1. Fragen zu den Studienvoraussetzungen und zur Studienorganisation

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1 FAQ zum BACHELOR VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT 1. Fragen zu den Studienvoraussetzungen und zur Studienorganisation 1. Was unterscheidet den Studiengang Komparatistik/Vergleichende Literaturwissenschaft von z.b. Germanistik oder Anglistik? Der Bachelor Anglistik/Amerikanistik besteht aus den Teilbereichen Sprachpraxis, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeskunde. Der Bachelor Germanistik ist in die Bereiche Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Deutsche Sprachwissenschaft und Deutsche Sprache des Mittelalters aufgeteilt. Beide Studiengänge bestehen sowohl aus literaturwissenschaftlichen, als auch aus sprachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Teilbereichen. Sowohl Germanistik als auch Anglistik können grundsätzlich als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Im Gegensatz dazu ist der Bachelor Komparatistik/Vergleichende Literaturwissenschaft ein Einfach-Bachelor Studiengang ohne weiteres Nebenfach. Studenten, die nicht Vergleichende Literaturwissenschaft studieren, können VL jedoch auch als Nebenfach wählen. Vergleichende Literaturwissenschaft ist zudem ein rein auf den literaturwissenschaftlichen Bereich ausgelegter Studiengang., der wissenschaftliche Methoden zum Umgang mit allen Arten von Texten vermittelt. Hierzu zählen literarische Texte, aber auch Filme, Songtexte und alle anderen Textarten wie Online- und Printmedien. 2. Ist der Bachelor Vergleichende Literaturwissenschaft zulassungsbeschränkt? 3. Welche Sprachvoraussetzungen muss ich erfüllen, um Komparatistik studieren zu können? 4. Kann eine der für die Zulassung erforderlichen Fremdsprachen Latein sein? 5. Wie ist das, wenn ich studienbegleitend einen Sprachkurs belegen möchte, aber schon Grundkenntnisse habe. Muss ich dann dennoch das gesamte Modul wie im Modulhandbuch angegeben ableisten? Derzeit ist der Bachelor Vergleichende Literaturwissenschaft nicht zulassungsbeschränkt. Die Antwort hierzu findet sich in der Studienordnung 3 (1): Für das Bachelorstudium der Vergleichenden Literaturwissenschaft sollen Kenntnisse von zwei Fremdsprachen mindestens auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorhanden sein. Das Niveau B 1 wird in der Regel in drei aufsteigenden, mit Erfolg abgeschlossenen Jahren gymnasialen Fremdsprachenunterrichts erreicht. Bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann eine dieser Fremdsprachen Deutsch sein. Die erforderlichen Deutschkenntnisse entsprechen den Kenntnissen, die durch DSH Stufe 3 oder TestDaf Stufe 5 (in allen Teilbereichen) nachgewiesen werden. Ja, eine dieser Fremdsprachen kann (muss aber nicht) Latein sein. Nein, hierfür gibt es spezielle Einstufungstests vor Beginn des Semesters, die im Sprachenzentrum abgeleistet werden und Sie dann in die jeweilige Stufe einordnen. Studienbegleitend bedeutet jedoch, dass für die erbrachte Leistung keine Leistungspunkte angerechnet werden können. Um 1

2 6. Wenn ich die Sprachvoraussetzungen vor Studienbeginn nicht erfülle, wie kann und wie schnell muss ich diese während des Studiums nachleisten? Leistungspunkte für sprachpraktische Kurse zu erhalten, muss das gesamte Sprachpraxis Modul, bestehend aus vier aufeinander folgenden Kursen, im Wahlbereich abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten bereits vor Studienbeginn zu erwerben, da zwischen dem 3. und 5. Semester eine literarische Übersetzungsklausur geschrieben werden muss. Wer vor Studienantritt in einer der Sprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt, kann diese in der Regel in einem zweistufigen Sprachausbildungsprogramm (Propädeutikum) des Sprachenzentrums erwerben. Die erste Stufe des Propädeutikums findet als Kompaktkurs i.d.r. vor Beginn der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters statt, die zweite Stufe soll während des ersten Semesters wahrgenommen werden. 7. Kann ich im Studium auch eine komplett neue Sprache erlernen? Ist das mach- bzw. schaffbar? Die Sprachkenntnisse können während des Studiums sukzessive über die studienbegleitenden Kurse des Sprachenzentrums erworben werden, die über den Wahlbereich abgedeckt werden können. Dies ist mit entsprechendem Mehraufwand durchaus machbar. Die fehlenden Sprachkenntnisse können während des Studiums über die studienbegleitenden Kurse des Sprachenzentrums erworben werden, die wiederum über den Wahlbereich abgedeckt werden können. Vor Veranstaltungsbeginn des jeweiligen Semesters wird hierzu von den Sprachen Spanisch, Französisch oder Italienisch i.d.r. ein spezielles Sprachausbildungsprogramm angeboten, das aus einem Kompaktkurs vor dem ersten Semester und einer zweiten Stufe während des ersten Semesters besteht. Es wird dringend angeraten, bereits im 1. Semester mit dem Spracherwerb zu beginnen, damit das Lesen und Verstehen in dieser Sprache in einer ausreichenden Form erlernt werden kann. Das Arbeiten mit Originaltexten in der jeweiligen Fremdsprache ist für die Komparatistik von großer Bedeutung. Die Lesekompetenz und das Textverständnis sind daher für das ganze Studium wichtig und werden in der Übersetzungsklausur zwischen dem 3. und 5. Semester überprüft. Desweiteren wird ein Auslandsaufenthalt zur Verbesserung der Sprachkenntnisse dringend empfohlen. 8. Muss ich als Komparatist den C-Test der Anglistik/Amerikanistik oder den Einstufungstest in der Romanistik machen? 9. Muss ich mich für die Wahlpflichtfächer ebenfalls einschreiben? Für das Studium der Komparatistik ist keiner der Einstufungstests des Sprachenzentrums notwendig und muss vor Antritt des Studiums NICHT abgelegt werden. Die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse werden vor Beginn des Studiums von der Studentenkanzlei anhand des Abiturzeugnisses überprüft. Die Bewerbung für das Studium der Komparatistik ist nur für den Bachelor Vergleichende Literaturwissenschaft notwendig. Es muss keine gesonderte Einschreibung in die Fremdphilologien erfolgen. Dies läuft im Studienalltag über die jeweiligen Anmeldemodalitäten der Lehrstühle. 2

3 10. Wenn ich die Einführung in der Anglistik oder Amerikanistik belege, bin ich dann verpflichtet, immer Veranstaltungen des jeweiligen Lehrstuhls in meinem ganzen Studium zu belegen? 11. Wenn ich Vergleichende Literaturwissenschaft im Nebenfach studiere, muss ich dann auch einen Wahlpflichtbereich belegen? 12. Muss ich als Nebenfach-Student auch die literarische Übersetzungsklausur schreiben? 13. Wie viele Semesterwochenstunden sollte ich haben, um nicht zu wenig oder zu viel zu machen? 14. Gibt es einen Richtwert an Leistungspunkten, den ich pro Semester unbedingt haben sollte? Nein. Die Anglistik und Amerikanistik sind zwei miteinander verwobene Lehrstühle, die es nach erfolgreichem Bestehen eines der Einführungskurse erlauben, dort Veranstaltungen zu belegen, wo das eigene Interesse liegt. Einen Wahlpflichtbereich gibt es beim Nebenfach Vergleichende Literaturwissenschaft nicht. Dieser ist nur für die Studenten des Einfach-Bachelor Studienganges verpflichtend. Ja, die literarische Übersetzungsklausur muss auch von Studenten des Nebenfachs Vergleichende Literaturwissenschaft geschrieben werden. Ein guter Richtwert ist zwischen 16 und 20 Semesterwochenstunden, wobei es hier auf die Art der Veranstaltungen ankommt, die man belegt. Zur Orientierung wird für die Studierenden des Semesters zu Beginn des Semesters vom Lehrstuhl eine Empfehlung herausgegeben, welche Veranstaltungen besucht werden können. Dieser exemplarische Stundenplan ist jedoch nicht verpflichtend, sondern nur als Orientierungshilfe zu verstehen. Ein gute Orientierung für den Beginn des Studiums bietet hier 4 der Studienordnung für den Bachelor Vergleichende Literaturwissenschaft: Nach Ende des zweiten Semesters findet eine Orientierungsprüfung statt. Dabei wird festgestellt, ob der oder die Studierende mindestens 40 LP erreicht hat und ob die erreichten Noten mindestens ausreichend (4,0) betragen. Es wird außerdem festgestellt, ob mindestens 16 Leistungspunkte aus der Modulgruppe A des Pflichtbereichs erbracht wurden. Sind die Leistungspunkte nicht erreicht und/oder ist der Notendurchschnitt noch befriedigend (3,3) oder schlechter, so wird den Studierenden dringend geraten, die Studienfachberatung wahrzunehmen. Zu dieser wird nicht gesondert geladen. Kann der Nachweis der zum Bestehen der Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen bis zum Ende des 3. Semesters nicht erbracht werden, so ist die Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht fortgesetzt werden. 15. Kann ich mir Leistungen, die ich beim Studium im Ausland erbracht habe, anrechnen lassen? Das hängt davon ab, ob man für das Auslandsemester ein Urlaubssemester beantragt. Wenn dies der Fall ist, so sind keine der im Ausland erbrachten Leistungen anrechenbar. Erfolgt der Auslandaufenthalt als reguläres Studiensemester, so können die erbrachten Leistungen angerechnet werden. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Fachvertreter über die Modalitäten des Auslandaufenthalts abzusprechen. 2. Fragen zur Anmeldung für Veranstaltungen 16. Wie melde ich mich für die einzelnen Veranstaltungen an? Dies hängt vom jeweiligen Lehrstuhl ab, bei dem man Veranstaltungen belegen möchte. Für Veranstaltungen der Komparatistik und die der meisten anderen Lehrstühle meldet 3

4 man sich bei digicampus an. Wenn es anderweitige Anmeldemodalitäten gibt, wird dies im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der jeweiligen Lehrstühle für das aktuelle bzw. kommende Semester vermerkt. Dabei sind die hier angegeben Anmeldefristen zu beachten. Während des Semesters muss man sich für alle besuchten Veranstaltungen zudem bei studis anmelden, um Leistungspunkte angerechnet bekommen zu können. 17. Was ist studis? augsburg.de/einrichtungen/pruefungsamt/studis_fuer_studierende/studis/phil- Hist/ 18. Wie funktioniert die Anmeldung in studis? 19. Was ist digicampus? Wie funktioniert die Anmeldung in digicampus? 21. Wie kann man sich für die Kurse in den Fremdphilologien anmelden? 22. Ich werde im nächsten Semester mit Komparatistik anfangen und weiß nicht, wo ich mich für die Einführungsveranstaltungen eintragen kann. Wie wird dies geregelt für die Erstsemestler? Dies ist das Online-Prüfungsamt, bei dem sich jeder Student in einem vorher festgelegten Anmeldezeitraum für alle im Semester besuchten Veranstaltungen anmelden muss. Bei studis soll jeder Student zudem regelmäßig den aktuellen Stand seiner abgelegten Prüfungen, Leistungspunkte und Noten einsehen. Nur für die in studis eingetragenen Veranstaltungen können Leistungspunkte angerechnet werden. Die Anmeldung erfolgt analog zur Anmeldung bei digicampus über den vom Rechenzentrum zugewiesenen Benutzernamen, der aus einer Kombination des Vor- und Nachnamens besteht, und einem Passwort. Um sich für die jeweiligen Veranstaltungen anzumelden, wird zudem eine TAN-Liste benötigt, die man ebenfalls vom Rechenzentrum erhält. Diese TAN-Liste ist aber nicht mit der TAN-Liste des qisservers zu verwechseln, mit der man seine Immatrikulationsbestätigungen ausdrucken kann. Dies ist eine Plattform für die Anmeldung zu verschiedenen Seminaren unterschiedlicher Fakultäten, die während des Semesters auch als Forum und zum Austausch der zu lesenden Dokumente und Arbeitsblätter der einzelnen Seminare genutzt wird. Der Benutzername ist der vom Rechenzentrum zugewiesene Benutzername, der aus einer Kombination des Vor- und Nachnamens besteht. Die Anmeldemodalitäten sind jeweils von den Fakultäten abhängig. Es gilt sich daher bei digicampus zu informieren, wann man sich für die Veranstaltungen anmelden muss, und ob es sich bei der Zuweisung der Plätze um Auslosungsverfahren handelt oder derjenige den Platz bekommt, der sich zuerst dafür anmeldet. Die Modalitäten zur Anmeldung für die jeweiligen Kurse ist von Lehrstuhl zu Lehrstuhl verschieden. Informationen können an den Aushängen der Lehrstühle und auf den Lehrstuhlwebseiten eingeholt werden. Bei der Einführungsveranstaltung, die in der Regel kurz vor Beginn des Semesters abgehalten wird, gibt es Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten der Einführungskurse. Ansonsten gibt es diese Informationen grundsätzlich an den Aushängen und auf den Webseiten der jeweiligen Lehrstühle und in den Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen. Was die Einführungskurse für die Erstsemester betrifft, wird für 4

5 die neu beginnenden Studierenden ein gewisses Kontingent an Plätzen frei gehalten. Die Anmeldefristen beginnen meistens auch erst kurz vor Vorlesungsbeginn. 23. Muss ich mich auch für Vorlesungen anmelden? 24. Werden Vorlesungen auch benotet? 25. Was muss ich bei der Abgabe einer Hausarbeit beachten? 26. Was mache ich, wenn die Noten im studis nicht fristgerecht veröffentlicht werden? Wie erfahre ich meine Note? An wen muss ich mich wenden? 27. Wie ergibt sich die Endnote meines Bachelor- Studiums? 28. Was ist eine Wiederholungsprüfung? 29. Kann ich einen bereits bestandenen und benoteten Kurs noch einmal wiederholen? Eine Anmeldung für das Belegen von Vorlesungen der Vergleichenden Literaturwissenschaft ist in digicampus nicht zwingend notwendig. Allerdings ist eine Anmeldung sinnvoll, da nur so der Zugang zu Dokumenten und Informationen der Dozenten gewährleistet ist. Um Leistungspunkte zu erhalten, muss man sich jedoch während des Semesters bei studis dafür anmelden. Andere Lehrstühle verlangen jedoch auch eine Anmeldung bei digicampus. Diese Anmeldemodalitäten sind im jeweiligen Fall dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der einzelnen Lehrstühle zu entnehmen. Wenn man eine Vorlesung belegt, wird diese generell nicht benotet. Etwaige Noten, die trotzdem durch den Dozenten vergeben werden, fließen grundsätzlich nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein und dienen nur der eigenen Orientierung und Selbsteinschätzung. Der Hausarbeit muss kein Schein beigefügt werden. Dies gilt lediglich für die alten Studiengänge. Hingegen muss grundsätzlich jeder Hausarbeit eine eidesstattliche Erklärung, sowie eine digitale Version auf CD beigefügt werden. Die eidesstattliche Erklärung findet man unter: Wenn es Schwierigkeiten mit der Veröffentlichung der Noten gibt, sollte man sich zur Klärung des Problems sowohl an das Prüfungsamt als auch an den Dozenten der Veranstaltung wenden. Alle in studis eingetragenen Noten werden entsprechend ihrer Gewichtung zur Endnote gezählt. Einzig die Noten des Wahlbereiches fließen nicht in die Endnote ein. Sollte eine Prüfungsleistung - dazu zählt auch eine schriftliche Seminararbeit - nicht bestanden werden, so kann diese wiederholt werden. Bei Klausuren wird der jeweilige Wiederholungstermin vom Dozenten bekannt gegeben. Für eine Wiederholungsklausur muss man sich erneut bei studis anmelden. Die Fristen dazu werden dann vom jeweiligen Dozenten bekannt gegeben. Nein, wenn ein Kurs einmal bestanden wurde, ist diese Note bindend in studis festgehalten und zählt je nach im Modulhandbuch vorgesehener Gewichtung. 3. Fragen zur literarischen Übersetzungsklausur 30. Was ist die literarische Übersetzungsklausur? Für Studierende, die den Bachelorstudiengang Vergleichende Literaturwissenschaft nach dem bisherigen Modulhandbuch studieren (= Immatrikulation bis einschließlich SoSe 2012), gilt: 5

6 In die Vertiefungsmodule BacVL 21 bzw. BacVL 26 integriert ist eine zweistündige Übersetzungsklausur in zwei Fremdsprachen zur Überprüfung der komparatistischen Lektürekompetenz, die zwischen dem 3. und dem 5. Semester absolviert werden soll und mit 2 Leistungspunkten bemessen wird. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, schreiben eine einstündige Übersetzungsklausur in einer Fremdsprache. Für Studierende, die den Bachelorstudiengang Vergleichende Literaturwissenschaft ab dem WS 2012/13 studieren, gelten die Bedingungen des neuen Modulhandbuchs: In die Aufbaumodule BacVL 113 bzw. BacVL 172 integriert ist eine zweistündige Übersetzungsklausur in zwei Fremdsprachen zur Überprüfung der komparatistischen Lektürekompetenz, die zwischen dem 3. und dem 5. Semester absolviert werden soll. Für das gesamte Modul werden 6 Leistungspunkte vergeben. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, schreiben eine einstündige Übersetzungsklausur in einer Fremdsprache. 31. Wie kann ich mich für die literarische Übersetzungsklausur anmelden? 32. Wann sollte ich die literarische Übersetzungsklausur schreiben? 33. Darf man für die literarische Übersetzungsklausur ein Wörterbuch benutzen? 34. Welche Wörterbücher darf ich für die literarische Übersetzungsklausur in Latein benutzen? Die Anmeldung für die Übersetzungsklausur erfolgt nicht über digicampus, sondern über eine Liste im Sekretariat des Lehrstuhls der VL. Diese liegt spätestens zu Beginn des Semesters aus und trägt das Datum der Anmeldefrist. Die Anmeldung ist jedes Semester bis zu einem bestimmten Termin (WS: Anfang Dezember; SoSe: Anfang Mai) möglich. Wer diesen Anmeldetermin nicht einhält, kann sich für die Klausur erst wieder im nächsten Semester einschreiben. Da die Übersetzungsklausur bei Nichtbestehen wiederholt werden kann, wird empfohlen, sie während des 3. oder 4. Semesters zu schreiben. Hierfür gibt es jedes Semester einen festen Termin. Im Wintersemester ist dieser Termin der 1. Montag im Januar (Vorlesungszeit), im Sommersemester der 1. Montag im Juni. In welchem Raum und zu welcher Uhrzeit die Übersetzungsklausur stattfindet, kann über die Aushänge am Lehrstuhl in Erfahrung gebracht werden (Bitte zeitnah überprüfen, hier kann es aufgrund der aktuellen Raumnot immer wieder zu Änderungen kommen). Für die literarische Übersetzungsklausur ist die Benutzung eines einsprachigen (in Latein eines zweisprachigen) Wörterbuchs gestattet (für die Übersetzungsklausur aus dem Mittelhochdeutschen gelten die Bestimmungen des Lehrstuhls für Deutsche Sprache und Literatur). Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, schreiben eine einstündige Übersetzungsklausur in einer Fremdsprache Für die Übersetzung aus dem Lateinischen dürfen die folgenden beim Abitur in Bayern zugelassenen Wörterbücher verwendet werden: - Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993) - Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/München/Wien/Zürich1983); auch: Neubearbeitung Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994) - Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch 6

7 (zuletzt München 1994) - Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck 1987 [vergriffen] - Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage >1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 / Nachdruck Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage Was ist, wenn ich in der literarischen Übersetzungsklausur die Übersetzung nur in einer der beiden Fremdsprachen bestehe? 36. Was muss ich beachten, wenn ich in der literarischen Übersetzungsklausur Mittelhochdeutsch wähle? 37. In welchen Sprachen muss ich die Übersetzungsklausur schreiben? Wenn man beim ersten Versuch der Übersetzungsklausur die Prüfung nur in einer der beiden Fremdsprachen besteht, muss man beim nächsten Versuch nur in der nicht bestandenen Fremdsprache die Prüfung wiederholen. Die bereits bestandene Übersetzungsleistung bleibt bestehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Wiederholungsfall die Fremdsprache zu wechseln. Für die Übersetzungsklausur aus dem Mittelhochdeutschen gelten die Bestimmungen des Lehrstuhls für Deutsche Sprache und Literatur. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig mit Herrn Dr. K. Vogelgsang in Verbindung setzen. Für die Übersetzungsklausur zugelassene Fremdsprachen: - Englisch - Französisch - Italienisch - Spanisch - Portugiesisch - Latein - Mittelhochdeutsch Die Auswahl der beiden Fremdsprachen ist Ihnen überlassen und ergibt sich in der Regel aus den beiden im Wahlpflichtbereich gewählten Sprachen. 38. Müssen die zu übersetzenden Sprachen in der Klausur mit den gewählten Fremdphilologien im Studium übereinstimmen? Nein. D.h. es ist beispielsweise möglich, in der literarischen Übersetzungsklausur aus dem Englischen und Spanischen zu übersetzen, auch wenn im Studium z.b. die Wahlpflichtbereiche Französisch und Italienisch gewählt wurden. 4. Fragen zum Wahlbereich 39. Was versteht man unter dem Wahlbereich? Der Wahlbereich ist laut Prüfungsordnung als profilbildendes 'Studium Generale' vorgesehen. Damit darf ein Studierender im Wahlbereich Module aus der gesamten Universität belegen, sofern diese für den Wahlbereich dem Prüfungsamt gemeldet wurden. Im Wahlbereich müssen mindestens 30 Leistungspunkte erworben werden, es dürfen jedoch auch mehr Leistungspunkte erbracht werden als notwendig sind. Es gibt hier keine Beschränkungen. Die Studierenden bekommen vom Prüfungsamt am Ende ihres Studiums einen Nachweis über alle abgelegten und in STUDIS erfassten Prüfungen. Damit kann ein Studierender je nach Belegung bestimmte Studienschwerpunkte nachweisen. 7

8 40. Gibt es eine Liste mit Fächern, die im BacVL als Wahlbereich gewählt werden können? 41. Welche Einschränkungen gibt es oder ist grundsätzlich alles möglich? (z.b. kann ich auch Biologie wählen? ) Diese Liste findet sich hier im Internet: Es können nur Fächer gewählt werden, die explizit einen BA- Wahlbereich ausweisen. Auf der Seite im Internet ist erkennbar, dass manche Fächer hier wider Erwarten nichts anbieten oder nur angeben in Planung. Sollte Interesse für ein solches Fach bestehen, muss man sich an die Vertreter des gastgebenden Faches wenden um dort zu klären, ob es möglich ist dieses Fach evtl. ab dem nächsten Semester als Wahlbereich zu belegen. Der Wahlbereich muss grundsätzlich von jedem Studenten individuell zusammengestellt werden. Insgesamt müssen im Wahlbereich während des Studiums 30 Leistungspunkte eingebracht werden. Die Fächer, die einen Wahlbereich anbieten, haben unterschiedliche Wahlbereich-Module, die aus einer unterschiedlichen Anzahl von Veranstaltungen bestehen. Innerhalb der Wahlbereich Module kann hier zwischen strukturierten und unstrukturierten Modulen unterschieden werden. Strukturierte Wahlbereich-Module sehen eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen mit einer festgelegten Modulsignatur vor. Unstrukturierte Module zeichnen sich allein durch die Vorgabe der zu erreichenden Leistungspunkte des Moduls aus. 42. Ist es möglich, Leistungspunkte in verschiedenen Wahlbereich-Fächern zu erwerben? 43. Muss ich die Wahlbereichmodule immer komplett abschließen? 44. Gibt es Noten für die Kurse, die ich im Wahlbereich belege? 45. Ist es ratsam, schon im ersten Semester mit dem Wahlbereich zu beginnen? 46. Darf ich als BacVL Student auch zusätzlich den Wahlbereich VL studieren? 47. Wie können sprachpraktische Kurse in den Wahlbereich mit eingebracht werden? (z.b. das Erlernen einer neuen dritten Fremdsprache wie Spanisch oder Italienisch) Grundsätzlich kann man die 30 LP in verschiedenen Bereichen erwerben und damit ist auch ein Wechsel bzw. eine Modulmischung möglich. Ein Modul muss nicht vollständig belegt werden. D.h., sollte ein Modul aus mehreren Modulteilprüfungen bestehen, müssen nicht alle Modulteile abgeleistet werden, um Leistungspunkte zu erhalten. Noten aus dem Wahlbereich fließen generell nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein. Der Wahlbereich ist mit 30 LP für das gesamte Studium veranschlagt. Es ist deswegen durchaus ratsam im ersten Semester schon Veranstaltungen zu belegen. Wenn man BacVL als alleiniges Studienfach studiert, ist es nicht möglich, dies mit dem Wahlbereich VL zu kombinieren. Sofern die Sprache am Sprachenzentrum der Universtität Augsburg erlernt wird, kann diese einfach als Wahlbereich belegt werden (siehe Modulhandbuch: z. B. Sprachpraxis Italienisch, etc.). Wird die Fremdsprache durch Kurse an anderen Institutionen oder durch Kurse im Ausland erlernt, müssen die Leistungen von 8

9 einem Fachvertreter anerkannt und Weiteres mit dem Prüfungsamt abgeklärt werden. 9

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