Angaben zum antwortenden Unternehmen. Name des Unternehmens laut Register (Handels-, Genossenschaftsregister etc.) 1.1

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1 10 Fragebogen Elektrizität Messstellenbetrieb (Monitoring 2014) 0 Der Fragebogen ist auszufüllen von: Betreibern von Energieversorgungsnetzen, soweit sie Funktionen eines Messstellenbetreibers wahrnehmen (gemäß 21b Abs. 1 EnWG) Messstellenbetreibern, die nicht Betreiber eines Energieversorgungsnetzes sind (gemäß 21b Abs. 2 Satz 1 EnWG) Die im Rahmen des Monitoring der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes erhobenen Daten beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das Kalenderjahr 2013 und, falls nicht andere Daten genannt werden, auf den Nehmen Sie keine Modifikationen an dem Fragebogen vor und tragen Sie Ihre Antworten nur in die vorgesehenen Felder unter Beachtung der vorgegebenen Feldformate ein. Geben Sie dabei stets Zahlenwerte als Ziffer ohne Einheit ein. Kann zu einer Frage keine Antwort gegeben werden, so lassen Sie das Feld unausgefüllt; eine "Null" wird als Antwort gewertet. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Begriffe sind in der Definitionsliste aufgeführt. Die in den Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. In den Antworten eventuell enthaltene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden damit nicht offengelegt Angaben zum antwortenden Unternehmen Name des Unternehmens laut Register (Handels-, Genossenschaftsregister etc.) Registergericht Registerart 1) und -nummer 1) Auswahlfeld: HR A; HR B; GnR, PR, VR 1.2 In welcher Rolle beantworten Sie die Fragen dieses Fragebogens? Bitte ankreuzen. Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber Dritter Messstellenbetreiber gemäß 21 b Abs. 2 EnWG a) Netzbetreiber als Messstellenbetreiber, der nicht grundzuständig ist und seine (Mess)Leistungen am Markt anbietet b) Lieferant mit Tätigkeit als Messstellenbetreiber c) Dritter unabhängiger Messstellenbetreiber 1.3 Betriebsnummer* des antwortenden Unternehmens (Elektrizität) Eine Betriebsnummer ist nur dann anzugeben, sofern diese für das antwortende Unternehmen vorliegt. Netzbetreiber, welche auch als Messstellenbetreiber oder Messdienstleister tätig sind, geben hier die von der Bundesnetzagentur vergebene Betriebsnummer an. Lieferanten, welche auch als Messstellenbetreiber oder Messdienstleister tätig sind, verwenden hier - sofern vorhanden- die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG - Datenerhebung vergebene Betriebsnummer für Elektrizitätslieferanten. Seite 1 von 5

2 1.4 Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen zum Fragebogen: Name Telefon 2. Messverfahren, Kundeneinteilung gem. Bilanzierungsverfahren 2.1 Bitte geben Sie die Gesamtanzahl an Zählpunkten an, für die Sie den Messstellenbetrieb durchführen: Bitte geben differenzieren Sie die jeweilige Gesamtanzahl IhrerZählpunkte (Elektrizität), die Sie unter 2.1 angegeben haben, nach folgenden Aspekten: Bitte führen Sie die Zählpunkte, an denen mehrere Messungen durchgeführt werden (z.b. im Falle von Zweirichtungszählern sowohl die Messung der Einspeisung als auch des Verbrauchs) separat auf (ggf. müssen Sie diese Anzahl dann von der Anzahl der Zählpunkte im Bereich Verbrauch oder Einspeisung abziehen) (Stichtag: ) Art der Messung (gem. Verbrauch (Entnahme aus dem öffentlichen Netz) Einspeisung (Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, z.b. gem. KWKG, EEG) Messung von Verbrauch und Einspeisung an einem Zählpunkt Lastgangmessung wenn vorhanden: Zählerstandsgangmessu ng Arbeitszählung Art des Kunden Verbrauch (Entnahme aus dem öffentlichen Netz) Einspeisung (Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, z.b. gem. KWKG, EEG) Messung von Verbrauch und Einspeisung an einem Zählpunkt SLP/TLP-Kunde kein SLP/TLP-Kunde Seite 2 von 5

3 Stellen des verpflichtenden Einbaus i.s.d. 21c EnWG Bitte geben Sie die jeweilige Anzahl der Zählpunkte (Elektrizität) an, welche Sie als Messstellenbetreiber gemäß 21c Abs. 1 EnWG mit Messeinrichtungen bzw. mit Messsystemen ausstatten müssten. (Stichtag ): a) Gebäude, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen worden sind oder einer größeren Renovierung unterzogen wurden b) Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer 6000 kwh c) Anlagenbetreiber nach dem EEG oder dem KWKG bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt d) Turnuswechsel e) Kundenwunsch f) Sonstiges Wenn Sie Angaben unter "Sonstiges" vorgenommen haben, geben Sie hier Ihre Kriterien an: sonstige Kriterien 3.2 Bitte geben Sie die jeweilige Anzahl der Zählpunkte (Elektrizität) an, bei denen Sie in den Pflichteinbaufällen gemäß 21c Abs. 1 EnWG Messeinrichtungen bzw. Messsysteme nach den Übergangsvorschriften gemäß 21e Abs. 5 EnWG bzw. 118b EnWG tatsächlich eingebaut haben (Stichtag ): a) Gebäude, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen worden sind oder einer größeren Renovierung unterzogen wurden b) Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer 6000 kwh c) Anlagenbetreiber nach dem EEG oder dem KWKG bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt d) Turnuswechsel e) Kundenwunsch f) Sonstiges Wenn Sie Angaben unter "Sonstiges" vorgenommen haben, geben Sie hier Ihre Kriterien an: sonstige Kriterien Seite 3 von 5

4 4. Verwendete Technologien bei Zählern/Messeinrichtungen sowie Messsystemen (Elektrizität) im Bereich der profilbelieferten Kunden (SLP-Kunden) i.s.d. 12 Abs. 1 StromNZV Welche Zähl-/Messeinrichtung bzw. Messsysteme (i.s.d. 21d, 21e EnWG) verwenden Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Messstellenbetreiber für SLP-Kunden i.s.d. 12 Abs. 1 StromNZV zur Messung des Stromverbrauchs? Mehrfachnennungen sind möglich. Bitte geben Sie die Anzahl der Zählpunkte an, für die die jeweilige Technik zutrifft. Bitte geben Sie in der zweiten Spalte an, wie viel Prozent der Zählpunkte mit Zählern, Messeinrichtungen bzw. Messsystemen ausgestattet sind, die vollständig in ihrem Eigentum stehen (i.s.d. 21b Abs. 4 EnWG). %-Anteil Eigentum a) elektromechanische Zähler (Wechsel- und Drehstromzähler nach Ferraris-Prinzip) davon Zwei- bzw. Mehrtarifzähler (Ferraris-Prinzip) b) elektronische Messeinrichtung (Basiszähler, der nicht kommunikativ angebunden ist) c) elektronisches Messsystem (bei dem der Basiszähler fernkommunizieren kann, was jedoch nicht den Kriterien des 21i ff. EnWG entspricht) d) Messsystem, das 21d, 21e EnWG entspricht Soweit Sie unter 4.1 die Antworten c und d angekreuzt haben: Wie realisieren Sie die kommunikative Fernanbindung der Messeinrichtungen bzw. -systeme? Bitte geben Sie in der zweiten Spalte an, welche der jeweiligen Technologien zu wie viel Prozent in Eigenleistung (also nicht als Dienstleistung eingekauft) gestellt werden. Schmalband-PLC Breitband-PLC PSTN, Telefonleitung (analog, ISDN) DSL, Breitband(kabel) Betriebsfunk GSM / GPRS UMTS / LTE Wimax Sonstiges Wenn Sie Angaben unter "Sonstiges" vorgenommen haben, geben Sie hier bitte die (weiteren) verwendete(n) Kommunikationstechnologie(n) an: sonstige Kommunikationstechnologien 5 Verwendete Technologien bei Zählern/Messeinrichtungen sowie Messsystemen (Elektrizität) im Bereich der nicht-profilbelieferten Kunden 5.1 Welche Zähl-/Messeinrichtung bzw. Messsysteme (i.s.d. 21d, 21e EnWG) verwenden Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Messstellenbetreiber? Mehrfachnennungen sind möglich. Bitte geben Sie die Anzahl der Zählpunkte an, für die die jeweilige Technik zutrifft. Bitte geben Sie in der zweiten Spalte an, wie viel Prozent der Zählpunkte mit Zählern, Messeinrichtungen bzw. Messsystemen ausgestattet sind, die vollständig in ihrem Eigentum stehen (i.s.d. 21b Abs. 4 EnWG). %-Anteil Eigentum Lastgangzähler Lastgangzähler mit registrierender Leistungsmessung Messsystem, das 21d, 21e EnWG entspricht Sonstige Wenn Sie "Sonstige" angegeben haben, geben Sie hier bitte die verwendete Zähl/Messeinrichtung bzw. das Messsystem an: Sonstige %-Anteil Eigentum Seite 4 von 5

5 5.2 Wie realisieren Sie die kommunikative Fernanbindung? Bitte geben Sie in der zweiten Spalte an, welche der jeweiligen Technologien zu wie viel Prozent in Eigenleistung (also nicht als Dienstleistung eingekauft) gestellt werden. PLC PSTN, Telefonleitung (analog, ISDN) DSL, Breitband(kabel) Betriebsfunk GSM / GPRS UMTS / LTE Wimax Sonstiges Wenn Sie Angaben unter "Sonstiges" vorgenommen haben, geben Sie hier bitte die (weiteren) verwendete(n) Kommunikationstechnologie(n) an: sonstige Kommunikationstechnologien 6. Investitionen und Aufwendungen Messeinrichtungen Elektrizität Geben Sie für das Kalenderjahr 2013 an, wie hoch die Gesamtsumme der jährlichen Investitionen* für Neuinstallation/Ausbau/Erweiterung und Erhalt/Erneuerung der Mess-/Steuereinrichtungen und für die eventuell notwendige Kommunikationsinfrastruktur (z. B. Datenkonzentrator, GPRS-Modem) war bzw. in 2014 vermutlich sein wird. Geben Sie weiterhin für die gleichen Zeiträume die gesamten Aufwendungen für Mess-/Steuereinrichtungen und für die eventuell notwendige Kommunikationsinfrastruktur an. Sofern Sie als Verteilernetzbetreiber tätig sind und diese Frage bereits im Fragebogen 3 (Frage 8) ausgefüllt haben, brauchen Sie hier nichts ausfüllen. Kalenderjahr Mess-/Steuereinrichtungen, sowie Kommunikationsinfrastruktur Neuinstallation/Ausbau/ Erweiterung in Euro Investitionen Erhalt/Erneuerung in Euro Aufwendungen Neubau/Ausbau/Erweiterung/Erhalt/Erneuerung/ Wartung/Instandhaltung in Euro 7. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die in die Fragebögen eingehenden Angaben der Marktteilnehmer werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. In den Antworten eventuell enthaltene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden damit nicht offengelegt. Führen Sie in dem folgenden Textfeld die Nummern der oben genannten Fragen auf, deren Beantwortung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist dabei zu erläutern. 8. Kommentare zum Fragebogen Bitte geben Sie ggf. Kommentare zum Fragebogen in dem folgenden Textfeld an. Bitte verwenden Sie kein separates Dokument (Anschreiben, , Anlage o.ä.) für Ihre Kommentare zum Fragebogen. Seite 5 von 5

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