Fragebogen Gas Messstellenbetrieb (Monitoring )
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- Björn Johannes Melsbach
- vor 6 Jahren
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1 11 Fragebogen Gas Messstellenbetrieb (Monitoring ) Die im Rahmen des Monitoring der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes erhobenen Daten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das Kalenderjahr und, falls nicht andere Daten genannt werden, auf den Die in den Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. In den Antworten eventuell enthaltene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden damit nicht offengelegt. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist. Ausfüllhinweise: Nehmen Sie keine Modifikationen an dem Fragebogen vor und tragen Sie Ihre Antworten nur in die vorgesehenen Felder unter Beachtung der vorgegebenen Feldformate ein. Geben Sie dabei stets Zahlenwerte als Ziffer ohne Einheit ein. Kann zu einer Frage keine Antwort gegeben werden, so lassen Sie das Feld unausgefüllt; eine "Null" wird als Antwort gewertet. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Begriffe sind in der Definitionsliste aufgeführt. Der Fragebogen ist auszufüllen von: Betreibern von Energieversorgungsnetzen, soweit sie Funktionen eines grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen (gemäß 21b Abs. 1 EnWG2 Nr. 4 MsbG) Dritte als Messstellenbetreibern, die nicht Betreiber eines Energieversorgungsnetzes sind (gemäß 21b Abs. 2 Satz 1 EnWG 5 und 6 MsbG) Für das Monitoring steht für die Übersendung der Fragebögen ein aktualisiertes Verschlüsselungstool zur Verfügung. Das Tool kann jetzt mehrere Formate verschlüsseln und steigert die Sicherheit auf dem Übertragungsweg von Ihrem Unternehmen zur Bundesnetzagentur. Informationen und eine Downloadmöglichkeit finden Sie unter bnetza.de/monitoring-datenaustausch. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine sichere Übermittlung Ihrer Daten nur durch die Benutzung des Verschlüsselungstools gewährleistet ist. Bitte nutzen Sie dieses Programm zur Verschlüsselung Ihrer Fragebögen, wenn Sie diese an die Bundesnetzagentur versenden Angaben zum antwortenden Unternehmen Name des Unternehmens laut Register (Handels-, Genossenschaftsregister, etc.) Registergericht Registerart (1) und -nummer (1) Auswahl: HR A; HR B; GnR; PR; VR 1.2 Rolle(n) des antwortenden Unternehmens Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.s.d. 2 Nr. 4 MsbG (2) Dritter Messstellenbetreiber gemäß 5 Abs. 1 MsbG Netzbetreiber als Messstellenbetreiber, der a) nicht grundzuständig ist und seine (Mess)Leistungen am Markt anbietet (2) b) Lieferant mit Tätigkeit als Messstellenbetreiber (2) c) Dritter unabhängiger Messstellenbetreiber (2) (2) Auswahl: Ja; Nein Betriebsnummer des antwortenden Unternehmens Ansprechpartner des antwortenden Unternehmens Name Telefon Seite 1 von 5
2 2 Einordnung der Tätigkeiten Messstellenbetrieb/Messung Für die unter 2. gestellten Fragen gilt: Mehrfachaufzählungen von Zählpunkten sind nicht erlaubt. (Stichtag: ) 2.1 Einordnung der Tätigkeiten Messstellenbetrieb/Messung Bitte geben Sie die jeweilige Anzahl der Zählpunkte (Gas) an, für die Sie: den Messstellenbetrieb i.s.d. 21b Abs. 1 u. 2 Satz 1 i.v.m. 3 Nr. 26b und 26c EnWG durchführen. [ 21b Abs. 2 Satz 1 EnWG: " Messstellenbetrieb, zu dem auch die Messung und Übermittlung der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer gehört, "] Messstellenbetreiber i.s.d. 2 Nr. 12 MsbG sind: davon Anzahl der Zählpunkte mit registrierender Lastgangmessung RLM davon Anzahl der Zählpunkte von SLP-Kunden i.s.d. 24 Abs. 1 GasNZV 2.2 Einordnung der Tätigkeiten Messstellenbetrieb/Messung Datenübermittlung Erläuterung: Die Frage bezieht sich darauf, ob gemessene Daten im Stundentakt übermittelt wurden und nicht darauf, ob stündliche Werte z.b. einmal täglich übermittelt wurden. Haben Sie stündlich Messdaten i.s.d. 11 Abs. 1 Nr. 2 MessZV i.s.d. 58 Abs. 1 Nr. 1 MsbG im Stundentakt an Transportkunden geliefert? Wenn ja, an wie viele Transportkunden übersenden Sie Messdaten im Stundentakt? Falls nein, bitte geben Sie Gründe hierfür an. 3 Stellen des verpflichtenden/optionalen Einbaus i.s.d. 21f EnWG 20 Abs. 1 MsbG Bitte geben Sie die Anzahl der Zählpunkte (Gas) an, die Sie als Messstellenbetreiber mit Messeinrichtungen i.s.d. 21f EnWG 20 Abs. 1 MsbG ausgestattet haben und die mit einem Smart- Meter-Gateway i.s.d. 2 Nr. 7 MsbG Messsystemen nach 21d EnWG verbunden werden können (Bezugszeitraum: Jahr / Stichtag ) Seite 2 von 5
3 4 4.1 Verwendete Technologien bei Zählern/Messeinrichtungen (Gas) und Eigentum daran im Bereich der profilbelieferten Kunden (SLP-Kunden) Verwendete Technologien bei Zählern/Messeinrichtungen (Gas) und Eigentum daran im Bereich der profilbelieferten Kunden (SLP-Kunden) i.s.d. 24 Abs. 1 GasNZV Welche Zähl-/Messeinrichtung verwenden Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Messstellenbetreiber für SLP-Kunden i.s.d. 24 Abs. 1 GasNZV? Bitte geben Sie auch die Menge der Zählpunkte, für die die jeweilige Technik zutrifft, an. nach Zählergröße G1,6 bis G6 G10 bis G25 ab G40 Balgengaszähler mit mechanischem Zählwerk Balgengaszähler mit mechanischem Zählwerk und Impulsausgang Balgengaszähler mit elektronischem Zählwerk Lastgang-/Leistungsmessgerät wie bei rlm- Kunden andere mechanische Gaszähler andere elektronische Gaszähler Summe der Zähler, die i.s.d. 21f EnWG so umgerüstet werden können, dass sie mit einem Smart-Meter Gateway i.s.d. 2 Nr. 19 MsbG verbunden werden können Summe der Zähler, die i.s.d. 21f EnWG tatsächlich so umgerüstet sind, dass sie mit einem Smart-Meter-Gateway i.s.d. 2 Nr. 19 MsbG verbunden werden können 4.2 Verwendete Technologien bei Zählern/Messeinrichtungen (Gas) und Eigentum daran im Bereich der profilbelieferten Kunden (SLP-Kunden) i.s.d. 24 Abs. 1 GasNZV Wie realisieren Sie die kommunikative Fernanbindung? Impulsausgang Telekommunikationstechnologie OMS-Standard* Wenn Sie Angaben unter "" vorgenommen haben, geben Sie hier bitte die 1. verwendete Kommunikationstechnologie an: Seite 3 von 5
4 5 5.1 Verwendete Technologien der Zähl- und Messeinrichtungen (Gas) für Kunden mit registrierender LastgangLeistungsmessung (RLM-Kunden) Verwendete Technologien der Zähl- und Messeinrichtungen (Gas) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Kunden) Welche Zähl-/Messeinrichtung verwenden Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Messstellenbetreiber für RLM-Kunden? Doppelzählungen sind zu vermeiden. Bitte geben Sie die Anzahl der Zählpunkte an, für die die jeweilige Technik zutrifft. Registriergerät/Datenspeicher Zustandsmengenumwerter Zustandsmengenumwerter + Registriergerät/Datenspeicher Smart-Meter-Gateway Wenn Sie Angaben unter "" vorgenommen haben, geben Sie hier bitte die verwendeten Kommunikationstechnologien an: 5.2 Verwendete Technologien der Zähl- und Messeinrichtungen (Gas) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Kunden) Wie realisieren Sie die kommunikative Fernanbindung? Telekommunikationstechnologie DSfG Wenn Sie Angaben unter "" vorgenommen haben, geben Sie hier bitte die verwendeten Kommunikationstechnologien an: Seite 4 von 5
5 6 Investitionen und Aufwendungen Messeinrichtungen Gas Geben Sie für das Kalenderjahr 2016 an, wie hoch die Gesamtsumme der jährlichen Investitionen* für Neuinstallation/Ausbau/Erweiterung und Erhalt/Erneuerung der Mess-/Steuereinrichtungen und für die eventuell notwendige Kommunikationsinfrastruktur (z. B. Datenkonzentrator, GPRS-Modem) war bzw. in 2017 vermutlich sein wird. Geben Sie weiterhin für die gleichen Zeiträume die gesamten Aufwendungen für Mess-/Steuereinrichtungen und für die eventuell notwendige Kommunikationsinfrastruktur an. Investitionen (Neuinstallation, Ausbau, Erweiterung) Investitionen (Erhalt, Erneuerung) Aufwendungen (Neubau, Ausbau, Erweiterung, Erhalt, Erneuerung, Wartung, Instandhaltung) 2016 in Euro 2017 (Plan) in Euro 7 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die in die Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. In den Antworten eventuell enthaltene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden damit nicht offengelegt. Führen Sie in dem folgenden Textfeld die Nummern der oben genannten Fragen auf, deren Beantwortung Betriebsund Geschäftsgeheimnisse darstellen. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist dabei zu erläutern. 8 Kommentare zum Fragebogen Bitte geben Sie ggf. Kommentare zum Fragebogen in dem folgenden Textfeld an. Bitte verwenden Sie kein separates Dokument (Anschreiben, , Anlage o.ä.) für Ihre Kommentare zum Fragebogen. Seite 5 von 5
Angaben zum antwortenden Unternehmen. Name des Unternehmens laut Register (Handels-, Genossenschaftsregister etc.) 1.1
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