CHE-Hochschulkurs Diversity Management. in Berufungsverfahren

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1 CHE-Hochschulkurs Diversity Management in Berufungsverfahren Prof. Dr. Anna Müller 1 HAWK Hildesh

2 2 Inhalt 1. Allgemeine Perspektiven und Rechtsgrundlagen 2. Anforderungen an Berufungsverfahren 3. Fazit

3 3 1. Allgemeines a) Akteurs-Perspektiven - von Bewerberinnen und Bewerbern - der Berufungskommissionsvorsitzenden - den Verantwortlichen für Chancengleichheit (z.b. Gleichstellungsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) - der/des QM-Beauftragten für Berufungsverfahren - u.a.m.

4 4 1. Allgemeines b) Rechtliche Anforderungen und Empfehlungen - 16 Landeshochschulgesetze - Gleichstellungsgesetze der Länder - AGG - Sozialgesetzbuch IX ( 81, 95, 93) - Verordnungen und Statzungen auf Länder und Hochschulebene - Empfehlungen des Wissenschaftsrats - Handreichungen/Leitfäden/QM-Prozesse für die Gestaltung von Berufungsverfahren

5 1. Allgemeines 5 Abbildung: Ausblendung des Gleichstellungsrechts in Verfahrensregelungen zu Berufungsverfahren (Färber, Christine; Spangenberg, Ulrike: Wie werden Professuren besetzt? Frankfurt / New York, 2008, S. 283)

6 6 Fazit: Unterhalb der rechtlichen Regelungen gibt es viel Spielraum für informelle Vernetzung und Entscheidungsfindung, die die einzelnen Verfahren in der Regel dominieren

7 7 2. Anforderungen an Berufungsverfahren a) landes- und bundesrechtlicher Art an Gleichstellung und Chancengleichheit in Berufungsverfahren b) auf Hochschulebene

8 8 Hochschulentwicklungs- und Strukturplanung! TIPP Diversity dezidiert als Element der Profilbildung der Hochschule in den Hochschulentwicklungsplan aufnehmen Aufforderung an die Fachbereiche/Fakultäten dies bei der Definition ihrer Lehr- und Forschungsprofile zu berücksichtigen Datenbanken nutzen aktive Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Hochschulentwicklungs- und Strukturplanung

9 9 Ausschreibung! TIPP Zuschnitt der Stelle so, dass sich Personen mit möglichst vielen Diversityaspekten angesprochen fühlen und ggf. Verpflichtung, solche Personen möglichst konkret zu benennen breite Ausschreibung aktive Ansprache qualifizierter Personen Zweitausschreibung bei fehlenden diversen Bewerbungen Ausschreibung eines Teils der Stellen nur für Frauen Zustimmungspflicht der Gleichstellungsbeauftragten

10 10 Zusammensetzung der BK! TIPP Besetzung mit min. 40 Prozent Frauen, davon die Hälfte Professorinnen Zustimmungsrecht/Vetorecht der Gleichstellungsbeauftragten zur Besetzung Einbeziehung externer Fachgutachterinnen und Fachgutachter

11 11 Auswahlverfahren! TIPP Verfahrensbezogene Ergebnisquoten für die Einladung von diversen Personen (Frauen 50 %, Alter???, Herkunft????) Ergebnisquoten für die Besetzung von Professuren in Zielvereinbarungen berücksichtigen Zielvorgaben mit Anreiz- sowie Sanktionssystemen

12 12 Auswahlkriterien! TIPP Verpflichtung zur Festlegung vor Kenntnis der Bewerbungslage Verzerrung durch Gewichtung verschiedener Kriterien vermeiden darauf achten, dass Lehre, Forschung, Praxis und Persönlichkeitkeit bei allen Bewerberinnen und Bewerbern nach den gleichen Kriterien beurteilt werden im Verfahren Argumente zu Kriterien notieren und Benachteiligungen explizit machen auf Ausschreibungstext als rechtlicher Basis beziehen Kompensationen für Diversityaspekte berücksichtigen(familienarbeit, Handicaps, Sprache usw.)

13 13 Gutachtende! TIPP diverse/vielfältige Gutachtende bestellen Umsetzung des Gleichstellungsauftrags als Auftrag an die Gutachtenden weitergeben

14 14 Berufungsvorschlag! TIPP Ergebnisquoten für die Berufung unter Diversitygesichtspunkten (z.b. 40 % Neuberufungen von Frauen, % andere Nationalitäten,. % Beeinträchtigte, usw.)

15 15 Schlußfolgerungen Der Verzicht auf hochschulrahmenrechliche Bundesregelungen führt zu Unübersichtlichkeit und teilweise starken Differenzen (16 Ländergesetze!). Durch Konkurrenz der Gesetze bleiben Rechtsunsicherheiten. Besonders für Diskriminierung anfällige Verfahrensaspekte wie die Festlegung und Gewichtung von Auswahlkriterien und die Erstellung von Gutachten sind gesetzlich nur marginal geregelt. Prof. Dr. Anna Müller HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen

16 16 Hochschuleigene Regelungen Berufungsordnungen bzw. Berufungsrichtlinien Frauenförder- bzw. Gleichstellungsrichtlinien Grundordnungen bzw. Verfassungen der Hochschule Landesrecht geht vor Hochschulsatzungsrecht

17 17 Leitfäden und Handreichungen Es fehlt häufig an einer eindeutigen, übersichtlichen und vollständigen Darstellung des Berufungsverfahrens über rechtliche Grundlagen Ablauf des Berufungsverfahrens, umfassende Aufgaben und Zuständigkeiten (Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat ect.) Anforderungen an die Ausschreibung Suche nach qualifizierten Bewerbungen

18 Bewertung hochschulinterner Regelungen 18 Hochschulen gehen selten über die gesetzlichen (Landes-)Regelungen hinaus. Viele wichtige Regelungsbereiche für Gleichstellung in Berufungsverfahren sind deshalb nicht durchgängig verankert und fehlen in den Verwaltungsregelungen. Gleichstellung und Chancengleichheit wird an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten delegiert und gilt in der Regel nicht als gemeinsame Aufgabe der gesamten Kommission bzw. der Hochschule als Ganzes. Prof. Dr. Anna Müller HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen

19 Gleichstellung Transparenz Verfahrenssicherheit Integrierte Leitfäden Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Anna Müller 19 HAWK Hildesh

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