Entgelte für Netznutzung

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1 Preisblatt 1 für Übergabepunkte mit registrierender Leistungsmessung oder ¼-h-Maximums-Leistungsmessung Wirkleistung und Wirkarbeit Entnahmestelle mit Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a Entnahmestelle in Netzebene Leistungspreis /kw/a - Mittelspannung 14,27 3,92 - Umspannung Mittel- / Niederspannung 25,94 3,80 - Niederspannung 29,04 5,51 Entnahmestelle mit Jahresbenutzungsdauer 2500 h/a Entnahmestelle in Netzebene Leistungspreis /kw/a - Mittelspannung 99,96 0,49 - Umspannung Mittel- / Niederspannung 84,25 1,47 - Niederspannung 117,39 1,97 Alle e zuzüglich des Zuschlag auf Grund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (siehe Preisblatt 3), der Umlage auf Grund Stromnetzzugangsverordnung (siehe Preisblatt 4) sowie zuzüglich Konzessionsabgabe (siehe Preisblatt 5). Blindarbeit Der Bezug von Blindarbeit wird mit 1,00 ct/kvarh gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Stand: Seite 1

2 Preisblatt 2 für Übergabepunkte ohne Leistungsmessung (Standardlastprofilkunden) Wirkarbeit Entnahmestelle ohne Leistungsmessung Grundpreis 7,69 6,41 Unterbrechbare Entnahmestelle (z.b. Nachtspeicherheizung) ohne Leistungsmessung Grundpreis 7,69 1,50 Alle e zuzüglich des Zuschlag auf Grund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (siehe Preisblatt 3), der Umlage auf Grund Stromnetzzugangsverordnung (siehe Preisblatt 4) sowie zuzüglich Konzessionsabgabe (siehe Preisblatt 5). Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von weniger als kwh werden in der Regel nach einem synthetischen Lastprofil (VDEW-Standardlastprofile) versorgt. In Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten der Entnahmestelle erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch den Netzbetreiber. Stand: Seite 2

3 Preisblatt 3 für die Höhe der KWKG-Umlage KWKG-Umlage nach 26 und 26a KWKG Auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG identifiziert und die für Letztverbräuche bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und veröffentlicht. Auf Basis der Mitte Oktober 2018 bei den ÜNB vorliegenden Prognosedaten über die Höhe der für 2019 erwarteten förderfähigen KWK-Strommengen und der Höhe des gesamten zu erwartenden Fördervolumens ergibt sich für das Jahr 2019 eine KWKG-Umlage als Aufschlag auf die Netzentgelte für alle nichtprivilegierten Letztverbräuche in Höhe von rd. 0,301. Die Jahresabrechnung KWKG 2017 auf Basis vorliegender WP-Bescheinigungen ergibt einen nachzuholenden Betrag in Höhe von Euro, was zu einem zusätzlichen Aufschlag für alle nichprivilegierten Letzverbräuche in Höhe von rd. -0,020 führt. In Zusammenfassung der o.g. Daten ergibt sich ab dem eine gerundete KWKG- Umlage in Höhe von Kundengruppe / Verbrauchszone gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz Aufschlag Alle nichtprivilegierten Letztverbraucher 0,280 Die Aufschläge werden von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf ihrer gemeinsamen Informationsseite online veröffentlicht: Uebersicht/KWKG-Umlage-2019 Stand: Seite 3

4 Preisblatt 4 für die Höhe der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV 19 Abs. 2 StromNEV - Umlage Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2503) geändert worden ist, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte ( 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. Letztverbraucherkategorie Umlage LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 0,305 0,050 0,025 Letztverbrauchsgruppen nach 19 StromNEV i.v.m. 26, 28 und 30 KWK-G* *: KWKG vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert wurde Letztverbrauchergruppe A : Letztverbrauchergruppe B : Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe B Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe C Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf der gemeinsamen Informationsseite online veröffentlicht: Umlage/-19-StromNEV-Umlagen-Uebersicht/-19-StromNEV-Umlage-2019 Stand: Seite 4

5 Preisblatt 5 für die Höhe der Konzessionsabgabe Konzessionsabgabe Gemäß des, mit der Stadt Crailsheim geschlossenen Konzessionsvertrages werden folgende Konzessionsabgaben verrechnet: 1.) für Übergabepunkte in Niederspannung ohne Leistungsmessung (Standardlastprofilkunden) - gesamter Verbrauch bei Eintarifmessung 1,59 - Verbrauch in der Starklastzeit (HT) bei Zweitarifmessung 1,59 - Verbrauch in der Schwachlastzeit (NT) bei Zweitarifmessung 0,61 2.) für Übergabepunkte mit registrierender Leistungsmessung oder ¼-h-Maximums-Leistungsmessung - bei Jahresverbrauch > kwh und gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw - bei Jahresverbrauch kwh oder gemessene Leistung in weniger als zwei Monaten des Abrechnungsjahres < 30 kw 0,11 Siehe 1.) HT-Zeiten: 1.) für Übergabepunkte mit registrierender Leistungsmessung oder ¼-h- Maximums-Leistungsmessung - alle Spannungsebenen Montag bis Sonntag 06:00 bis 21:00 Uhr 2.) für Übergabepunkte ohne Leistungsmessung (Standardlastprofilkunden) - Bedarfsarten Haushalt und Gewerbe Montag bis Sonntag von 05:00 bis 21:00 Uhr - Bedarfsart Landwirtschaft Montag bis Freitag von 06:30 bis 18:30 Uhr - Unterbrechbare Entnahmestellen Montag bis Sonntag 16 Stunden in der Zeit von 05:00 bis 21:30 Uhr Die übrigen Zeiten sind NT-Zeiten. Stand: Seite 5

6 Preisblatt 6 für die Höhe der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Bei Messung in - Mittelspannung mit Lastgangzählung 526,10 - Niederspannung mit Lastgangzählung 304,58 - Niederspannung mit Wirkarbeitsmessung Eintarifmessung Jährliche Messung (1 Messung p. a.) 10,00 Halbjährliche Messung (2 Messungen p. a.) 13,50 Vierteljährliche Messung (4 Messungen p. a.) 20,50 Monatliche Messung (12 Messungen p. a.) 48,50 - Niederspannung mit Wirkarbeitsmessung Zweitarifmessung Jährliche Messung (1 Messung p. a.) 14,79 Halbjährliche Messung (2 Messungen p. a.) 19,23 Vierteljährliche Messung (4 Messungen p. a.) 28,11 Monatliche Messung (12 Messungen p. a.) 63,63 - Niederspannung mit Smart Meter Jährliche Messung (1 Messung p. a.) 21,75 Halbjährliche Messung (2 Messungen p. a.) 25,25 Vierteljährliche Messung (4 Messungen p. a.) 32,25 Monatliche Messung (12 Messungen p. a.) 60,25 - Jede weitere Messung in Niederspannung 3,50 Preise für Zählerwechsel bei Beauftragung durch Kunden sowie für Sonderablesungen auf Anfrage. Stand: Seite 6

7 Preisblatt 7 für die Höhe der Entgelte für Datenbereitstellung Entgelte für Datenbereitstellung Bei Anschluss - mit Lastgangzählung Tägliche Bereitstellung (365 Messungen p. a.) 290,00 Stand: Seite 7

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