Preisblatt Netznutzung (Strom)
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- Kirsten Steinmann
- vor 6 Jahren
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1 Preisblatt Netznutzung (Strom) Gültig ab Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Höchstspannungsnetz Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis / kwa / kwa 3,42 1,012 26,54 0,087 Hochspannungsnetz 5,65 1,170 32,40 0,100 Hochspannungsnetz 4,43 1,540 40,18 0,110 4,73 1,930 42,98 0,400 4,16 2,510 52,66 0,570 Niederspannungsnetz 2,96 3,050 47,71 1,260 Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden bei einer Entnahme in Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 4 % auf den jeweiligen Netznutzungspreis berücksichtigt. Bei allen anderen Entnahmesituationen wird der Aufschlag individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter Netznutzungsentgelte im Leitfaden für die Ermittlung des Netznutzungsentgeltes. 2. Preise für die Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie Gerät Messstellenbetrieb Messpreis Messung und Ablesung Bemerkung Abrechnungspreis /a pro Zählpunkt Hochspannung, Lastgangzählung 714,72 186,48 ohne Wandler 206,16 Mittelspannung, Lastgangzählung 313,68 186,48 ohne Wandler 206,16 Mittelspannung, Strom- und Spannungswandlersatz 158,76 - Niederspannung, Lastgangzählung 183,84 186,48 ohne Wandler 206,16 Niederspannung Stromwandlersatz 19,56 - Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung'). V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 1 von 9
2 Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen. Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt. Abrechnung Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 3. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Netto Grundpreis Brutto *) Netto Brutto *) 220,80 262,75 2,129 2,534 Niederspannungsnetz 15,00 17,85 4,609 5,485 Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kwh **) bzw. brutto 0,237 ct/kwh (Verbrauch je Abnahmestelle kwh/a).die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe. *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). **) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter 4. Preise für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf) Messung und Abrechnung Messpreis /a Gerät Messstellenbetrieb Messung und Ablesung Abrechnungspreis /a pro Zählpunkt NS, Einphasen Wirkverbrauch, Einfachtarif 3,36 3,48 12,00 NS, Ein- u. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 1) 10,56 3,48 12,00 NS,. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 5,04 3,48 12,00 NS, Eintarif; Zweirichtungszähler 10,08 6,96 12,00 NS, Stromwandlersatz 19, NS, Geräte- und Tarifschaltung 9, MS, SLP-Zählung 125,04 3,48 12,00 MS, SLP-Zählung; Zweirichtungszähler 130,08 6,96 12,00 MS, SLP Strom- und Spannungswandlersatz 158, Rundsteuerempfänger 1, Pauschalanlagen ,00 1) ohne Tarifschaltgerät 2) nur bei Straßenbeleuchtung anzuwenden MS: Mittelspannung; NS: Niederspannung V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 2 von 9
3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung') Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen. Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt. Abrechnung Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. 5. Netznutzungsentgelte für RLM-Kunden (Elektro-Speicherheizung und Elektro-Wärmepumpen) Leistungs- oder Grundpreis / kwa 0,00 1,50 0,00 1,50 Niederspannungsnetz 0,00 1,50 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe, den Mehrkosten gemäß Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter Netznutzungsentgelte im Leitfaden für die Ermittlung des Netznutzungsentgeltes. 6. Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen Anwendungsbereich in Benutzungsstunden 0 bis kleiner h/a bis h/a größer h/a 2,69 1,99 1,85 Niederspannungsnetz 3,18 2,55 2,42 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zu den Netznutzungspreisen ist noch der jeweils gültige KWK-Aufschlag hinzuzurechnen und je nach vertraglicher Vereinbarung die Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter Messung und Abrechnung Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und Abrechnung für installierte Zähler und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur Messung des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die abgenommene Elektrizität rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise für Messung und Abrechnung an der jeweiligen Lieferstelle zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage. V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 3 von 9
4 7. Sonderanlagen Netznutzungsentgelt für Sirenenanlagen ohne Steuerempfänger Sirenenanlagen mit Steuerempfänger Grundpreis Summe 15,00 12 kwh/a * 4,609 ct/kwh 15,553 15,00 40 kwh/a * 4,609 ct/kwh 16,844 Telefonhäuschen 15, kwh/a * 4,609 ct/kwh 27,905 Notruftelefone 15, kwh/a * 4,609 ct/kwh 24,955 Polizeistraßenmelder 15, kwh/a * 4,609 st/kwh 34,358 Abrechnungspreis je Zählpunkt 12,00 /a Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kwh *) (Verbrauch je Abnahmestelle < kwh/a). *) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter 8. Netznutzungspreise für kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf) Netto Preise Brutto-Preise *) Grundpreis 15,00 /a 17,85 /a 4,609 ct/kwh 5,485 ct/kwh Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kwh **) bzw. brutto 0,237 ct/kwh (Verbrauch je Abnahmestelle kwh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe. *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). **) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter Preise für Messung und Abrechnung kurzzeitig angeschlossene Anlagen ohne Lastgangzählung (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf) Messung und Abrechnung Messpreis /a Gerät Messstellenbetrieb Messung und Ablesung Abrechnungspreis /a pro Zählpunkt NS, Einphasen Wirkverbrauch, Einfachtarif 3,36 3,48 12,00 NS, Ein- u. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Doppeltarif 1) 10,56 3,48 12,00 NS,. Mehrphasen-Wirkverbrauch, Eintarif 5,04 3,48 12,00 NS, Eintarif; Zweirichtungszähler 10,08 6,96 12,00 NS, Stromwandlersatz 19, V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 4 von 9
5 NS, Geräte- und Tarifschaltung 9, MS, SLP-Zählung 125,04 3,48 12,00 MS, SLP-Zählung; Zweirichtungszähler 130,08 6,96 12,00 MS, SLP Strom- und Spannungswandlersatz 158, Rundsteuerempfänger 1, Pauschalanlagen ,00 1) ohne Tarifschaltgerät 2) nur bei Straßenbeleuchtung anzuwenden MS: Mittelspannung; NS: Niederspannung Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung') Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' zusammen. Bei Messung durch die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH werden die Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Bei Messung durch einen dritten Messstellenbetreiber wird lediglich die Komponente 'Messung und Ablesung' in Ansatz gebracht. Für EEG-Einspeiser wird nur die Komponente 'Messstellenbetrieb' in Ansatz gebracht und die Komponente 'Messung und Ablesung' entfällt. Abrechnung Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht, außer es handelt sich um eine EEG-Einspeisung. 9. Netznutzungspreise für Elektro- Speicherheizungen Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung Vertragsformen Kunden mit getrennter Messung Kunden 1 mit gemeinsamer Messung ohne Tagladung Kunden 2 mit gemeinsamer Messung ohne Tagladung Freigabedauer 9h+2h Netto-Preise 1,699 1,699 Brutto-Preise 2,022 *) 2,022 *) für Wärmestrom Nachtladung Wärmestrom Tagladung 1,699 2,022 *) Wärmestrom Nachtladung 1,699 2,022 *) Wärmestrom Nacht- und Tagladung Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,199 ct/kwh **) bzw. brutto 0,237 ct/kwh (Verbrauch je Abnahmestelle < kwh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe. *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). **) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter Bei Kunden mit gemeinsamer Messung wird eine Verbrauchsumlagerung vorgenommen. Die Preise bei 1) und 2) beziehen sich auf den Verbrauch nach einer Verbrauchsumlagerung. Die Verbrauchsumlagerung bei Kunden mit gemeinsamer Messung ohne Tagnachladung beträgt 15%, bei Kunden mit gemeinsamer Messung mit Tagnachladung 25 %. In Teilen des Versorgungsgebietes ist die Verbrauchsumlagerung abrechnungstechnisch nicht umsetzbar. Die Verbrauchsumlagerung wird stattdessen in den Preis für den übrigen Bedarf umgerechnet. Beide Ansätze liefern das gleiche Ergebnis. V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 5 von 9
6 10. Netznutzungspreise für Elektro-Wärmepumpen Preisstellung für Kunden ohne Lastgangzählung Netto-Preise Brutto-Preise Wärmestrom 1,699 2,022 Die Preise beinhalten Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von netto 0,199 ct/kwh **) bzw. brutto 0,237 ct/kwh (Verbrauch je Abnahmestelle < kwh/a). Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe. *) Preise incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). **) Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter 11. Entgelt für Blindstrom Höchstspannungsnetz ct / kvarh 0,92 Hochspannungsnetz 0,92 Hochspannungsnetz 0,92 0,92 0,92 Niederspannungsnetz 0,92 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer 12. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag Für die ersten kwh 0,199 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh *) 0,025 *) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 6 von 9
7 13. Netzentgelte nach 19 StromNEV Abs.1: Monatspreissystem Das Monatspreissystem wird wie folgt aus dem Standardpreissystem ermittelt: = des Jahresleistungspreissystems 2500 h/a Leistungspreis = 1/6 Leistungspreis des Jahresleistungspreissystems 2500 h/a vgl. Punkt 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Abs. 2 Satz 1: individuelle Netzentgelte Bisher wurden keine individuellen Netzentgelte mit Kunden vereinbart bzw. von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Zeitfenster (HT/NT) für atypische Netznutzung 2008: V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 7 von 9
8 Zeitfenster (HT/NT) für atypische Netznutzung 2009: Abs. 3: Singulär genutzte Betriebsmittel Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Das Entgelt orientiert sich an den individuell zurechenbaren Kosten, die sich gemäß 4 StromNEV an folgenden Parametern, wie z. B. der Anzahl der genutzten Betriebsmittel, der installierten Leistung, der Arbeit und der Länge der Leitung orientieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH. 14. Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme Reserveinanspruchnahme 0 h/a h/a EUR/kWa 200 h/a h/a EUR/kWa 400 h/a h/a EUR/kWa Höchstspannungsnetz 11,92 13,59 15,26 Hochspannungsnetz 10,29 12,35 14,41 Hochspannungsnetz 12,46 14,95 17,44 19,51 23,41 27,31 25,65 30,78 35,91 Niederspannungsnetz 39,52 47,43 55,33 V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 8 von 9
9 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Für die im Rahmen dieser Netzreserveinanspruchnahme bezogenen Energie werden die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) in Rechnung gestellt. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden auf unserer Homepage unter Netzzugang Strom / Netzentgelte / Leitfaden Netzentgelt. 15. Preise für die Ersatzversorung Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Hoch- / Niederspannungsnetz Preisstellung Die Preisbestimmung erfolgt durch die RWE Rhein-Ruhr AG nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des für ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. (*) (*) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte der Grundversorgerkarte auf unserer Homepage unter Netzentgelte / Preisblätter / Preisblatt 4 / Grundversorger. 16. Netzentgelte für die Inanspruchnahme von Netzzusatzleistungen Jahresnutzungsdauer < 2500 h/a 2500 h/a Arbeitsspreis Arbeitsspreis ct/kwh ct/kwh Hochspannungsnetz 1,17 0,10 Hochspannungsnetz 1,54 0,11 1,93 0,40 Weitere Entgelte teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Die Inanspruchnahme der Netzzusatzleistungen kann nur in den Monaten April bis September erfolgen. Die Preise gelten zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag) sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und jeweiliger Konzessionsabgabe. Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage Netzzugang Strom / Netzentgelte / Leitfaden Netzentgelt. V_0811 RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 9 von 9
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