LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

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1 Hotel- und Gastgewerbeassistentin/Hotel- und Gastgewerbeassistent Anlage A6/9 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT/ HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENTIN in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September Klasse ab 1. September Klasse ab 1. September 2007 Dieser Lehrplan besteht aus 53 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: Seite 1 Deckblatt mit Inkraftsetzungsdatum Rechtsgrundlagen und Förderunterricht Stundentafel Allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien 4 5 Lehrstoffbereiche 5.1 Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprachen Betriebswirtschaftlicher Unterricht Fachunterricht Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht 37 HGA Seite 1 von 53

2 Lehrplan für den Lehrberuf HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT/ HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENTIN beginnend ab 1. September 2007 im Bundesland Salzburg. Rahmenlehrplan: A/6/9 BGBl. II Nr. 480/2006 Förderunterricht gemäß 8 lit. g sublit. aa und cc des SchOG: Unterrichtsveranstaltungen im Zuge des Förderunterrichtes sind nicht zu beurteilen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, ist in den Pflichtgegenständen des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes, ausgenommen Laboratoriumsübungen, für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler dürfen diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse besuchen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen, und für Schülerinnen und Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll, ist für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse zu besuchen. Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf beide Arten des Förderunterrichtes auf einer Schulstufe im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Unterrichtsstunden besuchen. HGA Seite 2 von 53

3 STUNDENTAFEL FÜR DEN LEHRBERUF HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT/ HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENTIN Gesamtstundenanzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen: 1. Klasse: 8 Wochen 2. Klasse: 8 Wochen 3. Klasse: 8 Wochen Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen: Pflichtgegenstände lehrgangsmäßige Berufsschulen Gesamtstunden Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Englisch Berufsbezogene Fremdsprache Italienisch Betriebswirtschaftlicher Unterricht: Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen Fachunterricht: Gastronomische Fachkunde Tourismus und Marketing Hotel- und Receptionstechnik Textverarbeitung Praktische Arbeit: Einführung in Servieren Einführung in Kochen Gesamtstundenanzahl Freigegenstände: Religion Lebende Fremdsprache Deutsch Angew. Informatik - Betriebssysteme Angew. Informatik - Textverarbeitung Angew. Informatik - Tabellenkalkulation Angew. Informatik Datenbanken Angew. Informatik Grafiken u. Präsentation Angew. Informatik Internet z. Informationsgew. Unverbindliche Übungen: Bewegung und Sport Önologisches Praktikum Barpraktikum Bierpraktikum Kreatives Kochen Förderunterricht ,5 0, HGA Seite 3 von 53

4 4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGS- ZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN 4.1 Allgemeine Bestimmungen: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der Unterrichtsziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt. Er ermöglicht die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes innerhalb des vorgegebenen Umfangs. Die Lehrpläne umfassen: Allgemeine Bestimmungen Allgemeines Bildungsziel Allgemeine didaktische Grundsätze Unterrichtsprinzipien Stundentafel Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Lehrplan jedes Unterrichtsgegenstandes umfasst: - Bildungs- und Lehraufgabe, welche angibt, zu welchen Haltungen und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler geführt werden und über welches Wissen sie verfügen sollen. - Lehrstoff, welcher den Umfang der Unterrichtsinhalte festlegt. - Didaktische Grundsätze als Handlungsanweisungen für die Lehrerinnen und Lehrer. Anordnungen, Gliederung und Gewichtung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Lehrstoffs (Lehrstoffverteilung) im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe sind der verantwortlichen Entscheidung der Lehrerinnen und Lehrer überlassen, wobei aus didaktischen wie schulorganisatorischen Gründen Koordinationen unbedingt erforderlich sind. Die Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet nur eine Empfehlung und ist nicht bindend. Bei der Gewichtung der Lehrstoffe ist auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der exemplarischen Vermittlung sowie auf die jeweils verfügbare Zeit zu achten. Die Auswahl der Beispiele hat dem Grundsatz der Wirklichkeitsnähe zu entsprechen. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist diesen Überlegungen unterzuordnen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch Festlegung der Unterrichtsziele. - die Festlegung der Methoden und Medien für den Unterricht. HGA Seite 4 von 53

5 Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. 4.2 Allgemeines Bildungsziel: Die Berufsschule hat nach 46 und unter Bedachtnahme auf 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht den berufsschulpflichtigen Personen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. In den im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenständen sind die Schülerinnen und Schüler durch Leistungsgruppen zu fördern. Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sind interessierte Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zu fördern. Daraus ergeben sich folgende allgemeine Bildungsaufgaben: Die Bildungsarbeit in der Berufsschule hat die durch die betriebliche Lehre bewirkte enge Verbindung mit der Berufswelt zu berücksichtigen und die dadurch gegebenen pädagogischen Möglichkeiten zu nützen. Das durch einen zusätzlichen Pflichtgegenstand erweiterte oder im Pflichtgegenstand vertiefte Bildungsangebot soll die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöhen, ihre fachliche Bildung erweitern und das Streben nach höherer Qualifikation fördern. Ausgehend von der Erlebniswelt muss die Bildungsarbeit bestrebt sein, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur selbständigen Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen zu befähigen und sie zur Weiterbildung anzuregen. Die Berufsschule soll zu mitmenschlichen Verhaltensweisen erziehen, die Bereitschaft für eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit im Betrieb, in der Gesellschaft und im Staat fördern und dadurch das kritische Verständnis für Gesellschaft und Wirtschaft wecken. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen grundlegend dazu befähigt sein, sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens sowie mit Religionen und Weltanschauungen als notwendiger Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenz auseinanderzusetzen. 4.3 Allgemeine didaktische Grundsätze: Zur Erreichung des Bildungszieles der Berufsschule ist es erforderlich, den Lehrstoff unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und deren in der Berufswelt gemachten Erfahrungen zu behandeln. Die der Berufsschule zur Verfügung stehende Zeit soll durch eine überlegte Stoff- und Methodenwahl besonders gut genützt werden. HGA Seite 5 von 53

6 4.3.2 Die Lehrerinnen und Lehrer orientieren sich bei der Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes am jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik. Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Situationen anwenden können, ist eine fächerübergreifende Aufbereitung des Lehrstoffes wichtig. Besonders in den höheren Klassen sollten durch Projektunterricht die Zusammenhänge der einzelnen Stoffgebiete und Unterrichtsgegenstände verständlich gemacht werden. Die Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler und die angemessene Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer bei der Problemlösung sind für den Lernfortschritt bedeutsam Es sollten von den Lehrerinnen und Lehrern methodische Wege eingeschlagen werden, die den Schülerinnen und Schülern ein selbständiges Erarbeiten des Bildungsgutes erlauben und die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft fördern. Die Grundsätze der Aktualität, der Anschaulichkeit, Lebensnähe und Stoffsicherung sind zu beachten Durch das Kennen lernen der unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen sollen den Schülerinnen und Schülern umfassende Orientierungshilfen für ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden Aufgaben mit der Möglichkeit der Selbstkontrolle durch die Schülerinnen und Schüler motivieren zum eigenständigen und eigenverantwortlichen Lernen. Überdies belebt der Wechsel von Individualphasen und Sozialphasen den Lernprozess sehr. Mit Methoden des selbständigen Bildungserwerbes wird über die Berufsschule hinaus die Grundlage für die Weiterbildung gelegt Der qualitativen Behandlung des Lehrstoffes einschließlich der erforderlichen Festigung und Übung ist der Vorzug gegenüber der quantitativen zu geben. Hausaufgaben sollten gerade bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern unter Bedachtnahme auf die zeitliche Zumutbarkeit und im Hinblick auf die didaktischen Absichten genau überlegt sein. In vielen Fällen wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Erledigung solcher Aufgaben pädagogisch ertragreicher sein Die Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist gezielt zu fördern. Dazu eignen sich besonders der Gruppenunterricht, die Partnerarbeit und andere Sozialformen des Unterrichtes sowie alle problem- und prozessorientierten Lehrverfahren Unterrichtsgegenstände, die praktische Übungen und manuelle Fertigkeiten zum Inhalt haben, dienen nicht primär der Festigung von im Betrieb zu vermittelnden Ausbildungsinhalten. Praktische Unterrichtsgegenstände und Laboratoriumsübungen haben die der betreffenden Tätigkeit innewohnende Problematik und die Hintergründe für eine sinnvolle Lösung aufzuzeigen. Diese Unterrichtsgegenstände tragen zum besseren Verständnis der abstrakten Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes und zur Sicherung des Unterrichtsertrages bei Neben dem zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln sind die Kriterien der Verständlichkeit bei der Unterrichtserteilung zu beachten. HGA Seite 6 von 53

7 Lehrausgänge und Exkursionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung, wenn sie gewissenhaft vorbereitet sind und angemessen ausgewertet werden Im leistungsdifferenzierten Unterricht liegt der Zweck des vertieften Bildungsangebotes in der durchdachten Integration der komplexen oder zusätzlichen Inhalte mit dem Normallehrstoff Förderkurse zeichnen sich durch eine besondere methodische Dichte und einen hohen Grad an Individualisierung bei der Behandlung des Lehrstoffes aus und haben keinesfalls den Zweck der ausschließlichen Wiederholung von Schulübungsbeispielen Zur Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben und der festgelegten Lehrplaninhalte für Schülerinnen und Schüler, die gemäß 8b Abs. 1 und 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine Lehre mit längerer Lehrzeit oder einem Ausbildungsvertrag, in dem eine Teilqualifikation vereinbart wurde, abgeschlossen haben, sind methodische Wege einzuschlagen, die die Integration in die Klassengemeinschaft fördern und auf die Leistungsfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler Bedacht nehmen. Für den Fortschritt beim Erarbeiten des Lehrstoffes steht das Erfolgserlebnis für die Schülerinnen und Schüler durch das schrittweise Erreichen kleiner Bildungsziele im Vordergrund. 4.4 Unterrichtsprinzipien Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Berufsschule auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern auch fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe und Handlungsbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres fächerübergreifenden Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt haben. Solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind: - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln - Gesundheitserziehung - Lese- und Sprecherziehung HGA Seite 7 von 53

8 - Medienerziehung - Politische Bildung - Sexualerziehung - Umwelterziehung - Verkehrserziehung Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffes beitragen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind. Für die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien sind die einschlägigen Grundsatzerlässe des zuständigen Bundesministeriums zu beachten. HGA Seite 8 von 53

9 5. LEHRSTOFFBEREICHE 5.1 POLITISCHE BILDUNG (PB) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff: 1. Klasse: Lehrling und Schule: Klassen- und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsausbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihre Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Interessenvertretungen. HGA Seite 9 von 53

10 Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Jugendschutz. Umwelt Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer (als Fußgänger und als Radfahrer) 2. Klasse: Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Medien. Österreich in der Europäischen Union. Soziales Umfeld: Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer (als Lenker eines Kraftfahrzeuges). 3. Klasse: Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Landesgesetzgebung. Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Gerichtsbarkeit. Österreich in der Völkergemeinschaft. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Berufliches Umfeld: Weiterbildung. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer (als Unfallbeteiligter und Unfallzeuge). HGA Seite 10 von 53

11 Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schüler bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schüler eine selbständige Meinungsbildung zu ermöglichen. HGA Seite 11 von 53

12 5.2 DEUTSCH UND KOMMUNIKATION (DUK) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern sowie ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch ihre Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler sollen, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff: 1. Klasse: Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Schriftstücken. Moderner Briefstil. Spezielle Schriftstücke: Ausfüllen einschlägiger Formulare. Fachausdrücke im Hotel- und Gastgewerbebereich. Gespräche mit Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechnik. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung) HGA Seite 12 von 53

13 2. Klasse: Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Mündliche Kommunikation: Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Schriftliche Kommunikation: Erstellen von Notizen. Spezielle Schriftstücke: Erstellen von Statistiken und Berichten. Anfertigen und Verwalten von Karteien und Dateien. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 3. Klasse: Schriftliche Kommunikation: Interpretation von Informationen. Erstellen von Exzerpten. Mündliche Kommunikation: Reden und Gespräche (Gruppen). Gespräche mit Gästen: Empfang. Auskunft. Verabschiedung. Behandlung von Reklamationen. Gespräche mit Vorgesetzten: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechnik. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). HGA Seite 13 von 53

14 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen und Bücher aus guter Literatur an. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräche mit Gästen hat berufseinschlägig zu erfolgen. HGA Seite 14 von 53

15 5.3. BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHEN (BF-) (ERSTE) BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE (BFE) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. In den einzelnen Klassen sollen die Schülerinnen und Schüler: B ei L e h r p l ä n e n m i t 40 U n t e r r i c h t s s t u n d e n das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n b i s 80 U n t e r r i c h t s s t u n d e n das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfasse, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. HGA Seite 15 von 53

16 Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n b i s 120 U n t e r r i c h t s s t u n d e n dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können; längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff: 1. Klasse: Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Ausbildung, Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Umweltschutz Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Gesundheit und Sozialdienste, Essen und Trinken, Einkaufen Beruf: Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe, berufsspezifische Waren und Produkte, Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren, Fach- und Kundengespräche, Nahrungsmittelchemie und Gesundheit 2. Klasse: Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen, Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Familie und Freunde, Wohnen, Sport, Essen und Trinken, Ortsangaben, persönliche Interessen, Freizeit Beruf: Berufsspezifische Waren und Produkte, Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren, HGA Seite 16 von 53

17 Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte, Nahrungsmittelchemie und Gesundheit 3. Klasse: Wirtschaft und Arbeitswelt: Berufliche Auslandsbeziehungen, Schriftverkehr und Stellenbewerbung, Alltag und Aktuelles: Essen und Trinken, Nationale und internationale Ereignisse Beruf: Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe, berufsspezifische Waren und Produkte, Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren, Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte, Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eigenen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. HGA Seite 17 von 53

18 5.3.2 (ZWEITE) BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE (BFI) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich ausdrücken können. Sie sollen Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen. Lehrstoff: 1. Klasse: Privater Alltag: Gästeberatung: 2. Klasse: Privater Alltag: Gästeberatung: 3. Klasse: Privater Alltag: Gästeberatung: Selbstdarstellung, persönliche Interessen, Empfang, Verabschiedung, Speisen- und Getränkeberatung Selbstdarstellung Reservierungen, Empfang, Verabschiedung, Vermittlungen, Mahlzeiten, Speisen- und Getränkeberatung Selbstdarstellung, persönliche Interessen Reservierungen, Empfang, Verabschiedung, Vermittlungen, Mahlzeiten, Speise- und Getränkeberatung, aktuelle Themen, Nachrichten Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder der Realkontakte in der zweiten Fremdsprache vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht des Unterrichts liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Leistungsbeurteilung tritt in den Hintergrund. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der zweiten Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen gefördert. Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher Originaltexte, z.b. Speise- und Getränkekarten, Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. HGA Seite 18 von 53

19 Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der zweiten Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. HGA Seite 19 von 53

20 5.4 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UNTERRICHT WIRTSCHAFTSKUNDE MIT SCHRIFTVERKEHR (WSV) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die als Hotel- und Gastgewerbeassistentin/Hotel- und Gastgewerbeassistent betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen zu bestimmten Themen Schriftstücke fachlich und sprachlich richtig abfassen und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. die Schülerinnen und Schüler die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1. Klasse: Geldwesen und Zahlungsverkehr: In- und ausländische Zahlungsmittel. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Zeitgemäße Zahlungsformen. S c h r i f t v e r k e h r: Zahlungsvordrucke. Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen. Privater und betrieblicher Einsatz. Datenschutz. Gesellschaftliche Auswirkung). Normen in der EU. S c h r i f t v e r k e h r: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches. Dokumente und Urkunden: Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust. HGA Seite 20 von 53

21 S c h r i f t v e r k e h r: Vollmachten. Antragsformulare. Versicherungen: Formen. Vertrag. 2. Klasse: Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Waren und Dienstleistungen in Hotel- und Gastgewerbebetrieben: Arten. Bedarfsermittlung. Beschaffungsmöglichkeiten. Konditionen. Angebot, Bestellung, Lieferung und Übernahme. S c h r i f t v e r k e h r: Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge. Lieferverzug. Zahlungsverzug. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. 3. Klasse: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik. Währungssysteme. Währungspolitik. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Wirtschaftsordnungen. Umweltschutz und Ökobilanz. Internationale Wirtschaft. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht. Globalisierung der Wirtschaft. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Spezialisierung. Automatisation. Ergonomie. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung. Unternehmen: Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung. Personalwesen: Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. HGA Seite 21 von 53

22 S c h r i f t v e r k e h r: Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzettel. Marketing: Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellung. Steuer- und Abgabewesen. Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Didaktische Grundsätze: Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht in Textverarbeitung und Hotel- und Receptionstechnik. Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Europa als Wirtschaftsraum besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke sollen möglichst auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation und Touristik und Marketing zu führen. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. HGA Seite 22 von 53

23 5.4.2 RECHNUNGSWESEN (RW) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf, Rechnungswesen haben und den organisatorischen Aufbau eines Betriebes verstehen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor de Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1. Klasse: Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung: Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Privater Einkauf (Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge). Ratengeschäfte. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Berechnung des Einkaufspreises. Leasing: Arten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Berechnung der Kosten. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Kreditkostenvergleiche. Berechnung von Kreditkosten. Sparen und Geldanlage: Formen des Sparens und der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Berechnung von Zinsen. HGA Seite 23 von 53

24 Währung: Valuten. Devisen. Kurse. Umrechnungen. Geld und Währung in der EU. 2. Klasse: Leasing: Arten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Berechnung der Kosten. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände. Erträge. Gewinn. Verlust). Mindestaufzeichnungen. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Kreditkostenvergleiche. Berechnung von Kreditkosten. 3. Klasse: Personalverrechnung: Lohn und Lohnarten im Hotel- und Gastgewerbe. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes und des Auszahlungsbetrages. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung von Materialkosten und Zuschlagssätzen. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen im Hotel- und Gastgewerbe HGA Seite 24 von 53

25 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im Besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen, ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (z. B. Schluss-, Prozent- oder Zinsrechnung) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. HGA Seite 25 von 53

26 5.5 FACHUNTERRICHT GASTRONOMISCHE FACHKUNDE (GFK) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke kennen und über deren Herstellung, Merkmale, Pflege, Korrespondenz, Serviertemperatur und Fehler Bescheid wissen. Sie sollen über Speisenfolgen, Speisekarten, Menüerstellungen und Getränkekarten Bescheid wissen, den Speisen die passenden Getränke zuordnen können und die Gäste fachlich richtig beraten können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. die Schülerinnen und Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Klasse: Getränkekunde: Alkoholfreie Getränke. Alkaloidhaltige Getränke. Bier Menükunde: Speisenfolgen. Menüarten. Menükarten Speisenkunde: Regionale Speisen. 2. Klasse: Getränkekunde: Wein. Schaumwein Menükunde: Menüerstellungen (einfache Menüs). Korrespondierende Getränke (Wein, Schaumwein) Menükarten Speisenkunde: Nationale Speisen. HGA Seite 26 von 53

27 3. Klasse: Getränkekunde: Spirituosen Menükunde: Korrespondierende Getränke (Wein, Schaumwein, Spirituosen). Speisen- und Getränkekarten (Gestaltung, Gliederung). Menüerstellung (Fest- und Degustationsmenüs) Speisenkunde: Internationale Speisen. Trends. Didaktische Grundsätze: Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen Textverarbeitung und Praktische Arbeit zu führen. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen sowie auf die ernährungsphysiologischen Zusammenhänge als auf die Gewinnung zu legen. HGA Seite 27 von 53

28 5.5.2 TOURISMUS UND MARKETING (TOM) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen natur- und kulturgeographische Kenntnisse der österreichischen Tourismusgebiete haben und dem Gast Tourismusangebote empfehlen können. Sie sollen die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische Datenverarbeitung gezielt einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1.Klasse: Tourismus Österreichs: Natur- und kulturgeographische Gliederung. Tourismusgebiete ( Touristische Grunddaten Tourismusgebiete (Ostösterreich) Westösterreich). Touristik: Voraussetzungen und Bedingungen. Marketing im Tourismus: Analyse über Bedürfnisse und Motive von Gästen Marketing für Teilmärkte: Kur- und Gesundheitstourismus. Beruflich orientierte Reisen. 2. Klasse: Tourismus Österreichs: Stellung in Europa. Verkehrswege. Tourismusgebiete (Ostösterreich) Touristik: Umweltaspekte Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen. Freizeittrends Marketing für Teilmärkte: Kur- und Gesundheitstourismus. Beruflich orientierte Reisen. HGA Seite 28 von 53

29 3. Klasse: Marketing im Tourismus: Marktforschung. Animation. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle Zielentwicklung für Gästegruppen. Strategien der Verkaufsförderung. Marketing für Teilmärkte: Neigungstourismus Didaktische Grundsätze: Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen. Auf den geographischen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler ist aufzubauen. Auf die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes beim Tourismus ist deutlich hinzuweisen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert. Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen Gastronomische Fachkunde und Praktische Arbeit ist besonders Bedacht zu nehmen. HGA Seite 29 von 53

30 5.5.3 HOTEL- UND RECEPTIONSTECHNIK (HRT) Bildungs- und Lehraufgaben: Die Schülerinnen und Schüler sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Hotel- und Gastgewerbebetrieben kennen. Sie sollen mit modernen Organisationsmitteln und Kommunikationsgeräten im Front- und Back-Office selbständig umgehen können. Sie sollen die Grundsätze aktiver Gästebetreuung und die damit verbundenen Verhaltenstechniken anwenden sowie Gäste fachgerecht empfangen, beraten und verabschieden können. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei Reklamatationsfällen professionelles Rollenverhalten praktizieren können. Sie sollen Werbemittel sowie Abrechnungen erstellen können. Sie sollen die organisatorische Abwicklung der Hotelkorrespondenz durchführen können. Sie sollen die Bedeutung der Kommunikation mit anderen Abteilungen des Hotels und die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings erkennen. Lehrstoff: 1. Klasse: Front- und Backoffice: Ausstattung, Einrichtung. Kommunikationsgeräte. Aktiver Verkauf (Telefon). Zimmerplan: Organisation und Zeitabläufe von Belegungen. Reservierungen, Stornierungen (manuell). Werbemittel: Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen (Morgenpost). Innerbetriebliche Abrechnung: Minibar Housekeeping: Haus- und Sicherheitstechnik. Dienstplanorganisation. Gästebetreuung (Fahrplanauskünfte). HGA Seite 30 von 53

31 2. Klasse: Front- und Backoffice: Aktiver Verkauf (Telefon und persönlich). Check In- und Check Out-Kontrollsysteme (Gästekartei). Management des Gästekontaktes. Zimmerplan: Reservierungen, Stornierungen (EDV). Innerbetriebliche Abrechnung: Abrechnungen mit anderen Abteilungen. Werbemittel: Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen (Function-Sheet). Housekeeping: Haus- und Sicherheitstechnik. Abteilungskoordination. Gästebetreuung (Reklamation). 3. Klasse: Front- und Backoffice: Arbeiten mit Reisebüros. Check In- und Check Out-Kontrollsysteme (Walk-in). Innerbetriebliche Abrechnung: Abrechnung mit Reisebüros und Gruppen. Zusatzverkäufe, Provisionsabrechnungen. Zimmerplan: Reservierungen, Stornierungen (Gruppen). Werbemittel: Erstellen von innerbetrieblichen Informationen und Ankündigungen (Menüs, Speisenkarten). Gästeabrechnung: Hotelrechnung. Rechnungserstellung. Rechnungslegung. Zahlungsarten. Fremdwährungen. Housekeeping: Controlling. Gästebetreuung (telefonische und persönliche Auskünfte). Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll mit den neuesten Einrichtungen auf dem Gebiet der Gästebetreuung, der Abrechnung und der Führung des Front- und Back-Office erfolgen. Dem Problem des reibungslosen und harmonischen Zusammenwirkens aller Abteilungen des Hotelbetriebes und aller darin Tätigen ist besondere Beachtung zu schenken. Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen. HGA Seite 31 von 53

32 Der Gegenstand ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Rechnungswesen, Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache, Touristik und Marketing, Textverarbeitung und Praktische Arbeit zu erteilen. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. HGA Seite 32 von 53

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