Herzlich willkommen zur Gerichtspraxis. im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich willkommen zur Gerichtspraxis. im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz"

Transkript

1 Herzlich willkommen zur Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz

2 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben sich nach Abschluss Ihres Studiums entschlossen, im Rahmen der Gerichtspraxis die Möglichkeit zu nutzen, unterstützt durch erfahrene Richterinnen und Richter Ihre Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen, bevor Sie eine Berufswahl im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten für Juristinnen und Juristen treffen. Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark! Die Gerichtspraxis ist Schnittstelle zwischen universitärer Ausbildung und Berufsleben! Sie begründet daher kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis und ermöglicht es, sich auf einen juristischen Beruf vorzubereiten. Auch die Justiz ist stets auf der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs, den sie zum überwiegenden Teil aus dem Kreis der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten gewinnt. Im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz werden jährlich rund 15 Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten in den richterlichen Vorbereitungsdienst übernommen. Warum sollten gerade Sie nicht dabei sein? Ich lade Sie daher herzlich ein, sich der Herausforderung des Auswahlverfahrens zu stellen, und hoffe, Sie mit den Informationen auf den folgenden Seiten ausreichend über die Ausgestaltung und den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens informieren zu können. Dr. Manfred Scaria Präsident des Oberlandesgerichtes

3 Zum Auswahlverfahren Das Richteramt ist eine große, aber schöne und erfüllende Herausforderung, bei der selbständiges Entscheiden und persönliche Verantwortung im Vordergrund stehen. Neben ausgezeichneten Fachkenntnissen erfordert der Richterberuf auch soziale Fähigkeiten sowie ein Verständnis für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die Rechtsanwendung. Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit sowie die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten, sind neben Zielstrebigkeit, Ausdauer und Gestaltungswillen Grundvoraussetzungen für das Richteramt. Um herauszufinden, wer am besten diesen Anforderungen entspricht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wird auf Grund folgender Parameter eine nachvollziehbare Auswahlentscheidung getroffen: Beurteilung des Ausbildungsstandes Mitarbeit in den Ausbildungskursen schriftliche Fachtests (Straf- und Zivilrecht) eignungspsychologische Begutachtung mündliches Prüfungsgespräch (Straf- und Zivilrecht) strukturiertes Einzelgespräch ("Hearing") Ergänzend werden relevante Angaben im Lebenslauf, in den Zeugnissen, Verwendungsbestätigungen uä als Beurteilungsunterlagen herangezogen.

4 Entsprechend diesen Beurteilungsgrundlagen ist das Auswahlverfahren mehrstufig gegliedert: Strukturiertes 4 Einzelgespräch Mündliches 3 Prüfungsgespräch Eignungspsychologische Begutachtung 2 Beurteilung des Ausbildungsstandes (persönlich) Schriftliche Fachtests (Straf- und Zivilrecht) 1 Mitarbeit in den Ausbildungskursen Beurteilung des Ausbildungsstandes (fachlich) Auf jeder Ebene des Auswahlverfahrens wird durch einen Quervergleich der Ergebnisse festgestellt, bei welchen Bewerberinnen und Bewerbern die Eignung für das Richteramt in höherem Maße gegeben ist. Diese werden in die weiteren Stufen des Aufnahmeverfahrens einbezogen, sodass sich die Zahl der Teilnehmerinnen bzw. der Teilnehmer am Auswahlverfahren laufend verringert. Das Auswahlverfahren ist zeitlich so gestaltet, dass die erste Stufe des Verfahrens zur Beurteilung der Eignung ohne gravierende Verlängerung der Gerichtspraxis absolviert werden kann. Jedem Bewerber/jeder Bewerberin wird jedenfalls die Möglichkeit geboten, zumindest an der ersten Stufe des Auswahlverfahrens teilzunehmen. Je nach Beginn der Gerichtspraxis wird diese bis zum Vorliegen der Ergebnisse der schriftlichen Fachtests und einer fundierten Entscheidungsgrundlage in der Regel verlängert, ausgenommen in Fällen, in denen die Eignung aufgrund der bisher vorliegenden Beurteilungen des Ausbildungsstandes ausgeschlossen werden kann. Eine (weitere) Verlängerung der Gerichtspraxis über die gesetzliche Dauer hinaus kann nur zum Zwecke der erfolgversprechenden Teilnahme an den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens erfolgen. Diese Entscheidung fällt erstmals im 5. Monat.

5 In jedem Kalenderjahr werden drei Auswahlverfahren durchgeführt. Ausschreibungen von Richteramtsanwärter/innen-Pianstellen erfolgen in den Monaten: April August und Dezember Der zeitliche Ablauf des Auswahlverfahrens wird durch den Zeitpunkt des Beginns der Gerichtspraxis bestimmt. Unter Bedachtnahme auf Ihren "Einstiegstermin" können Sie den zeitlichen Ablauf anhand der folgenden Darstellung ersehen. Beginn der Gerichtspraxis: 1. November, 1. Dezember, 1. Jänner Schriftlicher Fachtest/ eignungspsycholog. Begutachtung: Mai/Juni Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: September/Oktober Beginn der Gerichtspraxis: 1. März, 1. April, 1. Mai Schriftlicher Fachtest/ eignungspsycholog. Begutachtung: September/Oktober Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: Jänner/Februar Beginn der Gerichtspraxis: 1. Juli, 1. August, 1. September Schriftlicher Fachtest/ eig n u ngspsycholog. Begutachtung: Jänner/Februar Mündliche Prüfung/ Einzelgespräch: Mai/Juni

6 Zur Vertiefung der Rechtskenntnisse, aber auch zur Vorbereitung auf die schriftlichen Fachtests werden dreimal jährlich Übungskurse in den Fächern Strafrecht, Zivilprozessrecht, Mietrecht, Familienrecht und Exekutionsrecht angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist verpflichtend. Der Gang der Ausbildung innerhalb der 5-monatigen Gerichtspraxis verläuft für Aufnahmewerberfinnen und Nichtaufnahmewerber/innen gleich. Jeder Rechtspraktikant/jede Rechtspraktikantin absolviert demnach drei Ausbildungsstationen in der Dauer von zweimal je zwei Monaten und einem Monat. Dadurch soll auch jenen, die erst im Rahmen der Gerichtspraxis Gefallen am Richteramt finden, die Möglichkeit geboten werden, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Die Nichtteilnahme an einzelnen Abschnitten des Auswahlverfahrens bewirkt objektiv (dh unabhängig von der Ursache der Versäumung) das Ausscheiden aus dem weiteren Auswahlprozess. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine (gesetzlich zulässige) Unterbrechung der Gerichtspraxis möglicherweise die Teilnahme am Auswahlverfahren in der Gerichtspraxis verhindert. Nutzen Sie die Chance!

7 JU TIZ Stand: 1. März 2016

Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark!

Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark! Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben sich nach Abschluss Ihres Studiums entschlossen, im Rahmen der Gerichtspraxis die Möglichkeit zu nutzen, unterstützt durch erfahrene

Mehr

Oberlandesgericht Rostock. Referendariat. in Mecklenburg-Vorpommern. Klein, aber fein. Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben

Oberlandesgericht Rostock. Referendariat. in Mecklenburg-Vorpommern. Klein, aber fein. Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben Oberlandesgericht Rostock Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Klein, aber fein Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben Stand: Oktober 2018 Ihre juristische Laufbahn mit einem Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Basics4Gerichtspraxis

Basics4Gerichtspraxis Basics4Gerichtspraxis 1 ERREICHBARKEIT FVJUS TEAM DOKTORAT E-Mail: doktorat@fvjus.at Website: www.fvjus.at/doktorat Facebook: https://www.facebook.com/fvjusdoktorat Doktoratsberatung: DO, 17:00 19:00 Uhr

Mehr

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg Vorpommern Justizministerium Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Klein, aber fein Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben Stand: Mai 2016 Schön, dass Sie sich zu Beginn Ihrer juristischen

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Juni 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2007 Ausgegeben am 29. März 2007 3. Stück INHALT Verlautbarungen,

Mehr

Diese Richtlinien dienen der Konkretisierung des Abschnittes 2 MBankDVDV.

Diese Richtlinien dienen der Konkretisierung des Abschnittes 2 MBankDVDV. Richtlinien für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes und beim Aufstieg in die Laufbahn des mittleren

Mehr

Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen

Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen AUSBILDUNG ZUR GÄRTNERIN / ZUM GÄRTNER FACHRICHTUNG GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere

Mehr

Diese Grundsätze dienen der Konkretisierung des 3 MBankDAPrV.

Diese Grundsätze dienen der Konkretisierung des 3 MBankDAPrV. Grundsätze für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes und beim Aufstieg in die Laufbahn des mittleren

Mehr

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Informationen zum Aufnahmeverfahren Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 29. Oktober 2015 Fachhochschule St. Pölten GmbH, Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten, T: +43 (2742)

Mehr

Rede. von Herrn Staatsminister. bei der. Examensfeier der Universität Erlangen-Nürnberg. Am 6. Februar 2014

Rede. von Herrn Staatsminister. bei der. Examensfeier der Universität Erlangen-Nürnberg. Am 6. Februar 2014 Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede von Herrn Staatsminister bei der Examensfeier der Universität Erlangen-Nürnberg Am 6. Februar 2014 Telefon: 089/5597-3111 e-mail:

Mehr

1 Zweck des Eignungsverfahrens

1 Zweck des Eignungsverfahrens E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Textgegenüberstellung. I. Teil I. Teil I. Abschnitt I. Abschnitt

Textgegenüberstellung. I. Teil I. Teil I. Abschnitt I. Abschnitt Entwurf 1 von 5 Gestaltung der Ausbildung Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Rechtspraktikantengesetzes Gestaltung der Ausbildung 6. (1) 6. (1) (unverändert) (2) Nach Absolvierung der Gerichtspraxis

Mehr

Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn)

Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) AV d. MiJAGS Nr. 15/2009 vom 14.09.2009 (2321-50) Die AV des MdJ Nr. 18/1992 vom 30. Juli

Mehr

Ihr nächstes Arbeitszeugnis bauen Sie einfach selbst.

Ihr nächstes Arbeitszeugnis bauen Sie einfach selbst. Ihr nächstes Arbeitszeugnis bauen Sie einfach selbst. Jetzt Karriere machen im gehobenen bautechnischen Dienst in den Fachrichtungen Architektur-Hochbau, Baubetrieb oder Maschinenwesen und Elektrotechnik.

Mehr

Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne. - Persönliche und fachliche Bestellungsvoraussetzungen

Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne. - Persönliche und fachliche Bestellungsvoraussetzungen Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne - Persönliche und fachliche Bestellungsvoraussetzungen Stand: 17. Mai 1999 - 2 - Persönliche und fachliche Bestellungsvoraussetzungen

Mehr

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Bewerbungen als Polizeikommissaranwärter

Bewerbungen als Polizeikommissaranwärter BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/709 Landtag 18. Wahlperiode 18.12.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Bewerbungen als Polizeikommissaranwärter Antwort des Senats auf

Mehr

MERKBLATT Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen

MERKBLATT Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen 1. Einstellungstermine MERKBLATT Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen In den juristischen Vorbereitungsdienst wird in Niedersachsen zum 01.02., 01.05., 01.08 und

Mehr

Dualissimo Prämierung von fünf Top-AbsolventInnen des dualen Studiums in Bayern

Dualissimo Prämierung von fünf Top-AbsolventInnen des dualen Studiums in Bayern Dualissimo Prämierung von fünf Top-AbsolventInnen des dualen Studiums in Bayern Dienstag, 04.07.2017 um 16:30 Uhr hbw Haus der Bayerischen Wirtschaft, ConferenceArea, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier

vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier Prüfungsausschuss für Sozial-und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, Teilbereich Soziale Arbeit an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich

Mehr

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe, den 11.03.2019 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für landwirtschaftstechnische Lehrer und Berater Bei den Landratsämtern in Baden Württemberg

Mehr

Diese Grundsätze dienen der Konkretisierung des 3 GBankDAPrV.

Diese Grundsätze dienen der Konkretisierung des 3 GBankDAPrV. Grundsätze für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes und beim Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

Mehr

(2) Der Antrag ist auf einem Antragsformular der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zu stellen.

(2) Der Antrag ist auf einem Antragsformular der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zu stellen. Verwaltungsvorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung landwirtschaftlicher Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1 Antragstellung (1) Die öffentliche Bestellung

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: AuswV-AM Ausfertigungsdatum: 14.09.2011 Gültig ab: 01.09.2010 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2011, 498 Gliederungs-Nr: 2038-3-8-8-A Verordnung über

Mehr

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats "Judikative".

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats Judikative. VEREIN SCHWEIZERISCHE RICHTERAKADEMIE STUDIENREGLEMENT FÜR DEN ZERTIFIKATSLEHRGANG "JUDIKATIVE" Erlassen von der Vereinsversammlung des Vereins "Schweizerische Richterakademie", gestützt auf Art. 6 lit.

Mehr

Chancengleichheit im Berufungsverfahren. Eine Handreichung

Chancengleichheit im Berufungsverfahren. Eine Handreichung Referat Gleichstellung von Frau und Mann Chancengleichheit im Berufungsverfahren. Eine Handreichung Die Technische Universität Dresden will durch Gewährleistung von Chancengleichheit, Vorurteilsfreiheit

Mehr

Leichlingen. Rheinische. Gesellschaft. Verantwortung übernehmen! Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst. Nächstenliebe leben

Leichlingen. Rheinische. Gesellschaft. Verantwortung übernehmen! Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst. Nächstenliebe leben Leichlingen Rheinische Gesellschaft Verantwortung übernehmen! Freiwilliges Soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst Nächstenliebe leben Das Freiwillige Soziale Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst Wollen

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Kunstpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Kunstpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) an der Universität Leipzig 18/23 Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Kunstpädagogik Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Kunstpädagogik mit dem Abschluss Master

Mehr

Sächsisches Justizministerialblatt

Sächsisches Justizministerialblatt Sächsisches Justizministerialblatt Nr. 8/2016 31. August 2016 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Stellenausschreibungen... S. 54 53 1. Stellenausschreibungen Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 200 In der Fassung der Änderungssatzung vom 2. Dezember 200 Auf Grund

Mehr

Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. Bewerbung und Auswahl

Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. Bewerbung und Auswahl Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Rechtspflegerdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)

Kanton Zug Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Kanton Zug 6. Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom. Dezember 00 (Stand. November 06) Das Obergericht des

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Juli 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München. E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5156 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsdeckende Juristenausbildung und ANTWORT

Mehr

Verordnung über das Aufnahmeverfahren ins Intensivstudium Theologie für Akademikerinnen und Akademiker mit Berufsziel Pfarramt (ITHAKA Pfarramt)

Verordnung über das Aufnahmeverfahren ins Intensivstudium Theologie für Akademikerinnen und Akademiker mit Berufsziel Pfarramt (ITHAKA Pfarramt) Verordnung über das Aufnahmeverfahren ins Intensivstudium Theologie für Akademikerinnen und Akademiker mit Berufsziel Pfarramt (ITHAKA Pfarramt) vom 4. August 04 Der Synodalrat, gestützt auf - Ziffer 5

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010 Auf

Mehr

Diese Richtlinien dienen der Konkretisierung des Abschnittes 2 GBankDVDV.

Diese Richtlinien dienen der Konkretisierung des Abschnittes 2 GBankDVDV. Richtlinien für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes und beim Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

Mehr

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Verordnung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich zum Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Mehr

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Regierungspräsidium Freiburg Freiburg, den 31.03.2016 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern

Mehr

Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (JAG) vom 16. Juli 2003 (GBl. 354)

Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (JAG) vom 16. Juli 2003 (GBl. 354) Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (JAG) vom 16. Juli 2003 (GBl. 354) Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz

Mehr

B E S C H E I D. Auf Ihr Ansuchen werden Sie zur Absolvierung der Gerichtspraxis für die Dauer von 5 Monaten ab zugelassen.

B E S C H E I D. Auf Ihr Ansuchen werden Sie zur Absolvierung der Gerichtspraxis für die Dauer von 5 Monaten ab zugelassen. DER PRÄSIDENT DES OBERLANDESGERICHTES LINZ REFERAT PERSONAL 1 Pers 2 - «Personal_Nummer» (Bitte in allen Eingaben anführen) Gruberstraße 20 4020 Linz Briefanschrift: 4010 Linz, Postfach 274 Tel.: +43 (0)57

Mehr

Mit 1. März 2006 soll der Modellversuch im Bereich der Landesgerichtssprengel Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck beginnen.

Mit 1. März 2006 soll der Modellversuch im Bereich der Landesgerichtssprengel Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck beginnen. Erlass vom 20. Februar 2006 zum Modellversuch Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der LG Sprengel Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck Im Bundesministerium für Justiz werden

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Juni 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Informationen zum Aufnahmeverfahren Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 18. September 2018 Fachhochschule St. Pölten GmbH, Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten, T: +43 (2742)

Mehr

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Informationen zum Aufnahmeverfahren Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor Studiengang Diätologie Stand: 29. Oktober 2015 Fachhochschule St. Pölten GmbH, Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten, T: +43 (2742) 313 228, F: +43 (2742)

Mehr

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3079 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3079 mit Schreiben vom 27. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8022 27.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3079 vom 29. Januar 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7850

Mehr

1. Das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

1. Das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Verordnung über das Wahlfähigkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (vom 22. Juni 2005) 213.23 Der Regierungsrat, gestützt auf 81 des Gerichtsverfassungsgesetzes, beschliesst: A. Voraussetzungen

Mehr

Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover

Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover 2016 ausgeschrieben vom Zonta Club Hannover Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen Ausschreibung Der ZONTA-CLUB HANNOVER

Mehr

Traumjob Anwältin: Engagiert für die gerechte Sache

Traumjob Anwältin: Engagiert für die gerechte Sache 1 von 8 Skip navigation XING For a better working life Einloggen Registrieren Campus Magazin Campus Traumjob Anwältin: Engagiert für die gerechte Sache 25.07.17, 09:41 2 von 8 25.07.17, 09:41 Spannend,

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Aufnahmeverfahren der Hochschule Fresenius Heidelberg

Aufnahmeverfahren der Hochschule Fresenius Heidelberg Aufnahmeverfahren der Hochschule Fresenius Heidelberg Sehr geehrte Bewerberin/Sehr geehrter Bewerber, vielen Dank für Ihr Interesse an der Hochschule Fresenius Heidelberg und Ihre Teilnahme am hochschulinternen

Mehr

Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts

Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.07.2017

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über die Prüfung der Eingangsqualifikation für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation Deutsch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Juni 2017 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Landesjustizprüfungsamt Gz. PA - 2210-3993/2004 Stand: Mai 2010 Informationen zur praktischen Studienzeit ( 25 JAPO vom 13. Oktober 2003,

Mehr

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Informationen zum Aufnahmeverfahren Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Akademischer Lehrgang für Präklinische Versorgung und Pflege Stand: 13. Mai 2019 Sehr geehrte Bewerberin! Sehr geehrter

Mehr

Gesetz über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen

Gesetz über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen Gesetz über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz - SächsJAG) Vom 27. Juni 1991 in der Fassung der Änderung vom 29. Februar 1996 Der Sächsische Landtag hat

Mehr

Stellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14]

Stellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14] Die zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist folgende Stelle (1,0 VZÄ) unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung voraussichtlich

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Juni 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 21.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 21. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 21. Mai 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Das Ausbildungsprogramm besteht aus den drei Komponenten:

Das Ausbildungsprogramm besteht aus den drei Komponenten: Das Frankreich-Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare - Merkblatt - Stand: 01. November 2017 I. Das Ausbildungsprogramm Vertiefte Fremdsprachenkenntnisse und Auslandserfahrungen

Mehr

Mecklenburg. Vorpommern. Justizministerium. Referendariat. in Mecklenburg-Vorpommern. Klein, aber fein. Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben

Mecklenburg. Vorpommern. Justizministerium. Referendariat. in Mecklenburg-Vorpommern. Klein, aber fein. Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben Mecklenburg Vorpommern Justizministerium Referendariat in Klein, aber fein Land zum Leben Scho n, dass Sie sich zu Beginn Ihrer juristischen Laufbahn für ein Referendariat im wunderscho nen Mecklenburg-

Mehr

Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover

Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Leibniz Universität Hannover 2008 ausgeschrieben vom Zonta Club Hannover Zonta Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen Ausschreibung Der ZONTA-CLUB HANNOVER

Mehr

47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem.

47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem. Mitteilungsblatt Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien Studienjahr 2001/2002 ausgegeben 2. Jänner 2002 9. Stück 47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das

Mehr

Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am Stück

Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 02.03.2018 7. Stück Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

P.b.b. Verlagspostamt 1200 Wien W95U. Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

P.b.b. Verlagspostamt 1200 Wien W95U. Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 P.b.b. Verlagspostamt 1200 Wien 380170W95U Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2002 Ausgegeben am 11.

Mehr

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Informationen zum Aufnahmeverfahren Informationen zum Aufnahmeverfahren Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 25. November 2016 Fachhochschule St. Pölten GmbH, Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten, T: +43 (2742)

Mehr

Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher

Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher Vom 5. Dezember 2016 Auf Grund des 30 des Sächsischen Beamtengesetzes

Mehr

Förderung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind

Förderung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind Förderung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind Prof. Dr. Gudrun Perko Vorgangsweise und Richtlinien für Verantwortung Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche

Mehr

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Verordnung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich zum Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Verordnung der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren des Bachelorstudiums für das Lehramt Primarstufe, des Bachelorstudiums für das Lehramt für den Fachbereich Ernährung an berufsbildenden mittleren

Mehr

MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau

MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau Studienjahr 2018/19 10.01.2019 48. Stück Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren im Unterrichtsfach Biologie

Mehr

Wissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg

Wissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Salzburg Gemäß dem neuen Universitätsgesetz 2002 wurde an der Universität Salzburg (aufgenommen in die Satzung der Universität am 15.6.2004)

Mehr

Niedersächsisches Justizministerium

Niedersächsisches Justizministerium Niedersächsisches Justizministerium WO KANN ICH LEHR- UND PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN WAHRNEHMEN? Angestellte, Beamtinnen und Beamten aller Dienste, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Mehr

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung Geschäftszeichen: SHV10-40-2016 Schärding, 29. Jänner 2016 Beim Sozialhilfeverband Schärding wird gemäß der 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechtsund Gehaltsgesetzes 2002 idgf. der nachstehende Dienstposten

Mehr

ORDNUNG MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN NICHT-KONSEKUTIVEN

ORDNUNG MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN NICHT-KONSEKUTIVEN FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN NICHT-KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT Neufassung beschlossen in der 196. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Darstellung des Auswahlverfahrens für Nachwuchskräfte bei der Kreisverwaltung Wesel

Darstellung des Auswahlverfahrens für Nachwuchskräfte bei der Kreisverwaltung Wesel KREIS WESEL Drucksache 870 /VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Darstellung des Auswahlverfahrens für Nachwuchskräfte bei der Kreisverwaltung Wesel Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 17.11.2011

Mehr

Themengebiet : 7 Elternarbeit - Wie werden die Eltern einbezogen?

Themengebiet : 7 Elternarbeit - Wie werden die Eltern einbezogen? Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: 6. Klasse, 1. Halbjahr Themengebiet : 7 Elternarbeit - Wie werden die Eltern einbezogen? Wann?: Elternabend Kurz-Beschreibung: Dieses Modul

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Verordnung der Studienkommission/ des Hochschulkollegiums für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Lehramt für Sekundarstufe I NMS Bachelorstudium Primarstufe für das Studienjahr 2015/16 Präambel Die

Mehr

M E R K B L A T T für. R E C H T S P R A K T I K A N T E N Oberlandesgericht Innsbruck

M E R K B L A T T für. R E C H T S P R A K T I K A N T E N Oberlandesgericht Innsbruck M E R K B L A T T für R E C H T S P R A K T I K A N T E N Oberlandesgericht Innsbruck ALLGEMEINES Gesetzesgrundlage Rechtspraktikantengesetz - RPG (BGBl Nr 644/1987 idf BGBl I Nr. 39/2016) Antrag auf Zulassung

Mehr

Der Studiendekan. Studien- und Prüfungsordnung

Der Studiendekan. Studien- und Prüfungsordnung Der Studiendekan Studien- und Prüfungsordnung Juristische Prüfungen Erste Juristische Prüfung Staatsprüfung 6 Klausuren (je 5 Stunden) Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich 70 % 30 % Zweite

Mehr

VO RBIO Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben

VO RBIO Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung und im Erweiterungsstudium für das Studienjahr

Mehr

Sie legt fest, welche Angestellten welchen eidgenössischen Ausweistyp besitzen

Sie legt fest, welche Angestellten welchen eidgenössischen Ausweistyp besitzen 8. Verordnung über die Ausbildung der Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs- und Konkursbeamten (AUV) vom 0..006 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5

Mehr

ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN. für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG)

ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN. für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG) ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG) befürwortet in der 49. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*)

Auf Grund des Art. 6 Abs. 1 i.v.m. Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die Universität Bayreuth folgende Satzung:*) Studienordnung der Universität Bayreuth für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung vom 25. März 1996 i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom 5. Februar 2003

Mehr