Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
|
|
- Mona Thomas
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderung von Frauen, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Prof. Dr. Gudrun Perko
2 Die Verantwortung für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen und Förderung von Frauen, an jenen Stellen, an denen sie unterrepräsentiert sind, liegt bei den Verantwortungsträger/innen der Hochschule. Verantwortung Alle leitenden Stellen und Gremien, Dekanate, Hochschulleitung, Senat, Berufungskommissionen sind für die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts verantwortlich. Das Controlling erfolgt, wie auch sonst üblich, innerhalb der Hochschulhierarchie von den vorgesetzten Stellen und Gremien. (Gleichstellungssatzung 2013, Präambel)
3 Zielsetzung Paritätische Besetzung bei Planstellen, Projektstellen und Promotionsstipendien Gleichstellungssatzung 2013, 3 Gleichstellungskonzept 2013, Punkt 3
4 Definition der Auswahlkriterien Ausschreibung Einstellungsgespräch Auswahl Einbeziehung: Personalrat Stellungnahme des Personalrats Sichten der Bewerbungsunterlagen Gleichstellungsprüfbogen Stellungnahme der dezentralen GBA
5 Einstellungskommission Der Besetzungskommission sollen zur Hälfte Frauen angehören (Gleichstellungssatzung 2013, 2/7 ). Bei dem gesamten Vorgang ist der Personalrat ebenso wie die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist über alle Schritte zu informieren.
6 Ausschreibung Die zu besetzende Stelle ist in der Ausschreibung unter der Verwendung der weiblichen und der männlichen Form zu benennen (Gleichstellungssatzung 2013, 1/2). Bei der Ausschreibung ist zu formulieren: Die strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf (Gleichstellungssatzung 2013, 1/3 ).
7 Aktive Aufforderung an Frauen Geeignete Bewerberinnen für die ausgeschriebenen Stellen sind gezielt anzusprechen.
8 Sichten der Bewerbungsunterlagen In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich alle Bewerberinnen, sofern sie den Ausschreibungskriterien entsprechen, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen (Gleichstellungssatzung 2013, 2/1 ).
9 Einstellungsgespräch In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, haben Bewerberinnen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Vorrang vor Bewerbern. Dies gilt unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit Gleichstellungssatzung (2013, 2/1 ). Unterbrechungen und Reduzierungen der Arbeitszeit und eine daraus resultierende geringere Quantität der fachlichen Leistung (z.b. Anzahl der Publikationen) oder zeitliche Verzögerungen beim Abschluss einzelner Qualifikationsabschlüsse aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger dürfen Bewerberinnen nicht nachteilig angerechnet werden (Gleichstellungssatzung 2013, 2/3 ).
10 Auswahl Die Fachbereiche sind aufgefordert, sich besonders darum zu bemühen, freie wissenschaftliche Stellen mit qualifizierten Frauen zu besetzen (Gleichstellungssatzung 2013, 2/5 ).
11 Prüfbogen Der Prüfbogen muss von den Vorsitzenden der Einstellungskommission ausgefüllt werden und der Personalabteilung, dem Personalrat, der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten weitergeleitet werden. Den Prüfbogen finden Sie im Intranet und auf der Webseite der zentralen GBA: gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/rechtliches/ Wurde keine Frau eingestellt, so ist das im Prüfbogen zu rechtfertigen.
12 Stellungnahme der Gleichstellunsbeauftragten Die schriftliche Kenntnisnahme der Gleichstellungsbeauftragten zur Einstellung (Zustimmung/Ablehnung) erfolgt auf dem Formular zu Personalmaßnahmen der Personalabteilung, wenn die gesamten Unterlagen an die Gleichstellungsbeauftragten gesandt worden sind. Dies muss mindestens eine Woche vor dem Einstellungstermin erfolgen.
13 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und/oder an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Frauenförderrichtlinien der Fachhochschule Potsdam vom September 1997, geändert Januar 2002, geändert mit Beschluss des Senats vom 04.06.
GESETZE/ VEREINBARUNGEN ZUR GLEICHSTELLUNG AN DER FHP Berufungsverfahren / Stellenbesetzungen / Frauenförderung Auszüge aus: Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg (Brandenburgisches
MehrStellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren
Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli
MehrAllgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität
Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 (16.12.2010) - Seite 10 - Neufassung der Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung
MehrSatzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren
Nach 62 Abs. 7 in Verbindung mit 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) zuletzt
MehrMitteilungsblatt Nr. 97. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences
FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 97 Frauenförderrichtlinie an der Fachhochschule in der Fassung vom 12.01.2004 DIE PRÄSIDENTIN 21.01.2004 Frauenförderrichtlinie
Mehr(1) Ausschreibungspflicht
Leitfaden zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungsverfahren (außer Berufungen) für Fakultäten und Einrichtungen der Universität Erarbeitet von der AG Dezentrale Gleichstellung,
MehrDas Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor
Das Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der MLU HSG LSA 3, Absatz 5 Aufgaben der Hochschule Die Hochschulen wirken bei
MehrGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.
2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom
Mehrder Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrRundschreiben Nr. 3 / 2015
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen
MehrGleichstellungskonzept 2008
Gleichstellungskonzept 2008 Geltungsbereich Dieses Gleichstellungskonzept findet Anwendung auf die Bediensteten im Landratsamt Ebersberg und der kreiseigenen Einrichtungen (mit Ausnahme der Kreisklinik).
MehrORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG
ORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IM ERZBISTUM BAMBERG Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften Präambel Art. 1 Geltungsbereich Art. 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich
MehrAn der Hochschule Emden/Leer sind in Emden verschiedene Projektstellen zu besetzen.
An der Hochschule Emden/Leer sind in Emden verschiedene Projektstellen zu besetzen. Im Rahmen des BMBF 1 -Programms zur Verbesserung der Lehre führt die Hochschule Emden/Leer in ihren verschiedenen Studiengängen
MehrChancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen
Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
MehrErgänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan
MehrAblauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002
Leopold-Franzens Universität Innsbruck Rektorat Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002 28.04.2004 Im Folgenden ist der Ablauf der Berufungsverfahren nach 98 UG 2002 (siehe Anhang) dargestellt.
MehrBericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn
Dekan Prof. Dr.-Ing. Detmar Zimmer Gleichstellungsbeauftragte Dipl. Math. Julia Timmermann Raum W 3.201 Fon 0 5251 60-5574 Fax 0 5251 60-5580 E-Mail Julia.Timmermann@rtm.unipaderborn.de Web http://rtm.upb.de/
MehrBerufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011
Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 I. Vorverfahren - Unterrichtung des Rektors über das Freiwerden einer Professur
MehrWissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Salzburg Gemäß dem neuen Universitätsgesetz 2002 wurde an der Universität Salzburg (aufgenommen in die Satzung der Universität am 15.6.2004)
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:
MehrBericht über den Frauenförderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn
Bericht über den förderplan der Zentralverwaltung der Universität Paderborn - 4 Vom Senat der Universität Paderborn wurde am 4.. der aktuelle förderplan der Zentralverwaltung beschlossen. Die Veröffentlichung
MehrChancengleichheitsplan der HFT Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan
MehrBerufungsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin
Berufungsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin vom Akademischen Senat beschlossen am 25.07.2011 Änderung vom 02.01.2012 Für die Berufung von Professoren an die BEST-Sabel-Hochschule Berlin. 1 Geltungsbereich...
MehrOrdnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)
Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und
MehrMission Impossible. Gute, gesunde Arbeit
Mission Impossible Gute, gesunde Arbeit Konstanze Hügel 1 Kommentar/Ergänzung: Gute und gesunde Arbeit beinhaltet vieles. Unter anderem eben auch, keine finanziellen Sorgen zu haben. Seit Jahren beschäftigt
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau. 1 Einleitung
Frauenförderplan der Fakultät für Maschinenbau Einleitung Die Fakultät für Maschinenbau unterstützt die Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann an der TU Ilmenau (Frauenförderrichtlinien)
MehrFachhochschule Stralsund Berufungsordnung
Fachhochschule Stralsund Berufungsordnung Vom 20. April 2010 Aufgrund der 2 Absatz 1, 81 Absatz 1 und 59, 60 Landeshochschulgesetz M-V (LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 398), das zuletzt
MehrRichtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG
Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en a) nach 98 UG 1: Vorbereitung der Ausschreibung (1) Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin oder
MehrChancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018
Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...
MehrGleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Gleichstellungsplan der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät für
MehrGleichstellungssatzung der Fachhochschule Potsdam
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nummer 243 Potsdam, 03.07.2014 Gleichstellungssatzung der Fachhochschule Potsdam Herausgeber: Präsident der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 1 Einleitung Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften begrüßt die an der Technischen Universität Ilmenau verabschiedeten Richtlinien zur Verwirklichung
MehrTeilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 23 14.08.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften
Frauenförderplan der Fakultät für Naturwissenschaften 11. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I Präambel 1 II Zielsetzung 1 III Analyse des Ist-Zustandes 2 IV Maßnahmen 3 V Geltungsdauer 5 I Präambel Die Umsetzung
MehrStellenausschreibung. wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter (0,5)
Stellenausschreibung Im Bereich Studium & Lehre ist im Forschungs- und Entwicklungsprojekt Offenes Studienmodell Ludwigshafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher
MehrGleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg
Gleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät III Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der
MehrRecruiting & Personalmarketing im öffentlichen Bereich
Recruiting & Personalmarketing im öffentlichen Bereich Softwaregestütztes Bewerbermanagement in der Praxis Ursula Drosihn, Lisa Hentschel, Marcel Heitkötter Hüfferstraße 27 Fon +49 (0)251.83 64-400 drosihn@fh-muenster.de
MehrAusschreibungsrichtlinien
Ausschreibungsrichtlinien Ausschreibungsrichtlinien A. Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen 1. Die Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen bei der Freien
MehrPersonalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011
Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 PROFESSUR FÜR WISSENSCHAFT KOMPLEXER SYSTEME 3 2 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 5 3 VETERINÄRMEDIZINISCHE
MehrFrauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz
Frauenförderplan der Fakultät für Mathematik an der Technischen Universität Chemnitz Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 1 2 Zielsetzung 1 3 Analyse des Ist-Zustandes 2 4 Maßnahmen 3 5 Geltungsdauer 5 1 Präambel
MehrDrittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München
Drittes Gleichstellungskonzept für das nichtwissenschaftliche Personal der Ludwig-Maximilians-Universität München 1. Ziel des Gleichstellungskonzepts Gemäß Art. 4 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 I ausgegeben am 25. November 2014 Chancengleichheitsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2019 CHANCENGLEICHHEITSPLAN
MehrWeibliche Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen dank Landesgleichstellungsgesetz (LGG)? Bericht aus Berlin Dr.
Weibliche Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen dank Landesgleichstellungsgesetz (LGG)? Bericht aus Berlin Dr. Sandra Obermeyer, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Berlin Übersicht
MehrMITTEILUNGSBLATT NR. 52
MITTEILUNGSBLATT NR. 52 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2015 16 Ausgegeben am 29. 8. 2016 1 I Ausschreibung Senior Artist Objektbildhauerei, 30 Wochenstunden 2 I
MehrChancengleichheit. aktive Rekrutierung. Berat ung. Module. Aktive Rekrutierung von Professorinnen. Gleichstellung. Professorinnen gewinnen
Aktive Rekrutierung von Professorinnen Beratungskonzept Chancengleichheit Gleichstellung aktive Rekrutierung Professorinnen gewinnen Berat ung Module WORKSHOP 1 Modul 1 Überblick und Standortbestimmung
MehrChancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften
Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Gleichstellungsplan der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Chancengleichheit 2020 Zugleich: Stellungnahme
MehrVerlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)
Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2007 Ausgegeben am 29. März 2007 3. Stück INHALT Verlautbarungen,
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien
Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] werden für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung folgende Auswahlrichtlinien gemäß
MehrCHE-Hochschulkurs Diversity Management. in Berufungsverfahren
CHE-Hochschulkurs 05.11.2010 Diversity Management in Berufungsverfahren Prof. Dr. Anna Müller 1 HAWK Hildesh 2 Inhalt 1. Allgemeine Perspektiven und Rechtsgrundlagen 2. Anforderungen an Berufungsverfahren
MehrGenderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren
Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007 Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
MehrStellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14]
Die zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist folgende Stelle (1,0 VZÄ) unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung voraussichtlich
Mehr2 Themen, die uns beschäftigen Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
2 Themen, die uns beschäftigen Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit 1 Alternierende Telearbeit / Historie Einrichtung eines Pilotprojekts in 2012 10 Bewerberinnen / 1 Bewerber davon 1 schwerbehinderte
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt
MehrG l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie
G l e i c h s t e l l u n g s p l a n des Instituts für Psychologie Präambel Gemäß 3 Absatz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) vom 26.02.2007 (Nds.GVBl. S. 69) tragen die Hochschulen bei
Mehreiner technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten
Bei der Bezirksregierung Köln sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer technische Dezernentin/ eines technischen Dezernenten (Besoldungsgruppe A 13 LBesO NRW oder Entgeltgruppe 13 TV-L) im
MehrGleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N -
Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren - S T A T I S T I K B O G E N - Mit diesem Statistikbogen zum Gleichstellungsmonitoring in Berufungsverfahren soll die Transparenz im Bewerbungsmanagement
MehrJustizhelfer/in (Entgeltgruppe 3 TV-L)
Der Leitende Oberstaatsanwalt Bei der Staatsanwaltschaft Essen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine oder mehrere Stelle(n) im Wachtmeisterdienst als Justizhelfer/in (Entgeltgruppe 3 TV-L) unbefristet
MehrInklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX
Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Heidelberg, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Inklusionsvereinbarung abgeschlossen: Präambel: Menschen mit
MehrMitarbeiter werben Mitarbeiter für IT-Fachfunktionen Pilotprojekt. M3-PC, Hanna Treichel Frankfurt August 2017
Mitarbeiter werben Mitarbeiter für IT-Fachfunktionen Pilotprojekt M3-PC, Hanna Treichel Frankfurt August 2017 - So funktioniert s Stellenangebote Alle infrage kommenden Stellenangebote sind im Intranet
MehrArt der Stelle: 1 Stellenangebot. Beschäftigungsbeginn: ab sofort. Anstellung: Vollzeit. Referenznummer KSW Stand:
Bachelor/in bzw. Dipl.-Ingenieur/in für Versorgungstechnik bzw. Techniker/in Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik oder Installateurund Referenznummer KSW-16593 Stand: 13.11.2017 Universitätsstadt Siegen
MehrIntegrationsvereinbarung
Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:
MehrGrundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.03.2007 Vorwort Die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg ist eine vom Land getragene, rechtsfähige
MehrFRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT
FRAUENFÖRDERPLAN DER STADT SCHWEINFURT Richtlinie zur Verbesserung der beruflichen Situation der bei der Stadt Schweinfurt beschäftigten Frauen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie
MehrStellenausschreibung
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Az.: P-0305.3/2/23 Stuttgart, 17.02.2017 Stellenausschreibung Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg besetzt zum nächstmöglichen
MehrDritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal ( )
Dritter Gleichstellungsplan des Fachbereichs G Bildungs- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal (2007-2010) 1. Vorbemerkung Im Rahmen der Gleichstellung an der Bergischen Universität
Mehr3.2 Dienstvereinbarung zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im NDR
06 2012 NDR Handbuch Personal Seite 1 3.2 3.2 Dienstvereinbarung zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im NDR Zwischen dem Gesamtpersonalrat des Norddeutschen Rundfunks und dem Norddeutschen
MehrSatzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom
Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrAuszug aus dem Hochschulgesetz NRW, 36-39
Auszug aus dem Hochschulgesetz NRW, 36-39 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben
MehrGeschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015
2022 Geschäftsordnung der Findungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 3. September 2015 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit 17 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrSatzung zur Durchführung von Berufungsverfahren an der Universität Flensburg (Berufungssatzung)
Satzung zur Durchführung von Berufungsverfahren an der Universität Flensburg (Berufungssatzung) vom 14. Februar 2012 Tag der Bekanntmachung NBl. MWV. Schl.-H. 2012, S. 11 Tag der Bekanntmachung auf der
MehrIntegrationsvereinbarung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Integrationsvereinbarung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Die Hochschulleitung, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Personalrat haben die folgende Vereinbarung über die
MehrKaleidoskop der Möglichkeiten. Berufungsverfahren an der Hochschule Hannover
Kaleidoskop der Möglichkeiten Berufungsverfahren an der Hochschule Hannover Gewinnung von Frauen für Professuren an der Hochschule Hannover Berufungsbeauftragte Maria Aumann 1 Warum eine Professur an der
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Stellenbesetzung
I.O. BUSINESS Checkliste Stellenbesetzung Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Stellenbesetzung Diese Checkliste ist Teil einer Serie von Checklisten und Arbeitshilfen zum Thema "Rekrutierung". Sie
MehrMITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.
MITTEILUNGSBLATT Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 19. 11. 2003 Nr. 9 1. Akademie der bildenden Künste, Wien, Bekanntmachung des Wahlergebnisses
MehrGleichstellungssatzung der Fachhochschule Potsdam
Gleichstellungssatzung der Fachhochschule Potsdam Stand: 4.12.2013 Die Gleichstellungssatzung der Fachhochschule Potsdam 2013 ist die Weiterschreibung der ehemaligen Frauenförderrichtlinien und stellt
MehrArbeitshilfe: Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Ausbildungsplatz
Ein Vorschlag des Servicenetzwerks Altenpflegeausbildung Diese Arbeitshilfe kann an die Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtung angepasst werden. 1. Anforderungsprofil definieren I Interne und externe
MehrAuswahlverfahren GS i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.7 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Lehramt an Grundschulen vom 15. Juni 2005 Auf
MehrKanzler. Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung. vom Inhalt:
23. Jahrgang, Nr. 3 vom 16. April 2013, S. 13 Kanzler Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung vom 25.03.2013 Inhalt: 1. Präambel 1.1 Diskriminierungsfreiheit (AGG) 1.2 Gleichstellung
MehrCheckliste Berufungsverfahren Klinik
Checkliste Berufungsverfahren Klinik Step Verfahrensschritte zu beachtende Bestimmungen 1 Antrag Klinikträger 6 Abs. 1 Nr. 1 Kooperationsvertrag 2 Freigabeverfahren 6 Abs. 1 Nr. 2 Kooperationsvertrag,
MehrKanzler. Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung. vom
19. Jahrgang, Nr. 11 vom 27. Oktober 2009, S. 52 Kanzler Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung vom 15.07.2009 1. Präambel 1.1 Gleichstellung von Frauen und Männern; Frauenförderung
MehrGleichstellungskonzept 2013
Gleichstellungskonzept 2013 Die Erstellung des Gleichstellungskonzeptes 2013 erfolgte im Hinblick auf die Evaluierung gleichstellungspolitischer Maßnahmen 2008 im Vergleich zu 2012 sowie der damit verbundenen
MehrAuslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz
Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz zu den 25, 26 Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz (FFP): 25 FFP: Motivieren zur
MehrFörderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Nr. 31/2009 vom 20. Oktober 2009 Satzung des Akademischen Senats der HWR Berlin über die Durchführung von Berufungsverfahren und das
MehrGleichstellungsplan der Universitätsmedizin Göttingen
Der Fakultätsrat der Universitätsmedizin Göttingen hat den Gleichstellungsplan in seiner Sitzung vom 21.04.2008 verabschiedet. Der Personalrat der Universitätsmedizin Göttingen hat ihm in seiner Sitzung
MehrChancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche
Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Genderspezifische Basisdatenerhebung zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Personalpolitik in der österreichischen Energiebranche Über
MehrCheckliste für Berichterstatter der Hochschulleitung der UBT in Berufungskommissionen, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten
Checkliste für Berichterstatter der Hochschulleitung der UBT in Berufungskommissionen, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten Laut Art. 4 Abs.1 Satz 1 BayHSchG ist es Aufgabe der
MehrStellenausschreibung. Justizhelfer(in) Entgeltgruppe 3 TV-L
Stellenausschreibung Justizhelfer(in) Entgeltgruppe 3 TV-L Bei der Staatsanwaltschaft Detmold ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle Justizhelfer(in) der Entgeltgruppe 3 TV-L zu besetzen.
Mehr47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem.
Mitteilungsblatt Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien Studienjahr 2001/2002 ausgegeben 2. Jänner 2002 9. Stück 47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das
MehrPersonal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014
Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT KLAGENFURT 5 Personal-Mitteilungsblatt
MehrStellenausschreibung Justizhelfer(in) - Entgeltgruppe 3 TV-L -
1 Stellenausschreibung Justizhelfer(in) - Entgeltgruppe 3 TV-L - Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld sind demnächst eine oder mehrere unbefristete (evtl. befristete) Stellen Justizhelfer(in) der Entgeltgruppe
MehrFrauenförderplan der HOWOGE
Frauenförderplan der HOWOGE Inhalt Vorstellung der Frauenvertreterin Seite 5 Vorwort Seite 6 Aktuelle Situation / Zahlen und Fakten Seite 7 Zukünftige Maßnahmen Seite 10 Ansprechpartnerin Seite 12 Seite
MehrDienstvereinbarung über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen im Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin
Dienstvereinbarung über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen im Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Dauer der Bewerbungsfrist 3. Form der Stellenausschreibung
MehrAusschreibung 01/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium. Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund:
Ausschreibung 01/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund: Qualifizierungsinitiative zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Promotionsprogramm
MehrDialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur
Dialoginitiative Geschlechtergerechte Hochschulkultur Prof. Dr. Johanna Weber Universität Greifswald Panel I Verantwortung für Geschlechter und Familiengerechtigkeit in der Organisation Wo stehen wir?
Mehr