,51 /a 0,99 /a 24,50 /a 29,16 /a Drehstrom - 2 Richtungszähler 25,27 /a 0,99 /a 26,26 /a 31,25 /a Drehstrom - Zähler mit registrierender Leistungsmessung 80,51 /a 0,99 /a 81,50 /a 96,99 /a dito als 2-Richtungszähler 88,20 /a 0,99 /a 89,19 /a 106,14 /a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS Drehstrom - Zähler mit registrierender Leistungsmessung incl. Sonst. Messeinrichtung/ TK-Komponente 283,91 /a 0,99 /a 284,90 /a 339,03 /a dito als 2 Richtungszähler 301,97 /a 0,99 /a 302,96 /a 360,52 /a Sonstige Messeinrichtung Stromwandler 34,43 /a 40,97 /a Tarifschaltung 12,56 /a 14,95 /a Abrechnungspreis Jahreskunde 6,40 /a 7,62 /a Monatskunde 76,77 /a 91,36 /a

7 Preisblatt 6 Sonstige Entgelte Netto-Preise Konzessionsabgabe Cent/kWh Entnahmen < 30 kw und kwh ausgenommen Schwachlasttarife 1,59 Entnahmen im Schwachlasttarif 0,61 Entnahmen > 30 kw und kwh 0,11 Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Cent/kWh Endkunden mit Verbrauch bis kwh je Abnahmestelle 0,178 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab kwh je Abnahmestelle 0,055 Endkunden mit Verbrauchsanteilen ab kwh je Abnahmestelle, bei produzierenden Gewerbebetrieben deren Stromkosten 4% des Vorjahresumsatzes überschreiten ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). 0,025 Entgelte für Blindstrom (alle Spannungsebenen) Cent/kvarh Überschreitet die in einem Monat bezogene induktive Blindarbeit 50% der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) 1,00 Die vorstehenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer

8 Preisblatt 7 Offshore-Haftungsumlage für 2014 nach 17 f EnGW) Die Netzbetreiber sind nach 17 f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis kwh im Jahr darf sich das Netzentgelt Letztverbraucher durch die Umlage höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde (Letztverbrauchergruppe A), für darüber hinausgehende Strombezüge um höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde (Letztverbrauchergruppe B) erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen (Letztverbrauchergruppe C), darf sich das Netzentgelt durch die Umlage für über Kilowattstunden hinausgehende Lieferungen höchstens um die Hälfte des Betrages der Letztverbrauchergruppe B erhöhen. Die für 2014 geltende Offshore-Umlage nach 17f ist für die Letztverbraucherkategorien A, B und C von den Übertragungsnetzbetreibern am veröffentlicht worden. Diese Umlage ist daher von den Netzbetreibern den ab geltenden Stromnetzentgelten hinzuzurechnen. Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmstelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmstelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh.

9 Preisblatt 8 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztververbraucher (LV) umgelegt. Die für 2014 geltende Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV ist von den Übertragungsnetzbetreibern am veröffentlicht worden und beträgt: Jahr LV Gruppe A LV Gruppe A+ LV Gruppe A++ LV Gruppe B LV Gruppe C ,0920 Cent/kWh 0,4820 Cent/kWh 0,532 Cent/kWh 0,050 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe A+ für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh Letztverbrauchergruppe A++ für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh von Letztverbrauchern, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Letztverbrauchergruppe B: für über kwh hinausgehende Strombezüge Letztverbrauchergruppe C: für über kwh hinausgehende Strombezüge von Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

10 Preisblatt 9 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch Cent/kWh für alle kwh 0,009 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wird erstmals ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlage am veröffentlicht. Da der Belastungsausgleich dieser Umlage nach 18 Abs. 1 Satz 1 AbLaV entsprechend 9 KWKG erfolgt, bedeutet dies, dass die AbLaV-Umlage ebenso wie der KWK-Abschlag als Aufschlag auf die Netzentgelte hinzukommt. Die AbLaV-Umlage ist daher von den Netzbetreibern den ab geltenden Stromnetzentgelten hinzuzurechnen.

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