Herzlich willkommen zur Gerichtspraxis. im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz
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- Guido Pfeiffer
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1 Herzlich willkommen zur Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz
2 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben sich nach Abschluss Ihres Studiums entschlossen, im Rahmen der Gerichtspraxis die Möglichkeit zu nutzen, unterstützt durch erfahrene Richterinnen und Richter Ihre Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen, bevor Sie eine Berufswahl im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten für Juristinnen und Juristen treffen. Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark! Die Gerichtspraxis ist Schnittstelle zwischen universitärer Ausbildung und Berufsleben! Sie begründet daher kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis und ermöglicht es, sich auf einen juristischen Beruf vorzubereiten. Auch die Justiz ist stets auf der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs, den sie zum überwiegenden Teil aus dem Kreis der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten gewinnt. Im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz werden jährlich rund 15 Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten in den richterlichen Vorbereitungsdienst übernommen. Warum sollten gerade Sie nicht dabei sein? Ich lade Sie daher herzlich ein, sich der Herausforderung des Auswahlverfahrens zu stellen, und hoffe, Sie mit den Informationen auf den folgenden Seiten ausreichend über die Ausgestaltung und den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens informieren zu können. Dr. Manfred Scaria Präsident des Oberlandesgerichtes
3 Zum Auswahlverfahren Das Richteramt ist eine große, aber schöne und erfüllende Herausforderung, bei der selbständiges Entscheiden und persönliche Verantwortung im Vordergrund stehen. Neben ausgezeichneten Fachkenntnissen erfordert der Richterberuf auch soziale Fähigkeiten sowie ein Verständnis für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die Rechtsanwendung. Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit sowie die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten, sind neben Zielstrebigkeit, Ausdauer und Gestaltungswillen Grundvoraussetzungen für das Richteramt. Um herauszufinden, wer am besten diesen Anforderungen entspricht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wird auf Grund folgender Parameter eine nachvollziehbare Auswahlentscheidung getroffen: Beurteilung des Ausbildungsstandes Mitarbeit in den Ausbildungskursen schriftliche Fachtests (Straf- und Zivilrecht) eignungspsychologische Begutachtung mündliches Prüfungsgespräch (Straf- und Zivilrecht) strukturiertes Einzelgespräch ("Hearing") Ergänzend werden relevante Angaben im Lebenslauf, in den Zeugnissen, Verwendungsbestätigungen uä als Beurteilungsunterlagen herangezogen.
4 Entsprechend diesen Beurteilungsgrundlagen ist das Auswahlverfahren mehrstufig gegliedert: Strukturiertes 4 Einzelgespräch Mündliches 3 Prüfungsgespräch Eignungspsychologische Begutachtung 2 Beurteilung des Ausbildungsstandes (persönlich) Schriftliche Fachtests (Straf- und Zivilrecht) 1 Mitarbeit in den Ausbildungskursen Beurteilung des Ausbildungsstandes (fachlich) Auf jeder Ebene des Auswahlverfahrens wird durch einen Quervergleich der Ergebnisse festgestellt, bei welchen Bewerberinnen und Bewerbern die Eignung für das Richteramt in höherem Maße gegeben ist. Diese werden in die weiteren Stufen des Aufnahmeverfahrens einbezogen, sodass sich die Zahl der Teilnehmerinnen bzw. der Teilnehmer am Auswahlverfahren laufend verringert. Das Auswahlverfahren ist zeitlich so gestaltet, dass die erste Stufe des Verfahrens zur Beurteilung der Eignung ohne gravierende Verlängerung der Gerichtspraxis absolviert werden kann. Jedem Bewerber/jeder Bewerberin wird jedenfalls die Möglichkeit geboten, zumindest an der ersten Stufe des Auswahlverfahrens teilzunehmen. Je nach Beginn der Gerichtspraxis wird diese bis zum Vorliegen der Ergebnisse der schriftlichen Fachtests und einer fundierten Entscheidungsgrundlage in der Regel verlängert, ausgenommen in Fällen, in denen die Eignung aufgrund der bisher vorliegenden Beurteilungen des Ausbildungsstandes ausgeschlossen werden kann. Eine (weitere) Verlängerung der Gerichtspraxis über die gesetzliche Dauer hinaus kann nur zum Zwecke der erfolgversprechenden Teilnahme an den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens erfolgen. Diese Entscheidung fällt erstmals im 5. Monat.
5 In jedem Kalenderjahr werden drei Auswahlverfahren durchgeführt. Ausschreibungen von Richteramtsanwärter/innen-Pianstellen erfolgen in den Monaten: April August und Dezember Der zeitliche Ablauf des Auswahlverfahrens wird durch den Zeitpunkt des Beginns der Gerichtspraxis bestimmt. Unter Bedachtnahme auf Ihren "Einstiegstermin" können Sie den zeitlichen Ablauf anhand der folgenden Darstellung ersehen. Beginn der Gerichtspraxis: 1. November, 1. Dezember, 1. Jänner Schriftlicher Fachtest/ eignungspsycholog. Begutachtung: Mai/Juni Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: September/Oktober Beginn der Gerichtspraxis: 1. März, 1. April, 1. Mai Schriftlicher Fachtest/ eignungspsycholog. Begutachtung: September/Oktober Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: Jänner/Februar Beginn der Gerichtspraxis: 1. Juli, 1. August, 1. September Schriftlicher Fachtest/ eig n u ngspsycholog. Begutachtung: Jänner/Februar Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: Mai/Juni
6 Zur Vertiefung der Rechtskenntnisse, aber auch zur Vorbereitung auf die schriftlichen Fachtests werden dreimal jährlich Übungskurse in den Fächern Strafrecht, Zivilprozessrecht, Mietrecht, Familienrecht und Exekutionsrecht angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist verpflichtend. Der Gang der Ausbildung innerhalb der 5-monatigen Gerichtspraxis verläuft für Aufnahmewerberfinnen und Nichtaufnahmewerber/innen gleich. Jeder Rechtspraktikant/jede Rechtspraktikantin absolviert demnach drei Ausbildungsstationen in der Dauer von zweimal je zwei Monaten und einem Monat. Dadurch soll auch jenen, die erst im Rahmen der Gerichtspraxis Gefallen am Richteramt finden, die Möglichkeit geboten werden, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Die Nichtteilnahme an einzelnen Abschnitten des Auswahlverfahrens bewirkt objektiv (dh unabhängig von der Ursache der Versäumung) das Ausscheiden aus dem weiteren Auswahlprozess. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine (gesetzlich zulässige) Unterbrechung der Gerichtspraxis möglicherweise die Teilnahme am Auswahlverfahren in der Gerichtspraxis verhindert. Nutzen Sie die Chance!
7 JU TIZ Stand: 1. März 2016
Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark!
Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben sich nach Abschluss Ihres Studiums entschlossen, im Rahmen der Gerichtspraxis die Möglichkeit zu nutzen, unterstützt durch erfahrene
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