Jahresleistungspreissystem

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1 Preiskomponenten Der Netznutzungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu vergüten: Nutzung der Netzinfrastruktur, Erbringung von Systemdienstleistungen, Deckung der Netzverluste Messstellenbetrieb, Messung und Ablesung sowie Abrechnung der Entnahmestelle des Kunden Konzessionsabgabe Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Mehrkosten durch den Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 Satz 6 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

2 Preisblatt 1 Jahresleistungspreissystem Entnahmestelle im Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Leistungs- Arbeits- Leistungs- Arbeitspreis preis preis preis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Hochspannungsnetz 3,20 1,84 44,95 0,17 Hochspannungsnetz einsch. Umspannung 3,57 2,34 61,07 0,04 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz und der 19 StromNEV-Umlage in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung/ Hochspannung.

3 Preisblatt 2 Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. M. ct/kwh Hochspannungsnetz 7,49 0,17 Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 10,18 0,04 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten aus dem KWK-Modernisierungsgesetz und der 19 StromNEV-Umlage in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung/ Hochspannung.

4 Preisblatt 3 Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle im Reserveinanspruchnahme < 200 h/a 200 h/a h/a 400 h/a h/a /kw a /kw a /kw a Hochspannungsnetz 14,96 17,95 20,94 Hochspannungsnetz einschl. Umspannung 16,14 19,37 22,60 Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt. Die v. g. Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des vorgelagerten Übertragungsnetzes sowie für die Umspannung Höchstspannung/ Hochspannung.

5 Preisblatt 4 Netznutzungsentgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Messstelle in Hochspannung 2900 /Jahr 432 /Jahr 421 /Jahr Messstelle in Mittelspannung 583 /Jahr 432 /Jahr 421 /Jahr - Die Komponenten Messstellenbetrieb und Messung werden zum Ansatz gebracht, wenn diese Leistungen durch die erbracht werden. Erfolgen der Messstellenbetrieb oder die Messung durch einen Dritten, entfallen die betreffenden Komponenten. Die Abrechnung wird grundsätzlich in Ansatz gebracht. - In den v. g. Entgelten ist folgender Leistungsumfang enthalten: - Messung von Wirk-/Blindstrom entsprechend MeteringCode - Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen - Zählerdatenfernauslesung (ZFA), monatl. oder tägl. Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung Hinweis: Bei einem vom Standard entsprechend MeteringCode abweichenden Aufwand werden die Preise individuell vereinbart. - - Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

6 Preisblatt 5 Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Am (zuletzt geändert am 28. Juli 2011) ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft getreten (KWK-Gesetz). Gemäß 9 Abs. 7 KWK-Gesetz ist der den Letztverbrauchern in Rechnung zu stellende KWK- Aufschlag abhängig vom Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Der KWK-Aufschlag, den Kunden bis zu einem Verbrauch von kwh/a auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, beträgt ab : 0,002 ct/kwh Für Verbräuche oberhalb von kwh/a ergibt sich ein Aufschlag in Höhe von 0,050 ct/kwh. Der KWK-Aufschlag für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich gemäß 9 Abs. 7 S. 3 auf 0,025 ct/kwh, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Dies ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

7 Preisblatt 6 Mehrkosten durch den Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 Satz 6 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Aufgrund des Ausgleichsmechanismus gemäß 19 Abs. 2 StromNEV bezüglich der Sonderformen der Netznutzung ergibt sich ein bundeseinheitlicher Aufschlag ( 19 StromNEV-Umlage) auf die Netznutzungsentgelte. Die 19 StromNEV-Umlage, die Kunden bis zu einem Verbrauch von kwh/a auf das Netznutzungsentgelt zu zahlen haben, beträgt ab : 0,151 ct/kwh Für Verbräuche oberhalb von kwh/a ergibt sich eine Umlage in Höhe von 0,050 ct/kwh. Die 19 StromNEV-Umlage für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich auf 0,025 ct/kwh, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Dies ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Netznutzungsentgelte

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