Förderung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind

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1 Förderung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind Prof. Dr. Gudrun Perko

2 Vorgangsweise und Richtlinien für Verantwortung Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen an jenen Stellen, an denen sie unterrepräsentiert sind (Brandenburgisches Hochschulgesetz) liegt bei den Verantwortungsträgern/innen der Hochschule (Präsident/in, Senat, Dekan/in, FBR, Berufungskommissionsvorsitzende usw.). Alle leitenden Stellen und Gremien, Dekanate, Hochschulleitung, Senat, Berufungskommissionen sind für die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts verantwortlich. Das Controlling erfolgt, wie auch sonst üblich, innerhalb der Hochschulhierarchie von den vorgesetzten Stellen und Gremien. (Gleichstellungssatzung 2013, Präambel)

3 Vorgangsweise und Richtlinien für Zielsetzung Erhöhung des Frauenanteils auf mindestens 35 % Details finden Sie in der Gleichstellungssatzung 2013 und dem Gleichstellungskonzept der FHP sowie im Brandenburgischen Hochschulgesetz 2014.

4 Vorgangsweise und Richtlinien für Ausschreibung Aktive Aufforderung von Frauen Anhörungen Listung Sichten der Bewerbungsunterlagen Berufungskommission Gleichstellungsprüfbogen Stellungnahme der GBA

5 Vorgangsweise und Richtlinien für Berufungskommission In der Berufungskommission sollen mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein ( 2/7 Gleichstellungssatzung 2013). Mit dem beauftragte die zentrale Gleichstellungsbeauftragte (Gudrun Perko) die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten an ihren jeweiligen Fachbereichen die zu begleiten. Sie sind bei allen Schritten einzubeziehen. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist von den Berufungsvorsitzenden via über alle Schritte zu informieren.

6 Vorgangsweise und Richtlinien für Ausschreibung Die zu besetzende Stelle ist in der Ausschreibung unter der Verwendung der weiblichen und der männlichen Form zu benennen ( 1/2 Gleichstellungssatzung 2013). Bei der Ausschreibung ist zu formulieren: Die Fachhochschule Potsdam strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. ( 1/3 Gleichstellungssatzung 2013).

7 Vorgangsweise und Richtlinien für Aktive Aufforderung an Frauen Geeignete Bewerberinnen für die ausgeschriebenen Stellen sind gezielt anzusprechen. Gehen keine Bewerbungen von Frauen ein, kann die Stelle auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten neu ausgeschrieben werden ( 1/4 Gleichstellungssatzung 2013).

8 Vorgangsweise und Richtlinien für Sichten der Bewerbungsunterlagen In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich alle Bewerberinnen, sofern sie den Ausschreibungskriterien entsprechen, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen ( 2/1 Gleichstellungssatzung 2013). Beim Umgang mit Alter, Zahl der Publikationen, Impact-Factor, Zitat-Index, Drittmitteleinwerbungen, Auslandsaufenthalte usw. sind die spezifischen Bedingungen zu beachten, im Rahmen derer Frauen wissenschaftlich arbeiten.

9 Vorgangsweise und Richtlinien für Anhörung In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, haben Bewerberinnen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vorrang vor Bewerbern. Dies gilt unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit ( 2/1 Gleichstellungssatzung 2013). Unterbrechungen und Reduzierungen der Arbeitszeit und eine daraus resultierende geringere Quantität der fachlichen Leistung (z.b. Anzahl der Publikationen) oder zeitliche Verzögerungen beim Abschluss einzelner Qualifikationsabschlüsse aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger dürfen Bewerberinnen nicht nachteilig angerechnet werden ( 2/3 Gleichstellungssatzung 2013).

10 Vorgangsweise und Richtlinien für Listung War bei der Aufstellung einer Berufungsliste für eine Professur die Berücksichtigung einer Frau nicht möglich und sind Frauen im Lehrkörper unterrepräsentiert, so ist der jeweilige Fachbereich verpflichtet, dem Mangel an qualifiziertem weiblichen Nachwuchs in diesen Fächern zu begegnen ( 2/5 Gleichstellungssatzung 2013).

11 Vorgangsweise und Richtlinien für Prüfbogen Den Prüfbogen finden Sie im Intranet und auf der Webseite der zentralen GBA gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/rec htliches/berufungs-und-einstellungsverfahren/ Der Prüfbogen muss von den Vorsitzenden der Berufungskommission ausgefüllt werden und bei der Senatssitzung vorliegen. Zeitplanung Prüfbogen (PB) an: o Senatssitzung: PB neun Tage vorher im Senat o Prüfung vor dem Senat: PB zwei Wochen vor der Senatssitzung an Frau Lißke o Prüfung vor dem Senat: PB 16 Tage vor der Senatssitzung an BK-Vorsitz, dezentrale GBA und zentrale GBA Wurde keine Frau oder Frauen unverhältnismäßig gelistet, so ist das im Prüfbogen zu rechtfertigen.

12 Vorgangsweise und Richtlinien Stellungnahme der dezentralen GBA Die schriftliche Stellungnahme der dezentralen GBA zum Verfahren erfolgt, wenn die gesamten Unterlagen, so wie sie dem FBR bzw. dem Senat übergeben werden, an die GBA gesandt worden sind. Dies muss mindestens eine Woche vor der Senatssitzung erfolgen. Wird eine Entscheidung gegen die Stellungnahme der GBA getroffen, so kann sie innerhalb einer Woche nach Kenntnis widersprechen (BbgHG 2014, 68/6). Die Stellungnahme der dezentralen GBA muss dem Senat vorliegen und ist eine Woche vor der Senatssitzung an die zentralen GBA zu übermitteln.

13 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragten

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