Info AMTSBLATT DER GEMEINDE MURG. Kirche St. Leodegar und Marzellus, Hänner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Info AMTSBLATT DER GEMEINDE MURG. Kirche St. Leodegar und Marzellus, Hänner"

Transkript

1 Info HOCHRHEIN AMTSBLATT DER GEMEINDE MURG DONNERSTAG, 28. SEPTEMBER 2017 NR. 39 in Hänner spielt Werke von Wolfgang Amadeus Mozart Georg Muffat Leopold Mozart Johann Ernst Eberlin u.a. Kirche St. Leodegar und Marzellus, Hänner Eintritt frei Kollekte Mit freundlicher Unterstützung des Fördervereins St. Leodegar und Marzellus

2 SEITE 2 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 fnn Infoonn APOTHEKENNOTDIENST Der Notdienst der betreffenden Apotheke beginnt jeweils morgens Uhr und dauert bis morgens Uhr des folgenden Tages. Donnerstag, Schwarzwald- Apotheke, Schützenstr. 16, Bad Säckingen, Tel / 7321 / Fax / Freitag, Apotheke im Laufenpark, Laufenpark 16, Laufenburg, Tel / / Fax 07763/ Samstag, Stadt-Apotheke Bad Säckingen, Münsterplatz 26, Bad Säckingen, Tel / 4333 / Fax / Sonntag, Apotheke am Wehrahof, Hauptstr. 4-6, Wehr, Tel / Fax Montag, Stadt-Apotheke Wehr, Hauptstr.69, Wehr, Tel / / Fax / Dienstag, Schwarzwald-Apotheke Murg, Murgtalstr. 14, Murg, Tel / 6777 / Fax / Mittwoch, Albert-Schweitzer-Apotheke, Alte Basler Str. 13, Bad Säckingen, Tel / 2696 / Fax / GEMEINDEVERWALTUNG MURG Rathaus, Hauptstr Bauamt, Am Bahndamm Durchwahlnummern siehe besonderes Telefonverzeichnis Sprechstunden Mo. - Fr bis Uhr außerdem Mi bis Uhr Mo., Di. u. Do bis Uhr Internet: post@gemeinde-murg.de zertifiziertes Mail-Postfach D post@murg.d .de Virtuelle Poststelle (verschlüsselt) murg/poststelle/index Wasserversorgung Tel Handy: Ortsverwaltung Murg-Niederhof 6032 Sprechstunde der Ortsvorsteherin Dienstag Uhr Ortsverwaltung Murg-Oberhof 6042 Sprechstunde des Ortsvorstehers Dienstag Uhr Ortsverwaltung Murg-Hänner 6706 Sprechstunde des Ortsvorstehers Dienstag Uhr Bücherei im Alten Rathaus, Hauptstr. 54, Murg montags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Die Bücherei ist unter zu finden Zweigstelle Niederhof momentan nach Vereinbarung in der großen Pause Zweigstelle Oberhof Donnerstag: Uhr Tel.Nr.: Forstverwaltung 5873 Fax 07763/802925, Handy 0175/ Sprechstunde am Donnerstag von Uhr Gaisbühlstr. 29, Laufenburg-Binzgen Sozialstation 7869 Handy 0151/ Hausnotruf 0176/ TelefonSeelsorge 0800/ Lörrach-Waldshut 0800/ Kindertagespflege Landratsamt Waldshut, Außenstelle Bad Säckingen Tel / , 07751/ Hospizdienst Hochrhein e.v Blinden und Sehbehindertenverein Südbaden e.v Donum Vitae Hochrhein Schwangerschaftsberatung 07751/ Suizidselbsthilfegruppe für Angehörige und Freunde von Suizidopfern. Kontakttelefon 07751/2606 WICHTIGE RUFNUMMERN Technisches Hilfswerk THW Bad Säckingen 07761/7293 THW Laufenburg 07763/91566 Bezirksschornsteinfeger Bernd Eckerle, Ödlandweg 7, Herrischried Tel / Erdgas badenova kostenlose Servicenummer badenova kostenlose Störungsnummer Servicenummern der Energiedienst Netze GmbH Telefon: Telefax Störungsnummer Öffentliche Verkehrsmittel Bahnauskünfte Südbaden Bus, Bad Säckingen Bürgerbus Murg Albtaltaxi, Laufenburg Taxi Kohlbrenner, Bad Säckingen Inh. Gregor Döbele Taxi 3000, Bad Säckingen NOTRUFE Notarzt/Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant Fräßle, Stefan Abt. Murg/Niederhof Döbele, Markus 0152/ Abt. Oberhof Grzybek, Pattric 3084 Abt. Hänner Huber, Martin Polizeirevier Bad Säckingen 07761/934-0 Polizeiposten Laufenburg Giftnotruf 0761/ MURG INFO NOTDIENST Ärztlicher Notdienst Kinderärztl. Notdienst 01805/ Zahnärztl. Notdienst 01803/ Spital Bad Säckingen 07761/53-0 SOZIALE DIENSTE Dorfhelferinnenstation Regionale Einsatzleitung: Frau Gunkel 07741/ Örtliche Einsatzleitung: Herr Vökt Recyclinghöfe Murg (Gewerbegebiet Schwarzematt) Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Annahme von Sperrmüll Laufenburg (Gewerbegebiet Steinmatt) Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Annahme von Sperrmüll Bad Säckingen (Gewerbegebiet Trottäcker) Montag bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr und Uhr Samstag Uhr

3 Amtliche Bekanntmachungen DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 3 Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse Gemeinde: Murg der Wahl zum Deutschen Bundestag Kreis: Waldshut am Wahlkreis: 288 Waldshut Land: Baden-Württemberg Gemeinde- Gemeinde / Wahlberechtigte Wähler Wahl in den Wahlkreisen kennziffer Wahlbezirk Laut Wählerverzeichnis nach 25 insgesamt darunter Erststimmen Ohne Sperr- mit Sperr- Abs. 2 (A 1 + A 2 insgesamt mit un- Von den gültigen Erststimmen vermerk "W" vermerk "W" BWO + A 3) Wahlschein gültig gültig entfallen auf den Bewerber (Wahlschein) (Wahlschein) A 1 A 2 A 3 A B B 1 C D D 1 D 2 D 3 D 4 D 5 D 6 D 10 D 11 Schreiner Schwarzelühr- Drescher Poznanski Böswald Dr. Schuchmann Dr. hc. Ruby Kronimus Felix Sutter, Rita Ulrich Martin Daniel Martina Nicola Lothar Hans Dieter Kilian CDU SPD GRÜNE FDP AfD DIE LINKE FREIE WÄHLER ÖDP Murg Murg I ,54% 30,52% 8,43% 5,24% 13,90% 5,70% 0,68% Murg II ,28% 34,48% 8,07% 4,23% 10,08% 5,24% 1,82% 0,81% Murg-Niederhof ,55% 25,80% 10,20% 6,12% 9,18% 4,81% 1,31% 1,02% Murg-Oberhof ,26% 25,21% 7,84% 7,00% 15,41% 5,60% 0,84% 0,84% Murg-Hänner ,01% 24,95% 10,23% 8,39% 13,09% 4,09% 1,02% 1,23% Zwischensumme Wahlbezirke ,70% 28,13% 9,12% 6,16% 11,88% 5,03% 1,18% 0,81% Briefwahl ,25% 25,87% 13,08% 4,96% 10,41% 3,87% 1,39% 1,19% Zwischensumme Briefwahlergebnis ,25% 25,87% 13,08% 4,96% 10,41% 3,87% 1,39% 1,19% Summe Wahlbezirke ,57% 37,70% 28,13% 9,12% 6,16% 11,88% 5,03% 1,18% 0,81% Summe Briefwahl ,25% 25,87% 13,08% 4,96% 10,41% 3,87% 1,39% 1,19% Insgesamt ,90% 38,15% 27,47% 10,27% 5,81% 11,45% 4,69% 1,24% 0,92% Gemeinde- Gemeinde / Wahl nach Landeslisten kennziffer Wahlbezirk Zweitstimmen un- Von den gültigen Zweitstimmen gültig gültig entfallen auf die Landesliste E F F 1 F 2 F 3 F 4 F 5 F 6 F 7 F 8 F 9 F 10 F 11 F 12 F 13 F 14 F 15 F 16 F 17 F 18 F 19 F 20 F 21 CDU SPD GRÜNE FDP AfD DIE LINKE PIRATEN NPD Tierschutzpartei FREIE WÄHLER ÖDP MLPD Tierschutzallianz BGE DiB DKP DM DIE RECHTE MENSCHLICHE Die PARTEI V-Partei³ WELT Murg Murg I ,24% 21,09% 11,11% 10,20% 13,15% 7,03% - 0,23% 0,68% 1,13% ,13% Murg II ,41% 24,15% 10,06% 9,05% 10,87% 6,24% 0,60% 0,40% 0,40% 1,21% 0,40% - 0,20% ,40% 0,20% 0,20% 0,20% Murg-Niederhof ,65% 15,60% 15,16% 10,50% 10,06% 5,10% - 0,29% 0,88% 1,17% 0,73% ,15% - 0,29% - - 0,44% Murg-Oberhof ,17% 16,67% 10,56% 12,50% 15,56% 6,94% 0,28% - 0,28% 1,67% - - 0,28% 0,28% ,28% 0,56% Murg-Hänner ,84% 15,71% 15,92% 13,67% 14,08% 3,67% 0,20% 0,20% 1,23% 1,63% 0,41% ,41% - 0,20% 0,82% - Zwischensumme Wahlbezirke ,49% 18,47% 12,89% 11,08% 12,37% 5,66% 0,20% 0,24% 0,73% 1,33% 0,36% - 0,08% 0,04% 0,04% - 0,16% 0,08% 0,12% 0,61% 0,04% Briefwahl ,45% 15,91% 14,92% 9,78% 11,56% 4,94% 0,20% 0,30% 1,48% 0,79% 0,49% 0,30% 0,30% 0,10% 0,30% - 0,49% - - 0,40% 0,30% Zwischensumme Briefwahlergebnis ,45% 15,91% 14,92% 9,78% 11,56% 4,94% 0,20% 0,30% 1,48% 0,79% 0,49% 0,30% 0,30% 0,10% 0,30% - 0,49% - - 0,40% 0,30% Summe Wahlbezirke ,49% 18,47% 12,89% 11,08% 12,37% 5,66% 0,20% 0,24% 0,73% 1,33% 0,36% - 0,08% 0,04% 0,04% - 0,16% 0,08% 0,12% 0,61% 0,04% Summe Briefwahl ,45% 15,91% 14,92% 9,78% 11,56% 4,94% 0,20% 0,30% 1,48% 0,79% 0,49% 0,30% 0,30% 0,10% 0,30% - 0,49% - - 0,40% 0,30% Insgesamt ,06% 17,73% 13,48% 10,70% 12,13% 5,45% 0,20% 0,26% 0,95% 1,18% 0,40% 0,09% 0,14% 0,06% 0,12% - 0,26% 0,06% 0,09% 0,55% 0,12% MURG INFO

4 SEITE 4 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 Gemeinde Murg Landkreis Waldshut B e n u t z u n g s o r d n u n g für die öffentlichen Freizeitanlagen der Gemeinde Murg I n h a l t s ü b e r s i c h t 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung 3 Benutzungs- und Aufenthaltsrecht 4 Benutzungszeiten 5 Benutzungsregeln 6 Aufsicht, Ausübung des Hausrechts 7 Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten 8 Inkrafttreten Der Gemeinderat der Gemeinde Murg hat aufgrund 4, 10, 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung am folgende Benutzungsordnung für die öffentlichen Freizeitanlagen in der Gemeinde Murg beschlossen. 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Murg stellt ihren Einwohnern und Gästen Freizeitanlagen als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Freizeitanlagen sind zum Teil mit festen Feuerstellen, Sitzbänken und Tischen sowie weiteren Freizeiteinrichtungen ausgestattet. Die Gemeinde behält sich vor, Freizeitanlagen in ihrer Nutzung zu beschränken, bzw. an einzelnen Tagen an Murger Bürger, Gruppen, Vereine oder Schulklassen zu vermieten. (2) Freizeitanlagen sind alle Spiel- und Grillplätze, Jugendtreffplätze, Lehrpfade sowie öffentliche Erlebnisbereiche alle Art. (3) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlichrechtlich. (4) Die Benutzung der Freizeitanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Murg ist zu einer Aufsicht nicht verpflichtet. (5) Die Gemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis der öffentlichen Freizeitanlagen, die von dieser Benutzungsordnung umfasst werden. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieser Benutzungsordnung. 2 Zweckbestimmung Die Freizeitanlagen der Gemeinde Murg dienen der Entfaltung von Kindern und Jugendlichen, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens und soweit keine Altersbeschränkung vorgesehen ist, auch der Freizeitbetätigung der Erwachsenen. Jede von dieser Zweckbestimmung abweichende Benutzung bedarf der vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zustimmung der Gemeinde. 3 Benutzungs- und Aufenthaltsrecht (1) Die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze ist allen Kindern und Jugendlichen bis zu 14 Jahren sowie allen volljährigen Aufsichtspersonen in gleichem Maße gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. (2) Die Benutzung des Spiel- und Sportparks Murger Mitte ist allen Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren sowie allen volljährigen Aufsichtspersonen in gleichem Maße gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. (3) Die Benutzung der öffentlichen Grillplätze ist allen Personen ab 14 Jahren in gleichem Maße gestattet. Personen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Das Feuer machen an Grillplätzen ist jedoch nur Erwachsenen bzw. Jugendlichen unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Wird der Grillplatz Thimos zusammen mit der Hütte benötigt ist eine Genehmigung erforderlich. Ein entsprechender formloser Antrag ist möglichst eine Woche vor der beabsichtigten Nutzung an die Ortsverwaltung Oberhof zu richten. (4) Die Benutzung anderer Freizeitanlagen als Spiel- und Grillplätze, die mehr als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, wie Lehrpfade und Erlebnisbereiche ist sämtlichen Personen gestattet, jedoch Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. (5) Einzelnen Personen oder Gruppen kann die Benutzung der öffentlichen Freizeitanlagen oder der Aufenthalt auf solchen darüber hinaus für eine bestimmte Zeit beschränkt oder auf Dauer untersagt werden, wenn sie eine Freizeitanlage ohne Zustimmung der Gemeinde seiner Zweckbestimmung zuwider benutzen oder gegen die Benutzungszeiten ( 4) oder die Benutzungsregeln ( 5) verstoßen haben. (6) Der Umfang des Benutzungsrechts richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Ein Anspruch auf gleichmäßigen oder gleichartigen Ausbau von Freizeitanlagen bzw. der sofortige Ersatz von außer Betrieb gesetzten Spiel- und Grillplätzen oder anderen Freizeitanlagen besteht nicht. (7) Freizeitanlagen können aufgehoben werden, sofern das Gelände einem anderen öffentlichen Zweck zugeführt wird. Ein Anspruch auf sofortigen Ersatz besteht nicht. (8) Bei extremen Witterungsbedingungen insbesondere durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten können einzelne Freizeitanlagen bzw. Teile von diesen geschlossen werden. Die vorübergehende Schließung bzw. Aufhebung von Freizeitanlagen wird auf den Plätzen durch Aushang verfügt. Absehbare längere Schließungen werden zusätzlich öffentlich bekannt gegeben. 4 Benutzungszeiten (1) Freizeitanlagen, insbesondere Spielplätze die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen Uhr und Uhr benutzt werden. (2) Der Spiel- und Sportpark Murger Mitte darf in der Zeit zwischen Uhr und Uhr benutzt werden. (3) Das Schulareal Am Bürgerplatz und der Naturparkschule dürfen wochentags in der Zeit zwischen Uhr und Uhr bzw. an Wochenenden und Schulferien zwischen Uhr und Uhr benutzt werden. (4) Freizeitanlagen, insbesondere Grillplätze soweit sie mehr als 50 m Abstand von der Wohnbebauung haben, dürfen auch außerhalb dieser Zeiten ( 4) benutzt werden. (5) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung sowie die Polizeiverordnung der Gemeinde Murg bleiben unberührt. 5 Benutzungsregeln (1) Bei der Benutzung der Freizeitanlagen und beim Aufenthalt auf solchen, sind unzumutbare Störungen und Belästigungen Anderer, insbesondere auch der benachbarten Wohnbebauung, zu vermeiden. Auf allen Freizeitanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. (2) Freizeitanlagen und ihre Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder zweckentfremdet oder entgegen den Bestimmungen des 3 benutzt oder betreten werden. (3) Auf den Freizeitanlagen ist insbesondere untersagt: 1. Sitzbänke vom Aufstellplatz zu entfernen; 2. die Freizeitanlagen und die durch diese führenden Wege mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren; 3. Hunde oder sonstige Tiere auf Kinderspielplätzen mitzuführen, ausgenommen sind die Grillplätze und die anderen Freizeitanlagen; 4. zu rauchen auf Kinderspielplätzen und auf den Schularealen; 5. Pflanzen und Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen; 6. Ballspiele aller Art, außer auf dafür vorgesehenen Plätzen mit entsprechender Einrichtung wie Toren, Basketballkörben, usw. und auf besonders ausgewiesenen Bereichen anderer Freizeitanlagen; 7. gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden; MURG INFO

5 8. Feuer anzuzünden oder zu Grillen, außer auf den extra ausgewiesenen Grillstellen, sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen; 9. in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen; 10. ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde Waren und Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben; 11. Abfall zu hinterlassen, dieser ist grundsätzlich von den Nutzern mitzunehmen; 12. zu zelten und zu nächtigen; 13. sich im Bereich eines Spielplatzes und auf den Jugendtreffplätzen in betrunkenem oder einem Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten; 14. alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen; ausgenommen sind die Grillplätze. Eine Ausnahme gilt auch bei von der Gemeindeverwaltung genehmigten Veranstaltungen. 6 Aufsicht, Ausübung des Hausrechts (1) Beauftragte der Gemeinde Murg haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Beauftragten der Gemeinde ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Zu den Beauftragten der Gemeinde Murg gehören auch Beauftragte des Bauhofs, die Schulleitungen und die Hausmeister der Schulen sowie Personen, die mit der Überwachung der Freizeitanlagen betraut sind. (2) Die Beauftragten der Gemeinde sind befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, b) andere Freizeitanlagen-Benutzer belästigen, c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, aus dem Areal der Freizeitanlage zu verweisen. (3) Zuwiderhandlungen von Personen, die von außerhalb der Freizeitanlagen die Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Areal der Freizeitanlage gefährden oder die Freizeitanlagen-Benutzer belästigen, stören oder dies versuchen, werden zur Anzeige gebracht und straf-, ordnungs- und/oder zivilrechtlich verfolgt. (4) Besucher der Freizeitanlagen, die sich den Anweisungen der Beauftragten der Gemeinde widersetzen, werden strafrechtlich wegen Hausfriedensbruch verfolgt. (5) Den in Abs. 2 und 3 genannten Personen kann der Zutritt zum Areal der Freizeitanlagen von der Gemeinde zeitweise oder dauernd untersagt werden. 7 Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten (1) Strafbar im Sinne des 304 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich, wer vorsätzlich Gegenstände und Bepflanzungen beschädigt oder zerstört, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen. (2) Ordnungswidrig im Sinne des 142 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GemO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 3, 4 und 5 die Freizeitanlagen benutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mind. 5,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 EUR geahndet werden. 8 Inkrafttreten (1) Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Kinderspielplätze, Spielwiesen, Spielfelder und Bolzplätze der Gemeinde Murg vom außer Kraft. Murg, Adrian Schmidle Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Benutzungsordnung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Benutzungsordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Murg, Manuel Polder -Ordnungsamt- Verzeichnis über die öffentlichen Freizeitanlagen der Gemeinde Murg (Stand September 2017) Ortsteil Murg: 1. Spielplatz Römerweg, Flst.Nr. 1172/Teil und 1591/Teil, Gemarkung Murg 2. Spielplatz Hauensteiner Straße, Flst.Nr. DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE und 1517, Gemarkung Murg 3. Spielplatz Am Rathaus, Flst.Nr. 219/Teil und 220/Teil, Gemarkung Murg 4. Spielplatz Hanfbündten, Flst.Nr. 1712, Gemarkung Murg 5. Spiel- und Sportpark Murger Mitte, Flst.Nr. 228/Teil und 241/Teil, Gemarkung Murg 6. Schulareal Am Bürgerplatz, Flst.Nr. 228 und 241, Gemarkung Murg 7. Grillplatz Ewigkeit, Flst.Nr.1049, Gewann Weiermättle, Gemarkung Murg 8. Kneipp Tretbecken, Flst.Nr. 205/2/Teil und 221/1/Teil, Gemarkung Murg 9. Walking-Strecke, gemäß Anlage Streckenführung, Gemarkung Murg 10. Murgtalpfad, gemäß Streckenführung/ Plan, Gemarkung Murg Ortsteil Niederhof: 1. Spielplatz nördlich der Kirche, Flst.Nr und 1194, Gemarkung Niederhof 2. Spielwiese bei der Naturparkschule Niederhof, Flst.Nr. 1193, Gemarkung Niederhof 3. Schulareal Naturparkschule Niederhof, Flst.Nr. 942, Gemarkung Niederhof 4. Spielplatz beim Sportplatz, Flst.Nr. 574/Teil, Gemarkung Niederhof 5. Grillplatz Schulerholz, Flst.Nr. 1058/ Teil, Distrikt Schulerholz, Gewann Niederhof 6. Walking-Strecke, gemäß Anlage Streckenführung, Gemarkung Niederhof 7. Murgtalpfad, gemäß Anlage Streckenführung/Plan, Gemarkung Niederhof 8. Mountainbike Trail, gemäß Anlage Streckenführung/Plan, Gemarkung Niederhof Ortsteil Oberhof: 1. Spielplatz bei der Ortsverwaltung, Flst. Nr. 350, Gemarkung Oberhof 2. Areal vor der Kindertageseinrichtung, Flst.Nr. 350/Teil, Gemarkung Oberhof 3. Bolzplatz an der Thimosstraße, Flst.Nr. 322, Gemarkung Oberhof 4. Grillplatz Thimos, Flst.Nr. 964/Teil, Distrikt Thimoswald und Flst.Nr. 960/Teil, Gemarkung Oberhof 5. Platz der Einheit, Flst.Nr. 120/Teil, Gemarkung Oberhof 6. Landschaftslehrpfad Thimos, gemäß Streckenführung, Gemarkung Oberhof 7. Waldsportpfad, gemäß Anlage Streckenführung, Gemarkung Oberhof 8. Walking-Strecke, gemäß Anlage Streckenführung, Gemarkung Oberhof 9. Murgtalpfad, gemäß Streckenführung, Gemarkung Oberhof Ortsteil Hänner: 1. Fest- und Spielplatz bei der Ortsverwaltung, Flst.Nr. 8/Teil, Gemarkung Hänner 2. Grillplatz an L151, Flst.Nr. 1011/1 und 1011/2, Gemarkung Hänner 3. Walking-Strecke, gemäß Anlage Streckenführung, Gemarkung Hänner 4. Murgtalpfad, gemäß Anlage Streckenführung/Plan, Gemarkung Hänner MURG INFO

6 SEITE 6 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 Wasser- und Bodenverband Hochsaler-Wühre Haushaltssatzung 2017 Gemäß 9 der Wasserverbandsverordnung und 37 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Hochsaler - Wühre hiermit veröffentlicht. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Wasser- und Bodenverband Hochsaler - Wühre Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 Die Beitragserhebung nach 23 der Verbandssatzung erfolgt nach der anliegenden Berechnung und ergibt folgende Ergebnis: 3 a) von den Gemeinden (6/9) b) von den Wiesenbesitzern (2/9) c) von den Werksbesitzern (1/9) 643 Summe Görwihl, den gez. Klaus Boenke - Vorstand Der Haushaltsplan des Wasser- und Bodenverbandes liegt im Rathaus Görwihl, Zimmer 2.30 (Rechnungsamt), von Donnerstag, den 5. Oktober 2017 bis einschließlich Freitag, den 13. Oktober 2017 während der üblichen Dienststunden, öffentlich aus. Mitteilungen der Gemeinde Verkehrsbehinderungen in der Rheinstraße und Schmiedegasse Im Auftrag der Gemeinde Murg wird die Firma Decker-Bau aus Albbruck in der Schmiedegasse die Wasserleitung erneuern und die Straße ausbauen. Im gleichen Zug wird der Einmündungsbereich vom Bahnübergang bis zur Schmiedegasse saniert. Deshalb kann es zeitweise zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen. Die Baufirma ist bemüht, diese so gering als möglich zu halten. Es kann phasenweise jedoch auch zu einer Vollsperrung der Rheinstraße von Norden her kommen. Bitte, beachten Sie die ausgeschilderte Umleitung. Sollten Sie zur Baumaßnahme Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Bauamts Tel wenden. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme während der Bauphase. Vorankündigung! Nachrichten aus Hänner Waldhock beim Fritz-Matt-Stein an der Kreuzung Kaibenhaldenweg Samstag, 7. Oktober 2017 ab 15:00 Uhr Für Essen und Getränke ist gesorgt Es grüßt euch euer Ortsvorsteher Dieter Muck Bauamt Gemeinde Murg MURG INFO

7 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 7 OBERHOF SAGT DANKE Nachdem die Festwoche im Rahmen des Jubiläumsjahres zu Ende gegangen ist dürfen wir allen Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Alle Termine sind sehr gut und erfolgreich verlaufen. Wir haben uns über den durchwegs sehr guten Besuch sehr gefreut. In den Dank einschließen möchten wir auch alle die uns durch Finanz- oder andere Spenden unterstützt haben und natürlich alle die bei der Organisation und/oder Abwicklung eingebunden waren. Eine Festwoche mit insgesamt 7 Veranstaltungstagen kann nur erfolgreich beendet werden wenn alle aktiv zusammen arbeiten. Abschließend möchten wir noch kurz auf die Termine der letzten Woche eingehen. Die Dorfwette am 12.September war vielleicht der Höhepunkt der gesamten Woche. Es war überwältigend wie die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortes gegen Uhr Richtung Dorfmitte geströmt sind. Herzlichen Dank an jeden einzelnen der dabei war. Steckenbach & Köhler sorgten am 14.September im Cafe Verkehrt mit ihrem Programm Multiple Ohrgasmen für spitzenmäßige Unterhaltung. Die zahlreichen Gäste waren begeistert. Straßenfußballturnier des Regio Cup Nordwestschweiz in Pratteln (Schweiz) Die Murger Teams Is Egal (Kategorie U14) und Niederhof City Girls (Kategorie Ü14 Ladies) konnten sich bereits im Juni bei dem Laureus Street Soccer Qualifikationsturnier der Hochrhein/Fricktal Region für den Regio Cup in der Nordwestschweiz qualifizieren. Bei dem Turnier der transkulturellen Straßenfußballliga am in Pratteln spielten in vier Kategorien 24 Teams mit insgesamt ca. 144 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Team Is egal konnte sich in spannenden Matches mit starken Gegnern messen und erreichte das respektable Gesamptpunkteergebnis eines 9. Platzes in ihrer Alterskategorie. Die Niederhof City Girls konnten sich als Fairplaypunktesiegerinnen für den Swiss Cup am in Biel (Schweiz) qualifizieren. Hier spielen die Ladies um den Einzug in den Intercity Cup voraussichtlich in Stuttgart. Wir wünschen ihnen viel Erfolg! Herzlich bedanken möchten wir uns bei den begleitenden Eltern, die unsere Teams fleißig angefeuert und mitgefiebert haben! Bei den Laureus Street Soccer-Turnieren wird besonderen Wert auf Fairplay gelegt. Die Liga wurde 1997 in München gegründet und seit 2011 finden auch am Hochrhein und im Fricktal Turniere statt. Nicht ganz so zahlreich war der Besuch bei der Einweihung des neu sanierten Waldsportpfades am 15.September. Alle die dabei waren haben jedoch bestätigt, dass die Sanierung sehr gut gelungen ist. Deshalb an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an den Bauhof der Gemeinde der die Sanierung ja durchgeführt hat. Schön war zu sehen wie viele Hotzenwälder sich am 16. September auf den Weg zu unseren Schweizer Freunden gemacht haben. Gemeinsam haben wir die langjährige Freundschaft weiter gefestigt. Offizieller Abschluss und weiterer Höhepunkt waren am 17.September Suserfest, Naturparkmarkt und Fortsetzung des Freundschaftsfestes. Während des gesamten Tages kamen mit Sicherheit mehrere hundert Gäste nach Oberhof. Auch wenn der Besuch einzelner Veranstaltungen nur geschätzt werden kann darf davon ausgegangen werden, dass die Festwoche deutlich mehr als Besucher erlebt hat. Extra wegen des Jahres Oberhof feiert wurde die Feuerwehrschauübung am 23.September in Oberhof abgehalten. Eine schöne Geste der Feuerwehr. Verlängert wurde die Festwoche durch die ebenfalls sehr gut besuchte Wiederholung des Theaters Hänslehans vom Dümmis am 24.September. Für den Ortschaftsrat Baumgartner, Ortsvorsteher MURG INFO

8 SEITE 8 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 Herbstausflug am 18. Oktober 2017 Wer hat Lust eine Tagesfahrt ins Elsass nach Colmar und Turckheim mitzumachen? Unsere Freunde aus Wallbach haben noch freie Plätze. Die Fahrtkosten belaufen sich auf ca. 24,- und das Mittagessen ist individuell. Anmeldungen bitte bis zum 29. September an W. Tritschler Tel.: 07763/ Themennachmittag Am findet im Gasthaus Engel ein Themennachmittag für Seniorinnen und Senioren statt. Ab 15:00 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen, ab 16:00 Uhr hält Frau Glotze- Birk einen Vortrag über Alkohol und Medikamente. Gefährdung und Abhängigkeit im Alter. Seniorenbörse Wer braucht Hilfe im Haushalt, Garten oder Sonstiges? Unsere Seniorenbörse ist wieder gut besetzt und wir können wieder Aufträge entgegen nehmen. Infos unter Tel.: 07763/91410 oder 07763/ Öffnungszeiten Jugendcafé Murg Dienstags und Donnerstags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Achtung Baustelle! An dieser Stelle informieren wir über aktuelle, länger dauernde Baustelleneinrichtungen im Bereich öffentlicher Straßen. Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Sollte die Straße für Müllfahrzeuge nicht befahrbar sein, müssen die Müllgefäße an eine für das Sammelfahrzeug erreichbare Stelle gebracht werden. M U R G Zeppelinstraße, Vollsperrung im Bereich Gustav-Will-Straße/Zeppelinstraße aufgrund einer Baustelle (Kranplatz) N I E D E R H O F keine Meldungen O B E R H O F keine Meldungen H Ä N N E R keine Meldungen Ihre Gemeindeverwaltung Sammeltermine in der Übersicht Gelber Sack Donnerstag, Bei Rückfragen oder Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis, Telefon 0800/ Blaue Tonne Freitag, Altpapier Samstag, (nur Niederhof) Musikverein Niederhof Samstag, (nur Murg) Feuerwehrmusik Murg Alteisen/Schrott Samstag, (nur Hänner) Freiwillige Feuerwehr Murg, Abt. Hänner Bücherei im Alten Rathaus Vosseler, Nicole C.: Der englische Botaniker: Roman; Originalausg. Hamburg: HarperCollins 2016;501 S. (ISBN: ) In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der englische Botaniker Robert Fortune von der Horticultural Society in London nach China geschickt, um dekorative und nützliche Pflanzen zu sammeln und nach Europa zu bringen. Man war an seltenen und exotischen Blumen genauso interessiert wie vor allem an Teepflanzen, deren Ausfuhr aus China unter Todesstrafe verboten war. Fortune war gerade zum zweiten Mal Vater geworden und seine Frau Jane war zwar weiterhin gut versorgt von der Botanischen Gesellschaft, aber dennoch nicht glücklich über die lange Trennung. Fortune brachte viele Blütenschätze nach Europa, die uns heute vertraut sind, z. B. das tränende Herz, Blauregen, Pfingstrosen und Lilien, die Kumquat und die Kiwi. Und er schmuggelte Teepflanzen, das Grüne Gold, aus dem Reich der Mitte, mit deren Hilfe in Indien die Sorten Assam und Darjeeling kultiviert wurden. Die Autorin lässt uns an den Abenteuern des unerfahrenen Reisenden teilnehmen, an seinen Begegnungen mit den fremden Menschen, dem undurchsichtigen chinesischen Begleiter Wang und nicht zuletzt mit dem Schwertmädchen Lian, die dem sensiblen Pflanzenfreund hilft, selbstbewusst und stark zu werden, ohne sich zu verbiegen. Und sie lässt auch die Ehefrau Jane zu Wort kommen, die ebenfalls von einer unscheinbaren Hausfrau und Mutter zu einer sich selbst bewussten Frau wird, als aus dem einen Jahr der Trennung drei geworden sind. (Renate Breuninger) Fundsachen Fund-Nr. Fundsache Beschreibung Datum Fund Fundort 039 BMX-Fahrrad BMX-Fahrrad in schwarz-silber Murgtalstraße 041 Schlüssel 1 Schlüssel von ABUS Wohnmobil-stellplatz 042 Halskette Silberne Halskette Nähe Thimosweiher 043 Schlüssel Einzelner Schlüssel Kindergarten Niederhof 044 Schlüssel Zwei Schlüssel Spielplatz Die Fundsachen können zu den üblichen Sprechzeiten auf dem Fundbüro abgeholt werden. Für Rückfragen Tel Hauptamt- MURG INFO

9 Freiwillige Feuerwehr DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 9 Freiwillige Feuerwehr Murg Abteilung Hänner Achtung Schrottsammlung!! Wir führen am Samstag den ab 15:30Uhr unsere Alteisensammlung durch. Beispiele für Schrott: Fahrräder, Waschkessel, Metallrohre, Heizkörper, Dachrinnen, Edelstahlspüle, Metallgartenzäune, Metallrost, Töpfe, Pfannen, Metallbesteck, Waschmaschinen Öltanks können nur gereinigt und zerlegt mitgenommen werden Nicht gesammelt werden: Autowracks, Kühlgeräte, Autobatterien, fest verschlossene Behälter, Metallbehältnisse (Kleingebinde, Fässer, Kannen, Ölöfen, Tanks usw.) an denen Wassergefährdende Flüssigkeiten (z.b. Fette, Öle, Lacke) feststellbar sind. Bitte nur Gegenstände bereitlegen, die nicht länger als 2 Meter sind! Wir bitten die Bevölkerung diese Hinweise zu beachten. Mitteilungen sonstiger Behörden Die Stadt Laufenburg (Baden) schreibt die Stelle als Tourismus- und Kulturbeauftragte/r für das Hauptamt der Stadt Laufenburg (Baden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (21 Std./Woche) aus. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Den vollständigen Ausschreibungstext ersehen Sie unter: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 21. Oktober 2017 an die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden), Personalamt, Hauptstraße 30, Laufenburg (Baden) oder per an stadt@laufenburg-baden.de. Für weitere Fragen steht Ihnen vom Hauptamt Herr Henninger, Tel.: 07763/ gern zur Verfügung. Stadt Laufenburg (Baden) Die Stadt Laufenburg (Baden) sucht für die Badesaison 2018 eine/n Pächter/in für den Kiosk im Gartenstrandbad Die Stadt Laufenburg (Baden) liegt idyllisch eingebettet am Fuße des Südschwarzwaldes mit direktem Zugang über den Rhein in die MURG INFO

10 SEITE 10 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 Schweizer Schwesterstadt Laufenburg (CH). Zahlreiche Radfahrer befahren den Radweg entlang des Rheins, der unmittelbar am Gartenstrandbad vorbeiführt. Es besteht die Möglichkeit, vom Gartenstrandbad-Kiosk auch die Gäste außerhalb des Gartenstrandbades zu bewirten. Ihre Aufgaben: Betreibung des Kioskbetriebs im Gartenstrandbad sowie optional Außenbewirtung Unterhalt und Reinigung der verpachteten Räumlichkeiten Wir bieten: Faire Pachtbedingungen Kiosk mit gastronomischer Grundausstattung Charmantes Gartenstrandbad mit seit Jahren konstanten Besucherzahlen Gute Infrastruktur zwecks touristischer Anbindung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum bei der Stadt Laufenburg (Baden), Hauptstraße 30, Laufenburg (Baden). Bei Fragen zur Einrichtung des Kiosks und zur Pacht wenden Sie sich bitte an Carina Walenciak vom Liegenschaftsamt, Tel.: 07763/ oder an Stadtkämmerin Andrea Tröndle, laufenburg-baden.de, Tel.: 07763/ Lebenshilfe Südschwarzwald e.v. Schwing die Hüfte! Zumba ist Bewegung, Spaß und Fitness. Die Gruppenangebote der Lebenshilfe Südschwarzwald e.v. bieten in Kooperation mit Renate Dathe einen inklusiven Zumba-Kurs an. Mitmachen können Jugendliche mit und ohne Behinderung. Immer Freitags Uhr, im Sportstudio Move in Murg. Start ist am Wenn du 14 Jahre und älter bist und dich gerne vom Zumba-Fieber anstecken lassen möchtest, dann melde dich bei: Stefanie Berger (Leitung Gruppenangebote) Nagaistr Bad Säckingen Tel.: (07761) Schnitt- und Pflegekurs für Obst- Beeren- und Ziergehölze In Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverband Hochrhein veranstaltet die Fachwartevereinigung Hochrhein einen Kurs zum Obst- und Gartenfachwart/in. Die Ausbildung beinhaltet die Theorie sowie den praktischen Schnitt und dauert von Oktober 2017 bis April 2018 Angesprochen sind alle Streuobstwiesenund Gartenbesitzer/innen, Personen aus gärtnerischen Berufen sowie alle aus dem gesamten Hochrheingebiet die daran Interesse haben. Ein Informationsabend findet am Donnerstag den 19. Oktober 2017 statt. Info und Anmeldung beim Vorsitzenden der Fachwartevereinigung Hochrhein : Edgar Koller Telefon: gartenpflege.koller@gmx.de Verband Bad.Klein- und Obstbrenner e.v. Zum Ende des Jahres endet die Ablieferungsmöglichkeit für die Kleinbrenner. Folgende Termine müssen beachtet werden: Letzte Brenngenehmigung zur Ablieferung: 29.November 2017 Letzte Außenabfertigung der DEB Karlsruhe: 16.November 2017 Letzter Ablieferungstag bei Eigenanlieferung Karlsruhe: 30.November Uhr Für das Gebiet Waldshut ist eine Außenabfertigung in KW 45 ( ) vorgesehen. Verband Bad.Klein- und Obstbrenner e.v. Hindenburgplatz Appenweier Kirchliche Nachrichten Seelsorgeeinheit Bad Säckingen - Murg Gottesdienstzeiten für die kath. Kirchen der Gemeinde Murg: Freitag, Niederhof Uhr Eucharistiefeier Samstag, Vincentiushaus Uhr Eucharistiefeier Niederhof Uhr Sonntagvorabendmesse Sonntag, Murg Uhr Eucharistitiefeier Hänner Uhr Patrozinium Hänner Uhr Taufe von Kai Klingler Dienstag, Oberhof Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, Murg Uhr Frauengottesdienst m. anschl. Frühstück Donnerstag, Murg Uhr Eucharistiefeier MURG INFO Gottesdienst mit der VOCAL GROUP am um 10:30 Uhr in Murg anschließend herzliche Einladung zum Kirchenkaffee. Kath. Pfarramt der Alt- Katholiken Hochrhein- Wiesental St.Peter und Paul Pfr. Armin Strenzl Rheinbadstr Bad Säckingen Tel.: badsaeckingen@alt-katholisch.de Pfarrkirche St. Peter und Paul: Austr. 14 (auf dem historischen Au-Friedhof) Gemeinderaum: Rheinbadstr. 10 Samstag, 30. September Uhr Einführung des neuen Dekans Pfr. Joachim Sohn durch Bischof Dr. Matthias Ring in der Christi-Auferstehung-Kirche Furtwangen Sonntag, 01. Oktober Uhr Festgottesdienst anlässlich des 125-jährigen Weihejubiläums der Christuskirche in Zell i. W.; Zelebrant: Bischof Dr. Matthias Ring; anschl. Apéro Mittwoch, 04. Oktober Uhr Öffentliche Sitzung des Kirchenvorstandes im Gemeinderaum 125 Jahre Christuskirche Am 01. Oktober feiern wir im Rahmen eines Festgottesdienstes das 125-jährige Weihejubläum der alt-katholischen Christuskirche in Zell i. W. Zelebrant und Festprediger wird unser Bischof Dr. Matthias Ring aus Bonn sein. Die musikalische Gestaltung übernimmt ein Bläserqurtett der Stadtmusik Zell und Organist Oliver Abele aus Schwäb. Gmünd-Herlikofen. Im Anschluss laden wir zu einem Apéro ins Gasthaus Löwen ein. Evangelische Kirchengemeinde Murg-Rickenbach Herrischried Öffnungszeiten Pfarrbüro Murg: Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 12:00 Uhr Telefon: info@ekimurg.de Das Pfarrbüro ist vom nicht besetzt.

11 Pfr. Brüggemann ist telefonisch erreichbar. (evtl. Anrufbeantworter) ACHTUNG: Änderung der Gottesdienstzeiten Ab Oktober gelten wieder folgende Zeiten für die Gottesdienste am Sonntag: Murg: 09:30 Uhr und Herrischried 11:00 Uhr. Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, Herr, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Psalm 145,15 Sonntag, 1. Oktober / 16. Sonntag nach Trinitatis / Erntedank 09:30 Uhr Gottesdienst zu Erntedank in Murg 11:00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank in Herrischried In beiden Gottesdiensten feiern wir das Abendmahl DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 11 Einladung zur Märchenstunde Am wird Märchen- und Geschichtenerzählerin Elisa um 14:00 Uhr in der evang. Kirche Murg sein. Der Eintritt ist frei. Kindergartennachrichten Kindergarten Regenbogen Oberhof Sachbeschädigung auf dem Spielplatz Auf dem Spielplatzgelände des Kindergarten Regenbogen wurden am vergangenen Wochenende von den Holzpferden zwei Halfter mit Führstrick (in den Farben rot und schwarz) entwendet. Des Weiteren finden wir immer öfter Glasscherben und anderen Unrat auf unserem Spielgelände. Wir bitten wachsame Bürger um Unterstützung bei dieser Problematik, die im Moment vermehrt auftritt. Nachrichten der Vereine Vortrag über die frühere Grafschaft Hauenstein und die Einung Murg Die Historische Einungsmeister-Versammlung der ehemaligen Grafschaft Hauenstein hält jedes Jahr im Anschluss an ihre Herbstsitzung -und zwar jedes Jahr in einer anderen Einung- einen historischen Vortrag über die frühere Grafschaft Hauenstein unter Berücksichtigung der jeweiligen Einung. In diesem Jahr ist die Einung Murg an der Reihe. Am Donnerstag, 05.Oktober 2017 findet im Café Heimelig in Murg-Hänner um Uhr ein Vortrag von Einungsmeister Konrad Lüthy im erwähnten Sinne statt. Hierzu wird die Bevölkerung, vor allem die interessierten Heimatfreunde recht herzlich eingeladen. Infos bei Cordula Maier (Tel.: oder cordula.maier@web.de ) Lebendiges Oberhof e.v. - Bürgerverein - Chorgemeinschaft Harmonie Niederhof Chorproben Mo 2. Okt. um 19:30 im Musikraum Schule Nhf. Mo 9. Okt. um 19:30 im Musikraum Schule Nhf. Gewerbeverein Murg e. V. gegründet 1896 BUND Ortsgruppe Murg-Laufenburg BUND Kindergruppe Hallo Kinder, die Sommerpause ist vorbei und wir treffen uns wieder! Unser nächster Termin: Samstag, den 30. September von 10 Uhr bis 12 Uhr Treffpunkt: Buchholzhütte in Rotzel (oberhalb Sportplatz) Die BUND - Kindergruppe trifft sich einmal im Monat in Rotzel am Waldrand. Wir spielen, basteln und entdecken die Natur. Schnupperkinder im Grundschulalter sind jederzeit herzlich willkommen! Freitag, 29. September :00 bis 18:00 Uhr Rathaus Oberhof Café M I T E I N A N D Das g - Wer Lust hat, das Café-Team zu unterstützen, kann sich gerne beim nächsten Termin melden! Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage: Adventsmarkt ab Uhr, Murger-Mitte Bereits zum 8. Mal veranstaltet der Gewerbeverein Murg den gemütlichen Adventsmarkt im Kerzenschein. Dieses Mal wird der Adventsmarkt wieder in der tollen Atmosphäre der Murger Mitte statt finden. Lassen Sie sich von bis Uhr auf dem weihnachtlich dekorierten Murger Adventsmarkt verzaubern. Wir, der Gewerbeverein Murg, laden Sie und Ihre Familie ganz herzlich zu diesem besonderen Event ein. MURG INFO

12 SEITE 12 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 Möchten Sie sich mit einem Stand an dieser Veranstaltung beteiligen? Gerne kann jeder (Privatpersonen, Schulklassen, Vereine, Gruppierungen, Mitglieder des Gewerbevereins) mitmachen und ist herzlich eingeladen. Wir freuen uns über die Teilnahme mit einem weihnachtlichen Stand mit zum Beispiel: Weihnachtsdeko, Weihnachtsgebäck, Linzertorten, selbstgemachte Marmelade, Holzarbeiten, Handarbeiten (Strickwaren, Schmuck, Krippen, Filzarbeiten). Anmeldeschluss ist der Und auch über musikalische Beiträge wären wir sehr erfreut. Die Gebühren und weitere Informationen können Sie der Anmeldung entnehmen. Diese befindet sich auf Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Angelika Klomki, Tel Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf einen wunderschönen Adventsmarkt Ihr Gewerbeverein Murg GFO-Mitteilungen Fit in Oberhof Der Thimos ist nicht nur landschaftlich schön gelegen, sondern er verfügt auch über einen neu gestalteten Waldsport-Pfad. Im Rahmen der Jubiläumswoche in Oberhof hatte am 15. Sept jeder die Möglichkeit, den neugestalteten Thimos-Sportpfad, unter fachkundiger Anweisung kennenzulernen. Wir möchten uns für das rege Interesse der Teilnehmer bedanken. Einen herzlichen Dank auch an unsere beiden GFO-Übungsleiterinnen Sonja Eckert und Birgit Brutsche. GFO-Vorstandschaft Gymnastik-Gruppe Hänner Do , Uhr, Thimoshalle Oberhof Heute: Übungen mit Matte, Gym.Bänder und Aerostepper. Voranzeige: Unser Ersatz für das ausgefallene Grillfest vor der Sommerpause findet am Freitag, , statt. Wir treffen uns bereits um Uhr beim Cafe Heimelig, je nach Witterung laufen wir nach Niederhof und kehren irgendwo ein. Dieser Treff findet bei jedem Wetter statt. Männerchor Murg e. V. Singen macht Freude seit 1861 Männerchor Dienstag, keine Probe New Gospel Singers Donnerstag, Uhr Probe Männerchor Murg - wir bewegen was... und das seit über 150 Jahren! P.Schlageter MGV Hänner 1890 e. V. Donnerstag 28. Sept. Singstunde in Albbruck (Albbruck gem. Hänner gem.) Unser diesjähriges Herbstkonzert findet am Samstag den 21. Okt. statt.! Wir laden Sie heute schon herzlich ein. 40 Jahre im Dienste der Blasmusik: Rolf Schmidle wurde vom Präsidenten des Blasmusikverbandes Hochrhein (BHV), Felix Schreiner, für diese großartige Leistung ausgezeichnet und erhielt eine Ehrenurkunde. Der BHV ruft seit einigen Jahren zu diesem Zweck viele zu Ehrende zusammen. Diesmal war dies in Bernau der Fall und das Fest hatte einen feierlichen Rahmen. Rolf Schmidle engagiert sich darüber hinaus im Musikverein Oberhof als Notenwart und ist mit seinen Transportern zur Stelle, wenn das Schlagwerk an diesen oder jenen Ort transportiert werden soll. Als Musiker und Solist ist darüber hinaus nicht nur den Oberhöflern und Hännemern bekannt, auch als aktive Person im Dorf (zum Beispiel als Biene Maja an Fasnacht) kennen ihn die Einwohner. Wir gratulieren unserem Musikkameraden und wünschen ihm (uns uns) noch viele Jahre als Musiker in unseren Reihen. Auf dem Bild unten sehen wir Rolf als 2.v.l. und den Präsidenten des Blasmusikverbandes, Felix Schreiner (ganz rechts) Die nächsten Auftriitte des Musikvereins Oberhof finden wie folgt statt: Sonntag 15. Oktober 11 Uhr Frühschoppenkonzert in Unadingen (bei Löffingen) an der Chilbi Sonntag, 22. Oktober 14 Uhr Brägelfest in Herrischried Das Jugendorchester Oberhof-Hänner (JO OH) bereitet sich auf den nächsten Auftritt in Willaringen vor. Am Samstag, 28. Oktober findet das Herbstkonzert der Jugendkapelle Willaringen (Leitung: Gisela Klein) mit Gastvereinen statt. Die Jugendkapelle Willaringen und die Kindertanzgruppe der Trachtenveeinigung Alt-Hotzenwald werden zusammen mit den JO OH diese Veranstaltung bestreiten. Gugge-Brass-Band Murg Am Samstag, den ist es soweit. Wir freuen uns auf unsere Freunde aus Bad Waldsee. Ab Uhr begrüßen wir die Gugga Gassa Fetzband beim Naturzeltplatz am Rhein. Für Spiel, Spaß und Abenteuer ist gesorgt, auch muss niemand Hunger und Durst erleiden. Wenn eine Freundschaft länger als 7 Jahre hält, dann so sagen Psychologen, hält sie ein Leben lang Eure Gugge-Brass-Band-Murg e.v. MURG INFO Altpapiersammlung Am Samstag den werden wir wieder das Altpapier in Niederhof einsammeln. Bitte legen Sie die Papierstapel gebündelt an die Straße. Kartonagen dürfen nicht mitgenommen werden. Der Erlös, welcher von der Menge des gesammelten Altpapiers abhängt, kommt unseren Verein insbesondere auch unserer Jugendarbeit zu gute. Sammeln Sie doch bitte in den nächsten Wochen Ihr Altpapier für uns und unterstützen somit einen örtlichen Verein. Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Mithilfe und das Sammeln des Altpapiers! Ihr Musikverein Niederhof e.v. Radsportverein Eintracht Niederhof Abteilung: Hip-Hop-Crew Wir brauchen noch eine Betreuerin für unsere Hip-Hop-Crew. Sie sollte mindestens 20 Jahre alt sein. Melde Dich doch einfach bei Simone unter der Telefonnummer 0162/ Bis bald

13 Weihnachtsmarkt: Für unseren diesjährigen Weihnachtsmarkt sind sowohl für den Samstag ( ) als auch für den Sonntag ( ) noch Plätze frei. Ihr Ansprechpartner ist Heiko Erler. Adresse: Arbeitsdienst: Am um 8:00 Uhr treffen wir uns im Milchhäusle. Info für Vorstandssitzung: Am treffen wir uns um 19:30 Uhr im Milchhäusle. Info für Abteilungsleitersitzung: Am treffen wir uns um 19:30 Uhr im Milchhäusle. Kontakt: Heinz Ohrem Schwarzwaldverein Laufenburg Wibrandis Rosenblatt - mit der Reformation verheiratet Ganztägige Frauenwanderung zum Jubiläumsjahr der Reformation Wanderung vom Hochrhein nach Basel und Führung an Orte der Reformation Wibrandis Rosenblatt wurde 1504 in Säckingen geboren als Tochter von Hans Rosenblatt, des späteren Schultheissen von Säckingen und kaiserlichen Feldhauptmannes. Ihren Vater kannte sie kaum, da er selten bei seiner Familie weilte. Ihre Mutter zog mit den Kindern später nach Basel, woher ihre Familie stammte. Wibrandis heiratete als junge Frau den humanistisch gebildeten Basler Magister Ludwig Keller, der 2 Jahre nach der Eheschließung verstarb. Er ließ sie mit einer Tochter zurück. Das Schicksal der Witwe erlebte Wibrandis insgesamt mit 5 Ehemännern, die alle mit der Reformation in Basel zu tun hatten. Mit ihrem vorbildlichen Leben als Ehefrau eines Reformators stand Wibrandis als Pfarrersgattin für die Erneuerung der weiblichen Situation in der protestantischen Kirche. Ihre wichtigste Aufgabe bestand im Führen eines wohl organisierten, streng christlich orientierten, aber auch offenen Haushaltes- eine Frau im Hintergrund unter den kritischen Augen der neuen Kirchenstruktur. Die wenigen Spuren dieser Frau wollen wir in Basel und Umgebung bei einer Wanderung aufspüren und den weiblichen Input in die Reformation in Süddeutschland und der Schweiz kennenlernen. Termin:Samstag, , 8 Uhr Treffpunkt Vorplatz Bahnhof Bad Säckingen Gemeinsame weitere Zugfahrt in die Basler Umgebung. Wanderung bis zum Basler Münsterplatz. Rückkehr mit der Bahn. Wanderführung:Dr. Ines Zeller, Gabriele Trapp und Birgit Petersen- Mirr Kosten: Zugticket ggf. Tramfahrkarte; die Eintrittskosten übernimmt der Verein Frauen für Frauen e.v. Ausrüstung: Festes Schuhwerk und Wanderausstattung, Rucksackvesper, Regenschutz, Personalausweis, Schweizer Währung bei Bedarf Anmeldung: bis unter Tel.: oder die.zellers@t-online.de Veranstaltet von: Aktionskreis für Frauengesundheit im Landkreis Waldshut, Frauen für Frauen e. V., Frauenreferat der Diözesanstelle Hochrhein und dem Schwarzwaldverein Laufenburg e.v. Tatütata.. die Feuerwehr ist da! Retten, Löschen, Bergen, Schützen- das Rettungswesen der Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr in Laufenburg hat ein neues modernes Feuerwehrhaus und wir sind herzlich eingeladen, bei einem Besuch die verschiedenen Aufgaben der Feuerwehr kennenzulernen. Versierte Feuerwehrleute werden uns über die Vielfalt ihrer Einsätze informieren. Wie wichtig eine gut funktionieren Wehr in unserem täglichen Leben ist, merken wir erst, wenn Gefahr in Verzug ist. In der Notsituation sind die Feuerwehrleute auf den richtigen Umgang mit den Geräten und den Fahrzeugen angewiesen. Versierter Umgang und umfangreiche Kenntnisse sowie eine gute Zusammenarbeit bei einem Einsatz gehören zum rettenden Erfolg. Am Sonntag, den haben wir die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeit der Feuerwehr in Laufenburg zu erhalten und einige Gerätschaften auszuprobieren. Treffpunkt: Neues Feuerwehrhaus Laufenburg in der St.- Florianstr. 1, Laufenburg Zeitpunkt: UhrOrganisation für den SWV: Dr. Ines Zeller Alle Interessierte und besonders Familien mit Kindern und Jugendlichen sind herzlich eingeladen. Wir bitten um wasserfeste und robuste Bekleidung- besonders bei Jugendlichen und Kindern-, da Löschübungen durchgeführt werden bzw. eine Rundfahrt auf dem Feuerwehrboot möglich ist. Die Veranstaltung findet von der Familie im Schwarzwaldverein statt und ist kostenlos. Bei einem notfallmäßigen Einsatz der Feuerwehr fällt die Veranstaltung ersatzlos aus. Anmeldungen unter oder die.zellers@t-online.de bis Samstag, den DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 13 Sportverein Blau-Weiß Murg e.v. Abt. Fussball Aktive E R G E B N I S S E SC Lauchringen I - SV Blau-Weiß Murg I 1 : 0 SV Eschbach I - SV Blau-Weiß Murg II 3 : 0 SV Blau-Weiß Murg III - SV Todtmoos 2 : 4 Tore: Tim Eyears, Sven Oertel V O R S C H A U Freitag, :00 Uhr FC Bergalingen I - SV Blau-Weiß Murg I Samstag, :00 Uhr SV Blau-Weiß Murg II - Eintracht Wihl I Sonntag, :30 Uhr FC Bergalingen II - SV Blau-Weiß Murg III Dienstag, :00 Uhr FC Dachsberg II - SV Blau-Weiß Murg III Jugend E R G E B N I S S E B-Jun. SV Niederhof - SV Blau-Weiß Murg 0 : 6 C-Jun. FC Wallbach - SV Blau-Weiß Murg 4 : 1 D-Jun. SV Blau-Weiß Murg I - TuS Kleines Wiesental 3 : 2 D-Jun. SV Obersäckingen - SV Blau-Weiß Murg II 3 : 6 E-Jun. SV Obersäckingen - SV Blau-Weiß Murg 1 : 11 V O R S C H A U Freitag, :15 Uhr D-Jun. SV Blau-Weiß Murg II - SV Schopfheim II Samstag, :30 Uhr D-Jun. SV Blau-Weiß Murg I - SV Schopfheim III (7er) 14:15 Uhr C-Jun. SV Schopfheim - SV Blau-Weiß Murg 15:30 Uhr B-Jun. SV Blau-Weiß Murg - SG FC Wehr II Sonntag, :00 Uhr A-Jun. SV Blau-Weiß Murg - TuS Lörrach-Stetten Dienstag, :00 Uhr A-Jun. SG Erzingen - SV Blau-Weiß Murg (NaturEnergiePokal in Grießen) MURG INFO

14 SEITE 14 DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER :00 Uhr D-Jun. SV Blau-Weiß Murg - SV 08 Laufenburg (NaturEnergiePokal) 16:00 Uhr C-Jun. SV Niederhof - SV Blau-Weiß Murg (NaturEnergiePokal) Anmeldungen werden erbeten bis spätestens Donnerstag, ! Wir freuen uns auf Euch! Das Sportheim-Team mit Gaby, Pino und Familie B-Mäd. Hänner Hausen Damen Hänner Säckingen Bezirkspokal A-Jgd. Rotzel Bergalingen D-Jgd. Hänner Geisslingen 13:30 Uhr 15:00 Uhr 13:00 Uhr 14:00 Uhr Alte Herren 3. Murger Kunst- und Hobby-Ausstellung Haben Sie ein schönes Hobby und möchten Sie es einem breiten Publikum vorstellen? Unentdeckte Künstlerinnen und Künstler können daran teilnehmen. Kunsthandwerker, Skulpturen, Holzarbeiten, Schmuck, Modedesign, Malerei, Modellbau, Spielzeug, Glas und Porzellanarbeiten, Keramik, Leder, Hand- und Näharbeiten, Seide, Patchwork, Accessoire, Dekoration und vieles mehr Termin: Sonntag, , ab Uhr Ort: Murgtalhalle Murg - mit Bewirtung Anmeldung: hobby-ausstellung.murg@t-online.de oder Tel /1584 Tischtennis E R G E B N I S S E Herren 1 SV BW Murg 1 - TTC Haagen 8 : 8 Punkte für Murg Doppel: Tröndle/Ha 1 Einzel: Rosato 2, Ha 1, Tröndle 1, Langer 1, Lauber 2 Herren 2 TTC Schopfh./Fahrnau 5 - SV BW Murg 2 8 : 2 Punkte für Murg Einzel: Mugrauer 2 V O R S C H A U Samstag, :00 Uhr Jugend SV Blau-Weiß Murg - SG Eichsel/Hertel 18:00 Uhr Herren 1 SV Blau-Weiß Murg 1 - TTC Wehr 2 18:00 Uhr Herren 2 SV Blau-Weiß Murg 2 - TTC Hasel 3 Sportheim Murg Achtung!!!! Frühstücksbrunch am Sonntag, ! Am Sonntag, veranstalten wir von 10:30 bis 13:00 Uhr wieder einen Frühstücksbrunch. Preis: 15,00 /Person (Kinder unter 12 Jahren 10,00 /Person) Montag Donnerstag: 16:30 bis 22:00 Uhr Freitag: Ruhetag (außer an Spieltagen) Samstag: 14:00 bis 19:00 Uhr (außer an Spieltagen) Sonntag: 10:00 bis 12:30 Uhr (außer an Spieltagen) Besuchen Sie unser Sportheim und genießen Sie die angenehme und entspannte Atmosphäre. Gerne können kleine Geburtstags-, Familienfeiern u.a. sowie Vereinsversammlungen im separaten Nebenzimmer abgehalten werden. Kontaktieren Sie das Wirtsehepaar Gaby und Pino (Tel / ). Auf ihren Besuch freut sich Gaby Lo Presti mit Familie Aktuelle Infos erhalten Sie auch auf unserer Facebook-Seite und auf unserer Homepage unter Sportverein Hänner e. V. ERGEBNISSE: E-1 Jgd. Rotzel Dogern 6:1 E-2 Jgd. Wehr Rotzel 6:3 D-Jgd. Hänner Niederhof 14:1 C-Jgd. Jestetten Binzgen 6:2 B-Jgd. Binzgen Säckingen 3:2 Mädchen C-Mäd. Niederhof Hausen 5:3 Herren Niederhof Hänner 6:2 Jehle Tom 2 Frauen Görwihl Hänner 6:5 Tore: Goering L. 2, Goering S., Titz K. Bezirkspokal C-Jgd. Bergalingen Binzgen 9:1 B-Jgd. Binzgen Griessen 3:4 VORSCHAU: E-2 Jgd. Rotzel Albbruck 11:00 Uhr C-Jgd. Laufenburg Binzgen 12:30 Uhr D-Jgd. Schwörstadt Hänner 13:45 Uhr B-Jgd. Görwihl Binzgen 15:00 Uhr C-Mäd. Kl. Wiesental Niederhof 16:00 Uhr Herren Hänner Dachsberg 18:00 Uhr A-Jgd. Rotzel Jestetten 12:30 Uhr Sportverein Niederhof e. V. Ergebnisse: Herren Kreisliga B: SG Niederhof/Binzgen I - SV Unteralpfen 6:0 Herren Kreisliga C: SG Niederhof/Binzgen II - SV Hänner 6:2 SG Niederhof/Binzgen III - FC Bad Säckingen II 3:6 Bericht der gesamten SG: Es Müllert wieder! Torjäger Philipp Müller erzielte beim 6:0 Sieg im Spitzenspiel gegen den SV Unteralpfen die ersten 5 Treffer für die SG. Den Schlußpunkt setzte Markus Oeschger per Kopf. Damit behauptete die Erste ebenso eindrücklich die Tabellenführung wie die Zweite, welche beim 6:2 Derbysieg dem SV Hänner keine Chance ließ. Frauen Landesliga: SV Worblingen - SV Niederhof 1:3 Bericht: Wir begannen unser Spiel kontrolliert aber bestimmt und konnten so auch gleich von Anfang an Akzente setzen. Bereits nach 15min. netzte unsere Valeria zur Führung ein. In der 25min. bekamen wir, durch eine Unachtsamkeit unserer Defensive, den Gegentreffer. In der 34min. setzte Valeria noch einmal nach und wir gingen mit 1:2 in die Halbzeitpause. In der zweiten Halbzeit gewann unser Spiel an Präzision und so ergaben sich einige gute Gelegenheiten. Kurz vor Schluß wurde unsere Sarina frei gespielt und schloß den Spielzug mit einem gelungenen Treffer ab. D-Junioren: SG Hänner - SV Niederhof II 14:1 C-Junioren: SV Niederhof - SG Steiina-Schlüchttal 5:2 C-Juniorinnen: SG Niederhof - FC Hausen 5:3 B-Junioren: SV Niederhof - SV Blau-Weiß Murg 0:6 Vorschau: Donnerstag, D-Junioren: 18:00Uhr: FC Hausen - SV Niederhof MURG INFO

15 Samstag, D-Junioren: 11.45Uhr: SV Niederhof II - FC Wehr II E-Junioren: 13.15Uhr: SV Niederhof - FC Dachsberg C-Junioren: 14.45Uhr: SV Niederhof - SG Eschbach C-Juniorinnen: 16:00Uhr: TuS Kleines Wiesental - SG Niederhof Herren Kreisliga B: 16:00Uhr: SV Albbruck II - SG Niederhof- Binzgen Herren Kreisliga C: 18:00Uhr: SV Luttingen - SG Niederhof-Binzgen II Sonntag, Frauen Landesliga: 12.45Uhr: SV Niederhof - FC Hausen B-Junioren: 14.30Uhr: SV Schopfheim - SV Niederhof Herren Kreisliga C: 15:00Uhr: SG Niederhof/Binzgen III - DTFV Bad Säckingen Dienstag, D-Junioren (Bezirkspokal): 14:00Uhr: SV Niederhof - SG Rot-Weiß Weilheim Frauen Landesliga (Verbands-Pokal): 15:00Uhr: SG Schliengen-Neuenburg - SV Niederhof C-Junioren (Bezirkspokal): 16:00Uhr: SV Niederhof - SV Blau-Weiß Murg Lust zum Fussball spielen? - C Mädchen gesucht! Für unsere C-Mädchen suchen wir noch fussballbegeisterte Spielerinnen (Jahrgang 2003/2004/2005)! Training: DI und DO ab 18:00Uhr Wir freuen uns auf euch! Sportheim Niederhof Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 16:30 Uhr - 24 Uhr Sonstiges DONNERSTAG, DEN 28. SEPTEMBER 2017 SEITE 15 Samstag: Sonntag: Bei Heimspielen: Mittwoch 15:00 Uhr - 24 Uhr 16:00 Uhr - 20 Uhr 12:00 Uhr - 20 Uhr Ruhetag Bernd und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch. Weitere Informationen über den Verein erhalten Sie unter: Turnverein 1883 Murg Hallo zusammen, unsere Internetadresse: unsere adresse: turnverein.murg@web.de für Infos, Fragen, Wünsche und Anregungen! Benefiz-Konzert für das Projekt Traumfänger am Behringer-Hof in Murg Hänner MACUA-Duo Sound World - Hó Maká - Klang Welt Mit Gastmusiker Paul Nentwig Percussion Wo: Bürgerhaus Rotzel Rotzler Straße Laufenburg-Rotzel am Samstag 30. September 2017 Beginn: 20:00 Uhr Eintritt: Frei für Getränke und kleine Verpflegung zum Thema (Unkostenbeitrag bereitgestellt) (Die Lebenshilfe- Initiative-Rollikutscher am Behringer-Hof freuen sich über eine Spende) MACUA - Duo Unter dem Titel Sound World Hó Maká Klang Welt singen, spielen und sprechen Michael Rudigier und Bernd Wallaschek alias MACUA über die Geschöpfe der Natur, über Wünsche und Träume, und natürlich über die Liebe. Untermalt werden die Texte mit meditativen Melodien und Klangwolken von Didgeridoo, Indianerflöten, Schamanentrommel, verschiedenen Gitarren und Mundharmonika. So führt das Konzert die Zuhörer hinaus aus dem Alltag in ferne Welten. In einer entschleunigten Atmosphäre treffen die Gedankenwelten von Ureinwohnern verschiedener Kontinente auf die inneren Stimmen zweier Musiker, die sich für dieses Projekt gesucht und gefunden haben. Mit dem Traumfänger Raum am Behringer-Hof in Murg-Hänner soll ein Rückzugsort für sensible Menschen mit Behinderung geschaffen werden, der einen Rückzugsort vom Hofgeschehen ermöglicht. Zum anderen soll er als Schulungsraum für die Rollikutscher und als Bastel- und Aufenthaltsraum in den kälteren Jahreszeiten genutzt werden. Das Projekt Traumfänger wird unterstützt durch: Lebenshilfe e.v., Aktion Mensch, diverse private und betriebliche Spender, sowie durch Veranstaltungen zugunsten des Projektes. Müttercafé Das nächste Müttercafé ist am Donnerstag den 5. Oktober 2017 ab 10 Uhr im Café Heimelig, Lauberstr. 2, Murg-Hänner. Thema diesmal ist das Motto der Weltstillwoche 2017: Stillen fördern - gemeinsam. Außerdem ist Gelegenheit zum Kontakt und Austausch für Mütter mit Kindern von 0-3 Jahren. Das Müttercafé findet regulär am 1. Donnerstag im Monat statt. Einfach vorbei kommen - eine Anmeldung ist nicht nötig. Info: Gudrun Roemer, Hebamme, Beratung im Sozialrecht: Die nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz ggmbh in Waldshut-Tiengen mit Frau Elvira Bendzko finden am Mittwoch dem 4. Oktober in der VdK-Servicestelle, Bahnhofstraße 12 (barrierefrei) statt. Die Beratung und rechtliche Vertretung erfolgt in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel / ist erforderlich. Neue Kurse in Murg (Rheinstr. 4) Zumba, Dienstag Uhr Bauch, Beine, Po Donnerstag ,00 Uhr Renate Dathe / Akkorde Gitarrenfestival Hochrhein Tatyana Ryzhkova Classical Guitar Samstag, 30. Oktober 2017, 20 Uhr Schlössle Laufenburg Eintritt Euro 15,-- /Kinder, Schüler u. Studenten 5,-- Vorverkauf Tourismus- u. Kulturamt Laufenburg Tel. +49 (0) 7763/ od. 49 willkommen@laufenburg-baden.de Impressum Herausgeber: Gemeinde Murg. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Bürgermeister. Für den Anzeigenteil/ Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle e. K., Meßkircher Straße 45, Stockach, Tel / , Telefax 07771/ Internet: Ende des redaktionellen Teils MURG INFO

16 ANZEIGENAUFTRAG Für das Amts-, Mitteilungs- oder Infoblatt: Anzeigentext: Bitte lesbar schreiben! Höhe: Breite: 2 spaltig (90 mm) 4 spaltig (184 mm) 2-Spaltig 4-Spaltig In der Preisliste finden Sie den Millimeterpreis (Anzeigenhöhe) für 1 Spalte (Anzeigenbreite). Eine Spalte ist 45 mm breit (bzw. 47,5 mm mit Zwischenraum). Multiplizieren Sie den mm-preis mit der Spaltenanzahl 2 oder 4 und mit der mm-höhe Ihrer Anzeige. Farbe: schwarz-weiß vierfarbig Die Anzeige(n) soll(en) in der (den) folgenden Kalenderwoche(n) erscheinen: Anzeigenvorlage/ Logo wird per an anzeigen@primo-stockach.de zugesandt Rechnung an: KUNDENNUMMER TELEFON FIRMA TELEFAX VORNAME/ NACHNAME MOBIL STRASSE PLZ/ ORT Einzugsermächtigung Erteile für diesen Anzeigenauftrag einmaligen Bankeinzug. Erteile Einzugsermächtigung bis auf Widerruf. KONTOINHABER BANK BIC D E IBAN Auftrag erteilt! DATUM UNTERSCHRIFT Meßkircher Straße Stockach Telefon: / Telefax: / anzeigen@primo-stockach.de Homepage:

17 Thomas Friedmann Rechtsanwalt Stöckmattenstraße 1 D Lörrach (Haagen) Tel Haus- und Heimbesuche Kanzlei für Erbrecht Vererben Erben Pflichtteil Nachlassplanung Vorsorgevollmachten Patientenverfügungen Testamentsvollstreckungen (AGT) Erbschafts- und Schenkungssteuer Internationales Erbrecht D/CH D/F D/I In Bürogemeinschaft mit KUPKA-Rechtsanwälte Schlachtplatten von Donnerstag, ab Uhr bis Sonntag, Gasthaus am Bückle Säckinger Str. 35, Laufenburg, Tel /8652 Auf Ihren Besuch freut sich Familie Römer

18 Aktionscode P Unsere beliebteste Aktion ist wieder da! Die Ferien sind vorbei und das Geschäftsleben kommt wieder in Fahrt. Starten Sie mit neuem Schwung in den Herbst! Rabattierte Anzeigen im Blättle bringen Ihren geschäftlichen Erfolg auf Touren. VERGOLDEN SIE SICH DEN HERBST 6 Anzeigen schalten 4 Anzeigen bezahlen * Unsere Aktion gilt vom in den Kalenderwochen & 43. Es gelten unsere AGB (siehe und unsere aktuelle Preisliste Nr. 18 (Stand: Januar 2017). * Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen liefern Sie bitte Ihre druckfähigen, fertigen Anzeigenvorlagendaten bis donnerstags, 9 Uhr in der Vorwoche. Ebenfalls bitten wir um die Abbuchungserlaubnis, andere Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen. Ihre Anzeigenschaltung muss durch sechs teilbar (wöchentliche Erscheinungsweise) oder durch vier teilbar (14-tägige Erscheinungsweise) sein und in sechs/ vier aufeinanderfolgenden Wochen geschalten werden. Alle bestehenden Rabatt-, Abschluss- und Skontovereinbarungen mit unserem Verlag sind außer Kraft gesetzt. Jedoch wird das mm-volumen Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Farbzuschläge sind nicht rabattierfähig. Telefon: / Telefax: / anzeigen@primo-stockach.de Homepage:

19 100% HEIMATPRINT Von der kleinen igitalaage bis zr Groaage ir beraten ie gerne 07771/ rintriostockachde riostockachde

20 Kompetenz am Hochrhein Handel Handwerk Gewerbe Special 614 WALDSHUT-TIENGEN DOGERN ALBBRUCK LAUFENBURG MURG Kaminofenstudio Querstraße Lauchringen Tel.: 07741/65086 Fax: 07741/ Mobil: 0172/ Der Baumpfleger Baum- & Gartenpflege Wolfgang Matt Ortsstraße Murg Tel.: 07763/ Fax: 07763/ Handy: 0172/ Seilklettertechnik Natursteinarbeiten Teichbau Rasenbau & Rasenpflege Professionelle Baumpflege Spezialfällungen Strauch- & Heckenschnitt Kompetente & fachkundige Beratung Minibagger-Arbeiten Autohaus Link Fiat - Verkauf - Kundendienst - Reparaturen - Ersatzteillager Inh. R. Just Luttinger Straße 58 D Laufenburg-Luttingen Telefon +49 (0) / 77 98

21 Pflege - mit - Stihl UG Katrin Ebner - Stihl Rüsswihl Görwihl Tel.: / Mobil: 0172 / info@pflege-mit-stihl.de Webseite: Ich biete an: medizinische Pflege Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege Wochenendbetreuung für kurz - und längerfristige Einsätze 24-Stunden Pflege Wellnessfußpflege Meine Auftraggeber sind: Kliniken, Altenheime, mobile Pflegedienste, Intensiv - und Beatmungsdienste, Säuglings - und Kinderpflegedienste Bei GERTEIS wird s sauber! Wir waschen schonend Ihre Winterdecken - ob Naturhaar, Synthetik oder Daune. Annahme während der Öffnungszeiten. Kfz-Reparaturen aller Art Waschanlage TÜV / AU Unfallschadenabwicklung WALDSHUT-TIENGEN DOGERN ALBBRUCK LAUFENBURG MURG KW 39

22 Birkendorf Tel Schwarzwaldstraße 39 Wir machen Böden richtig Vinyl-Designbeläge Parkettböden Naturbeläge usw. Besuchen Sie unsere Ausstellung mit vielen Großmuster Zur Terminvereinbarung Tel /332 WALDSHUT-TIENGEN DOGERN ALBBRUCK LAUFENBURG MURG KW 39

23 Elektroinstallationen Antennenbau Industrieanlagen Haushaltsgeräte Kundendienst Verkauf von Elektromaterial Thomas Müller Landstr Murg-Hänner Telefon / Telefax / D1: Reiterferien auf dem Ponyhof für Kinder ab 6 Jahren Termin: von Mo., bis Sa., Noch Plätze frei. Tel oder PRIMO-KLEINANZEIGEN KLEIN ABER OHO! Tel / Fax / anzeigen@primo-stockach.de Ihr Partner für gemütliche Wärme und Wohlfühlbäder Heizung Sanitär Bäder Solaranlagen Wärmepumpen Holzkessel Kaminöfen Lüftungsanlagen Entkalkungsanlagen Rufen Sie uns an: Wir beraten Sie gerne und unverbindlich. Denz Haustechnik Eglerstr Murg Tel Fax info@denz-haustechnik.de

24 Tasten - Klavierfestival in Wehr Acht Pianisten aus drei Kontinenten PIANO-GALA Klavier für ein bis sechs Hände Sonntag, den 1. Oktober, 19:00 Uhr, in der Stadthalle in Wehr Maler- und Tapezierarbeiten Fassadenanstriche Beschriftungen aller Art Telefon Mobil NATURHEILKUNDE für Rinder, Schweine, Pferde, Hunde und Katzen Tierheilpraktikerin Andrea Keller Herdwangen Tel Mobil: Georgi Mundrov (Deutschland) Cinzia Bartoli (Italien) Vjaceslav Grochovskij (Tschechien/USA) Francesco Mirabella & Vincenzo Pavone (Italien) Joanna Trzeciak (Polen), Klavier-Duo Wei Gong & Chongxiao Liu (China) Werke von Strauss, Chopin, Ravel, Rachmaninoff, Skrjabin, Joplin u.a. Moderation: Georgi Mundrov Kat. A / Kat. B 18 (5 erm. auch für BZ-Card) Karten an der Abendkasse oder im Internet My Vitaly.com Deutschland Gesundheitsprodukte aus Olivenbaumblättern im Areal Möbel Brotz am am Oktobermarkt Tel Ihre Anzeige soll in der KW 40 erscheinen? Dann buchen Sie ein Tag früher! ANZEIGEN-ANNAHMESCHLUSS FÜR KW 40: Montag, um 15 Uhr Bei Kombinationen, Landkreisen und Wirtschaftsräumen muss Ihre Anzeige für KW 40 spätestens am Donnerstag, um 9 Uhr im Verlag eingehen. Telefon: / Telefax: / anzeigen@primo-stockach.de

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze Gemeinde Unterkirnach Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze Aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Unterkirnach

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom 14.10.2010 - Inhaltsverzeichnis - 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die öffentlichen Spiel- und Grillplätze sowie Freizeitanlagen der Gemeinde Balgheim

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die öffentlichen Spiel- und Grillplätze sowie Freizeitanlagen der Gemeinde Balgheim Gemeinde Balgheim Landkreis Tuttlingen B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die öffentlichen Spiel- und Grillplätze sowie Freizeitanlagen der Gemeinde Balgheim I n h a l t s ü b e r s i c h t 1 Allgemeines

Mehr

Kinderspielplatzsatzung

Kinderspielplatzsatzung Stadt Rauenberg Rhein-Neckar-Kreis satzung (Benutzungsordnung für die öffentlichen Kinderspielplätze) Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung 3 Benutzungsrecht 4 Öffnungszeiten 5 Benutzungsregeln

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die außerschulische Nutzung des Kleinspielfeldes beim Friedrich-Abel- Gymnasium

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die außerschulische Nutzung des Kleinspielfeldes beim Friedrich-Abel- Gymnasium 2.4 1 - Ortsrechtsammlung - 2.4 SATZUNG über die außerschulische Nutzung des Kleinspielfeldes beim Friedrich-Abel- Gymnasium vom 20. Mai 1998 in Kraft seit 05. Juni 1998 2.4 2 Satzung über die außerschulische

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die öffentlichen Spielplätze der Stadt Geisenheim - Inhaltsverzeichnis -

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die öffentlichen Spielplätze der Stadt Geisenheim - Inhaltsverzeichnis - 47.1 Auf Grund der 5, 19 Abs. 1, 20 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung, in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) hat

Mehr

Satzung. über die Benutzung. der öffentlichen Spielplätze. (Spielplatzsatzung)

Satzung. über die Benutzung. der öffentlichen Spielplätze. (Spielplatzsatzung) Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze (Spielplatzsatzung) vom 18. September 2012 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung 3 Benutzungsrecht

Mehr

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 - Spielplatzbenutzungsordnung - LESEFASSUNG Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze der Stadt Eppelheim. (Kinderspielplatzsatzung)

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze der Stadt Eppelheim. (Kinderspielplatzsatzung) Stadt Eppelheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze der Stadt Eppelheim (Kinderspielplatzsatzung) Aufgrund der 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung) vom

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung) vom Große Kreisstadt Waghäusel Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung) vom 24.06.2013 Aufgrund der 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Benutzungsordnung für die Spielplätze in der Gemeinde Kleinaitingen (Spielplatzbenutzungsordnung)

Benutzungsordnung für die Spielplätze in der Gemeinde Kleinaitingen (Spielplatzbenutzungsordnung) Benutzungsordnung für die Spielplätze in der Gemeinde Kleinaitingen (Spielplatzbenutzungsordnung) Inhaltsübersicht 1 Allgemeines und Zweckbestimmung 2 Geltungsbereich 3 Aufenthalts- und Benutzungsrecht

Mehr

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund

Mehr

Satzung (Polizeiverordnung)

Satzung (Polizeiverordnung) Stadt Maulbronn Enzkreis Satzung (Polizeiverordnung) über die Benutzung des öffentlichen Grillplatzes beim Schmietränksee in Maulbronn (Benutzungssatzung) aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Benutzung des Karl-Otto-Platzes in Schwanau-Ottenheim

Satzung über die Benutzung des Karl-Otto-Platzes in Schwanau-Ottenheim Gemeinde Schwanau Ortenaukreis Satzung über die Benutzung des Karl-Otto-Platzes in Schwanau-Ottenheim Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 10.11.2008

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr

Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees

Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees Der Gemeinderat hat aufgrund von 28 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 01. Januar 1999

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen. -Marktordnung-

Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen. -Marktordnung- M 1/1 Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen -Marktordnung- Aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemo) hat der Gemeinderat der Stadt Süßen am 17.02.1997 folgende

Mehr

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) - in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.11.2011) - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

SATZUNG. der Stadt Garching b. München für das Erholungs- und Badegelände "Garchinger See" vom

SATZUNG. der Stadt Garching b. München für das Erholungs- und Badegelände Garchinger See vom Az.: IV-521-07/T SATZUNG der Stadt Garching b. München Auf Grund von Art 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Garching b. München folgende Satzung:,

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gegenstand der Satzung 3 2 Betretungs- und Benutzungsvorbehalte 3 3 Sondergenehmigungen und

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Gemeinde Glottertal Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: Anlage 1 GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach VERORDNUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES BADESEE SINNINGEN Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: 1 Geltungsbereich

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Stadt Bad Teinach-Zavelstein Landkreis Calw Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 5

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Satzung vom 20.04.2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes Karlsfelder See

Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes Karlsfelder See Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes Karlsfelder See Der Landkreis Dachau erlässt aufgrund der Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) in der Fassung

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu. Vom

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu. Vom Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu Vom 29.06.2009 1 Gegenstand der Satzung 2 Recht auf Benutzung 3 Verhalten in den Grünanlagen

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom in der Fassung der Stadt Todtnau Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 14.10.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.10.2011 (in Kraft ab 08.01.2012) 2. Änderungssatzung

Mehr

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze, 1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis. Satzung über die Märkte in der Gemeinde Plüderhausen (Marktsatzung) in der Fassung vom

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis. Satzung über die Märkte in der Gemeinde Plüderhausen (Marktsatzung) in der Fassung vom Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Märkte in der Gemeinde Plüderhausen (Marktsatzung) in der Fassung vom 28.12.2009 1 Rechtsform Die Gemeinde Plüderhausen betreibt die Wochenmärkte

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Eichstätt vom 19.03.2002 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012 AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR

Mehr

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Altes Schulhaus. Ostalbkreis Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Gesellschaftstanz - Berichte

Gesellschaftstanz - Berichte Gesellschaftstanz - Berichte Gesellschaftstanz - Maitanz 2015 Sonntag, den 12. April 2015 um 17:36 Uhr Öffentlicher Mai-Tanz in Mering Dazu wollen wir Sie - Ihre Freunde und Bekannten - herzlich einladen.

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Für die Mitteilungen vom 04.08.2016: Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 28. Juli 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung des Naturbades auf Grundstück Flst. Nr. 354/10, Weihermatte 10, (Badeordnung)

S a t z u n g. über die Benutzung des Naturbades auf Grundstück Flst. Nr. 354/10, Weihermatte 10, (Badeordnung) S a t z u n g über die Benutzung des Naturbades auf Grundstück Flst. Nr. 354/10, Weihermatte 10, (Badeordnung) Auf Grund von 4 Abs. 1, 10 Abs. 2 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 19 vom 01.06.2006 - Die Stadt Passau

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Gemeinde Waldstetten. Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom , zuletzt geändert am

Gemeinde Waldstetten. Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom , zuletzt geändert am Gemeinde Waldstetten Ostalbkreis Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom 28.05.1982, zuletzt geändert am 17.04.2014 1 Badbenutzung (1) Zur Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Mutterstadt Vom 14. November 2001 Auf Grund der

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufsicht und Leinenzwang für Hunde

1 Geltungsbereich. 2 Aufsicht und Leinenzwang für Hunde 3.10 Seite 1 Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Langen im Hinblick auf

Mehr

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode 1 Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Auf Grund der 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen - Burgfriedenhalle - Georg-Kropp-Halle - Gustav-Vogelmann-Haus - Bürgerhaus Maienfels - Bürgerhaus

Mehr

Stadt Waldshut-Tiengen Globalberechnung Wasserversorgung Satzung. über den Anschluss an die öffentliche

Stadt Waldshut-Tiengen Globalberechnung Wasserversorgung Satzung. über den Anschluss an die öffentliche Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) der Stadt Waldshut-Tiengen

Mehr

Das Glück wohnt nicht im Besitz und nicht im Gold, das Glücksgefühl ist in der Seele zu Hause. Demokrit

Das Glück wohnt nicht im Besitz und nicht im Gold, das Glücksgefühl ist in der Seele zu Hause. Demokrit Das Glück wohnt nicht im Besitz und nicht im Gold, das Glücksgefühl ist in der Seele zu Hause. Demokrit In Woche 39, also vom 22. bis 26. September ist das Pfarrbüro am Donnerstag, 25.09. und Freitag,

Mehr

Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen

Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

St. Paulus - Gemeindebrief

St. Paulus - Gemeindebrief St. Paulus - Gemeindebrief für Oktober 2016 Kath. St. Paulus-Gemeinde, Varreler Feld 7, 28816 Stuhr-Moordeich 0421-561046 0421-5668465 Kindergarten 0421-563170 e-mail: pfarrbuero@st-paulus-stuhr.de Internet:

Mehr

Verordnung über das Halten von Hunden im Markt Stadtbergen. S 1 Begriffsbestimmungen

Verordnung über das Halten von Hunden im Markt Stadtbergen. S 1 Begriffsbestimmungen Aufgrund des Art. 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.1992 (BayRS 2011-2-1) erlässt der Markt Stadtbergen folgende Verordnung über das Halten

Mehr

(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind:

(2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Gefahrenabwehrverordnung sind: Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Vilbel im Hinblick auf das Halten

Mehr

Stand: B 8. Rechtsverordnung über die Benutzung von Badeseen

Stand: B 8. Rechtsverordnung über die Benutzung von Badeseen Stand: 25.07.2000 B 8 Rechtsverordnung über die Benutzung von Badeseen Rechtsverordnung der Stadt Rastatt über die Benutzung des 1. Sämannsees, Gemarkung Rastatt-Wintersdorf 2. SauweideSees, Gemarkung

Mehr

Benutzungsordnung. für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim

Benutzungsordnung. für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim Benutzungsordnung für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim 1 Nutzung der Räume Der Jugendraum soll folgender Nutzung dienen: 1. Maßnahmen des offenen kommunalen Jugendtreffs 2. oder/und der

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) 1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698)

Mehr

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut

Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Seite 1 von 5 Gemeinde Bernau im Schwarzwald Landkreis Waldshut Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg i. V. mit den 2,

Mehr

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Grünanlagen-/Spielplatzsatzung - 1 - Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der GO i.d.f.

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Der Oberbürgermeister. Spiel- und Bolzplatzregeln. Spiel- und Bolzplatzregeln

Der Oberbürgermeister. Spiel- und Bolzplatzregeln. Spiel- und Bolzplatzregeln Der Oberbürgermeister Spiel- und Bolzplatzregeln Spiel- und Bolzplatzregeln Präambel Spiel- und Bolzplätze bieten Kindern und Jugendlichen einen unverzichtbaren Raum, in dem sie ihre Interessen und Bedürfnisse

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HS) Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 4 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Mitteilungen für die Ortsgemeinde Ellscheid. Seniorentreff im Bürgerhaus. Donnerstag, 3. März 2016, 15.00 Uhr. Frühschoppen im Bürgerhaus

Mitteilungen für die Ortsgemeinde Ellscheid. Seniorentreff im Bürgerhaus. Donnerstag, 3. März 2016, 15.00 Uhr. Frühschoppen im Bürgerhaus Ellscheda Nr. 189 März 2016 Dorfschell Mitteilungen für die Ortsgemeinde Ellscheid Seniorentreff im Bürgerhaus Donnerstag, 3. März 2016, 15.00 Uhr Frühschoppen im Bürgerhaus Sonntag, 6. März 2016, 10.30

Mehr

Lebendige Gemeinde. Pfarrbrief der katholischen Pfarrei Herz Jesu, Feucht

Lebendige Gemeinde. Pfarrbrief der katholischen Pfarrei Herz Jesu, Feucht Lebendige Gemeinde christliches Miteinander Pfarrbrief der katholischen Pfarrei Herz Jesu, Feucht 3 Ausgabe 1 2017 Sternsingeraktion 2017 Seite 4 Ehrungen beim Kirchenchor Seite 10 Stöberladen/Osterbasar

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grüngut- und Reisigsammelplätze im Hohenlohekreis 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für alle Anlieferer. Mit dem Betreten der Abfallentsorgungsanlage

Mehr

Kinder- und Jugendhaus Bad Säckingen

Kinder- und Jugendhaus Bad Säckingen Kinder- und Jugendhaus Bad Säckingen Das Kinder- und Jugendhaus findet ihr in der Gießenstr.18 79713 Bad Säckingen Ansprechpartner: Peter Knorre, Katja Glaus Telefon: 07761-3610 Fax: 07761-936848 Postadresse:

Mehr

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Gemeinde Schluchsee Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Das KINDERGARTEN Das Kindergarten ABC A Anmeldung: Aufnahmekriterien: Ankommen:

Das KINDERGARTEN Das Kindergarten ABC A Anmeldung: Aufnahmekriterien: Ankommen: Das KINDERGARTEN Das Kindergarten ABC A Anmeldung: Anmeldungen können jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Leitung der Tageseinrichtung vorgenommen werden. Anmeldeschluss ist der 15. Januar

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Regelung der Märkte der Gemeinde Ammerbuch (Marktsatzung)

Satzung über die Regelung der Märkte der Gemeinde Ammerbuch (Marktsatzung) Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch am 23.09.2002 folgende Satzung über die Regelung der Märkte der

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr